Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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§ 12 Erbengemeinschaft / IV. Verfügung über Nachlassgegenstände

1. Grundsatz Rz. 98 Gegenstand der Verfügung ist der einzelne Nachlassgegenstand, nicht etwa der Erbteil. Es gilt der Grundsatz, dass alle Miterben gemeinsam handeln müssen (§ 2040 Abs. 1 BGB). 2. Begriff Rz. 99 "Verfügung" ist jedes Rechtsgeschäft, durch das ein Recht unmittelbar übertragen, belastet, geändert oder aufgehoben wird. Die Rechtsprechung versteht darunter auch die ...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Muster: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Vornahme einer bestimmten Verwaltungshandlung (§ 2216 Abs. 1 BGB)

Rz. 118 Muster 13.23: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Vornahme einer bestimmten Verwaltungshandlung (§ 2216 Abs. 1 BGB) Muster 13.23: Klage des Erben gegen Testamentsvollstrecker auf Vornahme einer bestimmten Verwaltungshandlung (§ 2216 Abs. 1 BGB) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des _________________________, – Klägers – Prozessb...mehr

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Dienstreise / 1 Allgemeines

Weder das Reisekostenrecht noch das Umzugskosten- oder Trennungsgeldrecht sind im TVöD eigenständig geregelt. § 44 Abs. 1 TVöD-BT-V verweist für den Bereich des Bundes und im kommunalen Bereich für die Sparte Verwaltung grundsätzlich auf die für die Beamten des Arbeitgebers jeweils geltenden Bestimmungen. Mittels der Verweisung wird für die Beschäftigten gewährleistet, dass ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 2. Befugnisse des einzelnen Miterben

a) Außergerichtlich Rz. 149 Der aufgrund von § 2039 BGB handelnde Miterbe kann Verzug herbeiführen durch Mahnung. b) Prozessführungsbefugnis Rz. 150 Der Miterbe kann gem. § 2039 BGB auf Leistung oder Feststellung klagen,[169] er kann die Zwangsvollstreckung betreiben,[170] er kann Prozesse, die durch den Tod des Erblassers unterbrochen wurden, wieder aufnehmen.[171] Jeder Miterb...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 3. Die drei Surrogationsarten des § 2041 BGB

Rz. 115 In § 2041 BGB sind drei Arten der dinglichen Surrogation normiert: a) Rechtssurrogation Rz. 116 Alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts erworben wird, gehört zum Nachlass. Wird eine zum Nachlass gehörende Forderung erfüllt, so fällt das Geleistete in den Nachlass, bspw...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 8. Prozesskostenhilferecht

Rz. 160 Klagt ein Miterbe aus eigenem Recht auf Leistung an die Erbengemeinschaft (§ 2039 BGB), so sind für die beantragte Prozesskostenhilfe grundsätzlich nur seine eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse maßgeblich. Anders ist dies, wenn der arme Miterbe lediglich vorgeschoben wird.[189]mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 490 Hier ist zu unterscheiden, ob eine nicht befreite oder eine befreite Vorerbschaft vorliegt: Nicht befreite Vorerbschaft Der nicht befreite Vorerbe ist auf Verlangen des Nacherben verpflichtet, über die Verwaltung des Nachlasses Rechenschaft abzulegen (§§ 2130 Abs. 2, 259 BGB). Die Rechenschaftslegung erfordert eine detaillierte, übersichtliche und in sich verständliche...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Form, Inhalt und Kosten

Rz. 87 Die erforderliche Schriftform des Nachlassverzeichnisses ist zwar nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt, ergibt sich jedoch daraus, dass gem. § 2215 Abs. 2 BGB das Verzeichnis mit Datumsangabe (Tag der Aufnahme) zu versehen und vom Testamentsvollstrecker zu unterzeichnen ist.[189] Auf Verlangen hat der Testamentsvollstrecker die Unterzeichnung öffentlich beglaubigen ...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / b) Bevollmächtigter als Alleinerbe des Vollmachtgebers

