Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Gesellschaftsvertragliche Beitrittsregelungen

Rz. 343 Der Gesellschaftsvertrag kann vorsehen, dass der Beitritt weiterer Gesellschafter erleichtert wird. So kann insb. die Entscheidung darüber, ob ein neuer Gesellschafter aufgenommen werden soll, einem Mehrheitsbeschluss überlassen werden.[567] Gleiches gilt für die Entscheidung durch einzelne Gesellschafter[568] oder der Gesellschaft vertreten durch die Geschäftsführer...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / 1. Benachrichtigung der Beteiligten

Rz. 126 Nach Vornahme einer registerlichen Eintragung sind die Beteiligten hierüber zu benachrichtigen (§ 383 Abs. 1 FamFG). Dies erfolgt als Vollzugsmitteilung (s. § 36 Abs. 1 HRV) nur an den Antragsteller und die sonstigen Beteiligten. Sie dient damit als Information über den Abschluss des gerichtlichen Teils des Eintragungsverfahrens. Im Fall der Antragstellung durch eine...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Prüfungspflicht

Rz. 16 Das Grundbuchamt ist berechtigt und verpflichtet zu einer Prüfung der Notarbescheinigung auf die förmlichen Wirksamkeitserfordernisse, nämlich insbesondere hinsichtlich der Vorlage der Eigenurkunde mit Unterschrift und Siegel des Notars sowie Aussagen zu Tag und Form der vorgelegten Vollmachtsurkunde.[18] Im Übrigen ist dem GBA eine inhaltliche Überprüfung der Vollmac...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Gesetzliche Beschränkungen

Rz. 65 Gem. § 54 Abs. 2 HGB erstreckt sich der regelmäßige Umfang der Handlungsvollmacht nicht auf die Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, die Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, die Aufnahme von Darlehen und die Prozessführung. Letzteres ist nicht zugelassen, weil selbst Prozesse um kleine Summen Geschäftsbeziehungen nachhaltig beschädigen können. Aufgrund dies...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Urkundliche Nachweise

Rz. 58 a) Öffentlich beglaubigte Abtretungserklärungen. Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt (§ 129 Abs. 2 BGB). Nur unbedingte und unbefristete Erklärungen werden von der Bestimmung erfasst, da anderenfalls der Nachweis ohne weitere Urkunden als den in § 1155 BGB erwähnten nicht eingeführt werden kann. Der Zeitpunkt der Beglaubigung ist ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Formulierung

Rz. 64 Die Bestimmung des Abs. 2 schließt nicht aus, dass der Notar ausdrücklich zur Antragstellung ermächtigt wird.[116] Üblich ist eine Formulierung etwa dahingehend: "Der amtierende Notar und sein amtlich bestellter Vertreter und Nachfolger im Amt werden beauftragt und ermächtigt, den grundbuchamtlichen Vollzug dieser Urkunde herbeizuführen, insbesondere Eintragungsanträge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Vorsorgeklausel im Gesellschaftsvertrag

Rz. 1191 Erfahrungsgemäß wird nicht jeder Gesellschafter von sich aus eine entsprechende Vorsorgevollmacht erteilen. Die Gesellschafter sollten daher (ähnlich wie bei der Güterstandsklausel [s. dazu oben Rdn 1175 ff.) im Gesellschaftsvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsehen.[1571] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.100: Vorsorgeklausel im Ges...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / V. Zeichnung des Handlungsbevollmächtigten

Rz. 75 Der Handlungsbevollmächtigte hat gem. § 57 HGB mit einem das Vollmachtsverhältnis ausdrückenden Zusatz zu zeichnen, sich dabei aber jedes eine Prokura andeutenden Zusatzes (vgl. oben Rdn 34) zu enthalten. Ebenso wie bei der für den Prokuristen geltenden Vorschrift des § 51 HGB handelt es sich bei § 57 HGB lediglich um eine reine Ordnungsvorschrift.[154] Ein Verstoß ge...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / x) Belastungsvollmacht (Teil II § 3)

Rz. 33 Bei der Bestellung von Finanzierungsgrundpfandrechten für den Erwerber am Vertragsgegenstand müssen der Bauträger als Grundstückseigentümer und der Erwerber als Schuldner und Darlehensnehmer zusammenwirken und grundsätzlich beide bei der Beurkundung anwesend sein. Die Anwesenheit beider Parteien kann vermieden werden, wenn die Parteien Vollmachten erteilen. Gem. § 17 ...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / I. Checkliste: Voraussetzungen für Inverzugsetzung bei Schuldnerverzug nach BGB

