Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben (§ 36). Bei Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für langjährig Versicherte und für die Bestimmung der Höhe des Rentenabschlags bei vorzeitiger Inanspruchnahme dieser Altersrente ist für Versicherte,...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 3 Rechtsprechung

Rz. 39 Das Ausscheiden aus dem knappschaftlichen Betrieb beruht auf einem Arbeitsplatzmangel und nicht auf in der Person des Versicherten liegenden Gründen, wenn dem Versicherten kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, der seinem Gesundheitszustand entspricht: BSG, Urteil v. 7.7.1970, 5 RKn 65/70. Verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau muss nicht schon bei Aufgab...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Ein abschlagsfreier Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht grundsätzlich für Versicherte, die ihr 65. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 45 Jahren gemäß § 51 Abs. 3a, § 244 Abs. 3 erfüllt haben (§ 38). Die Prüfung eines Anspruchs auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist allerdings für Versicherte, die vor dem 1.1.1...mehr

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Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten und regelte ursprünglich die Voraussetzungen für einen abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Änderung des SGB VI und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die den erschwerten Arbeitsbedingungen von Untertagebeschäftigten Rechnung tragen soll. Langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute hatten nach dem bis zum 31.12.2007 geltenden Recht bereits vom Kalendermonat nach Vollendung ihres 60. Lebe...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3.2 Erstmaliger Anspruch auf Vollrente wegen Alters eines Ehegatten nach Erreichen der Regelaltersgrenze und Erreichen der Regelaltersgrenze des anderen Ehegatten

Rz. 26 Der Anspruch auf Durchführung des Rentensplittings besteht gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 2 auch, wenn ein Ehegatte/Lebenspartner erstmalig nach Ablauf des Monats, in dem er die Regelaltersgrenze erreicht, einen Anspruch auf Vollrente wegen Alters hat und der andere Ehegatte/Lebenspartner die Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2) erreicht. Gemäß § 35 Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.4 Bewilligung der Regelaltersrente von Amts wegen

Rz. 6 Nach § 115 Abs. 3 Satz 1 ist die Regelaltersrente von Amts wegen zu leisten, wenn ein Versicherter bis zur Vollendung seines 67. Lebensjahres eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (§ 43 Abs. 1 und 2, § 45 Abs. 1 und 3, § 240 Abs. 1, § 302a, § 302b) oder eine Erziehungsrente (§ 47 Abs. 1 und 3, § 243a) bezogen hat und der Versicherte nicht etwas anderes bestimm...mehr

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Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.1.1 Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1964

Rz. 4 Versicherte haben grundsätzlich Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Rentenbeginn als schwerbehinderte Menschen (§ 2 Abs. 2 SGB IX) anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen (§ 37 Satz 1). Aus Gründen des Vertrauensschutzes ergibt sich für vor dem 1.1.1964 geborene Versicherte die Prüfung...mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 1 Allgemeines

Rz. 2a Bei der Knappschaftsausgleichsleistung handelt es sich nicht um eine Rente, sondern um eine zusätzliche Leistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die grundsätzlich wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2), allerdings ohne Berücksichtigung einer Zurechnungszeit (§ 59) und ohne Hinzurechnung eines Leistungszuschlags für ständige Arbeiten unter...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) wurde mit Blick auf die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland die stufenweise Anhebung der bisherigen Regelaltersgrenze von 65 Jahren auf 67 Jahre mit Wirkung zum 1.1.2012 geregelt. Aus Vertrauensschutzgründen gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren erst für Versicherte der...mehr

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Jansen, SGB VI § 122 Berech... / 2.1 Teilmonate gelten als volle Monate

Rz. 4 Abs. 1 bestimmt, dass ein Kalendermonat, der nur zum Teil mit rentenrechtlichen Zeiten belegt ist, als voller Monat zählt. Dies gilt selbst dann, wenn ein Kalendermonat nur an einem einzigen Tag mit einer rentenrechtlichen Zeit belegt ist. Soweit Kalendermonate mit mehreren unterschiedlichen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind (z. B. mit einer Beitragszeit und einer An...mehr

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Jansen, SGB VI § 121 Allgem... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Soweit sich aus spezielleren Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, sind im Leistungsrecht der gesetzlichen Rentenversicherung für Berechnungen die in §§ 121 bis 124 enthaltenen Berechnungsgrundsätze einschlägig. Im Einzelnen erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser Vorschriften z. B. auf die Zusammenstellung der Kalendermonate mit rentenrechtlichen Zeiten (§ 54), P...mehr

