Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verzicht.

Rn 6 Der Verzicht auf den Zugang der Annahme kann ausdrücklich erfolgen, er kann sich aber auch aus den Umständen ergeben. Im letzten Fall ist die Abgrenzung zur Entbehrlichkeit qua Verkehrssitte fließend. Einen konkludenten Verzicht wird man annehmen können, wenn der Antragende ›sofortige Lieferung‹ verlangt, bei der Erteilung eines sofort auszuführenden Auftrags oder bei R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gewinn.

Rn 13 Dies gilt zunächst für den Gewinn. Rn 14 Auch der Erfüllungsort richtet sich nach der Erklärung: Ist eine Bringschuld vereinbart worden, so liegt er nach § 269 I am Wohnsitz des Verbrauchers (Nürnbg NJW 02, 3640 [OLG Köln 07.05.2002 - 26 WF 78/02]), ohne besondere Bestimmung nach §§ 270 IV, 269 II, I an der Niederlassung des Schuldners (Braunschw NJW 06, 162 [AG Hamburg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktionen des Schuldrechts.

Rn 3 Das Schuldrecht organisiert Güterbewegungen am Markt. Klassischerweise sind dies Waren, im Zeitalter der Informationstechnologie aber auch digitale Inhalte (s §§ 327 ff) sowie zunehmend personenbezogene Daten, die häufig an die Stelle einer monetären Vergütung treten (S 312 Ia; § 327 III; gundlegend Langhanke/Schmidt-Kessel, EuCML 2015, 218). Außerdem dient es – auch au...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verbraucherverträge (Abs 3).

Rn 6 III ist eine Verbraucherschutznorm. Sie enthält die durch Umsetzung der KlauselRL (s Vor § 305 ff Rn 2) für das deutsche AGB-Recht notwendigen Änderungen. Die Vorschrift ist daher richtlinienkonform auszulegen (s Einl Rn 35). Der persönliche Anwendungsbereich ist auf Verträge beschränkt, bei denen der Vertragspartner Verbraucher iSv § 13 (s § 13 Rn 8 ff) und, insoweit i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Nebenpflicht.

Rn 40 Die Abnahme ist idR nur als Nebenpflicht geschuldet, da sie keine Gegenleistung des Käufers für die Lieferung der Kaufsache ist (RG 53, 161, 163 ff; BGH NJW 72, 99; Nürnbg NJW-RR 17, 1263 [OLG Nürnberg 26.07.2017 - 2 U 17/17] Rz 15). Sie wird aber zur Hauptleistung aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung (BGH DB 75, 1406, 1407) oder der Gesamtheit der vertraglichen Regelu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Kurzfristige Preiserhöhungen (Nr 1).

Rn 2 Nr 1 beruht auf dem Gedanken, dass der Kunde auf den ausgehandelten Preis vertrauen können soll (Preisklarheit bzw Preistransparenz). Nr 1 ergänzt § 1 I, IV PAngV, soweit Waren und Dienstleistungen Letztverbrauchern angeboten werden. Nr 1 erfasst ausgenommen von Dauerschuldverhältnissen (s Rn 7) sowie Reise- und Gastschulaufenthaltsverträgen (§§ 651f III, 651u I) grds a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge sind Verträge,mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Obhutsverhältnisse.

Rn 107 Der zur Obhut über eine fremde Sache Verpflichtete setzt diese vertraglich der Einwirkung eines Dritten aus; dieser beeinträchtigt die Sache. Dann soll der Obhutspflichtige aus dem Vertrag den Schaden des Eigentümers liquidieren dürfen, so RGZ 93, 39 (über einen gemieteten Kahn wird ein Schleppvertrag geschlossen; der Schlepper beschädigt den Kahn) oder BGH NJW 85, 24...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zulässigkeit der Verjährungsverkürzung (Abs 2 S 2).

Rn 10a Zwar ist bei gebrauchten Waren eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist weiterhin möglich, jedoch wurden die Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung erheblich verschärft. In Umsetzung von Art 7 V WKRL (aA HP/Faust Rz 6) sind daran aus Gründen der Rechtssicherheit und Einheitlichkeit dieselben Voraussetzungen zu stellen wie an eine negative...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. DIRL und WKRL.

Rn 1 Die Norm wurde iRd Umsetzung der DIRL neu eingefügt. § 475a regelt das Verhältnis zwischen den neuen Vorschriften betr Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Produkte gem §§ 327 ff nF und den Normen des Verbrauchsgüterkaufs (BTDrs 19/27653, 82, 83; vgl auch § 453, s dort). Die DIRL und WKRL sollen sich zwar ergänzen, zugleich schließen sich ihre Anwendung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Generell.

