Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.8 Beginn und Ende von Kindererziehungszeiten

Rz. 18 Die Kindererziehungszeit beginnt mit Ablauf des Monats der Geburt eines Kindes und endet für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder nach 36 Kalendermonaten (Abs. 5 Satz 1, Umkehrschluss aus § 249 Abs. 1). Für ein vor dem 1.1.1992 geborenes Kind endet die Kindererziehungszeit bereits 30 Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt (§ 249 Abs. 1). Die ersten 36/30 Kale...mehr

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Jansen, SGB VI § 88 Persönl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt einen Besitzschutz für Folgerenten in einer dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht vergleichbaren Weise. Grundsätzlich sollen Rentenberechtigte, die in naher Vergangenheit bereits eine Rente bezogen hatten, bei einem erneuten Rentenanspruch aus demselben Versicherungsverhältnis mindestens die Rente in bisheriger Höhe weiter erhalten. Während nach d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 3.1 Billigkeitsregelung

Rz. 154 Nach Abs. 2 kann der Stpfl. beantragen, auf die Übermittlung in elektronischer Form zu verzichten, wenn dies für ihn zu einer unbilligen Härte führen würde. Wird dem Antrag entsprochen, findet zugleich ein inhaltlich bedeutsamer Wechsel statt: Der Stpfl. legt die Unterlagen in der Form vor, in der sie sich ohnehin schon befinden. Hingegen müssen die Daten nicht nach ...mehr

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zfs 01/2021, Streitwert und... / 2 Aus den Gründen:

[Beschluss v. 25.3.2020] "…" [2] (…) 2. Die Nichtzulassungsbeschwerde ist zurückzuweisen, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO). Von einer näheren Begründung wird insoweit gem. § 544 Abs. 6 S. 2 Hs. 2 ZPO abge...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / V. Persönlichkeitsrecht

Auch bei anderen Rechtsgebieten hat sich der Gesetzgeber auf die Rechtsprechung verlassen, nämlich beim Persönlichkeitsrecht und bei der Arzthaftung, beides in der Zuständigkeit des VI. Zivilsenats, der deshalb reichlich Gelegenheit hatte, Einfluss auf die Entwicklung zu nehmen. Das Persönlichkeitsrecht ist noch immer reines Richterrecht und es ist bei der Neuregelung des Sc...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 366 Vorbemerkung 3.2: (1) Dieser Abschnitt ist auch in Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anzuwenden. (2) Wenn im Verfahren auf Anordnung eines Arrests, zur Erwirkung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung oder auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sowie im Verfahren über die Aufhebung, den Widerruf oder di...mehr

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FoVo 07+08/2021, Verzicht a... / 2 II. Die Entscheidung

BGH bestätigt Gläubiger in seinem Vorgehen Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist aufgrund der vom Beklagten unter dem 17.1.2018 abgegebenen und an das AG gerichteten Verzichtserklärung unzulässig. Ein Rechtsbehelfsverzicht ist anzunehmen, wenn in der Verzichtserklärung klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck kommt, die Entscheidung endgültig hinnehmen und nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Weitere Tatbestandsvoraussetzungen des SA-Abzugs

Rn. 33 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach bisheriger Rechtslage bis einschließlich VZ 2018 war eine schriftliche Einwilligung des StPfl in die elektronische Datenübermittlung nach § 10a Abs 5 EStG materielle Tatbestandsvoraussetzung für die Gewährung des SA-Abzugs. Über den Verweis auf § 10 Abs 2a S 6–8 EStG wurde klargestellt, dass die Einwilligung zur Datenübermittlung bis zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Antragstellung durch den Anbieter (§ 89 Abs 1a EStG)

Rn. 27 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mit dem AltEinkG v 05.07.2004 (BGBl I 2004, 1427) ist die Möglichkeit der Bevollmächtigung des Anbieters zur Stellung des Zulageantrags in Abschnitt XI EStG eingefügt worden. Diese Gesetzesänderung entspringt ebenfalls dem Gedanken, das Riester-Verfahren für den StPfl möglichst unbürokratisch auszugestalten. Indem er seinen Anbieter bevollmä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Weitere Tatbestandsvoraussetzungen für Empfänger von Versorgung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 2 u S 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Bei der Ermittlung und Auszahlung der Altersvorsorgezulage stellt die zentrale Stelle auf die Angaben des StPfl ab. Erst durch nachträgliche Datenabgleiche wird festgestellt, ob der StPfl zum förderberechtigten Personenkreis gehört, der Mindesteigenbeitrag erbracht oder die Kinderzulage zu Recht gewährt wurde. Rn. 13 Stand: EL 148 – ET: 12/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Empfänger von Versorgung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 2 Nr 1–5 EStG)

