Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 54 ZPO – Besondere Ermächtigung zu Prozesshandlungen.

Gesetzestext Einzelne Prozesshandlungen, zu denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts eine besondere Ermächtigung erforderlich ist, sind ohne sie gültig, wenn die Ermächtigung zur Prozessführung im Allgemeinen erteilt oder die Prozessführung auch ohne eine solche Ermächtigung im Allgemeinen statthaft ist. Rn 1 Die nur historisch erklärbare Vorschrift sollte dem ges...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Die Einreichung.

Rn 14 Nach dem Gesetz ist die Vollmacht zu den Akten einzureichen. Auf diese Weise soll für den weiteren Verlauf des Rechtsstreits Klarheit geschaffen werden. Die Nachweispflicht gilt grds in allen Prozessen, auch im einstweiligen Rechtsschutz (Köln Urt v 29.9.22 – I-15 U 43/22 Rz 20; Urt v 10.3.22 – I-15 U 244/21 Rz 18; Saarbr MDR 08, 1233), und für alle Prozessbevollmächti...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6 Ermächtigung hinsichtlich Neubekanntmachung im Bundesgesetzblatt (§ 26 Abs. 6 UStG)

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch § 26 Abs. 6 UStG wird es dem BMF möglich, sowohl das UStG als auch die zum Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen (UStDV, EUStBV) in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum und unter einer neuen Überschrift im BGBl bekannt zu machen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation, Prozessführungsbefugnis.

Rn 20 Zur Erinnerung befugt ist derjenige, der unter Berücksichtigung seiner eigenen Darlegungen durch den Vollstreckungsakt in seinen Rechten beeinträchtigt ist, nicht dagegen derjenige, der seine Beeinträchtigung ausschl aus der Verletzung eines Rechtes eines Dritten ableitet (RGZ 42, 343, 347; BGH NJW-RR 10, 281, 282). Nicht zur Erinnerung berechtigt sind somit Untermiete...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 23d GVG – [Ermächtigung].

Gesetzestext 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Familiensachen sowie ganz oder teilweise die Handelssachen, die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit und Entscheidungen über Maßnahmen, die nach den Vollzugsgesetzen der vorherigen gerichtlichen Anordnung oder gerichtlichen Ge...mehr

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§ 38 Taktik und Fallstricke... / I. Zurückweisung der Kündigung gem. § 174 S. 1 BGB

Rz. 7 So kann die Zurückweisung der Kündigungserklärung gem. § 174 S. 1 BGB Erfolg versprechen. Dazu ist zunächst festzustellen, ob die Kündigung nicht vom Arbeitgeber selbst bzw. von dessen Organvertreter, sondern von einem (vermeintlich oder tatsächlich) Bevollmächtigten ausgesprochen worden ist. Weiter ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Bevollmächt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Des Nachweises einer Vollmacht bedarf es im gesamten Mahnverfahren nicht. Die Vorschrift vereinfacht das Verfahren, indem das Mahngericht die Bevollmächtigung nicht prüfen muss und eine Vollmacht nicht verlangen darf. Lediglich zu versichern ist die Bevollmächtigung dann, wenn der Bevollmächtigte einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt. Wesentlich ist, da...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Ermächtigung hinsichtlich Anpassung an Zolltarif (§ 26 Abs. 2 UStG)

Rz. 8 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ohne separates Gesetzgebungsverfahren besteht für das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung die Möglichkeit, sich im Zolltarif ergebene Änderungen zeitnah auf die entsprechenden Umsatzsteuervorschriften im UStG und in der UStDV zu übertragen. Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Änderbar sind allerdings...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Prozessrechtliche Ermächtigung.

