Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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FF 12/2014, FF 12/2014 / Vollstreckung

a) Die Unterhaltsvorschusskasse kann wegen der gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangenen Unterhaltsforderung Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ZPO ergebenden Einschränkungen zunächst pfänden und sich zur Einziehung überweisen lassen, wenn nicht feststeht, ob der Unterhaltsberecht...mehr

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FF 12/2014, Einheitliches I... / I. Anwendungsbereich und Aufbau

Die Verordnung (EU-Verordnung Nr. 650/2012) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses, kurz Europäische Erbrechtsverordnung, soll die g...mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / 3 Der Praxistipp

Ausgangspunkt: § 750 ZPO Das OLG sieht richtig, dass § 750 ZPO Ausgangspunkt für die Zulässigkeit des Beginns der Zwangsvollstreckung ist. Danach darf die Vollstreckung nur für und gegen die im Titel genannten Gläubiger und Schuldner beginnen. Gläubiger ist, wer im Titel als solcher genannt ist und den titulierten Anspruch als Partei des Hauptsacheverfahrens fordern kann. Im ...mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / Leitsatz

Eine weitere vollstreckbare Ausfertigung eines Kindesunterhaltstitels, den ein Elternteil in Verfahrensstandschaft erwirkt hat, kann nur diesem Elternteil und nicht dem Kind erteilt werden. Möchte das Kind die Vollstreckung aus dem Titel betreiben, muss es diesen zunächst gemäß §§ 120 FamFG, 727, 731 ZPO auf sich umschreiben lassen. OLG Koblenz, 4.2.2014 – 13 WF 83/14mehr

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zfs 12/2014, Schaffhauser (Hrsg.): Jahrbuch zum Straßenverkehrsrecht 2014, Stämpfli Verlag Bern, 331 Seiten, 130 Euro, ISBN 978-3-7272-3133-9

Prof. Dr. René Schaffhauser, Universität St. Gallen, gibt seit 12 Jahren diese bewährte straßenverkehrsrechtliche Aufsatzsammlung heraus. Dabei lässt er nicht nur namhafte Verkehrsjuristen in seinem Jahrbuch zu Wort kommen. Vielmehr ist es sein Ehrgeiz, jeweils auch Beiträge von Autoren verwandter Disziplinen in das Werk aufzunehmen. So haben sich diesmal insgesamt 20 Fachle...mehr

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FoVo 12/2014, Pfandfreistel... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung gegen die Zusammenrechnung als Ausnahme Die Entscheidung ist zwar in der Insolvenz, im Ergebnis aber ebenso für die Einzelzwangsvollstreckung zum Verhältnis von § 850i ZPO zu § 850a ZPO ergangen und beantwortet zugleich das Spannungsverhältnis zu § 850e ZPO, d.h. der Zusammenrechnung mehrerer Arbeitseinkommen:mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / 1 I. Der Fall

Titulierung von Kindesunterhalt Mit rechtskräftigem Urteil wurde der Antragsgegner verpflichtet, für die damals minderjährige Antragstellerin zu Händen der seinerzeit als Klägerin auftretenden Kindesmutter ab Januar 2004 Kindesunterhalt zu zahlen. Nach der Scheidung der Ehe der Kindeseltern erstritt der Antragsgegner gegen die Antragstellerin ein rechtskräftiges Urteil, in we...mehr

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zfs 12/2014, Unzulässigkeit... / Sachverhalt

Ein Rechtsanwalt aus Mittelfranken zeigte regelmäßig Verkehrsverstöße anderer Verkehrsteilnehmer an und lieferte teilweise als Beweismittel von ihm mit seiner an der Frontscheibe seines Pkw befestigten Videokamera hergestellte Aufnahmen. Nach Anhörung des Kl. erließ das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht die mit der Klage angefochtene Verfügung. Darin untersagte si...mehr

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FoVo 12/2014, Weitere volls... / 2 II. Die Entscheidung