Rn. 7 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 10a Abs 1 S 1 Hs 2 Nr 1 EStG gehören folgende weitere Personengruppen zum begünstigten Personenkreis: Empfänger von Besoldung nach dem BundesbesoldungsG Empfänger von Besoldung nach einem LandesbesoldungsG. Das sind Bundesbeamte, Landesbeamte, Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterste...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 733 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31, 32] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen Einkommensteuer unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einf...mehr

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Jansen, SGB VI § 247 Beitra... / 2.3 Fiktive Beitragszeiten für Lehrzeiten oder sonstige Berufsausbildung

Rz. 12 Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte waren seit dem Inkrafttreten der Vereinfachungsverordnung v. 17.3.1945 am 1.6.1945 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Bis zum 30.6.1965 (vor dem Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungs-ÄndG v. 9.6.1965) wurden jedoch gleichwohl nicht für alle Lehrlinge Beiträge eingezogen, weil die Rechtslage z. B. ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 3.3 Anmeldung, Berechnung und Entrichtung einer Sondervorauszahlung

Zeilen 20–27 Die Voraussetzungen für die Dauerfristverlängerung sind bei vierteljährlicher und monatlicher Voranmeldung unterschiedlich: Bei vierteljährlicher Voranmeldung genügt ein einmaliger Antrag; er braucht in nachfolgenden Kalenderjahren nicht wiederholt werden. Es bedarf keiner Sondervorauszahlung. Bei monatlicher Voranmeldung wird die Fristverlängerung nur unter der Au...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 / 2.3.1 Abziehbare Vorsteuerbeträge

Die Zeilen 54–59 erfassen die abziehbaren Vorsteuern, ausgenommen Vorsteuerbeträge, die nach § 24 UStG im Rahmen der Durchschnittssatzbesteuerung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe[1] pauschaliert sind. Abziehbar in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind nur die nach dem deutschen UStG geschuldeten Steuerbeträge. In Deutschland ansässige Unternehmer, die mit ausländischen...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.2 Zuständigkeit kraft Auftrag

Rz. 29 Die in § 58 Abs. 2 BetrVG normierte Zuständigkeit kraft Auftrag entspricht der Vorschrift des § 50 Abs. 2 BetrVG. Insoweit gelten die dort entwickelten Grundsätze auch für den Konzernbetriebsrat-[1] Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 BetrVG i. V. m. § 27 Abs. 3 BetrVG bedarf der Übertragungsbeschluss der Schriftform (§ 126 BGB). Der Beschluss muss für eine wirksame Delegation ...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Beschwerde ist gemäß § 58 Abs. 1 FamFG statthaft. Der Beteiligte zu 1 ist beschwerdeberechtigt, Form und Frist der §§ 63 Abs. 1 und Abs. 3, 64 Abs. 1 und 2 FamFG sind gewahrt. Das Rechtsmittel ist in der Sache unbegründet. 1. Der angefochtene Beschluss entspricht der Erbrechtslage. Zu Recht hat das Amtsgericht die am 15.5.2012 getroffenen und in den Folgejahren bestätig...mehr

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FoVo 12/2020, Widerrufsrech... / 2 II. Aus der Entscheidung

Titulierung als entscheidende Zäsur Der BGH widerspricht den Vorinstanzen und entscheidet zugunsten der Bank als Gläubiger. Die Titulierung stellt im Ergebnis eine Zäsur dar, die die Option des Widerrufes des Grundgeschäftes entzieht. Es war einmal ein Darlehnsanspruch und ein Widerrufsrecht Die Klägerin schloss den Darlehensvertrag als Verbraucherin, so dass ihr gemäß § 495 Ab...mehr

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FoVo 12/2020, Widerrufsrech... / 1 I. Der Fall kurz und bündig

Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckungsbescheid Die Klägerin wendet sich mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung der Beklagten aus einem Vollstreckungsbescheid über eine Forderung aus einem Darlehensvertrag. Die Klägerin und ihr Ehemann schlossen mit der Beklagten 2003 einen Darlehensvertrag. Das Darlehen diente der Finanzierung einer Blockheizkraftwer...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / Leitsatz

Zur Auslegung letztwilliger Verfügungen in dem Fall, dass zwei aufeinanderfolgende Testamente vorliegen und das spätere keinen ausdrücklichen Widerruf des früheren enthält. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 7.9.2020 – 5 W 30/20mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / b) Beleidigungen des Sachverständigen bei der Begutachtung