Rn 34 Veräußert der Kl die streitbefangene Sache oder tritt er die Klageforderung nach Rechtshängigkeit ab, verliert er zwar die Aktivlegitimation, ist aber gem § 265 berechtigt, in Prozessführungsbefugnis des Erwerbers bzw Zessionars den Rechtsstreit fortzusetzen. Zur Vermeidung einer Klageabweisung ist der Antrag auf Leistung an den nunmehr Berechtigten umzustellen (BGHZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Ermächtigung zur Ersatzvornahme und Duldungspflicht.

Rn 44 Das Gericht weist den Vollstreckungsantrag entweder zurück oder es ermächtigt den Gläubiger in Abs 1, die Handlung nach Wahl vornehmen zu lassen oder (analog Abs 1) selbst vorzunehmen. Dafür muss der Schuldner darlegen, dass er dazu in der Lage ist (Hamm NJW 59, 891). Der Beschl nach § 329 begründet seine Duldungspflicht, die der Gläubiger notfalls durch Hinzuziehung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Ermächtigung (Abs 1).

Rn 3 § 703c I 1 ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für verschiedene Verfahrensarten unterschiedliche Formulare einzuführen. § 703c II schreibt vor, dass die danach eingeführten Vordrucke zu benutzen sind. Für das automatisierte Mahnverfahren sind das die gem § 703c I 1 Nr 1 eingeführten. Die MaschMahnVordrV, s § 702 Rn 5, bestimmt in § 1 I, dass für das Mahnverfahren bei G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen.

Rn 5 Sobald die nach Abs 1 erforderliche Anzeige erfolgt ist, erlischt die Prozessvollmacht im Außenverhältnis ex nunc mit der Folge, dass der bisherige Prozessbevollmächtigte seine Stellung als Ansprechpartner für Gericht und Gegner vollständig verliert (BGH NJW 91, 295, 296 [BGH 17.10.1990 - XII ZB 105/90]). Im Anwaltsprozess tritt diese Rechtsfolge nur dann ein, wenn zur ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vertretung durch einen Anwalt.

Rn 3 Bei einer Vertretung durch einen Anwalt findet in allen Verfahren sowohl im Anwaltsprozess als auch im Parteiprozess eine Prüfung der Vollmacht – auch der Untervollmacht (BGH NJW-RR 92, 933 [BGH 24.02.1992 - II ZR 89/91]) – nur auf Rüge statt. Dies gilt auch für Verfahren oder Verfahrensabschnitte, für die kein Anwaltszwang gilt (Zwangsvollstreckung, Kostenfestsetzung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 Als Prozessvollmacht wird die spezielle Vollmacht bezeichnet, die den Bevollmächtigten zur Prozessführung für den Vertretenen ermächtigt. Entsprechend ihrer Zweckbestimmung findet auf sie grds nur das Prozessrecht Anwendung. Dies gilt auch, soweit Prozesshandlungen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens vorgenommen werden (zB Vollstreckungsunterwerfung nach § 794 I Nr...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Bestellung des Fiskalvertreters/Vollmachterteilung

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 22a Abs. 3 UStG benötigt der Fiskalvertreter eine Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers, um seine Tätigkeit ausführen zu können. Zu beachten ist, dass die Vollmacht erteilt sein muss, bevor der im Ausland ansässige Unternehmer im Inland steuerfreie, der Fiskalvertreter-Regelung dem Grunde nach zugängliche Umsätze tätigt. Ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Umfang.

Rn 6 Die Vollmacht ermächtigt zu allen Verfahrenshandlungen einschließlich der Wiederaufnahme (§ 48), Gehörsrüge (§ 44), Zwangsvollstreckung, Bestellung eines Vertreters, Abschluss eines Vergleichs oder Rücknahme des Antrags. Der Umfang der Vollmacht kann entspr § 83 ZPO für Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis beschränkt werden. Rn 7 Nach § 84 S 1 ZPO können mehrere Bevollm...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5 Ermächtigung hinsichtlich Erlass der Nachweiserbringung bezüglich Steuerbefreiungen für ausländische Streitkräfte (§ 26 Abs. 5 UStG)

