Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.3 Zuordnung von Leistungen

Rz. 48 Problematisch ist aber die Zuordnungsmöglichkeit von Leistungen, die der Unternehmer nicht ausschließlich für unternehmerische Zwecke verwendet. Früher war klar, dass bezogene sonstige Leistungen, soweit sie auch für unternehmerische Zwecke verwendet wurden, dem Unternehmen voll zugeordnet werden konnten. Bei Gegenständen galt dies entsprechend, mit der Einschränkung ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Antragstellung

Rz. 125 Der im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer kann über die zuständige Stelle in seinem Ansässigkeitsstaat beim BZSt, als der für das Vergütungsverfahren ausschließlich zuständigen Stelle[1], den Vergütungsantrag stellen. Der Antragsteller hat den Vergütungsantrag nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdat...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.8.3 Rechtsfolgen des Schadensersatzes

Rz. 218 Handelt es sich um einen "echten" Schadensersatz, liegt kein Leistungsaustausch vor, der Vorgang ist nicht steuerbar nach § 1 Abs. 1 UStG. Da kein steuerbarer Umsatz vorliegt, kann auch keine USt entstehen. Wenn keine USt entsteht, darf auch kein gesonderter Ausweis einer USt in einer Abrechnung oder einem anderen Dokument vorgenommen werden. Hat ein Beteiligter denn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Getrennte Berichtigungspflichten für Steuer und Vorsteuer

Rz. 40 Grundsätzlich sind in den Fällen des § 17 UStG sowohl die Steuer als auch der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Ausnahmen hiervon gelten für die Fälle des § 17 Abs. 3 UStG, die ausschließlich die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Veränderungen in der EUSt zum Gegenstand haben. Im übrigen Bereich kann sich die Berichtigung in Einzelfällen ebenso beschränken, und zwar m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Vorsteuerabzugsberichtigung

Rz. 32 § 15a Abs. 1 UStG sieht eine regelmäßig zeitanteilige Berichtigung eines zutreffenden und zutreffend bleibenden Vorsteuerabzugs für den Fall vor, dass sich in einem Kj. nach der erstmaligen Verwendung eines Wirtschaftsguts die für den Vorsteuerabzug im Jahr der erstmaligen Verwendung maßgebenden Verhältnisse (tatsächliche Verwendung, Rechtsänderung) verändern. Erfolgt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Berichtigung der Vorsteuer aus EUSt (§ 17 Abs. 3 UStG)

Rz. 204 Die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG genannte Einfuhr (ein Umsatz wie z. B. Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) ist bei den Berichtigungsfällen in § 17Abs. 1 UStG nicht aufgeführt. Letztere Vorschrift gilt also nicht unmittelbar für die Einfuhr. Da die EUSt jedoch nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG zum Vorsteuerabzug führen kann, müssen Änderungen an ihr bzw. ihrer Höhe ebenfalls d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.2.1 Berichtigungspflichtiger

Rz. 131 Der Unternehmer, an den der Umsatz ausgeführt worden ist, für den die Bemessungsgrundlage sich geändert hat, hat den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerabzug zu berichtigen. Nur ein Unternehmer hat diese Pflicht, weil nur ihm der Vorsteuerabzug zusteht. Unternehmer ist i. d. S. auch der Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG, dem ein – allerdings nach § 15 Abs. 4a UStG b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 9 Die Änderung der Bemessungsgrundlage hatte in der 6. EG-Richtlinie und hat in der MwStSystRL jeweils eine zweigeteilte Grundlage. Zum einen wurde bzw. wird in beiden Richtlinien die Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags und zum anderen die Berichtigung des Vorsteuerabzugs geregelt. Art. 90 Abs. 1 MwStSystRL (ebenso zuvor Art. 11 C Abs. 1 6. EG-Richtlinie) behande...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Umsätze

