Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.6 Empfangsvollmacht [Zeilen 22 bis 29]

Wurde in der Vergangenheit für den Grundsteuerfall eine Empfangsvollmacht erteilt die weitergelten soll, wird eine neue Empfangsvollmacht angezeigt oder soll mit Abgabe der Feststellungserklärung für ein Grundstück, das sich im Eigentum von mehreren Personen befindet, ein gemeinsamer Empfangsbevollmächtigter im Sinne des § 183 AO benannt werden, sind die persönlichen Angaben...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3 Hauptvordruck [Vordruck GW-1]/Allgemeine Grundstücksdaten

In der Feststellungserklärung muss der Grundstückseigentümer Angaben über allgemeine Daten zum Grundstück, die Eigentumsverhältnisse, neue und bestehende Vollmachten sowie Steuerbefreiungs- und Vergünstigungstatbestände machen. Für jede wirtschaftliche Einheit ist eine Feststellungserklärung (für Grundstücke bestehend aus dem Hauptvordruck GW-1 und der Anlage Grundstück GW-2 und f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Muster – Schutzantrag des Gläubigers nach § 710 ZPO

Rz. 6 An das Amts-, Land- oder Oberlandesgericht ... nur per beA In Sachen X ./. Y beantrage ich namens und in Vollmacht des Klägers, das zu erlassende Urteil für den Kläger ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Begründung Für den Fall, dass das Gericht zu dem Ergebnis kommt, dass der Klage in vollem Umfange stattzugeben wäre, ist das Urteil nach § 709 Sa...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Antrag auf Vorabentscheidung

Rz. 8 An das Land-/Oberlandesgericht Az.: ... In dem Berufungsrechtsstreit X ./. Y Antrag auf Vorabentscheidung nach § 718 Abs. 1 ZPO Namens und in Vollmacht des Berufungsklägers werde ich (zusätzlich) beantragen, das angefochtene Urteil in seinem Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit abzuändern und die Sicherheitsleistung, die der Kläger und Berufungskläger zu erbringen hat...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 719 Abs. 1 ZPO

Rz. 15 An das Amts-/Landgericht In Sachen X ./. Y wird namens und mit Vollmacht des Beklagten beantragt: Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Amts-/Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) wird gegen Sicherheitsleistung in Höhe von EUR ..., die durch selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bürgschaft in vorgenannter Höhe der Bank in ... erbracht werden kann, einstweil...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.2 Klage nach § 717 Abs. 2 ZPO in einem eigenen Prozess

Rz. 23 An das Amts-/Landgericht ... nur per beA Klage des ... (vollständiges Klagerubrum) wegen Schadensersatzes nach § 717 Abs. 2 ZPO Streitwert: ... Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen, den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger EUR ... nebst ... % Zinsen seit dem ... zu zahlen. Begründung Zwischen den Parteien schwebte ein Rechtsstreit zunäch...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Muster – Antrag auf Rückgabe der Sicherheit/Anordnung des Erlöschens der Bürgschaft

Rz. 7 An das Amts-/Landgericht In Sachen X ./. Y beantrage ich namens und in Vollmacht des Klägers (Gläubigers), die Rückgabe der in dem Verfahren ... geleisteten Sicherheit oder das Erlöschen der dem Beklagten durch Schriftsatz vom ... zugestellten Bürgschaft anzuordnen. Begründung Der Antragsteller hat ein Urteil des LG in ... vom ... gegen den Beklagten erwirkt. Dieses Urteil, geg...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Klage auf Vollstreckbarerklärung, §§ 722, 723 ZPO

Rz. 10 An das Amts-/Landgericht ... per beA Klage In dem Rechtsstreit des ... (Eingang der Klageschrift wie üblich) wegen Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils Streitwert: ... Namens und in Vollmacht des Klägers werde ich beantragen, das Urteil des (genaue Bezeichnung des ausländischen Gerichts mit Aktenzeichen), durch das der Beklagte verurteilt wurde, an den Kläger ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.7.1 Antrag des Schuldners auf Schutzanordnungen nach § 712 ZPO

Rz. 12 An das Amts-, Land- oder Oberlandesgericht ... nur per beA In Sachen X ./. Y beantrage ich namens und in Vollmacht des Beklagten, anzuordnen, dass das zu erlassende Urteil nicht für vorläufig vollstreckbar erklärt wird, hilfsweise, die Vollstreckung nach Maßgabe des § 720a ZPO zu beschränken, oder anzuordnen, dass der Beklagte die Zwangsvollstreckung seitens der Klägerin durc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.3 Antrag auf Einstellung nach § 719 Abs. 1 Satz 2 ZPO in Verbindung mit § 707 Abs. 1 ZPO