Rz. 220 Allerdings erlischt eine transmortale Vollmacht, wenn der Bevollmächtigte Alleinerbe des Vollmachtgebers wird. In einem solchen Fall ist mit dem Erbfall der Nachlass mit dem Eigenvermögen des Erben zu einer rechtlichen Einheit verschmolzen und sind die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Erblasser und Alleinerbe erloschen; die Ausnahmen hiervon sind einzeln im Ges...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Verfahren

Rz. 65 Auf Verlangen des Vorerben hat der Nacherbe die Zustimmung in öffentlich beglaubigter Form (§ 129 BGB) abzugeben. Dies kann zu Beweiszwecken sinnvoll sein. Die Kosten der Beurkundung trägt der Vorerbe als gewöhnliche Erhaltungskosten persönlich, nicht der Nachlass (§ 2120 S. 2 und 3 BGB). Rz. 66 Die Zustimmung kann nach § 182 Abs. 1 BGB sowohl dem Vorerben als auch dem...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / cc) Ersatz im Innenverhältnis

Rz. 121 Die Surrogation regelt die – dingliche – Rechtszuständigkeit. Inwieweit beim Erwerb mit fremden Mitteln Ersatz- oder Ausgleichsansprüche intern bestehen können, bestimmt sich nach dem Innenverhältnis, in aller Regel nach Auftragsrecht (§§ 683, 670 BGB).mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / c) Rechenschaftslegung

Rz. 132 Die nur auf Verlangen des Erben vom Testamentsvollstrecker durchzuführende Rechenschaftslegung überragt die Auskunftspflicht durch die größere Informationsdichte und -intensität, weil sie die Testamentsvollstreckertätigkeit lückenlos dokumentieren soll. Die Anforderungen orientieren sich an Übersichtlichkeit, Transparenz und Belegbarkeit der wirtschaftlichen Vorgänge...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / I. Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers

Rz. 12 Schon das Reichsgericht vertrat die Auffassung, dass der Testamentsvollstrecker nicht Vertreter des Erben ist.[40] Auch der BGH verfolgte diese Ansicht in seinen Entscheidungen regelmäßig weiter. Danach führt der Testamentsvollstrecker, Zitat "wie dies auch das Gesetz in den §§ 2201, 2202 BGB sagt, ein Amt aus, und zwar unabhängig vom Willen der Erben entsprechend der l...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / aa) Anspruch des Testamentsvollstreckers für eigene Tätigkeiten

Rz. 343 Nach § 2221 Hs. 2 BGB kann der Erblasser in der Verfügung von Todes wegen eine bestimmte Vergütung anordnen. Ist eine Regelung über die Vergütung nicht getroffen worden, so kann der Testamentsvollstrecker für seine Tätigkeit eine angemessene Vergütung verlangen (§ 2221 BGB). Der Testamentsvollstrecker ist berechtigt, diese aus dem Nachlass zu entnehmen, ohne dass die...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / II. Besonderheit Testamentsvollstreckung

Rz. 10 Besteht Testamentsvollstreckung mit dem Aufgabenkreis der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses (§ 2204 BGB), so ist den Erben die Aufteilung des Nachlasses entzogen. Vielmehr verfügt der Testamentsvollstrecker kraft der ihm verliehenen Rechtsmacht über die Nachlassgegenstände (§ 2205 BGB) und vollzieht die Teilung unter den Miterben in erster Linie nach de...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / bb) Nachlassbestand

Rz. 564 Zum Aktivnachlass gehören auch etwaige Ersatzansprüche gegen den Erben aus seiner bisherigen Verwaltung des Nachlasses gem. §§ 1978–1980 BGB. Allerdings dürfte auch insoweit die Einschätzung dem Grunde und der Höhe nach im Zeitpunkt der Antragstellung nicht ohne Weiteres möglich sein. Ist noch kein Aufgebot der Nachlassgläubiger (§§ 1970 ff. BGB) durchgeführt, so ist...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 7. Gerichtliche Geltendmachung der dinglichen Surrogation