Richtiges Ergebnis, aber falsche Begründung Die Rechtspflegerin hat die beantragte weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom 26.11.2004 (Az. 5 F 198/04 – Amtsgericht Lahnstein) im Ergebnis zu Recht, wenngleich nicht mit zutreffender Begründung zurückgewiesen. Der Antrag ist bereits unzulässig. Wer ist Titelgläubiger? Nicht die Antragstellerin ist als Gläubigerin in de...mehr

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FoVo 12/2014, Kosten des Sc... / II. Die Lösung

Kosten pro Eintrag Die Kosten im Schuldnerverzeichnis werden dort pro Eintragsmitteilung erhoben. Für die Information, dass der Schuldner dort nicht eingetragen ist oder ein Eintrag vorliegt, fällt also eine Gebühr von 4,50 EUR an. Liegen mehrere Einträge vor, wird die Gebühr von 4,50 EUR mit der Zahl der Einträge multipliziert, bei drei Einträgen also 13,50 EUR. Aussagekraft ...mehr

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FoVo 12/2014, Anspruch auf ... / 2 II. Die Entscheidung

Das akzeptiert das LG nicht Die Ablehnung des GV, Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO einzuholen, weil die Schuldnerin eine Vermögensauskunft abgegeben und deren Inhalt an Eides statt versichert hat und keine Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit und Unvollständigkeit dieser Auskunft vorliegen, entspricht nicht der geltenden Gesetzeslage. § 802l Abs. 1 Satz 1 ZPO sieht ausdrücklich...mehr

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zfs 12/2014, Unzulässigkeit... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Klage ist begründet. Die Anordnung in Ziffer 1.a) des Bescheids (I.) und die Anordnungen in Ziffer 1.b) und c) (II.) sind rechtswidrig und verletzen den Kl. in seinen Rechten (§ 113 Abs. 5 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Gleiches gilt für die Zwangsgeldandrohungen in Ziffer 2 und die Nebenentscheidungen in Ziffer 3 des Bescheids (III.)." I. Die Anord...mehr

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Vollstreckungsschutzantrag: Wann besteht Suizidgefahr?

Leitsatz Einer Beschwerde gegen den Zuschlagsbeschluss ist stattzugeben, wenn wegen eines Vollstreckungsschutzantrags des Schuldners nach § 765a ZPO bereits der Zuschlag wegen einer mit dem Eigentumsverlust verbundenen konkreten Gefahr für das Leben des Schuldners oder eines nahen Angehörigen nicht hätte erteilt werden dürfen. Normenkette § 765a ZPO Das Problem Gläubiger G bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 95 Urteil

Rz. 1 § 95 FGO bestimmt, dass das Gericht über eine Klage, d. h. über das selbstständige Rechtsschutzbegehren, grundsätzlich durch Urteil entscheidet. An selbstständigen Verfahren, die keine Klageverfahren und daher durch Beschluss zu entscheiden sind, kennt die FGO das Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsakts gem. § 69 Abs. 3 FGO, den Antrag auf Erlass...mehr

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FF 11/2014, FF 11/2014 / Vollstreckung

Im Vollstreckungsverfahren findet grundsätzlich keine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der gerichtlichen – zu vollstreckenden – Entscheidung statt. Neu hinzutretende Umstände können der Vollstreckung eines Umgangstitels ausnahmsweise zur Wahrung des Kindeswohls entgegenstehen, wenn darauf ein zulässiger Antrag auf Abänderung des Ausgangstitels gestützt ist und gewichtige Anhal...mehr

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AGS 11/2014, Gegenstandswert einer Vollstreckung auf Erzwingung einer Handlung

Leitsatz Im Zwangsvollstreckungsverfahren richtet sich die Gegenstandswertfestsetzung gem. § 25 RVG. Nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert für dieses Verfahren nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger hat. Daher muss das Vollstreckungsgericht das Gläubigerinteresse schätzen und es kommt nicht auf die Höh...mehr

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AGS 11/2014, Gegenstandswer... / Leitsatz

