Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Institute sowie Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds

Rn. 45 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Da die ihren Ursprung explizit in den Abs. 2–4 des § 330 findenden VO über die RL besagter Institutionen bereits unter HdR-E, HGB § 330, Rn. 25ff., 29a, 34ff., 43, näher betrachtet wurden, bedarf es an dieser Stelle keiner weiteren Erläuterungen. Stattdessen werden die übrigen – vorstehend aufgeführten – VO im Folgenden genauer untersucht.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Verkehrsbereich

Rn. 49 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 1 der VO über die Gliederung des JA von Verkehrs-UN müssen KapG (AG, KGaA, SE, GmbH), die Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, die Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsomnibussen (Obussen) oder Kfz im Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) oder die Beförderung von Gütern für andere mit Kfz betreiben...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Inhalt der generellen Verordnungsermächtigung für Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 330 Abs. 1 Satz 1 ermächtigt das BMJ, eine Rechts-VO mit Blick auf Formblätter und abweichende andere Vorschriften zu erlassen. Die Ermächtigung ist allerdings nur dann rechtsgültig, wenn zuvor das BMF und BMWK der zu erlassenden Rechts-VO zugestimmt haben. Das diesbezügliche Einverständnis des BR wird nicht benötigt. Dem Wunsch des BR, eben...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wohnungsunternehmen

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die VO über Formblätter für die Gliederung des JA von Wohnungs-UN findet Anwendung für KapG (AG, KGaA, SE, GmbH) und eG, sofern sie sich nach ihrem satzungsmäßig festgesetzten UN-Gegenstand mit dem Bau von Wohnungen im eigenen Namen befassen, Wohnungsbauten betreuen oder Eigenheime, Kleinsiedelungen und Eigentumswohnungen i. S. d. Ersten Teil...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Kinder im Ausland

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für Kinder, die in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat leben, wird grundsätzlich dort KiG gezahlt. Als Folge des auch hier geltenden Territorialprinzips besteht für Kinder, die in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat einen > Wohnsitz oder ihren > gewöhnlichen Aufenthalt haben (> Rz 17, 18), in Deutschland grundsätzlich kein Anspruch auf KiG. Rz...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuständigkeit für die Festsetzung

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich regelmäßig aus §§ 17ff AO, denn die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden (§ 6 Abs 2 Nr 6 AO). Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Familienkasse, in dessen Bezirk der Berechtigte seinen > Wohnsitz hat. Hat der Berechtigte mehrere Wohnsitze im > Inland, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem er sich vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zulässigkeit und Wirkung

Rn. 3 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Unverändert ist gegen Entscheidungen des BfJ über die Festsetzung von Ordnungsgeldern, die Verwerfung des Einspruchs oder eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie gegen eine Entscheidung über die Kosten bei Einstellung des Verfahrens nach § 335 Abs. 3 Satz 5 eine Beschwerde zulässig, "soweit sich aus Satz 2 oder den nachst...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Rn. 46 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 1 Abs. 1 der VO über die RL- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) unterliegen Krankenhäuser, unbeachtlich einer potenziell bestehenden Kaufmannseigenschaft und ihrer Rechtsform, der KHBV (vgl. grundlegend dazu HdJ, Abt. VIII/1 (2017)). Ausnahmen werden durch § 1 Abs. 2 der KHBV geregelt. Krankenhäuser, die in der Rechts...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form, Format und Inhalt der Unterlagen

Rn. 74 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 328 Abs. 1 Satz 2 sind die Unterlagen vollständig gemäß der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung und ohne Änderung gegenüber der aufgestellten und ggf. geprüften und festgestellten Fassung offenzulegen (vgl. detailliert HdR-E, HGB § 328, Rn. 28ff., 33; unabhängig davon bleibt die Inanspruchnahme von Offenlegungserleic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zu den Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung

Leitsatz 1. Die Vorschriften für die Nacherhebung von Zoll im Sinne von Art. 105 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 des Unionszollkodex sind sinngemäß auf die Einfuhrumsatzsteuer anzuwenden. 2. Die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Anschlusslieferung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a des Umsatzsteuergesetzes kann grundsätzlich nur dann in Anspruch genommen wer...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss / 2.2.3 Nicht über Stimmrechte gesteuerte Unternehmen (structured entities)