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundsatz

Rz. 6 Die Beschwerde kann in drei Formen eingelegt werden: Dem Beschwerdeführer steht hinsichtlich der Nutzung d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Arten von Doppeltatbeständen

Rz. 47 Materiell-rechtliche Doppeltatbestände sind allgemein anerkannt, z.B. Auftrag und Vollmacht, Übergabe der Sache und Eigentumsübertragung, Erbschaft und Vermächtnis. Rz. 48 Der typische Fall eines verfahrensrechtlichen Doppeltatbestandes ist der in § 30 GBO geregelte gemischte Antrag (siehe § 30 GBO Rdn 14 ff.), der gleichzeitig auch die Bewilligung (§ 19 GBO) enthält. ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Notar im Amt

Rz. 16 Der Notar muss sich zur Zeit der Antragstellung im Amt befinden.[21] Dem Notar stehen der Notarvertreter und der Notarverwalter gleich, nicht jedoch der nur in Bürogemeinschaft verbundene Sozius.[22] Endet das Amt, so erlischt seine Befugnis und die Berechtigung zur Antragstellung geht auf seinen Amtsnachfolger über.[23] Rz. 17 Ohne Bedeutung für die vermutete Vollmach...mehr

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§ 14 Bauvertrag / I. Muster: Generalunternehmervertrag

Rz. 133 Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Muster 14.4: Generalunternehmervertrag Generalunternehmervertrag zwischen _________________________ – nachstehend Auftraggeber genannt – und _________________________ – nachstehend Auftragnehmer genannt – wird folgender Vertrag geschlossen. § 1 Präambel Der Auftraggeber ist Eigentümer der Grundstücke Flur, Gemarkung ______________________...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Persönliche Anwesenheit

Rz. 412 Damit eine unterlegene Verhandlungsposition schon von der formalen Seite her nicht gegeben ist, sollte von der nach § 167 Abs. 2 BGB möglichen Gestaltung eines Vertragsabschlusses aufgrund formloser Vollmacht durch den anderen Vertragsteil kein Gebrauch mehr gemacht, sondern grds. auf der persönlichen Anwesenheit beider Vertragsteile bestanden werden.[963]mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / I. Satzungen und Gesellschaftsverträge bei Kapitalgesellschaften

Rz. 42 Sämtliche gesellschaftsvertraglichen bzw. satzungsmäßigen Vereinbarungen einer GmbH bzw. einer AG bedürfen der notariellen Beurkundung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 GmbHG, § 23 Abs. 1 Satz 1 AktG). Das Beurkundungserfordernis umfasst nicht nur den notwendigen Inhalt der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages,[42] sondern auch alle darüber hinausgehenden Regelungen zum fakultati...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / aa) Muster: Schreiben des Auftraggebers

Rz. 219 Muster 3.2: Schreiben des Auftraggebers Muster 3.2: Schreiben des Auftraggebers Firma _________________________ (Auftragnehmer) _________________________, den _________________________ Bauvorhaben: _________________________ Bauvertrag vom: _________________________ Hier: Vereinbarung von verbindlichen Ausführungsterminen (Vertragsfristen) Sehr geehrte Damen und Herren, wir ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Keine Voreintragung des Erben

Rz. 14 Bei Übertragung oder Aufhebung eines Rechts ist die Voreintragung des Erben stets überflüssig. Da in diesen Fällen entweder das Recht oder der Berechtigte gleich wieder aus dem Grundbuch verschwinden würde, hält es das Gesetz für gerechtfertigt, den starren Eintragungszwang zu lockern, um dem Erben Kosten zu sparen. Diesem Gedanken wird insoweit auch der innere Zusamm...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 30 GBO statuiert eine Formerleichterung für reine Grundbuchanträge, da Nachteile im Rechtsverkehr hierdurch nicht zu befürchten sind. § 30 GBO wird systematisch flankiert durch § 31 GBO (e contrario) und findet im elektronischen Rechtsverkehr in § 137 Abs. 4 GBO seine Fortsetzung: Es genügt dort für den Eintragungsantrag das rein digital vorhandene, unsignierte Ansch...mehr