Rz. 70 Ein in § 9 UStG aufgeführter steuerfreier Umsatz kann nur als steuerpflichtig behandelt werden, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Dieses Tatbestandsmerkmal entspricht dem in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs: Die Vorleistungen müssen von einem Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.5 Leistungen des Gesellschafters

Rz. 286 Gesellschafter und Gesellschaft sind im Umsatzsteuerrecht jeweils eigene Rechtssubjekte, sie können untereinander im Gesellschaftsverhältnis tätig werden, aber auch im Rahmen eines Leistungsaustauschs auftreten. Grundsätzlich wird der Gesellschafter bzw. das Mitglied einer unternehmerisch tätigen Personenvereinigung nicht alleine deshalb zum Unternehmer, weil eine Ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Vom Vorsteuervergütungsverfahren ausgeschlossene Vorsteuerbeträge – § 18 Abs. 9 S. 3 UStG

Rz. 109 Da nur die für den Umsatz geschuldete USt als Vorsteuer abgezogen werden kann[1], kann das Vergütungsverfahren nicht durchgeführt werden, wenn einem ausländischen Abnehmer für eine stfreie Ausfuhrlieferung oder innergemeinschaftliche Lieferung oder aus sonstigen Gründen fälschlicherweise eine Rechnung mit gesondertem StAusweis erteilt wurde.[2] Die 8. EG-RL bzw. die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.3 Umsätze für das Unternehmen des Leistungsempfängers

Rz. 97 Die Anwendung von § 9 UStG setzt nicht nur die Unternehmereigenschaft des Leistenden (Rz. 21ff.) und des Leistungsempfängers (Rz. 77ff.) voraus. Die in § 9 UStG erwähnten Umsätze müssen außerdem für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht werden. Mit dieser Voraussetzung wird die Verbindung zum Vorsteuerabzug gem. § 15 Abs. 1 UStG hergestellt, denn auch der V...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Eigenverbrauchstatbestände (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 UStG a. F.)

Rz. 351 Der Begriff des Eigenverbrauchs war bis zum 31.3.1999 geprägt durch die steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG (sog. Entnahmeeigenverbrauch), § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG (sog. Leistungseigenverbrauch), § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c UStG (sog. Aufwendungseigenverbrauch) sowie dem § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG (sog. Gesellschafterverbrauch). Diese Regelungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.2 Änderung

Rz. 54 Eine Änderung liegt vor, wenn sich der Wert der Gegenleistung, die der Leistende für seine Leistung erhält oder erhalten soll, mindert oder erhöht. Diese Gegenleistung muss sich erhöht oder gemindert haben. Auf die Gründe, die für die Ermäßigung oder Erhöhung der Gegenleistung maßgebend waren, kommt es nicht an.[1] Dies kann sich durch Vereinbarung oder durch Rechtsfo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Bedeutung der Vorschrift im Mehrwertsteuersystem

Rz. 3 Die gem. § 15 Abs. 2 und 3 UStG wegen der Ausführung steuerfreier Umsätze vom Abzug ausgeschlossenen Vorsteuern gehören beim leistenden Unternehmer zu den Kosten des Umsatzes. Der Unternehmer wird diese Kostenbelastung regelmäßig bei seiner Preisbildung berücksichtigen, weil er nicht bereit sein wird, seinen Gewinn um die nichtabzugsfähigen Vorsteuern zu mindern. Gelin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Allgemeines

Rz. 143 § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG sieht eine sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG über die Änderung der Bemessungsgrundlage für die Fälle vor, in denen das vereinbarte Entgelt uneinbringlich geworden ist. Das bedeutet, dass der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist (L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Leistungsaustausch bei Erbfolge

Rz. 306 Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Es liegt insoweit Gesamtrechtsnachfolge vor, der oder die Erben treten nach der Rechtsprechung des BFH sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Keine Rückwirkung

