Fachbeiträge & Kommentare zu Vorstand

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Ergebnis der Prüfung (§ 171 Abs. 2 Satz 1 AktG)

Rn. 25 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Bericht muss zunächst das Ergebnis der Prüfung von JA, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag durch den AR enthalten. Sollte das UN ein MU i. S. d. § 290 sein, so erstreckt sich der Bericht auch auf das Ergebnis der Prüfung des KA und Konzernlageberichts. Dieser Bericht schließt das Ergebnis der Prüfung (des AR) eines gesonderten nich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ansprechpartner für den Abschlussprüfer

Rn. 47 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als Schnittstelle zwischen in- und externer Prüfung sowie als Kontrollorgan der AP stellt der Prüfungsausschuss den wichtigsten Ansprechpartner des AP dar (vgl. EG (2005), Anhang I, 4.3.4; HdR-E, HGB § 324, Rn. 46). Mit dem Prüfungsausschuss als direktem Ansprechpartner erhält der AP laut Röhrich (ZCG 2006, S. 148 (149)) "mehr Unabhängigkeit ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verantwortlicher Personenkreis

Rn. 143 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem berichtspflichtigen MU (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 137ff.) trifft die Offenlegungspflicht gemäß § 325 Abs. 3 Satz 1 die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 325, Rn. 10ff.). Hinsichtlich eines befreienden übergeordneten KA eines ausländischen MU sind die gesetzlichen Vertreter des zu befrei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Umfang der Prüfung

Rn. 9 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine gesetzliche Festlegung darüber, woraufhin der AR die Vorlagen des Vorstands zu überprüfen hat, gibt es nicht. Im Gegensatz zum Prüfungsumfang der AP nach § 317 ergibt sich aus der allg. Überwachungspflicht des AR gemäß § 111 AktG, dass der Prüfungsumfang bei der AR-Prüfung ohne entsprechende Einschränkung ist. Nach Hüffer/Koch (Hüffer-Akt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Verteilung an die Aktionäre (Satz 2 Nr. 1)

Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach der gesetzlichen Reihenfolge ist unter Nr. 1 der vom Vorstand zur Verteilung an die Aktionäre vorgesehene Betrag zu zeigen. Er hat den Gesamtbetrag zu umfassen, der an die Aktionäre ausgeschüttet werden soll, also die Dividende. Gemäß § 58 Abs. 4 AktG haben die Aktionäre grds. einen Anspruch auf den Bilanzgewinn, es sei denn, Gesetz, Sat...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verantwortlicher Personenkreis bei Existenz nur einer inländischen Zweigniederlassung

Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die persönliche Zuständigkeit für die Offenlegung liegt vorrangig bei denjenigen Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten (vgl. § 325a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3). Dies können (Niederlassungs-)Prokuristen sowi...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zuständigkeit für die Festsetzung

Rz. 45 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich regelmäßig aus §§ 17ff AO, denn die Familienkassen sind Bundesfinanzbehörden (§ 6 Abs 2 Nr 6 AO). Örtlich zuständig ist grundsätzlich die Familienkasse, in dessen Bezirk der Berechtigte seinen > Wohnsitz hat. Hat der Berechtigte mehrere Wohnsitze im > Inland, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem er sich vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zuständigkeit für die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht

Rn. 7 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Verantwortlich für die Aufstellung des JA und Lageberichts sind nach § 264 Abs. 1 Satz 1 die "gesetzlichen Vertreter" der KapG. Gesetzliche Vertreter sind bei einer AG bzw. (dualistisch strukturierten) SE der Vorstand (vgl. § 78 AktG), bei einer KGaA die persönlich haftenden Gesellschafter (vgl. § 278 Abs. 2 AktG und §§ 161 Abs. 2, 125, 170) u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aufgaben des Prüfungsausschusses

Rn. 38 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG kann der AR einen Prüfungsausschuss bestellen, der die ihm durch den AR übertragenen Aufgaben zeitnäher und effizienter erledigen soll, als dies im AR-Plenum möglich ist. Es ist auch denkbar, dass der AR dem Prüfungsausschuss nur bestimmte Teilbereiche überträgt. Die übrigen Aufgaben hat er dann selbst wahrzunehm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat nach § 322 Abs. 1 Satz 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben. Die Darstellung der JA-, IFRS-EA- (i. S. v. § 325 Abs. 2a) bzw. KA-Prüfung kann dabei aufgrund der unbestimmten gesetzlichen Regelung in groben Zügen erfolgen. Einschränkend respektive konkretisierend wirken die vom AP grds. gleichfalls in ihrer Funktio...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bedeutung von Anhang und Lagebericht für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Forderung der Generalnorm nach einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild von der Lage des UN macht deutlich, dass mit der für alle KapG geltenden Generalnorm die Rechenschaftsfunktion des JA unter Beachtung der GoB sichergestellt werden soll. Entsprechendes gilt auch für den von großen und mittelgroßen KapG aufzustellenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Weitere Voraussetzungen

