Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Europarechtliche Grundlage und Reform.

Rn 1 § 312j geht zurück auf die Art 8 II und III VRRL, s dazu Vor §§ 312 ff Rn 3. Art 8 II VRRL wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (BGBl I 1084), in Kraft getreten am 1.8.12 umgesetzt (sog ›B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Zuständigkeit der Amtsgerichte umfasst in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes den Landgerichten zugewiesen sind:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen und der in § 72a genannten Kammern, sind die Berufungs- und Beschwerdegerichte in den vor den Amtsgerichten verhandelten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, soweit nicht die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte begründet ist. 2Die Landgerichte sind ferner die Beschwerdegerichte in Freiheitsentziehungssachen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gegen § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB S

Sach- und Rechtsmängel 2042 42 Sachbezüge 611 57, 74 Sache 985 7 Begriff 90 1 Daten 90 5 Körper des Menschen 90 6 nicht vertretbare 91 4 selbstständige 93 5 Software 90 5 verbrauchbare 92 1 vertretbare 91 3 virtuelle 90 3 zum persönlichen Gebrauch 1362 2 Sachenrecht Internationales Art 43 EGBGB 1 numerus clausus vor 145 ff 25 Sachenrecht IPR Art 43 EGBGB 7 numerus clausus Art 43 EGBGB 7 Trenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB M

MaBV Art 9 ROM I 20 Mahnantrag 291 6 Mahnbescheid 286 15 Mahnkosten 280 28 Mahnung 116 7; 117 7; 281 13; 1958 14; 2024 6; 2039 11; vor 116 ff 7 angekündigte Leistungsverspätung 286 20 Antrag auf Prozesskostenhilfe 286 15 Begriff 286 12 Betriebsausfall 286 23 Datum 286 17 einstweilige Anordnung 286 15 Entbehrlichkeit 275 17; 286 17 Entgeltforderung 286 21 Erfüllungsverweigerung 286 20 Fäll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Vorbemerkung vor §§ 312 ff BGB

Rn 1 Der durch das SchRModG eingefügte Untertitel 2 enthielt zunächst va das alte G über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften v 16.1.86 (HWiG) in den §§ 312, 312a aF und das FernabsatzG v 27.6.00 in den §§ 312b bis 312d aF. Beide Vorschriftengruppen wie auch § 312i aF dienten der Umsetzung der HausTWRL und der FernabsRL. Durch das VerbrKrRL-UG wurden d...mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz in WEG-Anlagen (besondere Gefahren)?

1 Leitsatz Öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte sind grundsätzlich unter den Mitgliedern einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht anzuwenden. Etwas Anderes kann aber gelten, wenn der Miteigentümer von der Behörde nicht allein den Schutz seiner Rechte begehrt, sondern er ein behördliches Einschreiten wegen bestehender Gefahren verlangt, die von einer bestimmten Art...mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz in WEG-Anlagen (Gaststättenerlaubnis)?

1 Leitsatz Auch nach Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 gibt es keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – auch dann, wenn Störungen durch einen Dritten geltend gemacht werden. Diese Grundsätze gelten auch für die Klage gegen eine Gaststättenerlaubnis. 2 Normenkette § 9a Abs. 2 WEG; § 1004 BGB 3 Das Problem Die Gemein...mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 2 Normenkette

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 4 Die Entscheidung

Der VGH meint, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer könne nicht gegen die Erlaubnis klagen! Das Sondereigentum nach dem WEG schließe öffentlich-rechtliche Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein und desselben Grundstücks aus. Dies gelte auch dann, wenn die angegriffene öffentlich-rechtliche Gestattung einem Mieter erteilt werde.mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 2 Normenkette

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Grundsätzlich bestimme sich das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach den WEG-Vorschriften und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthalte, nach den BGB-Vorschriften. Dies habe zur Folge, dass das Sondereigentum nach dem WEG öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte innerhalb der Gemeinsc...mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann nach § 9a Abs. 2 WEG i. V. m. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB gegen einen Mieter und/oder seinen Vermieter auf Unterlassung vorgehen, wenn der Mieter gegen die Benutzungsvereinbarungen der Wohnungseigentümer verstößt. Diesen Weg hält der VGH für vorrangig und verneint mithin (weiterhin) die Möglichkeit, gegen die Gaststät...mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 6 Entscheidung

