Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.1 Zivilrecht

Rz. 9 Ob Wohnungs- oder Teileigentum dem Grunde nach vorliegt, ist nach den zivilrechtlichen Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zu klären. Nach § 1 Abs. 2 WEG ist Wohnungseigentum das Sondereigentum (Alleineigentum) an einer (abgeschlossenen) Wohnung i. V. m. dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Teileigentum ist das Sonde...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3 Bewertungsverfahren

Rz. 17 Zur Bedarfsbewertung eines Wohnungs- oder Teileigentums ist zunächst zu klären, ob es sich um ein unbebautes oder bebautes Grundstück handelt. Rz. 18 Nach § 3 WEG kann Sondereigentum auch an Räumen in einem erst zu errichtenden Gebäude eingeräumt werden. Ebenso ist die Teilung durch den Eigentümer auch bei einem erst noch zu errichtenden Gebäude möglich (§ 8 Abs. 1 WEG...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Prüfung der Grundstücksart

Rz. 3 Die Feststellung der Grundstücksart (durch das Lagefinanzamt) folgt dem durch § 181 BewG vorgegebenen Prüfungsschema (vgl. auch Stöckel, NWB 2009, 3052):mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.2.1 Definition Wohnzwecke (Nr. 1)

Rz. 33 Der Verschonungsabschlag von 10 % wird nur für bebaute Grundstücke gewährt, die zu Wohnzwecken vermietet werden. Für die Abgrenzung der Wohngrundstücke ist der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff maßgebend, der in § 181 Abs. 2 BewG erstmals gesetzlich definiert ist (zuvor z. B. in R 175 Abs. 2 ErbStR 2003 für das alte Recht; s. Drosdzol, ZEV 2008, 10, 12; R E 13d Abs....mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 13 Jedes Wohnungs- und jedes Teileigentum gilt als ein Grundstück i. S. d. BewG (§ 157 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG). Die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs- und Teileigentums setzt sich aus dem Sondereigentum, dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum und ggf. vereinbarten Sondernutzungsrechten am gemeinschaftlichen Eigentum (wie z. B...mehr

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AGS 06/2022, Andersch, Streitwerte und Anwaltsgebühren im Mietrecht

Von Rechtsanwältin Grit Andersch. 4. Aufl., 2021. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 340 S., 54,00 EUR Mit der vorliegenden 4. Aufl. liefert die Verfasserin wieder eine aktuelle und vollständige Darstellung des anwaltlichen Vergütungsrechts in Mietsachen. Im ersten Kapitel werden allgemeine Bestimmungen behandelt, also die Grundzüge der Vergütung, die Durchsetzung des Vergütungsan...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4 Wohnungs- und Teileigentum (§ 176 Abs. 1 Nr. 3 BewG)

Rz. 10 Jedes Wohnungs- und jedes Teileigentum i. S. d. WEG gilt als ein Grundstück i. S. d. BewG. Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung eines Gebäudes und Teileigentum das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (z. B. freiberuflich oder gewerblich genutzte Räume) eines Gebäudes jeweils in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4.3 Steuerrechtliche Beurteilung bei rechtsgeschäftlichen Genehmigungen

Rz. 174 Für den Fall, dass der Schenker eine Grundstücksübertragung durch einen vollmachtlosen Vertreter vornehmen lässt und der Vermögensübergang für seine Wirksamkeit daher der Genehmigung durch den Schenker bedarf, ist höchstrichterlich geklärt, dass die Genehmigung in diesem Fall steuerrechtlich nicht zurückwirkt. Der BFH hat dies ausdrücklich für den Fall einer Grundstü...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.2.2 Sonderregelungen

Rz. 15 Sonderregelungen zur Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit enthalten die Ausführungen in R B 181.2 Abs. 3 bis 5 ErbStR: Sind bei einem Wohnungseigentum mehrere Wohnungen mit nur einem Miteigentumsanteil verbunden, sind sie grundsätzlich zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen. Liegen z. B. die Wohnungen in demselben Haus unmittelbar übereinander oder neben...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.4.2 Finanzierung des Grundstückserwerbs