Rn. 129 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Mit § 325 Abs. 2b knüpft der Gesetzgeber die freiwillige Offenlegung eines IFRS-EA an deutlich definierte formale Voraussetzungen: der BV oder Vermerk über dessen Versagung bezüglich des IFRS-EA ist im UN-Register offenzulegen (Nr. 1), der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses und ggf. der Beschluss über seine Verwendung unter Angabe de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweck der Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rn. 87 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 An einem Bild festzuhalten, welches das völlig isolierte Handeln eines UN in seinem wirtschaftlichen Umfeld zeichnet, würde der ökonomischen Realität vollkommen widersprechen. Aufgrund der zahlreichen wirtschaftlichen Verflechtungen von UN, wie sie in der Praxis die Regel sind, kann das eigentliche Interesse des UN durch den Willen anderer Ge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Rechtliche Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 i. d. F. des FISG sind alle KapG und ihnen gleichgestellte PersG i. S. d. § 264a (vgl. HdR-E, HGB § 264a, Rn. 1ff.), die UN von öffentlichem Interesse (PIE) i. S. d. § 316a Satz 2 (vgl. HdR-E, HGB § 316a, Rn. 5ff.) sind und neben den kap.-marktorientierten UN i. S. d. § 264d (vgl. hierzu weiterführend HdR-E, HGB § 264...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Parallele Anwendung unterschiedlicher Verbundkonzeptionen

Rn. 90 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Änderung des HGB durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) hatte der Gesetzgeber neben den Vorschriften der §§ 15ff. AktG erstmals eine weitere Begriffsbestimmung "verbundener UN" in § 271 Abs. 2 etabliert, die sich auch in der aktuellen Fassung in Gestalt des sog. Gesetzes zur Umsetzung de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Übermittlung an die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 2)

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Das Recht zur Kenntnisnahme gewährt den AR-Mitgliedern nur eine begrenzte und oberflächliche Möglichkeit der Einsichtnahme in die Vorlagen des Vorstands und die Prüfungsberichte. Aus diesem Grund gibt § 170 Abs. 3 Satz 2 AktG jedem einzelnen AR-Mitglied grds. das Recht, die Übermittlung der Unterlagen zu verlangen. Das Recht auf Übermittlung ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Konzernabschluss

Rn. 4 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Da der KA und Konzernlagebericht sehr wichtige Unterlagen für die Überwachungstätigkeit des AR des MU sind, gilt es auch diese Unterlagen dem AR des MU vorzulegen. Vorstandsvorlagen sind der KA (vgl. § 297) und der Konzernlagebericht (vgl. § 315ff.); vorlagepflichtig sind auch Teil-KA (vgl. ADS (1997), § 337 AktG, Rn. 12; Hüffer-AktG (2023), §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Abweichung von der Gliederung

Rn. 18 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine abweichende Gliederung des Gewinnverwendungsvorschlags ist gemäß § 170 Abs. 2 Satz 2 AktG zulässig, soweit dies durch seinen Inhalt bedingt ist. Sie muss jedoch der gesetzlich vorgeschriebenen Gliederung gleichwertig sein (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 170, Rn. 131; KK-AktG (2012), § 170, Rn. 22; Hölters-AktG (2022), § 170, Rn. 15). Sieh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kenntnisnahme durch die Aufsichtsratsmitglieder (Satz 1)

Rn. 20 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Notwendige Voraussetzung und Grundlage für die Prüfungspflicht des AR nach § 171 AktG ist das Recht, die in § 170 Abs. 1 AktG aufgeführten Vorlagen wie auch Prüfungsberichte des AP genau zu kennen. Seit KonTraG sind in § 170 Abs. 3 AktG die Prüfungsberichte ausdrücklich genannt. Diese Änderung ist darin begründet, dass die Prüfungsberichte ni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzgewinn (Satz 2 Nr. 4)

Rn. 17 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Als vierter und letzter Punkt des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands wird im gesetzlichen Gliederungsschema der Bilanzgewinn ausgewiesen. Er enthält die Summe der ersten drei Punkte und muss mit dem in der Bilanz (vgl. § 268 Abs. 1 Satz 2) und dem in der GuV (vgl. § 158 Abs. 1 Nr. 5 AktG) oder im Anhang ausgewiesenen Bilanzgewinn über­...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Gewinnverwendungsvorschlag

