Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.6 "Zweitunterschrift"-Erfordernis

Gemäß § 27 Abs. 5 Satz 2 WEG a. F. konnte die Verfügungsbefugnis des Verwalters über gemeinschaftliche Gelder von der Zustimmung eines Wohnungseigentümers oder eines Dritten abhängig gemacht werden. Seit Inkrafttreten des WEMoG können die Befugnisse des Verwalters nach § 27 Abs. 2 WEG sowohl erweitert als auch beschränkt werden. Nach wie vor kann also insbesondere auch ein "...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 1.6 Abgrenzung zu Modernisierung bzw. baulicher Veränderung

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kennt das Wohnungseigentumsgesetz auch den Begriff der Modernisierung nicht mehr. Änderungen durch das WEMoG Maßnahmen der Modernisierung des Gemeinschaftseigentums stellen bauliche Veränderungen dar. Modernisierungsmaßnahmen werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Kostenbelastung aller Wohnungseigentümer? Seit Inkrafttreten des WEMoG...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2 Der Wirtschaftsplan

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 28 Abs. 1 WEG muss der Wirtschaftsplan die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, die anteilmäßige Verpflichtung der Wohnungseigentümer zur Kostentragung, die Beitragsleistung der Wohnungseigentümer zu der in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG vorgesehenen Erhaltungsrücklage und ggf. die Beitragsleistungen zu weiter gebildeten Rücklagen enthalten. 2.1 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entlastung des Verwalters (... / 3.2 Fehlerhafte Jahresabrechnung

In der Praxis scheitern Entlastungsbeschlüsse häufig daran, dass dem Verwalter zwar keinerlei Fehlverhalten zum Nachteil der Wohnungseigentümer zum Vorwurf zu machen ist und auch seine Amtsführung in jeder Hinsicht vorbildlich war, er jedoch eine fehlerhafte Jahresabrechnung erstellt hat und der Beschluss über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge gegenüber ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 5.2.2 Gebrauchsmöglichkeit

Eine exklusive Kostenbelastung einzelner Wohnungseigentümer oder einer Gruppe von ihnen, war nach früher geltender Rechtslage gemäß § 16 Abs. 4 WEG a. F. nur dann möglich, wenn diese Wohnungseigentümer zumindest eine eigennützige Gebrauchsmöglichkeit der von der Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme betroffenen Bereiche des Gemeinschafseigentums hatten.[1] Praxis-Beispiel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.2 Bildung einer Erhaltungsrücklage

Da die Bildung einer Erhaltungsrücklage nach § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG eine Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung darstellt, hat ein jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG einen Anspruch auf Bildung einer Erhaltungsrücklage.[1] Aufgrund ihrer Zweckbindung steht die Erhaltungsrücklage ausschließlich zur Finanzierung von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Gemeinschaft de... / 2.2 Eigenmacht des Verwalters

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die von untergeordneter Bedeutung sind und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Die Grenzen dessen, was der Verwalter insoweit eigenständig veranlassen kann und wann er einen Beschluss der Wohnungseigentümer herbeiführen muss, richten sich m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.6 Kreditaufnahme

Als weitere Finanzierungsform kann auch eine Kreditaufnahme infrage kommen. Bereits der BGH hatte insoweit bestätigt, dass eine entsprechende Beschlusskompetenz besteht und die Aufnahme eines Kredits durchaus auch unter bestimmten Voraussetzungen ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen kann.[1] Seit Inkrafttreten des WEMoG wird die Kreditaufnahme auch ausdrücklich in § 9b Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 2.1 "Erhaltungsbudget"

Der Verwalter ist gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG im Innenverhältnis gegenüber der GdWE verpflichtet, "die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die untergeordnete Bedeutung haben und nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen". Im Außenverhältnis verleiht § 9b Abs. 1 WEG dem Verwalter die Befugnis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung der GdWE mit Ausna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 4.1 Neu entstandene Gemeinschaft

Finanzierungsbedarf besteht unmittelbar mit Begründung der Eigentümergemeinschaft. Im Fall der Teilung nach § 3 WEG durch Vertrag ist die Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Anlegen der Wohnungsgrundbücher entstanden. Entsprechendes gilt seit Inkrafttreten des WEMoG im praktisch bedeutsamen Fall der Teilung nach § 8 WEG durch Teilungserklärung des Bauträgers bzw. teilende...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 1.1 Gemeinschaftsordnung prüfen