Im Zwangsvollstreckungsverfahren richtet sich die Gegenstandswertfestsetzung gem. § 25 RVG. Nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert für dieses Verfahren nach dem Wert, den die zu erwirkende Handlung, Duldung oder Unterlassung für den Gläubiger hat. Daher muss das Vollstreckungsgericht das Gläubigerinteresse schätzen und es kommt nicht auf die Höhe des Zw...mehr

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AGS 11/2014, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde ist begründet, da der Wert der anwaltlichen Tätigkeit für das Zwangsvollstreckungsverfahren auf 7.296,00 EUR festzusetzen ist, was dem Betrag eines Bruttogehaltes des Klägers entspricht. Im Zwangsvollstreckungsverfahren richtet sich die Gegenstandswertfestsetzung gem. § 25 RVG. Nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert für dieses Ve...mehr

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AGS 11/2014, Gegenstandswer... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hat in einem Kündigungsschutzverfahren vor dem LAG einen Vergleich mit der Beklagten geschlossen, nach dem die Beklagte verpflichtet war, ihm ein wohlwollendes, qualifiziertes Schlusszeugnis zu erteilen, welches eine gute Leistungs- und Führungsbewertung und eine Dankens-, Bedauerns- und Wunschformel enthalten sollte. Später stellte der Kläger einen Antrag gem. § 8...mehr

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Fovo 11/2014, Brüssel-Ia-Verordnung gilt bald – Durchführungs­gesetz verkündet

Erleichterte Vollstreckung im Ausland und Inland Die Europäische Union hat am 12.12.2012 die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl L 351 vom 20.12.2012, S. 1; Brüssel-Ia-Verordnung) verabschiedet. Die Verordnung findet ab dem 10.1.2015 in 27 EU-Mitgliedstaaten...mehr

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zfs 11/2014, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. 1. Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, der Festsetzung der Vollstreckungskosten stehe entgegen, dass der Gläubiger nur solche Vollstreckungskosten erstattet verlangen könne, die angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf das Vergleichsergebnis beschränkt hätte. Da die Beteiligten im Vergleich eine Stundung der Vergleichssumme vereinbart h...mehr

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AGS 11/2014, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

1. Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, der Festsetzung der Vollstreckungskosten stehe entgegen, dass der Gläubiger nur solche Vollstreckungskosten erstattet verlangen könne, die angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf das Vergleichsergebnis beschränkt hätte. Da die Beteiligten im Vergleich eine Stundung der Vergleichssumme vereinbart hätten und s...mehr

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Fovo 11/2014, Kosten beim A... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger hätte Klarheit schaffen können Dass auch ein anderes Ergebnis möglich gewesen wäre, zeigt der BGH gleich im ersten Absatz. Der Vergleich hat sich nicht zu den vorherigen Vollstreckungskosten verhalten. Deshalb war auf die gesetzliche Regelung des § 788 Abs. 3 abzustellen. Es wäre dem Gläubiger aber auch möglich gewesen, im Prozessvergleich eine Vereinbarung zu treff...mehr

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Fovo 11/2014, Kosten beim A... / 2 II. Die Entscheidung

Vergleich erfasst Vollstreckungskosten nicht Der Gläubiger kann von der Schuldnerin gemäß § 788 ZPO die Kosten der Zwangsvollstreckung in der Höhe ersetzt verlangen, wie sie entstanden wären, wenn er die Zwangsvollstreckung beschränkt auf den Vergleichsbetrag betrieben hätte. Das LG geht zutreffend davon aus, dass die Parteien in dem Prozessvergleich keine Regelung für die auf...mehr

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Fovo 11/2014, Antrag auf eine weitere vollstreckbare Ausfertigung

Grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung Der Gläubiger erhält grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels, bestehend aus dem Rubrum, der Beschlussformel und dem Tenor, § 317 Abs. 2 S. 3 ZPO, die um die Vollstreckungsklausel ergänzt ist. Das soll den Schuldner vor wiederholten und letztlich übermäßigen Vollstreckungen schützen. Rechtliches Interesse ...mehr

