Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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Litauen / IV. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 16 Gemäß Art. 5.13 lit. BGB ist der überlebende Ehegatte nach der gesetzlichen Erbfolge entweder Alleinerbe oder erbt gemeinsam mit den Erben der ersten Ordnung bzw. den Erben der zweiten Ordnung. Zusammen mit den Erben der ersten Ordnung erhält der Ehegatte eine Erbquote von einem Viertel, wenn es neben dem Ehegatten nicht mehr als drei Erben gibt. Andernfalls erben all...mehr

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Österreich / VIII. Testamentsvollstreckung

Rz. 109 Der Verfügende kann in seiner letztwilligen Anordnung einen Testamentsvollstrecker einsetzen.[50] Da in Österreich der Erbschaftserwerb ohnehin unter Aufsicht des Verlassenschaftsgerichts erfolgt, ist die Bestellung eines Testamentsvollstreckers meist überflüssig. Nur dort, wo die Erfüllung des letzten Willens vom Gericht nicht überwacht wird, z.B. bei Anordnung von ...mehr

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Schweiz / a) Öffentliches Inventar

Rz. 137 Als Instrument der Haftungsbeschränkung für die Erben dient vorab das öffentliche Inventar (Art. 580–592 ZGB). Das Begehren um Errichtung des öffentlichen Inventars kann von jedem Erben gestellt werden, der zur Ausschlagung befugt ist (Art. 580 Abs. 1 ZGB), d.h. solange er weder die Erbschaft angenommen noch ausgeschlagen hat und weder die Befugnis verwirkt (Art. 571...mehr

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Schweiz / 3. Durchsetzung der Pflichtteile

Rz. 119 Hat der Erblasser seine Verfügungsbefugnis überschritten, können die Erben, die dem Werte nach weniger als ihren Pflichtteil erhalten haben, die Herabsetzung der Erwerbungen und Zuwendungen verlangen, bis der Pflichtteil hergestellt ist (Art. 522 Abs. 1 ZGB). Rz. 120 Die Pflichtteilsverletzung kann mit der Herabsetzungsklage – einer Gestaltungsklage[209] – bis ein Jah...mehr

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Verwirkung (Miete)

Zusammenfassung Begriff Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum hinweg untätig geblieben ist und dadurch bei seiner Gegenpartei den Eindruck erweckt hat, sie brauche mit der Geltendmachung des Rechts nicht mehr zu rechnen; die Gegenpartei sich darauf eingerichtet hat und ihr die verspätete Inanspruchnahme nicht zugemutet werden kann.[1] Geset...mehr

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Verwirkung (Miete) / 2 Betriebskosten

Jährliche Abrechnung Die bisherige Rechtsprechung über die Verwirkung des Anspruchs des Vermieters gegen den Mieter auf Nachzahlung von Nebenkosten aus Umlageabrechnung ist durch § 556 Abs. 3 BGB, der durch das Mietrechtsreformgesetz eingeführt wurde, überholt. Danach ist über die Vorauszahlung für Betriebskosten jährlich abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens ...mehr

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Verwirkung (Miete) / 1 Allgemeines

Die Verwirkung ist eine Konkretisierung des § 242 BGB, wonach eine Leistung nur so zu bewirken ist, wie es Treu und Glauben erfordern. Ein Anspruch oder ein Gestaltungsrecht ist verwirkt, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit vergangen ist und besondere Umstände hinzukommen, aufgrund derer der zur Leistung Verpflichtete nicht mehr mit der verspäteten Inans...mehr

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Verwirkung (Miete) / 3 Staffelmiete

Auch der Anspruch auf Zahlung der Erhöhung aufgrund einer Staffelmietvereinbarung kann verwirken. Das LG München I hat entschieden, dass in dem Fall, dass der Vermieter den aus einer Staffelmietvereinbarung sich ergebenden Erhöhungsbetrag 2 1/2 Jahre nicht geltend macht, er konkludent auf die Rechte aus dieser Vereinbarung gegenüber dem Mieter verzichtet hat; hilfsweise hat ...mehr

