Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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ZAP 2/2017, Sondereigentum: Balkonraum

(KG, Beschl. v. 8.11.2016 – 1 W 493/16) • Balkone können in der Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum bestimmt werden. Zu errichtende Balkonräume müssen nicht im Sondereigentum stehen. Gleiches gilt für die baulichen Bestandteile der Balkone, soweit sie nicht ohnehin gem. § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sind. Auch der Umstand, dass der Balkon nur durch ei...mehr

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ZAP 2/2015, Wohnungseigentumsrecht: Grundbucheinsicht

(OLG Hamm, Beschl. v. 17.6.2015 – 15 W 210/14) • Nach der GBO ist die Einsicht des Grundbuchs jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Antragsteller ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse verfolgt; es müssen sachliche Gründe vorgetragen werden, welche die Verfolgung unberechtigter Zweck...mehr

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ZAP 17/2015, Wohnungseigentum: Streit um Umfang des Sondereigentums

(BGH, Beschl. v. 11.6.2015 – V ZB 34/13) • Die Klage eines Wohnungseigentümers auf Räumung und Herausgabe eines Kellerraums der betreffenden Wohnanlage, der ihm nach seiner Ansicht in der Teilungserklärung in diesem Umfang mit seinem Sondereigentum als Abstellraum zugewiesen ist, gehört nicht zu den Wohnungseigentumssachen nach § 43 Nr. 1 WEG, da über die sachenrechtlichen G...mehr

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ZAP 9/2015, Nutzung einer E... / IV. Hinweis für die Praxis

Die Entscheidung ist grundsätzlich zu begrüßen, da sie ein weiterer Schritt zur Festigung der Rechtsprechung zum gesetzgeberisch unbestimmten Begriff des "Nachteils über das unvermeidliche Maß hinaus" in § 14 Nr. 1 WEG und dem privatrechtlich häufig benutzten Begriff "übliches Maß" im Wohnungseigentumsrecht ist. Ferner stellt die Entscheidung klar, dass und warum eine freibe...mehr

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ZAP 7/2016, Wohnungseigentum: Streitigkeit über Haftung für Beitragsrückstände

(BGH, Beschl. v. 21.1.2016 – V ZR 108/15) • Streitigkeiten über die in § 128 HGB angeordnete persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände sind als Wohnungseigentumssache i.S.v. § 43 Nr. 2 WEG anzusehen. Die Haftung des Gesellschafters tritt kraft Gesetzes als Folge der rechtlichen Organisationsform der Wohnungseigentümerin ein. Da...mehr

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ZAP 7/2015, Geltendmachung ... / a) Rechte des Sondereigentümers

Wie die in der Praxis häufigeren Fälle zu behandeln sind, in denen durch die Störung sowohl das Gemeinschaftseigentum als auch das Sondereigentum betroffen sind, hat der BGH in den Entscheidungsgründen ausdrücklich offen gelassen. In der Pressemitteilung des BGH (Nr. 182/2014 v. 5.12.2014) war noch davon die Rede, dass der Wohnungseigentümer eine eigene Klage erheben kann, w...mehr

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ZAP 10/2017, Wohnungseigentum: Zustimmung zu nachträglichem Einbau eines Personenaufzugs

(BGH, Urt. v. 13.1.2017 – V ZR 96/16) • Ein Wohnungseigentümer kann nur dann den nachträglichen Einbau eines Personenaufzugs auf eigene Kosten verlangen, wenn die übrigen Wohnungseigentümer zustimmen, da als nachteilig i.S.v. § 14 Nr. 1 WEG jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung anzusehen ist. Die geplante Maßnahme ist mit Betonsägearbeiten, der Erstellung einer Schac...mehr

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ZAP 14/2016, Grundbuchverfahren: Nachweis über die Bestellung des Verwalters

(OLG München, Beschl. v. 30.5.2016 – 34 Wx 17/16) • Der formalisierte Nachweis über die Bestellung des Verwalters verlangt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss mit zwei oder (bei Bestellung eines Verwaltungsbeirats) drei Unterschriften. Für das Grundbuchamt muss die jeweilige Funktion der unterzeichnenden Person feststellbar sein. Bei einem mehrköpfi...mehr

