Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6 Objektive Unentgeltlichkeit

Rz. 250 An einer Bereicherung im schenkungsteuerrechtlichen Sinne fehlt es, wenn die Zuwendung nicht objektiv unentgeltlich ist. Die Frage der Unentgeltlichkeit ist unter Rückgriff auf die schuldrechtliche Rechtsgrundabrede zu beurteilen. Unentgeltlich ist die Bereicherung des Empfängers dann, wenn mit ihr nach Maßgabe des Inhalts des Rechtsgeschäfts bzw. des Willens des Zuw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.4 Vermächtnisgegenstand und Vermächtnisarten

Rz. 317 Der in der Praxis am häufigsten vorkommende Fall des Vermächtnisses ist das Geldvermächtnis. Hier handelt es sich um ein sog. Gattungsvermächtnis.[1] Zu unterscheiden sind das Geldsummenvermächtnis, dessen Wert dem vermachten Geldbetrag entspricht, und das Geldwertvermächtnis, dessen Wert von der Höhe eines Vermögensgegenstands abhängt.[2] Ob die vom BFH entwickelten...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu diesem Datum geltenden...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neufassung des Auslandstäti... / 2. Rechtsgrundlage des Auslandstätigkeitserlasses

§ 34c Abs. 5 EStG ist die Rechtsgrundlage des ATE 1983/2022. Danach können die obersten Finanzbehörden der Länder oder die von ihnen beauftragten Finanzbehörden mit Zustimmung des BMF die auf ausländische Einkünfte entfallende deutsche Einkommensteuer teilweise oder gar ganz erlassen oder in einem Pauschbetrag festsetzen, wenn es aus volkswirtschaftlichen Gründen zweckmäßig ist ...mehr

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Neufassung des Auslandstäti... / 9. Progressionsvorbehalt

Wie schon beim ATE 1983 unterliegen die vom ATE 2022 begünstigten Einnahmen dem Progressionsvorbehalt des § 32b EStG. Danach werden die privilegierten Einnahmen zwar nicht bei den Einkünften berücksichtigt. Diese erhöhen vielmehr den ESt-Satz. Auf das zu versteuernde Einkommen ist der Steuersatz anzuwenden, der sich ergibt, wenn der vom LSt-Abzug freigestellte Arbeitslohn be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewillkürte Einstellungsmöglichkeiten

Rn. 24 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Als gewillkürte Einstellungsmöglichkeiten werden solche Einstellungen bezeichnet, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden, sondern auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage basieren. Denkbar sind hier gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen oder Satzungsermächtigungen. Bei der Gestaltung dieser Ermächtigungen sind die...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Reichweite

Rn. 95 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG eröffnet die Möglichkeit, steuerliche Wahlrechte ohne Vorprägung durch handelsrechtliche GoB, d. h. steuerlich autonom auszuüben. Der steuergesetzliche Wahlrechtsvorbehalt erfasst Ansatz- ebenso wie Bewertungswahlrechte. Der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG bezieht sich konkret zwar ledigl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verstoß gegen Vorschriften über die Gliederung des Jahresabschlusses (§ 256 Abs. 4 AktG)

Rn. 15 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verletzung von Gliederungsvorschriften führt zur Nichtigkeit des festgestellten JA unter den Voraussetzungen des § 256 Abs. 4 AktG. Als eine Verletzung von Gliederungsvorschriften gelten Verstöße gegen die Vorschriften über die Gliederung des JA sowie die Nichtbeachtung von Formblättern i. S. d. § 330, nach denen der JA zu gliedern ist. N...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung , SGB VII , SGB VII § ... / 2.1.2 Rechtsverordnungen

Rz. 6 Durch Abs. 2 wird das BMI ermächtigt, für die Unternehmen, für die die Unfallversicherung Bund und Bahn nach § 125 Abs. 1 Nr. 2 bis 7 und § 125 Abs. 3 zuständig ist, Rechtsverordnungen über Maßnahmen i. S. d. § 15 Abs. 1 zu erlassen. Im Unterschied zur Ermächtigung nach Abs. 1 Satz 2 haben die Regelungen hinsichtlich der in Abs. 2 erwähnten Unternehmen Außenwirkung, we...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.3 Rechtmäßigkeitskontrolle