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Verwirkung (Miete) / 6 Zahlungsanspruch des Vermieters

Voraussetzung der Verwirkung Der Zahlungsanspruch des Vermieters unterliegt nicht nur der Verjährung, er kann auch verwirken. Von den Instanzgerichten wird allerdings oft übersehen, dass die Verwirkung neben dem Zeitmoment auch ein Umstandsmoment erfordert. So hat das LG Berlin entschieden, dass ein Vermieter seinen Anspruch auf Mietzahlung dann verwirkt, wenn er die vom Miet...mehr

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Verwirkung (Miete) / 5 Minderung

Durch das Mietrechtsreformgesetz neu geregelt ist das Recht des Mieters zur Minderung bei vorbehaltloser Zahlung der Miete. Bisher ging die Rechtsprechung in analoger Anwendung des § 536b BGB davon aus, dass der Minderungsanspruch bei längerer Zahlung verwirkt. Nunmehr ist in § 536c Abs. 2 Satz 2 BGB geregelt, dass dann, soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anze...mehr

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Verwirkung (Miete) / 4 Räumung, Kündigung

Vollstreckung der Räumung Nach Ansicht des OLG Hamm kann die Vollstreckung eines Räumungsurteils, das der Vermieter aufgrund der Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs erwirkt hat, unzulässig sein, wenn der Vermieter mehrere Jahre aus dem Urteil nicht vollstreckt, sondern von dem Mieter, der auch nach Rechtskraft des Räumungsurteils weiterhin mit erheblichen Mi...mehr

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Verwirkung (Miete) / Zusammenfassung

Begriff Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum hinweg untätig geblieben ist und dadurch bei seiner Gegenpartei den Eindruck erweckt hat, sie brauche mit der Geltendmachung des Rechts nicht mehr zu rechnen; die Gegenpartei sich darauf eingerichtet hat und ihr die verspätete Inanspruchnahme nicht zugemutet werden kann.[1] Gesetze, Vorschrifte...mehr

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Verwirkung (Miete) / 7 Kaution

Für den Anspruch auf Zahlung der Kaution gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die Kautionsvereinbarung getroffen wurde.[1] Im Einzelfall kann Verwirkung des Kündigungsrechts vorliegen, wenn die Kaution längere Zeit nicht geltend gemacht wird und der Mieter darauf vertrauen durfte, dass er nicht mehr in Anspruch genom...mehr

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§ 18 Transportversicherung / b) Verwirkung

Rz. 117 Der Entschädigungsanspruch des Versicherungsnehmers erlischt nach Ziff. 16.2 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 42 Abs. 2 ADS 1919, wenn der Schaden nicht rechtzeitig angedient wird. Der Entschädigungsanspruch erlischt bei verspäteter Andienung durch Verwirkung. Das Erlöschen soll ohne Rücksicht darauf eintreten, ob die rechtzeit...mehr

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FF 11/2024, Verwirkung von Trennungsunterhalt; Erwerbsobliegenheit bei Getrenntleben; kein Abzug von Naturalunterhalt beim das gemeinsame Kind betreuenden Elternteil bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts

BGB § 1361 § 1579 Nr. 7 § 1606 Abs. 3 S. 2 Leitsatz 1. Zur vollständigen Verwirkung von Trennungsunterhalt bei Aufnahme eines nachhaltigen, auf Dauer angelegten außerehelichen Verhältnisses. (red. LS) 2. Zur Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners im Trennungsunterhalt bei eheprägender Teilzeittätigkeit von 7/10 einer vollschichtigen Tätigkeit bei guten wirtschaftlichen Ve...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 12. Andienung des Schadens, Verwirkung (Ziff. 16 DTV-Güter 2000/2011; Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 42 ADS 1919)

a) Andienung des Schadens Rz. 116 Nach Ziff. 16.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 42 Abs. 1 ADS 1919 hat der Versicherungsnehmer einen versicherten Schaden dem Versicherer binnen fünfzehn Monaten seit dem Ende der Versicherung und, wenn das Transportmittel verschollen ist, seit dem Ablauf der Verschollenheitsfrist schriftlich anzudiene...mehr