Rz. 126 Ist unter den Miterben streitig, ob ein bestimmter Gegenstand sich aufgrund der Rechtsfolgen der dinglichen Surrogation im Nachlass befindet, kann dies auf unterschiedliche Weise geklärt werden:mehr

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Umzugskosten / 3 Tarifliche Öffnungsklausel gem. § 44 Abs. 3 TVöD-BT-V

Bei dem Umzugsgeld im Spartenbereich Verwaltung ist bewusst eine Abkopplung vom Beamtenrecht nicht vollzogen worden. Durch die Bezugnahme auf die beamtenrechtlichen Bestimmungen soll den Beschäftigten diesbezüglich dieselbe Rechtsstellung wie den Beamten eingeräumt werden. Diese Gleichbehandlung der Tarifbeschäftigten mit den Beamten erscheint durchaus sachgerecht. Jedoch kö...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 5. Kontroll- und Sicherungsrechte bei Gefährdung des Nachlasses

Rz. 176 Einen vorbeugenden Schutz vor einer wirtschaftlichen Verschlechterung des Nachlasses[213] bieten die §§ 2127–2129 BGB. Dem Nacherben steht bei einer Gefährdung seiner Rechte ein außerordentliches Auskunftsrecht über den gegenwärtigen Bestand des Nachlasses zu (§ 2127 BGB). Er kann von dem Vorerben Sicherheitsleistung verlangen (§ 2128 Abs. 1 BGB) und schließlich im F...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Muster: Aufforderung zur Auskunftserteilung bei Gefährdung des Nachlasses

Rz. 188 Muster 14.29: Aufforderung zur Auskunftserteilung bei Gefährdung des Nachlasses Muster 14.29: Aufforderung zur Auskunftserteilung bei Gefährdung des Nachlasses An Herrn _________________________ _________________________ Hiermit zeige ich die anwaltliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine entsprechende Vollmacht ist beigefügt. Wie Sie wissen, ist mein...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Grundsätze

Rz. 451 Nach deutschem Recht hat der Testamentsvollstrecker im Verhältnis zu den Erben – einem gesetzlichen Rechtsverhältnis – eine sehr starke Rechtsposition. Dieser Rechtsstellung auf der einen Seite stehen umfangreiche Pflichten, vor allem auf Auskunftserteilung, auf der anderen Seite gegenüber.[517] Rz. 452 Die Auskunftspflichten des Testamentsvollstreckers gegenüber den ...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Befreite Vorerbschaft

Rz. 261 Der befreite Vorerbe ist hingegen nicht zur Rechenschaft verpflichtet. Jedoch resultiert aus seiner Verpflichtung zur Herausgabe des Nachlasses die Pflicht zur Erstellung eines Bestandsverzeichnisses (§§ 2130 Abs. 1, 260 BGB). Diese Verpflichtung ist nicht abdingbar.[298] Rz. 262 Der Vorerbe kann bei der Auskunft auf ein bereits zuvor aufgestelltes und dem Nacherben m...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / cc) Aufwendungen

Rz. 205 Eine Festsetzung des Anspruchs auf Aufwendungsersatz gem. § 292 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FamFG durch das Nachlassgericht kommt – entgegen der üblichen Praxis bei den Nachlassgerichten – nur dann in Betracht, wenn sich der Anspruch gegen die Staatskasse richtet, also bei mittellosem Nachlass. Ist der Nachlass nicht mittellos, so kann der Nachlasspfleger die zur Erfüllung sei...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Gebührentatbestände

Rz. 275 Neben der Regelvergütung oder auch Abwicklungsvergütung,[513] welche als einmalig zu zahlende Vergütung i.S.d. § 2221 BGB für die normal verlaufende Abwicklungsvollstreckung vorgesehen ist,[514] werden regelmäßig von Literatur und Rechtsprechung auch Sondergebührentatbestände zuerkannt, wenn besondere Umstände, wie z.B. Dauer der Verwaltung oder besondere Arbeitsinte...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Arglistige Verminderung des Nachlasses

