Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 Einfuhr von Waren

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Zollbehörden erheben bei der Einfuhr keine Sales Tax. Stattdessen muss der Warenbezieher prüfen, ob er verpflichtet ist, die Steuer selbst anzumelden und abzuführen (vgl. Use Tax).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Da Norwegen nicht zur EU gehört, gibt es keine entsprechenden Meldepflichten.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.2 Erfassung und Behandlung der Waren

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zollvorschriften enthalten eingehende Regelungen zur Erfassung und Behandlung der Waren. Für diese muss grundsätzlich schon vor dem Verbringen in das Zollgebiet eine summarische Eingangsanmeldung (ESumA) bei der ersten Eingangszollstelle abgegeben werden (Art. 127 Abs. 3 UZK). Die Waren dürfen nur auf bestimmten Verkehrswegen und zu bestimmte...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.2 Waren befinden sich außerhalb des Vereinigten Königreichs

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf Großbritannien. Befinden sich die Waren im Zeitpunkt des Verkaufs außerhalb des Vereinigten Königreichs, greifen Sonderregelungen zur Beteiligung von Online-Marktplätzen und zu Einfuhren bis zu 135 GBP ineinander. Der Ort der Lieferung liegt außerhalb des Vereinigten Königreichs, wenn ein Un...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7.1 Waren befinden sich im Vereinigten Königreich

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf Großbritannien. Befinden sich die Waren im Zeitpunkt des Verkaufs im Vereinigten Königreich, greifen Sonderregelungen bei der Beteiligung von Online-Marktplätzen. Die Sonderregelungen finden Anwendung, wenn ein Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit Waren an eine andere Person l...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.4.3 Erstattung oder Erlass wegen Zurückweisung der Waren (Art. 238 ZK)

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Einfuhrabgaben werden gem. Art. 118 UZK insoweit erstattet oder erlassen, als die Waren nachweislich vom Einführer zurückgewiesen werden, weil sie entweder schadhaft sind oder aber den vertraglichen Bedingungen nicht entsprechen. Erstattet werden die buchmäßig erfassten Eingangsabgaben. Allerdings dürfen die zurückgewiesenen Waren weder verwe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.7 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 80 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats einreichen. Unternehmen, deren EU-Umsätze in den letzten vier Kalendervierteljahren einen Betrag von 50.000 EUR nicht üb...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung (jetzt: "état récapitulatif des clients") abgeben (vgl. Art. 289B CGI). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 10. Kalendertag d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Ebenso müssen Unternehmen, die i. g. Erwerbe ausführen oder i. g. Dienstleistungen beziehen, eine Zusammenfassende Meldung abgeben. ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben (vgl. Art. 64 bis Mehrwertsteuergesetz). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Vierteljährliche Meldungen sind möglich, wenn nur Lieferungen ausgeführt werden und die Bem...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen. In Ausnahmefälle...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist grundsätzlich identisch mit dem für die Abgabe Umsatzsteueranmeldungen relevanten Meldezeitraum. Übersteigt jedoch bei quartalsweiser Abgabe der Betrag der i. g. Li...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Es besteht ebenfalls eine Meldepflicht für den Bezug i. g. Erwerbe oder Dienstleistungen. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätes...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 72 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum richtet sich nach dem Meldezeitraum der Umsatzsteuer. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats einreichen und zw...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 MwStSystRL ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Unternehmen, die nur sehr wenige meldepflichtige Vorgänge haben, können die Erlaubnis zur vierteljährlichen Abgabe erhalten. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 25. K...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung bis spätestens zum 15. Kalendertag des Folgemonats einreichen. Diese Meldungen sind zwingend digital abzugeben. Unternehmen, deren i. g. Lieferungen in den letzten vier Ka...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 65 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Es besteht ebenfalls eine Meldepflicht für den Bezug i. g. Erwerbe oder Dienstleistungen. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätes...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 25. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben (vgl. Art. 82 und 83 Mehrwertsteuergesetz). Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat bzw. das Kalendervierteljahr, falls die melderelevanten Umsätze nicht eine Schwelle von 5...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 26. Kalendertag des Folgemonats in digitaler Form einzureichen.mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.9 Waren Leistungsprämien für im Jahr 2019 erbrachte Arbeitsleistungen nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei?

