Fachbeiträge & Kommentare zu Verwirkung

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Türkei / 3. Geltendmachung des Pflichtteils

Rz. 66 Das Pflichtteilsrecht gewährt dem Pflichtteilsberechtigten eine dingliche Beteiligung am Nachlass. Das Pflichtteilsrecht wird aber nicht von Amts wegen berücksichtigt, sondern muss durch Herabsetzungsklage geltend gemacht werden.[116] Der Pflichtteilsberechtigte lässt die testamentarischen Verfügungen soweit herabsetzen, bis seine Noterbquote wiederhergestellt ist. Da...mehr

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Schweden / 3. Testamentserrichtung

Rz. 30 Hinsichtlich der Form eines Testaments sowie des Widerrufs eines Testaments eines Erblassers ergeben sich aus den Rechtsvorschriften, die sich mit den innernordischen Erbrechtsverhältnissen befassen, keine Besonderheiten. Rz. 31 Dies gilt ebenso für die Fähigkeit, ein Testament zu errichten oder ein solches zu widerrufen. Rz. 32 Keine Besonderheiten gibt es ebenfalls in...mehr

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Österreich / VIII. Testamentsvollstreckung

Rz. 109 Der Verfügende kann in seiner letztwilligen Anordnung einen Testamentsvollstrecker einsetzen.[50] Da in Österreich der Erbschaftserwerb ohnehin unter Aufsicht des Verlassenschaftsgerichts erfolgt, ist die Bestellung eines Testamentsvollstreckers meist überflüssig. Nur dort, wo die Erfüllung des letzten Willens vom Gericht nicht überwacht wird, z.B. bei Anordnung von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mindestlohn / 2.1 Grundsätze

Das MiLoG schreibt einen verbindlichen gesetzlichen Rechtsanspruch für jeden Arbeitnehmer auf den gesetzlich festgelegten Mindestlohn vor. Es handelt sich dabei um einen eigenständigen Anspruch. Der Anspruch richtet sich gegen den Arbeitgeber von im Inland beschäftigten Arbeitnehmern.[1] Gesetzliche Anspruchsgrundlage ist § 1 Abs. 1 MiLoG. Als gesetzlicher Anspruch unterlieg...mehr

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Litauen / IV. Erbrecht des Ehegatten

Rz. 16 Gemäß Art. 5.13 lit. BGB ist der überlebende Ehegatte nach der gesetzlichen Erbfolge entweder Alleinerbe oder erbt gemeinsam mit den Erben der ersten Ordnung bzw. den Erben der zweiten Ordnung. Zusammen mit den Erben der ersten Ordnung erhält der Ehegatte eine Erbquote von einem Viertel, wenn es neben dem Ehegatten nicht mehr als drei Erben gibt. Andernfalls erben all...mehr

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Schweiz / a) Öffentliches Inventar

Rz. 137 Als Instrument der Haftungsbeschränkung für die Erben dient vorab das öffentliche Inventar (Art. 580–592 ZGB). Das Begehren um Errichtung des öffentlichen Inventars kann von jedem Erben gestellt werden, der zur Ausschlagung befugt ist (Art. 580 Abs. 1 ZGB), d.h. solange er weder die Erbschaft angenommen noch ausgeschlagen hat und weder die Befugnis verwirkt (Art. 571...mehr

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Schweiz / 3. Durchsetzung der Pflichtteile

Rz. 119 Hat der Erblasser seine Verfügungsbefugnis überschritten, können die Erben, die dem Werte nach weniger als ihren Pflichtteil erhalten haben, die Herabsetzung der Erwerbungen und Zuwendungen verlangen, bis der Pflichtteil hergestellt ist (Art. 522 Abs. 1 ZGB). Rz. 120 Die Pflichtteilsverletzung kann mit der Herabsetzungsklage – einer Gestaltungsklage[209] – bis ein Jah...mehr

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Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.6 Verfahrensrechtliche Gesichtspunkte

