Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 54. Mehrere Mobiliarvollstreckungsaufträge

a) Verschiedene Maßnahmen Rz. 242 Der gleichzeitige Auftrag zur Vollstreckung einer Geldforderung und zur Räumung stellt ebenso zwei Angelegenheiten dar wie der Auftrag zur Sachpfändung verbunden mit einer Vorpfändung, weil es sich um unterschiedliche Vollstreckungsmaßnahmen handelt. b) Wohnungswechsel des Schuldners Rz. 243 Nur eine Angelegenheit liegt hingegen vor, wenn der A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 71. Schuldnerverzeichnis

a) Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 882f ZPO) aa) Keine besondere Angelegenheit Rz. 289 § 18 Abs. 1 Nr. 17 bestimmt, dass das Verfahren auf (vorzeitige) Löschung im Schuldnerverzeichnis (§ 882e Abs. 3 ZPO) eine besondere Angelegenheit bildet (siehe Rdn 296 ff.). Das spricht im Umkehrschluss dafür, dass die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis gemäß § 882f ZPO durch den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Erhöhung der Sicherungssumme

Rz. 171 Wird lediglich die Erhöhung der Sicherheitssumme seitens des Gläubigers beantragt, entstehen keine besonderen Gebühren für das Erhöhungsverfahren, da die insoweit entfaltete Tätigkeit des Rechtsanwalts zum Rechtszug gehört und durch die Verfahrensgebühr abgegolten ist.[160]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Angelegenheit

Rz. 264 Verstößt der Schuldner gegen eine titulierte Unterlassungs- oder Duldungsverpflichtung, kann gegen ihn gemäß § 890 Abs. 1 ZPO nach vorheriger Androhung ein Ordnungsmittel festgesetzt werden. Die Vollstreckung eines Ordnungsmittelbeschlusses findet von Amts wegen statt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 JBeitrG). Rz. 265 War die Androhung von Ordnungsgeld bereits im Urteil erfolgt, geh...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung einer Vollstreckungsgegenklage

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Gegenstandswert

Rz. 385 Der Gegenstandswert für die Tätigkeit im Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877, 882 ZPO ergibt sich aus § 25 Nr. 1, 4. Hs. Auf die Erläuterungen zu § 25 wird verwiesen (siehe § 25 Rdn 56 ff.).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Ordnungshaft

Rz. 263 Über den Wortlaut hinaus betrifft die Vorschrift generell die Androhung von Ordnungsmitteln, also auch die Androhung von Ordnungshaft.[264]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 75. Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO

a) Gebühr Rz. 310 Für den Gläubiger einer titulierten Geldforderung besteht gemäß § 720a ZPO die Möglichkeit der Sicherungsvollstreckung. Er kann, obwohl das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist, die Zwangsvollstreckung betreiben, ohne diese Sicherheit zu leisten, soweit dies nur zur Sicherung führt (keine Verwertung). Voraussetzung hierfür ist all...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gegenstandswert

Rz. 93 § 23 Abs. 2 gilt für Beschwerdeverfahren, in denen Gerichtsgebühren unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nicht erhoben werden oder sich nicht nach dem Wert richten. In den Beschwerdeverfahren in der Vollstreckung und Vollziehung werden Gerichtsgebühren entweder als Festgebühren (GKG: Nr. 2121 und Nr. 2124 KV GKG; FamGKG: Nr. 1912 bzw. Nr. 1923, 1924 KV FamGKG) oder a...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Rechtsschutzversicherung

Rz. 21 Soweit für eine Tätigkeit in der Hauptsache Versicherungsschutz besteht, gilt dies auch für entsprechende Einzeltätigkeiten. Auch für Einzeltätigkeiten im Rahmen der Vollstreckung (wie z.B. für einen Ratenzahlungsantrag) besteht grundsätzlich Versicherungsschutz.[23] Für die Vertretung eines Zeugen besteht dagegen mangels Versicherungsfalls kein Versicherungsschutz.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Fälle des § 807 ZPO

Rz. 339 Hat der Anwalt einen kombinierten Auftrag (Sachpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft) gestellt (vgl. § 807 ZPO), so ist dies dahin zu verstehen, dass der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nur bedingt gestellt ist bzw. es sich um einen Eventualantrag handelt. Die Bedingung ist, dass die Voraussetzungen zur Abnahme gemäß § 807 ZPO vorliegen. Die gesonderte ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Prozessuale Ausgangslage

