Fachbeiträge & Kommentare zu WEG

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Video und gemeinschaftliche... / 1 Leitsatz

Auch nach der WEG-Reform können die Wohnungseigentümer im begründeten Einzelfall Ansprüche auf Unterlassung von Videoaufzeichnungen und damit verbundene Schadensersatzansprüche individuell geltend machen.mehr

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Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen wie folgt: "Die für das Wirtschaftsjahr 2019 auf Basis des gefassten Beschlusses festgesetzten Vorschüsse (gem. § 28 Abs. 2 WEG neu) werden für die einzelnen Einheiten angepasst bzw. Nachschüsse eingefordert wie aus den Einzelabrechnungen vom 25.09.20 ersichtlich". Dagegen geht Wohnungseigentümer K vor.mehr

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Umlageschlüssel: Änderung / 1 Leitsatz

Ein Beschluss über die Abänderung des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG muss dem Gleichbehandlungsgebot entsprechen, sodass vergleichbare in Zukunft auftretende Fälle gleich zu behandeln sind. Bei einer Änderung eines Umlageschlüssels im Einzelfall ist es jedoch nicht erforderlich, dass bereits dieser Beschluss regelt, dass in künftigen gleich gelagerten Fällen ei...mehr

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Rechtsanwalt: Beauftragung ... / 2 Normenkette

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Veräußerung von Wohnungseig... / 2 Normenkette

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Nachschuss-Beschluss: Fassung / 4 Die Entscheidung

Das LG meint Ja und Nein. Nach einer Auslegung sei – wie es vor der WEG-Reform 2020 üblich gewesen sei – die Abrechnung und ihr Zahlenwerk genehmigt worden. Nach Auffassung der Kammer sei ein derartiger Beschluss in Ermangelung einer Beschlusskompetenz teilnichtig, soweit das Rechenwerk als solches beschlossen werde. Gegen eine vollständige Nichtigkeit sei ins Feld zu führen...mehr

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, dies sei keine gute Idee! Wenn ein Wohnungseigentümer, wie hier K, meine, dass die Jahresabrechnung unzureichend sei, müsse er seine Nachbesserungsforderungen zum Gegenstand eines Beschlussantrags machen. Ansprüche auf Nachbesserung einer Jahresabrechnung gegenüber dem Verwalter stünden seit dem 1.12.2020 nur noch und ausschließlich der Gemeinschaft der Wohnung...mehr

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Prozesskostenhilfe: Einsatz... / 5 Hinweis

Problemüberblick Eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Für die Antwort auf die Fra...mehr

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Video und gemeinschaftliche... / 4 Die Entscheidung

Dies sieht das LG anders! Zwar sei eine Entstörung des gemeinschaftlichen Eigentums eine Sache der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Um derartige Ansprüche gehe es K bei einer sachgerechten Auslegung der Klageanträge aber nicht. K habe eine Unterlassung der Aufnahme von Videos durch eine Überwachungsanlage angestrebt, die den Eingangsbereich seiner Wohnung betreffe. Es ge...mehr

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Wohnungseigentum: Allgemein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um die Frage, ob nach einer typisierenden Betrachtungsweise die Nutzung bzw. der Gebrauch einer Wohnung durch eine Allgemeinarztpraxis mehr stört als ein Wohnen. Das bejaht das LG mit der ganz h. M. Zum anderen geht es um die Frage der Verwirkung. Verwirkung Bei der Frage der Verwirkung knüpft das LG, wohl bewusst, an eine BGH-Entschei...mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, die Wertfestsetzung richte sich nach § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i. V. m. § 3 ZPO. Bei Vorschüssen, die als monatliche Zahlung geschuldet seien, handele es sich um wiederkehrende Leistungen gem. § 258 ZPO. Gelte der Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG fort, seien auch die Forderungen zu berücksichtigen, die über das laufende Kalenderjahr hinausgingen. Dies führe a...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Fassung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen die Wohnungseigentümer nicht die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse, sondern orientieren sich am alten Recht und wollen der Sache nach, die Abrechnung genehmigen. Dieser Weg ist nicht gangbar! Fraglich ist, ob man in einer Genehmigung der Abrechnung wenigstens die Anordnung der Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse sehen k...mehr

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Jahresabrechnung: Mängel un... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wer im Verhältnis zu einem Wohnungseigentümer die Behebung von Mängeln der Jahresabrechnung schuldet. Verhältnis Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümer Im Verhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den Wohnungseigentümern schuldet die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Nachbesserung. D...mehr

