Fachbeiträge & Kommentare zu Vorsteuerabzug

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 4 Fall: Das Organ

Sachverhalt Die A & B-oHG ist in Süddeutschland im Fensterbau (Produktion, Handel, Einbau) tätig. Um jederzeit preisgünstig an Kunststoff-Profile kommen zu können, hatte sich die A & B-oHG schon vor Jahren an der in Hamburg ansässigen Kunststoffe-GmbH mit 60 % beteiligt. Seit dieser Zeit ist die A & B-oHG größter Abnehmer der Kunststoff-Profile der GmbH. Der Gesellschafter A ...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 2.3 Lösung

Gesellschafter A als Geschäftsführer bei der A & B OHG A kann grundsätzlich als natürliche Person Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sein. Voraussetzung ist, dass er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht am Markt Leistungen erbringt. Mit der Tätigkeit als Geschäftsführer bei der OHG wird er selbstständig tätig, eine weisungsgebundene Tätigkeit gegenüber de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.3 Grundlagen Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer ("USt") ist keine "Personensteuer", d. h., sie knüpft nicht an die persönlichen Verhältnisse und individuelle Leistungsfähigkeit bzw. Zahlungsfähigkeit der beteiligten Personen an. Es handelt sich stattdessen um eine "Sach- oder Objektsteuer" bzw. eine "allgemeine Verbrauchsteuer", die den Verbrauch von Waren und Dienstleistungen besteuert. Der Umsatzsteuer ...mehr

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Reise- und Bewirtungskosten... / 2.2 Fragestellungen

In welchem Umfang kann E aus diesen Reise- und Bewirtungskosten einen Vorsteuerabzug vornehmen? E führt regelmäßig den Vorsteuerabzug nicht ausschließende Ausgangsleistungen aus. Wie muss die Abrechnung der Übernachtungskosten in der Rechnung des E erfolgen?mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.1 Hintergrund und aktuelle BEPS-Entwicklungen

Verrechnungspreise, Zoll und Umsatzsteuern sind in unterschiedlichen Rechtsgebieten geregelt, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Faktisch bewerten sie jedoch alle wirtschaftlichen Transaktionen zwischen Unternehmen. Im Unterschied zu Verrechnungspreisen, die lediglich Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zum Gegenstand haben, ist der Regelungskreis von Zöllen u...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 2.2 Fragestellungen

Die beteiligten Personen möchten jeweils wissen, ob sie als Unternehmer Umsatzsteuer schulden, wie die Abrechnungen aussehen müssten und wann die Umsatzsteuer entsteht, soweit die Unternehmereigenschaft vorliegt und ob die Gesellschaften ggf. einen Vorsteuerabzug haben.mehr

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Reise- und Bewirtungskosten... / Zusammenfassung

Kaum ein Unternehmer bleibt von der Problematik der zutreffenden Behandlung des Vorsteuerabzugs bei Bewirtungs- und Reisekosten verschont. Bei den unterschiedlichen nationalen Regelungen (Umsatzsteuergesetz, Auffassung der Finanzverwaltung, Vorgaben aus der Rechtsprechung von BFH und EuGH sowie Rechtsprechung der Finanzgerichte) können Unternehmer und deren Berater leicht de...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.1.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

Die Beteiligten (HQ und LRD) sollten sich über die Verzollungsverantwortung einigen, da diese einen maßgebenden Einfluss auf die umsatzsteuerliche Behandlung des Vorgangs in Deutschland hat. Übernimmt HQ die Verzollung in Deutschland, erbringt HQ eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung und muss sich in diesem Fall für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland r...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.2.2 Umsatzsteuerliche Aspekte

HQ erbringt im Anschluss an den Import der Ware (nach Lagerung) eine im Inland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung an den Kunden und muss sich für umsatzsteuerliche Zwecke in Deutschland registrieren lassen. HQ hat Verfügungsmacht zum Zeitpunkt der Einfuhr und ist daher zum Vorsteuerabzug aus der EUSt berechtigt. Die Bemessungsgrundlage für die EUSt bestimmt sich nach de...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / Zusammenfassung

