Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4 Ausdrückliche Regelung im DBA oder im internationalen Abkommen erforderlich?

Rz. 52 Zweifelhaft war in der Vergangenheit, ob der Progressionsvorbehalt für ausl. Einkünfte nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 – 5 EStG nur anwendbar ist, wenn das jeweilige DBA oder internationale Abkommen die Berücksichtigung der steuerfreien (ausl.) Einkünfte bei der Ermittlung der Progressionsstufe für die inländischen Einkünfte vorsieht, oder ob die Anwendung des Progressi...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, InsO... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Da auch während des Insolvenzverfahrens die Regelungen zum Betriebsübergang (§ 613a BGB) – in Übererfüllung der unionsrechtlichen Vorgaben[1] – im Grundsatz anwendbar bleiben[2] und damit auch der umfassende Kündigungsschutz des § 613a BGB gelten würde, wären unternehmerische Maßnahmen in der Insolvenz stark eingeschränkt. Insbesondere schränkt dieser Kündigungsschutz ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Vollmacht.

Rn 245 Die Beurkundung einer Altersvorsorgevollmacht kann mit dem vollen Wert des Vermögens angesetzt werden (Oldbg FamRZ 06, 499; Zweibr FamRZ 08, 1877; LG Koblenz FamRZ 08, 2298; für ½: LG Osnabrück NdsRPfl 97, 28). Für die Herausgabe der Urkunde über eine widerrufene Vollmacht ist der Umfang der Vollmacht und der Wert des von der Vollmacht betroffenen Vermögens maßgebend ...mehr

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AGS 04/2024, Vorlage der Vo... / III. Vorlage der Vollmacht

Nach Ansicht des KG ist aber der Kostenfestsetzungsantrag des Antragstellers zu Recht zurückgewiesen worden, weil der Rechtsanwalt seine wirksame Bevollmächtigung nicht in der hierfür erforderlichen Form nachgewiesen habe. 1. Entsprechende Anwendung der ZPO Zu den nach § 464b S. 3 StPO im Kostenfestsetzungsverfahren entsprechend anzuwendenden Vorschriften der ZPO gehören – so ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Form der Vollmacht.

Rn 12 Der Nachweis der wirksamen Erteilung der Vollmacht dient der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit und ist durch Einreichung einer schriftlichen (Willens-)Erklärung über die Erteilung der Vollmacht an den Prozessbevollmächtigten in deutscher Sprache (Vollmachtsurkunde gemäß § 416) zu führen, die zu den Gerichtsakten genommen wird. Dies gilt in allen Verfahren, soweit kei...mehr

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FoVo 04/2024, Der Antrag au... / 2. Die Vollmachten

(Entbehrliche) Vollmacht und Geldempfangsvollmacht Der Antrag nach Anlage 4 ZVFV unterscheidet im zweiten Teil des Anlagenverzeichnisses sodann zwischen der Vollmacht und der Geldempfangsvollmacht. Unter Vollmacht i.S.d. Anlage 1 ZVFV ist dabei die Verfahrensvollmacht als Prozessvollmacht nach § 81 ZPO zu verstehen. Hinweis Der Begriff der Vollmacht in § 753a ZPO greift über d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlöschen der Vollmacht.

Rn 9 Die Vollmacht erlischt dem Gegner gegenüber erst auf Anzeige (§ 87 Abs 1 ZPO). Eine Kündigung im Innenverhältnis ist für das Erlöschen der Vollmacht ohne Bedeutung; der Bevollmächtigte darf bei Kündigung der Vollmacht so lange handeln, bis in anderer Weise für die Wahrung seiner Rechte gesorgt ist (§ 87 Abs 2 ZPO). Vollmachtlose Vertreter können einstweilen zugelassen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Parteien, Vollmacht.

Rn 7 Der Vergleich muss gem § 796a I im Namen der von Rechtsanwälten vertretenen Parteien abgeschlossen werden. Es reicht aus, wenn die Rechtsanwälte den Vergleich lediglich abschließen und nur die Mitverantwortung für einen bereits unmittelbar von den Parteien ausgehandelten Vergleich übernehmen; die Anwälte können sich auf die Unterzeichnung beschränken und müssen am Zusta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Mündliche Vollmacht.