Rz. 14 Bei der Satzungsgenehmigung handelt es sich um die staatliche Mitwirkung bei dem Erlass von Satzungen als bestimmtes Verwaltungshandeln eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Schirmer/Kater/Schneider, Aufsicht in der Sozialversicherung, Stand November 2004, Kz. 200 S. 1; Fattler, in: Hauck/Noftz, SGB IV, Stand April 2021, K § 87 Rz. 5). Die Satzungsge...mehr

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Jung, SGB VII § 114 Unfallv... / 2.5.2 Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde

Rz. 13 Sie bedarf der Genehmigung der nach den besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige zuständigen Behörde. Gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB IV führt das Bundesamt für Soziale Sicherung, auf den Gebieten der Prävention in der gesetzlichen Unfallversicherung das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Aufsicht über die Versicherungsträger, deren Zustän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3.2 Zuständigkeit nach der Vereinigung

Rz. 9 Die Satzung und die Vereinbarungen nach Abs. 1 Satz 3 müssen von der nach der Vereinigung (im Falle von Abs. 2: jeweils) zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt werden (Abs. 1 Satz 6). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dies...mehr

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Jung, SGB VII § 118 Vereini... / 2.3.1 Zuständigkeit vor der Vereinigung

Rz. 7 Der Beschluss muss von der/den vor der Vereinigung zuständigen Aufsichtsbehörde(n) genehmigt werden (Abs. 1 Satz 2). Bei der Genehmigung handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 31 Satz 1 SGB X), der gegenüber der Berufsgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts Außenwirkung hat. Bei dieser Genehmigung handelt es sich um staatliche Mitwirkung bei Beschlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 17 Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Anlage 1a zu § 13a EStG (§ 13a Abs. 8 EStG)

Rz. 178 Das BMF wird durch § 13a Abs. 8 EStG ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats die in der Anlage 1a zu § 13a EStG aufgeführten Werte turnusmäßig an die Erhebungen nach § 2 LwG und im Übrigen an die Erhebungen der Finanzverwaltung anzupassen. Hierdurch soll eine verfassungsrechtlich gebotene Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen und wirts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 19... / 4.3 Steuerpflichtige im Sinne des § 147a AO

Rz. 40 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz v. 29.7.2009[1] ist der Kreis der nach § 193 Abs. 1 AO der Außenprüfung unterliegenden Personen um Stpfl. i. S. des – durch dasselbe Gesetz neu eingeführten – § 147a AO erweitert worden. Aufgrund der Ermächtigung in Art. 97 § 22 Abs. 2 EGAO wurde der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften durch § 5 der S...mehr

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Rechtsquellen des Arbeitsre... / 3.4 Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen werden nicht vom Gesetzgeber erlassen, sondern vom zuständigen Minister aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung. Meist geht es um Arbeitssicherheit (z. B. GefahrstoffVO). Die Rechtsverordnungen sind den oben genannten Vorschriften untergeordnet, dürfen also nicht dagegen verstoßen.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Rückausnahme nach S. 4

Rz. 12 Die Rückausnahme von S. 4 entspricht inhaltlich Art. 9a Abs. 1 S. 3 MwStVO, nach dem es einem Steuerpflichtigen nicht gestattet ist, eine andere Person ausdrücklich als Erbringer von elektronischen Dienstleistungen anzugeben, wenn er hinsichtlich der Erbringung dieser Dienstleistungen die Abrechnung mit dem Dienstleistungsempfänger autorisiert oder die Erbringung der ...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für andere Mitgliedstaaten

