Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 19. Durchsuchungsanordnungen nach § 758a ZPO und §§ 90, 91 Abs. 1 FamFG (§ 19 Abs. 2 Nr. 1)

a) § 758a ZPO Rz. 161 Zu den gerichtlichen Anordnungen nach § 758a ZPO gehören die Durchsuchungsanordnung gemäß § 758a Abs. 1 ZPO sowie die Anordnung zur Vollstreckung zu unüblichen Zeiten gemäß § 758a Abs. 4 ZPO. Die Tätigkeiten in diesen Verfahren (vom Antrag an das Amtsgericht bis zur erneuten Beauftragung des Gerichtsvollziehers) gehören nicht mehr zum Rechtszug, sondern ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 102. Zwangsgeld, Zwangshaft (§ 888 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 13)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Aufenthaltsermittlung des Schuldners

a) Ermittlung durch den Rechtsanwalt Rz. 136 Die Ermittlung der Adresse des Schuldners durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zwecks Durchführung der Zwangsvollstreckung stellt ebenfalls eine die Zwangsvollstreckung vorbereitende bzw. begleitende Tätigkeit dar, die für den Anwalt die Gebühr VV 3309 entstehen lässt, soweit es sich dabei um die erste Vollstreckungstätigkeit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vermögensauskunft und Erzwingungshaft

aa) Antrag auf Erlass eines Haftbefehls (§ 802g Abs. 1 ZPO) Rz. 345 Beantragt der Rechtsanwalt des Gläubigers zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802g Abs. 1 ZPO beim Vollstreckungsgericht einen Haftbefehl, weil der Schuldner dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt ferngeblieben ist oder er die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c Z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Löschung der Hypothek

aa) Besondere Angelegenheit Rz. 483 Wird der Rechtsanwalt auch im Verfahren auf Löschung der Hypothek tätig, dürfte für den Rechtsanwalt, der im Verfahren auf Eintragung der Hypothek tätig war, eine neue Angelegenheit gegeben sein. Zwar bestimmt § 19 Abs. 2 Nr. 6, dass die Aufhebung einer Vollstreckungsmaßnahme gebührenrechtlich zu der Vollstreckungsmaßnahme (hier: Eintragung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 29. Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 100. Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung

a) Vollstreckungsauftrag und Gebühr Rz. 455 Für den Prozessbevollmächtigten entsteht bei einer Aufforderung zur Leistung mit Vollstreckungsandrohung mit Vollstreckungsauftrag stets eine Verfahrensgebühr nach VV 3309.[451] Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten wird, die Vollstreckungsgebühr für eine derartige Aufforderung entstehe nur, wenn die formel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 48. Hebegebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 44. Gütliche Erledigung durch den Gerichtsvollzieher (§ 802b ZPO)

a) Verfahrensrecht – Vollstreckungsauftrag schließt gütliche Erledigung ein Rz. 214 Gemäß § 802b Abs. 1 ZPO ist der Gerichtsvollzieher in jedem Stadium der Vollstreckung verpflichtet, auf eine gütliche Erledigung hinzuwirken (Leitlinie der Mobiliarvollstreckung).[208] Aus § 802a Abs. 2 S. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO ergibt sich zunächst, dass der Gerichtsvollzieher bereits durch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Mehrere Schuldner

Rz. 325 Wird die Abnahme der Vermögensauskunft von mehreren (Gesamt-)Schuldnern aufgrund eines einheitlichen Antrags und desselben Vollstreckungstitels beantragt, liegt gleichwohl für jeden Schuldner eine eigenständige gebührenrechtliche Angelegenheit vor.[312]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 22. Einstellung (vorläufige), Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11)

a) Keine besondere Angelegenheit Rz. 168 Die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung gehört regelmäßig zum gebührenrechtlichen Rechtszug, ist somit mit den allgemeinen Gebühren des Verfahrens grundsätzlich abgegolten. Dies gilt nur dann nicht, "wenn ... eine abgesonderte mündliche Verhandlung hierüber stattfindet". Dies ist nicht bereits da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 103. Zwangshypothek – Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek gemäß §§ 867, 870a ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 11)

a) Angelegenheit Rz. 480 Eine Zwangsvollstreckung in Immobilien kommt neben der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, für die Gebühren gemäß VV 3311 und 3312 entstehen, durch Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch gemäß § 867 ZPO in Betracht; Entsprechendes gilt für eingetragene Schiffe oder Schiffsbauwerke gemäß § 870a ZPO . Hierfür erwächst dem Anwalt eine geso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Wert der Hauptsache