Eine Steuer kann vorläufig festgesetzt werden, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für deren Entstehung eingetreten sind.[1] Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben.[2] Vorläufig festgesetzt werden kann auch ein Teil einer Steuerfestsetzung. Dabei werden regelmäßig Grund und Umfang der Vorläufigkeit des Bescheids dadurch angegeben, dass eine einzelne Besteu...mehr

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Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.1 Grundsätze

Nach dem dualen System des § 28 Abs. 1 WEG sind die Einzelwirtschaftspläne von erheblicher Bedeutung für die Finanzverfassung der Gemeinschaft. Letztlich nämlich ergeben sich die nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu beschließenden Vorschüsse gerade aus den Einzelwirtschaftsplänen. Vermag man einen Verzicht auf die Erstellung von Einzelwirtschaftsplänen ausnahmsweise dann tolerieren...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 16 Nicht... / 2.2 Rechtsnatur, Auswirkung auf entstandene Säumniszuschläge

Rz. 6 Bei § 16 GrEStG handelt es sich nicht um eine Befreiungsvorschrift. Der einmal entstandene Steueranspruch erlischt nicht, er bleibt unberührt und lediglich die an sich geschuldete Steuerschuld aufgrund dieser Norm wird nicht oder nicht in voller Höhe erhoben (vgl. BFH v. 11.5.1966, II 73/62, BStBl III 1966, 491, BFH v. 9.8.1989, II R 145/86, BStBl II 1989, 981, und BFH...mehr

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Verwirkung

Zusammenfassung Begriff Verwirkung ist nach einer allgemein anerkannten, von der Rechtsprechung entwickelten Definition dann gegeben, wenn ein Beteiligter am Steuerschuldverhältnis es nach einer gewissen Zeit als illoyales Verhalten empfinden muss, wenn die Gegenseite ein Recht noch geltend macht. Das Rechtsinstrument der Verwirkung mag vielleicht nicht von zentraler Bedeutung...mehr

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Verwirkung / 1.3 Gegenstand der Verwirkung

Verwirkt werden können nur Rechte und Befugnisse aus dem Steuerschuldverhältnis.[1] Dies kann insbesondere materielle Rechte, aber auch Verfahrensrechte im Festsetzungs-, Einspruchs- oder finanzgerichtlichen Klageverfahren betreffen.[2] Eine Verwirkung kommt damit grundsätzlich in allen wesentlichen Verfahrensabschnitten in Betracht.mehr

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Verwirkung / 3. Folgen einer Verwirkung

Anders als die Verjährung hat die Verwirkung bei einem Vorliegen der Voraussetzungen nicht das Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis zur Folge.[1] Nur die Geltendmachung des Anspruchs ist gehemmt, sodass er auch durchaus erfüllt werden kann.[2] Theoretisch ist es sogar möglich, dass bei der Verwirkung nach Wegfall des Vertrauenstatbestandes wieder eine Durch...mehr

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Verwirkung / Zusammenfassung

Begriff Verwirkung ist nach einer allgemein anerkannten, von der Rechtsprechung entwickelten Definition dann gegeben, wenn ein Beteiligter am Steuerschuldverhältnis es nach einer gewissen Zeit als illoyales Verhalten empfinden muss, wenn die Gegenseite ein Recht noch geltend macht. Das Rechtsinstrument der Verwirkung mag vielleicht nicht von zentraler Bedeutung für das deutsc...mehr

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Verwirkung / 1.1 Voraussetzungen

Als allgemeine Voraussetzungen für eine Verwirkung haben sich im Steuerrecht durch Entscheidungen die folgenden drei Voraussetzungen herausgebildet[1]: Es muss ein beachtsamer Zeitablauf gegeben sein. Es muss seitens der Finanzverwaltung ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden sein. Der Steuerpflichtige muss aufgrund des Vertrauenstatbestands Dispositionen getroffen haben. Te...mehr

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Verwirkung / 1.2 Abgrenzung zu anderen Rechtsinstituten