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ZAP 2/2016, Kauf einer Eigentumswohnung: Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen

(BGH, Urt. v. 24.7.2015 – V ZR 167/14) • Wenn eine gebrauchte Eigentumswohnung unter Ausschluss der Haftung für Sachmängel verkauft und eine Beschaffenheitsgarantie nicht vereinbart worden ist, fallen allein nach Kaufrecht zu beurteilende Ansprüche auf Minderung und kleinen Schadensersatz nicht in den Anwendungsbereich des § 10 Abs. 6 S. 3 Hs. 1 WEG. Für deren Geltendmachung...mehr

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ZAP 6/2017, Anwaltsmagazin / 10 Mehr Erledigungen bei der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft

Die Anzahl der im vergangenen Jahr 2016 bei der Schlichtungsstelle der Anwaltschaft eingegangenen Anträge ist nur leicht gestiegen, dafür konnte die Zahl der den Parteien unterbreiteten Schlichtungsvorschläge deutlich gesteigert werden; sie stieg um 40 % im Vergleich zum Vorjahr. Dies meldete die Schlichtungsstelle kürzlich in ihrem jährlichen Tätigkeitsbericht. Die Schlichtu...mehr

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ZAP 22/2015, Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussfassung über Kreditaufnahme

(BGH, Urt. v. 25.9.2015 – V ZR 244/14) • Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die Wohnungseigentümergemeinschaft kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Die Befugnis der Wohnungseigentümer, den Finanzbedarf der Wohnungseigentümergemeinschaft auch durch die Aufnahme von Darlehen zu decken, wird von dem Wohnungseigentumsgesetz vorausgesetzt. Vorausse...mehr

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ZAP 22/2016, Mietnebenkoste... / b) Einzelne Verwaltungskosten

Zu den einzelnen Verwaltungskosten zählen: Vergütungen für eine Hausverwaltung (OLG Nürnberg WuM 1995, 308); Verwaltungsaufwand für Organisation und Koordination in einem Einkaufszentrum (OLG Hamburg ZMR 2003, 180 = NZM 2002, 388); Verwaltungstätigkeiten des Hauswarts, wobei der Kostenaufwand hierfür aus den Hauswartkosten gem. § 2 BetrKV herauszunehmen und bei den Verwaltungsk...mehr

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ZAP 2/2015, Umsetzung der E... / V. Fazit: "Licht und Schatten" der Reform des Verbraucherprivatrechts

Nachdem zuvor bereits mit dem Gesetz vom 10.5.2012 ("Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes", BGBl. I, S. 1084) ein Teilbereich der VRRL im deutschen Privatrecht realisiert worden ist, hat das Umsetzungsgesetz ...mehr

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Streitwert einer Klage, die sich gegen die Genehmigung einer Abrechnung richtet

Leitsatz Wird ein Beschluss über die Genehmigung einer Abrechnung angefochten, so richtet sich der Streitwert danach, ob die Klage inhaltlich den Beschluss in seiner Gesamtheit angreift oder lediglich in Teilaspekten. Soweit hiernach etwa allein die ordnungsmäßige Verteilung der Kosten im Streit steht, ist das nach § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG maßgebliche Interesse der Parteien a...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Wichtiger Grund in Person des Geschäftsführers

Leitsatz In Bezug auf die Frage, ob gegen den Erwerber eines Wohnungseigentums ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 Satz 1 WEG vorliegt, kann auf den Geschäftsführer einer Gesellschaft (hier: einer Unternehmergesellschaft) abgestellt werden. Normenkette WEG § 12 Abs. 1 Das Problem Wohnungseigentümer K veräußert Ende 2014 sein Teileigentum an die X-Unternehmergesellscha...mehr

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Vermietung oder Verpachtung... / 2.1 Begründung einer beschränkten Steuerpflicht

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen der beschr. Steuerpflicht (vgl. "Beschränkte Steuerpflicht") nach § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG [1], wenn das unbewegliche Vermögen, die Sachinbegriffe oder Rechte im Inland belegen oder in ein inländisches öffentliches Buch oder Register eingetragen sind oder in einer inländischen Betriebsstätte oder in einer anderen Einrichtung ...mehr