Bei Übernahme einer neuen Verwaltung sollte der Verwalter die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung daraufhin prüfen, ob überhaupt und in welchem Umfang Wirtschaftspläne für die zu verwaltende Gemeinschaft erstellt werden müssen. Die Vorschrift des § 28 WEG ist nämlich nicht zwingend und demnach abdingbar.[1] Dies ergibt sich bereits aus § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG. So kann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.4 Zahlungsverkehr

Auf Grundlage von § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zusammenhängen. Der Verwalter hat also nach Prüfung der Voraussetzungen Zahlungen zu leisten, soweit diese mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entlastung des Verwalters (... / 4.3 Wirkung der Beschlussfassung über die Nachschüsse auf Grundlage der Jahresabrechnung

Trotz insoweit eindeutiger Rechtsprechung des BGH[1] fanden sich auf Grundlage der vormals geltenden Rechtslage immer wieder Tendenzen in der Rechtsprechung, die allein eine Beschlussfassung über die Jahresabrechnung in die Nähe konkludenter Verwalterentlastung rückten. So war es nach Ansicht des LG München I[2] eine Frage der Beschlussauslegung, ob eine konkrete Beschlussfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.6.2.1 Duldungspflicht

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, "das Betreten seines Sondereigentums und andere Einwirkungen auf dieses und das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, die den Vereinbarungen oder Beschlüssen entsprechen oder, wenn keine entsprechenden Vereinbarungen oder Beschlüsse bestehen, aus denen ihm über das bei einem geordneten Zusammenleben unverm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.6.2 Langfristige Kreditaufnahme

Grundsätzlich haben die Wohnungseigentümer auch die Kompetenz zur Beschlussfassung über eine langjährige Kreditaufnahme.[1] Die Kreditaufnahme kann nicht nur bei Erhaltungsmaßnahmen infrage kommen, sondern auch bei Maßnahmen der modernisierenden Erhaltung oder auch energetischen Modernisierung als baulicher Veränderung.[2] Angesichts des weit gefassten Modernisierungsbegriff...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 2.4 Hausgeldausfälle

Rückgriff auf die Erhaltungsrücklage Die Erhebung von Sonderumlagen wird stets bei Liquiditätsengpässen infolge von Hausgeldrückständen einzelner Wohnungseigentümer erforderlich. Ein Zugriff auf die Erhaltungsrücklage verbietet sich ohne entsprechende Ermächtigung der Wohnungseigentümer. Er ist auch lediglich für einen kurzen Zeitraum in begrenzter Höhe möglich. Der Rücklage ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 6.2 Fortgeltung der Vorschüsse

Nach der gesetzlichen Systematik des § 28 Abs. 1 WEG beschließen die Wohnungseigentümer über die Vorschüsse; zu diesem Zweck hat der Verwalter kalenderjährlich einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Hieraus ergibt sich zwar, dass der Verwalter jedes Jahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen hat, nicht jedoch ein Zwang der Wohnungseigentümer, auf Grundlage eines neuen Wirtschaftsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 4 Mehrjährige Sonderumlage

Im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung hatten die Wohnungseigentümer vor Inkrafttreten des WEMoG grundsätzlich auch die Kompetenz, eine mehrjährige Sonderumlage als "Quasi-Rücklage" insbesondere zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 22 Abs. 2 WEG a. F. zu beschließen. Gerade im Fall einer konkret anstehenden Großsanierung oder einer Modernisierung des gemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 6.3.1 Tilgungsbestimmung

Die monatlichen Hausgelder werden einschließlich der Beiträge zur Erhaltungsrücklage und ggf. sonstiger gebildeter Rücklagen von den einzelnen Wohnungseigentümern in aller Regel in einer Summe gezahlt. Diese sind dann vom Verwalter entsprechend der Beiträge zum Ausgleich der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Beiträge zur Erhaltungsrücklage aufzuteilen. Für den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Gemeinschaft de... / Zusammenfassung

Überblick Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)[1] hat mit seinem Inkrafttreten am 1.12.2020 auch das Haftungssystem innerhalb der Eigentümergemeinschaft modifiziert und insbesondere die Haftung der GdWE intensiviert, da ihr nach § 18 Abs. 1 WEG die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt. Verstärkt wird sie insoweit auch für Pflichtverletzungen des Verwal...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.1.3 Erhaltungspflicht des Wohnungseigentümers

Sind einzelne Wohnungseigentümer zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums verpflichtet, besteht schon keine Beschlusskompetenz, über entsprechende Maßnahmen zu entscheiden. Vereinbarung Durch Vereinbarung können die Wohnungseigentümer jedenfalls regeln, dass Gegenstände des Gemeinschaftseigentums, die sich im räumlichen Bereich des Sondereigentums des jeweiligen Wohnungseigent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entlastung des Verwalters (... / 4.2 Stimmrechtsausschluss