Die Verwirkung ist insbesondere abzugrenzen von der Verjährung. Mit dieser hat sie das Zeitmoment gemeinsam, gleichwohl unterscheidet sie sich von der Verjährung doch erheblich. Während bei der Verjährung nämlich nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Frist im Steuerrecht eine bestimmte Folge eintritt, nämlich das Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis (vgl....mehr

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Verwirkung / 4. Zusammenfassung

In Fällen, in denen aufgrund eines bedeutsamen Zeitablaufs zwischen dem Entstehen eines Anspruchs und seiner Geltendmachung ein Steuerpflichtiger nicht mehr mit einer Geltendmachung rechnen musste, sollte stets neben einer Verjährung des Anspruchs auch eine Verwirkung geprüft werden. Diese ist ein Ausfluss des allgemeinen Rechtsgrundsatzes von Treu und Glauben, sodass neben ...mehr

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Verwirkung / 2.1 Beachtsamer Zeitablauf

Von zentraler Bedeutung für die Verwirkung ist der Ablauf einer beachtsamen Zeitspanne zwischen dem Entstehen des Steueranspruchs und seiner Geltendmachung. Konkrete Fristen, wann ein solcher Zeitablauf gegeben ist, lassen sich allerdings nicht nennen[1], sondern es ist stets auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall abzustellen[2], da sich aufgrund des Zeitablaufs ein beson...mehr

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Verwirkung / 2.3 Disposition des Steuerpflichtigen

Als drittes Tatbestandsmerkmal der Verwirkung wird in der Regel eine sog. Vertrauensfolge zu den ersten beiden Merkmalen hinzutreten müssen. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf, dass vonseiten der Verwaltung keine Aktivitäten mehr erfolgen, Maßnahmen ergriffen oder unterlassen hat, die er ansonsten nicht ergriffen oder nicht unterlassen hätte.[1] Dies...mehr

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Verwirkung / 1. Rechtsgrundlagen

1.1 Voraussetzungen Als allgemeine Voraussetzungen für eine Verwirkung haben sich im Steuerrecht durch Entscheidungen die folgenden drei Voraussetzungen herausgebildet[1]: Es muss ein beachtsamer Zeitablauf gegeben sein. Es muss seitens der Finanzverwaltung ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden sein. Der Steuerpflichtige muss aufgrund des Vertrauenstatbestands Dispositionen...mehr

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Verwirkung / 2.2 Schaffung eines Vertrauenstatbestandes

Das zweite Tatbestandsmerkmal der Verwirkung fordert die Schaffung eines Vertrauenstatbestandes durch die Finanzverwaltung. Dies bedeutet, dass durch das Verhalten der Behörde ein Vertrauen des Steuerpflichtigen dahin gehend resultiert, dass bei einer objektiven Beurteilung nicht mehr mit einer Tätigkeit der Verwaltung gerechnet werden musste.[1]mehr

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Verwirkung / 2. Einzelheiten der Tatbestandsmerkmale anhand der Rechtsprechung des BFH

2.1 Beachtsamer Zeitablauf Von zentraler Bedeutung für die Verwirkung ist der Ablauf einer beachtsamen Zeitspanne zwischen dem Entstehen des Steueranspruchs und seiner Geltendmachung. Konkrete Fristen, wann ein solcher Zeitablauf gegeben ist, lassen sich allerdings nicht nennen[1], sondern es ist stets auf die Umstände im jeweiligen Einzelfall abzustellen[2], da sich aufgrund...mehr

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§ 20 Sozialversicherungsbei... / 4. Verjährung und Verwirkung der Beitragsforderung

Rz. 22 Beitragsansprüche der Sozialversicherungsträger verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge fällig geworden sind, § 25 Abs. 1 S. 1 SGB IV. Wurden die Beiträge jedoch vorsätzlich vorenthalten, so verjähren die Ansprüche erst in 30 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind, § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV. Ausreichen...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / 2. Klagefrist