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Fovo 11/2014, Der PfÜB ist ... / 2 II. Die Entscheidung

Ausgangspunkt: § 25 RVG Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG richtet sich in der Zwangsvollstreckung der Gegenstandswert nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung; soll ein bestimmter Gegenstand gepfändet werden und hat dieser einen geringeren Wert, ist der geringere Wert maßgebend. Streit um die Bewertung der Werthaltigkeit Es ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ...mehr

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AGS 11/2014, Pfändung eines... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 RVG zulässige weitere Beschwerde hat insoweit Erfolg, als die Vergütung des Antragstellers auf der Grundlage eines Gegenstandswerts von 15.260,00 EUR zu berechnen ist. 1. Gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG richtet sich in der Zwangsvollstreckung der Gegenstandswert nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung; soll ein bestimmter G...mehr

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FF 11/2014, Bemessung des U... / 1 Gründe:

[1] I. Die im Januar 1995 und Dezember 1996 geborenen und in Deutschland lebenden Antragsteller begehren von ihrem in der Schweiz lebenden, wiederverheirateten Vater, dem Antragsgegner, in Abänderung bereits bestehender Jugendamtsurkunden höheren Kindesunterhalt. [2] Ausweislich der Jugendamtsurkunden vom 6.10.2005 ist der Antragsgegner verpflichtet, an die Antragsteller jewe...mehr

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Fovo 11/2014, Der PfÜB ist ... / 1 I. Der Fall

PfÜB erlassen … Auf den Antrag des Gläubigers erließ das AG einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) für die Vollstreckung aus dem gegen den Schuldner ergangenen Versäumnisurteil. Gepfändet wurde der angebliche Anspruch des Schuldners auf die pfändbaren Anteile seines Arbeitseinkommens gegen die Drittschuldnerin. Dem Gläubiger wurde gleichzeitig Prozesskostenhilfe un...mehr

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Fovo 11/2014, Der PfÜB ist ... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung ist zuzustimmen Ergänzend zu den Argumenten des OLG ist zu sehen, dass auch im Übrigen bei der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf das Interesse des Rechtsmittelführers, hier also des Gläubigers, abzustellen ist. So wird etwa auch in einem selbständigen Beweisverfahren nicht auf die Höhe der Forderung abgestellt, wie sie sich nach der Begutachtung herau...mehr

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Fovo 11/2014, Kosten beim A... / Leitsatz

1. Wird ein vorläufig vollstreckbares Urteil durch einen Prozessvergleich ersetzt, wonach der Schuldner zur Zahlung eines geringeren Betrags verpflichtet ist, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Kosten aus der zuvor auf der Grundlage des Urteils betriebenen Zwangsvollstreckung in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Voll...mehr

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AGS 11/2014, Gegenstandswer... / 1 Aus den Gründen

Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 23 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG i.V.m. Nr. 10.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nach § 23 Abs. 1 S. 2 RVG ist in Verfahren, in denen Kosten nach dem GKG erhoben werden, die Wertvorschriften des jeweiligen Kostengesetzes entsprechend anzuwenden, wenn für das Verfahren keine Gerichtsgebühr od...mehr

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AGS 11/2014, Kostenerstattu... / 1 Sachverhalt

Der Gläubiger hatte im Urkundenprozess ein vorläufiges vollstreckbares Vorbehaltsurteil erwirkt, mit dem die Schuldnerin zur Zahlung von 4.842,00 EUR und weiteren 471,50 EUR, jeweils mit Zinsen, verurteilt wurde. Nachdem er daraus erfolglos die Zwangsvollstreckung betrieben hatte, schlossen die Parteien am 23.1.2013 einen Prozessvergleich. Darin verpflichtete sich die Schuldn...mehr

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zfs 11/2014, Erstattungsfäh... / Leitsatz