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Jansen, SGB VI § 35 Regelal... / 2.7 Beginn und Ende der Regelaltersrente

Rz. 10 Der Beginn der Regelaltersrente ist in § 99 Abs. 1 geregelt. Danach wird eine Regelaltersrente von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des 3. Kalendermonats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Bei späteterer Antragstellung beginnt die Rente mit dem Beginn des...mehr

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Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Sie regelte den abschlagsfreien Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute nach Vollendung des 60. Lebensjahres bei Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren mit Beitragszeiten aufgrund von ständigen Arbeiten unter Tage. Durch Art....mehr

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Jansen, SGB VI § 239 Knapps... / 2.2.2 Gründe für das Ausscheiden aus einem knappschaftlichen Betrieb

Rz. 10 In § 239 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 sind die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen für Versicherte festgelegt, bei denen es auf den Grund des Ausscheidens aus einem knappschaftlichen Betrieb nicht ankommt. Selbst einem Versicherten, der seine Beschäftigung in einem knappschaftlichen Betrieb freiwillig aufgegeben hat, ist daher eine Knappschaftsausgleichsleistung zu leis...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.11 Mindestdauer von einem Kalendermonat

Rz. 28 Voraussetzung für die Anerkennung bestimmter vor dem 1.1.1992 liegender Anrechnungszeiten-Tatsachen als Anrechnungszeit ist entsprechend dem bis zum 31.12.1991 geltenden Ausfallzeitenrecht, dass diese mindestens einen Kalendermonat angedauert haben. Die Mindestdauer von einem Kalendermonat gilt für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, der medizinischen Rehabilitation oder de...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.2 Abänderungsgründe

Rz. 6 Als Abänderungsgründe kommen neben tatsächlichen und rechtlichen Änderungen, die nach Durchführung eines Rentensplittings eingetreten sind, auch Änderungen in der Rechtsauffassung der Rentenversicherungsträger oder eine fehlerhafte Rechtsanwendung in Betracht. So könnte z. B. ein Wertunterschied i. S. v. Abs. 1 auf folgenden Rechtsänderungen beruhen, die auch für Bestan...mehr

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Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 36 Satz 1 haben Versicherte Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die vorzeitige Inanspruchnahme dieser Altersrente ist vom Kalendermonat nach Vollendung des 63. Lebensjahres möglich (§ 36 Satz 2). Für jeden Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme haben Ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4.2 Splittingzeit

Rz. 41 Besteht gemäß § 120a Abs. 3 Nr. 1 bis 3 Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings, sind die in der sog. Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) erworbenen dynamischen Rentenanwartschaften beider Ehegatten/Lebenspartner zu ermitteln und partnerschaftlich zu teilen. Nach § 120a Abs. 6 Satz 1 umfasst die Splittingzeit den Zeitraum vom Beginn des Monats, in dem die Ehe gesch...mehr

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Jansen, SGB VI § 120c Abänd... / 2.1 Grundvoraussetzung für ein Abänderungsverfahren

Rz. 4 Ein Abänderungsverfahren nach § 120c betrifft in der Regel Bestandsrentner, da ein Rentensplitting in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze beider Ehegatten/Lebenspartner und damit zu einem Zeitpunkt durchgeführt wird, in dem das Versicherungsleben als abgeschlossen gilt. Lediglich in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 3, in d...mehr

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Jansen, SGB VI § 185 Zahlun... / 2.2 Pflichtbeiträge

Rz. 5 § 185 Abs. 2 Satz 1 stellt wie die Vorgängervorschriften eine Fiktion auf. Die gezahlten bzw. die gem. Abs. 1 Satz 3 als entrichtet geltenden Beiträge gelten als rechtzeitig entrichtete Pflichtbeiträge mit Wirksamkeit für das gesamte Leistungsrecht (Wartezeit, Bewertung). Dabei hat der Gesetzgeber nunmehr eindeutig auf die rechtzeitige Zahlung der Beiträge abgestellt. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.4 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten als zusätzliche Voraussetzung

Rz. 31 § 120a Abs. 4 beinhaltet eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für die Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern; danach besteht der Anspruch nur, wenn am Ende der Splittingzeit (§ 120a Abs. 6) in den Fällen des § 120a Abs. 3 Nr. 1 und 2 bei beiden Ehegatten/Lebenspartnern und im Fall von § 120a Abs. 3 Nr. 3 beim überlebenden Ehegatten/Lebensp...mehr

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Jansen, SGB VI § 252 Anrech... / 2.12 Arbeitslosigkeit mit eingeschränkter Vermittlungsbereitschaft