Rz. 1 Nach § 537 ZPO kann ein erstinstanzliches Urteil, das nur teilweise angegriffen wird, vom Berufungsgericht für (unbedingt) vorläufig vollstreckbar erklärt werden, soweit es durch die Berufungsanträge nicht angefochten wird. Die gleiche Möglichkeit besteht für Berufungsurteile, soweit sie nicht durch die Revision angefochten werden (§ 558 ZPO). In Familienstreitsachen s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zustellung des Arrestes/der einstweiligen Verfügung

a) Grundsatz Rz. 58 Bei der Frage, ob die Veranlassung der Zustellung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung die Vollstreckungsgebühr auslöst, ist richtigerweise zu differenzieren. Grundsätzlich gilt, dass dadurch keine zusätzliche Gebühr erwächst. Denn die bloße Zustellung gehört gemäß § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 16 noch zum Rechtszug des Anordnungsverfahrens und stellt gemä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 70. Schiffshypothek (§ 870a ZPO)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Angelegenheit

aa) Verteilungsverfahren und übrige Zwangsvollstreckung Rz. 386 Das Verteilungsverfahren nach §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877 und 882 ZPO bildet nach § 18 Abs. 1 Nr. 10 eine besondere Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung. Die Gebühren VV 3309, 3310 entstehen daher gesondert. Auf andere als die angeführten Verteilungsverfahren, z.B. im Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Objektiver Wert

aa) Begriff des Gegenstands Rz. 32 Unter dem Begriff "Gegenstand" versteht man bewegliche und unbewegliche Sachen[41] und Rechte,[42] sodass die Bestimmung der Nr. 1, 2. Hs. auch auf Forderungen zutrifft.[43] Bei diesen ist jedoch streitig, ob auf den objektiven Wert der Forderung abzustellen ist oder auf den, den sich der Gläubiger vorgestellt hat. Richtigerweise wird man de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 46. Handlungen, nicht vertretbare Handlungen (§ 888 ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 13)

a) Familiensachen Rz. 228 Die für Familiensachen maßgeblichen Bestimmungen finden sich in § 18 Abs. 1 Nr. 21 und in § 18 Abs. 2 Nr. 2 (siehe Rdn 74, 487 ff.). b) Verfahren Rz. 229 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges Antrag auf Verhängung v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 85. Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5, 872 bis 877, 882 ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 10)

a) Anlass für ein Verteilungsverfahren Rz. 379 Das Verteilungsverfahren findet Anwendung in den Fällen der §§ 827 Abs. 2, 853, 854, 858 Abs. 5 ZPO . Ihnen liegt stets die gleiche Sachlage zugrunde: Mehrere Gläubiger haben einen Gegenstand pfänden lassen, der zur Befriedigung aller nicht ausreicht. Ist mindestens einer der Gläubiger mit der Auskehr des Erlöses nach der Rangfolg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 15. Austauschpfändung (Verfahren auf Zulassung der Austauschpfändung, § 811a ZPO, § 18 Abs. 1 Nr. 7)

a) Angelegenheit Rz. 146 Das gerichtliche Verfahren über die Zulassung der Austauschpfändung durch das Vollstreckungsgericht gemäß § 811a ZPO bildet für den Rechtsanwalt eine besondere Angelegenheit. Erfasst ist nur das gerichtliche Verfahren gemäß § 811a ZPO , so dass die vorläufige Austauschpfändung durch den Gerichtsvollzieher gemäß § 811b ZPO nicht darunter fällt. Rz. 147 E...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erfolglose gütliche Erledigung

Rz. 222 Führt der isolierte Auftrag zur gütlichen Erledigung nicht zum Erfolg bzw. kommt die gütliche Erledigung nicht zustande und wird deshalb vom Gerichtsvollzieher der bedingt für den Fall des Scheiterns der gütlichen Erledigung gestellte Vollstreckungsauftrag durchgeführt, bildet die gütliche Erledigung keine besondere Angelegenheit. Es entsteht insgesamt eine Verfahren...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Begriff der Zwangsvollstreckung