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Unbewegliches Vermögen – AB... / 2.1 Bedeutung im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht

Nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG gehören zu den in der Bundesrepublik Deutschland beschr. stpfl. (vgl. "Beschränkte Steuerpflicht") gewerblichen Einkünften (§§ 15 – 17 EStG) auch Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung sowie der Veräußerung von u. a. unbeweglichem Vermögen, soweit wie hierfür keine Betriebsstätte (vgl. "Betriebsstätte") und kein ständiger Vertreter (...mehr

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Versammlung: Unterbrechung

Leitsatz Die Unterbrechung einer Versammlung für ein Mandantengespräch zwischen den von einer Anfechtungsklage betroffenen Wohnungseigentümern und ihrem Prozessbevollmächtigten entspricht nur bei Vorliegen besonderer Umstände ordnungsmäßiger Durchführung der Versammlung. Normenkette WEG § 24 Das Problem In der Versammlung vom 17. Juli 2013 wird ein Beschluss über die Wiederbes...mehr

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Kostenentscheidung zulasten des Verwalters

Leitsatz Gegen eine im ersten Rechtszug erfolgte Kostenentscheidung, mit der die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 49 Abs. 2 WEG dem Verwalter auferlegt worden sind, kann sich der Verwalter mit der sofortigen Beschwerde wenden. Wird erstmals im Berufungsrechtszug eine Kostenentscheidung nach § 49 Abs. 2 WEG getroffen, ist die Rechtsbeschwerde statthaft, sofern diese zugelassen...mehr

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Buchung eines Mehrfachparkers

Leitsatz Für das Teileigentum an einem Mehrfachparker, das im hälftigen Eigentum von 2 Miteigentümern steht, kann ein Grundbuchblatt angelegt werden. Möglich ist aber auch, das hälftige Miteigentum jeweils auf den Grundbuchblättern des Wohnungseigentums einzutragen, dem das hälftige Miteigentum als unselbstständiges Teileigentum zugeordnet ist. Normenkette § 3 Abs. 2 Satz 2 W...mehr

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Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums durch den Bauträger-Erstverwalter

Leitsatz Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums durch den Bauträger selbst als Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam. Normenkette §§ 242, 305c Abs. 2, 307 Abs. 1 BGB; § 13 Nr. 4, 5 VOB/B Das Problem 2002 erwirbt K von Bauträger B ein Wohnungseigentumsrecht in eine...mehr

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Kosten für Eintragung eines Sondernutzungsrechts

Leitsatz Ist die "negative Komponente" eines Sondernutzungsrechts (hier: an einem Pkw-Stellplatz) schon in der Gemeinschaftsordnung begründet worden, so betrifft die spätere Zuordnung des Sondernutzungsrechts zu einem bestimmten Wohnungseigentumsrecht nur dieses und nicht auch die übrigen Wohnungseigentumsrechte. Die Festgebühr nach Nr. 14160 Abs. 5 KV-GNotKG fällt deshalb n...mehr

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Übertragung eines Dauernutzungsrechts: Wann muss zugestimmt werden?

Leitsatz Bedarf die Übertragung eines Dauernutzungsrechts der Zustimmung eines Dritten, so ist auch die Bestellung eines Nießbrauchs an ihm regelmäßig nur mit Zustimmung dieses Dritten möglich. Normenkette §§ 12, 31, 35 WEG Das Problem Die Erbbauberechtigte E räumt H an einem baulich getrennten, noch zu errichtenden Parkhausteil das Recht zur alleinigen Dauernutzung als Stellp...mehr

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Erzwingung einer Abrechnung

Leitsatz Die Verurteilung des Verwalters zur Erstellung einer Abrechnung nach § 28 Abs. 3 WEG für Kalenderjahre, in denen er die Verwaltung geführt hat, ist als Verurteilung zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung gemäß § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Androhung von Zwangsmitteln und nicht als Verurteilung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung gemäß § 887 Abs. 1 ZPO i...mehr

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Grundbuchvollzug bei Abweichungen vom Aufteilungsplan

