Fachbeiträge & Kommentare zu Wandelanleihe

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Veräußerung von Anteilen aus einer Wandelanleihe

Leitsatz Hat ein Finanzunternehmen eine Wandelanleihe in der Absicht erworben, einen kurzfristigen Eigenhandelserfolg zu erzielen, und veräußert es die im Zuge der Wandlung erhaltenen Aktien, erfüllt dies den Tatbestand des § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG. Normenkette § 8b Abs. 7 Satz 2 KStG, § 1 Abs. 3 KWG i.d.F. vom 22.9.2005 Sachverhalt Die Klägerin, eine GbR, firmiert als Wertpapi...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen (Satz 1)

"Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen sind insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifika...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4k... / 2.2.1.2 Qualifikation- oder Zurechnungskonflikt

Rz. 48 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 4k Abs. 1 S. 1 EStG ist das Vorliegen einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens. Es handelt sich dabei um zwei voneinander unabhängige Tatbestandsalternativen. Rz. 49 Liegt weder ein Qualifikations- noch ein Zurechnungskonflikt vor, ist die Anwendung des § 4k Abs. 1 S. 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.4.1 Allgemein

Rz. 10 Ein eigenes Antragsformular für die Voraussetzungen des § 50j EStG existiert nicht und ist auch systematisch nicht notwendig, da § 50j EStG zusätzlich zu den Voraussetzungen des § 50c Abs. 3 EStG erfüllt werden muss. Die Voraussetzungen des § 50j EStG müssen nach dem in Rz. 7 erwähnten Merkblatt des BZSt zu § 50j EStG (Punkt V., S. 3)[1] stattdessen schriftlich in dem...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Steuerabzugsbeträge (§ 30 Nr 1 KStG)

Tz. 13 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Nach § 30 Nr 1 KStG entsteht die KSt in Form von St-Abzugsbeträgen in dem Zeitpunkt, in dem die st-abzugspflichtigen Eink zufließen. Die Entstehung ist nicht abhängig von der Einbehaltung oder Anmeldung der St durch den Schuldner der Vergütung. Die Erhebung durch St-Abzug stellt eine besondere Erhebungsform der KSt dar. Voraussetzung hierfür ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.3 Abzug von der abzuführenden KapESt

Rz. 81 Das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut zieht die abgeführte KapESt auf Kapitalerträge gem. § 43 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1, 2 EStG nach Vornahme der Erstattung bei der von ihm abzuführenden KapESt ab. Auf diese Weise refinanziert sich das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut, das dem Gläubiger der Erträge trotz Einbehalts der KapESt den Kapitalertrag in der Prax...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 2.2 Von der Abstandnahme vom Steuerabzug erfasste Kapitalerträge

Rz. 14 Die Abstandnahme vom Steuerabzug ist bei unbeschränkt stpfl. Personen nach § 44a Abs. 1 S. 1 EStG vorgesehen, wenn sie Gläubiger von Kapitalerträgen i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 7 und 8–12 sowie S. 2 EStG sind.[1] Gemeint sind Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, d. h. Einnahmen aus Gewinnanteilen und Mitgliedschaftsrechten. Darunter fallen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.2 Voraussetzungen für die Erstattung

Rz. 77 Das inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. b EStG muss die Stammrechte (gesellschaftliche Beteiligung, Genussrechte, Wandelanleihen, Gewinnobligationen) des Anteilseigners verwahren oder verwalten. Rz. 78 Weiterhin muss dem inländischen Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut alternativ eine der folgenden Besch...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XI. Muster: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG)

Rz. 70 Muster 1.16: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG) Muster 1.16: Tagesordnung der weiteren Hauptversammlung mit Kapitalerhöhungsbeschluss und Neufassung der Satzung (ausführliche Fassung für Publikums-AG) (1) Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Ba...mehr

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Beschränkte Steuerpflicht für Zinsen aus Wandelanleihen

Leitsatz Zinsen aus Wandelanleihen führen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung. Normenkette §...mehr

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Teil C Direkte Steuern / 3.1.2.2.2 Zinsen

Zinszahlungen einer deutschen Gesellschaft an eine im VK ansässige Gesellschaft unterliegen grundsätzlich nicht der beschränkten Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG und deshalb auch nicht der deutschen Kapitalertragsteuer. Soweit ein Darlehen hingegen etwa durch deutschen Grundbesitz gesichert ist, erfolgt regelmäßig eine steuerliche Erfassung in Deutschland im Rahmen d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / D. Künftige Entwicklungen