Rn 9 Erleichterung der Verjährung meint alle effektiven Verkürzungen der Verjährungsfristen des § 438, wie Vorverlegung des Beginns, zB Annahmeverzug, bei zu montierenden Sachen Anlieferung statt Montage (s § 438 Rn 21), weitere Voraussetzungen, zB Rügepflichten (Hamm BeckRS 12, 13246; wohl BGH NJW 13, 1431 [BGH 07.03.2013 - VII ZR 162/12] Rz 46), Obergrenze für Benutzung: z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zweckdienende Funktion.

Rn 4 Das Zubehör muss dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache zu dienen bestimmt sein. Der wirtschaftliche Zweck ist dabei nicht zu eng zu fassen. Er muss nicht auf Gewinnerzielung gerichtet oder zumindest vermögensrechtlicher Natur sein. Die Hauptsache kann auch ideellen, kulturellen oder religiösen Zwecken dienen (zB Orgel und Glocke als Zubehör einer Kapelle, BGH NJW 84...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / f) Missbrauch von Wechseln und Schecks.

Rn 44 Ein sittenwidriger Missbrauch von Wechseln liegt va in der sog Wechsel- und Scheckreiterei, bei der kreditschwache Personen planmäßig ohne zugrundeliegende Waren- oder Dienstleistungsgeschäfte Wechsel oder Schecks austauschen mit dem Ziel, sich Kredit zu beschaffen (BGHZ 27, 172, 175 ff – zu § 138; BB 69, 384 – auch zur Haftung der beteiligten Bank; NJW 80, 931f). Das ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff.

Rn 55 Nebenpflichten betreffen die vom Verkäufer geschuldeten Leistungshandlungen, die nicht im Gegenseitigkeitsverhältnis des § 320 stehen, aber ebenfalls der Herbeiführung des Leistungserfolgs dienen (Grüneberg/Grüneberg § 241 Rz 5), zB Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen über die Kaufsache. Dazu gehören auch die als ›Schutz-‹, ›Rücksichtnahme-‹ oder ›Verhaltenspflichten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Aufhebung der bisherigen Ehe (§ 1319).

Rn 2 Waren beide Eheleute bösgläubig, kann die Zweitehe wie jede Doppelehe aufgehoben werden. Durch die gutgläubig geschlossene Zweitehe wird dagegen die Erstehe endgültig aufgelöst. Rn 3 Der fälschlich für tot erklärte Ehegatte hat im Falle der Aufhebung der Zweitehe gegen seinen bösgläubigen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt und Durchführung des Versorgungsausgleichs i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 556c ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I S 434) mWv 1.7.13 in das Gesetz eingefügt worden (s.a. Hinz PiG 111, 157, 158 ff). Er gibt nach den von ihm benannten Voraussetzungen (Rn 5 ff) die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarte Umlage der Kosten der Selbstversorgung (§§ 7 II, 8 II HeizkostenV) auf diejenigen der Wärmelieferung (§§ 7 III, 8 III HeizkostenV) umz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB D

Dachboden 1361b 5 Damnationslegat 2174 1 Dänemark Verhältnis zur ROM I Art. 1 ROM I 2, 28; Art. 2 ROM I 4; Art. 24 ROM I 5; Art. 25 ROM I 2; vor ROM I 2 Darlegungs- und Beweislast 1361 5, 21, 41; 1584 5; 1360a 10 abgestufte ~ 22 AGG 7 anwendbares Recht Art. 18 ROM I 1 Darlehen 288 5; 780 8; 1376 12; Art. 9 ROM I 16 bei erlaubtem Spiel-/Wettvertrag 763 12 bei nicht erlaubtem/erlaubni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unaufschiebbare Verfügungen.

Rn 5 Nach II bleiben unaufschiebbare Verfügungen trotz späterer Ausschlagung wirksam. Inwieweit eine Verfügung ohne Nachteil für den Nachlass aufgeschoben werden kann, bestimmt sich nach objektiven und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (MüKo/Leipold § 1959 Rz 6). Die Vorschrift erfasst nur Verfügungen, nicht auch schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäfte (hM, so Erman/Schmidt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 69. Vertragshändlervertrag (Abs 1 lit f).