Rn 13 Die mündliche Erteilung einer Prozessvollmacht ist wirksam (§ 80 Rn 6), denn § 80 betrifft nur den Nachweis und trägt den Interessen des Gegners und des Gerichts an Rechtsklarheit Rechnung. Dieser Zweck ist nicht berührt, wenn es allein darum geht, ob die vertretene Partei durch die Prozessführung gebunden ist. Insoweit kann die Bevollmächtigung durch jedes Beweismitte...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / I. Außergerichtliche/gerichtliche Vollmacht

Rz. 5 Um zu verdeutlichen, dass es dem Mandanten zunächst ausschließlich um die außergerichtliche Interessenwahrnehmung geht, empfiehlt sich die getrennte, zeitlich nacheinander folgende Unterzeichnung einer außergerichtlichen und einer gerichtlichen Vollmacht. Die außergerichtliche Vollmacht sollte, sofern möglich, noch vor Ausspruch der Kündigung oder unmittelbar nach Zuga...mehr

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FoVo 04/2024, Es geht los: ... / II. Einiges einfacher bei den Vollmachten

Aus eins mach zwei: die Neuregelungen zu den Vollmachten Die neue Regelung des § 752a ZPO betrifft ausschließlich die Verfahrensvollmacht für die Durchführung der Zwangsvollstreckung mit dem Gerichtsvollzieher oder dem Vollstreckungsgericht bei der Mobiliarzwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. Die Vollmacht muss von Rechtsanwälten (§ 79 Abs. 2 S. 1), Verbraucherzentralen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mangelhafte Vollmacht (S 3, 4).

Rn 5 Nach S 3 kann der Mangel der Vollmacht in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden. Das Gericht hat dies vAw zu berücksichtigen, falls nicht ein Rechtsanwalt oder Notar aufgetreten ist (S 4).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Prüfung der Vollmacht.

I. Vertretung durch einen Anwalt. Rn 3 Bei einer Vertretung durch einen Anwalt findet in allen Verfahren sowohl im Anwaltsprozess als auch im Parteiprozess eine Prüfung der Vollmacht – auch der Untervollmacht (BGH NJW-RR 92, 933 [BGH 24.02.1992 - II ZR 89/91]) – nur auf Rüge statt. Dies gilt auch für Verfahren oder Verfahrensabschnitte, für die kein Anwaltszwang gilt (Zwangsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Vollmacht.

Rn 59 Zur Abgabe der Unterwerfungserklärung ist Prozessfähigkeit erforderlich; Vertretung ist möglich. Die Vollmacht für die Unterwerfungserklärung kann formularmäßig erteilt werden; sie ist ebenso Prozesshandlung wie die Unterwerfungserklärung selbst (BGHZ 154, 283, 286, 287). Im Gegensatz zur materiell-rechtlichen Erklärung, wonach § 164 BGB Anwendung findet, gelten für di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollmacht.

Rn 4 Vollmacht zur Abgabe der Unterwerfungserklärung kann erteilt werden; auch diese stellt eine reine Prozesshandlung dar, die auch in Formularverträgen wirksam erteilt werden kann (vgl hierzu § 794 Rn 59). Unsicherheiten wirft die weit verbreitete Praxis von Kreditinstituten auf, Grundschuldformulare zu verwenden, die eine dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung nicht e...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 1. Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung

Rz. 6 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.1: Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung eines/einer Arbeitnehmers/in Vollmacht für die außergerichtliche Interessenwahrnehmung In der Angelegenheit _________________________./._________________________ wg. Kündigung (und/oder: Entzug von Tätigkeiten, Freistellung, Bonus, Aktienoptionen, Pkw, ...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / 2. Vollmacht für die gerichtliche Vertretung

Rz. 7 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 43.2: Vollmacht für die gerichtliche Vertretung eines/einer Arbeitnehmers/in Vollmacht für die gerichtliche Vertretung Den Rechtsanwälten _________________________ wird hiermit in Sachen _________________________/_________________________ wegen _________________________ (z.B. wegen betriebsbedingter Kündigung, Annah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 114 FamFG – Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht.

Gesetzestext (1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. (2) Vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Beteiligten durch einen bei dem Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen. (3) Behörden und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkung der Vollmacht.

Rn 8 Entsprechend § 85 Abs 1 S 1 ZPO wirken die von dem Bevollmächtigten vorgenommenen Verfahrenshandlungen für und gegen den Vertretenen. Das Verschulden eines Bevollmächtigten steht dem des Vertretenen gleich (§ 85 Abs 2 ZPO).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 87 ZPO – Erlöschen der Vollmacht.

Gesetzestext (1) Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit. (2) Der Bevollmächtigte wird durch die von seiner Seite erfolgte Kündigung nicht gehindert, für den Vollmachtgeber so lange zu handeln, bis...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 703 ZPO – Kein Nachweis der Vollmacht.