Rz. 192 Die Hingabe von Geld zur Finanzierung eines Grundstückserwerbs kann als "Klassiker" der mittelbaren Grundstücksschenkung bezeichnet werden. Hiervon erfasst werden Fälle der mittelbaren Zuwendung eines unbebauten Grundstücks sowie eines Hausgrundstücks. Zum Fall der Zuwendung eines unbebauten Grundstücks nebst anschließender Bebauung s. Rn. 203 ff. Sofern der Zuwenden...mehr

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Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Kategorisierung der Betriebsgrundstücke im Fall einer separaten Bewertung

Rz. 9 Für den Fall, dass nach den Vorschriften des ErbStG oder des BewG eine separate Bewertung eines Betriebsgrundstücks erforderlich wird, sieht § 99 BewG zwei Kategorien (Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen) vor, aus denen sich die anwendbaren Bewertungsvorschriften ergeben. Maßgeblich für die Zuordnung ist jeweils die isolierte Betrachtung des Grun...mehr

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WEG-Streitigkeit: Vollzug e... / 1 Leitsatz

Die Klage auf Vollzug eines Teilungsvertrags kann eine WEG-Streitigkeit sein.mehr

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WEG-Streitigkeit: Vollzug eines Teilungsvertrags

1 Leitsatz Die Klage auf Vollzug eines Teilungsvertrags kann eine WEG-Streitigkeit sein. 2 Normenkette § 43 Abs. 2 WEG; § 72 Abs. 2 GVG 3 Das Problem A und B sind Teilhaber einer Bruchteilseigentümergemeinschaft an einem Grundstück. A verlangt von B, dass dieser ihm Versorgungs- und Bewirtschaftungskosten erstattet, die A für das Grundstück verauslagt hat. B verlangt mit einer Wi...mehr

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WEG-Streitigkeit: Vollzug e... / 2 Normenkette

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WEG-Streitigkeit: Vollzug e... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welches Gericht für eine Klage zuständig ist. Maßgeblich ist die Klage des K. WEG-Streitigkeiten Was eine WEG-Streitigkeit ist, bestimmt § 43 Abs. 2 WEG. Das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, ist danach ausschließlich zuständig für: Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander; Strei...mehr

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WEG-Streitigkeit: Vollzug e... / 4 Die Entscheidung

Das LG Potsdam meint, das Amtsgericht sei zuständig! Es liege eine WEG-Streitigkeit vor. Denn zu den Wohnungseigentumssachen gehörten gem. § 43 Abs. 2 Nr. 1 WEG u. a. Streitigkeiten über die sich aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ergebenden Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Diese Bestimmung sei weit auszulegen. Ausschlaggebend für die Zustä...mehr

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WEG-Streitigkeit: Vollzug e... / 6 Entscheidung

LG Potsdam, Beschluss v. 26.11.2021, 10 175/21mehr

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WEG-Streitigkeit: Vollzug e... / 3 Das Problem

A und B sind Teilhaber einer Bruchteilseigentümergemeinschaft an einem Grundstück. A verlangt von B, dass dieser ihm Versorgungs- und Bewirtschaftungskosten erstattet, die A für das Grundstück verauslagt hat. B verlangt mit einer Widerklage, dass A einem Teilungsvertrag sowie dessen Vollzug gegenüber dem Grundbuchamt zustimmt. Fraglich ist, ob das angerufene LG Potsdam oder ...mehr

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Anfechtungsklage: Auslegung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Seit dem 1.12.2020 sind die Beschlussklagen, also Anfechtungsklage, Nichtigkeitsklage und Beschlussersetzungsklage, nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Bis dahin waren die Beschlussklagen gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Für eine Übergangszeit war zu erwarten, dass Wohnungseigentümer diese Rechtslage no...mehr