Rz. 68 Im Verfahren nach § 888 ZPO auf Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft entspricht das Interesse des Gläubigers nach allerdings umstrittener Auffassung in der Regel dem Wert der Hauptsache.[101] Denn das Verfahren ist auf endgültige Erfüllung des Anspruchs des Gläubigers gerichtet.[102]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 30. Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 882f ZPO)

Rz. 191 Die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis ist eine die Zwangsvollstreckung vorbereitende Handlung, die die Verfahrensgebühr VV 3309 auslöst, wenn der Rechtsanwalt einen Vollstreckungsauftrag hat.[180] Die Einsicht bildet aber mit der ggf. nachfolgenden Vollstreckungsmaßnahme dieselbe Angelegenheit, sodass insgesamt nur eine Verfahrensgebühr VV 3309 entsteht[181] (sieh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Grundsätze

Rz. 459 In der Regel darf sich der Gläubiger eines Rechtsanwaltes für die Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung bedienen.[459] Eine Ausnahme kann für einen juristisch erfahrenen Gläubiger bestehen (vgl. Rdn 576). Der Erstattungsfähigkeit der durch die Aufforderung entstehenden Kosten kann nicht entgegengehalten werden, dass die Aufforderung unnötig war. Denn die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mehrere Schuldner

Rz. 397 Sind mehrere als Gesamtschuldner zur Zahlung des Kostenvorschusses verurteilt worden, entspricht die Zahl der Schuldner der Zahl der gebührenrechtlichen Angelegenheiten.[396] Jeder gegen einen von mehreren Schuldnern gerichteter Antrag gemäß § 887 Abs. 2 ZPO gilt als besondere Angelegenheit.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verhältnis zum Hauptsacheverfahren

Rz. 57 Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem Hauptsacheverfahren erstreckt sich nicht auf das Eilverfahren zur Erwirkung eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen Anordnung, weil es sich verfahrensrechtlich im Verhältnis zur Hauptsache um "verschiedene" Angelegenheiten handelt, die eigene Kosten verursachen (vgl. § 17 Nr. 4). Soll die B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Verhaftungsauftrag und erneute Sachpfändung

Rz. 347 In der Praxis wird mit dem Verhaftungsauftrag nicht selten ein Auftrag zur erneuten Sachpfändung verbunden. Dadurch entsteht nur dann eine erneute Gebühr gemäß VV 3309 für die Sachpfändung, wenn entweder der Gläubiger konkrete Anhaltspunkte für einen zwischenzeitlichen Vermögenserwerb des Schuldners hat oder seit der vorherigen Sachpfändung eine gewisse Zeit verstric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Unbedingter Vollstreckungsauftrag

Rz. 2 Grundlegende Voraussetzung für die Anwendung von VV 3309, 3310 ist, dass dem Rechtsanwalt ein unbedingter Auftrag für die Tätigkeit in der Vollstreckung erteilt worden ist, VV Vorb. 3 Abs. 1.[1] Der für das Hauptsacheverfahren erteilte Auftrag reicht nicht aus. Denkbar ist auch, dass der Rechtsanwalt keinen Vollstreckungsauftrag, sondern einen allgemeinen Vertretungsau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Höhe der Terminsgebühr

Rz. 32 Der Wahlanwalt erhält eine Gebühr in Höhe von 143 EUR bis 1.023 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 583 EUR. Aus diesem Rahmen bemisst der Anwalt die in seinem konkreten Fall angemessene Gebühr unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 Abs. 1. Sofern die Gebühr nicht ausreicht, um seine Tätigkeit angemessen zu vergüten, steht dem Anwalt die Möglichkeit offen, nach § 42 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Ergänzende Vorschriften