Polen hinsichtlich der Anwendung eines Verfahrens zur Aufspaltung von Zahlungen (Split-Payment-Verfahren): Der Rat hatte bereits am 18.2.2019 Polen auf der Grundlage von Art. 395 MwStSystRL durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/310 ermächtigt (EU-UStB 2019, 68), abweichend von Art. 226 MwStSystRL eine besondere Erklärung einzuführen, wonach Mehrwertsteuer auf Rechnungen...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 4. Zusammenarbeit mit Norwegen

Die EU und Norwegen arbeiten auf der Grundlage der Übereinkunft zwischen der EU und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, die Betrugsbekämpfung und die Beitreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer bereits seit einiger Zeit auf dem Gebiet der MwSt-Betrugsbekämpfung zusammen (ABl. EU 2018 Nr. L 195, 3). Die Kommission und der...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 6. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 17.6.2022 den Bericht des ECOFIN-Rates an den ER angenommen (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10355-2022-INIT/de/pdf). Wie vereinbart hat das Generalsekretariat noch faktenbezogene Aktualisierungen in dem beiliegenden Bericht vorgenommen, der dem ER übermittelt wird. Der vorliegende Bericht des Rates gibt einen Überblick über die Fo...mehr

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Geschäftsführerversicherung... / 2. Versicherung des GF

Der neu bestellte GF muss in der Registeranmeldung versichern, dass keine Bestellungshindernisse im vorstehenden Sinne bestehen und dass er über seine unbeschränkte Auskunftspflicht belehrt worden ist (§ 8 Abs. 3 S. 1 GmbHG). Falschangaben sind strafbar gem. § 82 Abs. 1 Nr. 5 GmbHG (hierzu Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 82 Rz. 9). Die Versicherung bezweckt die Beschleunigung...mehr

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Jung, SGB XII § 120 Verordnungsermächtigung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) zum 1.1.2005 (Art. 70 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Sie wurde durch die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.10.2006 (BGBl. I S. 2407) mit Wirkung zum 8.11.2006 geändert. Durch das Gesetz zur Stärkung der betrieb...mehr

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Anhang 1: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BGB

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) neu gefasst durch Bek. v. 2.1.2002, BGBl. I, 42, 2909; BGBl. I 2003, 738 BGBl. III 400–2 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 963mehr

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§ 7 Vorsorgevollmacht – Sus... / A. Suspendierung, § 1820 Abs. 4 BGB n.F.

Rz. 1 Eine interessante, nach Münch "begrüßenswerte"[1] Neuregelung ist die Möglichkeit einer Anordnung des Betreuungsgerichts gegenüber dem Bevollmächtigten, die Vollmacht nicht zu nutzen (das Wort "ausüben" scheint unglücklich, da sie keine Aufgabe ist – das ist der regelmäßig zugrunde liegende Auftrag) und die Urkunde vorübergehend abzuliefern, § 1820 Abs. 4 BGB n.F. Dazu...mehr

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Anhang 6: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BtOG

Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) vom 4.5.2021, BGBl I, 882, 917 mWv 1.1.2023 BGBl III 404–33 zuletzt geändert durch Gesetz v. 24.6.2022, BGBl I, 959, 963mehr

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§ 7 Vorsorgevollmacht – Sus... / B. Widerruf, § 1820 Abs. 5 BGB n.F.

Rz. 8 Der Vollmachtswiderruf[7] wird genehmigungsbedürftig, § 1820 Abs. 5 BGB n.F. Damit wird von den durch den BGH aufgestellten Grundsätzen abgewichen, nach denen die Kompetenz für den Widerruf einer Vorsorgevollmacht in einem eigenen Aufgabenkreis zugewiesen werden muss.[8] Einerseits kann kritisch gese hen werden, dass bei einem solch wichtigen Aspekt mit einem erheblich...mehr

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Literaturverzeichnis / Handbücher/Monographien/Kommentare

Bamberger/Roth, Beck’scher Online-Kommentar BGB, 36. Edition Bauer/Deinert (Hrsg.), HK-BUR Gesetzessammlung zum Betreuungsrecht, 10. Auflage 2020 Cording/Nedopil, Psychiatrische Begutachtungen im Zivilrecht: Ein Handbuch für die Praxis, 2014 Damrau, Der Minderjährige im Erbrecht, 3. Auflage 2019 Kroiß/Horn/Solomon, Nachfolgerecht Erbrechtliche Spezialgesetze, 2. Auflage 2019 Krug...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / I. Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten, § 1815 Abs. 3 Hs. 1 BGB n.F.