Rz. 20 An das Landgericht In Sachen X ./. Y wird namens und mit Vollmacht des Beklagten beantragt: Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil des Landgerichts ... vom ... (Az.: ...) wird ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt. Begründung Durch das im Antrag näher bezeichnete Versäumnisurteil wurde der Beklagte verurteilt, an den Kläger EUR 7.000 nebst Zinsen in Höh...mehr

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Löschung wegen Vermögenslosigkeit und Restvermögen

Zusammenfassung Die Eintragung der wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft und des Nachtragsliquidators im Handelsregister können unterbleiben, wenn die erforderlichen Verwertungshandlungen gering sind. Zum Sachverhalt Eine GmbH wurde 2006 wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Da im Laufe der Zeit Restvermögen auftauchte, wurde 2019 ein Nachtragsliquidator...mehr

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Sommer, SGB XI § 53 Aufgabe... / 2.2 Aufgaben auf Bundesebene

Rz. 4 Für die Aufgaben auf Bundesebene gilt nach Abs. 1 Satz 2 § 217f. SGB V entsprechend (zur Einstufung als konstitutive Verweisung Baier, in: Krauskopf, SGB XI, 106. EL., § 53 Rz. 5 f.). Hierbei nimmt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sämtliche ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben der Pflegeversicherung als eigene Aufgabe unter der Bezeichnung "Spitzenverband Bund...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / b) Vollstreckbarer Anwaltsvergleich

Rz. 178 Zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung ist nach § 796a ZPO ein außergerichtlicher, für vollstreckbar zu erklärender Anwaltsvergleich möglich. Ein Vergleich im Sinne des § 796a ZPO muss den Anforderungen des § 779 BGB genügen, also den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens durch Vertrag beseitigen. Insofer...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 1. Die schriftliche Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Ein RA ist nicht verpflichtet, die Vertretung eines Mandanten zu übernehmen, im Gegensatz zum Notar, der seine Urkundstätigkeit gemäß § 15 BNotO nicht ohne ausreichenden Grund verweigern darf. Wenn der RA über die Annahme eines Auftrages frei entscheiden kann, dann steht ihm auch frei, es abzulehnen, zu den gesetzlichen Gebühren tätig zu werden. Daher darf der RA die ...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / E. Gebühren für Einzeltätigkeiten

Rz. 77 → Dazu Aufgaben Gruppe 19 In Abschnitt 4 des Teils 3 des Vergütungsverzeichnisses des RVG werden die Gebühren für bestimmte Einzeltätigkeiten eines RA innerhalb eines Prozesses geregelt, wenn der RA in dem Prozess tätig wird, ohne dass ihm eine Vollmacht für die Führung des gesamten Prozesses erteilt ist. Die Tätigkeit dieser RAe beschränkt sich entweder auf die Vermitt...mehr

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Aufgabenteil / 14. Einigungsgebühr (→ § 2 Rdn 166 ff.)

Hinweis: Zur Höhe des Gebührensatzes der Geschäftsgebühr in den Lösungen siehe § 4 Rdn 26 und § 4 Rdn 70. Aufgabenteil Gruppe 14mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 185 → Dazu Aufgaben Gruppe 4 Die Prozessvollmacht, deren Umfang in § 81 ZPO gesetzlich geregelt ist, ermächtigt den RA nur zur Empfangnahme der vom unterlegenen Gegner oder aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten. Zur Empfangnahme von anderem Geld benötigt der RA neben der gewöhnlichen Prozessvollmacht des § 81 ZPO eine besondere Vollmacht, eine Geldempfangsvollmacht. ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / X. Die Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber (§ 11 RVG)

Rz. 82 → Dazu Aufgaben Gruppe 15 Vorbemerkung: Gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 RVG erhält der RA eine Vergütung, die sich aus Gebühren und Auslagen zusammensetzt (vgl. § 1 Rdn 4 ff.). Im Verhältnis zwischen RA und Mandant kann die dem RA zustehende Vergütung im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG gerichtlich festgesetzt werden. Dagegen werden im Verhältnis der Prozessparteien ...mehr

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§ 5 Anwaltliche Aufforderun... / D. Abgrenzung des § 34 RVG und der Nrn. 2300, 2301, 3101, 3403, 3404 VV RVG

Rz. 32 Nicht nur dem Anfänger, sondern häufig auch dem Fortgeschrittenen macht es Schwierigkeiten, bestimmte Vorschriften des RVG zu unterscheiden. Es handelt sich dabei um die folgenden Gebührenvorschriften:mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / 2. Muster eines Kostenfestsetzungsantrages