Gesetzestext 1Im Mahnverfahren bedarf es des Nachweises einer Vollmacht nicht. 2Wer als Bevollmächtigter einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern. A. Grundlagen. Rn 1 Des Nachweises einer Vollmacht bedarf es im gesamten Mahnverfahren nicht. Die Vorschrift vereinfacht das Verfahren, indem das Mahngericht die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 88 ZPO – Mangel der Vollmacht.

Gesetzestext (1) Der Mangel der Vollmacht kann von dem Gegner in jeder Lage des Rechtsstreits gerügt werden. (2) Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auftritt. A. Vollmachtsmangel. Rn 1 Die Vorschrift regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Mangel der Vollmacht vom Gericht geprüft werden m...mehr

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AGS 04/2024, Vorlage der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren

§ 55 RVG; § 464b StPO; § 104 ZPO Leitsatz Ein elektronisches Dokument in Form eines Scans des schriftlichen Originals ist zum Nachweis der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren nicht ausreichend. KG, Beschl. v. 12.1.2024 – 1 Ws 122/23 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war einem in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Mandanten gem. § 109 Abs. 3 StVollzG als Verfahrensbevollm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollmacht und Genehmigung (Abs 2).

Rn 12 Nach Abs 2 muss die Partei die Prozessführung gegen sich gelten lassen, wenn sie eine mündliche Vollmacht erteilt hat oder die Prozessführung genehmigt. I. Mündliche Vollmacht. Rn 13 Die mündliche Erteilung einer Prozessvollmacht ist wirksam (§ 80 Rn 6), denn § 80 betrifft nur den Nachweis und trägt den Interessen des Gegners und des Gerichts an Rechtsklarheit Rechnung. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beibringung der Vollmacht.

Rn 9 Wird die Vollmacht oder die Genehmigung innerhalb der gesetzten Frist oder zumindest bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung (BGH NJW-RR 12, 515 [BGH 14.12.2011 - XII ZB 233/11] Rz 9) beigebracht, wirkt das bisherige Verhandlungsergebnis für und gegen die Partei, der Mangel ist geheilt und es kann ein Endurteil ergehen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fortbestand der Vollmacht.

Rn 7 Fortbestehen kann nur eine wirksam erteilte Vollmacht, also eine Vollmacht von einer im Zeitpunkt ihrer Erteilung dazu berechtigten Person (München, Urt v 9.5.19 – 23 U 2693/18, Rz 29, 30). Ist die Partei durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten, endet die wirksam erteilte Vollmacht mit Wirkung für das gerichtliche Verfahren weder durch ihren Tod noch durch den Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollmacht.

Rn 11 Die Regelungen in Abs 1 S 2, Abs 2 und Abs 4 betreffen lediglich die Befugnis zur Vertretung der Partei vor Gericht und damit die Postulationsfähigkeit. Hinzukommen muss eine Vollmacht, ohne die deren Handlungen nicht für die Partei wirken (RegE BTDrs 16/3655, 87). Allein die Erteilung einer Vollmacht berechtigt ohne das Vorliegen der Voraussetzungen nach Abs 2 oder Ab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Umfang, Inhalt, Wirkung und Erlöschen der Vollmacht.

I. Umfang. Rn 6 Die Vollmacht ermächtigt zu allen Verfahrenshandlungen einschließlich der Wiederaufnahme (§ 48), Gehörsrüge (§ 44), Zwangsvollstreckung, Bestellung eines Vertreters, Abschluss eines Vergleichs oder Rücknahme des Antrags. Der Umfang der Vollmacht kann entspr § 83 ZPO für Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis beschränkt werden. Rn 7 Nach § 84 S 1 ZPO können mehre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Einreichung der Vollmacht (S 1, 2).

I. Schriftform. Rn 3 Nach S 1 ist die Vollmacht schriftlich zu den Verfahrensakten einzureichen. Die Schriftform wird durch notarielle Beurkundung ersetzt (§ 126 Abs 4 BGB); eine öffentliche Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber bei Zweifeln an der Person des Bevollmächtigten verlangt werden (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 11 Rz 10). Strengere Formvorschriften b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Erlöschen der Vollmacht.

I. Beendigung des Rechtsstreits. Rn 2 Mit dem endgültigen Ende des Rechtsstreits, für den die Prozessvollmacht erteilt wurde, erlischt diese wegen Zweckerreichung, so dass im Parteiprozess die nur für einzelne Prozesshandlungen erteilte Vollmacht mit deren Vornahme und Erfüllung der Aufgabe endet (Ddorf NJW 12, 1892, 1893 [OLG Düsseldorf 31.01.2012 - I-24 U 216/10]; Zö/Altham...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Vollmacht.