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für ausländische Streitkräfte, die auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland stationiert sind, gelten bestimmte Umsatzsteuerbefreiungen, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Wie der Nachweis im Einzelnen zu erbringen ist, ergibt sich aus den jeweiligen Abkommen mit den ausländischen Staaten oder Einrichtungen. Hierbei hand...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Ermächtigung hinsichtlich Steuererlass im Falle des grenzüberschreitenden Personenluftverkehrs (§ 26 Abs. 3 UStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuer kann für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr niedriger festgesetzt oder ganz oder zum Teil erlassen werden, soweit der Unternehmer keine Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis erteilt hat. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die niedrigere Festsetzung oder der Erlass von USt nach § 26 Abs. 3 UStG für grenzüb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Materiell-rechtliche Ermächtigung.

Rn 35 Das durch §§ 1368, 1369 BGB begründete Revokationsrecht eines Ehegatten, die Unwirksamkeit von Verfügungen des anderen Ehegatten (§ 1365: Vermögen im ganzen; § 1369: Haushaltsgegenstände) geltend zu machen, ist eine Erscheinungsform der gesetzlichen Prozessstandschaft. Ebenso verhält es sich mit der Unterhaltsklage eines vertretungsberechtigten Elternteils für Unterhal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung der gesetzlichen Vertretung.

Rn 11 Die gesetzliche Vertretungsmacht muss als Sachurteilsvoraussetzung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gegeben sein. Prozesshandlungen, die einer wirksamen Vertretung entbehren, sind unwirksam, können aber von dem berechtigten Vertreter oder der während des Rechtsstreits prozessfähig gewordenen Partei (§ 108 III BGB; München NZG 2012, 274 [OLG Stuttgart 23....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Objektive Reichweite.

Rn 7 Die Interventionswirkung betrifft nicht nur – wie die Rechtskraft – die Richtigkeit der im Urteilstenor ausgesprochenen Rechtsfolge, sondern erstreckt sich auf alle tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der früheren Entscheidung, die sog ›Entscheidungselemente‹ (BGHZ 116, 95, 102 mwN = NJW 92, 1698; BGHZ 8, 72, 82 = NJW 53, 420; Köln NJW-RR 92, 119 f). Bei einer Stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Notwendigkeit der Nachweise.

Rn 11 Tritt als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auf, muss der Nachweis nur erbracht werden, wenn der Gegner einen Mangel der Vollmacht rügt (§ 88 I). Ist der Prozessbevollmächtigte kein Rechtsanwalt, ist das Gericht zur Prüfung der Vollmacht vAw verpflichtet (BGH MDR 22, 1241 Rz 15) und muss deshalb, wenn der Vertreter im Parteiprozess seiner Verpflichtung zur Vorlage der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rüge.

Rn 2 Der Mangel der Vollmacht kann jederzeit in jeder Lage des Rechtsstreits (auch noch in der Zwangsvollstreckung und der Kostenfestsetzung; MüKoZPO/v. Mettenheim § 88 Rz 6) gerügt werden, denn auf das Rügerecht kann nicht verzichtet werden (allgM St/J/Jacoby § 88 Rz 2; Zö/Althammer § 88 Rz 3). Deshalb kann die Rüge auch erst im Rechtsmittelzug erhoben werden (BGH NJW 02, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beendigung des Rechtsstreits.

Rn 2 Mit dem endgültigen Ende des Rechtsstreits, für den die Prozessvollmacht erteilt wurde, erlischt diese wegen Zweckerreichung, so dass im Parteiprozess die nur für einzelne Prozesshandlungen erteilte Vollmacht mit deren Vornahme und Erfüllung der Aufgabe endet (Ddorf NJW 12, 1892, 1893 [OLG Düsseldorf 31.01.2012 - I-24 U 216/10]; Zö/Althammer § 86 Rz 7; Anders/Gehle/Webe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Frist zur Einreichung.