Rn. 14 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands unterliegt nicht der Prüfungspflicht durch den AP und muss von daher vom AR in besonderem Maße auf seine Recht- und Zweckmäßigkeit geprüft werden (vgl. AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 95ff.). Zunächst erstreckt sich auch hier die Prüfung des AR auf die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes und...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Festlegung der Prüfungsschwerpunkte

Rn. 46 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine wichtige Aufgabe des Prüfungsausschusses besteht mitunter in der Überwachung und Überprüfung der Wirksamkeit der AP (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 103; Abschn. D.3 DCGK (2022); Art. 39 Abs. 6 (zuvor: Art. 41 Abs. 2) der AP-R (2006/2014)). Hiernach ist es sinnvoll, dem Prüfungsausschuss (bzw. dem AR, falls dieser auch als Prüfungsausschuss na...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 325

Rn. 164 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Sanktionierung von Verstößen gegen Offenlegungsvorschriften hängt von der Art der Verstöße ab: Werden offenzulegende Unterlagen nicht oder nicht nach dem durch § 325 für sie geltenden Verfahren offengelegt, droht den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs des offenlegungspflichtigen UN nach § 335 Abs. 1ff. (vgl. für PersG i. S. d....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 111 Abs. 1 AktG hat der AR die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Diese allg. Überwachungspflicht erfährt durch § 171 AktG bezüglich der RL ihre Konkretisierung (vgl. ADS (1997), § 171 AktG, Rn. 1; AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 12). § 171 Abs. 1 AktG verpflichtet den AR, den JA, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsv...mehr

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Rückstellungen / 5.1 Angaben zu den Rückstellungen

Rückstellungen sind gemäß IAS 37.85 im Anhang zu beschreiben nach ihrer Art, dem erwarteten Belastungszeitpunkt und eventuell erwarteten Erstattungsbeträgen. Dabei dürfen solche Rückstellungen zu einer Kategorie zusammengefasst werden, deren Wesen hinreichend ähnlich ist. Tipp Konkret bedeutet die Möglichkeit der Zusammenfassung z. B.: Nicht für jede Produktgruppe ist eine eigene...mehr

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Eigenkapital / 3 Stock options – Mitarbeiteroptionen

Mitarbeiteroptionen und andere aktienorientierte Vergütungsformen sind insbesondere bei börsennotierten Unternehmen ein wichtiger Bestandteil der Entlohnung von Führungskräften. Die steuerliche und bilanzielle Behandlung solcher Optionen wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Steuerlich geht es darum, ob der geldwerte Vorteil aus den Optionen nach den Wertverhältnissen de...mehr

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Vorräte / 4.1 Anschaffungskosten und Herstellungskosten

Die Bewertung der Vorräte erfolgt nach IAS 2.9 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren realisierbaren Wert. Hinsichtlich des Umfangs der Anschaffungskosten schreibt IAS 2.10 die Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und den Abzug von Skonti, Rabatten usw. vor. Insoweit ergeben sich keine Unterschiede zum handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegri...mehr

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Verbindlichkeiten / 2.1 Zugangsbewertung

Bei der erstmaligen Erfassung einer finanziellen Verbindlichkeit (im Gegensatz zur Sachleistungsverbindlichkeit und zur Verbindlichkeit aus Steuern) ist diese gemäß IFRS 9.5.1.1 nominell mit dem fair value , faktisch gemäß IFRS 9.B5.1.1 in der Regel mit den Anschaffungskosten (Vereinnahmungsbetrag bzw. consideration received) anzusetzen. Die Anschaffungskosten errechnen sich ...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.2 Gliederung der Bilanz

IAS 1 schreibt anders als §§ 266 und 275 HGB kein bestimmtes Format für die Bilanz und die GuV vor. Festgelegt werden lediglich Mindestangaben und Gliederungsmöglichkeiten. Aus der Sicht des Anwenders ist diese Flexibilität nicht nur von Vorteil. Sie hat etwas Unübersichtliches und Undurchsichtiges, weil die allgemeinen Gliederungsregeln sowie die speziellen Vorschriften in ...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 9 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Was ist das Endorsement der IFRS durch die EU? Warum braucht es überhaupt einen Endorsement-Mechanismus? A.2 Was ist oberste Zielsetzung des IFRS-Jahresabschlusses? A.3 Aus welchen fünf (oder sechs) Elementen besteht der IFRS-Jahresabschluss? A.4 In der Definition der assets (Vermögenswerte) unterscheidet sich das Conceptual Framework kaum vom HGB. Welche Unterschiede...mehr

