Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Kompatibilität der digitalen EU-Vollmacht mit dem EU-Wallet

Rz. 2389 Art. 16c Abs. 1 GesRRL-E bestimmt, dass die digitale EU-Vollmacht mit dem neuen EU-Wallet kompatibel sein muss, dass jeder Mitgliedstaat in Umsetzung der revidierten eIDAS-Verordnung für seine Bürgerinnen und Bürger ausstellen muss. Daher muss die die digitale EU-Vollmacht als qualifiziertes elektronisches Attribut in das EU-Wallet nach Art. 45a ff. der revidierten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Transmortale Vollmacht für den Alleinerben

Rz. 31 Probleme bereitet die Anerkennung der transmortalen Vollmacht, die dem Alleinerben erteilt ist. Die herrschende Meinung hält einerseits Anerkennung der transmortalen Vollmacht aus rechtsdogmatischen Gründen für geboten und aus rechtspraktischen Gründen für zweckmäßig, um insbesondere den Zeitraum zwischen Erbfall und Ermittlung des wahren Erben und dessen förmliche Le...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Anwendungsbereich der digitalen EU-Vollmacht

Rz. 2385 Die digitale EU-Vollmacht kann insbesondere für die Gründung einer Tochtergesellschaft, der Änderung ihres Errichtungsakts, die Eintragung einer Zweigniederlassung in einem anderen Mitgliedstaat genutzt werden sowie für grenzüberschreitende Umwandlungsmaßnahmen (Art. 16c Abs. 1 UAbs. 1 GesRRL-E). Der begrenzte Anwendungsbereich der digitalen EU-Vollmacht bedeutet, d...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / III. Vollmachten

Rz. 70 Die Vollmacht bedarf nach § 167 Abs. 2 BGB materiell-rechtlich nicht der Form des Vertretergeschäfts, soweit das Gesetz nicht ausnahmsweise etwas Abweichendes vorschreibt. Für die Gründung einer GmbH verlangt das Gesetz in § 2 Abs. 2 GmbHG eine notariell beglaubigte Vollmacht. Spätere Änderungen des Gesellschaftsvertrages können dagegen auch durch formfrei bevollmächt...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Partielle Einschränkungen der Vollmacht

Rz. 27 Da es letztlich in der Hand der Beteiligten liegt, ob sie den Notar aufgrund vermuteter oder ausdrücklich erteilter Vollmacht handeln lassen, kann auch die gesetzliche Vollmacht des Abs. 2 partiell ausdrücklich widerlegt werden. In der Praxis geht es dabei um die Beschränkung der Notarvollmacht durch Ausschluss der Empfangsberechtigung für Vollzugsmitteilungen. Die Ge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Vollmachten und Vor- und Nacherbfolge

Rz. 12 Eine materiell-rechtliche Vollmacht, die der Erblasser über seinen Tod hinaus dem Vorerben, dem Nacherben oder einem Dritten in Ansehung der zum Nachlass gehörenden Sachen und Rechte erteilt hat, bleibt bestehen. Es ist streitig, ob sie dem Bevollmächtigten weiterhin unbeschränkte Rechte geben kann, oder ob sie zwangsläufig lediglich als Bevollmächtigung mit den dem V...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Vollmacht

1. Allgemeines Rz. 168 Die Behandlung der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung im IPR ist restlos umstritten, und zwar sowohl in den Grundzügen wie auch in den Details. Vorgaben seitens des Gesetzgebers gibt es nicht. Art. 1 Abs. 2 lit. g Rom I-VO, nimmt Fragen der Vertretungsmacht von Stellvertretern aus dem Regelungsprogramm der Rom I-VO heraus.[554] Der Versuch der Haager ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Umfang der gesetzlich vermuteten Vollmacht

I. Im Namen des Antragsberechtigten Rz. 30 Der Antrag muss im Namen eines Antragsberechtigten gestellt werden. 1. Antragsberechtigter Rz. 31 Der Notar hat kein eigenes Antragsrecht. Es besteht lediglich das Recht, in fremdem Namen prozessual zu behandeln.[43] Er stellt den Antrag im Namen eines materiell Beteiligten. An sich muss der Notar bei Antragstellung offenlegen, für wel...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Die digitale EU-Vollmacht