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V / 53 Verwirkung von Verteidigungsrechten [Rdn 3987]

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FF 11/2024, Verwirkung von ... / Leitsatz

1. Zur vollständigen Verwirkung von Trennungsunterhalt bei Aufnahme eines nachhaltigen, auf Dauer angelegten außerehelichen Verhältnisses. (red. LS) 2. Zur Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsschuldners im Trennungsunterhalt bei eheprägender Teilzeittätigkeit von 7/10 einer vollschichtigen Tätigkeit bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen der Ehegatten. 3. Soweit nach neuerer A...mehr

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FF 11/2024, Verwirkung von ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller und Beschwerdeführer macht gegen die Antragsgegnerin Ansprüche auf Trennungsunterhalt geltend. [2] 1. Die Eheleute schlossen am … 19 … die Ehe. Im … 2010 adoptierten sie das im Vorjahr geborene Kind K. Am … 11.2014 zog die Antragsgegnerin mit dem gemeinsamen Kind K in Trennungsabsicht aus der im Miteigentum der Eheleute stehenden Immobilie aus...mehr

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U / 1 Unaufmerksamer/schlafender Richter [Rdn 3204]

Rdn 3205 1. Fraglich ist, wie sich der Verteidiger verhalten soll, wenn er feststellt, dass einer der beteiligten Richter der HV nicht aufmerksam folgt. Die bloße Unaufmerksamkeit eines Richters ist nämlich nur dann absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 1, wenn sie sich über einen erheblichen Zeitraum (zuletzt BSG NJW 2017, 3183) erstreckt, z.B. bei Übermüdung (BGHSt 2, 14...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / e) Ausschluss des Anfechtungsrechts

Rz. 471 Das Anfechtungsrecht des Versicherers kann vor allem bei einem Verzicht des Versicherers entfallen. Ein solcher braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden. An die Feststellung eines konkludent geäußerten Verzichts sind jedoch hohe Anforderungen zu stellen. Tritt der Versicherer in Kenntnis des Anfechtungsgrundes zurück, weil er davon ausgeht, durch den Rücktritt le...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 300 Fällt ein Schadenfall unter Versicherungsschutz, kann der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Versicherungsleistungen nachträglich durch Verwirkung wieder wegfallen. Im Bereich der Feuerversicherung ist zwischen allgemeinen und besonderen Verwirkungsgründen zu unterscheiden. Allgemeine Verwirkungsgründe werden unter dem Oberbegriff "Obliegenheitsverletzungen" (siehe...mehr

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A / 32 Anwesenheitspflicht des Angeklagten [Rdn 420]

Rdn 421 Literaturhinweis: Neuhaus, Der Grundsatz der ständigen Anwesenheit des Angeklagten in der strafprozessualen Hauptverhandlung 1. Instanz unter besonderer Berücksichtigung des § 231a StPO, 2000 Metz, Entfernung des Angeklagten nach § 247 StPO, NStZ 2017, 446 Nestler, Grundlagen der Anwesenheitspflichten während der Hauptverhandlung, Jura 2024, 135 Staub, Verteidigungsstra...mehr

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R / 23 Rügeverlust [Rdn 2953]

Rdn 2954 Literaturhinweise: Dahs, Das Schweigen des Verteidigers zu tatrichterlichen Verfahrensfehlern und die Revision, NStZ 2007, 241 Nagel, Die Ohnmacht der Verteidigung vor der Macht der Richter? Ein Beitrag zur Diskussion um Verteidigerpflichten und Rügepräklusionen, StraFo 2013, 221 Schlüchter, Wider die Verwirkung von Verfahrensrügen im Strafprozeß, in: Gedächtnisschrif...mehr

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A / 23 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 263]

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§ 5 Feuerversicherung / 1. Allgemeines