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Tiefgarage: Verbot von Elek... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Gebrauchsvereinbarung. Zu fragen ist, ob es möglich ist und ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht, zu verbieten, in Tiefgaragen elektrisch betriebene Fahrzeuge abzustellen. Beschlusskompetenz Soweit die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch ein Gesetz oder durch eine Vereinbarung der Wohnungseigen...mehr

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Zulässigkeit der Berufung: ... / 3 Das Problem

Teileigentümer K wendet sich gegen 2 Baugenehmigungen, die Teileigentümer B für das in Teileigentum aufgeteilte Grundstück erteilt wurden (Neubau eines Hotels bzw. eines Bürogebäudes). K ist der Auffassung, die Baugenehmigungen seien rechtswidrig, weil sie ihn aufgrund unzureichender Erschließung der im Sondereigentum von B stehenden Räume und einer Fläche, an der B ein Sond...mehr

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Anfechtungsklage gegen Nach... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Gebührenstreitwert für eine Beschlussklage, mit der ein Wohnungseigentümer gegen die Nachschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorgeht (eine Klage nur gegen den Nachschuss, den ein Wohnungseigentümer zahlen soll, wäre nicht möglich). Dieser ist nach § 49 GKG zu bestimmen. Der Gebührenstreitwert ist danach auf das Interesse aller Wohnungse...mehr

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Gebührenstreitwert: Beseiti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche GKG-Bestimmung in einem Altverfahren anwendbar ist, bei dem das Rechtsmittel nach dem 30.11.2020 eingelegt wird. Von der Antwort ist abhängig, wie man den Gebührenstreitwert ermittelt. Die Übergangsbestimmungen In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden nach § 71 ...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer ist nach § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig verurteilt ist. Im Fall war einerseits zu ...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 4 Die Entscheidung

Das LG verneint die Frage! K fehle es nicht an einem Rechtsschutzbedürfnis. Zwar sei § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG am 1.12.2020 gestrichen worden. Im Schrifttum werde daher die Auffassung vertreten, dass Vergemeinschaftungsbeschlüsse ihre Wirkung im Außenverhältnis verloren hätten (Hinweis auf Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020, Rn. 251). Dieser Ansatz erscheine allerdings "pro...mehr

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Anfechtungsklage gegen Nach... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Gebührenstreitwert sei nach § 49 Satz 2 GKG auf die 7,5-fachen Kosten des K und damit auf 27.246 EUR (Kosten des Gesamtjahres 3.632,80 EUR x 7,5) festzusetzen. Zwar werde vertreten, es seien die Beträge der Nachforderungen und die Beträge der Anpassungen für das Gesamtinteresse zu addieren, wobei die Parteien zur Vorlage entsprechender Aufstellungen aufzufor...mehr

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Tiefgarage: Verbot von Elek... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Der Beschluss sei allerdings nicht mangels Beschlusskompetenz nichtig. Denn die Wohnungseigentümer seien berechtigt, Benutzungsbestimmungen für das gemeinschaftliche Eigentum und das Sondereigentum zu treffen, wobei eine Nutzungsregelung nicht so gefasst sein dürfe, dass sie das Sondernutzungsrecht eines Wohnungseigentümers aushöhle. Der Besc...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Ein Wohnungseigentümer ist nach § 25 Abs. 4 WEG nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines auf die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bezüglichen Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits gegen ihn betrifft oder wenn er nach § 17 WEG rechtskräftig verurteilt ist. Im Fall war danach zu fra...mehr