Nicht selten wird der Sachverständige bereits bei der telefonischen Kontaktaufnahme beschimpft oder aufgrund seiner im Internet kritisierten Fachkompetenz herabgewürdigt. Es wird bereits angekündigt, sollte das Gutachten nicht zu einem entsprechenden Ergebnis kommen, dass bereits Gegengutachter engagiert seien. Beleidigung des Sachverständigen findet am ehesten im Einzelgespr...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Bindungsw... / 2 Gründe

II. Die nach § 58 FamFG statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde hat in der Sache Erfolg, weil die angefochtene Entscheidung in der maßgebenden Ausgangsfrage, ob der Erblasser überhaupt zu einer vom Testament I abweichenden Neutestierung befugt war, weder mit der beanstandeten noch mit einer anderen Begründung aufrechterhalten werden kann. 1. Bei der im Testament I ausg...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Übersicht über die Fälle der Zulassung der sofortigen Beschwerde

Rn 7 In den nachstehend aufgeführten Fällen ist u.a. die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts, die auf Vorschriften der InsO beruhen, ausdrücklich zugelassen:mehr

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zfs 12/2020, Auflage und Be... / VII. Kommentierungen

Dauer [15] führt aus: "Die Beschränkung der FE liegt vor, wenn die inhaltlich begrenzt wird. Sie kann z.B. auf einzelne Fahrzeugarten einer FE-Klasse (…) oder auf ein bestimmtes Fahrzeug mit besonderen technischen Einrichtungen begrenzt werden. Die Aufzählung in § 23 Abs. 2 FeV ist nicht abschließend ("insbesondere"). Der Ausnahmecharakter der Beschränkung gebietet eine enge ...mehr

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ZErb 12/2020, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. Der Beteiligte zu 1 und Beschwerdeführer war ein Freund der am 3.11.2019 verstorbenen Erblasserin. Der Beteiligte zu 2 war ihr langjähriger Lebensgefährte, mit dem sie seit April 2006 bis einige Wochen vor ihrem Tod zusammenlebte. Am 29.8.2011 errichtete die Erblasserin vor dem Notar Dr. J. L. in N. ein Testament, in dem sie den Beteiligten zu 2 zu ihrem Alleinerben einset...mehr

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zfs 12/2020, Auflage und Be... / VI. Rechtsprechung zur Thematik

Gerade für die in den Überlegungen für diesen Beitrag gemachten Äußerungen, dass bei Erwerb der Klasse AM mit 15 Jahren, diese nur in den Bundesländern nutzbar ist, in denen die Klasse auch mit dem Mindestalter erworben werden kann, ist es von Bedeutung auf die bisherige Rechtsprechung einzugehen, ob ein Fahren ohne Fahrerlaubnis oder eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Das OLG...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 101 AO gewährt Angehörigen [1] eines Beteiligten ein Auskunfts- und Eidesverweigerungsrecht. Diese Regelung soll eine Interessenkollision infolge der familiären Bindung vermeiden.[2] Im Grundsatz ist damit der Konflikt zwischen dem staatlichen Interesse an der Sachverhaltsaufklärung und dem privaten Interesse an der Achtung der schutzwürdigen Vertrauenssphäre für Ange...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Überlässt der ArbG seinen ArbN Waren oder Dienstleistungen zu verbilligtem Preis, so kann der Unterschied zwischen dem vereinbarten und dem Marktpreis steuerrechtlich ein geldwerter Vorteil sein, der dem LSt-Abzug unterliegt, wenn er zum > Arbeitslohn gehört (> Rz 18; > Sachbezüge Rz 1, 7 ff). Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Preis...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Auswirkungen auf die Beweiswürdigung

Rz. 13 Die Berufung auf das Mitwirkungsverweigerungsrecht ist im Rahmen der Beweiswürdigung[1] zu berücksichtigen.[2] Sie ist für sich allein allerdings kein Grund, für den Beteiligten ungünstige Folgerungen zu ziehen.[3] Bei berechtigter Auskunftsverweigerung muss das Auskunftsersuchen als neutral behandelt werden.[4] Aus der Gesamtschau des jeweiligen Lebenssachverhalts un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 4.1 Allgemeines

Rz. 22 Auskünfte, die der Weigerungsberechtigte trotz ordnungsgemäßer Belehrung erteilt, sind in vollem Umfang verwertbar. Dies gilt auch bei einem nachträglichen Widerruf der Auskunftserteilung.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1 Begründung – Rechtsschutz

Rz. 6 Verlangt die Finanzbehörde die Erfüllung einer der genannten Mitwirkungspflichten (s. Rz. 1) von einer Person, der ihrer Meinung nach ein Weigerungsrecht zusteht, so hat diese der Finanzbehörde Mitteilung von der Verweigerung der Pflichterfüllung zu machen und den Rechtsgrund hierfür anzugeben. Einer Darlegung der Motive für die Rechtsausübung bedarf es nicht.[1] Rz. 7...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Referendare

