Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

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Wohnungseigentümer: Handlun... / 2 Normenkette

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Wohnungseigentum: Entziehung / 2 Normenkette

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Beschlussfeststellungsklage... / 2 Normenkette

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Bauträgervertrag: Kostenvor... / 2 Normenkette

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Verwalter: Entlastungs-Besc... / 2 Normenkette

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verantwortliche nach GEG / 4.3.1 Grundsätze

Um als Normadressat des § 8 Abs. 2 GEG infrage zu kommen, müsste der Verwalter im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherrn tätig werden. Als Auftragnehmer des Eigentümers kommt der Verwalter von vornherein nicht infrage, wenn ihn persönlich Pflichten nach GEG treffen. Ausnahmsweise könnte dann etwas anderes gelten, wenn er den Verwalter ausdrücklich beauftragt, seine Pflich...mehr

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Einsichtnahme in Verwaltung... / 2 Normenkette

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine bauliche Veränderung. Diese ist rechtswidrig, wenn sie nicht durch einen Beschluss oder eine Vereinbarung gestattet ist. Da es im Fall keinen Beschluss gibt, kommt nur eine Vereinbarung in Betracht. Eine gesonderte Vereinbarung gibt es allerdings auch nicht. Es kann aber sein, dass sich die Gestattung in der Sondernutzungsrechtsvereinb...mehr

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Wohnungseigentum: Nutzungsä... / 2 Normenkette

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Beschlussfassung: Nachweis ... / 1 Leitsatz

Zum Nachweis des Beschlusses, eine Veräußerungsbeschränkung sei aufgehoben worden, bedarf es einer Niederschrift, die gemäß § 24 Abs. 6 WEG über die in der Versammlung gefassten Beschlüsse aufzunehmen ist. Eine bloße schriftliche Wiedergabe des Beschlussinhalts genügt zum Nachweis nicht.mehr

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Beschlussfeststellungsklage... / 1 Leitsatz

Der Streitwert für die Klage auf eine Beschlussfeststellung (Beschlussfeststellungsklage) ist entsprechend § 49 GKG zu bestimmen. Die Norm ist auf solche Klagen entsprechend anwendbar, auf die § 44 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar ist.mehr

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Beschlussersetzungsklage: F... / 2 Normenkette

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Bauträgervertrag: Kostenvor... / 1 Leitsatz

§ 9a Abs. 2 WEG umfasst nicht ohne Weiteres die auf die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum. Vielmehr bedarf es grundsätzlich eines Beschlusses, mit dem die Wohnungseigentümer ihre Rechte der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zuweisen (Vergemeinschaftung).mehr

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Nachschuss-Beschluss: Recht... / 1 Leitsatz

Greift ein Wohnungseigentümer einen Beschluss, der auf § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beruht, mit dem Ziel an, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich der Rechtsmittelstreitwert im Falle der Abweisung der Klage in aller Regel nach seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung (= der Abrechnungssumme) und nicht nach dem von ihm geschuldeten Nachschuss.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Recht... / 2 Normenkette

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 2 Normenkette

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Hausordnung: Lebensbedrohli... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Änderung einer Hausordnung, die die Wohnungseigentümer beschlossen haben. Liegt es so, ist die Hausordnung also nicht vereinbart, können die Wohnungseigentümer im Wege des Zweit-Beschlusses andere als die zunächst beschlossenen Regelungen treffen. Im Fall geht es um die Tierhaltung. Diese soll jetzt wieder erlaubt sein. Zweit-Beschluss u...mehr

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Überlassung eines Grundstüc... / 2 Normenkette

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Einsichtnahme in Verwaltung... / 4 Die Entscheidung

Die Leistungsklage hat Erfolg! K sei berechtigt, Einsicht zu nehmen. Er sei ferner berechtigt, seine gegenwärtigen und ehemaligen Mieter zur Ausübung seines Rechtes zu ermächtigen. Der Anspruch aus § 18 Abs. 4 WEG sei kein höchstpersönliches Recht, sodass es grundsätzlich durch Dritte ausgeübt werden könne. Bei der Delegation sei ein Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, le...mehr

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Beschlussersetzungsklage: F... / 1 Leitsatz