Rz. 35 Im Übrigen gelten die Allgemeinen Vorschriften entsprechend, insbesondere §§ 3a ff. (Vergütungsvereinbarung), § 5 (Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts), § 8 (Fälligkeit), § 9 (Vorschuss) und § 10 (Berechnung). Rz. 36 Eine Vergütungsfestsetzung nach § 11 ist grundsätzlich unter den dort genannten Voraussetzungen möglich. Rz. 37 Im Falle einer Berat...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

Rz. 1 § 56 steht im Zusammenhang mit § 55 und regelt einheitlich das Verfahren bei Erinnerungen und Beschwerden des beigeordneten oder bestellten bzw. des im Rahmen der Beratungshilfe tätigen Rechtsanwalts oder der Staatskasse gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen. Für das Erinnerungsverfahren gelten nach Abs. 2 S. 1, § 33 Abs. 4 S. 1, Abs....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Terminsteilnahme

Rz. 30 Ausreichend für das Entstehen der Gebühr ist die Teilnahme des Rechtsanwalts am Termin. Er muss nicht verhandeln, insbesondere keine Anträge stellen oder sich aktiv an Erörterungen beteiligen. Der Anwalt muss auch nicht bis zum Ende des Termins anwesend sein. Rz. 31 Ob der Verfolgte im Termin anwesend ist, ist unerheblich. Der Anwalt erhält die Terminsgebühr also auch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Abs. 1 gilt für den durch die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Eilzuständigkeit nach § 142 Abs. 4 StPO bestellten Rechtsanwalt. Abs. 2 gilt für den gemäß §§ 161a Abs. 1 S. 2, 163 Abs. 3 S. 2, 68b StPO durch die Staatsanwaltschaft für polizeiliche Vernehmungen oder staatsanwaltliche Vernehmungen beigeordneten anwaltlichen Zeugenbeistand. Rz. 6 Abs. 3 gilt für den nach §§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 480 Eine Zwangsvollstreckung in Immobilien kommt neben der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, für die Gebühren gemäß VV 3311 und 3312 entstehen, durch Eintragung einer Zwangshypothek in das Grundbuch gemäß § 867 ZPO in Betracht; Entsprechendes gilt für eingetragene Schiffe oder Schiffsbauwerke gemäß § 870a ZPO . Hierfür erwächst dem Anwalt eine gesonderte Gebühr na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Getrennte Verzeichnisse

Rz. 374 Von dem für jedes Bundesland eingerichteten zentralen Vollstreckungsgericht sind das Schuldnerverzeichnis und das Vermögensverzeichnisregister zu führen. Beide Verzeichnisse bestehen getrennt voneinander und verfolgen unterschiedliche Zwecke. Während aus dem Vermögensverzeichnisregister gemäß § 802k Abs. 2 ZPO nur von Gerichtsvollziehern und Vollstreckungsbehörden, n...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit

Rz. 89 Wird der Anwalt sowohl im (nicht gerichtlichen) Verwaltungsvollstreckungsverfahren als auch im sich anschließenden gerichtlichen Verfahren über einen Akt der Zwangsvollstreckung tätig, erhält er die Gebühren für jedes Verfahren gesondert. Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel des § 17 Nr. 1a mit § 18 Abs. 1 Nr. 1. Beispiel: Die Behörde hat eine Abrissverfügung mit And...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 437 Macht der Gläubiger das notwendige Rechtsschutzinteresse glaubhaft, kann der Rechtspfleger – neben der schon vorhandenen neuen – weitere vollstreckbare Ausfertigungen des Titels erteilen, z.B. wenn an mehreren Orten gleichzeitig vollstreckt werden soll. Der Anwalt erhält für die gesamte Tätigkeit in einem solchen Verfahren eine gesonderte Gebühr, unabhängig davon, ob...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Umfang der Angelegenheit