Rz. 290 Eine Schadensersatzpflicht besteht auch im Falle der arglistigen Verminderung des Nachlasses. Anspruchsgrundlage bezüglich des befreiten Vorerben ist wiederum § 2138 Abs. 2 BGB , hinsichtlich des nicht befreiten Vorerben § 2130 Abs. 1 BGB (Verstoß gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Verwaltung). Erfüllt ist regelmäßig auch der Tatbestand des § 826 BGB, da ein s...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 1. Gesetzlich geregelte erbrechtliche Auskunftsansprüche

Rz. 134 Gesetzlich geregelt sind folgende Auskunftsansprüche:mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Kosten der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen und Kosten eines Erbscheins

Rz. 407 Kosten für die Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen sind nicht als nachlassmindernd zu berücksichtigen, denn Kosten, die überhaupt nur wegen des Vorhandenseins einer letztwilligen Verfügung entstehen, können von vornherein nicht zu Lasten des Pflichtteilsgläubigers in Rechnung gestellt werden.[448] In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob die Kosten für...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Ausgangssituation

Rz. 135 Der Erblasser kann einem Dritten oder einem Miterben den Anspruch auf Bestellung eines Nießbrauchs an einem Erbteil vermächtnisweise zuwenden. Dies ist ein schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Einräumung des Nießbrauchsrechts. Eine unmittelbar dinglich wirkende Zuwendung des Nießbrauchs wäre nicht möglich. Rz. 136 Der Nießbrauch an einem Erbteil ist ein Nießbrauch...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / II. Arten der Testamentsvollstreckung und Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Rz. 4 Je nach dem vom Erblasser bestimmten Aufgabenkreis des Testamentsvollstreckers unterscheidet man verschiedene Arten der Testamentsvollstreckung. Soweit der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, hat der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen (§ 2203 BGB). Der Testamentsvollstrecker ist dabei grundsätzlich befugt, s...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / cc) Verfahren

Rz. 202 Die Geltendmachung erfolgt auch hier im Klageweg vor dem Prozessgericht.[236] Da beim Ausbleiben der Sicherheitsleistung die Anordnung der gerichtlichen Verwaltung verlangt werden kann, sollte die hierfür nach §§ 2128 Abs. 2, 1052 Abs. 1 S. 2 BGB erforderliche gerichtliche Fristsetzung in den Klageantrag aufgenommen werden (vgl. § 255 Abs. 2 ZPO).mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Form der Auskunftserteilung

Rz. 462 Grundsätzlich ist die Auskunftserteilung formlos möglich. Das OLG München vertritt jedoch die Ansicht, dass die Auskunft eine Wissensmitteilung sei, deshalb schriftlich zu erteilen und vom Auskunftspflichtigen persönlich zu unterzeichnen sei.[523] Dies bedeutet, dass – nach OLG München – eine Auskunftserteilung in einem Anwaltsschriftsatz nicht ausreichend wäre.mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / bb) Erwerb mit Nachlassmitteln

Rz. 238 Wird das Rechtsgeschäft mit Mitteln des Nachlasses vorgenommen, so reicht eine objektive Beziehung zu dem Sondervermögen Nachlass aus. Andernfalls wäre der Schutzzweck des § 2041 BGB – die Erhaltung des Nachlasswertes – nicht zu erfüllen.[220] Selbst ein anders lautender Wille der Handelnden ist bedeutungslos.[221] Der BGH hat eine objektive Beziehung ausreichen lass...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 9. Muster: Titelumschreibung

Rz. 73 Bei länger andauernden Nachlasspflegschaften kann eine Titelumschreibung notwendig werden, um dem Nachlass liquide Mittel zuzuführen. Der Einzug der Forderung muss notwendig erscheinen. Gerechtfertigt ist die Titelumschreibung auch dann, wenn aus sonstigen Gründen, z.B. Vermögensverfall des Schuldners, eine Realisierung notwendig ist. Rz. 74 Muster 6.12: Titelumschreib...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / h) Unteilbare Gegenstände