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Eigenkapital / 6 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Wie ist die bilanzielle Mindestuntergliederung des Eigenkapitals für den Fall, dass keine Minderheitenanteile (nicht beherrschende Anteile) bestehen? A.2 U begibt eine Wandelanleihe mit unter dem Marktzins liegender Verzinsung. Im Ausgleich erhalten die Zeichner der Anleihe das Recht, die Anleihe jederzeit während der Laufzeit in Aktien umzuwandeln. Der Ausgabebetra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 2.6 Zeitpunktbezogene vs. zeitraumbezogene Leistungen

Umsätze sind nach Maßgabe der Erfüllung der Leistungsverpflichtungen zu realisieren (IFRS 15.31). Hierbei ist gemäß IFRS 15.38 – wie im HGB – zwischen zeitpunktbezogenen und zeitraumbezogenen Leistungen zu unterscheiden. Bei zeitpunktbezogenen Leistungen wird der Umsatz im Erfüllungszeitpunkt realisiert, bei Lieferung von Waren etwa mit der Übertragung des wirtschaftlichen Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellungen / 7 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Nach HGB werden die Schulden auf der Passivseite der Bilanz primär danach unterschieden, ob sie ungewiss sind (Rückstellungen) oder gewiss (Verbindlichkeiten). Wie unterscheiden sich die IFRS hiervon? A.2 Nach HGB sind Rückstellungen auch für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtung (Kulanz) und für unterlassene Instandhaltungen zu bilden. Wie werden diese Fäl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn- und Verlustrechnung... / 1.3 Discontinued operations und zur Veräußerung bestimmte Anlagen

Als discontinued operations (aufgegebene Geschäftsbereiche) definiert IFRS 5.32 abgrenzbare und bedeutsame geografische oder sachliche Geschäftsbereiche, die das Unternehmen im Rahmen eines Plans entweder veräußert (insgesamt oder stückweise) oder durch Einstellung (abandonment) aufgibt.[1] Aufgegebene Tätigkeiten sind in der GuV (sowie z. T. im Anhang) getrennt vom Ergebnis aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Satzungsdurchbrechende Beschlüsse in der Aktiengesellschaft

Einführung Ein sog. satzungsdurchbrechender Beschluss der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft ist zumindest anfechtbar, wenn der Beschluss der Satzung widerspricht und die für eine Satzungsänderung geltenden Formvorschriften nicht eingehalten werden. Das hat der Bundesgerichtshof nochmals klargestellt. Überblick Als "satzungsdurchbrechend" bezeichnet man einen Beschluss,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Guidelines für die wirksame Vereinbarung von Wettbewerbsverboten

Zusammenfassung Wettbewerbsverbote sind integraler Bestandteil von Vertriebs- und Kooperationsverträgen, Geschäftsführer- und Arbeitsverträgen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten, die Grenzen des rechtlich Zulässigen sowie darüber, was bei einem Verstoß zu tun ist. Was sind Wettbewerbsverbote? Es gibt verschiedene Arten von vertrag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.7 Gemeinsamer Ausschuss (§ 18.1 Abs. 2 und 3 TVöD-S)

Der Gemeinsame Ausschuss wirkt bei Entwicklung, Einführung und Controlling der Systeme mit (§ 18.1 Abs. 2 TVöD-S). Seine Aufgaben beschränken sich auf eine Mitwirkung, d. h. er kann Vorschläge für die betrieblichen Systeme entwickeln. Ob diese angenommen werden, entscheiden der Vorstand und der Personalrat im Rahmen der Dienstvereinbarung. Praxis-Tipp Da die Einzelheiten des ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2.2 Unternehmenserfolgsbezogener Teil (§ 18.4 Abs. 4 TVöD-S)

Der unternehmenserfolgsbezogene Teil der Sparkassensonderzahlung kann nicht nach den gleichen Grundsätzen und Ergebnissen des individuell-leistungsbezogenen Teils verteilt werden. Der noch näher zu definierende Unternehmenserfolg ist die alleinige Zielgröße, individuelle Leistungen bleiben außer Betracht. Die tarifrechtliche Regelung lässt einen großen Spielraum, den die ein...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.2.1 Individuell-leistungsbezogener Teil (§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S)

§ 18.4 Abs. 3 TVöD-S regelt den individuell-leistungsbezogenen Anteil der Sparkassensonderzahlung. Hierfür bilden die Sparkassen ein Leistungsbudget, in welches sie für jeden Beschäftigten jährlich einen Betrag in Höhe von 64 % eines Monatstabellenentgelts einstellen. Zulagen und sonstigen Entgelte werden nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen[1]. Die Tarifvertragsparteie...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Verhältnis zur Haftung des Vorstands bzw. Geschäftsführers/Rückgriff