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§ 9 Prozessuales / a) Muster: Berufungseinlegung

Rz. 89 Muster 9.12: Berufungseinlegung Muster 9.12: Berufungseinlegung An das Oberlandesgericht _________________________ Berufung In dem Rechtsstreit _________________________ (Volles Rubrum) der Bauunternehmens GmbH _________________________, _________________________ (Anschrift) – Beklagten und Berufungsklägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _________________________ geg...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / I. Allgemeines

Rz. 3 Die Prokura ist eine rechtsgeschäftliche, handelsrechtliche Vollmacht.[2] Der Prokurist ist nicht gesetzlicher Vertreter, sondern Bevollmächtigter des Kaufmanns. Der Umfang der Prokura ist gesetzlich umschrieben (§ 49 HGB) und kann rechtsgeschäftlich – vorbehaltlich § 50 Abs. 3 HGB (Niederlassungsprokura) – weitestgehend nicht eingeschränkt werden (§ 50 Abs. 1 HGB). Ih...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Eintragungsunterlagen

Rz. 7 § 29 GBO gilt für diejenigen Eintragungsunterlagen, die zur Vollzugsreife ("Begründung") eines Antrags vorgelegt werden müssen. Rz. 8 Für reine Eintragungsanträge und bloße Antragsvollmachten gilt § 29 GBO nicht (vgl. § 30 GBO Rdn 3 ff.). Ebenso sind alle Anträge formfrei, die nicht auf Vornahme einer Eintragung gerichtet sind, z.B. auf Gewährung einer Grundbucheinsicht...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / III. Checkliste: Voraussetzungen für Inverzugsetzung bei Schuldnerverzug nach VOB/B

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / 1. Form der Kündigung und Vertretung

Rz. 24 Die Kündigung muss dem Arbeitnehmer form- und fristgerecht zugestellt werden. Nach § 623 BGB muss jede Kündigung schriftlich ausgesprochen werden, d.h. die Kündigung muss dem Arbeitnehmer im Original schriftlich zugehen. Eine Zustellung per Telefax genügt nicht. Das Schriftformerfordernis des § 623 BGB ist auch nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag abdingbar. Die Künd...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / hh) Nr. 7 des Musterprotokolls – Hinweise des Notars

Rz. 549 Letztlich erlaubt das Musterprotokoll dem Notar, den Beteiligten Hinweise zu geben. Die Praxis zeigt, dass diese gerade bei der Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) von besonderer Bedeutung sind.[1874] Den Gründern ist zu verdeutlichen, dass das gesamte System der Haftung bei der Vorgründungs-, Vor-GmbH, die Differenzhaftung nach Eintragung der GmbH für die UG (haf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Geltungsbereich

Rz. 2 § 31 GBO gilt nur für die Zurücknahme von Anträgen oder den Widerruf von Vollmachten, mit welchen eine Eintragung begehrt wurde, gleichgültig, ob es sich dabei um reine (vgl. § 30 GBO Rdn 4 ff.) oder gemischte (siehe § 30 GBO Rdn 14 ff.) Anträge handelt, auch für einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungshypothek[1] oder einer Zwangshypothek.[2] Für die Zurücknahme s...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Mehrheit von Anträgen

Rz. 74 Bei einer Mehrheit von gestellten Eintragungsanträgen ist die Rücknahme unzulässig für Anträge, welche andere Beteiligte aufgrund der gleichen Urkunde gestellt haben;[139] diese bleiben grundsätzlich unberührt und können eine Grundlage für die Entscheidung des GBA bieten.[140] Erfolgt die Rücknahme durch einen Vertreter, so ist genau zu prüfen, ob die erteilte Vollmach...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Grundsatz

Rz. 172 Im Grundsatz ließ bereits die Rspr. des BGH[304] generelle Haftungsausschlussregeln ggü. den Gläubigern der Gesellschaft nicht zu. Dies ergab sich schon daraus, dass bei Anwendung des § 128 Satz 2 HGB a.F. analog auf die GbR interne Vereinbarungen darüber, dass die Haftung eines Gesellschafters ausgeschlossen ist, im Außenverhältnis nicht durchgriffen.[305] Diese Rsp...mehr

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§ 6 Franchiserecht / a) Personengesellschaft