Rz. 2384 Die DRL II führt neben dem EUCC ein weiteres "Werkzeug" ein, mit dem grenzüberschreitende Transaktionen und Verfahren erleichtert und beschleunigt werden sollen: die digitale EU-Vollmacht (Art. 16c GesRRL-E). Die digitale EU-Vollmacht ist eine rechtsgeschäftliche und mehrsprachige Vollmacht, die die organschaftlichen Vertreter einer Gesellschaft erteilen können, dam...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Abschaffung für die Vorabbescheinigung, das EUCC und die digitale EU-Vollmacht

Rz. 2394 Nach Art. 16d Abs. 2 GesRRL-E ist zukünftig zum anderen keine Apostille mehr erforderlich für das EUCC, die digitale EU-Vollmacht sowie die Vorabbescheinigung. Schon dies dürfte die Apostille in grenzüberschreitenden Transaktionen und Verfahren für die Praxis weitgehend abschaffen. Denn das EUCC, die digitale EU-Vollmacht sowie die Vorabbescheinigung dürften für nah...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Transmortale Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Rz. 30 Die transmortale Generalvollmacht (Entsprechendes muss erst recht für die Spezialvollmacht gelten) wird durch eine letztwillig angeordnete Testamentsvollstreckung nicht verdrängt. Weder erlischt sie automatisch mit Beginn (oder womöglich schon mit Anordnung) der Testamentsvollstreckung, noch kann der Testamentsvollstrecker die Vollmacht generell widerrufen. Das Verhäl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Widerruf der Vollmacht zur Abgabe der Bewilligung

Rz. 27 § 31 GBO statuiert die besondere Form des Widerrufs nur für die Vollmacht, genauer: insoweit, als die Vollmacht sich auf die Stellung von Anträgen bezieht. Der Vollmachtswiderruf unterliegt keiner Form, soweit die Vollmacht zur Abgabe der Bewilligung (§ 19 GBO) oder der dinglichen Einigung (§ 873 BGB, ggf. i.V.m. § 925 BGB) berechtigt. Zudem statuiert § 31 GBO die For...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Vollmachten

Rz. 53 Vollmachten und Vollmachtsbestätigungen unterliegen dem § 29 GBO (wobei diese in öffentlich beglaubigter Form genügen[130] und weitere Nachweise nicht erforderlich sind), ebenso nachträgliche Genehmigungen von Verträgen. Bei einseitigen Erklärungen wäre § 180 S. 2 BGB zu beachten,[131] wobei aber diese Bestimmung nicht für Anträge und Willenserklärungen des Grundbuchv...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / K. Insbesondere Vollmacht und Vollmachtswiderruf

Rz. 180 Das GBA ist verpflichtet, vor der Eintragung im Grundbuch die Wirksamkeit der Vollmacht des für den Eigentümer Handelnden zu prüfen.[451] I. Form; Vermutung des Fortbestehens Rz. 181 Materiell-rechtlich bedarf die Vollmacht wegen § 167 Abs. 2 BGB keiner Form. Für das Grundbuchverfahren gilt dann aber – aus Nachweisgründen – § 29 GBO, weswegen eine bloß unterschriftsbeg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Zum Umfang der Vollmacht

Rz. 54 Die vermutete Vollmacht gibt dem Notar lediglich die Befugnis zur Stellung des reinen Eintragungsantrages. Der Notar kann daher nicht fehlende Eintragungsunterlagen aufgrund dieser Vollmacht ersetzen,[86] wie z.B. die Zustimmung des Grundstückseigentümers (§§ 22, 27 GBO), Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses[87] oder die fehlende Bezeichnung des Grundstücks.[88] Rz. 5...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Widerruf von Vollmachten zur Stellung eines Eintragungsantrags