Rz. 212 Sowohl für die Geltendmachung des Anspruchs auf Verringerung der Arbeitszeit als auch für den Anspruch auf wunschgemäße Verteilung der Arbeitszeit existiert keine Klagefrist.[244] Rz. 213 Der Anspruch unterliegt tarifvertraglichen Ausschlussfristen nicht. Die Anwendung tarifvertraglicher Verfallsfristen passt nicht in das gesetzliche Fristensystem des § 8 TzBfG.[245] ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen fehlerhafter oder unvollständiger Unterrichtung; Heilung von Fehlern

Rz. 1072 Die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB gilt nur für den Fall, dass tatsächlich ein Betriebsübergang erfolgt ist. Haben Veräußerer und/oder Erwerber irrtümlich einen Betriebsübergang angenommen, ist § 613a Abs. 6 BGB auch nicht analog anzuwenden.[2805] Nur eine vollständige und zutreffende Unterrichtung löst die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 BGB aus.[2806]...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / Literaturtipps

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§ 6 Haftung / d) § 2060 Nr. 2 BGB

Rz. 199 § 2060 Nr. 2 BGB regelt einen Fall der anteiligen Haftung parallel zur Verschweigungseinrede des § 1974 BGB. Eine anteilige Haftung ist danach zu bejahen, wenn die Forderung frühestens fünf Jahre nach dem Erbfall[364] geltend gemacht wird. Haftet der Erbe noch nicht unbeschränkt, tritt also gleichzeitig die Möglichkeit der anteiligen Haftung (§ 2060 Nr. 2 BGB) und ei...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Erörterung

Rz. 103 Gem. § 8 Abs. 3 TzBfG hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Daneben hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen. Der Umstand, dass die Erörterungspflicht an die Verringerung der Arbeitszeit anknüpft und danach auch einv...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Blue-Pencil-Test

Rz. 1342 Bevor man entsprechend § 306 Abs. 2 BGB zur Lückenfüllung durch dispositives Recht gelangt, ist zu prüfen, ob die unwirksame Klausel ungeachtet des AGB-Verstoßes zumindest teilweise aufrechterhalten werden kann. Das ist der Fall, wenn die Klausel nach Streichung ihres unwirksamen Teils in ihrem anderen Teil einen selbstständigen grammatikalischen Sinn behält; dieser...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Direktionsrecht und Entleitung

Rz. 1675 "Wer hoch aufsteigt, kann tief fallen." Diese Lebensweisheit bewahrheitet sich in der Unternehmenspraxis immer dann, wenn die Wirtschaftszeiten rauer werden. Durch die Wirtschaftsmagazine und die Fachpresse mäandert in diesem Kontext – nicht zuletzt als Werbefläche für Anwaltskanzleien – oft das Schlagwort der "Entleitung" oder dramatischer gar die sog. "Entleitungs...mehr

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§ 3 Prozessrecht / c) Ausschlussfrist

Rz. 480 Die Zwei-Wochen-Frist des § 76 Abs. 5 S. 4 BetrVG ist eine materiellrechtliche Ausschlussfrist. Eine Fristversäumung führt also nicht zur Unzulässigkeit des Feststellungsantrags, sondern zur von Amts wegen zu beachtenden Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsauftrags und ggf. zur Unbegründetheit des Antrags. Der Antrag kann im Fall der Fristversäumung nicht mehr au...mehr

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§ 11 Vergütung des Insolven... / c) Sonderaufgaben

Rz. 37 Eine Delegation von Sonderaufgaben kann (muss aber nicht) ebenfalls zu einer Erleichterung der sonstigen Insolvenzverwaltervergütung führen. Dies hängt vom konkreten Einzelfall ab. Unabhängig davon können Sonderaufgaben delegiert oder auch im Rahmen eines Zuschlages gewürdigt werden. Grundsätzlich beachtenswert durch das Gericht ist die Kombination von Delegation und ...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Zu langes Abwarten