Rz. 17 Die Aufgaben des Kontrollbetreuers werden sich aus dem auf der Basis des § 1815 Abs. 3 BGB n.F. konkret angeordneten Aufgabenkreis ergeben. Es wird dabei nicht nur um die Geltendmachung von Rechten aus einem Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB gehen. Sonst könnte der Kontrollbetreuer bei Überschreitung der Grenzen der Vollmacht oder Handlungen des Bevollmächtigten, bei ...mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / D. Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde, §§ 7, 34 BtOG

Rz. 16 Nachdem es insbesondere aufgrund der Kommentierung von Demharter [14] und Entscheidungen des OLG Köln[15] zu Irritationen über die Grundbuchtauglichkeit von durch eine Betreuungsbehörde nach § 6 Abs. 2 BtBG beglaubigte Vorsorgevollmachten gekommen war, sprach der BGH in einer leider stark verzögert am 15.3.2021 veröffentlichten Entscheidung vom 12.11.2020 ein Machtwort...mehr

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Anhang 3: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – VRegV

Verordnung über das Zentrale Vorsorgeregister (Vorsorgeregister-Verordnung – VRegV) v. 21.2.2005, BGBl. I, 318 BGBl. III 303–1-1 zuletzt geändert durch G. v. 4.5.2021, BGBl. I, 882, 910mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / III. Aufenthalt im Ausland, § 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB n.F.

Rz. 20 Bemerkenswert ist, dass nun die Befugnis zur Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Betreuten im Ausland als Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen werden muss, § 1815 Abs. 2 Nr. 3 BGB n.F. Eine Genehmigung ist nicht notwendig, es sei denn, es ist damit zugleich die Aufgabe von Wohnraum verbunden. Dann gilt § 1833 Abs. 3 BGB n.F. Wichtige Regelung Ausdrückliche Zu...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / III. Ausschlüsse, § 1358 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 20 Im dritten Absatz des § 1358 BGB n.F. werden Konstellationen ausgeführt, die ein Ehegattenvertretungsrecht ausschließen. Das ist der Fall, wenn ein ausdrücklicher (geäußerter), entgegenstehender Wille bekannt oder wegen Trennung anzunehmen ist oder eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten oder Betreuer besteht oder (Abs. 5) entsteht. Rz. 21 Eine Vollmacht kann auch...mehr

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Anhang 4: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – ZPO

Zivilprozessordnung (ZPO) neu gefasst durch Bek. v. 5.12.2005, BGBl. I 2005, 3202; 2006, 431; 2007, 1781 BGBl. III 310–4 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959mehr

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Anhang 2: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – BNotO

Bundesnotarordnung (BNotO) neu gefasst durch Bek. v. 24.2.1961, BGBl. I, 97 BGBl. III 303–1 zuletzt geändert durch G. v. 21.12.2021, BGBl. I, 1282mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / C. Gestaltung: Innenverhältnis, Schenkungen, Aufenthalt, Umgang

Rz. 11 An der Abstraktheit der Vorsorgevollmacht von einem grundsätzlich ihr zugrunde liegenden Auftragsverhältnis gem. § 662 BGB [11] ändert sich nichts. Beachtlich ist, dass dieser Grundsatz angenommen und in der Gesetzesbegründung ausdrücklich erwähnt wird.[12] Hinweis Das Innenverhältnis bei einer Vorsorgevollmacht wird weiter nicht erwähnt, in der Gesetzesbegründung aber ...mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / B. Gestaltung: Form, § 1820 Abs. 2 BGB n.F.