Der Verwalter selbst hat bei der Beschlussfassung über seine Entlastung selbstverständlich kein Stimmrecht.[1] Dies gilt auch für den Wohnungseigentümerverwalter[2] und selbst dann, wenn er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist.[3] Der Stimmrechtsausschluss wird in diesem Fall aus § 25 Abs. 4 WEG hergeleitet, wonach ein Wohnungseigentümer dann nicht stimmberechtig...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.6 Beschluss durchführen

§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG verpflichtet den Verwalter zur Durchführung von Beschlüssen, auch wenn sich dies nicht ausdrücklich aus der Norm selbst ergibt. Da die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 18 Abs. 1 WEG der GdWE obliegt, haben einzelne Wohnungseigentümer allerdings keine Direktansprüche gegen den Verwalter auf Beschlussdurchführung. Ihren Anspruch auf Beschluss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.7 Jahresabrechnung

Abgerundet wird das gesetzliche System der Finanzverwaltung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die nach § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG vom Verwalter nach Ablauf der Wirtschaftsperiode zu erstellende Jahresabrechnung.[1] Zwar existiert keine gesetzliche Vorgabe, innerhalb welcher Frist die Jahresabrechnung zu erstellen ist, die herrschende Meinung geht insoweit von ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 2.2 Erhaltungsrücklage

Bereits das Gesetz sieht die Bildung einer Erhaltungsrücklage in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung an, auf die ein jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 2 WEG Anspruch hat.[1] Stets sollte der Verwalter mit Blick auf etwaigen erheblichen Finanzbedarf der Gemeinschaft im Fall des Erfordernisses größerer Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.6.2 Inanspruchnahme von Sondereigentum

Ist es im Rahmen der Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich, eine Sondereigentumseinheit zu betreten, statuiert § 14 Abs. 1 Nr. 2 WEG eine entsprechende Verpflichtung des jeweiligen Wohnungseigentümers. Hat der Wohnungseigentümer eine Einwirkung zu dulden, die über das zumutbare Maß hinausgeht, kann er nach § 14 Abs. 3 WEG einen angemessenen Ausgleich in Gel...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Der Verwalter ist nach § 28 Abs. 1 Satz 2 WEG verpflichtet, für jedes Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser Verpflichtung hat er von sich aus nachzukommen. Einer entsprechenden Beschlussfassung, gerichtet auf Erstellung eines Wirtschaftsplans seitens der Wohnungseigentümer, bedarf es nicht. Gegenstand des Beschlusses der Wohnungseigentümer nach § 28...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.4.2 Mehrhausanlagen

Zunächst gilt oben Ausgeführtes auch bei Mehrhausanlagen. Hier können ggf. aber die Maßgaben des Einzelfalls Abweichungen begründen. Regelt etwa die Gemeinschaftsordnung eine unterschiedliche Kostenverteilung im Hinblick auf die einzelnen Häuser, so muss der Verwalter dies bei Erstellung der Einzelwirtschaftspläne berücksichtigen. Entsprechendes gilt bei einer Beschlussfassu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 5 Bekanntmachung

Der Gesamtwirtschaftsplan und der Einzelwirtschaftsplan sind dem betreffenden Wohnungseigentümer vorab mit dem Ladungsschreiben zu übersenden.[1] Nicht erforderlich ist die Übersendung auch der die übrigen Wohnungseigentümer betreffenden Einzelwirtschaftspläne.[2] Hieran hat sich auch nach Inkrafttreten des WEMoG nichts geändert, obwohl der Gesetzgeber der Auffassung ist, das...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 3.2.2 Darstellung im Vermögensbericht

Im Rahmen des nach Ablauf des Kalenderjahres gemäß § 28 Abs. 4 WEG zu erstellenden Vermögensberichts muss nun die Sonderumlage Berücksichtigung finden, da sie als Vermögenwert einen Bestandteil des Gemeinschaftsvermögens darstellt. Da sie der Erhaltungsrücklage zugeführt wurde, ist also der erhöhte Rücklagenstand anzugeben. Aus Transparenzgründen empfiehlt sich gesonderte Er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 6.1 Beschluss über die Festsetzung der Vorschüsse

Über die auf Grundlage des Gesamtwirtschaftsplans sowie der entsprechenden Einzelwirtschaftspläne festzusetzenden Vorschüsse beschließen die Wohnungseigentümer gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 25 Abs. 2 WEG mit einfacher Mehrheit. Da gesetzlich für die Beschlussfassung kein bestimmtes Stimmprinzip vorgesehen ist, richtet sich dieses nach dem gesetzlichen Kopfprinzip des §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Gemeinschaft de... / 1.2.1 Grundsätze