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Zweitbeschluss: Grenzen / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage ist die zentrale Anlage zur Versorgung mit Wärme mit der zentralen Warmwasserversorgungsanlage verbunden. In den Jahren 2016 bis 2018 ist entgegen § 9 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV kein Wärmemengenzähler für die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge installiert. In 2 Vorprozessen hat das AG die Beschlüsse über die Ja...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wie man die Nachschüsse und die Anpassung der Vorschüsse nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beschließt. Die Verwaltung hatte insoweit einen Beschluss vorgesehen, mit dem auf die Einzelabrechnungen verwiesen wird. Dieses Vorgehen billigt man in Koblenz. Das ist vertretbar, aber nicht gut! Es ist stets besser, die konkreten Nachschüsse zu...mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es um die Frage, ob sich der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger Vorschüsse (§ 258 ZPO) gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i. V. m. § 9 ZPO nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag richtet, wenn es eine Fortgeltungsklausel gibt. Das wird gegen LG Karlsruhe, Beschluss v. 8.7.2022, 11 T 42/22, mit Anmerkung Elzer, ZMR 2022, S. 922 verneint...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschuss-Beschluss: Wie i... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! So wie es § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorschreibe, hätten die Wohnungseigentümer über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse beschlossen – und zwar auf der Grundlage einer zu diesem Zweck vom Verwalter erstellten und unter dem 25.9.2020 datierten Abrechnung über den Wirtschaftsplan. Aus dieser Abrechnung ergebe sich für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vergemeinschaftungsbeschlus... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im September 2020, dass "die der Gemeinschaft entstandenen Anwalts- und Gerichtskosten […] außergerichtlich und, falls nicht gezahlt wird, gerichtlich" gegen die Vorverwalterin B wegen eines verlorenen Rechtsstreits aus dem Jahr 2018 geltend gemacht werden sollen. B meint, der Beschluss sei bereits nicht als Vergemeinschaftungsbeschluss anz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Mögliche Rechtsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Besitz- bzw. Betriebsunternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die – in der Praxis bevorzugt verwendeten und steuerrechtlich möglichen – Rechtsformen geben:mehr

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Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Nach § 1 Abs. 5 WEG sind das Grundstück und das Gebäude gemeinschaftliches Eigentum, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes zwingend Gemeinschaftseigentum, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen,...mehr

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Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 2 Gegenstand des Sondereigentums

Verbreitet finden sich in Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen Auflistungen der Sondereigentumsbereiche. Wie bereits ausgeführt können jedoch Bereiche des Gemeinschaftseigentums auch nicht durch Vereinbarung zu Sondereigentum erklärt werden. Entsprechende Auflistungen in einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung haben daher in aller Regel lediglich deklarat...mehr

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Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 1 Grundsätze

Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, auch dann zwingend Gemeinschaftseigentum, wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume oder Teile des Grundstücks befinden. Von erheblicher Bedeutung ist in...mehr

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Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 5.2 Beschlossene Kostentragungsregeln

Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) am 1.12.2020 ist den Wohnungseigentümern durch § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG die Kompetenz auch zur Beschlussfassung einer exklusiven Belastung mit Kosten von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eingeräumt, das sich im Bereich des Sondereigentums des jeweiligen Wohnungseigentümers befindet. Hauptanwend...mehr

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Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 5.1 Vereinbarte Kostentragungsregeln

Um abschließend beurteilen zu können, wer für diverse Einrichtungen finanziell aufzukommen hat, müssen immer die in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vorgenommenen Kostentragungsregeln beachtet werden, so keine entsprechenden Beschlüsse gefasst sind.[1] Hinweis Übertragung auf den Sondereigentümer Hier kann es nämlich sein, dass für begrifflich eigentlich dem Gemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 3 Gegenstand des Gemeinschaftseigentums

Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums sind die Räume und Gebäudeteile, die nicht gemäß vorstehender Regelung zum Sondereigentum erklärt sind. Zu gemeinschaftlichem Eigentum gehören insbesondere diejenigen Teile und Anlagen des Gebäudes, die für deren Bestand und Sicherheit erforderlich sind, also die Grund- und Umfassungsmauern sowie die tragenden Zwischenwände und das...mehr

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Baum: Entfernung / 5 Hinweis

Problemüberblick Für das Wohnungseigentumsrecht fragt sich, ob K wegen § 9a Abs. 2 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vorgehen musste. Liegen die Dinge so, wie es das OLG annimmt, müssten also alle Wohnungseigentümer über die Beseitigung entscheiden, ist die Frage meines Erachtens zu bejahen. Die Klage wäre daher abzuweisen gewesen, hätte gegen die Gemeinschaft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Förderprogramme des Landes ... / 9 Modernisierungsprogramm zur Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften (BayMod-WEG)

Mit diesem Programm sollen WEG motiviert werden, ihre überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Objekte energetisch zu sanieren. Dabei berücksichtigt das Programm die rechtlichen Besonderheiten von WEG. 9.1 Wer kann Anträge stellen? WEG Antragsberechtigt sind WEG, deren Wohnungen überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. 9.2 Allgemeine Antragsvoraussetzungen Damit eine WEG die Förder...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 3.2.3 Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG für das Jahr 2023