Leitsatz Dem Grundbuchvollzug des notariellen Kaufvertrags über ein Wohnungseigentum (hier: Eintragung des bestellten Grundpfandrechts nebst Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vollzug bestimmter Löschungen in Abt. III und sodann Eintragung der Vormerkung) steht nicht entgegen, dass die tatsächliche Bauausführung des errichteten Gebäudes von der nach dem Au...mehr

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Verständnis eines Umlageschlüssels

Leitsatz Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass der Sondereigentümer "Gebäudeteile", die sich im Bereich seines Sondereigentums befinden, auf eigene Kosten instand setzen muss, ist die Abdichtung des Daches davon nicht umfasst. Normenkette WEG §§ 14, 16 Abs. 2, 21 Abs. 5 Das Problem Die Wohnungseigentümer streiten um das Verständnis einer Umlagevereinbarung aus dem Jahr 1973...mehr

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Veräußerungsbeschränkung: Was gilt bei Auseinandersetzung einer Gesellschaft?

Leitsatz Übertragen miteinander verheiratete Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in Ansehung der Auseinandersetzung der Gesellschaft ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Wohnungseigentum auf sich zu Bruchteilen, ist die Zustimmung des Verwalters auch dann erforderlich, wenn als Ausnahme hiervon die Veräußerung an Ehegatten vereinbart ist. Normenkette § 1...mehr

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Änderung der Teilungserklärung keine Verwaltungsmaßnahme

Leitsatz Der Beschluss, eine Notarkanzlei mit dem Entwurf einer Änderung der Teilungserklärung zu beauftragen und die Kosten hierfür der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufzubürden, ist mangels Beschlusskompetenz nichtig. Normenkette WEG §§ 8, 21 Das Problem Wohnungseigentümer W1 unterteilt sein Wohnungseigentum mit der ursprünglichen Bezeichnung S9 unter Anlegung von Grun...mehr

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Bestimmung der Beschwer

Leitsatz Hat ein Wohnungseigentümer erfolglos einen Beschluss angefochten, durch den der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung gegen ihn ermächtigt worden ist, bestimmt sich der Wert seiner Beschwer grundsätzlich nach dem Nennbetrag der Forderung. Normenkette § 46 Abs. 1 WEG; § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO Das Problem Die Wohnungseigentümer beschließen, dass der V...mehr

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Abrechnung: Behandlung des Betriebsstroms der Heizungsanlage

Leitsatz In der Abrechnung müssen die Kosten des Betriebsstroms der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe der Heizkostenverordnung verteilt werden; wird der Betriebsstrom nicht über einen Zwischenzähler, sondern über den allgemeinen Stromzähler erfasst, muss geschätzt werden, welcher Anteil an dem Allgemeinstrom hierauf entfällt. Normenkette WEG § 28 Abs. 3; HeizkostV § 7 Abs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Wohnungs-/Teileigentum, Dauerwohn- und -nutzungsrecht

Rz. 18 [Autor/Stand] In § 50 Abs. 2 BewG 1934 waren neben dem Erbbaurecht auch die sonstigen grundstücksgleichen Rechte als "Grundstücke" aufgeführt. Das ist in § 68 BewG 1965 nicht mehr geschehen. Als grundstücksgleiche Rechte haben seit 1.1.1964 praktisch nur noch die Eigentumsrechte nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) v. 15.3.1951,[2] zuletzt geändert durch das Gesetz ...mehr

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FF 6/2016, Nebengüterrecht ... / I. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Aus Platzgründen sei vorab auf eine anderweitig veröffentlichte Rechtsprechungsübersicht des Verfassers hingewiesen,[2] welche um folgende Entscheidungen aus dem Berichtsjahr zu ergänzen ist: Was sich bereits aus den Gesetzesmaterialien ergibt,[3] hat der Bundesgerichtshof bestätigt: Der Streit bezüglich einer konkludenten Ehegatteninnengesellschaft ist sonstige Familiensache...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 6 [Autor/Stand] Zum Grundvermögen gehört in erster Linie der Grund und Boden, und zwar der Grund und Boden allein, wenn er nicht bebaut ist (unbebaute Grundstücke, §§ 72 und 73 BewG), sowie der Grund und Boden einschließlich der Gebäude, wenn er bebaut ist (bebaute Grundstücke, § 74 BewG). Zum Grundvermögen gehören aber nicht nur die Gebäude, sondern auch die sonstigen B...mehr