Hält ein Unternehmer Beteiligungen an anderen Gesellschaften, können sich daraus vielfältige umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen ergeben. Von der Annahme eines einheitlichen Unternehmens im Falle der Organschaft über die Frage der Zuordnung der Beteiligung zum Unternehmen und den sich daraus ergebenden Problemen bei einem Verkauf dieser Beteiligungen bis hin zum Vorsteuerabz...mehr

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Umsatzsteuer und Beteiligungen / 2 Fall: Das gute Investment

Sachverhalt Einzelunternehmer E betreibt in Düsseldorf einen gutgehenden Filialhandel mit Weinen. Von einem Zulieferer erfährt E, dass ein Investor aus der Import-GmbH aussteigen möchte, die sich auf den Import von Lebensmitteln aus Südeuropa spezialisiert hat. Da E davon überzeugt ist, dass sich in Zukunft für die Import-GmbH gute Absatzmöglichkeiten für ihre Produkte im Inl...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 6.3.2 Verdeckte Gewinnausschüttung ("vGA")

Eine vGA ist gem. R 8.5 KStR wie folgt definiert:mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.3.4.3 Jahresendanpassungen gegenüber Drittland

Die folgende Darstellung zeigt den Rechnungs- und Warenfluss zwischen einem Strategieträger/Produzenten/Headquarter ("HQ") und einer deutschen Vertriebsgesellschaft. Abb. 167: Jahresendanpassungen gegenüber Drittland Ertragsteuerliche/VP-Aspekte HQ = Strategieträger, Vertriebsgesellschaft = Routineunternehmen Verrechnungspreismethode: TNMM Laut Benchmarking-Studie ergibt sich ein...mehr

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Teil B: Grundlagen steuerli... / 14.1 Betriebsstätten

Autoren: Jörg Hanken, Daniel Retzer Die Besteuerung von Betriebsstätten ist äußerst komplex, insbesondere in der Bau- und Maschinen-/Anlagenbauindustrie sowie im Banken- und Versicherungsbereich. Eine ausführliche Darstellung würde den Rahmen dieses Buchs sprengen. Daher werden nachfolgend einzelne aktuelle Aspekte beleuchtet, zunächst auf Basis der bisherigen Rechtslage[715]...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Grundsätzliche Aufzeichnungspflichten

Tz. 28 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Vereine, die i. S. d. § 2 UStG (Anhang 5) Unternehmer sind, werden, wie es die gesetzlichen Bestimmungen, die das Umsatzsteuerrecht fordert, nach § 22 UStG (Anhang 5) verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen. Diese Verpflichtungen gelten auch für innergemeinschaftliche Warenliefer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtliches Gehör im Kostenfestsetzungsverfahren a) Ausgestaltung im einzelnen umstritten Nach der Regelung in § 104 Abs. 1 S. 3 ZPO hat der Rechtspfleger seine dem Antrag ganz oder zum Teil stattgebende Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag dem Antragsgegner unter Beifügung der Kostenberechnung von Amts wegen zuzustellen. Dies könnte dafür sprechen, dass es einer ...mehr

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AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / Leitsatz

Es kann dahinstehen, ob es im Kostenfestsetzungsverfahren zulässig ist, einen Kostenfestsetzungsbeschluss ohne vorherige Anhörung des Erstattungspflichtigen zum maßgeblichen Kostenfestsetzungsantrag zu erlassen. Eine eventuelle Gehörsverletzung wirkt sich nämlich dann nicht mehr aus und rechtfertigt nicht eine Abänderung oder Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, wenn der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, Rechtliches Ge... / III. Berücksichtigung der Umsatzsteuerbeträge