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Anfechtungsklage: Auslegung... / 4 Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde ist nach Ansicht des LG zulässig und begründet! Nach einer Auslegung sei die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Beklagte anzusehen. Wer Partei eines Zivilrechtsstreits sei, ergebe sich aus der in der Klageschrift gewählten Parteibezeichnung. Maßgebend sei, welcher Sinn dieser prozessualen Erklärung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhaltes...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! M sei von der Teilnahme an der Abstimmung zu TOP 3 ausgeschlossen gewesen, sodass ihre Stimmen bei der Abstimmung nicht hätten berücksichtigt werden dürfen. Nach der h. M. in Rechtsprechung und Literatur bestehe ein Stimmrechtsverbot für einen Eigentümer aus dem in den §§ 712 Abs. 1, 737 BGB, §§ 117, 127, 140 HGB zutage tretenden Rechtsgedanken, wenn der betreffe...mehr

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 6 Entscheidung

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Tiefgarage: Verbot von Elek... / 2 Normenkette

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Tiefgarage: Verbot von Stan... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Der Beschluss entspreche nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Ein Beschluss zur Frage, wie man eine Fläche, die einem Sondernutzungsrecht unterliegt, gebrauchen dürfe, sei nur dann ordnungsmäßig, wenn er den ohnehin dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG) unterfallenden Gebrauch durch den Sondernutzungsberecht...mehr

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 2 Normenkette

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Hausgeldklage: Saldoklage? / 2 Normenkette

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Hausgeldklage: Saldoklage? / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 11.11.2021, 36 S 2936/21 WEGmehr

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Gemeinschaftsordnung: Was i... / 6 Entscheidung

AG Konstanz, Urteil v. 10.2.2022, 4 C 397/21 WEGmehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das LG schließt sich der Sichtweise des AG an. Klage ein Wohnungseigentümer auf Durchführung oder Unterlassung einer Versammlung, müsse er die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagen. Erhebe er gegen die anderen Wohnungseigentümer oder den Verwalter eine Klage, liefe das darauf hinaus, dass die Organe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. sogar nur ...mehr

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Versammlung: Formalien der ... / 6 Entscheidung

LG München I, Urteil v. 4.11.2021, 36 S 14711/20 WEGmehr

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Anfechtungsklage: Auslegung... / 2 Normenkette

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Kosten – Begründung von Woh... / 4 Die Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage im Ergebnis wie der Notar. Sowohl die Begründung von Wohnungseigentum gem. § 3 WEG als auch die Übertragung von Miteigentumsanteilen sei allerdings jederzeit gesondert möglich. Auch gebe es keine gesetzliche Regelung, wonach es sich bei dem einen Beurkundungsgegenstand um eine gesetzliche Folge des anderen handele. Ein einheitliches Rechtsverhä...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 2 Normenkette

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Das Stimmverbot des § 25 Abs. 4 WEG erfasse als Ausnahmevorschrift nur bestimmte Fälle der Interessenkollision. Es solle den Wohnungseigentümer nicht schlechthin daran hindern, an Entscheidungen über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums mitzuwirken. Da das Stimmrecht ein wesentliches Mittel zur Mitgestaltung der Gemeinschaftsangelegenheite...mehr

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Zweitbeschluss: Aussetzung ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! K könne sein Rechtsschutzziel mit dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht erreichen. Selbst im Fall einer einstweiligen Aussetzung würde V im Amt bleiben, da der Beschluss vom 7.12.2019 noch nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden sei und daher noch Bestand habe (§ 23 Abs. 4 Satz 2 WEG). Bei der gebotenen objektiv-normativen Auslegung...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 2 Normenkette

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Anfechtungsklage: Rechtssch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer ihre Mängelrechte aus den Bauträgerverträgen durch einen Beschluss der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zur Ausführung zugewiesen ("Vergemeinschaftung"). Gegen diesen Beschluss wendet sich ein Wohnungseigentümer. Problematisch ist u. a., dass § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG a. F. zum 1.12.2020 entfallen ist: Was gilt für Beschlü...mehr

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Versammlung: Stimmrechtsver... / 6 Entscheidung

AG Schwarzenbek, Urteil v. 2.11.2021, 2 C 54/19 WEGmehr

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Versicherung des Gebäudes: ... / 2 Normenkette

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Verwaltungsbeirat: Entlastung / 2 Normenkette

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