Ohne den Begriff der special purpose entities (SIC-12) bzw. der structured entities (IFRS 12) zu verwenden, unterscheidet IFRS 10.B16 ff. gleichwohl zwischen Unternehmen, die aufgrund ihres breiten Aktivitätsspektrums fortlaufender Entscheidungen bedürfen und deshalb in der Regel nur über Stimmrechte oder vergleichbare Rechte kontrolliert werden können, und solchen Unternehm...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Struktur und Grundannahmen ... / 4.5 Kritik des Conceptual Framework

Für Detailkritik bietet das Conceptual Framework zahlreiche Angriffspunkte. Hier nur ein Beispiel: unklar ist die Rolle der Vorsicht, die angeblich der Neutralität und damit Tatsachentreue der Darstellung dienen soll. Da es explizit um eine symmetrische Vorsicht geht – man könnte auch sagen um eine "neutrale Vorsicht" – stellt sich die Frage, ob dies nicht schon der Neutrali...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vor-GmbH / 2 Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

In dem Stadium der Vor-GmbH beschränken sich Geschäftsführungsmacht und Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer auf Geschäfte, die zur Herbeiführung der Eintragung der GmbH erforderlich sind. Der BGH formuliert dies wie folgt: Die Vertretungsmacht der Geschäftsführer ist in der Vorgesellschaft durch deren Zweck begrenzt, als notwendige Vorstufe zur juristischen Person deren E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einheitliche Behandlung von... / a) "Hotelleistungen"

Nicht unmittelbar der Vermietung dienende Umsätze: So gelten die dort aufgeführten Grundsätze z.B. auch bei der in den letzten Jahren viel diskutierten Bestimmung des Steuersatzes bei Beherbergungsleistungen und den dazu gehörigen Nebenleistungen. Bei diesen sollen die Beherbergungsumsätze gem. § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG dem reduzierten Steuersatz unterfallen, während die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vor-GmbH / 3 Haftung in der Vor-GmbH

Die Vor-GmbH haftet selbst mit dem vollen Gesellschaftsvermögen, soweit sie eigenständig Verbindlichkeiten eingegangen ist bzw. von der Vorgründungsgesellschaft übernommen hat. Das gilt auch für deliktische Handlungen ihrer Organe, z. B. des Geschäftsführers (Haftung für Steuerschulden, für Hinterziehungszinsen etc.). Daneben besteht die sog. Handelndenhaftung (§ 11 Abs. 2 Gm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietaufhebungsvertrag - Vor... / 1 Zustandekommen durch Vereinbarung

Ein Mietaufhebungsvertrag kommt zustande, wenn sich die Parteien darin einig sind, dass ein unbefristeter Mietvertrag nicht im Wege der Kündigung, sondern im Wege der vertraglichen Einigung aufgehoben werden soll, oder dass ein befristeter Mietvertrag vor Ablauf der vereinbarten Vertragszeit enden soll, oder dass der Mieter nach vorangegangener Kündigung vor Ablauf der Kündigun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 120 Pflege... / 2.2.3 Informationspflichten der Pflegeeinrichtung

Rz. 6c Abs. 1 Satz 2 verpflichtet die Pflegedienste zunächst, der zuständigen Pflegekasse unverzüglich jede wesentliche Veränderung des Gesundheitszustandes des Pflegebedürftigen mitzuteilen. Dies gilt auch bei einer Verbesserung des Gesundheitszustandes (vgl. BT-Drs. 14/6308 S. 33). Umstritten ist, ob es zur Mitteilung einer wesentlichen Veränderung des Zustandes durch den ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 2.3 Mehrtägige Fahrten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rz. 51 Leistungen zur Deckung des Bedarfs für eine mehrtägige Klassenfahrt sind in Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 vorgesehen. Dabei handelt es sich wie schon bisher um eine originäre kommunale Leistung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2. Die Bedarfsberücksichtigung ist Schülern i. S. d. Abs. 1 Satz 2 nicht allein vorbehalten. Auch Tageseinrichtungen und Kinder, für die Kindertagespflege gele...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 23 Besonder... / 2.2 Leistungen

Rz. 12 Das Bürgergeld umfasst als Leistungen nach § 19 Abs. 1 Satz 3 Leistungen zur Deckung des Regelbedarfs entsprechend den festgelegten Regelbedarfsstufen nach Nr. 1 als Kernleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts, Leistungen für Mehrbedarfe, z. B. bei Schwangerschaft, Behinderung oder Alleinerziehung sowie für Bedarfe in atypischen Bedarfslagen (§ 21) und Leistungen zur...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.4.2 Anpassungen von 2012 bis 2016