Rz. 105 Bei Gebäuden ist eine Teilung in Natur so gut wie immer ausgeschlossen. Der häufig gemachte Vorschlag, eine Aufteilung in Wohnungseigentum bzw. Teileigentum vorzunehmen, ist durch §§ 749 Abs. 1, 752 BGB nicht gedeckt, denn damit würde eine Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, die gem. § 11 WEG unauflöslich ist. Es würde also ein noch engerer Verband unter den Mi...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Grundsatz: Kein Auskunftsrecht außerhalb einer Sonderverbindung

Rz. 135 Umstritten ist, ob aus dem Gesamthands-Rechtsverhältnis der Miterbengemeinschaft als einem gesetzlichen Schuldverhältnis eine Auskunftspflicht der Miterben untereinander hergeleitet werden kann, insbesondere aus § 2038 BGB. Unstreitig besteht eine solche gegenseitige Auskunftspflicht, wenn sie sich aus konkreten Vorschriften ergibt, z.B. wenn ein Miterbe die Verwaltu...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Grundsätzliches zur Nachlassverwaltung

Rz. 103 Nach § 2216 Abs. 1 BGB ist der Testamentsvollstrecker zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses verpflichtet. Von dieser Verpflichtung kann der Erblasser ihn auch nicht befreien, § 2220 BGB. Der Testamentsvollstrecker hat jedoch im Gegensatz hierzu Anordnungen des Erblassers, die dieser durch letztwillige Verfügung getroffen hat, zu befolgen, soweit sie nicht dur...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Europäische Güterrechtsverordnung und Europäische Partnerschaftsverordnung

Rz. 129 Am 24.6.2016 hat der Rat der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2016/1103 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen des ehelichen Güterstands verabschiedet (EuGüVO).[87] Gleichzeitig hat der Rat mit der Verordnung (EU) 2016/1104 in ein...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / IV. Auslagen des Testamentsvollstreckers/berufsmäßige Dienste

Rz. 290 Gemäß § 2218 Abs. 1 i.V.m. § 670 BGB hat der Testamentsvollstrecker neben seiner Vergütung einen auf Aufwendungsersatz gerichteten Anspruch. Zu den zu ersetzenden Auslagen gehören die tatsächlichen Ausgaben (Reisekosten, Postgebühren, Telefongebühren etc.) und grundsätzlich die Kosten für Hilfspersonen des Testamentsvollstreckers.[540] Der Anspruch auf Auslagenersatz...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / gg) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 206 Bis zum Erlass eines vollstreckbaren Urteils auf Sicherheitsleistung kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auch ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Rz. 207 Arrest und einstweilige Verfügung sind auch gegen den befreiten Vorerben möglich. [239] Sie sind überhaupt die einzigen Sicherungsmittel, die dem Nacherben gegenüber dem befreiten V...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / f) Versicherung der Richtigkeit

Rz. 471 Gemäß § 260 Abs. 2 BGB kann eine Verpflichtung des Testamentsvollstreckers zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestehen. Voraussetzung hierfür ist, dass Grund zu der Annahme besteht, das Verzeichnis sei nicht mit der erforderlichen Sorgfalt aufgestellt worden. Die dahingehende Verpflichtung ist höchstpersönlich und verbietet die Beauftragung eines Stellvertr...mehr

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§ 16 Selbstständige und uns... / 1. Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit oder Mildtätigkeit

Rz. 94 Grundsätzlich ist die Errichtung und die Tätigkeit einer Stiftung mit unterschiedlichen steuerlichen Belastungen verbunden (Schenkungsteuer, Körperschaftsteuer etc.). Gemeinnützige Stiftungen oder andere Stiftungen, die sonstige steuerbegünstigte Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO verfolgen, d.h. etwa mildtätig sind, sind im Gegensatz dazu nach den einschlägigen Steuergesetze...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / c) Kraftloserklärung der Vollmacht