Rz. 23 Im Verhältnis zur Gesellschaft haften Vorstand und Aufsichtsrat nebeneinander. Diskutiert wird, ob die Aufsichtsratshaftung nachrangig ist,[1] das heißt, ob der Aufsichtsrat bzw. das betreffende Aufsichtsratsmitglied nur haften, wenn beim verantwortlichen Vorstand "nichts zu holen" ist. Dann stellt sich die Frage, ob das in Anspruch genommene Aufsichtsratsmitglied ein...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. Weisungsfreiheit des Vorstandes

Rz. 2 Der Vorstand ist im Gegensatz zur Geschäftsführung bei der GmbH nicht weisungsabhängig (§ 76 AktG). Seine Tätigkeit unterliegt zwar der Kontrolle des Aufsichtsrats, die Überwachung kann jedoch allenfalls ein Vetorecht umfassen, wenn der Aufsichtsrat bestimmte Zustimmungsvorbehalte festlegt. Diese Möglichkeit hat auch die Hauptversammlung. Ein Initiativrecht mit dem Erg...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / II. Überwachungsaufgabe

Rz. 2 Der Umfang und die Intensität der Überwachungsaufgabe ist jeweils im Einzelfall so zu bestimmen, dass eine effektive Überwachung gewährleistet ist. Bereiche, die einwandfrei organisiert sind und funktionieren, bedürfen einer geringeren Kontrolle als Dezernate, bei denen es verstärkt zu Versäumnissen kommt. Die Überwachungsaufgabe muss nicht engmaschig erfolgen, der Vor...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / I. Überblick

Rz. 1 Da der Aufsichtsrat den Vorstand überwacht, hierbei aber selbst für Versäumnisse haftet, kann es Situationen geben, in den Vorstand und Aufsichtsrat gesamtschuldnerisch haften. Der Aufsichtsrat wird dann ggf. nicht mit der notwendigen Entschlossenheit Ersatzansprüche gegen den Vorstand verfolgen. Auf der anderen Seite wäre der Vorstand für die Durchsetzung von Ersatzan...mehr

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A. Einleitung / a. Zuständigkeit für den Abschluss des D&O-Versicherungsvertrags

Rz. 50 Bei der AG sind die Zuständigkeiten umstritten.[1] Dies betrifft sowohl die externe als auch die interne Zuständigkeitsverteilung. Die herrschende Ansicht hält den Vorstand nach außen für den Abschluss der D&O-Versicherung und damit auch für Änderungen und die Beendigung des Versicherungsvertrags für zuständig.[2] Der BGH[3] hat in einer Entscheidung ausgeführt: Zweife...mehr

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B. AVB D&O / V. Freistellung im Vorfeld

Rz. 18 Durch bestimmte Eigenschadenklauseln, bei denen fiktiv darauf abgestellt wird, dass z.B. ohne die vorherige Freistellungsvereinbarung ein Haftpflichtanspruch entstünde, wird der Bereich der Haftpflichtversicherung verlassen, weil erst gar kein Haftpflichtanspruch entsteht. Insofern läge eine "reine" Eigenschadenversicherung vor. Rz. 19 Der häufige Fall ist der Haftungs...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / VII. Durchsetzung des Anspruchs aus der Organhaftung

Rz. 16 Soll der Aufsichtsrat in die Haftung genommen werden fragt sich, wer diese Ansprüche durchsetzen soll. Der Vorstand, der vom Aufsichtsrat überwacht wird bzw. der ggf. an dem in Rede stehende Verstoß mitgewirkt hat, erscheint hierfür nicht geeignet. Gleichwohl hat der Vorstand auch den Aufsichtsrat zu überwachen, wenn auch nicht mit derselben Intensität mit der dieser ...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / III. Personalkompetenz/unangemessene Vergütung

Rz. 8 Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn ggf. ab. Bereits bei der Auswahl der geeigneten Personen können dem Aufsichtsrat Versäumnisse unterlaufen, für die er in die Haftung geraten kann. Ferner handelt der Aufsichtsrat mit dem Vorstand den Anstellungsvertrag aus. Hier ordnet bereits § 116 Satz 3 AktG an, dass der Aufsichtsrat haftet, wenn er eine unangeme...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren- D...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 1.1.3.1 § 34 GenG Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder

(1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einer Genossenschaft anzuwenden. Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, wenn das Vorstandsmitglied bei einer unternehmerischen Entscheidung vernünftigerweise annehmen durfte, auf Grundlage angemessener Informationen zum Wohle der Genossenschaft zu...mehr