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Referendar ist die Dienstbezeichnung für Personen, die als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst des Bundes bzw eines vergleichbaren Vorbereitungsdienstes eines Landes eingestellt werden (§ 11 Bundeslaufbahnverordnung). Mit Referendar werden aber auch Juristen bezeichnet, die den zweijährigen Vorbereitungsdiens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Risthaus, Realsplitting – Vorteile für den unterhaltsverpflichteten und Nachteile für den unterhaltsempfangenden Ehegatten, FR 1999, 650; Paus, Nachzahlung von Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten, DStZ 2001, 591; Heinke, Zustimmungspflicht und Nachteilsausgleich beim Realsplitting, ZFE 2002, 110; Kanzler, Unterhaltszahlungen des beschränkt stp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Unterhaltsleistungen iSd § 10 Abs 1a Nr 1 EStG

Rn. 303 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Von der Regelung des § 22 Nr 1a EStG sind zunächst die in § 10 Abs 1a Nr 1 EStG genannten Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauerhaft getrennt lebenden unbeschränkt estpf Ehegatten/Lebenspartner bis zu einer Höhe von 13 805 EUR pro Kj erfasst, sofern der Unterhaltsleistende die Behandlung dieser Leistungen als SA mit Zustimmung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerliche Berücksichtigung des insolvenzbedingten Untergangs von Aktien

Leitsatz 1. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 2 Satz 2 EStG enthalten eine planwidrige Regelungslücke, soweit die dort enthaltenen Realisationstatbestände den Entzug von Aktien aufgrund der Auflösung und Abwicklung einer inländischen AG durch ein Insolvenzverfahren mit anschließender Löschung im Register nicht unmittelbar erfassen. Die planwidrige Regelungslücke ist durch ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.5.2 Genehmigungsverfahren

Rz. 104 Sind die Voraussetzungen des § 63 Abs. 4 UStDV für die Bewilligung einer erleichterten Trennung der Entgelte gegeben, hat das FA im Genehmigungsverfahren auch zu prüfen, ob das beantragte Verfahren den Gegebenheiten des einzelnen Betriebs tatsächlich gerecht wird. Würde das steuerliche Ergebnis des beantragten Verfahrens wesentlich von dem Ergebnis einer nach Steuers...mehr

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Senkung der Umsatzsteuersät... / 4.3.2 Lieferungen

Lieferungen sind grundsätzlich dann ausgeführt, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht über den zu liefernden Gegenstand erlangt. Lieferungen, bei denen der Lieferort nach § 3 Abs. 6 UStG bestimmt wird, werden im Zeitpunkt des Beginns der Beförderung oder Versendung des Gegenstands ausgeführt. Bei sog. Sukzessivlieferungsverträgen ist der Zeitpunkt jeder einzelnen Li...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / II. Widerruf bei Geschäftsunfähigkeit des anderen Ehegatten

Rz. 7 Ist der andere, nicht widerrufende Ehegatte geschäftsunfähig und gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments auch gegenüber dem Betreuer erklärt werden.[3] Die ganz herrschende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht davon aus, dass ein Widerruf auch im Falle der Geschä...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / A. Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments

I. Die unterschiedliche Rechtsqualität testamentarischer Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament Rz. 1 Zu unterscheiden sind drei Arten des gemeinschaftlichen Testaments bzw. einzelner Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Testament:mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / II. Der einseitige Widerruf eines wechselbezüglichen Testaments bei Testierunfähigkeit des widerrufenden Testators

1. Erforderliche Testierfähigkeit Rz. 16 Ein testierunfähiger Ehegatte kann ein Testament und darin enthaltene wechselbezügliche Verfügungen nicht persönlich widerrufen. 2. Anfechtbarkeit einer testamentarischen Anordnung Rz. 17 Soweit jedoch Gründe bestehen, die den testierunfähigen Ehegatten grundsätzlich zur Anfechtung berechtigen würden, wenn er einen Erbvertrag geschlossen...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / VII. Keine Vermutung für die Fortgeltung der Verfügung eines Ehegatten bei Widerruf durch den anderen

Rz. 29 Dazu das OLG Hamm:[26] Zitat "…2. Die Wechselbezüglichkeit der in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen letztwilligen Verfügungen steht regelmäßig der Annahme entgegen, der von einem Widerruf der Verfügungen des anderen betroffene Ehegatte habe seine eigenen Verfügungen hypothetisch auch für diesen Fall fortgelten lassen wollen."mehr