Rz. 4 Das Schriftformerfordernis für besondere Maßnahmen der medizinischen Behandlung oder Freiheitsentziehung nach den §§ 1904 Abs. 5, 1906 Abs. 5, 1906a Abs. 5 BGB a.F. ist nun in § 1820 Abs. 2 BGB n.F. zu finden (siehe § 14 Rdn 2). Hingewiesen wird auch auf die Notwendigkeit, die Befugnis "ausdrücklich" zu gewähren, so dass eine bloße Normennennung in der Vollmacht nach w...mehr

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§ 18 Betreuungsgericht, -be... / III. Aufgaben außerhalb gerichtlicher Verfahren, §§ 5–10 BtOG

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / IV. Umgang, § 1815 Abs. 2 Nr. 4 BGB n.F.

Rz. 23 Die Regelung des Umganges des Betreuten ist eine wesentliche Maßnahme, wird doch z.B. bestimmt, wer ihn in einem Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen darf, wenn er sich nicht selbst fortbewegen kann. Ungerechtfertigte Einschränkungen können dem Betroffenen und seine Zu- und Angehörigen erhebliches Leid zufügen. Daher muss auch diesbezüglich zukünftig ein Aufgabenkreis...mehr

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§ 14 Führung der Betreuung ... / B. Einleitung

Rz. 2 Die persönlichen Angelegenheiten werden im Kapitel 2 Personenangelegenheiten mit den §§ 1827–1834 BGB n.F. geregelt. Dort geht es zunächst um die Patientenverfügung (siehe § 8) sowie die Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen (§ 1829 BGB n.F., § 1904 BGB a.F.). Redaktionell sind die Änderungen der Verweisungen,[1] insbesondere zur Anforderung an di...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / III. Einbindung Dritter

Rz. 16 Vor diesem Hintergrund sind nach hier vertretener Ansicht zum einen den Anregenden und weiteren nahestehenden Personen umfassende Möglichkeiten der Mitwirkung in dem Verfahren zu geben (z.B. Beteiligung nach § 274 Abs. 4 FamFG) als Fortsetzung einer sozialen Kontrolle und die richterliche Anhörung des betroffenen Vollmachtgebers sollte mit besonderer Sorgfalt erfolgen...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / II. Rechte gegenüber Dritten, § 1815 Abs. 3 Hs. 2 BGB n.F.

Rz. 18 Nach hier vertretener Ansicht sollte die auf Anregung aus der Facharbeitsgruppe 3 in § 1815 Abs. 3 Hs. 2 BGB n.F. neu aufgenommene Befugnis zur Geltendmachung von Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen des Vollmachtgebers gegenüber Dritten (z.B. Banken und Ärzten) standardmäßig in den Aufgabenkreis eines Kontrollbetreuers aufgenommen werden. Anders können die Interess...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / G. Ausblick

Rz. 22 Basierend insbesondere auf der Rechtsprechung des BGH bietet das BGB in Zukunft eine präzisere (§§ 1820 Abs. 3, 1815 Abs. 3 BGB n.F.) und umfassendere (§ 1815 Abs. 3 Hs. 2 BGB n.F.) Grundlage für die Einrichtung und Führung der Kontrollbetreuung. Dies ist positiv zu würdigen. Die Ursachen für Notwendigkeit von Kontrollbetreuung[35] werden so aber nicht beseitigt und e...mehr

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§ 12 Führung der Betreuung ... / B. Vertretung, § 1823 BGB n.F.