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt für die Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers (des Kostenfestsetzungsverfahrens), dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann. Eine solche Erklärung hatte hier im Kostenfestsetzungsantrag v. 13.7.2021 hinsichtlich der Antragsgegner zu 2–5 vorgelegen. 2. Einwendungen gegen d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Verkauf von Karnevalsorden

Tz. 15 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei dem Verkauf von Karnevalsorden handelt es sich um einen, von der unentgeltlichen Abgabe von Karnevalsorden abzugrenzenden, steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (FG Köln v. 18.04.2012, 13 K 1075/8, EFG 2012, 1693). In seiner Entscheidung lehnt das FG die Einordnung in einen Zweckbetrieb ab, weil die Tatbestandsmerkmale (Bed...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wohltätigkeitsveranstaltungen

Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Wohltätigkeitsveranstaltungen werden in der Regel in der Form von Bällen, Gala-Vorstellungen, Basaren, Lotterien und Tombolen durchgeführt. Einnahmen aus derartigen Veranstaltungen sind steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. d. § 64 AO (FG München vom 08.03.1999, AZ: 7 K 3032/96 zur Benefizveranstaltung eines Umweltschutzvereins). Für Zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 02/2023, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Burhoff auf den S. 49 ff. eine Rechtsprechungsübersicht zu den Gebühren und Auslagen nach den Teil 4 bis 7 VV. Lissner (S. 62 ff.) beschäftigt sich mit dem neuen Beratungshilfeformular, das ab dem 1.3.2023 von der Anwaltschaft zwingend zu verwenden ist. Er erläutert, was zukünftig von Seiten der Anwaltschaft zu beachten sein wird. Eine wichtige Entscheid...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zu den... / 4. Hat es umsatzsteuerliche Konsequenzen, wenn Unternehmen Personal oder Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) unentgeltlich bereitstellen?

Wenn Gegenstände (zum Beispiel Medikamente oder Kleidung) oder Personal aus einem Unternehmen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, können diese Lieferungen oder Leistungen als sogenannte unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer unterliegen. Zur Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen siehe II.5. Wenn Unternehmen aber Gegenstände oder Personal für humanitäre Zwecke unen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Fragen und Antworten zu den... / 7. Ich habe eine Ferienwohnung, die ich eigentlich zeitweise oder ganzjährig an wechselnde Feriengäste vermiete. Hat es steuerliche Konsequenzen, wenn ich sie vorübergehend und unentgeltlich Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zur Verfügung stelle?

Aus der vorübergehenden und unentgeltlichen Überlassung einer Ferienwohnung entstehen Ihnen keine nachteiligen steuerlichen Konsequenzen. Aufgrund der derzeitigen Situation ordnen die Finanzämter für die Jahre 2022 und 2023 die vorübergehende und unentgeltliche Überlassung einer Ferienwohnung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine der sogenannten Vermietungszeit zu. Das bedeut...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit Wirkung zum 1.1.1990 wurde die Vorschrift des § 23a UStG als Vereinfachungsregelung für die Besteuerung bestimmter kleinerer Körperschaften durch das Vereinsförderungsgesetz[1] neu in das Gesetz aufgenommen. Formaler Inhalt der Regelung ist die Pauschalierung der Vorsteuer i. H. v. 7 % des Umsatzes; tatsächlich soll aber mit dieser Regelung eine Vereinfachung gesch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Ausschluss weiterer Vorsteuerbeträge