1. Wird ein vorläufig vollstreckbares Urteil durch einen Prozessvergleich ersetzt, wonach der Schuldner zur Zahlung eines geringeren Betrags verpflichtet ist, kann der Gläubiger grds. die Erstattung der Kosten aus der zuvor auf der Grundlage des Urteils betriebenen Zwangsvollstreckung in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckun...mehr

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Fovo 11/2014, Die verklausu... / II. Die Lösung

Neuer Inhalt des Schuldnerverzeichnisses Mit der Reform der Sachaufklärung wurde zum 1.1.2013 auch das Schuldnerverzeichnis neu geordnet. Das betrifft nicht nur dessen elektronische Führung, sondern auch den Inhalt. Er ergibt sich nunmehr aus § 882b Abs. 2 ZPO. Danach werden im Schuldnerverzeichnis angegeben:mehr

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FF 11/2014, Ausgleich ehebe... / 5. Vollständiger Ausgleich

Der BGH geht von einem vollständigen Ausgleich des Defizits an ehebedingten Versorgungsanwartschaften aus, nachdem die Ehefrau nicht bereits vor 1991 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatte, Vorsorgeunterhalt zu verlangen. Wenn jedoch bereits die mögliche Geltendmachung genügt, kann der ehebedingte Nachteil bereits durch einen Anspruch in der Zeit der Trennung nach § 1361 ...mehr

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zfs 11/2014, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Der Gläubiger hatte im Urkundenprozess ein vorläufig vollstreckbares Vorbehaltsurteil erwirkt, mit dem die Schuldnerin zur Zahlung von 4.842 EUR und weiteren 471,50 EUR jeweils mit Zinsen verurteilt wurde. Aus diesem Urteil betrieb der Gläubiger erfolglos die Zwangsvollstreckung. Im weiteren Verlauf des Rechtsstreits schlossen die Parteien am 23.1.2013 einen Prozessvergleich...mehr

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AGS 11/2014, Kostenerstattu... / Leitsatz

Wird ein vorläufig vollstreckbares Urteil durch einen Prozessvergleich ersetzt, wonach der Schuldner zur Zahlung eines geringeren Betrags verpflichtet ist, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Kosten aus der zuvor auf der Grundlage des Urteils betriebenen Zwangsvollstreckung in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstr...mehr

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AGS 11/2014, Erstattung von... / 2 Aus den Gründen

Die gegen die Versagung der Erstattung von Reisekosten und Abwesenheitsgeld des Verteidigers gerichtete sofortige Beschwerde des ehemaligen Angeklagten mit Schriftsatz seines Verteidigers v. 15.11.2013 ist zulässig (§§ 464b S. 3, 311 Abs. 2 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG) und führt zur Aufhebung des Beschlusses, soweit die Erstattung von Reisekosten und Abwesenhe...mehr

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FF 11/2014, Rechtsfolgen bei übermäßiger Dauer des Verfahrens in Familiensachen

Im familiengerichtlichen Verfahren hat jeder Beteiligte nach deutschem Recht einen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz. Dieser Justizgewährungsanspruch gebietet, dass streitige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit geklärt werden, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG.[1] Mit zunehmender Verfahrensdauer verdichtet sich die Verpflichtung des Gerichts, sich nachhaltig ...mehr

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Zwangsvollstreckung: Titel gegen jeden Miteigentümer

Leitsatz Soll gegen die Miteigentümer eines Wohnungseigentums vollstreckt werden, muss gegen jeden Miteigentümer ein Titel vorliegen. Normenkette § 21 Abs. 4 WEG; §§ 887, 793 ZPO Das Problem Wohnungseigentümerin S wird von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer G auf Rückbau baulicher Veränderungen in Anspruch genommen. S ist entsprechend verurteilt worden, aber nicht bereit,...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Vollstreckung gegen den Schuldner (§ 257 Abs. 1)

2.1 Zur Vollstreckung Berechtigte Rn 2 Die Vorschrift bietet nur den Gläubigern ein Vollstreckungsrecht, nicht dagegen dem Schuldner. Haben sich daher Gläubiger im Plan zu einer Leistung verpflichtet, z.B. ein Pfandgläubiger zur Freigabe der verpfändeten Sache, so kann der Schuldner aus dem Plan nicht vollstrecken.[2] § 257 dient damit ausschließlich den Gläubigerinteressen. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO § 257 Vollstreckung aus dem Plan