Rz. 62 Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87f Abs. 4, 87g ff. oder gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantrag nach § 87i IRG Rechtsbes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ausdrückliche Beiordnung

Rz. 597 Wurde Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung bewilligt, hat der Anwalt nur dann einen Anspruch gegen die Staatskasse, wenn er auch ausdrücklich für die Zwangsvollstreckung, die Vollstreckung und den Verwaltungszwang beigeordnet worden ist (§ 48 Abs. 5). Ist er beigeordnet worden, bemessen sich seine Gebühren nach § 49 mit VV 3309, 3310.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rechtsanwalt des Erkenntnisverfahrens

Rz. 403 Zum Begriff "Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung" vgl. zunächst die Erläuterungen zu § 18 Abs. 1 Nr. 1 (siehe Rdn 92 ff.). Auf die erstmalige Erteilung der Vollstreckungsklausel gerichtete Tätigkeiten des Rechtsanwalts gehören für den bereits im Erkenntnisverfahren tätigen Rechtsanwalt zum Rechtszug, so dass die Tätigkeit mit den Gebühren des Erkenntnisverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Gegenstandswert

Rz. 352 Der Gegenstandswert im Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft beträgt gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 4 höchstens 2.000 EUR (vgl. zum Wert § 25 Rdn 73 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Interesse des Schuldners

Rz. 86 Bei einem Vollstreckungsschutzantrag ist der Gegenstandswert nach § 3 ZPO zu bestimmen. Maßgebend ist das Interesse des Schuldners an einer zeitlich begrenzten Verhinderung der Zwangsvollstreckung.[125] Auf den Hauptsachewert kommt es nicht an.[126] Rz. 87 Das Ziel eines Vollstreckungsschutzantrags gem. § 765a ZPO ist im Regelfall nicht die vollständige und endgültige ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) In der Zwangsvollstreckung, in der Vollstreckung, in Verfahren des Verwaltungszwangs und bei der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung bestimmt sich der Gegenstandswertmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 378 Der Gegenstandswert ist nicht auf die mit der Veröffentlichung verbundenen Kosten (Druckkosten) beschränkt, sondern ist nach dem Interesse des Gläubigers an der Veröffentlichung gemäß § 3 ZPO (§ 48 Abs. 1 GKG) zu schätzen.[386] Insoweit können 10 % des Wertes des Unterlassungsanspruchs angesetzt werden.[387]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Nicht notwendige Kosten

Rz. 573 Nicht notwendig sind beispielsweise Kosten, die durch Vollstreckungsaufträge entstehen, obwohl nicht alle im konkreten Fall notwendigen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen. Von den zahllosen Möglichkeiten seien folgende beispielhaft aufgeführt:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Aufhebung des Arrestes/der einstweiligen Verfügung

Rz. 71 Die Verfahren auf Aufhebung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung gehören gebührenrechtlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einstweilige Einstellung (§§ 707, 719, 769 ZPO)

Rz. 90 Bei Anträgen des Schuldners auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung (§§ 707, 719, 732 Abs. 2, 765a, 766 Abs. 1 S. 2, 769 ZPO) ist Grundlage für das Interesse die zu vollstreckende Forderung, im Falle des Abs. 1 Nr. 1 einschließlich Zinsen und Kosten, allerdings gemäß § 3 ZPO nur ein Bruchteil (üblich etwa 1/5)[137] davon, wenn es – wie regelmäßig – nur um...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Durchsetzung der weiteren Vergütung

Rz. 39 Zwecks Pflege des Mandatsverhältnisses sollte der Anwalt von der Möglichkeit der Festsetzung einer weiteren Vergütung nur restriktiv Gebrauch machen. Bleibt ihm keine andere Wahl, um seine volle Entlohnung zu erreichen, ist die Situation häufig dann besonders angespannt, wenn bei Fälligkeit der weiteren Vergütung noch nicht alle dafür erforderlichen Raten gezahlt sind...mehr

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FoVo 06/2021, Pflichten des... / Leitsatz

Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, muss der Gerichtsvollzieher (GV) nach § 756 ZPO die Gegenleistung so anbieten, wie dies im Vollstreckungstitel beschrieben ist. In welcher Weise der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die diesem gebührende Leistung in einer den Verzug der Annahme begründenden Weise anzubiet...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Geringerer Wert des zu pfändenden Gegenstands

Rz. 31 Hat der Gläubiger jedoch dem Vollstreckungsorgan den Auftrag erteilt, einen bestimmten Gegenstand zu pfänden, so ist der Wert dieses Gegenstandes maßgebend, wenn er niedriger ist als der Wert der zu vollstreckenden Forderung (Nr. 1, 2. Hs.). Maßgebend ist auch hier der Wert im Zeitpunkt der die Gebühr auslösenden (ersten) Tätigkeit des Anwalts.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Verfahren beim Amtsgericht

Rz. 381 Das Amtsgericht muss in all diesen Fällen sodann von Amts wegen ein Verteilungsverfahren gemäß §§ 872 ff. ZPO durchführen. Es hat nach Eingang der Anzeige über die Sachlage an jeden der beteiligten Gläubiger die Aufforderung zu erlassen, binnen zwei Wochen eine Berechnung der Forderung an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforderungen einzureichen. Nach Ablau...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 64 War zuvor erfolgreich ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt worden, ist diese Tätigkeit durch die Vergütung im Rechtsbeschwerdeverfahren mit abgegolten, da es sich insoweit um eine einzige Angelegenheit handelt (§ 16 Nr. 11).[29]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Gebühr

Rz. 310 Für den Gläubiger einer titulierten Geldforderung besteht gemäß § 720a ZPO die Möglichkeit der Sicherungsvollstreckung. Er kann, obwohl das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist, die Zwangsvollstreckung betreiben, ohne diese Sicherheit zu leisten, soweit dies nur zur Sicherung führt (keine Verwertung). Voraussetzung hierfür ist allerdings, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Prozessökonomie

Rz. 542 Noch ein weiterer Grund spricht für die hier vertretene Auffassung. Der Anwalt erhält als Ausgleich für seine besonderen Bemühungen und als Belohnung dafür, dass die Inanspruchnahme staatlicher Vollstreckungsorgane vermieden wird (zur Frage der Anhängigkeit eines gerichtlichen Verfahrens i.S.v. VV 1003 vgl. Rdn 520 ff.), eine 1,5-Einigungsgebühr (VV 1000). Es wäre wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Entstehung und Abgeltungsbereich

Rz. 15 Die Verfahrensgebühr nach VV 6101 entsteht gem. VV Vorb. 6 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Gebühr entsteht also bereits mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Aufnahme der Information. Rz. 16 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten in den Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz, ausgenomm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Terminsgebühr nach VV 3332

Rz. 4 In den Fällen der VV 3324 bis 3329 entsteht die 0,5-Terminsgebühr nach VV 3332. Es handelt sich um folgende Verfahren:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Der Gegner haftet in voller Höhe

Rz. 47 Bei voller Kostentragungspflicht des Gegners macht die Berechnung des Beitreibungsrechts nach § 126 ZPO und eines Forderungsübergangs nach § 59 – von dem Sonderfall der Vorsteuerabzugsberechtigung der bedürftigen Partei einmal abgesehen (vgl. Rdn 29, § 55 Rdn 209 ff.) – keine Schwierigkeiten, weil der Erstattungsanspruch gegen den Gegner auf die volle Vergütung des An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einstweilige Anordnung/Sicherheitsleistung (§ 732 Abs. 2 ZPO)

Rz. 414 Gemäß § 732 Abs. 2 ZPO kann vor der Entscheidung eine einstweilige Anordnung erlassen werden. Die insoweit entfaltete Tätigkeit des Anwalts wird durch die Vergütung für das Verfahren als solches mit umfasst, es sei denn, es fände darüber eine abgesonderte mündliche Verhandlung statt (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11). Gesonderte Gebühren nach VV 3328, 3332 fallen daher nicht ...mehr