Tz. 213 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Unter dem Stichwort "bessere Kommunikation von Finanzinformationen" hat der IASB mehrere Projekte identifiziert, die dazu dienen, eine bessere Kommunikation zu erreichen. Diese Projekte umfassen auch die unter dem Titel "Angabeninitiative" (disclosure initiative) initiierten Projekte. Ausgangspunkt für die Projekte ist, dass nach Auffassung ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Arbeitnehmer mit Belegschaftsaktien bzw. anderen Belegschaftswertpapieren

Rz. 15 Nach § 45b Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG kann eine Kapitalgesellschaft in Vertretung ihrer Arbeitnehmer beim BZSt einen Sammelantrag auf Erstattung von KapESt stellen, soweit es sich um Bezüge aus Belegschaftsaktien oder Erträge aus Wandelanleihen, Gewinnobligationen oder nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten als Belegschaftswertpapiere handelt, wenn die Belegschaftsakti...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.3 Sammelantrag (Abs. 1)

Rz. 8 Wie der Einzelantrag nach § 44b Abs. 1 EStG, so kann auch der Sammelantrag nach § 45b EStG nur für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 EStG gestellt werden. Bei diesen Kapitalerträgen handelt es sich um Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien oder beteiligungsähnlichen Genussrechten i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (§ 43 EStG Rz. 29ff), Bez...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Laufende Erträge aus inländischen Wandelanleihen, inländischen Gewinnobligationen und bestimmten inländischen Genussrechten (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Wie bisher unterliegen die laufenden Erträge aus bestimmten Kapitalforderungen gegen inländische Schuldner einem Steuerabzug in Höhe von 25 % durch den Schuldner der KapErtr. Bei den Wandelanleihen und Gewinnobligationen muss es sich zudem noch um Teilschuldverschreibungen handeln. Dafür ist die Ausgabe einer Mehrzahl von effektiven Stücken e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / N. Gewinne aus der Veräußerung von inländischen und ausländischen Gesellschaftsbeteiligungen und Anteilen an Investmentfonds (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 9 EStG)

Rn. 170 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Werden die Beteiligungen an inländischen oder ausländischen KapGes oder Genossenschaften oder Anteile an Investmentfonds von einer inländischen auszahlenden Stelle verwahrt oder verwaltet, hat diese vom Gewinn aus einer Veräußerung, wozu bei Anteilen von Investmentfonds auch deren Rückgabe, Abtretung, Entnahme oder verdeckte Einlage in eine...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 9. Zusammengesetzte Finanzinstrumente

Tz. 199 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Nach IFRS 1.IG35 hat ein IFRS-Erstanwender in seiner Eröffnungsbilanz IAS 32 anzuwenden, um begebene Finanzinstrumente (oder Komponenten von zusammengesetzten Finanzinstrumenten) entweder in finanzielle Fremdkapitalinstrumente oder Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, und zwar entsprechend der Substanz der vertraglichen Vereinbarungen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Inländische und ausländische KapErtr (§ 43 Abs 3 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition der inländischen KapErtr für Zwecke des gesamten KapSt-Abzugs; Gersch in K/S/M, § 43 Rz M1; ähnlich Storg in Frotscher, § 43 EStG Rz 192a. In allen übrigen Fällen handelt es sich um ausländische KapErtr. Rn. 281 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Bedeutung hat dies für § 43 EStG selbst, weil teilweise nur v...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Anforderungen einer retrospektiven Anwendung der IFRS

Tz. 31 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Gemäß dem Umstellungsgrundsatz, die IFRS retrospektiv anzuwenden, hat ein Unternehmen bei Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz die folgenden Vorschriften – mit Ausnahme der in den Paragraphen 13–19 und den Anhängen B–E des IFRS 1 genannten Sachverhalte – zu beachten: Alle gemäß IFRS bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte und Schulden sind an...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.2.2 Abkommensrechtliche Abgrenzung Dividenden – Zinsen

Für beide Gruppen der Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt das Wohnsitzprinzip. Eine Differenzierung ist ausschließlich im Hinblick auf die unterschiedlichen Quellensteuersätze erforderlich. In der deutschen Abkommenspolitik wird für Dividenden dem ausländischen Quellenstaat regelmäßig eine Quellensteuerberechtigung bzgl. Streubesitzdividenden in Höhe von 15 % eingeräumt. Für ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalerträge

Rn. 11 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Erstattet wurden die einbehaltenen und abgeführten KapErtr iSd § 43 Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG (inländische Beteiligungserträge sowie Erträge aus inländischen Wandelanleihen, Gewinnobligationen und schlichten Genussrechten). Eine Erstattung war ausgeschlossen, wenn der Erstattungsausschluss nach § 45 S 1 EStG eingriff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7.6 Betriebsvermögenszuführung vor dem Anteilseigner-Wechsel durch den Altgesellschafter

Tz. 138 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 Das Schr des BMF v 16.04.1999 (BStBl I 1999, 455 Rn 31) regelt eine Ausnahme von der Regelreihenfolge Danach kann in begründeten Einzelfällen die Zuführung des neuen BV auch dann stschädlich sein, wenn sie vor dem Zeitpunkt der Anteilsübertragung beginnt oder sogar schon abgeschlossen ist (...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 1 Kapitalerträge mit ­Steuerabzug

Der Schuldner der Kapitalerträge muss insbesondere auf folgende Erträge Kapitalertragsteuern einbehalten: Inländische Gewinnausschüttungen, Genussrechte und Wandelanleihen (ab 2012 bzw. 2013 ohne Papiere mit Zulassung zur Depotverwahrung)[1], Lebensversicherungserträge, stille Gesellschaften und partiarische Darlehen. Die inländische auszahlende Stelle (i. d. R. das inländisch...mehr

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Körperschaftsteuererklärung... / 4.7 Anlage WA – Steuerabzugsbeträge, fortführungsgebundener Verlustvortrag und weitere Angaben

Die Anlage WA hat 2019 im Volumen deutlich zugelegt. Insbesondere wurden zusätzliche Zeilen aufgenommen, in welchen Angaben zu einem schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu erklären sind. Auch sind Zeilen für die Mitteilung von Steuergestaltungen in diesen Vordruck aufgenommen worden. Die Anlage WA dient der Berücksichtigung von im Jahr 2019 einbehaltenen und damit au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 309 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag anzusetzen,[834] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[835] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ist. Dies muss auch bei Aktien am "Neuen Markt" gelten, auch wenn hier di...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7 Inanspruchnahme des Gläubigers der Kapitalerträge (Abs. 5 S. 2)

Rz. 119 Der Gläubiger der Kapitalerträge (als der Schuldner der KapESt – vgl. Rz. 7ff.) wird nur dann in Anspruch genommen, wenn der Schuldner, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig um die KapESt gekürzt hat (Rz. 100 und 121), wenn der Gläubiger weiß, dass der Schuldner, die den Verka...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.1 Anmeldung der einbehaltenen KapESt (S. 1)

Rz. 7 Für die Anmeldung der KapESt gilt die in § 44 Abs. 1 S. 5 Halbs. 1 EStG für die Entrichtung der KapESt bestimmte Frist. Danach hat der Steuerabzugsverpflichtete, d. h. der Schuldner der Kapitalerträge bzw. die die Kapitalerträge auszahlende Stelle, die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene KapESt jeweils bis zum 10. des darauf folgenden Monats bei dem FA anzumeld...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Taxable temporary differences (passivische Unterschiedsbeträge)

Tz. 56 Stand: EL 39 – ET: 11/2019 Grundsätzlich erfordert IAS 12 eine passivische latente Steuerabgrenzung in allen Fällen, in denen temporary differences bei ihrer Auflösung in späteren Perioden zu einer höheren Steuerbelastung führen, als aus Sicht der IFRS-Bilanz gerechtfertigt wäre (IAS 12.15). Von diesem Grundsatz sieht IAS 12.15 zwei Ausnahmen (Passivierungsverbote) vor...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Das Arbeitsprogramm des IASB

Tz. 104 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Das Arbeitsprogramm des IASB wird in die Kategorien Forschungsprojekte (Research Projects), Standardsetzung (Standard-Setting Projects), Standardpflege (Maintenance Projects) und Sonstige Projekte (Other Projects) unterschieden (vgl. hierzu www.ifrs.org/projects/work-plan/, Abruf 12.06.2019). Tz. 104a Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Derzeitig umfas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligungsfinanzierung / 3.2 Kapitalerhöhung

Nach der Gründung einer Aktiengesellschaft vollzieht sich die Beteiligungsfinanzierung über eine Kapitalerhöhung. Die verschiedenen Arten einer Kapitalerhöhung können der folgenden Abbildung entnommen werden. Abb. 1: Arten der Kapitalerhöhung Bei der Kapitalerhöhung gegen Einlagen (auch als ordentliche Kapitalerhöhung bezeichnet) werden neue, so genannte "junge" Aktien gegen B...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Internationale Gewinnabgren... / 3.5.3.3.1 Allgemeines