Gesetzestext (1) 1Aus dem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan in Verbindung mit der Eintragung in die Tabelle können die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind, wie aus einem vollstreckbaren Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. 2Einer nicht bestrittenen Forderung steht e...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Zur Vollstreckung Berechtigte

Rn 2 Die Vorschrift bietet nur den Gläubigern ein Vollstreckungsrecht, nicht dagegen dem Schuldner. Haben sich daher Gläubiger im Plan zu einer Leistung verpflichtet, z.B. ein Pfandgläubiger zur Freigabe der verpfändeten Sache, so kann der Schuldner aus dem Plan nicht vollstrecken.[2] § 257 dient damit ausschließlich den Gläubigerinteressen. Rn 3 Ebenso wie bei § 255 (vgl. do...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Vollstreckung gegen den Schuldner

Rn 31 Weigert sich der Schuldner, dem Insolvenzverwalter diejenigen Gegenstände herauszugeben, die sich in seinem Gewahrsam befinden, muss dieser die Herausgabe im Wege der Zwangsvollstreckung betreiben. Gemäß § 148 Abs. 2 Satz 1 dient bereits der Eröffnungsbeschluss insoweit als Herausgabetitel nach § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Anders als nach der KO ist damit eindeutig, dass de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Erleichterte Voraussetzungen der Vollstreckung (§ 257 Abs. 3)

Rn 13 § 257 Abs. 3 verhilft vollstreckungswilligen Gläubigern zu einer Beweiserleichterung und damit Verfahrensvereinfachung. Gerät der Insolvenzschuldner mit der Begleichung seiner planmäßigen Verbindlichkeiten in Rückstand, so kann der Gläubiger nach § 255 Abs. 1 vorgehen. Wird danach die vorgesehene Vergünstigung hinfällig, so kann er sich auch für den ursprünglichen Umfa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Vollstreckung gegen Sicherungsgeber (§ 257 Abs. 2)

Rn 9 Während § 257 Abs. 1 den Forderungstitel des Gläubigers aus § 201 Abs. 2 einschränkt, indem er ihn auf die im Vergleich vereinbarte Quote zurückführt, erweitert § 257 Abs. 2 die Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung. Der Gläubiger kann in Anwendung dieser Vorschrift aus dem Insolvenzplan auch gegen Dritte, wie z.B. Mitschuldner, Bürgen aber auch Gesellschafter[17] oder ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Zu vollstreckende Forderung

Rn 7 Die zu vollstreckende Forderung muss festgestellt worden sein, und es darf auch kein Widerspruch des Insolvenzschuldners gegen sie vorliegen (§ 257 Abs. 1 Satz 1). Zur Feststellung einer Forderung muss diese im Prüfungstermin (§ 29 Abs. 1 Nr. 2) bzw. im schriftlichen Verfahren (§ 177) entweder unbestritten bleiben, oder ein erhobener Widerspruch muss bis zur Verfahrensa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Vorbemerkung

Rn 1 Nach § 257 kann aus dem Plan die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Die neue Vorschrift, die die Titulierung der Forderungen der Insolvenzgläubiger durch den Plan und die gerichtliche Zuständigkeit bei der Vollstreckung regelt, übernimmt ohne wesentliche Änderung des Inhalts die Regelungen des früheren Vergleichsrechts (§§ 85, 86 VerglO, vgl. auch § 194 KO und § 16 A...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Aus dem rechtskräftig bestätigten Insolvenzplan in Verbindung mit der Eintragung in die Tabelle können die Insolvenzgläubiger, deren Forderungen festgestellt und nicht vom Schuldner im Prüfungstermin bestritten worden sind, wie aus einem vollstreckbaren Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben. 2Einer nicht bestrittenen Forderung steht eine Forderun...mehr