Rn 15 Kann der Prozessbevollmächtigte den Nachweis nicht führen, weil er bspw die Vollmachtsurkunde nicht in seinen Terminsakten hat, kann das Gericht ihn einstweilen nach § 89 zur Prozessführung zulassen (§ 89 Rn 3). Es kann aber auch davon absehen und eine Frist zur Nachreichung der Vollmacht bestimmen (§ 80 S 2). Die Fristsetzung richtet sich an die vertretene Partei, der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 82 ZPO – Geltung für Nebenverfahren.

Gesetzestext Die Vollmacht für den Hauptprozess umfasst die Vollmacht für das eine Hauptintervention, einen Arrest oder eine einstweilige Verfügung betreffende Verfahren. Rn 1 Die Vorschrift erstreckt aus Gründen der Rechtsklarheit im Außenverhältnis die Vollmacht für den Hauptprozess im Anwaltsprozess zwingend (§ 83 I) auf die Hauptintervention (§ 64), Arrest und einstweili...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beendigung des Mandats.

Rn 3 Die Prozessvollmacht endet mit dem der Vollmacht zugrunde liegenden Vertrag (§ 168 S 1 BGB), also mit der Kündigung des Anwaltsvertrags durch die Partei oder den Anwalt, die nach §§ 671, 675, 627 BGB jederzeit möglich ist. In diesem Fall bestimmen sich die Außenwirkungen nach § 87. Ergibt sich die Vollmacht aus einer umfassenden materiell-rechtlichen Vollmacht (§ 80 Rn ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kostenlast.

Rn 10 Führt der Mangel der Vollmacht zur Abweisung der Klage oder zur Verwerfung des Rechtsmittels oder ergeht sonst eine Endentscheidung gegen die nicht ordnungsgemäß vertretene Partei, sind die Kosten abw von §§ 91 ff demjenigen aufzuerlegen, der das Auftreten des vollmachtlosen Vertreters veranlasst hat (hM BGH NJW 93, 1865; NJW-RR 98, 63; BAG NZA 05, 1076, 1077; Bambg OL...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Grenzen.

Rn 8 Die Grenzen der aus der Prozessvollmacht folgenden materiell-rechtlichen Befugnis sind dann überschritten, wenn es sich nicht mehr um reine Hilfsgeschäfte zur Erreichung des Rechtsschutzziels handelt, auch wenn dennoch ein gewisser Bezug zum Prozess besteht. Deshalb sind Rechtgeschäfte mit Dritten nicht möglich (BGH Rpfleger 94, 29 für die Erwerb der eingeklagten Forder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Beibringung.

Rn 10 Werden die Vollmacht/Genehmigung weder innerhalb der Frist noch bis zum Schluss der nachfolgenden mündlichen Verhandlung beigebracht, liegt ein endgültiger Mangel vor und die ohne Vollmacht erhobene Klage ist ohne Rücksicht auf eine evtl doch bestehende Vollmacht mit einer Kostenentscheidung nach dem Veranlasserprinzip (näher § 88 Rn 10) abzuweisen. Zugleich sind die d...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.11.3.4 Abnehmernachweis

Rz. 164 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Verwaltungsauffassung ist es ggf. nicht ausreichend, hinsichtlich der Eigenschaft des Abnehmers als ausländischer Abnehmer lediglich den Namen und die Anschrift aufzuzeichnen, sondern soll es erforderlich sein, eine Abschrift oder Kopie eines Identifikationsnachweises zu den Buchführungsunterlagen zu nehmen, um die Nachweisvoraussetzung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Wirkungen der Kündigung.