Rz. 270 Die Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 138 Nr. 2 des SGB XII für das Jahr 2012 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2012 – RBSFV 2012) ist aufwändig begründet worden. Zusätzlich ist ein Bericht der Bundesregierung zur Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2012 erschienen (vgl. BT-Ausschuss-Drs. 17(11)656). Die Regelbedarfsstufen-Fortsch...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 20 Regelbed... / 2.3.5 Regelbedarfsstufe 2

Rz. 249 Abs. 4 bestimmt grundsätzlich, dass 2 Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft auch ab 1.1.2011 nicht 2 volle Leistungen zur Deckung der Regelbedarfe erhalten, sondern im Ergebnis zusammen wie bis zum 31.12.2010 umgerechnet 180 % einer Leistung zur Deckung des Bedarfs eines Alleinstehenden i. S. d. Abs. 2 Satz 1, also jeweils monatlich 337,00 EUR ab 1.1.2012, 345,00 EUR ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 28 Bedarfe ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe der Amtlichen Statistik in Deutschland (EVS 2008) hat das BMAS den ab 2011 geltenden Regelbedarf für Erwachsene und einen betragsmäßig eigenständigen Regelbedarf für Kinder und Jugendliche errechnet. Lediglich für Partner wurde eine prozentuale Ableitung (je 90 %) beibehalten. Die Fortschreibung der Regelbedarfe richtet sich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundes Führen in der hybr... / 3 Gesundes Führen in der hybriden Arbeitswelt

Über das Betriebliche Gesundheitsmanagement wird der Blick zunehmend auch auf die Ressourcen gerichtet und im Sinne der Salutogenese damit eine wichtige Chance ergriffen, um Zufriedenheit und Gesundheit von Mitarbeitern aktiv zu fördern. Hierbei ist der Einfluss von Führung auf die Gesundheit der Mitarbeiter aus erfolgreichen Konzepten des betrieblichen Gesundheitsmanagements...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Weitere Schutzvorschriften

Rz. 5 Das MuSchG steht im Kontext weiterer, grundsätzlich für das Arbeitsverhältnis geltenden Schutzvorschriften. Bei der Beurteilung der Unzulässigkeit von bestimmten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen sind daher gegebenenfalls auch mutterschutzrechtliche Regelungen in weiteren arbeitsschutzrechtlichen Regelwerken zu berücksichtigen. So enthalten bspw. die Strahlenschutz- o...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GoBD: Von A wie Aufzeichnun... / 1.2.2 Journalfunktion

Die Journalfunktion erfordert eine vollständige, zeitgerechte und formal richtige Erfassung, Verarbeitung und Wiedergabe der eingegebenen Geschäftsvorfälle. Sie dient dem Nachweis der tatsächlichen und zeitgerechten Verarbeitung der Geschäftsvorfälle.[1] Werden die Voraussetzungen bereits mit fortlaufender Buchung im Journal erfüllt, ist eine zusätzliche Erfassung im Grundbuch n...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden für die Grunderwerbsteuer

Leitsatz 1. Für die elektronische Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden sind zwingend die amtlich bestimmten Formulare zu verwenden. 2. Das im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 01.08.2016 (BStBl I 2016, 662, Anlage 3) enthaltene "Beiblatt zur Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" ist nicht Bestandteil des amtlich bestimmten Formulars. Sein...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Festst... / 1 Datenschutz

Im Mai 2017 wurde eine Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beschlossen. Damit sollte das deutsche Recht an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst werden. Sowohl die DSGVO als auch das BDSG lösen seit dem 25.5.2018 das bisherige Datenschutzrecht ab. Das neue BDSG soll nach Angaben der Bundesregierung ein reibungsloses Zusammenspiel der DSGVO mit dem B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechtsquellen im Steuerrecht / 2.2 Materielles Gesetz

Ein Gesetz im materiellen Sinne ist eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die sich an eine Vielzahl von Personen richtet und eine Vielzahl von Fällen regelt also grundsätzlich jeder positive Rechtssatz. Insoweit ist auch natürlich ein formelles Gesetz auch eine materielle Rechtsnorm. Rechtsverordnung Wichtigstes materielles (und nicht formelles) Gesetz ist die Rechtsverordnung. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / III. Vollmacht des Versicherers (A-6.2 AVB D&O) und Anerkenntnis der Eintrittspflicht sowie Vergleiche des Versicherers

1. Regulierungs- und Prozessführungsvollmacht Rz. 25 In der Haftpflichtversicherung lässt sich der Versicherer grundsätzlich bevollmächtigen die Schadensabwicklung im Namen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherten zu übernehmen. Eine spezielle gesetzliche Regelung im VVG gibt es hierfür nicht. Es gilt der allgemeine Teil des BGB, wonach Vollmachten erteilt werden könne...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B4-3 Vollmacht des Versicherungsvertreters