aa) Unterscheidung zwischen Prozess- und Gebührenrecht Rz. 34 Unter dem Begriff der Zwangsvollstreckung versteht man grundsätzlich die in einem formalisierten Verfahren geregelte Durchsetzung von titulierten Ansprüchen durch staatliche Vollstreckungsorgane. Hinsichtlich der Anwendung des Unterabschnitts 3 ist allerdings zu beachten, dass der prozessrechtliche Begriff der Zwan...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren über Vollstreckungsschutz

aa) Gerichtliche Verfahren Rz. 417 Bei den in § 18 Abs. 1 Nr. 6 genannten Verfahren handelt es sich um gerichtliche Verfahren auf Gewährung von Vollstreckungsschutz. Der Vollstreckungsaufschub, den der Gerichtsvollzieher z.B. gemäß § 765a Abs. 2 ZPO gewähren kann, fällt daher nicht darunter. Jedes dieser verschiedenen Verfahren stellt eine besondere Angelegenheit dar, in dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Adressenermittlung

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Weitere vollstreckbare Ausfertigung gemäß § 733 ZPO (§ 18 Abs. 1 Nr. 5)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Gegenstandswert bei Löschung

Rz. 300 Stellt der Rechtsanwalt des Schuldners den Antrag auf Löschung im Schuldnerverzeichnis, richtet sich der Gegenstandswert nach § 25 Abs. 2 (vgl. § 25 Rdn 84 ff.).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auslagen

Rz. 34 In den Verfahren nach dem IRG und dem IStGH-Gesetz hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen nach VV Teil 7, insbesondere erhält er eine Postentgeltpauschale nach VV 7002.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltsvergütung – Überblick

a) Angelegenheit Rz. 42 Wird der Anwalt in einem Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen beauftragt, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung nach den VV 6100 ff. Seine Tätigkeit ist nicht durch eventuelle Gebühren im vorausgegangenen ausländischen Straf- oder Bußgeldverfahren mit abgegolten. Vielmehr sind die deutschen Verfahren über di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 26. Erbscheinbesorgung

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Tätigkeit bei der Vollziehung von Arrest und einstweiliger Verfügung

1. Begriffsbestimmung Rz. 53 Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung ist der Begriff, den der Gesetzgeber für die Zwangsvollstreckung in diesem Bereich benutzt, vgl. § 928 ZPO. Da die Vollziehung eines Arrestes sowie einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich nichts anderes ist als die Zwangsvollstreckung aus den sonstigen in der ZPO geregelten Titeln, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Familiensachen

Rz. 228 Die für Familiensachen maßgeblichen Bestimmungen finden sich in § 18 Abs. 1 Nr. 21 und in § 18 Abs. 2 Nr. 2 (siehe Rdn 74, 487 ff.).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 16. Drittauskünfte (§ 802l ZPO)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Einigungsgebühr

Rz. 224 Zur Entstehung der Einigungsgebühr bei der gütlichen Erledigung siehe Rdn 532 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mit Vollstreckungsauftrag

aa) Gebühr und Gegenstandswert Rz. 445 Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

(1) Der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse ist auf die gesetzliche Vergütung gerichtet und bestimmt sich nach den Beschlüssen, durch die die Prozesskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet oder bestellt worden ist, soweit nichts anderes bestimmt ist. Erstreckt sich die Beiordnung auf den Abschluss eines Vertrags im Sinne der Nummer 1000 des Vergütungsver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Rechtsbeschwerde

a) Umfang der Angelegenheit Rz. 62 Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87f Abs. 4, 87g ff. oder gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gegenstandswert

Rz. 127 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Nr. 1 (Vollstreckungsforderung).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pfändung mehrerer Forderungen

Rz. 200 Werden mehrere Forderungen desselben Schuldners gepfändet, liegt nur eine Angelegenheit vor, wenn der Anwalt des Gläubigers wegen dieser Forderungen einen einzigen Auftrag zur Vollstreckung erteilt.[190] Entscheidend im Rahmen der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung ist nicht, ob der Rechtsanwalt von seinem Mandanten einen einzigen Auftrag erhalten hat oder mehrere ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorpfändung und Erstattungsfähigkeit

aa) Grundsätze Rz. 205 Die Kosten einer Vorpfändung gemäß § 845 ZPO werden von Teilen der Rechtsprechung nur mit Einschränkungen als erstattungsfähig angesehen. Nach richtiger Ansicht sind die Kosten – wenn sachgerecht auch mehrerer[200] – Vorpfändungen erstattungsfähig, wenn der Schuldner ausreichend Zeit zu einer freiwilligen Leistung hatte und die Vorpfändung nicht erkennb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Andere kombinierte Aufträge