Rz. 675 Wenn der Betriebsrat erst längere Zeit, nachdem er von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat, eine einstweilige Verfügung beantragt, fehlt nach herrschender Rechtsprechung ein Verfügungsgrund.[1525] Dieser Grundsatz muss jedoch hinterfragt werden, da er auf eine Verwirkung von Mitbestimmungsrechten hinauslaufen kann, die es im BetrVG nicht gibt.[15...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Formulierungsvorschlag

Rz. 1619 Vertragsstrafe Nimmt der Arbeitnehmer seine Tätigkeit vertragswidrig nicht auf oder beendet er den Arbeitsvertrag vertragswidrig unter Missachtung der jeweils geltenden Kündigungsfrist, hat er dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Höhe der Vertragsstrafe entspricht der Vergütung nach § (…) (Ziffer) des Arbeitsvertrages, die für den Zeitraum der Kündigun...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / IV. Auskunftspflicht des Erbschaftsbesitzers und sonstiger Besitzer gem. § 2027 BGB

Rz. 159 Weitreichende Möglichkeiten bei einem ebenso weiten Anwendungsbereich bietet der Auskunftsanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer, § 2027 BGB . Nach der Legaldefinition des § 2018 BGB ist Erbschaftsbesitzer jeder, "der aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts etwas aus der Erbschaft erlangt hat". Nimmt ein Miterbe für sich eine Alleinerbenstellung ...mehr

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§ 22 Bestattungsrecht / 5. § 74 SGB XII

Rz. 50 Im Rahmen der Diskussion um gestörte Familienverhältnisse findet sich häufig ein Verweis auf Ansprüche nach § 74 SGB XII: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen." Aber auch sonst kommt ein Anspruch nach § 74 SGB XII in Betracht, wenn eine Person z.B. bestattungsp...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Rechtsverstöße

Rz. 478 Die Übereinstimmung des Einigungsstellenspruchs mit geltendem Recht ist gerichtlich voll überprüfbar.[1125] Die Unwirksamkeit des Einigungsstellenspruchs kann aus falschen tatsächlichen Feststellungen der Einigungsstelle oder aus fehlerhaften rechtlichen Würdigungen folgen. Lediglich bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe steht der Einigungsstelle nach umstrit...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Unterrichtung des Arbeitgebers nach Zugang einer Kündigung

Rz. 216 Eine andere Frage betrifft die Frist, innerhalb der der Arbeitnehmer den Arbeitgeber über seine Anerkennung als schwerbehinderter Mensch, also über die Zustimmungsbedürftigkeit der Kündigung, informieren muss. Nach der früheren Rechtsprechung musste der Arbeitnehmer den Arbeitgeber binnen einer Regelfrist von einem Monat ab Zugang der Kündigung hiervon in Kenntnis set...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Verbot überraschender Vertragsstrafenabreden, Transparenz- und Bestimmtheitsgebot

Rz. 1616 Die Rechtsprechung hat Vertragsstrafen wiederholt am Verbot überraschender Klauseln gem. § 305c Abs. 1 BGB (siehe hierzu Rdn 184 f.) scheitern lassen. Der sicherste Weg, einen Überraschungseffekt zu vermeiden, besteht darin, den Regelungskomplex Vertragsstrafe unter einer eigenen Überschrift "Vertragsstrafe" in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.[3767] Das BAG hat es in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.8 Abgeltung nicht genommenen Urlaubs

Tz. 836 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Nicht genommener Urlaub des Ges-GF darf in Geld abgegolten werden, wenn betriebliche Gründe der Urlaubsinanspruchnahme entgegenstehen; s Urt des BFH v 28.01.2004, BStBl II 2005, 524; auch s H 8.5 IV. "Urlaub …" KStH 2015. Dies gilt auch dann, wenn diese Möglichkeit nicht im Voraus im Anstellungsvertrag vereinbart war. Das aus § 7 Abs 4 BUrlG...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / III. Feststellungsklage auf Eintritt der Verringerungsfiktion