Rz. 221 Die Rechtsformen der Personengesellschaften sind sowohl für die Franchise-Geber- als auch für die Franchise-Nehmer-Gesellschaft denkbar, also die Gründung einer OHG oder KG oder einer GmbH & Co. KG. Rz. 222 Häufig werden Franchise-Nehmer-Gesellschaften auch als GbR betrieben, so bei Dienstleistungs-Franchisen, wie z.B. Makler-Franchise-Systemen, die nunmehr nach der B...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Unterschriftsbeglaubigung

Rz. 9 Von der Beurkundung ist die öffentliche Beglaubigung zu unterscheiden. Mit einer Unterschriftsbeglaubigung bescheinigt der Notar lediglich, dass die Unterschrift einer Person von dieser (dem Notar persönlich bekannten oder ihm ggü. ausgewiesenen) Person stammt und der Unterzeichnende seine Unterschrift persönlich vor dem Notar vollzogen oder anerkannt hat (vgl. § 40 Be...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Ausgliederung zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 286 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.38: Ausgliederungsplan bei der Ausgliederung zur Neugründung einer GmbH) UVZ-Nr. _________________________/20_________________________ Verhandelt zu am _________________________ vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschien: Herr X, geboren am ______...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Umfang der Prüfpflicht

Rz. 80 Nicht der Vorprüfung unterliegen Erklärungen einer öffentlichen Behörde, insbesondere solche des § 29 Abs. 3 GBO. Die Prüfung bezieht sich nach h.M. weiter nur auf die zur Eintragung erforderlichen Erklärungen, nicht auf Anträge.[157] Die Vorprüfung entfällt damit bei Grundbuchberichtigungen auf Grundlage öffentlicher Urkunde, die zum Vollzug keiner Bewilligung, sonde...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 4. Stimmrechtsbindung

Rz. 508 Anlass und Kernstück eines Poolvertrages ist regelmäßig die Vereinbarung einer Stimmrechtsbindung, um den Einfluss der poolgebundenen Familienmitglieder auf die Belange des Familienunternehmens zu stärken und eine Zersplitterung der Verwaltungsrechte zu vermeiden. Da bei einem als Innengesellschaft gestalteten Pool die Poolmitglieder persönlich Inhaber der poolgebunde...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Berechtigte

Rz. 67 Berechtigt zur Rücknahme ist jeder Antragsteller nur für den von ihm selbst oder seinem Vertreter gestellten Antrag.[125] Deswegen kann jeder Beteiligte – aber nur für seine Person – einen auf § 15 GBO gestützten Notarantrag zurücknehmen. Bei Auflassung an einen in Gütergemeinschaft lebenden Ehegatten zu Alleineigentum ist die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Rück...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Die Zurückweisung des EUCC im Einzelfall

Rz. 2382 Da das EUCC als schlüssiger Nachweis für die in ihm ausgewiesen Umstände zu akzeptieren ist, muss es von den zuständigen Stellen im Zielmitgliedstaat zurückgewiesen bzw. müssen weitere Dokumente und Informationen als Nachweis verlangt werden, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der im EUCC enthaltenen Informationen bestehen. D...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / (2) Adressat

Rz. 121 Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die Anzeige an den Auftraggeber zu richten. Architekten und andere Bauaufsichtsführende sind grundsätzlich nicht die richtigen Adressaten, es sei denn, der Auftraggeber hat diese mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet. Resultiert die Behinderung aus dem Bereich des Bauüberwachers und verschließt sich dieser einer berechtig...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Vertretung in der Gesellschafterversammlung und Teilnahmerecht

Rz. 721 Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelungen können nur Gesellschafter an den Versammlungen teilnehmen, und zwar auch dann, wenn sie durch Gesetz oder Vertrag vom Stimmrecht ausgeschlossen sind. Sollen generell auch Nichtgesellschafter bei Gesellschafterversammlungen teilnahmeberechtigt sein, empfiehlt es sich, entsprechende Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufzun...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Begriff

Rz. 18 Unter solchen von dem Notar beurkundeten oder beglaubigten zur Eintragung erforderlichen Erklärungen sind zu verstehen: Rz. 19mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 138 Im schwedischen Recht existiert als offene Handelsgesellschaft die "handelsbolag", bei der grundsätzlich jeder Gesellschafter zur Vertretung berechtigt ist und die Vertretungsverhältnisse im Handelsregister einzutragen sind.[464] Rz. 139 Bei der Kommanditgesellschaft (kommanditbolag) ist der Kommanditist – wie im deutschen Recht – weder geschäftsführungsbefugt noch zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Voraussetzungen