Leistungsprämien beruhen in der Regel auf bestehenden arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Vereinbarungen. Eine Umwandlung oder Umqualifizierung in eine steuerfreie Beihilfe oder Unterstützung zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise im Sinne des § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes war in der Regel nicht möglich.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist der Kalendermonat. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 20. Kalendertag des Folgemonats einzureichen.mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 67 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine monatliche Zusammenfassende Meldung abgeben. Die Zusammenfassende Meldung ist bis spätestens zum 14. Kalendertag des Folgemonats einzureichen und zwingend digital abzugeben.mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist bei Lieferungen der Kalendermonat, es sei denn, der meldepflichtige Betrag in diesem und den vorangehenden vier Quartalen war weniger als 1 Million SE...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.5 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen grundsätzlich eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Der Meldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, mit Erleichterungen bei geringen Umsätzen. Die Meldepflicht besteht auch beim Bezug von i. g. Lieferungen oder Dienstl...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1 Lieferungen von Waren (§§ 3ff. dUStG)

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unter einer Lieferung versteht das MwStG die Lieferung eines körperlichen Vermögensgegenstandes, bei dem es zur Änderung des Eigentumsrechts kommt, sowie die Lieferung eines Bauwerkes oder seines Teiles aufgrund eines Werkvertrages oder eines ähnlichen Vertrages. Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Lieferung gleichgestellt ist die Entnahme ei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.4.2.4 Verbrauchsteuerpflichtige Waren

Rz. 114 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei der Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren kann der Nachweis nach § 17b Abs. 3 S. 1 Nr. 4 UStDV entweder bei der Beförderung unter Steueraussetzung im EMCS-Verfahren durch die von der zuständigen Behörde des anderen Mitgliedstaates validierte EMCS-Eingangsmeldung (vgl. Abschn. 6a.5. Abs. 12 und 13 UStAE und Muster in Anlage 6 zum UStA...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Waren Leistungen, die bereits vor dem 1. März 2020 vereinbart waren oder deren Zahlung vor dem 1. März 2020 beabsichtigt war, begünstigt?

Für die Steuerfreiheit der Leistungen war es erforderlich, dass aus den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder anderen Vereinbarungen bzw. Erklärungen (Einzelheiten unter VII. 18.) erkennbar war, dass es sich um steuerfreie Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise handelte und die übrigen...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.4 Zusammenfassende Meldung im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die i. g. Lieferungen oder Dienstleistungen nach Art. 44 Mehrwertsteuersystemrichtlinie ausführen, müssen auf elektronischem Wege eine Zusammenfassende Meldung abgeben. Sofern der Betrag der i. g. Lieferungen 50.000 EUR übersteigt, ist die Zusammenfassende Meldung auf monatlicher Basis abzugeben. Übersteigt der Betrag der i. g. Li...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.2 Aufzeichnungspflichten (§§ 22ff. dUStG)

Rz. 139 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen ihrer Besteuerung ist der registrierte Steuerpflichtige verpflichtet, im Inland umfangreiche Aufzeichnungen zu führen. Die Aufzeichnungspflicht des Steuerzahlers erstreckt sich insbesondere auf: ausführliche Aufzeichnungen nach einzelnen Besteuerungszeiträumen über gelieferte Waren und Dienstleis...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.4.2 Entstehung der Zollschuld bei Verstößen gem. Art. 79 UZK

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die bisher unter Art. 202-204 ZK erfassten Tatbestände des unerlaubten Verbringens (Art. 202 ZK), des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung (Art. 203 ZK) und der sonstigen Verfehlungen gegen zollrechtliche Vorschriften (Art. 204 ZK) waren häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen aller Instanzen einschließlich des EuGH, zum einen ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.1 Warenlieferungen (§§ 7ff. MWStG)

Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Leistungsort bei der Warenlieferung, sofern diese ohne Beförderung bzw. Versendung stattfindet, ist der Ort, an dem sich die Waren zu dem Zeitpunkt befinden, an dem die Lieferung verwirklicht wird, also die Verfügungsmacht übergeht. Rz. 38 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Beförderungs- oder Versendungslieferungen gilt die Lieferung dort als a...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3.4 Entstehung, Zeitpunkt und Schuldner der Zoll- und EUSt-Schuld

Rz. 28 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auch wenn es sich bei Zöllen und EUSt um Abgaben anlässlich der Einfuhr handelt, ist der Begriff der Einfuhr weder im UZK noch im UStG definiert. Die Einfuhr als Steuerentstehungstatbestand besteht aus zwei Komponenten: körperliches Verbringen des Gegenstandes in das Inland als tatsächliche Handlung mit menschlichem Willen (Schulmeister in Wit...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1 Warenbewegung bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt ein i. g. Erwerb vor, wenn bei einer Lieferung der Gegenstand der Lieferung aus dem Gebiet eines Mitgliedstaates in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaates gelangt. Ein i. g. Erwerb kann ebenfalls vorliegen, wenn der Gegenstand der Lieferung aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet (vgl. Abschn. 1.10. UStAE) in e...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.7 Beteiligung von Online-Marktplätzen

Rz. 27 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist ein Online-Marktplatz an der Lieferung beteiligt, greifen seit dem 01.01.2021 Sonderregeln. Ein Online-Marktplatz ("online marketplace") ist jede Webseite oder anderes Medium, mit dem Informationen über das Internet zugänglich gemacht werden und der den Verkauf von Waren durch andere Personen als den Betreiber ermöglicht. Unerheblich ist,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1.2.2 Versendung oder Beförderung durch den Lieferer

Rz. 11 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ferner muss der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer oder für dessen Rechnung an den Erwerber befördert oder versendet werden. Nach der Legaldefinition in § 3 Abs. 6 S. 2 und 3 UStG ist das "Befördern" jede Fortbewegung eines Gegenstandes (z. B. durch Nutzung des firmeneigenen Lkw), während ein "Versenden" dann vorliegt, wenn die Beför...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.3.2 Voraussetzungen

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Damit ein i. g. Verbringen vorliegen kann, muss das Wirtschaftsgut schon im Ausgangsmitgliedstaat dem Unternehmensvermögen angehört haben. Nach der Beförderung muss der Gegenstand weiterhin dem Unternehmensvermögen angehören (vgl. Abschn. 1a.2. Abs. 4 S. 1 UStAE). Rz. 37 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Gegenstand darf im Bestimmungsmitgliedstaat...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3 Einfuhr

Rz. 13 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Einfuhr von Waren aus Drittländern nach Slowenien stellt gem. Art. 18 sloMwStG einen steuerbaren Warenumsatz dar und unterliegt der Mehrwertsteuer. Wareneinfuhr ist jedes Verbringen von Waren in die EU, die gem. Zollrecht keinen Status von EU-Ware haben, oder von Waren, die aus dem Drittland importiert wurden und innerhalb der EU gem. Zol...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9 Entstehen der Steuerschuld (§§ 13ff. dUStG)

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Steuerschuld entsteht grundsätzlich am Tag der Lieferung der Waren oder der Erbringung der sonstigen Leistung (Dienstleistung). Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lieferungen von Waren gelten in dem Zeitpunkt als ausgeführt, in dem die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft wird. Bei der Übertragung oder dem Übergang einer Immobilie ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.7 Rabatte in grenzüberschreitenden Lieferketten