Rz. 55 In der Praxis werden für den Kostenfestsetzungsantrag sehr häufig vorgefertigte Texte verwendet. Da man sich jedoch besser mit dem notwendigen Inhalt vertraut machen kann, wenn man einen solchen Antrag selbst schreibt, finden Sie nachstehend ein Muster: Muster: Kostenfestsetzungsantrag An das Amtsgericht/Landgericht (1) _________________________ _________________________...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / II. Die Gebühren des Terminsvertreters

Rz. 88 In Nrn. 3401 und 3402 VV RVG werden insbesondere die Gebühren für den Fall geregelt, dass ein RA, der Prozessbevollmächtigter ist, einen anderen RA als Vertreter für die mündliche Verhandlung beauftragt, der dann als Terminsvertreter bezeichnet wird. Ein Terminsvertreter wird meist dann beauftragt, wenn der Prozessbeauftragte nicht am Ort des auswärtigen Gerichts, bei...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Mehrere Gegenstände in einer Angelegenheit

Rz. 35 Eine Angelegenheit kann also mehrere Gegenstände umfassen, wenn z. B. der Auftrag dahin geht,mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / e) Vertretbare Handlung (§ 18 Abs. 1 Ziff. 12 RVG)

Rz. 55 Wenn der Schuldner verurteilt worden ist, eine Handlung vorzunehmen, deren Vornahme auch durch einen Dritten erfolgen kann, so ist der Gläubiger von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges auf Antrag zu ermächtigen, selbst die Handlung auf Kosten des Schuldners vorzunehmen, wenn der Schuldner die Handlung nicht vorgenommen hat (§ 887 ZPO). Eine solche Handlung wird ...mehr

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Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift (vormals § 179) ist zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-Änderungsgesetz v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) erstmalig geändert worden und durch die Sonderregelung für Heimarbeiter in Abs. 5 ergänzt worden. Durch das 2. SGB III-Änderungsgesetz v. 21.7.1999 (BGBl. I S. 1648) ist Abs. 1 Satz 3 zum 1.8.1999 geändert worden. Mit dem Einmalzahlungs-Neuregelungsgeset...mehr

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COVID-19-Pandemie: Teilnahm... / 5 Hinweis

Problemüberblick Herrscht eine Pandemie, muss sich die Verwaltung fragen, ob und wenn ja auf welche Weise sie eine Versammlung organisieren kann. Öffentliches Recht lässt Versammlungen nicht zu Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss sich stets an das öffentliche Recht halten und dieses 1:1 umsetzen. Verbietet das öffentliche Recht die Abhaltung von Versammlungen, muss die...mehr

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Verwalter: Übertragung sein... / 4 Die Entscheidung

Im Ergebnis ohne Erfolg! Allerdings sei der Versammlungsleiter berechtigt gewesen, S nach der Gemeinschaftsordnung nicht als Vertreter zu akzeptieren. Zwar habe K die dem S erteilte Vollmacht als "Generalvollmacht" bezeichnet. S sei aber nur ermächtigt gewesen, das Wohnungseigentum des K zu vertreten – und auch dies nur beschränkt, denn die Veräußerung des Wohnungseigentums ...mehr

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COVID-19-Pandemie: Teilnahm... / 1 Leitsatz

Lädt der Verwalter die Wohnungseigentümer mit dem Hinweis, kein Wohnungseigentümer dürfe zur Versammlung erscheinen und alle Wohnungseigentümer müssten ihm eine Vollmacht erteilen, sind die Wohnungseigentümer im Kernbereich ihres Wohnungseigentums verletzt. Dennoch gefasste Beschlüsse sind auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären.mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG Sondernutzungsrechtsvereinbarungen treffen. Sollen diese zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden, müssen die Wohnungseigentümer und sämtliche Grundpfandrechtsgläubiger die Inhaltsänderung bewilligen. Anders ist es, wenn der Bauträger auf der Grundlage von Vollmachten eine Sondernutzungsrechtsvere...mehr

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COVID-19-Pandemie: Teilnahm... / 3 Das Problem