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 1 S. 8 UStG sind die Berichtigungen der Steuer und/oder des Vorsteuerabzugs für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage bzw. der in § 17 Abs. 2 und 3 UStG als sinngemäß gleich zu behandeln erklärte Vorfall eingetreten ist. Materiell-rechtlich würde der Vorgang an sich zurückwirken auf die Entstehung des Steueran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.2.3 Keine Vorsteuerberichtigung bei fehlender wirtschaftlicher Begünstigung (§ 17 Abs. 1 S. 3 UStG)

Rz. 133 In Fällen einer Berichtigung der Bemessungsgrundlage im Zusammenhang mit Verkaufsfördermaßnahmen ist gem. § 17Abs. 1 S. 3 UStG der Vorsteuerabzug durch den Leistungsempfänger nicht zu berichtigen, wenn dieser durch die Änderung der Bemessungsgrundlage wirtschaftlich nicht begünstigt wird. Diese Regelung gründet sich darauf, dass nach der Rechtsprechung des EuGH z. B....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Besonderheiten bei den einzelnen in § 9 UStG bezeichneten Steuerbefreiungen

Rz. 116 Die in § 9 UStG aufgeführten Steuerbefreiungen gem. § 4 UStG stellen eine abschließende Aufzählung dar, die nicht erweitert werden kann, selbst wenn dies im Einzelfall in der Unternehmerkette (wegen des Vorsteuerabzugs) zu einem für die am Leistungsaustausch Beteiligten günstigeren Ergebnis führen könnte als die gesetzliche Steuerbefreiung gem. § 4 UStG. So kann z. B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.1.1 Noch nicht erfüllte Forderung

Rz. 150 Ist die Forderung bereits erfüllt, kann sie grundsätzlich nicht uneinbringlich sein.[1] Ist das bereits gezahlte Entgelt ganz oder teilweise zurückgezahlt, kann es insoweit uneinbringlich werden. Zahlt z. B. ein Gläubiger des Insolvenzschuldners Beträge, die er vor Insolvenzeröffnung vom Insolvenzschuldner vereinnahmt hat, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens infol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2.2 Leistungen der Gesellschaft bei Gründung

Rz. 269 Ob die Gesellschaft gegenüber dem Gesellschafter bei der Ausgabe der Anteile eine Leistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ausführt, war lange umstritten. Der BFH[1] war früher regelmäßig – zuerst bei der Ausgabe von Anteilen an einer Publikumsgesellschaft[2] – davon ausgegangen, dass die Gesellschaft mit der Ausgabe der Anteile eine steuerbare Leistung (unter den w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5 Preisnachlässe in der Leistungskette (§ 17 Abs. 1 S. 6 UStG)

Rz. 126b § 17 Abs. 1 S. 6 UStG regelt, dass bei Preisnachlässen und Preiserstattungen eines Unternehmers in einer Leistungskette an einen in dieser Leistungskette nicht unmittelbar nachfolgenden Abnehmer eine Minderung der Bemessungsgrundlage nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG nur vorliegt, wenn der Leistungsbezug dieses Abnehmers im Rahmen der Leistungskette im Inland steuerpflicht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3.4 Unentgeltliche Wertabgaben (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 576 Unentgeltliche Lieferungen nach § 3 Abs. 1b UStG sowie unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9a UStG, die in den Freihäfen (Freizone i. S. d. Art. 243 UZK) oder in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ausgeführt werden, sind wie Umsätze im Inland zu behandeln (§ 1 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 UStG). Voraussetzung für die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.4 Einzelfälle zum Leistungsaustausch

Rz. 84 Abgeordnetenbezüge: Bezüge eines Parlamentsabgeordneten unterliegen nicht der USt, da die Abgeordneten keine Leistung im wirtschaftlichen Sinne ausführen.[1] Rz. 85 Abgabe verzehrgeeigneter Lebensmittel an karitative Einrichtungen: Geben Unternehmer unentgeltlich Lebensmittel kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums oder bei Frischware kurz vor Ablauf der Verkaufs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 8. EG-RL