Rz. 22 Das Zeugnis darf nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins auch verfahrensrechtlich vorliegen oder das Vorhandensein der ehelichen Gütergemeinschaft durch öffentliche Urkunden nachgewiesen ist. Außerdem müssen dem zuständigen Gericht sämtliche zur Eintragung erforderlichen Erklärungen der Beteiligten in der Form des § 29 GBO vorli...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Verfahren des GBA

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Befreiung vom Verbot des Selbstkontrahierens

Rz. 254 Hinweis Für die Befreiung vom Verbot des § 181 BGB ist nach der Art der betroffenen Gesellschaft genau zu differenzieren. Rz. 255 Zunächst kann die Satzung die unmittelbare Befreiung des (Alleingesellschafter-)Geschäftsführers von § 181 BGB enthalten. In der Einmann-GmbH ist nach h.M.[780] eine Regelung in der Satzung unabdingbare Voraussetzung für die Befreiung. Bei ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Genehmigtes Kapital mit Bezugsrechtsausschluss

Rz. 1739 Nach § 203 Abs. 1 und Abs. 2 AktG kann auch beim genehmigten Kapital das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.[4496] Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Verordnungsermächtigungen in Abs. 3 und 4

Rz. 5 Bis zur Änderung der Norm durch das RegVBG im Jahre 1993 war die Ermächtigung zum Erlass der Grundbuchverfügung in eingeschränkter Form in Abs. 3 enthalten. Aufgrund dieser alten Ermächtigung ist die Grundbuchverfügung (GBV) vom 8.8.1935,[10] zuletzt wesentlich geändert durch DaBaGG vom 1.10.2013,[11] erlassen worden, sie enthält technische Vorschriften über die Einric...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Einführung durch Rechtsverordnung

Rz. 15 Mit dem DaBaGG wird die verbindliche Grundbuchführung in strukturierter Form (durch Ermächtigung) ermöglicht. Die Entscheidung über die Einführung treffen die Landesregierungen durch Rechtsverordnung, wobei die Verordnungsermächtigung auf die Landesjustizverwaltung übertragen werden kann. Die Entscheidung über den Umfang der Einführung und die Vorgehensweise hierbei s...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / bb) Hauptversammlungsermächtigung

Rz. 352 Über die gesetzlichen Ausnahmebestimmungen hinaus kann die Hauptversammlung den Vorstand zu Abwehrmaßnahmen ermächtigen, die in die Zuständigkeit der Hauptversammlung fallen (§ 33 Abs. 2 WpÜG). Dies kann sowohl anlässlich eines konkreten Übernahmeangebots als auch im Wege eines Vorratsbeschlusses für einen Zeitraum von höchstens 18 Monaten geschehen. Die Handlungen, ...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / 1. Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 34 Die Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung bestimmt sich nach dem auf sie anwendbaren Recht. Die allgemeinen Voraussetzungen für einen wirksamen Vertragsschluss, z.B. das Vorliegen der erforderlichen Vertretungsmacht, müssen ggf. gesondert angeknüpft werden.[69] Für das deutsche Recht gilt, dass eine Prokura für den Prokuristen grds. die Vertretungsmacht zum Abschluss e...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / Literaturtipps

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Die Bewilligung durch juristische Personen, Handelsgesellschaften und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 157 Die gesetzliche Vertretung obliegt den durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag bestimmten Organen. Die Vertretungsmacht ist dem GBA in Form des § 29 GBO nachzuweisen. Die Einzelheiten sind für die in öffentlichen Registern eingetragenen juristischen Personen und Firmen in §§ 9 Abs. 3, 32 HGB, § 69 BGB und § 26 Abs. 2 GenG geregelt. Für die GbR gilt der Grunds...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Treuhänderische Wahrnehmung von Gesellschafterrechten

Rz. 543 Die treuhänderische Wahrnehmung der Gesellschafterstellung eines Treuhänders für einen dritten Treugeber berührt die Mitgesellschafter und die OHG nicht unmittelbar. Der Treuhänder nimmt i.d.R. fremdnützig die Gesellschafterrechte meistens auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 675 Abs. 1, 611 BGB) mit dem Treugeber wahr. Er tritt durch Übertragung ...mehr