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§ 3 Vor- und Nacherbschaft / 3. Der Widerruf eines unrichtigen ENZ

Rz. 44 Da die Urschrift des ENZ stets bei Gericht verbleibt und nur beglaubigte Abschriften zirkulieren, arbeitet die EuErbVO nicht mit dem deutschen Konzept der Einziehung und Kraftloserklärung (eines Erbscheins), sondern sieht nur Änderung und Widerruf eines unrichtigen ENZ vor (Art. 71 EuErbVO). So tritt an die Stelle der Einziehung die Information der Personen, denen ein...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / III. Formalien des einseitigen Widerrufs

Rz. 19 Für den einseitigen Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung ist die Form des Rücktritts vom Erbvertrag vorgesehen, §§ 2271 Abs. 1 S. 1, 2296 BGB. Die Widerrufserklärung bedarf der notariellen Beurkundung und muss in Urschrift oder Ausfertigung dem anderen Ehegatten zugehen (Praxis: zugestellt werden). Dies gilt auch für das privatschriftliche gemeinschaftliche Test...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / IV. Zugang des Widerrufs bei Geschäftsunfähigkeit des Widerrufsempfängers

1. Vertretung des Widerrufsempfängers Rz. 21 Ist der andere, nicht widerrufende Ehegatte geschäftsunfähig, so ist zu klären, ob der Zugang der Widerrufserklärung auch gegenüber einem gesetzlichen oder gewillkürten Vertreter erfolgen kann. Gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments au...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / C. Das Unwirksamwerden einer wechselbezüglichen Anordnung infolge des einseitigen Widerrufs durch den anderen Ehegatten

I. Die Einflussnahme des einseitig widerrufenden Ehegatten auf die Wirksamkeit der Verfügung von Todes wegen des anderen Ehegatten Rz. 13 Die Wechselbezüglichkeit eines gemeinschaftlichen Testaments (§ 2270 BGB) oder eines Erbvertrags (§ 2298 BGB) führt dazu, dass ein Erblasser mit seinen rechtsgeschäftlichen Erklärungen nicht nur Einfluss auf seine eigenen Verfügungen von To...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 1. Vertretung des Widerrufsempfängers

Rz. 21 Ist der andere, nicht widerrufende Ehegatte geschäftsunfähig, so ist zu klären, ob der Zugang der Widerrufserklärung auch gegenüber einem gesetzlichen oder gewillkürten Vertreter erfolgen kann. Gehört zum Aufgabenkreis eines für ihn bestellten Betreuers die Vermögenssorge, so kann der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments auch gegenüber dem Betreuer erklärt wer...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / I. Die unterschiedliche Rechtsqualität testamentarischer Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament

Rz. 1 Zu unterscheiden sind drei Arten des gemeinschaftlichen Testaments bzw. einzelner Anordnungen in einem gemeinschaftlichen Testament: Rz. 2 Einfaches gemeinschaftliches Testament: Es wird auch gleichzeitiges Testament g...mehr

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§ 13 Das selbstständige Bew... / C. Das selbstständige Beweisverfahren im Erbprozess

Rz. 16 Im Erbprozess – und verwandten Rechtsgebieten – kommt die selbstständige Beweiserhebung bei folgenden Fallkonstellationen – außer in Bewertungsfragen – in Betracht: Zustand einer Person in Bezug auf die Geschäfts-/Testierfähigkeitmehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Assmann, Erbrechtliche Prozesse zu Lebzeiten, ZZP Bd. 111, 357 de Barros Fritz, Die Qualifikation von Pflichtteilsverzichten unter Geltung der EuErbVO, ZEV 2020, 199 Beckervordersandfort, Alternativgestaltungen zum Behindertentestament bei Familien mit sehr hohem Vermögen, ErbR 2020, 528 Bennet/von Thunen, Grenzüberschreitend heiraten, FuS 2017, 95 Damrau/Bittler, Widerruf eines...mehr

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§ 5 Rechtspositionen aus ei... / 2. Gesetzliche Erbfolge auf den Tod des testierunfähigen Testators

Rz. 24 Weil mit dem Wirksamwerden des Widerrufs von Seiten des testierfähigen Ehegatten die wechselbezüglichen Verfügungen des Testierunfähigen gem. § 2270 Abs. 1 BGB unwirksam werden, tritt auf den Tod des testierunfähigen Ehegatten die gesetzliche Erbfolge ein. Damit kann der widerrufende Ehegatte steuernd in sein eigenes Erbrecht am anderen Ehegatten eingreifen, wenn jene...mehr