Rn 15 Ist erkennbar, dass eine andere Person als der im MB bezeichnete Ag den Widerspruch eingelegt hat, ist § 703 zu beachten. Des Nachweises einer Vollmacht bedarf es nicht (§ 703 S 1). Wer als Bevollmächtigter einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern (§ 703 S 2). Mehr als diese Versicherung darf das Mahngericht nicht verlangen. §...mehr

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AGS 04/2024, Vorlage der Vo... / Leitsatz

Ein elektronisches Dokument in Form eines Scans des schriftlichen Originals ist zum Nachweis der Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren nicht ausreichend. KG, Beschl. v. 12.1.2024 – 1 Ws 122/23mehr

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AGS 04/2024, Vorlage der Vo... / II. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde

1. Beschwerdeführer Das KG hat die sofortige Beschwerde gem. § 464b S. 3 und 4 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO als statthaft angesehen. Beschwerdeführer sei hier der Antragsteller und nicht der Rechtsanwalt. Auch wenn dieser die sofortige Beschwerde nicht ausdrücklich namens des Antragstellers eingelegt habe, handele er ohne Zweifel in dessen Namen. Bereits mit dem Kostenfe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Zulässigkeit, Legitimation.

I. Rechtschutzbedürfnis. Rn 9 Die Drittwiderspruchsklage ist spätestens ab Beginn der Zwangsvollstreckung zulässig (BGH NJW-RR 04, 1220, 1221). Dies ist bereits dann der Fall, wenn eine Vorpfändung vorgenommen wird (St/J/Münzberg Rz 12). Das Rechtschutzbedürfnis besteht, solange die Zwangsvollstreckung andauert; es entfällt, wenn die Zwangsvollstreckung durch Verwertung des f...mehr

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AGS 04/2024, Vorlage der Vo... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Lückenhafte Begründung a) ZPO-Vorschriften nur entsprechend anwendbar Das KG referiert die Rspr. des BGH zur Vorlage einer Geldempfangsvollmacht zutreffend und zieht daraus auch grds. die richtigen Schlüsse. Aber: Es bleibt m.E. eine Antwort auf die Frage schuldig, warum diese zivilgerichtliche Rspr. des BGH auch im Strafverfahren Anwendung findet. Ansatzpunkt für eine solc...mehr

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AGS 04/2024, Vorlage der Vo... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt war einem in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Mandanten gem. § 109 Abs. 3 StVollzG als Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet. Mit Beschl. v. 19.6.2023 hat die Strafvollstreckungskammer die Maßregelvollzugssache des Antragstellers abschließend entschieden und sprach dabei aus, dass die Landeskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation.

Rn 7 Antragsberechtigt ist der Schuldner, im Fall der §§ 771, 805 der Dritte.mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / I. Person des Kündigenden

Rz. 23 Kündigen muss das Arbeitsverhältnis der konkrete Vertragspartner. Ist der Vertragspartner eine natürliche Person, muss diese natürliche Person die Kündigung aussprechen. Sind mehrere Personen Arbeitgeber, so z.B. in einer Gemeinschaftspraxis, müssen alle Arbeitgeber gemeinsam die Kündigung aussprechen. Bei juristischen Personen auf Arbeitgeberseite ist die Kündigung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation.

Rn 8 Aktivlegitimiert ist der Titelschuldner; auch ein Forderungsprätendent kann Klage gem § 768 erheben, wenn der Titel auf der Gläubigerseite umgeschrieben worden ist und der Kl geltend macht, er selbst sei der richtige Gläubiger (MüKoZPO/K. Schmidt/Brinkmann Rz 6). Passivlegitimiert ist der in der Klausel benannte Gläubiger.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation.

Rn 6 Aktivlegitimiert ist derjenige, der durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist; dies können sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner ebenso wie der betroffene Dritte sein (zu letzterem vgl § 766 Rn 22 ff). Nicht beschwerdeberechtigt ist der GV; dies auch dann nicht, wenn er die vom Vollstreckungsgericht angeordnete Vollstreckung für unzulässig hält. Der GV ist...mehr

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zfs 04/2024, Voraussetzunge... / Leitsatz

1. Die nachträgliche Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch stellt eine teilweise Rücknahme des Einspruchs dar, für deren Wirksamkeit der Verteidiger gemäß § 67 Abs. 1 S. 2 OWiG i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO einer ausdrücklichen Ermächtigung des Betroffenen bedarf. 2. Die ausdrückliche Ermächtigung des Betroffenen zur Beschränkung d...mehr

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zfs 04/2024, Voraussetzunge... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Die Nachprüfung des angefochtenen Urteils aufgrund der nach § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthaften Rechtsbeschwerde deckt keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Betroffenen auf (§ 349 Abs. 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG). Der näheren Erörterung bedarf nur das Folgende: Die vom Verteidiger in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht erklärte Beschränkung des Eins...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Ermächtigung.