Für Pflichtverletzungen ihres Organs haftet die GdWE entsprechend § 31 BGB. Infolge einer Pflichtverletzung des Verwalters geschädigte Wohnungseigentümer haben keinen unmittelbaren Schadensersatzanspruch mehr gegen den Verwalter aus dem Verwaltervertrag. Seit Inkrafttreten des WEMoG entfaltet dieser keine Schutzwirkung mehr für die Wohnungseigentümer.[1] Praxisrelevante Haftu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Gemeinschaft de... / 1.5.1 Voraussetzungen

§ 14 Abs. 3 WEG verleiht dem Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Geldausgleich, wenn er Einwirkungen auf sein Sondereigentum dulden muss, die über das zumutbare Maß hinaus gehen. Ein entsprechender Aufopferungsanspruch besteht insoweit nicht nur gegenüber der GdWE, sondern auch gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern, da § 14 Abs. 2 Nr. 2 WEG jeden Wohnungseigentümer auch ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.1 Aufstellen des Wirtschaftsplans

Der Wirtschaftsplan stellt das zentrale Instrument der Finanzverwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft dar. Existiert kein Wirtschaftsplan, sind die Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, Hausgelder zu zahlen. Idealerweise erstellt der Verwalter den Wirtschaftsplan bereits im Laufe des Vorjahres und lässt über die Festsetzung der Hausgeldvorschüsse auf seiner Grundlage...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entlastung des Verwalters (... / 3.4 Wissenszurechnung des Verwaltungsbeirats

Nach § 29 Abs. 2 Satz 2 WEG soll u. a. die Jahresabrechnung vor Beschlussfassung über die Festsetzung der Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge vom Verwaltungsbeirat geprüft werden. Demgegenüber scheiden bei erteilter Verwalterentlastung Ansprüche gegen den Verwalter aus, die bei zumutbarer Prüfung erkennbar gewesen waren. Praxis-Beispiel Die Fehlbuchung Im Beispiel oben war es a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.6.2.3 Kostenverteilung

Die Kostenverteilung erfolgt nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG nach dem gesetzlichen oder vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel, den die Wohnungseigentümer nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG allerdings auch abändern können. Mangels Beschlusskompetenz kann allerdings nicht beschlossen werden, dass der jeweils betroffene Wohnungseigentümer die Kosten für etwa in seinem Sondereigentum ent...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.5 Zuführungen zur Erhaltungsrücklage

Da die Zuführungen zur Erhaltungsrücklage keine Ausgaben oder sonstige Kosten, sondern Einnahmen der Gemeinschaft darstellen, sind diese auch nicht als Kostenposition im Wirtschaftsplan aufzuführen.[1] Allerdings kann eine Darstellung als Kostenposition eine Anfechtungsklage nicht mehr begründen. Gerade derartige Klagen, die allein wegen formeller Mängel des Wirtschaftsplans...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 2.2 Erhaltungsmaßnahmen

Die Maßnahmen der laufenden Erhaltung, also der Instandhaltung und Instandsetzung, werden in aller Regel aus den laufenden Hausgeldern gemäß Wirtschaftsplan finanziert und in einer entsprechenden Kostenposition berücksichtigt. Grundsätzlich ist bei Erhaltungs- bzw. Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu beachten, dass lediglich die Beschlussfassung über die entspre...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 3.1 Grundsätze

Das WEG enthält keinerlei Vorgaben hinsichtlich der Form des Wirtschaftsplans. Auch wenn der Gesetzgeber der Auffassung ist, dass gerade formelle Mängel oder gar die Nichtexistenz eines Wirtschaftsplans allein eine Anfechtungsklage nicht begründen kann, dürfte dem die Rechtsprechung allerdings nicht folgen.[1] So jedenfalls zwar Beitragsvorschüsse beschlossen werden, es alle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 4.2 Bestandsgemeinschaft

Übernimmt der Verwalter die Verwaltung einer Bestandsgemeinschaft, hat er zunächst für die Herausgabe der Verwaltungsunterlagen beim Vorverwalter zu sorgen.[1] Inhaberin des Anspruchs auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen oder von verwaltetem Vermögen gemäß §§ 9a Abs. 3 WEG, 667 BGB ist die GdWE.[2] Der Vorverwalter kann sich nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht an den Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.1 Eigentümer informieren und Entscheidung herbeiführen