Rz. 58 In der 8. RL des Rates v. 6.12.1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt – Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige[1] – war bis 31.12.2009 das Verfahren zur Erstattung von Vorsteuern an in den Mitgliedstaaten ansässige Unternehmer geregelt. Die RL, die nicht in der MwStSystRL aufge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr (§ 4 Nr. 8 Buchst. a–g UStG)

Rz. 117 a) Die Möglichkeit, die gem. § 4 Nr. 8 Buchst. a bis g UStG (und in der Zeit v. 1.1.1993 bis Ende 1999 gem. § 4 Nr. 8 Buchst. k UStG, Rz. 16) steuerfreien Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr als steuerpflichtig zu behandeln, geht zurück auf die bereits in § 9 UStG 1967 vorgesehene Optionsmöglichkeit für die steuerfreien Umsätze gem. § 4 Nr. 8 UStG 1967. Rz. 118 Die Op...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 An andere Unternehmer

Rz. 77 Es muss zur Anwendbarkeit des § 9 UStG an einen anderen Unternehmer geleistet werden. Das BVerfG hat in seinem Beschluss v. 11.6.1985[1] entschieden, dass die Auffassung des BFH, wonach die Beschränkung des Optionsrechts in § 9 UStG auf Umsätze an andere Unternehmer keinen Grundrechtsverstoß beinhalte, nicht zu beanstanden ist. Rz. 77a Die Unternehmereigenschaft des Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Besondere Besteuerungsformen

Rz. 20 § 17 Abs. 1 UStG ist, obwohl die Vorschrift dazu keine Aussage enthält, auch auf die besonderen Besteuerungsformen entsprechend anzuwenden. Dies sind der Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen gem. § 23 UStG i. V. m. §§ 69ff. UStDV und nach § 23a UStG, die Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nach § 24 UStG, die Besteuerung de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.2 Antragsbearbeitung

Rz. 137 Das BZSt muss dem Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich das Datum des Eingangs des Antrags beim BZSt mitteilen.[1] Es hat den Vergütungsantrag grundsätzlich innerhalb von vier Monaten und zehn Tagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen abschließend zu bearbeiten und den Vergütungsbetrag auszuzahlen.[2] Rz. 138 Bei begründeten Zweifeln an dem Recht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Leistungen von Wohnungseigentümergemeinschaften an Wohnungseigentümer und Teileigentümer (§ 4 Nr. 13 UStG)

Rz. 182 § 9 Abs. 1 UStG führt auch die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 13 UStG auf. Nach der Begründung des Regierungsentwurfs eines UStG 1979[1] wurde die Anwendbarkeit des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 13 UStG steuerfreien Umsätze ausgedehnt, weil "die Steuerbefreiung bei Leistungen an Unternehmer zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann". Es sollte also sichergestellt werd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.1 Erwerber tritt in die Rechtsposition des Veräußerers ein

Rz. 461 § 1 Abs. 1a S. 3 UStG regelt, dass der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Damit wird die Einzelrechtsnachfolge[1] des Erwerbers festgeschrieben, die sich aus Art. 19 MwStSystRL (früher Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie) ergibt.[2] Hintergrund ist die Vermeidung eines unbesteuerten Letztverbrauchs. Rz. 462 Da der Erwerber in die Rechtsposition...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Haupt- und Nebenleistung

Rz. 160 Ist nach den vorstehenden Grundsätzen festgestellt worden, dass es sich nicht um eine einheitliche Leistung, sondern um mehrere, wirtschaftlich trennbare Leistungen handelt, muss geprüft werden, ob einzelne Leistungen Nebenleistungen zu einer als Hauptleistung zu qualifizierenden Leistung darstellen. Nebenleistungen teilen grundsätzlich das umsatzsteuerrechtliche Sch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.5 Erneute Berichtigung