Rz. 12 Der Grundsatz der gesetzlichen Vertretungsmacht des Betreuers aus § 1902 BGB a.F. bleibt erhalten.[23] In § 1823 BGB n.F. wird aber durch die Umformulierung von "vertritt" zu "kann … vertreten" noch einmal die Subsidiarität des Betreuerhandels zu dem des Betreuten (wenn es möglich ist) unterstrichen[24] und eine Vertretungspflicht verneint.[25] Die Wirksamkeit der Ver...mehr

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§ 10 Ehegattenvertretungsre... / VII. Unberechtigte Vertretung

Rz. 53 Fraglich ist, was bei einer unberechtigten Vertretung geschieht. Es sind ohne weiteres Fälle denkbar, bei denen ein Widerspruch im ZVR nicht wahrgenommen wird (da die Einsichtnahme in das Register keine Pflicht für den Arzt ist) oder der vertretende Ehegatte einen entgegenstehenden Willen des vertretenen Ehegatten, eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuung oder eine Tren...mehr

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Anhang 5: Synopse zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts – FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) v. 17.12.2008, BGBl. I, 2586, 2587, BGBl. I 2009, 1102 BGBl. III 315–24 zuletzt geändert durch G. v. 24.6.2022, BGBl. I, 959, 962mehr

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§ 5 Vorsorgevollmacht – all... / A. Einleitung, §§ 1814 Abs. 2 Nr. 1, 1815 Abs. 3, 1820 Abs. 3 BGB n.F.

Rz. 1 Auf die Vorsorgevollmacht und die damit verbundene Kontrollbetreuung wird in den §§ 1820 und 1815 Abs. 3 BGB n.F. eingegangen. In § 285 FamFG n.F. werden die Vollmachtsvorlage bei Gericht und die Registrierungsabfrage geregelt. Im Übrigen wird die Vorsorgevollmacht bei dem Ehegattenvertretungsrecht (dieses ausschließend, § 1358 Abs. 3 Nr. 2 lit. b BGB n.F., siehe § 10 ...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / I. Allgemeine Erforderlichkeit, § 1820 Abs. 3 Nr. 1 BGB n.F.

Rz. 3 Nach wie vor ist die Kontrollbetreuung zunächst einmal eine Betreuung wie jede andere auch.[4] Das bedeutet, dass die allgemeinen Voraussetzungen beim Betroffenen, dem Vollmachtgeber, vorliegen müssen. Entsprechend dem § 1814 Abs. 1 BGB n.F. ist dies gem. § 1820 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. [5] eine Krankheit oder Behinderung. Sie muss kausal für die Unfähigkeit sein, die Rech...mehr

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§ 6 Vorsorgevollmacht – Kon... / II. Konkrete Anhaltspunkte, § 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F.

Rz. 6 Gemäß § 1820 Abs. 3 Nr. 2 BGB n.F. müssen zu der allgemeinen Betreuungsbedürftigkeit "konkrete Anhaltspunkte" hinzutreten, nach welchen der Bevollmächtigte "nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers" handelt. Damit wird der Rechtsprechung des BGH der letzten Jahre gefolgt,[10] die unter Berücksichtigung des in F...mehr

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§ 11 Einrichtung einer Betr... / 2. Vorsorgevollmacht

Rz. 6 Die Erforderlichkeit entfällt wie bisher bei einer ausreichenden Vorsorgebevollmächtigung (dazu § 15), § 1814 Abs. 2 Nr. 1 BGB n.F. (bisher § 1896 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BGB a.F.). Beim Vorrang der Bevollmächtigung werden die Worte "ebenso gut" klarstellend durch "gleichermaßen" ersetzt,[7] da ein Berufsbetreuer bei wörtlicher Auslegung der alten Formulierung aufgrund seine...mehr

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§ 19 Vormundschaft, §§ 1773... / D. Pflegeperson und Vormund, §§ 1792 Abs. 2, 1796 f., 1777 BGB n.F.

Rz. 7 Mit dem am 10.6.2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)[10] wurde begonnen, die Regelungen im Zusammenhang mit Pflegepersonen zu überarbeiten, insbesondere hinsichtlich deren Verhältnis zu dem Vormund und zum Kind.[11] Das wurde in der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts fortgeführt. Rz. 8 Bei der Konzeption des BGB war beim Vormunds...mehr