Haben die Wohnungseigentümer im Jahr 2022 oder im Jahr 2023 bereits einen Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG für das Jahr 2023 gefasst, müssen die Verwaltungen überprüfen, ob es eines weiteren Vorschusses (= einer Sonderumlage) nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zur Deckung der Energiekosten bedarf. Die Verwaltungen haben nach § 27 Abs. 1 WEG keine Möglichkeit, auch nicht in Not...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8 Energetische Modernisierung von Wohngebäuden im Eigentum von WEG

Dieses Programm soll Eigentümern einer WEG die Möglichkeit eröffnen, zinsverbilligte Darlehen für energetische und/oder barrierereduzierende Modernisierungsmaßnahmen zu erhalten. Dies ist aufgrund der Sicherungsproblematik nicht immer möglich. 8.1 Wer ist antragsberechtigt? Teilrechtsfähige WEG Antragsberechtigt sind teilrechtsfähige WEG. Diese werden gegenüber der WI-Bank von ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8 Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

8.1 Für wen sind die Förderungen gedacht? Antragsberechtigte Dieses Programm ermöglicht WEG den Zugang zu den Fördermitteln der L-Bank und KfW-Bank. Antragsberechtigt sind WEG. Das bisherige Problem für die WEG war, dass diese aufgrund ihrer rechtlichen Stellung und der damit zusammenhängenden fehlenden Sicherungsmöglichkeit der Darlehensmittel nicht oder nur sehr schwer in den...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3 Bremer Immobilienkredit – Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

3.1 An wen richtet sich das Programm? Dieses Programm spricht Wohnungseigentümergemeinschaften an, die für ihre Modernisierungsvorhaben aufgrund von Sicherungsproblemen in den Grundbüchern keine Darlehen von anderen Kreditinstituten erhalten. 3.2 Was wird gefördert? Die Fördersachverhalte entsprechen denen der KfW-Förderbank Programme "Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)",...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 IBB WEG-Finanzierung

5.1 Für wen eignet sich das Programm? Dieses spezielle Programm richtet sich an Wohneigentümergemeinschaften (WEG) mit Investitionsort Berlin. 5.2 Was wird gefördert? Förderung von Gemeinschaftseigentum Dieses Programm fördert alle Baumaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Hier kann es sich insbesondere um folgende Maßnahmen handeln: Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes ...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 3.3.2.2 Beschluss der Wohnungseigentümer nach § 19 Abs. 1 WEG

Soweit die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums und des Sondereigentums nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer geregelt sind, beschließen die Wohnungseigentümer über eine ordnungsmäßige Verwaltung nach § 19 Abs. 1 WEG. Auf dieser Grundlage ist es ohne Weiteres möglich, durch Beschluss die von der Gemeinschaft ...mehr

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Energiekrise: Problemfelder... / 3.2.2 Noch kein Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG für das Jahr 2023

Haben die Wohnungseigentümer im Jahr 2022 über die Vorschüsse für das Jahr 2023 noch keinen Beschluss gefasst, müssen die Verwaltungen bei den voraussichtlichen Ausgaben für das Jahr 2023 (bzw. Folgejahre) die Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für den Einkauf von Brennstoffen oder für die eigenständige gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser "einpreisen".mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6 SIKB: Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

6.1 An wen richtet sich das Programm? Verwalter notwendig Das Programm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die durch einen Verwalter vertreten werden. 6.2 Was wird gefördert? Gefördert werden Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen der folgenden KfW-Programme: KfW-Bank: Wohngebäude – Kredit (261) KfW-Bank: Wohngebäude – Kredit – Einzelmaßnahmen (262) KfW-Bank: ...mehr

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Lärm und Licht aus der Nach... / 2.2 Zivilrechtsschutz für Wohnungseigentümer

Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, können Sie auch nicht so frei schalten und walten, wie Sie wollen. Dies folgt aus den gesetzlichen Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zwar kann jeder Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren. Dieser Grundsatz wird aber mit Rücksicht auf das notwendige Zu...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.2.2 Zivilrechtsschutz für Wohnungseigentümer

Wenn Sie Wohnungseigentümer sind, können Sie auch nicht so frei schalten und walten, wie Sie wollen. Dies folgt aus den gesetzlichen Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Zwar kann jeder Wohnungseigentümer nach § 13 Abs. 1 WEG mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren. Dieser Grundsatz wird aber mit Rücksicht auf das notwendige Zusammenleben in einer Hausgemein...mehr

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Hausverwalter - Bestellung,... / 2 Vollmacht