Rz. 20 Neben den pauschalen Vorsteuerbeträgen hat der Unternehmer keinen weiteren Vorsteuerabzug. Dies betrifft sowohl Vorsteuerbeträge für laufende Aufwendungen als auch Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung von Investitionsgütern. Rz. 21 Von dem Verbot des Abzugs weiterer Vorsteuerbeträge sind auch die Umsatzsteuerbeträge erfasst, die sich aufgrund der Einfuhrumsatzsteuer od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 31 Findet ein Wechsel zwischen der Regelbesteuerung und der Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 23a UStG (und umgekehrt) statt, müssen die Vorsteuerbeträge des Unternehmers den jeweiligen Perioden zugeordnet werden, um festzustellen, zu welcher Besteuerungsform der jeweilige Vorsteuerbetrag gehört, um eine doppelte oder gar keine Erfassung der Vorsteuerbeträge zu ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 24 Die Regelung des § 23a UStG steht in keinem Widerspruch zu der Regelung des § 19 UStG zur Besteuerung der Kleinunternehmer. Übersteigt der maßgebliche Gesamtumsatz nicht die in § 19 Abs. 1 UStG genannte Umsatzgrenze von 22.000 EUR[1] im vorangegangenen Kj., kann der Unternehmer anstelle der Besteuerung nach Durchschnittssätzen auch die Nichterhebung der USt für Kleinu...mehr

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Risikoanalyse bei der Einfü... / 4 Aufnahme der bestehenden Strukturen des innerbetrieblichen Kontrollsystems (TCMS)

Nachdem bereits ein Überblick über das Geschäftsmodell des Unternehmens besteht und Schwerpunkte der Risikoanalyse gesetzt wurden, werden nun im Wege einer Mitarbeiterbefragung die wesentlichen Informationen zu steuerlichen Vorgängen und Prozessen abgefragt. Erster Ansprechpartner hierfür ist die Steuer- und/oder Buchhaltungsabteilung des Unternehmens. Die Mitarbeiter der St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzgrenzen

Rz. 9 Nach § 23a Abs. 2 UStG darf der steuerpflichtige Umsatz des Unternehmers – ohne die Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb – im vorangegangenen Kj. 45.000 EUR [1] nicht überschritten haben. Die Umsätze in der laufenden Periode sind für die Anwendung des § 23a UStG unbeachtlich. Die Umsatzgrenze für das vorangegangene Kj. ist mWv 1.1.2023 auf 45.000 EUR angehoben...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Bindungswirkung und Widerruf

Rz. 27 Die Erklärung zur Anwendung des § 23a UStG bindet den Unternehmer für mindestens fünf Jahre. Nach Ablauf der fünfjährigen Bindungsfrist ist keine neue Erklärung abzugeben, die Anwendung des § 23a UStG läuft bis zum Widerruf durch den Unternehmer weiter. Ziel dieser Regelung ist, einen ständigen Wechsel in der Besteuerungsform zu verhindern. Damit kann der Unternehmer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Vereinfachungsregelung des § 23a UStG wurde mWv 1.1.1990 durch das Vereinsförderungsgesetz[1] eingeführt und ist seitdem – bis auf drei Änderungen – fast unverändert geblieben. Zum 1.1.1993[2] wurde im Zusammenhang mit der Einführung des Europäischen Binnenmarkts klargestellt, dass in den "Umsatz", der als Berechnungsbasis für den pauschalierten Vorsteuerabzug gilt...mehr

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Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen

Kommentar Die Finanzverwaltung hat die Änderungen des UStAE zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen veröffentlicht. Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.10 UStAE um einen neuen Abs. 10 und 11. Forschungseinrichtungen können in unterschiedlicher Form auftreten und dabei sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtunternehmerischen Be...mehr

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Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen (zu § 2 und § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 2.10 UStAE um einen neuen Abs. 10 und 11. Forschungseinrichtungen können in unterschiedlicher Form auftreten und dabei sowohl einen unternehmerischen als auch einen nichtunternehmerischen Bereich unterhalten. Darüber hinaus finanzieren sie sich häufig in nicht unerheblichem Umfang aus öffentlichen Zuschüssen. Da es in der Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.1 Vollpauschalierung nach § 70 Abs. 1 UStDV