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Nachweis über die Bestellung des Verwalters

Leitsatz Der formalisierte Nachweis über die Bestellung des Verwalters verlangt die Vorlage einer Niederschrift über den Bestellungsbeschluss mit 2 oder, bei Bestellung eines Verwaltungsbeirats, 3 Unterschriften. Für das Grundbuchamt muss die jeweilige Funktion der unterzeichnenden Person feststellbar sein. Bei einem mehrköpfigen Verwaltungsbeirat genügt die der Unterschrift...mehr

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GbR als Wohnungseigentümerin

Leitsatz In das Grundbuch eines im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts stehenden Wohnungseigentums- und/oder Teileigentumsrechts ist nicht die Verpfändung eines Gesellschaftsanteils einzutragen. Normenkette BGB §§ 899a, 1276; GBO §§ 22, 47 Abs. 2 Das Problem B1 ist Gesellschafter der B2, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Diese ist Eigentümerin mehrerer ...mehr

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Beschlusskompetenz und Belastungsverbot

Leitsatz Das Belastungsverbot schränkt die Mehrheitsmacht der Wohnungseigentümer ein, schließt aber nicht den Änderungsanspruch nach § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG aus. Die (gegebenenfalls ergänzende) Auslegung der Gemeinschaftsordnung hat Vorrang vor einer Anpassung gemäß § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG. Normenkette §§ 23 Abs. 1, 10 Abs. 2 Satz 3 WEG Das Problem Nach § 3 der Gemeinschaftsordn...mehr

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Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums

Leitsatz Fassen die Wohnungseigentümer in einer Versammlung einen Beschluss in Umsetzung einer Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung, dass die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums durch ein Ingenieurbüro auf Kosten des Bauträgers in Vertretung der einzelnen Wohnungseigentümer durchgeführt werden soll, und erklärt das dementsprechend beauftragte Ingenieurbüro die Abnahme...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Erwerb eines Miteigentums an einem Teileigentum

Leitsatz Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann als (Mit-)Eigentümerin von Grundbesitz in das Grundbuch eingetragen werden. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG Das Problem In einem Teileigentumsgrundbuch ist ein 4/1000stel Miteigentumsanteil an einem Grundstück gebucht, verbunden mit dem Sondereigentum an einem Mehrfachparker (hier: Vierfachparker). Als Miteigentümer zu ½...mehr

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Abrechnung als Betriebskostenabrechnung

Leitsatz Der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB gilt grundsätzlich auch für solche Kosten, die gemäß § 556 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung in der Wohnraummiete generell nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Normenkette § 556 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 5, 6 BGB Das Problem K ist seit Juli 2011 Mieter einer Wohnung von Woh...mehr

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Bestellung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft

Leitsatz Die Wahl einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft zur Verwalterin setzt, unabhängig von ihrer Rechtsform, voraus, dass diese über ausreichende finanzielle Mittel verfügt und ausreichende Sicherheit im Haftungsfall bietet; hierüber haben die Wohnungseigentümer vor der Wahl ausreichende Informationen einzuholen. Bei der Bestellung eines Verwalters sind grunds...mehr

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zerb 5/2016, FormularBibliothek Zivilprozess

Dr. Ludwig Kroiß (Hrsg.) in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein 3. Aufl. 2016, Nomos Verlag, 3.815 Seiten, 198 EUR ISBN 978-3-8487-1994-5 Das achtbändige, mittlerweile in der 3. Auflage erschienene Werk deckt die wesentlichen zivilrechtlichen Rechtsgebiete ab (Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Deliktsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Mietrecht, Nachbarsch...mehr

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Sondereigentumsfähigkeit: Heizungsraum

Leitsatz Ein Raum, in dem eine im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Anlage (hier: Heizungsanlage) untergebracht ist, kann im Sondereigentum stehen. Normenkette §§ 5 Abs. 2, 8 Abs. 1 WEG Das Problem Alleineigentümer B will sein Grundstück nach § 8 Abs. 1 WEG in Wohnungseigentum aufteilen. Das Grundbuchamt sieht sich am Vollzug dieser Erklärung gehindert. Der Heizungsraum sol...mehr