Rn 39 Es kann dahinstehen, ob die Ermächtigung als bürgerlich-rechtliches Rechtsgeschäft (R/S/G § 46 Rz 33) oder mit der hM als Prozesshandlung (BGH NJW 89, 1933 f; St/J/Bork Vor § 50 Rz 43) zu qualifizieren ist. Erteilung, (Fort-)Bestand und Willensmängel der Ermächtigung bestimmen sich jedenfalls nach den bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen (BGH NJW 00, 738 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.6 Rechtsprechung zur Nachweisführung

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich ist zu beachten, dass sich die Rechtslage bei den i. g. Lieferungen zum 01.01.2020 durch Einführung des § 6a Abs. 1 Nr. 4 UStG entscheidend geändert hat, da nunmehr eine im Lieferzeitpunkt gültige USt-IdNr. des Erwerbers materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist. Weiterhin wurde die UStDV seit 2012 mehrfach ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Ermächtigung der Landesjustizverwaltungen (Abs 4).

Rn 8 Nach Abs 4 bestimmen die Regierungen von Bund und Ländern für ihren Bereich durch Rechtsverordnung den Zeitpunkt, von dem an elektronische Akten geführt werden (S 1) und welche organisatorisch-technischen Rahmenbedingungen maßgebend sind (S 2). Die Ermächtigungen können auf die Landesjustizverwaltungen übertragen werden (S 3). Nach S 4 kann die elektronische Aktenführun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Ermächtigung der Landesregierungen bzw der Landesjustizverwaltungen zur Zuständigkeitskonzentration.

Rn 6 Die Landesregierungen sind zur Zuständigkeitskonzentration der Verfahren an einem oder mehreren Landgerichten im Verordnungswege ermächtigt. Dabei ist ihnen hinsichtlich der Prüfung der Voraussetzungen für das Eingreifen der Ermächtigung ein Beurteilungsspielraum eingeräumt worden. Ferner sind die Landesregierungen ermächtigt, die Befugnis zur Zuständigkeitszuweisung im...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtliche Ermächtigung.

Rn 4 Ist die Ermächtigung zulässig und erforderlich, hat sie das Vollstreckungsgericht (§ 764) auf Antrag durch Beschl ohne Ausübung eines Ermessens auszusprechen. Nach § 20 I Nr. 17 RPflG ist der Rechtspfleger zuständig. Antragsberechtigt sind der GV, der Gläubiger, der Schuldner und der Erwerber (Zö/Seibel Rz 1; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 2; MüKoZPO/Gruber Rz 3; Schuschk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation, Prozessführungsbefugnis.

Rn 20 Aktivlegitimiert ist der Titelschuldner, bei Umschreibung des Schuldners nach §§ 727 ff derjenige, gegen den der Titel umgeschrieben worden ist (BGHZ 92, 346, 349). Richtet sich der Titel gegen mehrere Schuldner, sind diese einzeln aktivlegitimiert; dies gilt auch dann, wenn nur gegen einen von ihnen vollstreckt wird (Frankf MDR 82, 934 [OLG Frankfurt am Main 28.04.198...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Ermächtigung hinsichtlich Steuerbefreiung, -ermäßigung und Vorsteuerabzug (§ 26 Abs. 1 UStG)

Rz. 3 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Ermächtigung, den Umfang der im UStG enthaltenen Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen und des Vorsteuerabzugs näher zu bestimmen, ist in den §§ 23 und 30 UStDV Gebrauch gemacht worden. In § 23 UStDV gelten als amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege: Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland e. V., Deutsc...mehr

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zfs 04/2024, Voraussetzungen für die Ermächtigung des Verteidigers zur Einspruchsbeschränkung

OWiG § 67; StPO § 302 Leitsatz 1. Die nachträgliche Beschränkung eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch stellt eine teilweise Rücknahme des Einspruchs dar, für deren Wirksamkeit der Verteidiger gemäß § 67 Abs. 1 S. 2 OWiG i.V.m. § 302 Abs. 2 StPO einer ausdrücklichen Ermächtigung des Betroffenen bedarf. 2. Die ausdrückliche Ermächtigung des B...mehr