I. Geltungsbereich des § 31 GBO Rz. 21 Die Bestimmung gilt nur für eine Vollmacht zur Stellung eines Eintragungsantrags. Umfasst werden damit neben einer rechtsgeschäftlichen Vollmacht des materiellen Rechts die Prozessvollmacht, soweit sie zur Antragstellung berechtigt (vgl. § 30 GBO Rdn 12) und die vermutete Vollmacht des § 15 GBO. Rz. 22 In sinngemäßer Erweiterung des Wortl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Trans-/Postmortale Vollmacht

I. Verwendung im Grundbuchverfahren Rz. 26 Einen Sonderstatus nimmt das Handeln des postmortal Bevollmächtigten ein.[33] Wiewohl üblicherweise bei § 35 GBO besprochen, handelt es sich m.E. inhaltlich um eine Erweiterung des § 36 GBO, indem in weiteren Situationen von einer Offenlegung des Erbfalls im Grundbuch abgesehen wird. Anerkannt ist in Fortentwicklung der Dogmatik des ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / F. Belastungen aufgrund transmortaler Vollmacht

Rz. 30 Für die auf den/die Erben zurückgehende Verfügung hat die bis 2017 vorherrschende Grundbuchpraxis eine weitere Ausdehnung des § 40 GBO auf andere als die genannten Verfügungen (Aufhebung, Übertragung, Sicherung der Übertragung durch Vormerkung[63]) abgelehnt. Die praktische Relevanz zeigte sich vorrangig an der vom Käufer aufgrund Vollmacht bewilligten Finanzierungsgr...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VI. Vollmachten

Rz. 28 Die Menschen werden durchschnittlich immer älter. Die weiter fortschreitenden Möglichkeiten der modernen Medizin haben dazu geführt, dass man sich immer häufiger mit der Tatsache konfrontiert sieht, nicht mehr eigenverantwortlich handeln zu können. Dies kann darauf basieren, dass der Mensch wegen seines Alters nicht mehr in der Lage ist, die alltäglichen Dinge des Leb...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Vollmacht

Rz. 95 Der Antrag muss nicht höchstpersönlich gestellt werden. Eine Bevollmächtigung ist zulässig, diese bedarf wegen § 30 GBO keiner Form (aber str.). Das Antragsrecht kann auch von einem dazu berechtigten Dritten ausgeübt werden. Wurde der Anteil eines Miterben rechtswirksam gepfändet, ist jedoch noch der Erblasser im Grundbuch eingetragen, so ist der Pfändungsgläubiger be...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / 1. Umfassende Vollmacht des Prokuristen

Rz. 15 Der Umfang der Prokura ist in §§ 49, 50 HGB gesetzlich beschrieben. Gem. § 49 Abs. 1 HGB ermächtigt die Prokura zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt (Ausnahme: Grundstücksgeschäfte i.S.d. § 49 Abs. 2 HGB; s. hierzu unten Rdn 18 ff.). Es muss sich also nicht um bra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 7. Sonderfall: Postmortale Vollmacht

Rz. 19 Keine Voreintragung der Erben ist erforderlich beim Handeln eines postmortal Bevollmächtigten, selbst wenn die Eintragung weder Rechtsübertragung noch Rechtsaufhebung (dann ohnedies § 40 Abs. 1 Alt. 1 GBO) betrifft. Materiell handelt der Bevollmächtigte zwar nicht mehr für den Erblasser, sondern für die Erben.[39] Ein Zwang zu deren Aufdeckung wäre aber mit dem Vertra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Aussage zur abstrakten Vertretungsmacht

Rz. 14 Nach der Formulierung des § 21 Abs. 3 S. 1 BNotO scheint sich die Notarbescheinigung auf eine Aussage zur abstrakten Vertretungsmacht beziehen zu müssen. Dafür spricht jedenfalls der Wortlautvergleich mit § 164 Abs. 1 S. 1 BGB, der mit "Vertretungsmacht" den Gesamtrahmen aller auf den Bevollmächtigten delegierten Handlungsberechtigungen bezeichnet. Rz. 15 Man wird aber...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / D. Vertretungsmacht von Ladenangestellten