Rz. 179 Wird ein als uneinbringlich behandeltes Entgelt nachträglich doch noch vereinnahmt, so sind nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 UStG der Steuerbetrag und der Vorsteuerabzug erneut zu berichtigen. Die Vorschrift folgt wiederum wie § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 UStG dem Gedanken, dass letztlich das tatsächlich Aufgewendete für die Besteuerung und somit auch für den Vorsteuerabzug maß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 RL 2008/9/EG

Rz. 69 Mit der RL 2008/9/EG des Rates v. 12.2.2008 zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der RL 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige[1] wurde das bis 31.12.2009 in der sog. 8. EG-RL[2] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern an EU-Unternehmer auf eine neue Grundla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.2.4 Berichtigungsumfang

Rz. 134 Der in Anspruch genommene Vorsteuerabzug ist nach § 17 Abs. 1 S. 1 UStG insoweit zu berichtigen, als sich die Bemessungsgrundlage (Rz. 49–116) geändert hat. Ist wegen unzutreffenden Steuerausweises in der Rechnung ein noch darüber hinausgehender Vorsteuerabzug vorgenommen worden, so ist dieser nur nach § 14c Abs. 1 S. 2 UStG, also nach Rechnungsberichtigung, entsprec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6.1 Berichtigung des geschuldeten Steuerbetrags (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG)

Rz. 128 Der für den Umsatz geschuldete Steuerbetrag ist entsprechend der Änderung der Bemessungsgrundlage zu berichtigen. Maßgebend ist also nicht der insgesamt geschuldete Steuerbetrag, sondern nur der für den Umsatz geschuldete. Die Rechnungssteuer nach § 14c UStG wird also nicht betroffen. Für sie kann sich eine Berichtigungsmöglichkeit nur durch Rechnungsberichtigung erö...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.4 13. EG-RL

Rz. 81 In der Dreizehnten RL des Rates v. 17.11.1986 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die USt-Verfahren der Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige Steuerpflichtige[1], die über den 31.12.2009 hinaus unverändert gilt, ist analog zur RL 2008/9/EG, die für EU-Unternehmer gilt, die Erstattung von MwSt an Drit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Umsätze der Blinden und Blindenwerkstätten (§ 4 Nr. 19 UStG)

Rz. 185 Wie bereits § 9 UStG 1967/73 ist auch § 9 UStG i. d. F. seit dem 1.1.1980 anwendbar bei den gem. § 4 Nr. 19 UStG steuerfreien Umsätze der Blinden und Blindenwerkstätten.[1] Bei § 4 Nr. 19 UStG wird, wie auch sonst, die Anwendung von § 9 UStG wegen des dann möglichen Vorsteuerabzugs wirtschaftlich immer von Vorteil sein, wenn der Unternehmer an zum Vorsteuerabzug berec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Nichtabziehbare Vorsteuern (§ 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG)

Rz. 201 Mit Wirkung ab 19.12.2006 waren die früheren Nr. 2 u. 3 aus § 15 Abs. 1a UStG gestrichen worden, sodass sich der Ausschluss des Vorsteuerabzugs seitdem nur noch auf die einkommensteuerlich nicht abziehbaren Aufwendungen, die in § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1–4, 7 EStG oder § 12 Nr. 1 EStG genannt sind, beschränkt. Rz. 202 Die Regelung des § 17 Abs. 2 Nr. 5 UStG, die § 17 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 1 Rz. 1 einstweilen frei Rz. 2 Für das Mehrwertsteuersystem war die Regelung als § 16 im Regierungsentwurf eines UStG v. 30.10.1967[1] vorgesehen, derzufolge durch eine Änderung der Bemessungsgrundlage eine doppelte Berichtigungspflicht ausgelöst werden sollte. Da im MWSt-System bei jedem Umsatz eine doppelte Rechtsfolge ausgelöst wird, die Umsatzsteuerpflicht und der Vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.3 Rechnungsausstellung