Rz. 33 Anrechnungszeiten sind gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Zeiten, in denen Versicherte wegen Arbeitslosigkeit bei einer deutschen Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren und eine öffentlich-rechtliche Leistung bezogen oder nur wegen eines zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens nicht bezogen haben. Die Anerkennung einer Anrechnungszeit nach § 58 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 236b Alter... / 2.1 Bestimmung der maßgebenden Altersgrenze für den Rentenanspruch

Rz. 4 § 236b Abs. 1 Nr. 1, der das 63. Lebensjahr als frühestmögliche Altersgrenze für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte bestimmt, wird durch Abs. 2 der Vorschrift ergänzt. Abs. 2 unterscheidet zwischen Versicherten der Geburtsjahrgänge vor 1953, Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1963. Rz. 5 Zu a): Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1953 Für Versic...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Der Monatsbetrag einer Rente ist von der Höhe der während eines Versicherungslebens gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie vom Umfang der anzurechnenden rentenrechtlichen Zeiten abhängig (§ 63 Abs. 1 und Abs. 3). Zu den rentenrechtlichen Zeiten zählen neben Pflicht- und freiwilligen Beitragszeiten auch beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 120d in der ab 1.1.2008 geltenden Fassung enthält Sonderregelungen zum Verfahren und zur Zuständigkeit bei Durchführung eines Rentensplittings unter Ehegatten/Lebenspartnern. Rz. 3 Abs. 1 bestimmt den frühestmöglichen Zeitpunkt für die Abgabe von gemeinsamen Erklärungen der Ehegatten/Lebenspartner (§ 120a Abs. 1) für ein Rentensplitting sowie eine Ausschlussfrist für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerkanzleimanagement: Ma... / 2.1 "Steuerbüro" oder professionelles Dienstleistungsunternehmen?

Es gibt Kanzleien, die nicht zufrieden sind mit dem, "was die Arbeit in der Kanzlei abwirft". Ganz zu schweigen davon, wie das Personal die Arbeitsbelastung empfindet. Eigentlich müsste sich ein Unternehmen doch über viel Arbeit freuen. Ist das nicht der Fall, gilt es, eine grundlegende Baustelle zu bearbeiten: die Dienstleistungs- und Honorargestaltung der Kanzlei. Viele Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 11 Ehrenamtlicher Richter

Rz. 9 Nach Einführung des Gesetzes über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern werden die Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter insbesondere im berufsgerichtlichen Verfahren sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (Justizvergütungs- und -entschä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 6. Die Höhe der Zeitgebühr

Rz. 13 Seit dem 20. 12. 2012 betrug die Zeitgebühr 30 bis 70 Euro je angefangene halbe Stunde. Daraus errechnete sich eine Mittelgebühr von 50 Euro. Rz. 14 Der Obersatz der Zeitgebühr erhöht sich ab dem 01. 07. 2020 um 5 Euro auf 75 Euro. Vergütungsvereinbarungen über eine höhere Zeitgebühr oder höhere Stundensätze sind gem. § 4 möglich. Zu den Grenzen derartiger Vereinbarung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Erbengemeinschaft / 1. Zweck

Rz. 210 Dem Anliegen des Erblassers, eine Vertrauensperson mit der Abwicklung seines Nachlasses zu beauftragen, kann auch mit einer Vollmacht entsprochen werden, die entweder bereits zu Lebzeiten erteilt wird und über den Tod hinaus gilt, oder aber mit einer Vollmacht, die erst mit dem Tod wirksam wird. Im ersteren Fall spricht man von einer transmortalen Vollmacht, im zweit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Umzugskosten / 4 Zusage und Geltendmachung der Umzugskostenvergütung

Die Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV-Zusage) ist die verbindliche Zusage des Dienstherren bzw. des öffentlichen Arbeitgebers, im erwarteten Fall des Umzuges an den neuen Dienstort die entsprechenden Kosten im Rahmen des Bundesumzugskostengesetzes zu übernehmen. Die Summe der erstattungsfähigen Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz stellt die Umzugskostenvergütu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / dd) Pfandverkauf

Rz. 31 Der Pfandverkauf setzt nach h.M. die notfalls im Klagewege erzwungene Zustimmung auf Einwilligung zum Pfandverkauf voraus.[31] Der Grund für die erforderliche Verurteilung zur Duldung des Zwangsverkaufs dürfte darin liegen, dass der Gerichtsvollzieher reines Vollstreckungsorgan ist und keinerlei materiellrechtliche Prüfungskompetenz hat,[32] so dass die materiellrecht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Lebensversicherung im ... / a) Fehlende Fälligkeit