B4-3.1 Erklärungen des Versicherungsnehmers Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages; ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung; Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während...mehr

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B. AVB D&O / 1. Regulierungs- und Prozessführungsvollmacht

Rz. 25 In der Haftpflichtversicherung lässt sich der Versicherer grundsätzlich bevollmächtigen die Schadensabwicklung im Namen der Versicherungsnehmerin bzw. des Versicherten zu übernehmen. Eine spezielle gesetzliche Regelung im VVG gibt es hierfür nicht. Es gilt der allgemeine Teil des BGB, wonach Vollmachten erteilt werden können. Dies betrifft auch die Prozessführung. Man...mehr

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Anhang AVB D&O-Text / 1.1 AVB D&O

Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern (AVB D&O) Musterbedingungen des GDV (Stand: Mai 2020) Allgemeine Versicherungsbedingungen A-1 Versicherungsschutz, versicherte Personen, Vermögensschäden Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemali...mehr

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B. AVB D&O / 2. Wissentliche Pflichtverletzung

Rz. 36 Bei der "wissentlichen" Pflichtverletzung liegt das Merkmal "wissentlich" vor, wenn der Täter bezüglich der Pflichtverletzung mit direktem Vorsatz handelt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Pflichtverletzung nützlich ist[1] und ob das Organmitglied "es nur gut meint". Rz. 37 Nicht ausreichend ist ein bedingter Vorsatz, das heißt, wenn der Handelnde es nur für möglich ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / IV. Speziell: Aufklärungsobliegenheit (B3-3.1 c AVB D&O)

Rz. 19 In B3-3.1 c AVB D&O ist vertraglich eine Aufklärungsobliegenheit verankert. Die Erfüllung der Aufklärungsobliegenheit ist für den Versicherer von zentraler Bedeutung. Durch diese wird er in die Lage versetzt den Haftungsfall und die Erfolgsaussichten einer Verteidigung zu prüfen. Genauso wichtig wie die Prüfung des geltend gemachten Ersatzanspruchs ist für den Versich...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / III. Dienstleistungsausschluss

Rz. 12 In der Praxis werden Klauseln verwendet, die generell beratende, prüfende oder forensische, d.h. gerichtliche Tätigkeiten von Angehörigen rechts-, steuer- und wirtschaftsberatender bzw. wirtschaftsprüfender Berufe vom Versicherungsschutz ausnehmen (sog. Dienstleistungsausschluss). Für solche Tätigkeiten gibt es Berufshaftpflichtversicherungen, die das Risiko abdecken....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / c. Zuständigkeit für den Abschluss des D&O-Versicherungsvertrags

Rz. 48 Gegenüber dem D&O-Versicherer ist die Geschäftsführung in vertretungsberechtigter Zahl für den Abschluss der D&O-Versicherung zuständig. Dessen Vertretungsmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt und unbeschränkbar (§ 37 Abs. 2 GmbHG). Der Versicherer kann grundsätzlich auf diese Vertretungsmacht vertrauen und muss sich nicht vergewissern, ob der Geschäftsführer im I...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / VIII. Erledigung auf Verlangen des Versicherers durch Anerkenntnis, Befriedigung, Vergleich (A-6.7 AVB D&O)

Rz. 84 Die Regelung in A-6.7 AVB D&O knüpft daran an, dass eine Erledigung der Haftpflichtfrage möglich ist. Befürwortet der Versicherer die Erledigung, so räumt A-6.7 AVB D&O dem Versicherer zwei Möglichkeiten ein für sich die Regulierung zu begrenzen bzw. zu erledigen. Die erste Variante knüpft daran an, dass die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / C. Haftung aus Vertrauen

Rz. 1 Wer Vertrauen schafft bzw. für sich in Anspruch nimmt kann, wenn er dieses Vertrauen enttäuscht und dadurch bei anderen Vermögensschäden entstehen für diese haften. Die Haftung aus Vertrauen stützt sich auf eigenständige Anspruchsgrundlagen. Ein geschlossenes in sich widerspruchsfreies System der Anspruchsgrundlagen existiert nicht. Im Wesentlichen hat die Rechtsprechu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / I. Überblick Risikoausschlüsse und Obliegenheit