Rn 2 Die Wirkungen der Kündigung des Mandatsverhältnisses oder des Widerrufs der Vollmacht treten im Innenverhältnis sofort ein (§ 86 Rn 3), dieses wird nicht als fortbestehend fingiert (BGH NJW 59, 2307, 2308; 65, 1019, 1020 [BGH 05.02.1965 - V ZB 12/64]). Im Außenverhältnis treten die Wirkungen erst ein, wenn die weiteren Voraussetzungen nach Abs 1 erfüllt sind, es sei den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zulassung.

Rn 3 Die Entscheidung über die Zulassung steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (BGH NJW 02, 1957 [BGH 07.03.2002 - VII ZR 193/01]), weder die Partei noch der Vertreter haben darauf einen Anspruch (MüKoZPO/Toussaint § 89 Rz 4). Nach dem Zweck der Vorschrift setzt die Zulassung eine begründete Aussicht auf den Nachweis der Vollmacht oder eine Genehmigung voraus (Anders...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Mehrere Bevollmächtigte.

Rn 2 Ohne Bedeutung ist, ob mehrere Anwälte von Anfang an oder nacheinander bevollmächtigt wurden. Im letzten Fall kann in der Bevollmächtigung des weiteren Anwalts der Widerruf der Bevollmächtigung des ersten zu sehen sein, notwendig ist eine solche Folge aber nicht. Es kommt darauf an, ob darin die Erklärung zu sehen ist, der Neue solle anstelle des Früheren bestellt werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 753a ZPO – Vollmachtsnachweis.

Gesetzestext Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen haben Bevollmächtigte nach § 79 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 und 4 ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern; des Nachweises einer Vollmacht bedarf es in diesen Fällen nicht. Satz 1 gilt nicht für Anträge nach § 802g.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Pfändungsantrag.

Rn 28 Die Pfändung einer Geldforderung erfolgt durch einen Beschl des Vollstreckungsgerichts, der die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (Titel, Klausel, Zustellung) verlangt. Der Eröffnungsbeschluss in einem Insolvenzverfahren stellt keinen für eine Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in Forderungen des Schuldners nach den §§ 828 ff geeigneten Titel d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonstige Mitarbeiter.

Rn 3 Nicht selten werden Mitarbeiter, va Bürovorsteher, mitunter auch Assessoren mit Vollmacht in die mündliche Verhandlung entsandt. Der Gesetzgeber hat hierfür kein unabweisbares Regelungsbedürfnis erblickt. Dennoch ist auch auf der Grundlage des reformierten Rechts die Bevollmächtigung dieser Mitarbeiter als unzulässig anzusehen, insoweit diese Mitarbeiter ständig und reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bevollmächtigte.

Rn 5 Wer den Antrag als Bevollmächtigter stellt, muss keine Vollmacht nachweisen. Es genügt, ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern (§ 703). Diese Versicherung ist erforderlich. Unterbleibt sie, beanstandet dies das Mahngericht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

1Im Mahnverfahren bedarf es des Nachweises einer Vollmacht nicht. 2Wer als Bevollmächtigter einen Antrag einreicht oder einen Rechtsbehelf einlegt, hat seine ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nicht behebbare Mängel.

Rn 6 Ist der Mangel der Vollmacht nicht behebbar (die Vollmacht ist erloschen, der Vollmachtnachweis kann nicht geführt werden), ist der vollmachtslose Vertreter durch gesonderten Beschl oder in den Gründen des Endurteils zurückzuweisen (BAG NJW 65, 1041 [BAG 18.12.1964 - 5 AZR 109/64]; München OLGZ 93, 223; MüKoZPO/Toussaint § 88 Rz 11). Der Beschl kann durch die Partei mit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bevollmächtigte.

Rn 9 Eine wirksame Erteilung setzt auch auf Seiten des Bevollmächtigten Prozessfähigkeit voraus (§§ 51 ff), denn sonst liefe sie ins Leere. Dessen Postulationsfähigkeit ist jedoch nicht Wirksamkeitsvoraussetzung (BGH NJW 95, 1841; BayObLG FamRZ 86, 597, 598). Die Prozesshandlungen eines solchen Bevollmächtigten sind – soweit Postulationsfähigkeit gefordert ist – allerdings u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Folgen.