Der WEG-Hausverwalter ist auch zur Kündigung des Mietvertrags im Namen des Vermieters berechtigt und aufgrund einer erteilten Hausverwaltervollmacht prozessführungsbefugt.[1] Der Verwalter eines Mietshauses dagegen (Verwalter von Sondereigentum) kann wegen Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz auch dann keine Räumungsklage vor Gericht vertreten, wenn er zu dieser Re...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.4 Antragstellung

WE-Verwalter stellt den Antrag Die Darlehenswünsche, die sich aus den obigen KfW-Bank-Programmen ergeben, müssen durch den Verwalter der WEG bei der L-Bank beantragt werden. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Name und Sitz des Verwalters der WEG Mitteilung über eine Verbandszugehörigkeit des Verwalters Nachweis über eine Haftpflichtversicherung des Verwalters im Hin...mehr

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KfW-Förderbank: Förderprogr... / 4 Wohnungseigentümergemeinschaften

2 mögliche Wege Die KfW-Förderprogramme können auch von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) oder von den Miteigentümern für ihre im Eigentum stehende Wohnung beantragt werden. Die KfW-Förderbank lässt hierzu 2 Wege offen. Welcher am Ende gewählt wird, hängt natürlich auch von der Maßnahme ab. Saniert beispielsweise nur ein Miteigentümer seine Wohnung, dann wird auch nur di...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.8 Antragstellung

Die Anträge sind auf dem dazugehörigen Antragsformular bei der BayernLabo einzureichen (Antragsformular siehe Webseite). Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich von der BayernLabo. Anschrift: BayernLabo -9121- Brienner Str. 22 80333 München Telefon 089/2171 23322 E-Mail: 9121@bayernlabo.de 4 Wochen Für die Annahme eines Darlehensangebotes besteht 4 Wochen Zeit. Folgende Antragsunt...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Um in den Genuss der einzelnen Förderungen zu kommen, müssen zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Soll die Förderung über ein KfW-Programm erfolgen, müssen von der WEG die aktuellen KfW-Programmbedingungen (mit Ausnahme der Darlehenslaufzeit und Sicherungen) erfüllt werden: Die WEG muss über eine ausreichende Bonität verfügen Über die zu stellenden Sicherheiten muss die...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Mit der Ausführung der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. An die WEG knüpfen sich folgende Voraussetzungen: Die WEG muss einen bestandskräftigen WEG-Beschluss über die Maßnahmen und die Finanzierung treffen. Für die Maßnahme müssen 10 % Eigenmittel erbracht werden. Der Verwalter muss im Zeitpunkt der Darlehensgewährung noch mindestens 2 Jahre für die WEG tätig sein. D...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Konditionen

Keine gesamtschuldnerische Haftung Die IBB bietet zinsgünstige Darlehen an. Das Besondere hierbei ist, dass die Besonderheiten einer WEG berücksichtigt werden. So wird bei Darlehen bis 50.000 EUR auf die Eintragungen einer Grundschuld verzichtet. Weiterhin wird auf die gesamtschuldnerische Haftung der WEG verzichtet. Die Auszahlungsquote liegt bei 100 % des Gesamtfinanzierungs...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.2 Fördervoraussetzungen

Eine Förderung für die WEG entfällt, wenn dieser die erforderliche Leistungsfähigkeit und/oder Zuverlässigkeit fehlt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Entwicklung der Hausgeldrückstände negativ ist. Musterbeschluss nutzen Die WEG muss über die Förderung einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen. Auf der Webseite der WI-Bank ist ein Musterbeschluss der WEG zu finden. ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Vorleistungen Die Antragstellung erfolgt bei der IB.SH. Dabei muss die WEG folgende Vorleistungen erbringen: aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (beispielsweise bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein. Abs...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.5 Antragstellung

Unterlagen Die Antragstellung erfolgt über die BAB (Vordruck auf der Webseite der BAB). Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Der Beschluss der WEG über die geplante Baumaßnahme und Darlehensaufnahme Nachweis der Ermächtigung des Verwalters zum Abschluss des Darlehensvertrags Bestätigung des Verwalters, dass keine Anfechtungsklage gegen die beschlossenen Baumaßnahmen o...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.1 Wer kann Anträge stellen?

WEG Antragsberechtigt sind WEG, deren Wohnungen überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Antragsberechtigte Dieses Programm ermöglicht WEG den Zugang zu den Fördermitteln der L-Bank und KfW-Bank. Antragsberechtigt sind WEG. Das bisherige Problem für die WEG war, dass diese aufgrund ihrer rechtlichen Stellung und der damit zusammenhängenden fehlenden Sicherungsmöglichkeit der Darlehensmittel nicht oder nur sehr schwer in den Genuss der Förderungen kommen konnten.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer ist antragsberechtigt?

Teilrechtsfähige WEG Antragsberechtigt sind teilrechtsfähige WEG. Diese werden gegenüber der WI-Bank von ihren Verwaltern vertreten. Die WEG sind die Darlehensnehmer.mehr