Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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AGS 2/2018, Fehlerhaftigkei... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. … 3. Der in der Eigentümerversammlung vom 15.12.2015 zu TOP 1c) gefasste Beschluss ist fehlerhaft, da es im konkreten Fall nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach, den Verwalter zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt über 260,00 EUR netto/Stunde zuzüglich Umsatzsteuer, mindestens RVG in gerichtlich...mehr

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AGS 2/2018, Fehlerhaftigkei... / Leitsatz

Soweit ein Verwalter eine über § 27 Abs. 3 Nr. 6 WEG i.V.m. § 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG hinausgehende Vergütungsvereinbarung treffen will, insbesondere wenn ein Stundenhonorar vereinbart werden soll, bedarf es hierfür keiner allgemeinen, sondern einer ausdrücklichen Ermächtigung durch Vereinbarung oder Beschluss. Wird der Verwalter durch Beschluss zu einer Vergütungsvereinbarung er...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / IV. Berechtigung des Betreuers oder Bevollmächtigten

Die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme kann durch einen Betreuer oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Der Betreuer muss vom Betreuungsgericht mit dem entsprechenden Aufgabenkreis ausgestattet sein. Wenn dieser nicht mit "Einwilligung in ärztliche Zwangsmaßnahmen und Verbringung" beschrieben ist, kann nach der Neuregelung in Zukunft eine Differenzierung erforderli...mehr

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AGS 2/2018, Fehlerhaftigkei... / 1 Sachverhalt

Der Kläger und die Beklagten sind die Mitglieder einer WEG. Der Kläger wendet sich mit der vorliegenden Anfechtungsklage gegen den in der Eigentümerversammlung vom 15.12.2015 gefassten Beschluss zu TOP 1c), der mit "Vergemeinschaftung der Unterlassungsansprüche wegen zweckbestimmungswidriger Nutzung der Einheit 25 sowie Verstöße gegen die Hausordnung (Ruhestörungen in der Ei...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / V. Genehmigung

Der Betreuer oder Bevollmächtigte benötigt nach Abs. 2 für seine stellvertretende Einwilligung immer noch eine Genehmigung des Betreuungsgerichts. Eine Vorsorgevollmacht lässt daher grundsätzlich eine Betreuerbestellung entbehrlich werden, schließt aber eine gerichtliche Tätigkeit nicht gänzlich aus. Darauf kann – muss aber nicht – in der Vollmacht hingewiesen werden. Hinsich...mehr

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AGS 2/2018, Beiordnung eine... / 3 Anmerkung

Der Sachverhalt wie auch die Entscheidung sind bedenklich: 1. Dem Beschwerdeführer war am 20.4.2011 Verfahrenskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt worden, obwohl er zu diesem Zeitpunkt offensichtlich eine Eigentumswohnung und ein Haus sein Eigen nannte, von denen er keine im Sinne eines Schonvermögens bewohnte. Gerade Familiengerichte scheinen dazu zu neigen, rasch ohne au...mehr

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Sommer, SGB XI § 109 Pflege... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Von ihrer Ermächtigung gem. Abs. 1 hat die Bundesregierung mit Erlass der zum 30.11.1999 in Kraft getretenen Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über häusliche Pflege v. 24.11.1999 (BGBl. I S. 2282) Gebrauch gemacht. Aufgrund dieser Verordnung sind gemäß §§ 1, 4 PflegeStatV alle 2 Jahre, erstmalig für das Jahr 1999, Erhebunge...mehr

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zerb 2/2018, Einer flog übe... / VI. Alte Vorsorgevollmachten

Ob alte Vorsorgevollmachten geändert oder ergänzt werden müssen, lässt sich nicht pauschal sagen. Wenn schon die letzten Gesetzesänderungen der Jahre 2009 zu § 1904 BGB (Regelung zur Nichteinwilligung und Konsens von Vertreter und Arzt) bzw. aus 2013 zu § 1906 BGB (Regelung zur ärztlichen Zwangsmaßname), nicht berücksichtigt wurden oder die Formulierung zu kurz oder nicht au...mehr

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FF 2/2018, Rechtsfragen im ... / 2. Der Beweisbeschluss und die Formulierung der Beweisfragen

Im Zusammenhang mit der Qualitätsdiskussion über familienpsychologische Sachverständigengutachten stellt sich zu Recht die Frage, welche Verantwortung die Familiengerichte für eine sachgerechte familienpsychologische Begutachtung trifft. Das Familiengericht hat auch und gerade in Kindschaftsverfahren nicht nur die Verantwortung für die richtige Rechtsanwendung, sondern auch d...mehr

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Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.3 Beleihung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V.