Tz. 778 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Unter Mezzanine-Finanzierung versteht man eine Mischform von EK- und FK-Finanzierung, die idR bei unternehmerischen Sondersituationen wie Unternehmensakquisitionen ua eingesetzt wird. Als mezzanine Finanzierungsinstrumente werden neben den Genussrechten allgemein auch Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen, Options- und Wandelanleihen und s...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Definition

Rn. 83 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Strukturierte Finanzinstrumente i. S. d. IDW RS HFA 22 (2015) sind VG mit Forderungscharakter (z. B. Ansprüche aus Krediten, Schuldscheindarlehen oder Anleihen) bzw. entsprechende Verbindlichkeiten, die im Vergleich zu den nicht strukturierten Finanzinstrumenten hinsichtlich ihrer Verzinsung, ihrer Laufzeit und/oder ihrer Rückzahlung besonder...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.3 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 208 Wertpapiere sind verbriefte Rechte, bei denen die Geltendmachung des Rechts vom Eigentum an der über das Recht ausgestellten Urkunde abhängig ist. Bei Wertpapieren i. e. S. wird das verbriefte Recht deshalb durch Übertragung des Eigentums an der Urkunde übertragen (sog. Traditionspapiere). Unter die Gliederungsnummer A III 5 in § 266 Abs. 2 HGB gehören nur die sog. b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Gesellschaftsrecht / 2. Aktienderivat

Rz. 208 Neben dem eigentlichen Gesellschaftsanteil können auch Aktienderivate, z.B. stock options oder Anlagezertifikate, Bestandteil eines Nachlasses sein. Grundsätzlich verbrieft ein Aktienderivat ein Recht bezüglich eines (Aktien-)Basiswertes. Dieses Recht gehört gem. § 1922 BGB im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge unproblematisch zum Nachlass. Rz. 209 Insbesondere im Hinbli...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Derivative

Tz. 29 Stand: EL 37 – ET: 2/2019 Als (freistehende) Derivate (freestanding/stand-alone derivatives) werden Finanzinstrumente und Vertragsformen im Anwendungsbereich des Standards bezeichnet, die sämtliche der nachfolgenden drei Merkmale erfüllen (vgl. IFRS 9 Appendix A): Die Wertentwicklung des Geschäfts leitet sich aus der Veränderung eines Risikofaktors ab. Der IASB nennt al...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Die Assoziierungsvermutung

Tz. 22 Stand: EL 35 – ET: 6/2018 Die Beteiligungsquote an assoziierten Unternehmen liegt im Regelfall zwischen 20 % und 50 %. Bei einem Stimmrechtsanteil ab 20 % greift die sog. Assoziierungsvermutung, dh., im Zweifelsfall wird ein (zumindest) maßgeblicher Einfluss vermutet, wenn der Investor direkt oder indirekt (also auch durch ein Tochterunternehmen) 20 % oder mehr der Sti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Der Nachlass als wertbi... / 6. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 174 Börsengehandelte Aktien werden grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag angesetzt.[458] Das gilt auch, wenn dieser ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen sollte.[459] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten ist. Dies muss auch bei Aktien am "Neuen Markt" gelten, auch wenn hier die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Uelner, Die Veräußerung von Bezugsrechten bei wes Beteiligung gem § 17 EStG, DB 1964, 273; Sontheimer, Die stliche Behandlung von Genußrechten, BB-Beilage 19/1984; Gerlach, Folgen den Wertübergängen zwischen Anteilen bei Kap-Erhöhungen auch anteilige AK? BB 1998, 1506; Kreft, Besteuerung von "Wandelanleihen" im PV und BV, GestStB 3/1999; Schweyer/Dannecker, § 17 EStG: Anwartscha...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / bb1) Wandelschuldverschreibungen

Tz. 211 Wandelschuldverschreibungen gewähren dem Gläubiger das Recht zur Wandlung der Anleihe (Fremdkapital) in Aktien (Eigenkapital). Während in einem ersten Schritt der Wert der finanziellen Schuld – d. h. der Barwert von Zins und Tilgung – ermittelt wird, ist in einem zweiten Schritt zur Ermittlung des in die Kapitalrücklage einzustellenden Werts des Eigenkapitalinstrumen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / cc) § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB

Tz. 52 § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB erfasst für die Kapitalrücklage auch den Betrag, der bei der Ausgabe für Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird. Notwendiges Element ist das Bezugsrecht auf Aktien [150]; für GmbH-Anteile gilt das auch, ist aber theoretischer Natur.[151] Erfasst sind die in § 221 AktG geregelten Wandelschu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / dd4) Wahlweise Neubeurteilung – Wechsel der funktionalen Währung