Rz. 82 Gem. § 56 HGB gilt derjenige, der in einem Laden oder in einem offenen Warenlager angestellt ist, als ermächtigt zu Verkäufen und Empfangnahmen, die in einem derartigen Laden oder Warenlager gewöhnlich geschehen. Die rechtliche Natur des § 56 HGB ist umstritten. Nach wohl überwiegender Auffassung begründet die Vorschrift im Interesse des Verkehrsschutzes eine unwiderl...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / e) Vertretungsmacht

Rz. 54 Das Personalstatut erstreckt sich auch auf die Vertretungsmacht der Organe der Gesellschaft.[218] Es klärt etwa, welches Organ bzw. welche Person zur Vertretung befugt ist, welchen Umfang die Vertretungsbefugnis hat und ob sich die Vertretungsverhältnisse bei Liquidation oder Insolvenz ändern. Das gilt insbesondere für Gesamtvertretungserfordernisse und Verbote des Se...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Vertretungsmacht

Rz. 251 Grds. ist die Vertretungsmacht der Geschäftsführer[768] nach außen unbeschränkt und unbeschränkbar.[769] Beschränkungen, die sich aus dem Geschäftsführervertrag oder aus den in der Satzung festgelegten Zustimmungserfordernissen ergeben, wirken nicht gegenüber Dritten (§ 37 Abs. 2 GmbHG). Anderes gilt bei kollusivem Zusammenwirken zwischen Geschäftsführer und Dritten ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Umfang der Vertretungsmacht beim Vereinsvorstand

Rz. 25 Besondere Probleme kann die im Außenverhältnis beschränkte Vertretungsmacht eines Vereinsvorstands mit sich bringen (vgl. Rdn 51, § 29 GBO Rdn 181).mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Vertretungsmacht des Vorstands

Rz. 749 Die Vor-AG begründet ihre Rechte und Verbindlichkeiten durch ihre für sie handelnden Organe, besonders den Vorstand.[2384] Nach h.M. ist die Vertretungsmacht des Vorstands bei der Vor-AG auf den Rahmen begrenzt, der durch die von den Gründern eingebrachten Geschäfte vorgegeben wurde.[2385] Der Umfang der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Vorstandsmitglie...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Umfang der Vertretungsmacht

Rz. 253 Die Vertretungsmacht der Gesellschafter erstreckt sich auf alle Geschäfte der Gesellschaft (§ 720 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F.). Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht ist Dritten gegenüber unwirksam (§ 720 Abs. 3 Satz 2 BGB n.F.). Dies gilt insb. für die Beschränkung, dass sich die Vertretung nur auf bestimmte Geschäfte oder Arten von Geschäften erstreckt oder...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Vertretungsmacht

Rz. 18 Die Bescheinigung weist als wichtigsten Anwendungsfall im Grundbuchverfahren die Vertretungsmacht der für eine registrierte Gesellschaft (oder einen registrierten Einzelkaufmann) handelnden Personen nach. Dabei wirkt sich der Bewilligungsgrundsatz aus: Die Vertragsmacht ist nur auf Seiten des bewilligenden Betroffenen zu prüfen,[19] beim gewinnenden Teil nur im Fall d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VIII. Die Bewilligung durch Vertreter ohne Vertretungsmacht

Rz. 172 Die Bewilligung kann von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegeben und nachträglich vom Vertretenen[424] oder dessen Erben[425] nach § 11 S. 5 FamFG i.V.m. § 89 Abs. 2 ZPO wirksam genehmigt und damit bis zur Grundbucheintragung geheilt werden.[426] § 180 BGB gilt für die Bewilligung nicht.mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Entziehung der Vertretungsmacht