Auf Grundlage eines Begehungsprotokolls und der Ergebnisse einer ergänzenden Kontrolle bestimmter Bereiche des Gemeinschaftseigentums durch Fachunternehmen sollte hinsichtlich des ermittelten Erhaltungsbedarfs eine Prioritätenliste erarbeitet und die Wohnungseigentümer entsprechend informiert werden. Die Entscheidung über das "Ob" und "Wie" erforderlicher Maßnahmen der Erhalt...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.3 Angebote einholen

Abhängig vom Umfang der Erhaltungsmaßnahme sind im Vorfeld der Beschlussfassung Vergleichsangebote einzuholen.[1] Auftragshöhe Die Grenzen, ab welcher Höhe Vergleichsangebote eingeholt werden müssen, sind in der Rechtsprechung nicht einheitlich gesteckt. Nach Auffassung des LG Karlsruhe[2] ist sie bei einer Summe von 3.000 EUR überschritten, nach Auffassung des LG Dortmund[3] ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirtschaftsplan (WEMoG) / 2.1.6 Gemeinschaftliche Forderungen

Forderungen der Gemeinschaft darf der Verwalter nur dann in den Wirtschaftsplan aufnehmen, wenn mit ihrer Erfüllung während der Wirtschaftsperiode auch tatsächlich gerechnet werden kann.[1] Im Übrigen sind Forderungen der GdWE in dem nach § 28 Abs. 4 WEG zu erstellenden Vermögensbericht darzustellen.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.6.2.2 Ersatzanspruch

Hat der Wohnungseigentümer eine Einwirkung auf sein Sondereigentum zu dulden, die über das zumutbare Maß hinausgeht, kann er einen angemessenen Ausgleich in Geld verlangen. Erleidet der Wohnungseigentümer im Zuge der Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme also einen Schaden, so ist er diesem zu ersetzen – unabhängig davon, ob der Schaden an seinem Sondereigentum entstanden is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haftung der Gemeinschaft de... / 2 Haftung gegenüber dem Verwalter

Praxisrelevant können Aufwendungsersatzansprüche des Verwalters insbesondere bei Maßnahmen der Notgeschäftsführung im Rahmen der Nachteilsabwendung nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG dann sein, wenn er Aufwendungen mit Eigenmitteln getätigt hat. 2.1 Nachteilsabwendung Gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt, diejenigen Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 3 Begehungen und Kontrollen vornehmen

Den Verwalter treffen grundsätzlich Überwachungs-, Kontroll- und Hinweispflichten. Die Pflicht des Verwalters erstreckt sich insbesondere darauf, Mängel und Schäden am Gemeinschaftseigentum zu ermitteln sowie nach Ursache und Umfang festzustellen, was Kontrollaufgaben mit umfasst. Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so haftet der Verwalter für den Schaden der betroffenen W...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 5.2.3 Maßstabskontinuität

Nach alter Rechtslage war ein Beschluss anfechtbar, wenn er die Gefahr einer Ungleichbehandlung von Wohnungseigentümern barg. Praxis-Beispiel Balkonsanierung Von den in der Wohnanlage vorhandenen 10 Balkonen sind 5 instandsetzungsbedürftig. Die Wohnungseigentümer beschließen daher die Instandsetzung dieser Balkone. Die Kosten der Erhaltungsmaßnahme sollen lediglich von den 5 W...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sonderumlage (WEMoG) / 6.3 Zahlungspflicht trotz Anfechtung

Ist der Beschluss, mit dem die Sonderumlage geregelt ist, gerichtlich angefochten worden, sind die Beiträge dennoch zu leisten – sowohl vom anfechtenden Wohnungseigentümer als auch von den übrigen Wohnungseigentümern. Eine Beschlussanfechtungsklage hat nämlich hinsichtlich der Zahlungspflicht bezüglich einer Sonderumlage keine aufschiebende Wirkung.[1] Kein Zurückbehaltungsr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Erhaltung des Gemeinschafts... / 4.2.4.4 Finanzierung durch Darlehensaufnahme

Insbesondere bei besonders großen und kostenintensiven Erhaltungsmaßnahmen kann auch eine Finanzierung durch Darlehensaufnahme infrage kommen.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entlastung des Verwalters (... / 7 Rechtsprechungsübersicht

Ausgeschiedener Verwalter Auch ein Eigentümerbeschluss, mit dem einem ausgeschiedenen Verwalter Entlastung erteilt wird, steht im Grundsatz nicht in Widerspruch zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung.[1] Jahresabrechnung, fehlerhafte Es entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, dem Verwalter und dem Beirat Entlastung zu erteilen, wenn die von der Entlastung umfasste Abrechnung ...mehr