Rz. 261 Anders als Hauptleistungspflichten des Versicherungsvertrages sind Obliegenheiten keine erzwingbaren Rechtspflichten, sondern Voraussetzungen für die Erhaltung des Versicherungsschutzes. Während ein Risikoausschluss den Anspruch auf Versicherungsschutz gar nicht erst entstehen lässt, hat die Verletzung einer Obliegenheit die Verwirkung eines bereits entstandenen Vers...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (2) Widersprüchliches Verhalten bzw. Rechtsmissbrauch

Rz. 305 Das Recht des Versicherungsnehmers zum Widerspruch kann wegen widersprüchlichen Verhaltens bzw. Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen, die dem Versicherungsnehmer die Geltendmachung seines Anspruchs im konkreten Einzelfall verwehren.[458] Rz. 306 Die Ausübung des Widerspruchsrechts kann ausna...mehr

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V / 34 Vernehmung einer Verhörsperson [Rdn 3789]

Rdn 3790 Literaturhinweise: Artkämper/Jacobs, Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht, 2. Aufl. 2019 Farthofer/Rückert, Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu § 252 StPO im Lichte eines grund- und menschenrechtskonformen Strafverfahrens, HRRS 2017, 123 Gerst (Hrsg.), Zeugen in der Hauptverhandlung, 2. Aufl. 2020 Hof, Polizeizeugen – Zeugen im Sinne der StPO, HRRS 2015, 277 Meyer,...mehr

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A / 47 Aussetzung, Nichteinhaltung der Ladungsfrist [Rdn 614]

Rdn 615 1. Angeklagter und Verteidiger sind nach §§ 217, 218 unter Einhaltung einer einwöchigen Ladungsfrist zur HV zu laden. Wird diese Frist nicht eingehalten, können sowohl der Angeklagte als auch der Verteidiger die Aussetzung der HV beantragen. Der Angeklagte kann die Aussetzung auch dann verlangen, wenn der zu Unrecht nicht geladene Verteidiger nicht erschienen ist (Ba...mehr

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FF 11/2024, Die neuesten En... / 1. Einheitlicher Tatbestand für den Betreuungsunterhalt

Die Schaffung eines einheitlichen Tatbestands für alle Formen des Betreuungsunterhalts ist zu begrüßen, wenn dabei die Systematik des Unterhaltsrechts und der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe beachtet wird. Dafür spricht insbesondere der Umstand, dass die Dauer des Betreuungsunterhalts und insbesondere die Verlängerung aus kindbezogenen Gründen nach der Rechtsprechung des...mehr

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§ 18 Transportversicherung / a) Andienung des Schadens

Rz. 116 Nach Ziff. 16.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 42 Abs. 1 ADS 1919 hat der Versicherungsnehmer einen versicherten Schaden dem Versicherer binnen fünfzehn Monaten seit dem Ende der Versicherung und, wenn das Transportmittel verschollen ist, seit dem Ablauf der Verschollenheitsfrist schriftlich anzudienen. Durch die Absendung de...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Widerspruch bzw. Widerruf, Einbeziehung der AFB

Rz. 22 Dem Versicherungsnehmer steht das in § 8 VVG geregelte Widerspruchsrecht zu. Abweichend zum früher geltenden Recht bestimmt sich die Frist für den Beginn der Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 2 VVG. Voraussetzung ist der Zugang des Versicherungsscheins, der AFB und einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform. Die Beweislast für den Zugang trägt der Versicherer (§ 8...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (1) Allgemeines

Rz. 302 Auch wenn der Versicherungsnehmer fehlerhaft über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde, kommt in Einzelfällen ein Erlöschen des Widerspruchsrechts aufgrund von Verwirkung, unzulässiger Rechtsausübung oder Verjährung in Betracht. Rz. 303 Das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass er seinen Versicherungsvertrag vor Widerspruch ...mehr

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W / 1 Widerspruchslösung [Rdn 4114]

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§ 5 Feuerversicherung / III. Versicherungsprämie