Rz. 7 Der Verband der privaten Krankenversicherung e. V. wird nach Abs. 2 Satz 2 damit beliehen, für förderfähige private Pflege-Zusatzversicherungen brancheneinheitliche Vertragsmuster festzulegen. Diese sollen gewährleisten, dass die im Rechtsverkehr angebotenen Versicherungsverträge die in Abs. 2 Satz 1 festgeschriebenen Förderbedingungen erfüllen. Die Vertragsmuster sind...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Kostenerstattungsanspruch durch Abtretung sichern?

Frage: Im HBR 6/2014 wurde darüber berichtet, dass ein im Wege der Prozesskostenhilfe (PKH) beigeordneter Bevollmächtigter eines obsiegenden Beteiligten im Kostenfestsetzungsverfahren verschiedene Möglichkeiten zur Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruchs gegenüber dem Gericht hat. In diesem Zusammenhang wurde auch thematisiert, dass das Finanzamt in Fällen, in denen ...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.2.1 Ausschluss der Vertretungsmacht der Eltern bzw. eines Vormunds

Ist der gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen an dessen Vertretung verhindert, ist nach § 1909 Abs. 1 Satz 1 BGB für die Wahrnehmung der in Betracht kommenden Angelegenheit ein Ergänzungspfleger zu bestellen, soweit hierfür ein Bedürfnis besteht. Unter den Begriff der Verhinderung fallen nach allgemeiner Auffassung tatsächliche als auch rechtliche Verhinderungen. Die in...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.1.3.2 Einzelkonto

Eröffnet ein Ehegatte dagegen ein Einzelgiro – oder auch ein Wertpapierkonto – bei einer Bank auf seinen Namen, so ist er alleiniger Gläubiger der Guthabenforderung gegen die Bank. Auch im Innenverhältnis zum anderen Ehegatten ist er grundsätzlich allein berechtigt. Allein der Umstand, dass auch der andere Ehepartner Einzahlungen tätigt oder dass diesem über das Konto eine V...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 3.2.3.2.2 Familiengerichtliche / betreuungsgerichtliche Genehmigung

Zur Vornahme bestimmter bedeutsamer Rechtsgeschäfte im Namen des Kindes (Mündels/Pfleglings/Betreuten) bedarf der gesetzliche Vertreter einer zusätzlichen gerichtlichen Genehmigung. Die wesentlichen Genehmigungstatbestände finden sich im Recht der Vormundschaft. Gemäß § 1643 Abs. 1 und Abs. 3, § 1915 Abs. 1, § 1908i BGB gelten die meisten dieser vormundschaftsrechtlichen Nor...mehr

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Schnittstellen zwischen Fam... / 2.6 Formprobleme

Ein Erb- oder Pflichtteilsverzicht bedarf wie der Ehevertrag (§ 1410 BGB) der notariellen Beurkundung gem. § 2348 BGB. Gemäß § 2347 Abs. 1 BGB muss der Erblasser – im Gegensatz zum Ehevertrag – persönlich handeln. Bei einem gegenseitigen Verzicht ist also für beide Teile Stellvertretung ausgeschlossen, so dass kein Ehegatte den vom anderen Teil als Vertreter ohne Vertretungs...mehr

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Verwalter: Vertragsschluss ohne Ermächtigung

Leitsatz Der ohne Ermächtigung handelnde Verwalter ist ein Vertreter ohne Vertretungsmacht. Für die Annahme einer Anscheins- oder Duldungsvollmacht reicht die bloße Bestellung als Verwalter nicht aus. Normenkette WEG § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 Das Problem Werkunternehmer K bringt jeweils eine 3 Millimeter starke Dämmfolie zur Trittschalldämmung unterhalb des in den Wohnungen 1, 2...mehr

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Sommer, SGB V § 132 Versorg... / 2.3 Verträge über Haushaltshilfe