Der Verwalter lädt die Wohnungseigentümer am 27.4.2020 für den 6.5.2020 zu einer außerordentlichen Versammlung ein. Das Einladungsschreiben enthält den Hinweis, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ein damit einhergehendes Versammlungsverbot dürfe kein Wohnungseigentümer persönlich erscheinen, so dass es wichtig sei, dass jeder Wohnungseigentümer eine beiliegende Vollma...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwalter: Übertragung sein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall werden 2 Probleme angesprochen. Das eine ist die Frage, welche Personen einem Wohnungseigentümer als Vertreter dienen können. Das andere ist die Frage, was gilt, wenn eine dazu nicht befugte Person die Wohnungseigentümer zu einer Versammlung lädt. Mögliche Vertreter eines Wohnungseigentümers Jeder Wohnungseigentümer besitzt das Recht, sich als Eigentüme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prozessführungsbefugnis von... / 1 Leitsatz

Der Verwalter hat eine Vertretungsmacht, bei Altverfahren ohne Beteiligung der Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu entscheiden, ob ein Altkläger weiterhin prozessführungsbefugt ist.mehr

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Prozessführungsbefugnis von... / 4 Die Entscheidung

Der BGH weist zur Vorbereitung seiner mündlichen Verhandlung darauf hin, die Ansicht, K's Prozessführungsbefugnis für die geltend gemachten Unterlassungsansprüche könne (auch) aus dem Sondereigentum abgeleitet werden, erscheine zweifelhaft. Daher könnte es entscheidend darauf ankommen, ob K auf der Grundlage der Ausführungen des Senats (BGH, Urteil v. 7.5.2021, V ZR 299/19) i...mehr

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Folgenbeseitigungsanspruch:... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Mittelpunkt des Falles steht eine dogmatische Frage, nämlich die, was für einen Beschluss gilt, der angefochten worden ist. Ferner ist zu klären, wie eine Gerichtsentscheidung umzusetzen ist, mit der ein bereits ganz oder teilweise angefochtener Beschluss für ungültig erklärt wird. Bindung an nicht nichtige, aber ordnungswidrige Beschlüsse Auch dann, wenn ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschluss außerhalb der Ver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können einen Beschluss in der Versammlung fassen. Sie können einen Beschluss aber auch außerhalb der Versammlung fassen. Gleichsam ein "Zwitter" ist ein Beschluss außerhalb der Versammlung, dem aber nur die Mehrheit der Wohnungseigentümer zustimmen muss. Denn er ist in der Regel erst möglich, nachdem die Wohnungseigentümer dazu in einer...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 1. Die Ermächtigungsgrundlage für das genehmigte Kapital

Notwendigkeit einer Satzungsregelung: Das genehmigte Kapital erfordert eine Ermächtigungsgrundlage in der Satzung. Die Satzung kann die Geschäftsführer (GF) gem. § 55a Abs. 1 GmbHG für höchstens fünf Jahre ermächtigen, das Stammkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Einlagen zu erhöhen (ausführlich zum genehmigten Kapital im Gmb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 6. Formulierungsvorschlag

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 3. Gründung im vereinfachten Gründungsverfahren

Bei einer Gründung mithilfe des Musterprotokolls (§ 2 Abs. 1 a GmbHG) ist eine Ermächtigung für das genehmigte Kapital ausgeschlossen, so dass nur der Weg der Satzungsänderung bleibt. Diese Satzungsänderung ist nicht kostenprivilegiert i.S.d. §§ 108 Abs. 1 S. 1, 105 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 GNotKG.mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 5. Fristwahrung

Die Kapitalerhöhung muss innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Jahren im Handelsregister eingetragen sein (Heckschen/Löffler in Wachter, Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts, 5. Aufl. 2021, § 10 Rz. 378; Wicke, GmbHG, 4. Aufl. 2020, § 55a Rz. 9). Es reicht somit nicht aus, dass der Beschluss innerhalb der Frist gefasst wird. Die Gesellschafter können in der Ermäch...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 2. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Für die Satzung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sind die Besonderheiten des Sacheinlageverbots zu beachten (§ 5a Abs. 2 S. 2 GmbHG). Eine Sachkapitalerhöhung ist jedoch dann zulässig, wenn die Ermächtigung vorsieht, dass durch die Sachkapitalerhöhung das Mindeststammkapital von 25.000 EUR erreicht wird (hierzu DNotI-Report 2013, 1).mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / [Ohne Titel]

Dr. Martin Lohr, Notar[*] Der Gesetzgeber hat in 2008 mit dem MoMiG – in Anlehnung an die §§ 202 ff. AktG – auch für die GmbH die Möglichkeit eines genehmigten Kapitals durch die Neuregelung des § 55a GmbHG eröffnet. Kennzeichnend für das genehmigte Kapital ist die Ermächtigung der Geschäftsführer, ohne einen notariellen Beschluss das Kapital zu erhöhen. Bei der personalistis...mehr