Haben die Wohnungseigentümer bei einem Beschluss ausnahmsweise kein Ermessen, genügt für eine Beschlussersetzungsklage nach § 253 Abs. 2 ZPO, § 44 Abs. 1 WEG nicht die bloße Angabe eines Rechtsschutzziels.mehr

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Sondernutzungsrecht: Gutglä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist zu klären, ob es eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung gibt. Das wäre wegen formaler Mängel nur dann der Fall, wenn man eine Sondernutzungsrechtsvereinbarung gutgläubig erwerben kann. Sondernutzungsrecht: Gutgläubiger Erwerb Beim Kauf/Erwerb eines Wohnungseigentums geht ein verdinglichtes Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums auf den ne...mehr

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Vermietender Wohnungseigent... / 2 Normenkette

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Wohnungseigentum: Entziehung / 1 Leitsatz

Eine Pflichtverletzung im Sinne von § 17 WEG setzt kein schuldhaftes und subjektiv vorwerfbares Verhalten voraus. Auch ein aufgrund der individuellen Disposition für den Wohnungseigentümer nicht oder nur schwer vermeidbares Verhalten wie das Messie-Syndrom kann zur Folge haben, dass den Wohnungseigentümern eine Fortsetzung der Gemeinschaft nicht mehr zugemutet werden kann.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Recht... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Beschwer des Klägers übersteige tatsächlich 600,00 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Maßgeblich sei nämlich der Anteil des K am "Gesamtergebnis" (= sämtliche Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; Abrechnungssumme). Der Senat habe bereits entschieden, dass das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinteresse des Anfechtu...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer X errichtet im Jahr 2021 auf einer Gartenfläche, die einem Sondernutzungsrecht unterliegt ("Gartensondernutzungsrecht"), das seinem Wohnungseigentum zugeordnet ist, ein Holzhaus mit Betonfundament, das eine Grundfläche von 8 x 8 m aufweist. Das Gebäude wird zum Teil als Sauna benutzt. Ein anderer Teil wird als Schuppen verwendet, in dem Gartengeräte, Pflan...mehr

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Einsichtnahme in Verwaltung... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, seine Mieter zu ermächtigen, sein aus § 18 Abs. 4 WEG folgendes Einsichtsrecht in die Betriebskostenbelege auszuüben, um auf diese Weise den Anspruch der Mieter auf Belegeinsicht aus §§ 556, 259 BGB zu erfüllen. Die Regelungen der DSGVO stehen dem nicht entgegen; insbesondere ist die Darlegung eines besonderen Interesses des Mieters nic...mehr

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Einsichtnahme in Verwaltung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall streiten die Verwaltung und ein Wohnungseigentümer, ob, wie und wann dem Mieter des Wohnungseigentümers Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren ist. Einsichtnahme durch Mieter Mieter müssen Nachzahlungen auf Nebenkosten erst dann leisten, wenn ihnen auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewährt wurde. Dem Mieter steht gegenüber der Nach...mehr

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Beschlussersetzungsklage: F... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt im Dezember 2022 eine Beschlussersetzungsklage. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B soll verurteilt werden, nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse jeweils für die Wirtschaftsjahre 2014 bis 2020 zu beschließen, mit der Maßgabe, dass die von allen Wohnungseigentümern zu...mehr

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Bauträgervertrag: Kostenvor... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt Bauträger B im Jahr 2021 auf Zahlung eines Kostenvorschusses zur Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum in Anspruch, das bereits im Jahr 2011 hergestellt worden war. Streitig ist unter anderem, ob K überhaupt zur Klage berechtigt ist. K beruft sich in dieser Frage auf einen an die Wohnungseigentümer übersandten ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.4.2 Kostenverteilung

Die Kostenverteilung erfolgt nach dem für Erhaltungsmaßnahmen geltenden Kostenverteilungsschlüssel. Zwar kann dieser auf Grundlage der Bestimmung des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG für einzelne Kosten oder Kostenarten geändert werden. Allerdings widerspräche ein Beschluss über eine exklusive Kostenbelastung der Dachgeschosseigentümer ordnungsmäßiger Verwaltung. Zwar profitieren sie ...mehr