Rz. 6 Die vorrangig abzuschließenden Verträge über Haushaltshilfe stellen Dienstleistungsverträge dar, die mangels eines öffentlich-rechtlich gestalteten Zulassungsverfahrens dem Privatrecht zuzuordnen sind. Es handelt sich um Einzelverträge zwischen der Krankenkasse und der Person, der Einrichtung (Sozialstation) oder dem Unternehmen (z. B. ambulanter Pflegedienst), welche ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 4.3 Vertretungsmacht und Form der tatsächlichen Verständigung

Rz. 177 Voraussetzung für eine bindende tatsächliche Verständigung ist, dass auf beiden Seiten die entscheidungsberechtigten Personen teilgenommen haben. Aufseiten der Finanzbehörde muss daher ein entscheidungsbefugter Beamter mitwirken.[1] Das ist i. d. R. der für die Veranlagung zuständige Sachbearbeiter oder Sachgebietsleiter oder der Vorsteher. Nur der Vorsteher ist ents...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.6 Schätzung bei Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 S. 3 AO

Rz. 46 § 162 Abs. 2 S. 3 wurde durch Gesetz v. 29.7.2009[1] in die Vorschrift eingeführt. Danach wird widerlegbar vermutet, dass der Stpfl. Einkünfte aus den in § 90 Abs. 2 S. 3 AO genannten Staaten bezogen hat, die im Inland steuerpflichtig sind, oder dass diese Einkünfte höher als die erklärten Einkünfte sind, wenn er seine in § 90 Abs. 2 S. 3 AO geregelten Mitwirkungspfli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3.5 Rechtswidrigkeit der Schätzung

Rz. 153 Die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der Schätzung ist nicht davon abhängig, dass das Ergebnis der Schätzung den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. In allen Schätzungsfällen entspricht die festgesetzte Steuer allenfalls zufällig derjenigen Steuer, die bei vollständiger Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen festgesetzt worden wäre. Abweichungen von den tatsäc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Finanzbehörden haben nach § 85 AO die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu diesem Zweck den Sachverhalt nach § 88 Abs. 1 S. 1 AO von Amts wegen zu ermitteln. Daraus ergibt sich als allgemeines Beweismaß, dass der Sachverhalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festzustellen ist und kein vernünftiger Zweifel mehr bestehen darf...mehr

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Jung, SGB XII § 92 Anrechnu... / 2.2.7 Ermächtigung der zuständigen Landesbehörden (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 24 Die zuständigen Landesbehörden können Näheres über die Bemessung der für den häuslichen Lebensunterhalt ersparten Aufwendungen sowie über den Kostenbeitrag für das Mittagessen bestimmen. Bisher gibt es solche landesrechtlichen Regelungen nicht. Ist dies nicht geschehen, muss der Sozialhilfeträger die häusliche Ersparnis selbst festsetzen.mehr

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Jung, SGB XII § 96 Verordnu... / 2.1 Einkommen

Rz. 3 Nach Abs. 1 wird die Bundesregierung unter Zustimmung des Bundesrates ermächtigt, Näheres über die Berechnung des Einkommens nach § 82 durch Rechtsverordnung zu bestimmen. Dies gilt insbesondere für die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit. Von dieser Ermächtigung hat die Bundesregierung bisher keinen Gebrauch gemacht...mehr

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Jung, SGB XII § 96 Verordnu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 In § 96 sind Ermächtigungen enthalten, durch Rechtsverordnung Näheres zu Einkommen und Vermögen zu bestimmen. Abs. 1 ist einschlägig, soweit es um die Konkretisierung des nach § 82 bei der Leistungsgewährung anzurechnenden Einkommens geht. Nach Abs. 2 kann die Schonvermögensgrenze aus § 90 Abs. 2 Nr. 9 für kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte im Verordnungswege f...mehr

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Jung, SGB XII § 95 Feststel... / 2.2.2 Ermessen

Rz. 7 Es liegt im Ermessen des Sozialhilfeträgers, ob er von der Ermächtigung des § 95 Gebrauch macht. Er darf von diesem Recht nur Gebrauch machen, wenn und soweit ihm ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Sozialleistung zuzubilligen ist (BSG, Urteil v. 1.7.1997, 2 RU 32/96; LSG BW, Urteil v. 3.5.2001, L 1 U 2770/99). Das Ermessen ist unter Beachtung fiskalisch...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.4 Entgegenstehende Rechtsvorschriften