Rn 67 Der Vertrag mit dem Vertragshändler, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Waren des Unternehmers verkauft, unterliegt bei objektiver Anknüpfung dem Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) des Vertragshändlers im Einklang mit I lit f (vgl Ddorf BeckRS 13, 13370 mA Zarth GWR 13, 382; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Kindler, HGB, 4. Aufl, § 92c Anhang, Rz 57; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm definiert den Sachmangel als praktisch wichtigsten Tatbestand des Mängelrechts. Zusammen mit § 435 als Pendant für den Rechtsmangel legt sie die Voraussetzungen für Mängelrechte des Käufers fest. Sie reguliert damit die Anforderungen an eine Hauptleistungspflicht des Verkäufers (§ 433 I 2). Die Mängelrechte selbst sind über die Verweise in § 437 geregelt. Weite...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Bedeutung.

Rn 2 Die praktische Bedeutung von Garantieerklärungen in und zusätzlich zu Kaufverträgen ist erheblich. ›Hersteller-‹ und ›Händlergarantien‹ sind ein verbreitetes Instrument, um das Vertrauen von Käufern in die Qualität von Waren zu erhöhen. Bei wirtschaftlich bedeutenden Verträgen, besonders Unternehmens- und Grundstückskaufverträgen, werden Mängelrechte des Käufers – idR a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendungsbereich.

Rn 2 Gesetzlich geregelt ist die Geltung für den Sach- und über § 453 entspr für den Rechtskauf (BTDrs 14/6040, 227) sowie für Sach- und Rechtsmängel (BTDrs 14/6040, 226). S § 475e für die Verjährung von Mängelansprüchen beim Verbrauchsgüterkauf über Waren mit digitalen Elementen, der gerade für den Bereich der zeitgleich neu eingeführten Aktualisierungspflicht zu einer deut...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Bedient sich ein Unternehmer zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen der Telemedien (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), hat er dem Kundenmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Uniform Probate Code

Rz. 592 Zur Vereinheitlichung des materiellen Rechts sind in den USA von der National Conference of Commissioners on the Uniform State Laws und der American Bar Association verschiedene Mustergesetze (Uniform Acts) entwickelt worden. Der 1969 fertiggestellte Uniform Probate Code (UPC) betrifft einige Gebiete des Zivilrechts, die Gegenstand der freiwilligen Gerichtsbarkeit si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2077 BGB – Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung.

Gesetzestext (1) 1Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. 2Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestim...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen II

Rz. 1311 [Autor/Stand] Notwendiges aktives Sonderbetriebsvermögen II stellen solche Wirtschaftsgüter dar, die der Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Gesellschafter-Eigentümers an der Personengesellschaft dienen.[2] Dies trifft beispielsweise zu bei den Anteilen der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH, wenn nicht die Komplementär-GmbH neben ihrer Tätigkeit als G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Voraussetzungen.

Rn 7 Die Aufwendungen (s hierzu Rn 2) müssen im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht worden sein. Das Vertrauen des Gläubigers ist notwendiges Glied des Kausalnexus zwischen der aufgrund der Pflicht des Schuldners erwarteten Leistung und den Aufwendungen. Hätte der Gläubiger die Aufwendung(en) ohnehin gemacht, erhält er sie nicht erstattet. Außerdem müssen das Schul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Lay away sales

Rn. 437 Stand: EL 80 – ET: 08 Abgrenzung: Bei sogenannten lay away sales spart der Erwerber den Kaufpreis für bewegliche WG durch Leistung regelmäßiger (An-)Zahlungen an den Verkäufer innerhalb einer bestimmten Frist an. Mit Leistung der ersten Rate wird der Kaufgegenstand – analog zu bill and hold sales (s Rn 453b) – vom restlichen Warenbestand separiert (vgl Unkelbach, Wirt...mehr

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AGS 08/2024, Gebühren des T... / III. Kein Anspruch auf Grund- und Verfahrensgebühr und Auslagenpauschale

Der Einzelrichter verneint – ebenso wie die UdG des LG – den Anspruch der Rechtsanwältin/Pflichtverteidigerin auf Grund- und Verfahrensgebühr sowie Auslagenpauschale. 1. Bestellung eines Vertreters des Pflichtverteidigers zulässig Nach st. Rspr. des Senats (vgl. nur OLG Hamm, Beschl. v. 26.5.2020 – III-5 Ws 362/19, v. 20.8.2019 – III-5 Ws 253/19 sowie v. 10.5.2016 – III-5 Ws 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Fehlerausgleich (materiell)

Rn. 513 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Durch den Bilanzenzusammenhang gleichen sich (nachträglich erkannte) Bilanzierungsfehler – zB durch bessere Erkenntnis bezüglich Schätzgrößen (s Rn 24ff) – von selbst aus. Jeder Geschäftsvorfall wirkt sich dadurch letztlich einmalig – aber nur einmalig – und dann "richtig" auf das Ergebnis aus: Man spricht hier auch von der Zweischneidigkei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besondere Pflichten bei zahlungspflichtigen Verträgen, II–IV.