Rz. 218 Hat der Arbeitgeber sich nicht oder nicht innerhalb der Frist des § 8 Abs. 5 TzBfG geäußert, tritt gem. § 8 Abs. 5 S. 2 beziehungsweise S. 3 TzBfG die Fiktion der zustimmenden Willenserklärung ein. Einer Klage hierauf bedarf es daher nicht mehr. Würde der Arbeitnehmer nunmehr noch eine Klage auf Abgabe der Willenserklärung erheben, so würde diese in eine zulässige Fe...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / II. Sperrfrist, § 8 Abs. 6 TzBfG

Rz. 89 Die Anträge auf Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit sind auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet, mit der Folge, dass der Arbeitnehmer nach überwiegend vertretener Auffassung[103] hieran gebunden ist, § 145 BGB. Er ist deshalb daran gehindert, einen einmal geäußerten Verteilungswunsch zu ändern. Dem Arbeitnehmer verbleibt nur, erneut die Verringerung der A...mehr

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§ 3 Prozessrecht / cc) Mitbestimmungswidriges Verhalten

Rz. 486 Mitbestimmungswidriges Verhalten liegt vor, wenn der Arbeitgeber Maßnahmen, die von einem Mitbestimmungstatbestand erfasst werden, ergreift, ohne dass hierfür die Zustimmung des Betriebsrats vorliegt. Auf ein Verschulden kommt es nicht an.[1164] Nicht erforderlich ist, dass der Betriebsrat überhaupt nicht beteiligt wurde. Selbst wenn der Betriebsrat informiert wurde,...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Formalia

Rz. 260 Die äußere Form des Zeugnisses spiegelt die dem Arbeitnehmer entgegengebrachte Wertschätzung wider. Daher ist das Zeugnis auf haltbares Papier guter Qualität, regelmäßig auf DIN-A4-Geschäftspapier des Arbeitgebers ohne Ausbesserungen, Flecken oder Beschädigungen abzufassen.[447] Grundsätzlich nicht zu beanstanden ist es, wenn das Zeugnis zweimal gefaltet wird, um es ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Musterarbeitsvertrag Leitende Angestellte

Rz. 219 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.16: Arbeitsvertrag für leitende Angestelltemehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.5 Verjährung und Verwirkung der Betriebskostennachforderung

Rz. 93 Die sich aus der Abrechnung über Betriebskostenvorschüsse ergebenden Ausgleichsansprüche verjähren sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter in drei Jahren (Schmidt-Futterer/Lehmann-Richter, § 556 Rn. 558). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Tatsachen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.2 Verwirkung

Auch wenn die Erfüllung des Anspruchs auf Zeugniserteilung noch möglich ist, kann der Anspruch vor Verjährungseintritt bei Verwirkung rechtlich nicht mehr durchgesetzt werden. Zur Verwirkung des Zeugnisanspruchs müssen allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Der anspruchsberechtigte Arbeitnehmer muss seinen Zeugnisanspruch längere Zeit nicht ausgeübt und dadurch bei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2 Verjährung, Verwirkung, Verzicht und Ausschlussfristen

Auch auf die Erteilung eines Zeugnisses besteht kein Anspruch auf Dauer. Er ist begrenzt durch Verjährungs- und Ausschlussfristen, er kann durch das Verhalten des Mitarbeiters auch verwirkt sein. Daneben sind Konstellationen denkbar, dass ein Zeugnisanspruch deshalb nicht mehr besteht, weil es dem Arbeitgeber objektiv nicht mehr möglich ist, ein Zeugnis auszustellen, etwa wei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.3 Ausschlussfristen

Der Zeugnisanspruch kann außer wegen Verjährung, Verwirkung oder Unmöglichkeit auch aufgrund einer tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfrist erlöschen. Tarifliche Ausschlussklauseln, die nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt sind, umfassen in der Regel auch Zeugnisansprüche.[1] Gleiches gilt auch für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, die allgemein gehalten und ...mehr