Rz. 10 Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist ohne besondere Ermächtigung zulässig, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen (Abs. 1 Satz 1). Gesetzliche Vorschriften können dem öffentlich-rechtlichen Vertrag sowohl als Handlungsform als auch seinem Inhalt nach entgegenstehen (BT-Drs. 7/910 S. 79; Engelmann, in: v. Wulfen, SGB X, § 53 Rz. 15). Rechtsvorschriften, die d...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.1 Begriff des öffentlich-rechtlichen Vertrages

Rz. 3 Nach der Legaldefinition des Abs. 1 Satz 1 liegt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vor, wenn auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts ein Rechtsverhältnis begründet, geändert oder aufgehoben worden ist. Da eine ausdrückliche Regelung über das Zustandekommen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages fehlt, sind nach § 61 Satz 2 die Vorschriften des BGB entsprechend anzuwend...mehr

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Jansen, SGB X § 53 Zulässig... / 2.2 Abgrenzung vom privatrechtlichen Vertrag

Rz. 8 Die Abgrenzung vom privatrechtlichen Vertrag ist deshalb erforderlich, weil die Verwaltung in besonderem Maße an Recht und Gesetz gebunden ist. Auch für den Rechtsweg ist die Abgrenzung von Bedeutung. Streitigkeiten aus öffentlich-rechtlichen Verträgen gehören vor die Verwaltungs- oder Sozialgerichte (§ 40 Abs. 1 VwGO und bei sozialversicherungsrechtlichen Angelegenhei...mehr

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Schell, SGB IX § 237 Verord... / 2.2 Ermächtigung zum Erlass der Nahverkehrszügeverordnung (SchwbNV)

Rz. 3 Im Gegensatz zu der Verordnung aufgrund der Regelung in Abs. 1, die von der Bundesregierung zu erlassen ist, sieht Abs. 2 die Ermächtigung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vor, in einer Ministerverordnung festzulegen, welche Zuggattungen von Eisenbahnen des Bundes zu den Zügen des Nahverkeh...mehr

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Schell, SGB IX § 237 Verord... / 2.1 Ermächtigung zum Erlass der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung

Rz. 2 Die Vorschriften, zu deren Regelung die Bundesregierung ermächtigt wird, sind in der Schwerbehinderten-Ausweisverordnung v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1739), zuletzt geändert zum 1.1.2018 durch Art. 19 Abs. 20 des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234), bereits getroffen worden, und zwar in § 3 a. Schwerbehinderte Menschen, die das Recht auf unentgeltliche B...mehr

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Schell, SGB IX § 227 Verord... / 2.2 Ermächtigung zum Erlass einer Mitwirkungsverordnung

Rz. 9 Abs. 2 enthält in der durch Art. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) erweiterten Fassung die Verordnungsermächtigung zum Erlass der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Die Vorschrift in der bis zum 29.12.2016 geltenden Fassung ermächtigt das Bundesminis...mehr

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Schell, SGB IX § 227 Verord... / 2.1 Ermächtigung zum Erlass einer Werkstättenverordnung

Rz. 2 Abs. 1 hat in erweiterter Form die früher in § 57 Abs. 2 SchwbG enthaltene Ermächtigungsvorschrift übernommen, weitere genannte Einzelheiten zu den Vorschriften der §§ 219 bis 221 durch Verordnung zu regeln. Rz. 3 Die auf der Grundlage der seinerzeitigen Ermächtigungsvorschrift des Schwerbehindertengesetzes erlassene Verordnung ist die Werkstättenverordnung v. 13.8.1980...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.2 Vertragspartner (Abs. 1 und 3)

Rz. 16 Vertragspartner sind die Träger der Eingliederungshilfe und die Leistungserbringer (Abs. 1 Satz 1) oder der Verband, dem der Leistungserbringer angehört (Abs. 1 Satz 2). Verbände der Träger der Eingliederungshilfe sind nicht abschlussberechtigt. Abs. 1 Satz 1 konkretisiert den zuständigen Vertragspartner auf Seiten des Trägers der Eingliederungshilfe, wonach der für de...mehr