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Beschlussfeststellungsklage... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist eine Rechtsfrage zu klären. Denn § 49 GKG ist seinem Wortlaut nach nur auf Beschlussklagen anwendbar. Er regelt also nicht, was für Klagen gilt, die wie Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten sind und für die § 44 Abs. 1 WEG entsprechend gilt. Der BGH schließt sich hier meiner Ansicht an, dass dann auch § 49 GKG a...mehr

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Verwalter: Entlastungs-Besc... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer der Verwaltung namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch Beschluss Entlastung erteilt. Fraglich ist, ob der Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Entlastungs-Beschluss und Ordnungsmäßigkeit Ein Entlastungs-Beschluss entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn keine Schadensersatzansprüche gegen di...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Neue Heizungsanlagen (GEG) / 5.3 Mehrere Heizungsanlagen im Gebäude oder Quartier

Insbesondere in größeren Gebäuden mit mehreren Wärmeerzeugern kann die Situation eintreten, dass nur ein Wärmeerzeuger ausgetauscht werden muss. Für diesen Fall regelt § 71 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 GEG eine Wahlfreiheit. Wenn beispielsweise die Heizzentrale aus 2 Wärmeerzeugern besteht, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, muss beim Austausch des ersten Wärmeerzeugers ...mehr

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Überlassung eines Grundstüc... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Mutter ihre Kinder beim Erwerb eines Grundstückes vertreten kann. Ein Grundstück kann auch ein Wohnungseigentum sein. Diese Frage ist zu verneinen, wenn der Erwerb für den Minderjährigen nachteilig ist. Nachteile durch Erwerb von Wohnungseigentum? Der BGH hat in einer grundlegenden Entscheidung aus dem Jahr 2010 für das Woh...mehr

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Verwalter: Entlastungs-Besc... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Nach überwiegender Auffassung komme der Entlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB zu. Damit seien zumindest Ansprüche, welche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bekannt gewesen seien, ausgeschlossen. Unstreitig widerspreche ein Entlastungs-Beschluss daher jedenfalls dann einer ordnungsmäßig...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 2.2.3 Adressat der Pflichten

Adressat dieser Pflichten ist der jeweilige Betreiber der Anlage. Den Begriff des Betreibers definiert das GEG nicht. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht dürfte zu differenzieren sein: Im Fall von Zentralheizungsanlagen ist als Betreiber der Anlage nicht der Nutzer, also der Wohnungseigentümer oder sein Mieter, sondern derjenige anzusehen, der die Anlage und ihre Funkti...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Neue Heizungsanlagen (GEG) / 3 Verantwortlicher

Verpflichtet ist der nach § 8 GEG Verantwortliche, also der Gebäudeeigentümer. In mietrechtlicher Hinsicht sind die Vorgaben von den Vermietern zu erfüllen, in wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht treffen die Pflichten die Wohnungseigentümer, die nach § 9a Abs. 2 WEG von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen sind.[1] Contracting Sofern der Eigentümer die Wärme- ...mehr

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Wohnungseigentümer: Streith... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wer ein rechtliches Interesse daran hat, dass in einem zwischen anderen Personen anhängigen Rechtsstreit die eine Partei obsiege, kann dieser Partei nach § 66 Abs. 1 ZPO zum Zweck ihrer Unterstützung beitreten. Fraglich ist, ob S, der Organ der B ist, ein Dritter ist. Die Antwort sollte entgegen dem LG "nein" lauten. Wer – wie S im Fall – alleiniges Organ ein...mehr

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Beschlussfeststellungsklage... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, der Streitwert sei entsprechend § 49 GKG zu bestimmen. Die Norm sei nämlich auf solche Klagen entsprechend anwendbar, auf die § 44 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar sei (Hinweis auf Toussaint/Elzer, Kostenrecht, 53. Auflage 2023, § 49 GKG Rn. 9). Dies sei bei der Beschlussfeststellungsklage der Fall. Deshalb sei bei der Streitwertbestimmung im Grunds...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Recht... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Rechtsmittelstreitwert, wenn sich ein Wohnungseigentümer gegen den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG wendet. Rechtsmittelstreitwert: Maßgeblich ist die Abrechnungssumme Der BGH entscheidet sich dafür, dass für die Beschwer die Abrechnungssumme maßgeblich ist. Diese Sichtweise führt dazu, dass grundsätzlich alle Berufungen zulässig sin...mehr