Rn 3 Mit der Regelung der II–IV sollen die sog Kostenfallen im Internet bekämpft werden. Dabei handelt es sich um das Angebot von kostenpflichtigen Dienstleistungen, bei denen die Entgeltlichkeit jedoch gezielt verschleiert wird (Beispiele bei Alexander NJW 12, 1985). Im Kern geht es um Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht (s dazu § 312i Rn 15). Die sog ›Buttonlösung‹ zielt a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. WKRL; DIRL.

Rn 2 IGgs zur VerbrGKRL ist Strom vom Anwendungsbereich der WKRL ausdr umfasst (Art 2 Nr 5 lit a: fällt unter den Begriff der ›Ware‹, soweit in begrenzbaren Einheiten zum Verkauf angeboten). Die Ergänzungen durch I 2 sind indes nicht zur Umsetzung der WKRL, sondern der DIRL ergangen, um die Anwendbarkeit der §§ 327 ff zu gewährleisten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort.

Rn 7 Die Voraussetzung der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort bedeutet: (1) § 447 gilt nicht für die Bringschuld, da bei ihr abw von § 269 I der Sitz des Käufers der Erfüllungsort ist. Die Übernahme der Kosten der Versendung durch den Verkäufer beim Versandhandel steht gem § 269 III der Anwendbarkeit von § 447 nicht entgegen (BGH NJW 03, 3341, 3342 [BGH ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Möglichkeiten der Gewinnübertragung, insb Rücklagenbildung, und Beschränkungen nach § 6b Abs 1, 3 und 5 EStG

Rn. 51 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die Gewinnübertragung auf andere WG (Abzug von den AK/HK) nach § 6b Abs 1 EStG setzt voraus, dass der StPfl ein begünstigtes WG mit Gewinn veräußert (Veräußerungsgewinn) und ein anderes begünstigtes WG (Reinvestitions-WG bzw Ersatz-WG) anschafft oder herstellt. Als Zeitpunkt muss die Anschaffung oder Herstellung im Wj der Veräußerung erfolge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erlöschen des Schuldverhältnisses.

Rn 16 Sinn und Rechtsfolge des § 362 liegen darin, dass die Forderung von selbst vollständig, vorbehalts- und bedingungslos erlischt, dh untergeht und vernichtet wird, der Schuldner damit also endgültig von seiner Schuld befreit wird, wenn die Leistung so, wie sie nach dem zur Zeit der Erfüllung geltenden Recht zu leisten war, bewirkt wurde. Hierdurch ändert die Rechtslage e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff u Bedeutung des Bilanzenzusammenhangs

Rn. 506 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 4 Abs 1 EStG liegt für die einkommensteuerrechtliche Gewinnermittlung durch BV-Vergleich das Erfordernis des BV-Zusammenhanges o der BV-Identität zugrunde. Danach ist für den BV-Vergleich als Vermögen zu Beginn des Wj das BV am Schluss des vorangegangenen Wj anzusetzen. Es werden dadurch diejenigen Werte miteinander verglichen, die dassel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Legaldefinition.

Rn 3 Vier Voraussetzungen konstituieren gem I 1 den Verbrauchsgüterkauf: (1) ein Unternehmer als Verkäufer schließt mit einem (2) Verbraucher als Käufer einen (3) Kaufvertrag über eine (4) Ware iSv § 241a I. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt gem I 2 auch vor, wenn der Unternehmer neben dem Verkauf eine Dienstleistung schuldet (5). 1. Unternehmer. Rn 4 S Legaldefinition in § 14 I. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Salvatorische Klausel, VI.

Rn 12 Ist eine Vereinbarung nach den III–V nicht Vertragsbestandteil geworden oder ist sie unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, VI. Die Regelung ist gerechtfertigt, da das Interesse des Verbrauchers an der Durchführung des Vertrags, etwa an der Lieferung einer Ware, nicht dadurch entfällt, dass der Unternehmer gegen die Bestimmungen der III–V verstoßen hat (BTDr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gattungskauf.