Tz. 167 Nach den Bestimmungen des IAS 32 ist es für eine Klassifizierung als Eigenkapitalinstrument nicht schädlich, wenn eine Bindung an eine (Fremd-)Währung besteht, die von der funktionalen Währung abweicht. Dies bedingt jedoch, dass das Finanzinstrument gemäß IAS 32.16(b)(iii) Rechte, Optionen oder Optionsscheine verkörpert und den bestehenden Eigenkapitalgebern darüber ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Zugangs- und Fol... / ee) Exkurs: Hybride Finanzinstrumente

Tz. 363 Eine weitere Gruppe von Finanzinstrumenten sind Finanzprodukte, welche ein originäres Finanzinstrument mit zusätzlichen Rechten oder Pflichten kombinieren. Diese Gruppe wird als hybride Finanzinstrumente oder auch strukturierte Produkte bezeichnet, die aus einem Basisinstrument und einem Derivat bestehen. Als klassisches Beispiel gilt eine Wandelschuldverschreibung, die...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / aa) Überblick

Tz. 208 Unter zusammengesetzten Finanzinstrumenten – z. T. auch als hybride Finanzinstrumente bezeichnet – sind Verträge zu verstehen, die sowohl Eigen- als auch Fremdkapitalkomponenten umfassen. Der Emittent muss gemäß IAS 32.28 anhand der Konditionen des Finanzinstruments überprüfen, ob ein zusammengesetztes Finanzinstrument vorliegt. Der Inhaber des Finanzinstruments ist h...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Darstellung / cc) Eigenkapitalausweis (IAS 1.79–.80A)

Tz. 42 IAS 1.79–.80A enthalten Vorgaben für die in der Bilanz, in der Eigen­kapital­ver­änderungs­rechnung oder im Anhang vorzunehmende Unter­gliederung des Eigenkapitals. Tz. 43 IAS 1.79–.80A regeln nicht die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital, sie setzen die Qualifikation eines Passivpostens als Eigenkapital voraus.[127] Diese Qualifikation regelt IAS 32 (vgl. Kap...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Ausnahmen (§ 50g Abs. 2 EStG)

Rz. 31 § 50g Abs. 2 EStG enthält eine Reihe von Ausnahmen. Liegen diese Ausnahmen vor, bleibt die Verpflichtung für den inländischen Schuldner, eine Abzugsteuer einzubehalten und abzuführen, erhalten. Für den Gläubiger tritt u. U. beschr. Steuerpflicht ein. Die Ausnahmeregelung des § 50g Abs. 2 EStG hat den Charakter einer Missbrauchsverhinderungsvorschrift. Es sollen Fälle ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Abgeltung der Körperschaftsteuer durch den Steuerabzug (§ 32 Abs 1 KStG)

Tz. 7 Stand: EL 66 – ET: 06/2009 § 32 Abs 1 KStG enthält zwei (früher drei) selbständige Tatbestände, bei deren Verwirklichung die KSt für Einkünfte, die dem St-Abzug unterliegen, durch den St-Abzug abgegolten ist. Für KSt-Subjekte unterliegen insbes folgende Erträge dem St-Abzug (vorbehaltlich evtl Abstandnahme, zB s § 44a EStG, oder Erstattungsregelungen, zB s § 44b EStG, a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategische und operative ... / 2.3 Mezzanine-Kapital

Mezzanine-Kapital als dritter Weg Neben den "reinen" Instrumenten der Beteiligungsfinanzierung kennen die Finanzmärkte sog. eigenkapitalähnliche Finanzmittel oder Eigenkapitalsurrogate. Sie fallen in die Kategorie zwischen Beteiligungs- und Kreditfinanzierung und werden als Misch- oder Zwischenformen bzw. hybride Finanzinstrumente bezeichnet. Vom Vorrang stellen sie sog. Mezz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 3.4.2 Wandelanleihen

3.4.2.1 Allgemeines Rz. 45 Wandelanleihen, auch als Wandelschuldverschreibungen bezeichnet, sind Teilschuldverschreibungen (Rz. 43), bei denen den Gläubigern neben der festen Verzinsung ein Umtausch-(Wandlungs-)recht auf Aktien des Emittenten eingeräumt wird, das innerhalb einer im Voraus bestimmten Umtauschfrist zu dem in den Anleihebedingungen festgelegten Wandlungsverhältn...mehr