Rn 8 Aufgrund des Fortbestands der Vollmacht wird das Verfahren nicht nach §§ 239, 241, 246 unterbrochen, der Prozess wird mit dem bestellten Anwalt fortgeführt. Der Prozessbevollmächtigte kann den Prozess auch dann fortsetzen, wenn er nach dem Inhalt des ihm erteilten Auftrags im Innenverhältnis dazu nicht befugt ist. Er hat aber das Recht, die Aussetzung des Verfahrens zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Vollmacht wird weder durch den Tod des Vollmachtgebers noch durch eine Veränderung in seiner Prozessfähigkeit oder seiner gesetzlichen Vertretung aufgehoben; der Bevollmächtigte hat jedoch, wenn er nach Aussetzung des Rechtsstreits für den Nachfolger im Rechtsstreit auftritt, dessen Vollmacht beizubringen.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Parteiprozess.

Rn 4 Im Parteiprozess findet Abs 1 keine Anwendung, weshalb die Vollmacht beliebig beschränkt und nur für einzelne Prozesshandlungen erteilt werden kann. Eine solche Vollmacht erlischt mit der Vornahme der Handlung (Zö/Althammer § 83 Rz 4). So ist eine Terminsvollmacht möglich, die zu allen im Termin nach seinem Zweck vorzunehmenden Prozesshandlungen (auch Vergleich, Anerken...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Schriftform.

Rn 3 Nach S 1 ist die Vollmacht schriftlich zu den Verfahrensakten einzureichen. Die Schriftform wird durch notarielle Beurkundung ersetzt (§ 126 Abs 4 BGB); eine öffentliche Beglaubigung ist nicht erforderlich, kann aber bei Zweifeln an der Person des Bevollmächtigten verlangt werden (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 11 Rz 10). Strengere Formvorschriften bestehen für Reg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Mangel der Vollmacht kann von dem Gegner in jeder Lage des Rechtsstreits gerügt werden. (2) Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auftritt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zeitpunkt.

Rn 16 Die Genehmigung kann grds nur bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erklärt werden, aufgrund der die Klage oder das Rechtsmittel wegen der fehlenden Vollmacht abgewiesen oder verworfen wird. Danach scheidet eine genehmigende Nachreichung der Vollmacht in der Berufung oder Revision aus, denn durch die Entscheidung wurde der eine Genehmigung ermöglichende Schwebezus...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Umfang.

Rn 2 Die Vollmacht ist grds eine umfassende Vollmacht für den Prozess als Ganzes (BGH MDR 85, 30). Sie ermächtigt deshalb zur Führung des Rechtsstreits in allen seinen Varianten und in allen Instanzen. § 81 gilt auch im Parteiprozess, allerdings ist dort eine Spezialvollmacht für bestimmt Verfahrensabschnitte oder Prozessgestaltungen möglich (§ 83 II). Der so umschriebene Um...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Vollmacht ist schriftlich zu den Gerichtsakten einzureichen. Sie kann nachgereicht werden; hierfür kann das Gericht eine Frist bestimmen. Der Mangel der Vollmacht kann in jeder Lage des Verfahrens geltend gemacht werden. Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt oder Notar auftritt. Im Üb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahren.

Rn 5 Die Prüfung findet in jeder Lage des Prozesses statt, sobald das Gericht dazu in der Lage ist, regelmäßig in der mündlichen Verhandlung, die auf die Rüge zu erfolgen hat und zu der der Vertreter zuzulassen ist (BGH NJW 02, 1957 [BGH 07.03.2002 - VII ZR 193/01]). Zur Prüfung fordert das Gericht den Vertreter zum Nachweis seiner Vollmacht nach § 80 auf (§ 80 Rn 11 f). Die...mehr