Rz. 51 Es reicht für die Fälligkeit nicht aus, den Versicherungsschein und alle anderen erforderlichen Unterlagen einzureichen. § 14 Abs. 1 VVG bestimmt, dass Versicherungsleistungen mit Beendigung der Erhebungen, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungen erforderlich sind, fällig werden. Während der Umfang der Leistungen bei Lebensversicherun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2023, Reform des § 142 StGB

Der Straftatbestand des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort steht schon seit geraumer Zeit immer wieder in der Kritik. Diese reicht von der Frage, ab wann man von einem bedeutenden Schaden spricht bis hin zu der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Norm. Die Ampel-Koalition hat sich nun unter anderem zur Aufgabe gemacht, das Strafrecht von überflüssigen Straftatbeständen zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Stellplatz (WEMoG) / 3.1 Stellplatznutzung

Eine Änderung der dinglichen Zuordnung der Pkw-Abstellplätze betrifft den Kernbereich des Sondereigentums und ist daher der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung entzogen.[1] So also etwa in der Teilungserklärung die Kfz-Stellplätze bestimmten einzelnen Sondereigentumseinheiten zugeordnet sind, können diese nicht durch Beschluss anderen Sondereigentumseinheiten zugeor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.2.8 Wartezeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten

In vielen Fällen entstehen zwischen 2 Ausbildungsabschnitten zeitliche Lücken, insbesondere wenn ein Kind nach dem Abitur eine praktische Berufsausbildung oder ein Studium aufnimmt. In der Übergangszeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiterführenden Ausbildung oder eines Studiums besteht in der Regel keine Erwerbsobliegenheit des Kindes, soda...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (hauptberuflich... / 4 Wahltarife

Die Krankenkasse bietet in ihrer Satzung Wahltarife zum Krankengeld an. Diese können den Anspruch zu dem in § 46 Satz 1 SGB V genannten oder einem späteren Zeitpunkt entstehen lassen. Die Höhe des Anspruchs kann sich nach § 47 SGB V richten oder auch davon abweichen.[1] Hinweis Kombination Wahlerklärung und Wahltarif können miteinander kombiniert werden. Die Wahltarife können a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 1.1 Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange Versicherte beitragspflichtiges Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erhalten.[1] Die Ruhenswirkung tritt nicht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt ein. Die Ruhenswirkung geht nur vom tatsächlich erhaltenen Arbeitsentgelt – also dem Nettobetrag des weitergezahlten Arbeitsentgelts – aus. Der Nettobetrag wird ermittelt, in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kindesunterhalt / 5.2.1 Alter des Kindes

Es gibt keine feste Altersgrenze für die Aufnahme einer Ausbildung, ab deren Erreichen der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt entfällt. Entscheidend sind immer die Umstände des Einzelfalls. Maßgeblich ist, ob den Eltern unter Berücksichtigung aller Umstände die Leistung von Ausbildungsunterhalt in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit noch zumutbar ist. Der BGH...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sozial- und Erziehungsdienst / 5 Unterschiede zwischen "alter und neuer Welt"

Die Gewerkschaften haben neben der Verlängerung des Übergangsrechts auch die Diskrepanz zwischen der Eingruppierung der übergeleiteten Beschäftigten (§ 1 Abs. 1 TVÜ-VKA) und derjenigen Beschäftigten, die nach dem 30.9.2005 neu eingestellt worden sind oder werden (§ 1 Abs. 2 TVÜ-VKA), thematisiert und mit Nachdruck eine Beseitigung dieser "Ungleichbehandlung" gefordert. Diese ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Dauer des Ansp... / 6 Anrechenbare Zeiten

Auf die Leistungsdauer sind nur solche Zeiten anzurechnen, für die ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Dazu gehören auch Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht oder für die das Krankengeld versagt wird.[1] Eine anzurechnende Zeit in diesem Sinne ist auch die Zeit des Bezugs von Arbeitsentgelt.[2] Wartetage i. S. des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V in der bis zum 22.7.20...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 1.1 Mobilitätseinschränkungen bezogen auf motorische Funktionen

Einschränkungen der Mobilität hinsichtlich motorischer Funktionen beim Personal des Krankenhauses sowie bei Patienten können im Krankenhausgebäude bzw. in separaten Gebäuden mit Arztpraxen zu folgenden Problemen führen: Öffnen von Türen (Eingang, Stationen, Arztpraxen, Toiletten) bzw. bei Betätigung von Aufzügen aufgrund kaum erreichbarer und zu betätigender Taster bei kleinw...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Barrierefreie Gestaltungslö... / 3.5 Mehrfach- und geistige Behinderungen