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 6 Entscheidung

OVG Weimar, Beschluss v. 11.1.2023, 1 EO 348/22mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K klagt gegen eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, die einem Mieter erteilt worden ist.mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Gibt es dringende Erhaltungsmaßnahmen, kann ein Wohnungseigentümer auf diese nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG klagen. Der Fall zeigt, dass es im Einzelfall, nämlich dann, wenn Gefahren von einer bestimmten Art der Nutzung des Sondereigentums oder der Gemeinschaftsanlagen ausgehen, auch die Bauaufsichtsbehörde eingeschaltet werden kann. Was ist für die Verwaltung be...mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 1 Leitsatz

Auch nach Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 gibt es keine öffentlich-rechtlichen Nachbarschutzansprüche innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – auch dann, wenn Störungen durch einen Dritten geltend gemacht werden. Diese Grundsätze gelten auch für die Klage gegen eine Gaststättenerlaubnis.mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 1 Leitsatz

Öffentlich-rechtliche Nachbarschutzrechte sind grundsätzlich unter den Mitgliedern einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht anzuwenden. Etwas Anderes kann aber gelten, wenn der Miteigentümer von der Behörde nicht allein den Schutz seiner Rechte begehrt, sondern er ein behördliches Einschreiten wegen bestehender Gefahren verlangt, die von einer bestimmten Art der Nutzu...mehr

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Beschluss: Bestimmtheit / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Beschluss einer "Untergemeinschaft". Ob diese befugt war, ohne die anderen Wohnungseigentümer einen Beschluss zu fassen, muss sich aus einer Vereinbarung geben. Das ist zu unterstellen, da das LG hierzu nichts mitteilt. Ob der Beschluss ordnungsmäßig ist, ist dann eine Frage des § 27 WEG. § 27 Abs. 1 WEG Die Verwaltung ist nach § 27 Abs. ...mehr

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Vergemeinschaftungsbeschlus... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das LG nicht anders! § 9a Abs. 2 WEG sei nicht anwendbar. Es handele sich nicht um sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte oder solche Rechte, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erforderten. Die Prozessführungsbefugnis der K ergebe sich aber auch nicht aus dem Beschluss. Nach dem Beschlussinhalt gehe es nur um die Geltendmachung eigener (angeb...mehr

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Öffentlicher Nachbarschutz ... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K ist seit Mitte des Jahres 2021 Eigentümer von 2 Wohnungseigentumsrechten in einer im Jahre 1997 errichteten Wohnungseigentumsanlage. Nach der Übernahme der Wohnungen stellt K im Zuge von Bauarbeiten, bei denen er u. a. großflächig den Estrich über der Kellerdecke herausstemmen ließ, fest, dass sich Risse in den Decken befinden und Brandschutzmanschetten ...mehr

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Aufwendungsersatzanspruch d... / 1 Handeln im Interesse der Eigentümergemeinschaft

Der Verwalter fungiert nach § 9b Abs. 1 WEG als Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Eine Vertretungsmacht für den Abschluss von Grundstückskauf- und Darlehensverträgen hat er aber nur aufgrund entsprechenden Beschlusses der Wohnungseigentümer. Im Übrigen aber ist seine Vertretungsmacht im Außenverhältnis nicht besch...mehr

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Verwaltervertrag: Vertrag m... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will ein Wohnungseigentümer, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer handelt. Liegt es so, muss er die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verklagen oder, ist es eilig, gegen diese einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Der Verwalter kann nicht in Anspruch genommen werden, da er nur Organ der Gemeinschaft der Wohnungseigen...mehr

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Aufwendungsersatzanspruch d... / Zusammenfassung

Begriff Aus der Pflicht des Verwalters, die für die ordnungsgemäße Verwaltung erforderlichen Maßnahmen, insbesondere aber entsprechende Maßnahmen zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG zu treffen, kann sich im absoluten Ausnahmefall auch einmal die Notwendigkeit ergeben, bestimmte Maßn...mehr

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Vergemeinschaftungsbeschlus... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer individuelle Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer verfolgen kann. § 9a Abs. 2 WEG Hat ein Wohnungseigentümer einen Schaden erlitten, muss er diesen selbst verfolgen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat nach § 9a Abs. 2 WEG insoweit keine Rechte. Ein Wohnungseigent...mehr

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Beschluss: Bestimmtheit / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Beauftragung eines Ingenieur- bzw. Planungsbüros hinsichtlich der Planung zur Schaffung einer Ladeinfrastruktur einschließlich Ausschreibung und Angebotseinholung für maximal 10.000 EUR stelle keine Maßnahme nur untergeordneter Bedeutung dar und unterfalle daher nicht § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG. Es komme daher auf § 27 Abs. 2 WEG an. Der Beschluss nach § 27 Abs. 2...mehr