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Genehmigtes Kapital (§ 55a ... / 4. Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Der Gesetzgeber hat in § 55a GmbHG nur die Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage geregelt, nicht jedoch die Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Orientierung an aktienrechtlichem Vorbild der §§ 202 ff. AktG: Die Regelung des § 55a GmbHG orientiert sich an dem aktienrechtlichen Vorbild der §§ 202 ff. AktG, so dass die Grundsätze des Aktienrechts bei Zweifelsfragen herang...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 35c Ermächtigung

1 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 35c GewStG war bereits Bestandteil des GewStG 1951 v. 27.12.1951.[1] Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] wurde § 35c GewStG mehrfach geändert. Die letzte Änderung erfolgte durch Gesetz v. 12.5.2021.[3] Die Änderungen betrafen § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d GewStG, [4] § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG, [5] und § 35c Abs. 1 Nr...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 Der Gesetzgeber kann nach Art. 80 Abs. 1 S. 1 GG die Bundesregierung durch formelles Gesetz ermächtigen, Rechtsverordnungen – hierbei handelt es sich um Gesetze im materiellen Sinn und nicht um Verwaltungsvorschriften – zu erlassen. Das Ermächtigungsgesetz muss nach Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Genügt das Ermächt...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Rz. 5 Die Auflistung der einzelnen Ermächtigungsgrundlagen in § 35c Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a bis e und Nr. 2 Buchst. a bis g GewStG ist abschließend. Weitere Ermächtigungsgrundlagen zum Erlass von Rechtsverordnungen für gewerbesteuerliche Zwecke existieren nicht. Rz. 6 In Ausfüllung der in § 35c Abs. 1 GewStG genannten Ermächtigungsgrundlagen wurde die GewStDV erlassen. Geltung...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35c GewStG war bereits Bestandteil des GewStG 1951 v. 27.12.1951.[1] Seit dem GewStG i. d. F. der Bekanntmachung v. 15.10.2002[2] wurde § 35c GewStG mehrfach geändert. Die letzte Änderung erfolgte durch Gesetz v. 12.5.2021.[3] Die Änderungen betrafen § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d GewStG, [4] § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. e GewStG, [5] und § 35c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f GewSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 4 Neufassung von GewStG und GewStDV

Rz. 9 Durch § 35c Abs. 2 GewStG wird das BMF ermächtigt, den Wortlaut des GewStG und der GewStDV nach dem jeweils geltenden Stand in einer Neufassung satzweise nummeriert mit neuem Datum und u. U. in neuer Paragrafenfolge bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten im Wortlaut zu beseitigen. Die Umstellung auf eine neue Rechtschreibung ist dabei als Beseitigung von Unstimmig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Entgelt / 3.4.2.7 Mitbestimmung

Die Rechtsprechung hat Kriterien entwickelt, nach denen sich beurteilt, ob bei der Einstellung neben der Eingruppierung auch die damit in Zusammenhang stehende Stufenzuordnung der Mitbestimmung unterliegt. Danach gilt Folgendes: Soweit die Stufenzuordnung nach den einschlägigen Tarifnormen trotz der Auslegungsspielräume, die durch die dort verwandten unbestimmten Rechtsbegri...mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlende Vollmacht macht die Vollstreckungsmaßnahme nicht unwirksam

Leitsatz Die Nichtvorlage der Vollmacht des Gläubigers bei Beantragung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch einen Inkassodienstleister führt nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses und kann geheilt werden. BGH, Beschl. v. 4.5.2022 – VII ZB 18/18 1 Der Fall Forderungspfändung Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einem Endurteil über ...mehr

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FoVo 08+09/2022, Die fehlen... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem LG im Ergebnis Das hält der rechtlichen Nachprüfung im Ergebnis stand. Zu Recht hat das LG dem Begehren des Schuldners, den PfÜB vom 30.1.2017 aufzuheben, obwohl die in Vertretung der Gläubigerin handelnde Inkassodienstleisterin dem Antrag auf seinen Erlass keine Vollmacht beigefügt hatte, nicht entsprochen. Der Mangel ist geheilt. Inkassodienstleister ist postul...mehr

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§ 8 Externe Veränderungen / 2. Vollmacht

Rz. 3 Im Musterfall handelt der Verwalter aufgrund einer ihm in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung erteilten Vollmacht. Auch bei absehbaren Straßengrunderwerben ist problematisch, ob eine solche Vollmacht verdinglicht werden kann. Da es sich beim Hinzuerwerb sowohl um eine Verfügung auf der Ebene der sachenrechtlichen Bruchteilsgemeinschaft als auch der Bildung n...mehr