Eine Mehrfachbehinderung ist gegeben, wenn der Krankenhauspatient aufgrund schon vorbestehender komplexer Behinderungen bezüglich der Beeinträchtigung mehrerer Körperfunktionen oder Körperstrukturen, insbesondere im Hinblick auf Selbstversorgung, Mobilität und Kommunikation, regelmäßig auf umfangreiche Hilfe angewiesen ist. Häufig ist damit auch eine geistige Behinderung ver...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.2.6 Rechtsfolgen einer nicht bewerteten Zeit

Rz. 26 Die im Rentenfall nicht wertmäßig zu berücksichtigenden Monate (vom vierten Jahr an) bleiben Anrechnungszeiten und damit rentenrechtliche Zeiten. Sie führen nicht zu einer rentenrechtlichen Lücke in der Versicherungsbiografie und gehören folglich zugunsten des Versicherten u. a. zu den nicht belegungsfähigen Monaten im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung (§ 72 Abs. 3)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 2.3 Bewertungsausschluss für Schul- und Hochschulzeiten (Satz 4 HS 1)

Rz. 27 Satz 4 sieht zunächst einen Ausschluss von Zeiten einer Schul- oder Hochschulausbildung bei der Rentenbewertung vor; bei diesen Zeiten ist eine rentensteigernde Wirkung ausgeschlossen. Entgeltpunkte sind hierfür nicht ermitteln. Rz. 28 Solche beitragsfreie Zeiten können auch dann nach § 51 auf die Wartezeiten "angerechnet" werden, wenn sie nach § 71 Abs. 4, § 74 Satz 4...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 2.3.1 Bildung der Blockfrist

Rz. 13 Für jede Krankheit (Rz. 10 f.), die Arbeitsunfähigkeit verursacht, ist eine eigene Blockfrist zu bilden. Gemäß Ziff. 2.2 der unter Rz. 35 aufgeführten Gemeinsamen Verlautbarung beginnt die erste Blockfrist i. S. d. § 48 Abs. 1 Satz 1 mit dem erstmaligen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für die ihr zugrunde liegende Krankheit ("dieselbe" Krankheit; vgl. Rz. 10 f.). Sola...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Julga, Auswirkungen verdrängter Versicherungszeiten auf die Berechnung der zwischenstaatlichen Rente – Anm. zu: LSG Berlin-Brandenburg vom 16.12.2020, L 17 R 354/17, NZS 2022 S. 150. Lindner, Die rentenrechtliche Bewertung von Fach- und Hochschulausbildungszeiten aus verfassungsrechtlicher Sicht, NZS 2015 S. 374. ders., Anrechnungszeiten – Die unterschiedliche Bewertung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jugendarbeitsschutz: Arbeit... / 1.2 Verteilung der Arbeitszeit

Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält keine direkten Regelungen zur Lage der Arbeitszeit für Jugendliche. Jugendliche dürfen grundsätzlich nur zwischen 6 und 20 Uhr (§ 14 Abs. 1 JArbSchG), nur von Montag bis Freitag (§ 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1 JArbSchG) und nur an 5 Tagen in der Woche (§ 15 JArbSchG) arbeiten. Die Lage der täglichen Arbeitszeit kann gemäß § 14 JArbSchG in gewissen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung in der Buch... / 1 Digitalisierung der Reisekostenabrechnung

Die Bedeutung der Reisekostenabrechnung für den Aufgabenbereich in der Buchhaltung ist in den deutschen Unternehmen sehr unterschiedlich. In einigen Unternehmen gibt es kaum Reisetätigkeit und damit auch nur wenig Abrechnungen, in anderen ist die Abrechnung im Personalwesen angesiedelt. Es gibt immer eine Verbindung zur Buchhaltung, die am Ende des Prozesses alle Belege verb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Besonderer Kündigungsschutz... / 10 Übersicht über sonstige Fälle von besonderem Kündigungsschutz

Neben dem besonderen Kündigungsschutz wegen besonderer Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers aus persönlichen Gründen gibt es noch weitere Regelungen zum besonderen Kündigungsschutz: Der Immissionsschutzbeauftragte ist nach § 58 Abs. 2 BImSchG ordentlich nicht kündbar. Entsprechendes gilt nach § 60 Abs. 3 KrWG i. V. m. § 58 Abs. 2 BImSchG für den betrieblichen Abfallbeauftrag...mehr