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Verwaltervertrag: Vertrag m... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, es sei K. K habe von B die Wiederherstellung nicht verlangen können. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums obliege der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht dem Verwalter. B hafte auch nicht aus dem Verwaltervertrag. Dieser Vertrag sei kein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten der einzelnen Wohnungseigentümer (Hinweis u. a. auf Lehmann-Richter/Wob...mehr

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Eigentümerliste: Übersendung / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, es sei K! Diesem habe kein Anspruch auf Übersendung einer Eigentümerliste gegen B zugestanden. Es treffe zwar zu, dass B, zu vollziehen durch ihre Verwaltung, verpflichtet sei, eine Eigentümerliste aufzustellen und (aktualisiert) zu führen. Die Erfüllung dieser – ungeschriebenen – Verwaltungspflicht könne jeder Wohnungseigentümer nach § 18 Abs. 1 WEG beanspruch...mehr

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Umlageschlüssel: Änderung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann die Änderung eines Umlageschlüssel einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Streit der LG Das LG Stuttgart meint, eine abweichende Kostenverteilung entspreche nur dann den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in dem Erst-Beschluss für alle gleich gelagerten Erhaltungsmaßnahmen eine entsprechende abweichende Kostenv...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Fassung / 1 Leitsatz

Wird nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG ‹die Jahresabrechnung› beschlossen, führt dies zwar nicht zur Nichtigkeit des Beschlusses insgesamt, hat aber die Teilnichtigkeit insoweit zur Folge, als die Beschlussfassung über die Beschlusskompetenzen des § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG hinausgeht.mehr

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Rechtsanwalt: Beauftragung ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird gefragt, ob es mit Blick auf die Erstattung von Reisekosten richtig ist, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der am Sitz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer arbeitet. Das LG lehnt das ab – ebenso wie zuvor das zitierte LG Aurich. Ich sehe es bislang auch so (BeckOK WEG/Elzer, 52. Ed. 3.4.2023, WEG § 43 Rn. 28). Man kann es aber auch anders seh...mehr

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Eigentümerliste: Übersendung / 2 Normenkette

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Zweitbeschluss: Grenzen / 2 Normenkette

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das angefochtene Urteil unterliege schon deswegen der Aufhebung, weil es unter Verletzung des verfassungsrechtlichen Gebots des gesetzlichen Richters ergangen sei. Die Einzelrichterin hätte wegen der WEG-Reform 2020 die Sache der Kammer zur Entscheidung über die Übernahme vorlegen müssen. Denn sie habe ausweislich der Entscheidungsgründe die grundsätzliche Bedeut...mehr

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Beschluss: Bestimmtheit / 2 Normenkette

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Video und gemeinschaftliche... / 2 Normenkette

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Vergemeinschaftungsbeschlus... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 3 Das Problem

Im Jahr 2013 wird im Sondereigentum von Wohnungseigentümer K festgestellt, dass dieses mit echtem Hausschwamm befallen ist. Im Jahr 2015 beschließen die Wohnungseigentümer, den Hausschwamm entfernen zu lassen. In der Folgezeit streiten die Wohnungseigentümer um Einzelheiten der Erhaltungsmaßnahme. In einem Vorprozess werden die Wohnungseigentümer dann im August 2020 u. a. ve...mehr

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Gemeinschaft: Haftung für V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es primär um Prozessrecht. Daneben geht es, und darum stellen wir den Fall dar, aber auch um die Haftung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für Pflichtverletzungen des Verwalters in eigenen Angelegenheiten. Zu diesen "eigenen Angelegenheiten" gehörte bis zur WEG-Reform die Pflicht, Beschlüsse durchzuführen. Diese Pflicht hatte der Verwalter ...mehr

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Verwaltervertrag: Vertrag m... / 2 Normenkette

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Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 2 Normenkette

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Umlageschlüssel: Änderung / 2 Normenkette

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Umlageschlüssel: Änderung / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG, mit dem lediglich K die Kosten für die Erneuerung der Dachflächenfenster in seiner Wohnung auferlegt worden seien, entspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Denn die Wohnungseigentümer hätten ein weites Ermessen, inwieweit sie im Einzelfall oder generell von dem Umlageschlüssel des § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG oder einem v...mehr

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Wohnungseigentümer: Gesells... / 2 Normenkette

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 2 Normenkette

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