Rz. 470 Da es sich bei einer Geschäftsveräußerung um einen nicht steuerbaren Umsatz handelt, bestehen keine umsatzsteuerrechtlichen Anforderungen an eine ggf. auszustellende Rechnung oder den abzuschließenden Kaufvertrag. In keinem Fall darf – weder in einer Rechnung noch in dem Kaufvertrag – eine USt gesondert ausgewiesen werden. Weist der Veräußerer trotz einer nicht steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.2.1 Betriebsveranstaltungen

Rz. 319 Eine Betriebsveranstaltung (Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Jubiläumsfeier) ist im Regelfall im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt. Soweit eine solche im Interesse des Arbeitgebers ausgeführte Veranstaltung vorliegt, fehlt es an einem Zuwendungswillen zugunsten des Personals. In diesem Fall liegt eine Leistung für die privaten Bereich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Einzeloption

Rz. 60 Jeder in § 9 UStG bezeichnete steuerfreie Umsatz kann als steuerpflichtig behandelt werden. Dies bedeutet, dass der Unternehmer gleichartige Umsätze, welche unter eine in § 9 UStG angeführte Steuerbefreiung fallen, unterschiedlich behandeln kann. Abschn. 9.1 Abs. 1 S. 2 UStAE formuliert dies – ebenso wie davor die UStR – wie folgt: "Der Unternehmer hat bei diesen Steue...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.5.2 Fahrzeugüberlassung

Rz. 338 Wird ein Unternehmensfahrzeug dem Personal auch für private Fahrten überlassen, führt die Überlassung bei dem überlassenden Unternehmer zu einem Ausgangsumsatz, der der USt zu unterwerfen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zulässigerweise dem Unternehmen zugeordnet werden konnte. Dazu muss das Fahrzeug zu mindestens 10 % für unternehmerische Zwecke verwendet w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2.1 Rechtslage ab 1985

Rz. 151 Mit den bereits in Rz. 10f. erwähnten Änderungen durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz und durch das Steuerbereinigungsgesetz 1985 ist die Anwendung des UStG im Bereich des § 4 Nr. 12 UStG erheblich eingeschränkt worden: Der Verzicht auf die Steuerbefreiungen gem. § 4 Nr. 12 UStG ist nur noch zulässig, soweit der Unternehmer nachweist, dass das Grundstück weder Wohnzw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.3 Steuerbare Leistungen ohne Entgelt

Rz. 330 Wird dem Personal von seinem Arbeitgeber eine Leistung erbracht, die nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt worden ist und für die das Personal auch keine Gegenleistung aufgewendet hat, kann dies in Abhängigkeit der Art der erbrachten Leistung zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kann sich ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.3 Im Inland

Rz. 379 Der innergemeinschaftliche Erwerb muss im Inland ausgeführt werden. Dabei wird über § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG nicht festgelegt, wo ein innergemeinschaftlicher Erwerb räumlich ausgeführt wird. Insoweit ist auf die Vorschrift zur Bestimmung des Orts des innergemeinschaftlichen Erwerbs nach § 3d UStG zurückzugreifen. Der Inlandsbegriff ergibt sich dabei aus der Definition d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Hilfsgeschäft

Rz. 53 In den Rahmen des Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte des Unternehmers (Geschäfte, auf die die Tätigkeit des Unternehmens ausgerichtet ist), sondern auch alle Tätigkeiten, die die Haupttätigkeit des Unternehmers mit sich bringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Hilfsgeschäfte nachhaltig, d. h. mit der Absicht, auf Dauer Einnahmen zu erzielen, ausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.1.1.3 Einzelfälle

Rz. 60 Arzneimittelabschläge: Nach der EuGH-Rechtsprechung[1] muss die Bemessungsgrundlage von dem Betrag gebildet werden, der dem Preis entspricht, zu dem ein pharmazeutisches Unternehmen Arzneimittel an Apotheken verkauft hat, abzüglich des Abschlags, der gegenüber den Unternehmen der privaten Krankenversicherung anfällt, wenn diese ihren Versicherten deren Kosten für den ...mehr