Rn 77 Beim Gattungskauf (s § 243 Rn 12) steht die Falsch- der Schlechtlieferung gleich (aA bei offensichtlicher Verwechslung und unbestellter Ware: Müller WM 11, 1249, 1252f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Aufbewahrungspflichten.

Rn 47 Beanstandete Ware hat der Käufer auf Kosten des Verkäufers zu verwahren, bis dieser eine Verfügung treffen kann (Erman/Grunewald Rz 60; Staud/Beckmann Rz 242; beim Handelskauf s § 379 HGB).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausnahmen.

Rn 6a Nach I 1 Hs 2 gilt die Vermutung nicht, sofern sie mit der Art der Ware oder der Art des Mangels unvereinbar ist. Für die Fälle des II gibt es jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut keine entsprechenden Ausnahmen (s.a. Pfeiffer GPR 22, 223, 230). I. Art der Ware. Rn 7 Die Ausn gewinnt Bedeutung va bei gebrauchten Sachen, bei denen abhängig von Alter und Benutzung mit Mänge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Frist.

Rn 11 Der Unternehmer hat seiner Pflicht aus I ›alsbald‹ nach Vertragsschluss nachzukommen. Was hierunter zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht bestimmt. Orientieren können wird man sich an der in II bestimmten Frist. Danach hat der Unternehmer dem Verbraucher die Abschrift oder Bestätigung spätestens bei Lieferung der Ware zukommen zu lassen bzw bevor mit der Ausführung vo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Aktives notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Rz. 1229 [Autor/Stand] Zum aktiven notwendigen Sonderbetriebsvermögen I zählen alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb der Personengesellschaft selbst bestimmt sind.[2] Dazu gehören insb. die Wirtschaftsgüter, welche der Gesellschafter-Eigentümer der Personengesellschaft unmittelbar zur Nutzung überlässt und von dieser für eigengewe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Haftpflichtiger.

Rn 191 Wer haftet, ist nach den Verkehrspflichten zu beurteilen, dh nach der Verantwortlichkeit für Konstruktion, Fabrikation, Instruktion und Produktbeobachtung. Rn 192 Haftpflichtig ist zunächst der Hersteller selbst. Der Alleinhersteller haftet unabhängig davon, ob es sich um einen Kleinbetrieb oder ein Großunternehmen handelt (BGHZ 116, 104, 109f). Bei arbeitsteiliger Pro...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Freigabepflicht.

Rn 54 Der Sicherungsabrede ist angesichts des fiduziarischen Charakters von Sicherungseigentum bzw sicherungshalber abgetretener Forderungen eine ermessensunabhängige Freigabepflicht des Sicherungsgebers bei nachträglicher Übersicherung zu entnehmen (Köln ZIP 10, 1137, 1139). Eine ausdrückliche Regelung dieser Pflicht ist auch bei formularmäßig bestellten revolvierenden Glob...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Anforderungen an die Entkräftung der Richtigkeitsvermutung

Rn. 316 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die Rspr formuliert für die Entkräftung der Richtigkeitsvermutung einer formell ordnungsmäßigen Buchführung hohe Anforderungen. Erst wenn die Vermutung materieller Richtigkeit der Buchführung durch einen Beanstandungsanlass derart erschüttert wurde, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (BFH v 24.06.1997, VIII R 9/96, BStBl I...mehr

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§ 14 Unternehmensbewertung ... / 1. Grundsätzliches – AWH-Standard

Rz. 188 Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie Handwerksbetrieben führt die Ertragswertmethode nach IDW S 1 oft zu unbefriedigenden und nicht realitätsgerechten Ergebnissen. Das liegt vielfach daran, dass der Detaillierungsgrad der verfügbaren Planungsdaten nicht ausreicht und die Abhängigkeit des Unternehmenswerts von individuellen Eigenschaften des Inhabers, b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Gewichtung

Rn. 189g Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die das zivilrechtliche Eigentum verdrängende steuerrechtliche Zurechnung eines beweglichen WG zu einem Nichteigentümer setzt den Übergang der Substanz des WG auf den Nichteigentümer voraus (BFH v 28.05.2015, IV R 3/13, BFH/NV 2015, 1577 zu kundenspezifischen Werkzeugen; BFH v 22.09.2016, IV R 1/14, BStBl II 2017, 171 zu Windkraftanlagen)....mehr