Rz. 533 In der Praxis wird fast immer die Entziehung der Vertretungsmacht mit der Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis verbunden werden. So korrespondieren auch die beiden einschlägigen Vorschriften der §§ 116 und 124 Abs. 5 HGB bereits durch ihren Wortlaut. Auch für die Entziehung der Vertretungsmacht bedarf es eines wichtigen Grundes und der Berücksichtigung der Verhäl...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Umfang der Vertretungsmacht

aa) Regelmäßige Unbeschränktheit Rz. 534 § 124 Abs. 4 HGB umschreibt handelsrechtlich die Unbeschränktheit der Vertretungsmacht. Im Gegensatz zur Geschäftsführungsbefugnis, die bereits gesetzlich beschränkt ist, kann sie nicht durch Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag limitiert werden. Sie umfasst alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Durch den Notar

Rz. 7 Für die Rücknahmeberechtigung durch den Notar wird die Anwendung der §§ 15, 31 GBO überlagert durch die weitere gesetzliche Ermächtigung des § 24 Abs. 3 BNotO. Somit gilt: a) Wurde der Antrag von ihm selbst aufgrund der Ermächtigung des § 15 GBO ohne Nachweis einer Vollmacht gestellt, so ist der Notar zur Zurücknahme, Teilrücknahme oder Einschränkung des Antrags ermächti...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Form; Vermutung des Fortbestehens

Rz. 181 Materiell-rechtlich bedarf die Vollmacht wegen § 167 Abs. 2 BGB keiner Form. Für das Grundbuchverfahren gilt dann aber – aus Nachweisgründen – § 29 GBO, weswegen eine bloß unterschriftsbeglaubigte, in Urschrift vorzulegende Vollmacht genügt. Die h.M. verlangt als teleologische Reduktion eine beurkundete Vollmacht nur dann, wenn schon durch die Erteilung der Vollmacht...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Stellvertretung

Rz. 1160 Nach § 134 Abs. 3 AktG kann das Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Werden mehrere Bevollmächtigte bestellt, kann die Gesellschaft einen oder mehrere davon zurückweisen (§ 134 Abs. 3 Satz 2 AktG). Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung ggü. der Gesellschaft bedürfen der Textform, wenn in der Satzung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 127 [Ermächtigung/Erlass Rechtsverordnung]

Gesetzestext (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dassmehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbuchrecht, GBO § 134 [BMJ/Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen]

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften zu erlassen übermehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / k) Rechtsdurchsetzung, Gerichtliche Ermächtigung

Rz. 1081 Das Minderheitsverlangen nach § 122 Abs. 1 und Abs. 2 AktG ändert nichts an der Zuständigkeit für die Einberufung der Hauptversammlung und Bekanntmachung der Tagesordnung durch den Vorstand (§ 121 Abs. 2 AktG). Für die Einberufung selbst gilt die normale Einberufungsfrist von 30 Tagen gem. § 123 Abs. 1 AkG. Dem Vorstand ist eine angemessene Frist von ein bis zwei Wo...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Reichweite des Vollmachtsstatuts

Rz. 179 Zum Vollmachtsstatut gehört zum einen die wirksame Begründung und Gültigkeit der Vollmacht.[597] Hierzu rechnet die Frage nach der Erteilung der Vollmacht (durch einseitige Willenserklärung oder durch Vertrag)[598] ebenso wie die Relevanz etwaiger Willensmängel bei der Erteilung[599] und die Frage, wem gegenüber die Vollmachtserklärung abzugeben ist.[600] Weiterhin s...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Reichweite der Ermächtigung des Vorstands

Rz. 1387 Nach einer Ansicht in der Lit. ist eine solche uneingeschränkte Ermächtigung in der Satzung unzulässig. Es könne nicht Aufgabe des Vorstands sein, dass dieser aufgrund der Satzungsermächtigung berechtigt ist, die Rechte der Aktionäre nach eigenem Gutdünken zu beschneiden. Die Satzung selbst oder die Vorstandsermächtigung müsse daher nähere Regelungen enthalten.[3885...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 2. Guter Glaube an die Vertretungsmacht