Rz. 341 Neben dem Kombi-Auftrag nach § 807 ZPO sind auch weitere kombinierte Aufträge möglich, vgl. den zu § 753 Abs. 3 ZPO eingeführten Formularauftrag.[335] Das folgt aus der Aufzählung in § 802a Abs. 2 ZPO, die dem regelmäßigen Vollstreckungsablauf folgt.[336]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Tätigkeit gegenüber Drittschuldnern

aa) Gläubiger-Vertreter Rz. 151 Die bloße Aufforderung oder Anmahnung einer noch fehlenden Drittschuldnerauskunft (§ 840 ZPO) löst für den bereits in der Zwangsvollstreckung tätigen Anwalt des Gläubigers keine neue Gebühr VV 3309 aus. Die Tätigkeit wird mit der bereits im Rahmen des Erlasses des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses entstandenen Gebühr abgegolten (keine neue...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gebührenrechtliche Angelegenheit

(1) § 18 Abs. 1 Nr. 16 gilt nur für die Vermögensauskunft Rz. 354 Die Einholung von Auskünften Dritter durch den Gerichtsvollzieher gemäß § 802l ZPO ist im Katalog des § 802a Abs. 2 ZPO wie die Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO als eigenständige Vollstreckungsmaßnahme aufgeführt. Allerdings ist gebührenrechtlich nur das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 82. Vermögensauskunft (§§ 802f und 802g ZPO; § 18 Abs. 1 Nr. 16); eidesstattliche Versicherung (§§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 2 ZPO); Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers (§ 802l ZPO)

a) Abnahme der Vermögensauskunft (§§ 802f und 802g ZPO) aa) Reform der Sachaufklärung Rz. 319 Die Vermögensauskunft gemäß §§ 802f und 802g ZPO setzt keinen fruchtlosen Vollstreckungsversuch voraus (vgl. § 807 Abs. 1 ZPO a.F.).[305] Die Vermögensauskunft ermöglicht es dem Gläubiger einer titulierten Geldforderung, bereits vor der Einleitung konkreter Vollstreckungsmaßnahmen Inf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 45. Handelsregister, Eintragung

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verhältnis von Vollstreckungsmaßnahmen untereinander

a) Vollstreckungsmaßnahme und Vollstreckungshandlung Rz. 106 In der Vollstreckung gilt grundsätzlich jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers als eine (dieselbe) Angelegenheit, so dass dem Rechtsanwalt insofern die Gebühr nach VV 3309 bzw. 3310 nur einmal erwächst. Die Vollstre...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 41. Gesamtschuldner

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Arrest und Einstweilige Verfügung

Rz. 5 Er umfasst auch den Bereich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, aber auch generell die Vollstreckung aus Entscheidungen zum einstweiligen Rechtsschutz. Letzteres ergibt sich sowohl aus der allgemein gehaltenen Überschrift des Unterabschnitts 3 als auch aus der Gesetzesbegründung.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Pauschgebühr (§ 42)

Rz. 23 Sofern der Gebührenrahmen nicht ausreicht, um die Tätigkeit des Anwalts angemessen zu vergüten, kann er nach § 42 eine Pauschgebühr beantragen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Begriff der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung

a) Prozess- und Gebührenrecht Rz. 37 Auch der Begriff des Beginns der Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung ist gebührenrechtlich anders als der prozessrechtliche nach der ZPO. Dies leuchtet ein, weil der prozessrechtliche Beginn grundsätzlich erst in dem Tätigwerden eines Vollstreckungsorgans liegt. Wollte man diesen Zeitpunkt zugrunde legen, müsste der mit der Vollstreckung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Angelegenheit in der Zwangsvollstreckung

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erstinstanzliche Verfahren vor dem Amtsgericht

a) Gebührenrechtliche Angelegenheit Rz. 49 Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den VV 6101, 6102. Das gerichtliche Verfahren stellt gegenüber dem Verfahren vor dem Bundesamt für Justiz eine selbstständige Angelegenheit dar, in der die Gebühren erneut entstehen (§ 15 Abs. 2; vgl. auch §§ 17 Nr. 11 und 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1).[23] b) Zwei v...mehr