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Schell, SGB IX § 126 Verfah... / 2.1.1 Vertragsparteien

Rz. 6 Jede potentielle Vertragspartei (Leistungserbringer oder der Träger der Eingliederungshilfe) kann Vertragsverhandlungen initiieren. Dazu muss er die jeweils andere Vertragspartei schriftlich zu Verhandlungen über den Abschluss einer Vereinbarung (Leistungs- und/oder Vergütungsvereinbarung) auffordern. Da nach § 123 Abs. 1 Satz 2 ein Verband, dem der Leistungserbringer ...mehr

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Schell, SGB IX § 85 Klagere... / 2.1 Prozessstandschaft der Verbände

Rz. 3 Die durch Satz 1 nunmehr gesetzlich geregelte Prozessstandschaft hat zum Inhalt, dass Verbände im eigenen Namen die Rechte behinderter Menschen im gerichtlichen Streitverfahren geltend machen können. Dies umfasst alle Streitgegenstände nach dem SGB IX über die Gerichte zu entscheiden haben, mithin Streitverfahren vor den Gerichten der Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsg...mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.1.5 Inhalte von Landesrahmenverträgen

Rz. 10 Im Gegensatz zu den Vorgaben der inhaltlichen Ausgestaltung der Eingliederungsvereinbarungen (§ 125 SGB XII) ist der Katalog der Vereinbarungsgegenstände des Abs. 1 Satz 2 abschließend. Auch wenn der Wortlaut des Abs. 1 nahe legt, dass ein Rahmenvertrag alle enumerativ aufgezählten Bereiche regeln muss (so positioniert sich anscheinend Freudenberg, in: Jung, SGB XII, §...mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.3 Ersatzvornahme durch Rechtsverordnung (Abs. 4)

Rz. 18 Als Konfliktlösung beim Nichtzustandekommen einer oder nur partiellen Regelung durch Landesrahmenvereinbarungen sieht der Gesetzgeber im Gegensatz zum Scheitern von Vereinbarungen nach den §§ 123 ff. ein Schiedsstellenverfahren nicht vor (zur Kritik an der mangelnden Schiedsstellenfähigkeit von Rahmenverträgen vgl. Rosenow, RP Reha 4/2016 S. 20, 27). Vielmehr wird dem...mehr

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Schell, SGB IX § 123 Allgem... / 2.1 Vereinbarungsvorbehalt (Abs. 1)

Rz. 15 Abs. 1 legt für die Legitimation zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe einen Vereinbarungsvorbehalt fest. Danach darf der Träger der Eingliederungshilfe Leistungen der Eingliederungshilfe durch Dritte (Leistungserbringer) grundsätzlich nur bewilligen, soweit eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Träger des Leistungserbringers und dem für den Ort ...mehr

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Schell, SGB IX § 128 Wirtsc... / 2.2 Prüfung durch Träger der Eingliederungshilfe oder beauftragte Dritte (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 10 Der Träger der Eingliederungshilfe entscheidet über die Durchführung der Prüfung. Er kann die Prüfung durch eigene Kräfte aber auch durch von ihm beauftragte Dritte vornehmen. Dies kann ein externer Sachverständiger oder eine unabhängige Kommission sein, wobei letztere noch eine höhere Legitimation gegenüber dem Leistungserbringer haben dürfte. Das Einschalten Dritter...mehr

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Schell, SGB IX § 218 Verord... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Ermächtigung ermöglicht es dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nähere Einzelheiten in einer Rechtsverordnung zu regeln.mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.1.6 Rechtscharakter von Landesrahmenverträgen

Rz. 13 Landesrahmenverträgen kommt keine Außenwirkung mit allgemeingültiger Verbindlichkeit zu. Anders als in § 123 Abs. 2 Satz 1 (Verbindlichkeit der Wirkung zwischen den Vertragsparteien und darüber hinaus für alle Träger der Eingliederungshilfe, die bei dem vertraglich gebundenen Leistungserbringer Leistungen zu finanzieren haben) fehlt in § 131 die Anordnung der unmittel...mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 0.1 Bisheriges Recht