Rz. 49 Für die meisten in die Besteuerung nach § 23 UStG einbezogenen Unternehmer gilt die Vollpauschalierung nach § 70 Abs. 1 UStDV. Diese Berufs- oder Gewerbezweige sind im Abschnitt A der Anlage zur UStDV zusammengestellt. Bei Vorliegen der Vollpauschalierung werden sämtliche Vorsteuerbeträge des Unternehmers durch den Durchschnittssatz abgegolten. Ein darüber hinausgehen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Abgrenzung zu anderen Rechtsvorschriften

Rz. 154 Die Regelung des § 23 UStG steht in keinem Widerspruch zu der Regelung des § 19 UStG zur Besteuerung der Kleinunternehmer. Übersteigt der maßgebliche Gesamtumsatz nicht die in § 19 Abs. 1 genannte Umsatzgrenze von 22.000 EUR[1] im vorangegangenen Kj., kann der Unternehmer anstelle der Besteuerung nach Durchschnittssätzen auch die Nichterhebung der USt für Kleinuntern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Ermittlung des Umsatzes nach § 69 Abs. 2 UStDV

Rz. 60 Die Berechnung der im Rahmen der Durchschnittssätze abziehbaren Vorsteuerbeträge bestimmt sich nach einem Prozentsatz von den im Rahmen des jeweiligen Berufs- oder Gewerbezweigs erzielten Umsätzen nach § 69 Abs. 2 UStDV. Rz. 61 Nach der Definition des § 69 Abs. 2 UStDV zählen zum maßgeblichen Umsatz: steuerbare Umsätze im Inland im Rahmen des bezeichneten Berufs- oder G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1.2 Teilpauschalierung nach § 70 Abs. 2 UStDV

Rz. 53 Für die in Abschnitt B der Anlage zur UStDV aufgeführten Unternehmer kommt eine Teilpauschalierung der Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 2 UStDV infrage. Bei diesen Unternehmern können neben den Durchschnittssätzen noch die folgenden Vorsteuerbeträge unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG abgezogen werden: Vorsteuerbeträge für Gegenstände, die der Unternehme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Wechsel der Besteuerungsform

Rz. 149 Findet ein Wechsel zwischen der Regelbesteuerung und der Anwendung der Durchschnittssätze nach § 23 UStG (und umgekehrt) statt, müssen die Vorsteuerbeträge des Unternehmers den jeweiligen Perioden zugeordnet werden, um festzustellen, zu welcher Besteuerungsform der jeweilige Vorsteuerbetrag gehört, damit eine doppelte oder gar keine Erfassung der Vorsteuerbeträge ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Regelungsgehalt der Vorschrift

Rz. 1 § 23 UStG war eine Vereinfachungsregelung für kleinere Unternehmer bzw. auch für kleinere Unternehmensbereiche eines einheitlichen Unternehmens. Da die Regelung nur noch von wenigen Unternehmern angewendet wurde, ist sie zum 31.12.2022 ersatzlos aufgehoben [1] worden. Die allgemeinen Durchschnittssätze nach § 23 UStG können damit letztmalig für den Besteuerungszeitraum ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Wegfall der Aufzeichnungsvorschriften

Rz. 73 Um dem eigentlichen Ziel der Besteuerung nach Durchschnittssätzen, nämlich der Vereinfachung bei der Steuerberechnung, nahezukommen, ist der betroffene Unternehmer nach § 66 UStDV von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 UStG befreit. Damit braucht der Unternehmer keine Aufzeichnungen über die an ihn ausgeführten steuerpflichtigen Lieferungen un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.3 Sonstige Gewerbebetriebe

Rz. 140 Die Besteuerung nach den allgemeinen Durchschnittssätzen können alle in der Anlage erfassten sonstigen Gewerbebetriebe vornehmen, soweit sie in dem jeweiligen Gewerbezweig Umsätze bewirken. Jedoch können auch Umsätze bis zu 25 % in anderen Bereichen als unschädlich mit in die Bemessungsgrundlage für die Durchschnittssätze einbezogen werden (Rz. 71). Voraussetzung ist...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Erneute EuGH-Vorlage