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Vorkaufsrecht nach Umwandlung: Erlöschen eines einheitlichen Mietvertrags

Leitsatz Einem Mieter, der seine in Wohnungseigentum umgewandelte Mietwohnung durch Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 577 BGB) erwirbt, wird dadurch eine dem Inhalt des Kaufvertrags entsprechende Rechtsposition verschafft. Der Mieter als neuer Wohnungseigentümer kann sich nicht auf fortbestehende Gebrauchsbefugnisse aus dem erloschenen Mietverhältnis berufen, die mit der Gemein...mehr

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Gebäude im Sinne des WEG

Leitsatz Ein Gebäude im Sinne des WEG kann auch eine Anlage aus "schwimmenden Häusern" sein, wenn diese Anlage nach Maßgabe der §§ 93, 94 BGB fest mit dem Grund und Boden des Eigentümers verbunden ist. Normenkette § 8 WEG Das Problem B ist Eigentümerin eines Grundstücks, das sich am Ufer eines Flusses befindet. Auf dem Grundstück soll eine Ferienwohnanlage mit 60 Wohnungseigen...mehr

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Sondernutzungsrecht: Wann liegt es vor?

Leitsatz Die Zuweisung im gemeinschaftlichen Eigentum stehender Flächen an einzelne Wohnungseigentümer zur ausschließlichen Nutzung begründet auch dann ein Sondernutzungsrecht, wenn alle Wohnungseigentümer eine gleichwertige Fläche zur alleinigen Nutzung erhalten. Eine Regelung, die im Interesse eines geordneten Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums dessen turnusmäßige ...mehr

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Beschluss: Bezugnahmen

Leitsatz In einem Beschluss kann zur Konkretisierung der getroffenen Regelung auf ein außerhalb der Niederschrift befindliches Dokument Bezug genommen werden, wenn dieses zweifelsfrei bestimmt ist. Normenkette §§ 23 Abs. 1, 24 Abs. 7 WEG Das Problem Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2008, "die für die einzelnen Kostenpositionen in der Abrechnung 2007 verwandten Verteilers...mehr

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Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums: Beschlusskompetenz

Leitsatz Es gibt keine Beschlusskompetenz, durch Beschluss die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums zu vergemeinschaften. Normenkette § 10 Abs. 6 Satz 3 WEG Das Problem Wohnungseigentümer vergemeinschaften durch Beschluss die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Das Amtsgericht erklärt den Beschluss für ungültig. H...mehr

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Vorkaufsrecht des Mieters nach Umwandlung

Leitsatz Ein Vorkaufsrecht des Mieters entsteht nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB, wenn nach der Überlassung der vermieteten Wohnräume an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist und dieses dann an einen Dritten verkauft wird. Die Entstehung eines Vorkaufsrechts nach § 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB ist davon abhängig, dass nach der Überlassung der vermieteten Wohnräu...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Kauf eines Nachbargrundstücks

Leitsatz Es besteht eine Beschlusskompetenz für die Entscheidung, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Grundstück erwerben soll. Normenkette §§ 16 Abs. 2, 21 Abs. 7 WEG Das Problem Bremer Wohnungseigentümer beschließen zum Zweck der Schaffung von 25 Pkw-Stellplätzen für 25 Wohnungseigentumsrechte, das Nachbargrundstück zu kaufen. Mit der Führung der Vertragsverhand...mehr

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Bestellung mehrerer Verwalter

Leitsatz Ein Beschluss, durch den gleichzeitig ein Verwalter und sein Stellvertreter bestellt werden, kann hinsichtlich der Bestellung des (Haupt-)Verwalters wirksam sein. Normenkette §§ 12 Abs. 1, 26 WEG Das Problem Wohnungseigentümer W und Wohnungseigentümer W1 verkaufen am 2. Dezember 2015 ein Wohnungseigentum an B und lassen es an diesen auf. W, W1 und B beantragen im Janu...mehr