Rz. 221 Der Vollmachtgeber kann gem. § 176 BGB die Vollmachtsurkunde durch eine öffentliche Bekanntmachung für kraftlos erklären; die Kraftloserklärung muss nach den für die öffentliche Zustellung einer Ladung geltenden Vorschriften der ZPO veröffentlicht werden. Mit dem Ablauf eines Monats nach der letzten Einrückung in die öffentlichen Blätter wird die Kraftloserklärung wi...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / cc) Erwerb mit nachlassfremden Mitteln

Rz. 239 Die h.M., insbesondere auch der BGH, hält das Eingreifen der Beziehungssurrogation auch bei Einsatz nachlassfremder Mittel für möglich.[223] Wird mit privaten Mitteln eines Miterben und deshalb mit nachlassfremden Mitteln erworben, so sind sowohl ein subjektiver Wille, für den Nachlass erwerben zu wollen, als auch ein objektiver innerer Zusammenhang erforderlich. Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Möglichkeit der effizienteren Betriebsprüfungen

Rz. 428 [Autor/Stand] Im Paradefall eines eingerichteten und funktionierenden Tax CMS kann bzw. sollte dieses m.E. auch positive Auswirkungen auf Art und Umfang einer Betriebsprüfung haben. Durch die Selbstkontrolle und deren Dokumentation sollte sich die Verwaltung im Rahmen der Prüfung im Wesentlichen auf die Überprüfung des Tax CMS konzentrieren. Die bestehende Betriebspr...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 4. Muster: Antrag des Gläubigers auf Entlassung des Nachlassverwalters

Rz. 303 Muster 6.66: Antrag des Gläubigers auf Entlassung des Nachlassverwalters Muster 6.66: Antrag des Gläubigers auf Entlassung des Nachlassverwalters An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache des Herrn _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstorben am _________________________ Az. ________________________...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / Literaturtipps

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 6. Testamentsvollstreckung mit beschränktem Aufgabenkreis (§ 2208 BGB)

Rz. 11 Der Erblasser kann neben der Erweiterung des Aufgabenkreises des Testamentsvollstreckers, also bspw. der Anordnung der Dauertestamentsvollstreckung (vgl. Rdn 8) über die bloße Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses hinaus, auch die Aufgaben und Befugnisse des Testamentsvollstreckers beschränken. Insbesondere kann der Erblasser die Befugnisse des Testamentsvo...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / 1. Vollmachten für vermögensrechtliche Angelegenheiten – postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 9 Originär dienen Vorsorgevollmachten der lebzeitigen Absicherung der eigenen, auch vorübergehenden, Handlungsunfähigkeit.[10] Sinnvoll kann eine Erweiterung auch auf eine trans- und postmortale Wirkung sein, da mit der Testamentserrichtung im Weiteren nur selten alle erforderlichen Vorsorgemaßnahmen für den Todesfall getroffen sind. Die Überlastung der Gerichte und Stre...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / J. Forderungen gegen den Pflichtteilsberechtigten

Rz. 696 Ein Pflichtteilsanspruch ist nach § 852 ZPO nur pfändbar, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig ist. Nach der Vorstellung des Gesetzes soll der Pflichtteilsberechtigte selbst entscheiden, ob er gegen den/die Erben einen Pflichtteilsanspruch geltend machen will oder nicht. Rz. 697 Teil des Pflichtteils ist auch der Ergänzungspflichtteil nach §§ 2325 ff. BGB...mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / 5. Missbrauch der postmortalen Vollmacht

Rz. 226 Beim Missbrauch einer postmortalen Vollmacht gelten nach der in der Rechtsprechung vertretenen h.M. die allgemeinen Grundsätze zum Missbrauch der Vollmacht.[257] Darüber hinaus wird bei einer postmortalen Vollmacht für einen Missbrauch vorausgesetzt, dass das Handeln des Vertreters sich ausnahmsweise als eine unzulässige Rechtsausübung darstellt (§ 242 BGB) oder gege...mehr