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Berufung: Verlängerung der ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Berufungsbegründungsfrist beträgt 2 Monate. Sie beginnt gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils, spätestens 5 Monate nach dessen Verkündung, und damit gleichzeitig mit der Berufungsfrist (§ 517 ZPO). Die Berufungsbegründungsfrist kann verlängert werden. Ohne Einwilligung um bis zu 1 Monat, wenn nach freier Überzeugung...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.2.1 Abschalttechnik

Nach § 61 Abs. 1 GEG müssen Zentralheizungen so ausgerüstet sein, dass selbsttätig wirkende Einrichtungen zur Abschaltung der Wärmezufuhr und zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe in Abhängigkeit von Außentemperatur und Zeit vorhanden sind. Konkret handelt es sich um Regelungen über eine zeitgesteuerte Absenkung oder Abschaltung etwa in Form einer Nacht- oder Woche...mehr

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Wohnungseigentum: Entziehung / 4 Die Entscheidung

Die Beschwerde hat Erfolg! Das LG ist der Auffassung, die betreuungsgerichtliche Genehmigung sei zu erteilen, weil – jedenfalls in der Zwischenzeit – die Situation des K sich so entwickelt habe, dass der Verkauf zur Abwehr von Gefahren für seine Person erforderlich sei. Auszugehen sei zwar von dem Wunsch des K, sein Wohnungseigentum zu behalten und es nicht zu veräußern. Dem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.2 Ausnahmen

§ 47 Abs. 3 GEG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (...) (3) 1Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. 2Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei...mehr

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Überlassung eines Grundstüc... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das Grundbuchamt habe mit Recht die Vorlage der Genehmigung eines Ergänzungspflegers verlangt. Gemäß § 20 GBO dürfe im Falle der Auflassung eines Grundstückes die Eintragung nur erfolgen, wenn die erforderliche Einigung des Berechtigten und des anderen Teils erklärt sei. Die Vorschrift sei auch auf eine Übertragung zu Miteigentum anwendbar. Ein Minderjähriger be...mehr

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Wohnungseigentum: Nutzungsä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall begehrt ein Mieter in Bezug auf eine Wohnung, dass ihm eine Nutzungsänderung gestattet wird. Nutzungsänderung Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist eine Nutzungsänderung zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 1.2.3 Leitungsdämmung

Bei heizungstechnischen Anlagen sind nach § 69 Abs. 2 GEG bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die sich nicht in beheizten Räumen befinden, nach Maßgabe der Anlage 8 GEG (zu den §§ 69 und 70 GEG – Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen) zu dämmen. Wohnungseigentum Da sich die Verpflichtung zur Leitungsdämmung le...mehr

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HeizKV: Anwendung der versc... / 4.3 Beheizte Fläche

Daran schließt sich gleich die Frage an, was unter "beheizten Räumen" zu verstehen ist. Zum einen besteht die Auffassung, dass es sich hierbei nur um Räume handelt, die mit einem Heizkörper ausgestattet sind.[1] Diese Auffassung vertritt auch das AG Koblenz.[2] Danach ist eine Heizkostenabrechnung ordnungsgemäß erstellt, wenn nur die Flächen der mit einem Heizkörper ausgesta...mehr

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HeizKV: Anwendungsbereich d... / 1.3.3 Die Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV)

In § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV werden zwei Sachverhalte dargestellt. Zum einen geht es um das Verhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zum jeweiligen Sonder- bzw. Teileigentümer, zum anderen um das Verhältnis des vermietenden Wohnungseigentümers zu seinem Mieter. § 1 Abs. 2 Nr. 3 HeizKV spricht zwar ausdrücklich nur vom Wohnungseigentümer, in § 1 Abs. 2, 3, 6 WEG wird jedoch...mehr

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HeizKV: Verbrauchserfassung... / 3.1.2 Andere zwingende Gründe

Neben dem Geräteausfall können andere Gründe vorliegen, die einem Geräteausfall gleichzusetzen sind, das heißt, dass eine Nachholung der Verbrauchserfassung objektiv unmöglich ist. Beispiele dafür sind diese Fälle: Nutzer verweigert Mitarbeitern von Servicefirmen Zutritt zu den Räumen, Nutzer reagiert nicht auf Terminvorschläge, Ablesung erfolgte nicht, da sie vergessen wurde, e...mehr