Rz. 1 § 131 übernimmt weitgehend inhaltsgleich die Bestimmungen in § 79 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019, allerdings für die Zuständigkeit zu Verhandlungen jeweils mit abweichendem Adressatenkreis. Abs. 4 entspricht dem bisherigen § 81 Abs. 1 SGB XII i. d. F. bis 31.12.2019. Vorläufer dieser Regelung war § 93d BSHG. § 93d Abs. 1 BSHG sah eine Ermächtigung des zuständigen Bund...mehr

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Schell, SGB IX § 134 Sonder... / 2.2.2 Vergütungsvereinbarung

Rz. 13 Abs. 3 entspricht in den Formulierungen ebenfalls wörtlich dem § 76 Abs. 3 Satz 1 und 2 SGB XII des Vertragsrecht im Zehnten Kapitels SGB XII ab 1.1.2020 (i. d. F. des Art. 13 BTHG) ohne Sonderregelungen zu häuslichen Pflegehilfen, die für vertragliche Regelungen nach den §§ 123 ff. nicht relevant sind. Die Öffnungsklausel für alternative Vergütungsregelungen fehlt en...mehr

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Schell, SGB IX § 30 Verordn... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Das Persönliche Budget (§ 29) ermöglicht Menschen mit Behinderungen (oder einer chronischen Erkrankung, die zu einer Behinderung führen kann), anstelle einer traditionellen Sach- oder Dienstleistung eine Geldzuwendung oder – in Ausnahmefällen – Gutscheine zu erhalten. Mit dem Persönlichen Budget sollen diese Menschen auf ihren eigenen Wunsch ihren Bedarf an Teilhabelei...mehr

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Schell, SGB IX § 133 Schied... / 1 Allgemeines

Rz. 4 § 133 regelt das Verfahren der Errichtung einer Schiedsstelle, deren Zusammensetzung und Verfahrensgrundsätze, wobei in Abs. 5 die Konkretisierung auf Länder delegiert wird (Rechtsverordnungsermächtigung). Die Norm zählt zum besonderen Vertragsrecht für die Leistungen der Eingliederungshilferecht in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX. Rz. 5 Abs. 1 ordnet an, dass zur Reg...mehr

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Schell, SGB IX § 131 Rahmen... / 2.1.2 Vertragsparteien

Rz. 7 Vertragsparteien sind alle in dem jeweiligen Land beteiligten Träger der Eingliederungshilfe (örtliche und ggf. überörtliche Träger) sowie die Vereinigungen der Leistungserbringer. Zu den Vereinigungen der Leistungserbringer gehören nicht nur die in der Landesliga der Wohlfahrtspflege zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege, sondern auch die auf Land...mehr

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Schell, SGB IX § 59 Arbeits... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Einführung eines Arbeitsförderungsgeldes war im Gesetzentwurf zur Einführung des SGB IX (BT-Drs. 13/5074) zunächst nicht vorgesehen. Die Regelung ist erst im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eingefügt worden (Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, BT-Drs. 14/5786, 14/5800). Rz. 3 Ziel des Arbeitsförderungsgeldes ist es, die ...mehr

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Schell, SGB IX § 153 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschriften zur Gestaltung der Ausweise, ihre Gültigkeit und das Verwaltungsverfahren in Abs. 1 sind in der Ausweisverordnung v. 15.5.1981 geregelt, geändert durch Art. 56 des Sozialgesetzbuches IX v. 19.6.2001, zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v....mehr

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Schell, SGB IX § 198 Verord... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird in Abs. 1 ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über den Begriff und die Aufgaben des Integrationsfachdienstes, die für sie geltenden fachlichen Anforderungen und die finanziellen Leistungen zu regeln. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Erlass einer solchen Veror...mehr

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Schell, SGB IX § 31 Leistun... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Leistungen zur Teilhabe sind grundsätzlich im Inland zu erbringen (BT-Drs. 14/5074 S. 103). § 31 regelt vorbehaltlich der rehabilitationsträgerspezifischen Vorschriften (vgl. § 7) und des speziell geregelten zwischen- und überstaatlichen Rechts (§ 30 Abs. 2 SGB I i. V. m. z. B. der EG-Verordnungen 883/2004 i. V. m. 987/2009) die Voraussetzungen, unter denen Sach- und Dien...mehr