Rz. 43 Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich in der Feuerversicherung in der Regel nach einem von der zu versichernden Gefahr abhängigen Promillesatz von der Versicherungssumme. Verringert sich die zu versichernde Gefahr, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass die Prämie entsprechend dem verringerten Risiko gem. § 41 VVG reduziert wird. Rz. 44 Andererseits besit...mehr

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A / 40 Ausschluss der Öffentlichkeit, Allgemeines [Rdn 520]

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L / 2 Ladung des Verteidigers [Rdn 2273]

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V / 13 Verhandlungsleitung [Rdn 3502]

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E / 18 Eröffnungsbeschluss, Nachholung in der Hauptverhandlung [Rdn 1882]

Rdn 1883 Literaturhinweis: Eisenberg, Kriterien der Eröffnung des strafprozessualen Hauptverfahrens, JZ 2011, 672 Eschelbach, Gehör vor Gericht, GA 2004, 228 ders., Von der Eröffnung des Hauptverfahrens durch die Strafkammer, in: Festschrift für Christian Richter II, 2002, S. 113 Kuckein, Revisionsrechtliche Kontrolle der Mangelhaftigkeit von Anklage und Eröffnungsbeschluss, St...mehr

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§ 4 Wohngebäudeversicherung / 1. Arglistige Täuschung

Rz. 187 Die Einzelheiten hierzu werden in der Wohngebäudeversicherung in B § 16 Nr. 2 VGB 2010 (§ 21 VGB 88) geregelt. Rz. 188 Danach ist der Versicherer von seiner Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht. Ausreichend ist der bloße Versuch d...mehr

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B / 25 Besetzungseinwand [Rdn 965]

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F / 9 Fragerecht des Verteidigers, Zurückweisung einzelner Fragen [Rdn 1976]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
B / 11 Berufung, Berufungshauptverhandlung [Rdn 748]

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Z / 19 Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4349]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.2 Verwirkung

Auch wenn die Erfüllung des Anspruchs auf Zeugniserteilung noch möglich ist, kann der Anspruch vor Verjährungseintritt bei Verwirkung rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Zur Verwirkung des Zeugnisanspruchs müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht ausgeübt und dadurch bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2 Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen

Auch auf die Erteilung eines Zeugnisses besteht kein Anspruch auf Dauer. Er ist begrenzt durch Verjährungs- und Ausschlussfristen, er kann durch das Verhalten des Mitarbeiters auch verwirkt sein. Daneben sind Konstellationen denkbar, dass ein Zeugnisanspruch deshalb nicht mehr besteht, weil es dem Arbeitgeber objektiv nicht mehr möglich ist, ein Zeugnis auszustellen, etwa wei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.3 Ausschlussfristen

Der Zeugnisanspruch kann außer wegen Verjährung, Verwirkung oder Unmöglichkeit auch aufgrund einer tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfrist erlöschen. Tarifliche Ausschlussklauseln, die nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt sind, umfassen in der Regel auch Zeugnisansprüche.[1] Gleiches gilt auch für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, die allgemein gehalten und ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.4 Verzicht

Der Arbeitnehmer kann nicht vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf den Anspruch der Zeugniserteilung verzichten. Ob nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Verzicht rechtlich möglich ist, bedarf noch der abschließenden Klärung. Vom Bundesarbeitsgericht wurde diese Frage bisher offen gelassen.[1] Zumindest, wenn der Arbeitnehmer sich über die Bedeutung des Verzic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 3 Erlöschen

Unabhängig von der Verjährung, Verwirkung und dem Verzicht kann der Anspruch auch erlöschen, wenn es dem Arbeitgeber nicht mehr möglich ist, das Arbeitszeugnis zu erteilen. Dies ist bei einem einfachen Zeugnis grundsätzlich nicht vorstellbar, allenfalls dann, wenn die Personalunterlagen des Mitarbeiters nicht mehr existieren und keine Person im Betrieb mehr beschäftigt ist, d...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.1 Verjährung

Nach § 195 BGB verjährt der Zeugnisanspruch nach 3 Jahren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach § 199 Abs. 1 BGB die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen...mehr