Rz. 75 Der gute Glaube an die Vertretungsmacht ist im Rechtsverkehr grds. unerheblich. Da in der Praxis jedoch zwischen der Vertretungs- und der Verfügungsmacht zumeist nicht streng getrennt wird und oftmals beim Handeln im Betrieb auch nicht feststellbar ist, ob der Betriebsinhaber im eigenen oder im fremden Namen auftritt, wird von der bislang wohl herrschenden Meinung mit...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / b) Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken

Rz. 21 Der Geschäftsherr kann den Umfang der Prokura gem. § 49 Abs. 2 HGB jederzeit auf die Veräußerung und Belastung von Grundstücken erweitern (sog. Immobiliar- oder Grundstücksklausel). Diese Ermächtigung ist Bestandteil der Prokura und daher zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden.[57] Aus Gründen der Rechtssicherheit muss die Ermächtigung ausdrücklich erteilt w...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Erteilung nach nationalem Recht, aber Umsetzung im Übrigen im Ermessen der Mitgliedstaaten

Rz. 2387 Die digitale EU-Vollmacht ist im Einklang mit den jeweiligen nationalen rechtlichen und förmlichen Voraussetzungen zu erteilen, abzuändern und zu widerrufen (Art. 16c Abs. 1 UAbs. 3 GesRRL-E). Allerdings müssen zumindest die Identität, Geschäftsfähigkeit und Vertretungsbefugnis des erteilenden organschaftlichen Vertreters durch Gerichte, Notare oder andere zuständig...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Überblick

Rz. 142 Die Bewilligung kann gem. § 15 Abs. 1 S. 1 GBO durch einen Vertreter erklärt werden. In diesem Fall gehört die Vertretungsmacht zu den Eintragungsvoraussetzungen im Grundbuchverfahren. Rz. 143 Ein Mangel in der Vertretungsmacht verstößt gegen § 19 GBO, ein Mangel im Nachweis der Vertretungsmacht gegen § 29 GBO und muss deshalb vom GBA beanstandet werden (vgl. § 18 GBO...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (2) Erteilung einer Handelsregistervollmacht durch die Eltern

Rz. 32 Bei der Vollmachtserteilung durch die Eltern ist zunächst zu beachten, dass die elterliche Vertretungsmacht gem. § 1629 BGB mit dem Sorgerecht oder mit dem Eintritt des alleinigen Selbstentscheidungsrechts des Minderjährigen endet.[66] Es ist im Grundsatz aber unstreitig, dass die von einem gesetzlichen Vertreter erteilte Vollmacht nicht mit der Beendigung der gesetzl...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / IV. Stellvertretung

Rz. 25 Gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte, die der notariellen Beurkundung bedürfen, werden in der Praxis häufig von Vertretern abgeschlossen. Grds. ist auch im Gesellschaftsrecht die mündliche Bevollmächtigung ausreichend, da die Vollmacht nicht der Form bedarf, die für das Rechtsgeschäft selbst vorgeschrieben ist (§ 167 Abs. 2 BGB; zu den praxisrelevanten Ausnahmen vg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Grundbuchverfahren

Rz. 162 Verfahrensrechtlich ist dem GBA die Erteilung und der Fortbestand der Vollmacht im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Bewilligungs- oder Auflassungserklärung durch den Bevollmächtigten mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Eindeutigkeit in der von § 29 Abs. 1 S. 1 GBO geforderten Form nachzuweisen, da auch eine Verfahrensvollmacht gem. § 11 FamFG und § 8...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / E. Vermutung der Ermächtigung des Notars ("gilt")

Rz. 22 Der Notar "gilt" im Rahmen des § 15 GBO als ermächtigt: I. Gesetzliche Vermutung Rz. 23 Die h.M. ordnet, ausgehend vom durchaus zu Recht unterstellten Willen der Beteiligten, Abs. 2 als gesetzliche Vermutung ein.[27] Tatsächlich hat aber Abs. 2 eine eigentümliche Zwitterstellung inne, die sich allen sonst üblichen Kategorien des materiellen Rechts und des Verfahrensrech...mehr