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Summenmussfelder

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Als Summenmussfelder werden Oberpositionen bezeichnet, die hierarchisch über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen. Die Verpflichtung zur Übermittlung dieser Positionen resultiert aus der Pflicht zur Übermittlung der darunter befindlichen, rechnerisch verknüpften Mussfelder (vgl. BMF, Schreiben vom 28.09.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009,...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 1 Allgemein geltende Regelungen

Für alle nachstehend dargestellten Fälle des Reverse-Charge-Verfahrens gilt: Das Reverse-Charge-Verfahren greift auch beim Leistungsbezug für den nichtunternehmerischen bzw. hoheitlichen oder ideellen Bereich (insoweit besteht allerdings kein Recht zum Vorsteuerabzug). Der Leistende darf in seiner Rechnung keine Umsatzsteuer als Betrag gesondert ausweisen; tut er dies dennoch,...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / Zusammenfassung

Überblick In vielen Fällen schuldet inzwischen statt des leistenden Unternehmers der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt (sog. Reverse-Charge-Verfahren). Die in diesem Beitrag betrachteten "sonstigen" Anwendungsfälle umfassen die Lieferungen von sicherungsübereigneten Gegenständen außerhalb des Insolvenzverfahrens, Grundstücken, Gas über das Erdgasnet...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 3 Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Grundstücks­lieferungen)

Bei allen steuerpflichtigen Lieferungen von Grundstücken – d. h. Umsätzen, die unter das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) fallen – geht die Umsatzsteuerschuld nach § 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG auf den unternehmerischen Leistungsempfänger (bzw. die juristische Person) über. Hierzu gehören auch die Bestellung von Erbbaurechten und die Übertragung von Erbbaurechten, die Übertragung vo...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 2.1 Verwertung durch den Sicherungsnehmer (sog. Doppelumsatz)

Veräußert der Sicherungsnehmer den sicherungsübereigneten Gegenstand im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen privaten Erwerber, findet zwischen dem Sicherungsnehmer und dem privaten Erwerber und gleichzeitig zwischen dem Sicherungsgeber und dem Sicherungsnehmer jeweils eine Lieferung statt (sog. Doppelumsatz). Sofern der Sicherungsgeber auf seine Lieferung die Diffe...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 5 Handel mit Emissionszertifikaten

Bei der Übertragung der Emissionszertifikate auf einen anderen Unternehmer befindet sich der Ort der sonstigen Leistung am Sitz des Leistungsempfängers.[1] Liegt der Leistungsort im Inland und ist der Leistende hier nicht ansässig, war schon bisher der Leistungsempfänger Steuerschuldner.[2] Ist der Leistende im Inland ansässig, war er bislang Steuerschuldner und der Leistungs...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 4.1 Lieferung von Gas über das Erdgasnetz, von Elektrizität oder von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer

Nach § 3g UStG gilt für die Bestimmung des Leistungsorts für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz (nicht jedoch in Gasflaschen) oder von Elektrizität[1] von Wärme oder Kälte über Wärme- oder Kältenetze[2] durch im Ausland ansässige Unternehmer [3] grundsätzlich das Bestimmungslandprinzip – verbunden mit der Überwälzung der Steuerschuld auf den unternehmerischen Leistungsemp...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 6 Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen

Das Reverse-Charge-Verfahren gilt seit dem 1.1.2011 auch für die steuerpflichtigen Lieferungen von Industrieschrott, Altmetallen und sonstigen Abfallstoffen, sofern der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist.[1] Die unter das Reverse-Charge-Verfahren fallenden Gegenstände sind in der Anlage 3 zum Umsatzsteuergesetz im Einzelnen dargelegt.[2] Dazu gehören neben Abfällen und S...mehr