Rz. 92 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Voraussetzung für die Entgeltminderung ist u. a., dass der preisnachlassgewährende Unternehmer eine im Inland steuerpflichtige Leistung erbringt. Dies sorgt bei grenzüberschreitenden Sachverhalten zu schwierigen Abgrenzungsproblemen, ob und wann Rabatte umsatzsteuerliche Wirkungen entfalten können (vgl. hierzu auch Prätzler, MwStR 2017, 355)....mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 5 Bemessungsgrundlage (§§ 10–11 ff. dUStG)

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Lieferungen von Waren und sonstigen Leistungen gilt als Bemessungsgrundlage das Entgelt, also die Gegenleistung des Abnehmers, wobei neben der vereinbarten Gegenleistung auch freiwillige Leistungen zu berücksichtigen sind. In die Bemessungsgrundlage sind auch andere Steuern, Zölle und Gebühren, die sich auf die Ware oder Dienstleistung be...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6 Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze (§§ 10, 12 ff. dUStG)

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Grundlage für die Abrechnung der Mehrwertsteuer (nachfolgend: "Steuerbemessungsgrundlage") ist alles, was Entgelt darstellt (in Form von Geld, Sachbezügen oder Dienstleistungen), das der Steuerpflichtige vom Kunden, Auftraggeber oder Dritten für den erfolgten Umsatz von Waren bzw. Dienstleistungen erhält oder erhalten hat, einschließlich der ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.1 Allgemeines

Rz. 79 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Jeder Steuerzahler ist bei Umsätzen an steuerpflichtige Personen und juristische Personen, die keine steuerpflichtigen Personen sind, verpflichtet, ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen. Dem Steuerzahler wurde eine Pflicht zur Erstellung von Rechnungen in den folgenden Fällen auferlegt: bei Warenlieferung und Leistungserbringung mit dem Ort d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.2.4 Einfuhr im Nicht-Bestimmungsmitgliedstaat

Rz. 32 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Einfuhr der Ware darf nicht im Bestimmungsmitgliedstaat, sondern muss in einem davon abweichenden EU-Mitgliedstaat erfolgen. Einfuhr im Nicht-Bestimmungsmitgliedstaat Der norwegische Unternehmer N verkauft Waren an deutsche und französische Privatkunden über einen eigenen Webshop. Die Waren lagern bei Eingang der Bestellung in einem norweg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 144 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Veräußert ein luf Betrieb nicht nur seine Eigenerzeugnisse, sondern kauft fremde Erzeugnisse zu, ist der Betrieb unter Berücksichtigung der Grenzen des R 15.5 Abs 11 EStR 2012 als Gewerbebetrieb zu behandeln. Ob also ein Gewerbebetrieb vorliegt, ist zum einen davon abhängig, ob die zugekauften Produkte als fremde Erzeugnisse zu werten sind,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

Rz. 33 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden gilt gem. § 1 Abs. 1 EUStBV nicht Art. 45 ZollbefreiungsVO, sondern die EF-VO. Rz. 34 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Befreit sind gem. § 2 Abs. 1 EF-VO sog. Reisemitbringsel; das sind Waren, die Reisende gelegentlich und ausschließlich für ihren persönlichen Ge- oder Verbrauch oder die für ihren Hausha...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Konsignationslager

Rz. 121 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach der Vereinfachungsregelung für Konsignationslager liegt in Ungarn gem. §§ 182 und 183 kein i. g. Erwerb eines ausländischen Lieferanten bei der Verbringung seiner Waren aus einem anderen Mitgliedstaat ins inländische Konsignationslager vor, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind. Die Vereinfachung besteht seit Langem, mit d...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.2 Export (§§ 6ff. dUStG)

Rz. 18 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Export von Waren aus dem Inland in ein Drittland stellt eine steuerbare, aber (echt) steuerbefreite Ausfuhrlieferung dar. Voraussetzung ist, dass der Gegenstand der Lieferung vom Verkäufer oder für seine Rechnung in einen Bestimmungsort im Drittlandsgebiet versendet oder befördert wird, oder dass die Warenlieferung vom Käufer (Abnehmer oh...mehr