Rz. 1 Im Abschnitt A-7 AVB D&O sind in 17 Unterpunkten weitreichende Ausschlüsse definiert. Gerade diese führen dazu, dass die AVB D&O nicht ohne Anpassungen am Markt durchsetzbar sind. Risikoausschlüsse unterliegen einer AGB-rechtlichen Kontrolle (siehe dazu die Ausführungen in der Einleitung A VIII). Die Beweislast für das Vorliegen eines Ausschlusses trägt der Versicherer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / A-7 A-7 Ausschlüsse

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche A-7.1 wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung. Den versicherten Personen werden die Handlungen und Unterlassungen nicht zugerechnet, die von anderen Organmitgliedern beg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. D&O-Versicherungsvertrag zu Gunsten der Versicherten

Rz. 7 Die Versicherung auf fremde Rechnung begründet einen Vertrag zu Gunsten Dritter, hier der Versicherten. Die Vorschriften in den §§ 328 ff. BGB sind grundsätzlich anwendbar.[1] Dies gilt gerade für die D&O-Versicherung.[2] Da dem jeweiligen Versicherten die versicherungsrechtlichen Ansprüche auf Rechtsschutz, Abwehr bzw. Freistellung zustehen, kann über diese die Versic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 2. Anerkenntnis der Eintrittspflicht als deklaratorisches Schuldanerkenntnis

Rz. 35 Erkennt der Versicherer seine Eintrittspflicht an, so kann dies ein deklaratorisches Anerkenntnis darstellen. Allein der Umstand, dass der Versicherer die Regulierungsvollmacht nutzt, stellt keine Zusage der Eintrittspflicht dar. Sie ist aber ein Indiz, dass der Versicherer seine Eintrittspflicht anerkennt. Ein deklaratorisches Anerkenntnis bindet den Versicherer, wen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / III. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls (B3-3.2 AVB D&O)

Rz. 13 B3-3.2 AVB D&O enthält "einen ganzen Strauß" an Obliegenheiten die der Versicherungsnehmerin und den Versicherten auferlegt werden. Nach der hier vertretenen Auffassung betreffen die Obliegenheiten an die Versicherungsnehmerin nur ihr eigenes versichertes Interesse, also nach den AVB-D&O die Company Reimbursement Klausel (A-3 AVB D&O). Siehe dazu die Ausführungen oben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / A-6 A-6 Sachlicher Umfang des Versicherungsschutzes

A-6.1 Leistungen der Versicherung Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung der versicherten Personen von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen. Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann, wenn die versicherten Personen aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntniss...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 1. Überblick/Formen des Vorsatzes

Rz. 27 Die Klausel in A-7.1 AVB D&O differenziert zwischen vorsätzlicher Schadensverursachung und wissentlicher Pflichtverletzung. Es heißt, dass kein Versicherungsschutz "wegen vorsätzlicher Schadenverursachung oder durch wissentliches Abweichen von Gesetz, Vorschrift, Beschluss, Vollmacht oder Weisung oder durch sonstige wissentliche Pflichtverletzung" besteht. Soweit es u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. Allgemeiner Teil / B3-3 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

B3-3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls B3-3.1.1 Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als bes...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / a. Zuständigkeit für den Abschluss des D&O-Versicherungsvertrags

Rz. 50 Bei der AG sind die Zuständigkeiten umstritten.[1] Dies betrifft sowohl die externe als auch die interne Zuständigkeitsverteilung. Die herrschende Ansicht hält den Vorstand nach außen für den Abschluss der D&O-Versicherung und damit auch für Änderungen und die Beendigung des Versicherungsvertrags für zuständig.[2] Der BGH[3] hat in einer Entscheidung ausgeführt: Zweife...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 7. Leitende Angestellte

Rz. 21 Die Musterbedingungen des GDV versichern nur die Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane. In der Praxis weit verbreitet ist der Einschluss leitender Mitarbeiter. Typischerweise werden die leitenden Mitarbeiter in den AVB so definiert, dass diese sowohl eine umfassende Handlungs- und Vertretungsvollmacht für die Gesellschaft haben, als auch Tätigkeiten verrichten,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A. Einleitung / b. Haftungsbeschränkungen und Anspruch auf Versicherungsschutz

Rz. 52 Die Haftung der Organe kann bei der AG nach der ganz herrschenden Auffassung nicht abgeschwächt werden. Dies folgt bei der AG aus der sog. formellen Satzungsstrenge gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 AktG, wonach die Satzung von den Vorschriften des Gesetzes nur abweichen kann, wenn dies gesetzlich zu gelassen ist.[1] Gegen jedwede Abschwächung bzw. gegen einen Haftungsausschlu...mehr