Fachbeiträge & Kommentare zu Widerruf

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IV Laufender Geschäftsbetri... / 2.1.1.1 Vertreter der GmbH & Co. KG

Rz. 270 Die Vertretung einer KG obliegt den persönlich haftenden Gesellschaftern, §§ 125 Abs. 1, 161 Abs. 2, 170 HGB. Die Vertretungsmacht der Komplementäre erstreckt sich auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte und Rechtshandlungen einschließlich der Veräußerung und Belastung von Grundstücken sowie der Erteilung und des Widerrufs einer Prokura, §§ 126 Abs. 1...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.7 Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting)

Rz. 388 [Unterhaltsleistungen lt. Anlage U → Zeilen 17 und 18] Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können steuerlich entweder als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG oder als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden. Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug Unterhaltsleistungen an...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2019 ... / 2.3 Spenden und Mitgliedsbeiträge

Rz. 355 [Zuwendungen → Zeilen 5–12] Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an unterschiedliche steuerbegünstigte Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Abzug von Sonderausgaben oder eine Steuerermäßigung berücksichtigt werden. Zu den Mitgliedsbeiträgen gehören auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Übersicht Rz. 356 [Zuwendungen zur Förderung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 3.5 Rechtsfolgen einer Verletzung der erweiterten Mitwirkungspflicht

Rz. 61 Die zur allgemeinen Mitwirkungspflicht[1] dargestellten Rechtsfolgen (vgl. Rz. 26ff.) gelten entsprechend. § 90 Abs. 2 AO beseitigt nicht den Untersuchungsgrundsatz [2] und die damit verbundenen primären Ermittlungspflichten der Finanzbehörde[3] und führt auch keine subjektive Beweislast ein. Die Finanzbehörde muss vielmehr alle sonstigen Erkenntnismittel ausschöpfen. ...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.13 Bedenkzeit, Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Ein Auflösungsvertrag ist nach Ansicht des BAG nicht allein schon dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt hat und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat.[1] Ob jedoch das BAG diese Auffassung auch in Zukunft so uneingeschränkt vertreten werde, war im H...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.16.4 Mögliche weitere Klauseln

Praxis-Beispiel § … Unterlagen/Dienstwagen: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bis spätestens ………………… folgende Unterlagen zu Händen ……………………………… zurückzugeben: ……………………………………………………… Das überlassene Dienstfahrzeug, Marke ……………, Farbe …………, amtliches Kennzeichen …………… wird Frau/Herr ………… spätestens am …………………… zurückgeben. Hierüber wird ein gesondertes Übergabeprotokoll erstellt...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.15 Checkliste für Auflösungs-/Abwicklungsverträge

1. Zulässigkeit des Auflösungsvertrags: kein besonderes Abschlussverbot. 2. Form: schriftlich, § 623 BGB, beim Auflösungsvertrag zwingend, beim Abwicklungsvertrag dringend zu empfehlen. 3. Beendigungszeitpunkt: wegen Arbeitslosengeld nach Möglichkeit ordentliche Kündigungsfrist. 4. Beendigungsart: beim Abwicklungsvertrag schon deshalb erforderlich, weil außerhalb des Vertrags l...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 69... / 6.3 Einwendungen des Haftungsschuldners

Rz. 24 Der nach § 69 AO in Anspruch genommene Haftungsschuldner wird im Gegensatz zu den meisten anderen Haftungsschuldnern regelmäßig nur Einwendungen gegen den Grund seiner Inanspruchnahme erheben können, nicht jedoch gegen die Höhe der Steuerfestsetzung, die in dem Haftungsbescheid gegen ihn übernommen worden ist. Er hatte nämlich i. d. R. als Vertreter, Bevollmächtigter ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 5 Aufhebung des Erlasses

Rz. 40 Der Erlass ist ein Verwaltungsakt, dessen Aufhebung sich nach den §§ 130, 131 AO richtet. Da der Erlass jedoch konstitutiv den Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis zum Erlöschen bringt, ist ein Widerruf nicht denkbar, selbst wenn Widerrufsgründe vorliegen, da der Widerruf nach § 131 Abs. 1 AO nur Wirkung für die Zukunft, nicht für die Vergangenheit hat. Ein einmal ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.3 Änderungsvorbehalte und Änderung der Billigkeitsentscheidung, Abs. 3, 4

Rz. 206 Da die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme ein Verwaltungsakt ist, der im Ermessen der Finanzbehörde steht, kann die Entscheidung nach § 120 Abs. 2 AO mit einer Nebenbestimmung versehen werden. In Betracht kommt insbesondere ein Widerrufsvorbehalt nach § 120 Abs. 2 Nr. 3 AO oder ein Änderungsvorbehalt nach § 120 Abs. 2 Nr. 5 AO. Die Beifügung dieser Nebenbestim...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 191 § 163 Abs. 1 AO ermöglicht drei verschiedene Billigkeitsmaßnahmen. Die Billigkeitsmaßnahme kann nach S. 1 erste Alternative dazu führen, dass die Steuer niedriger bzw. eine Steuervergütung höher festgesetzt wird, als sich aus den Besteuerungsgrundlagen ergeben würde. Eine höhere Steuerfestsetzung, die sich für den Stpfl. günstig auswirkt, z. B. durch Ausnutzung von V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.1 Abweichende Steuerfestsetzung als gesonderte Feststellung

Rz. 199 Die Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme erfolgt durch Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO. Dies gilt sowohl für die positive Entscheidung wie über die Ablehnung der Billigkeitsmaßnahme. Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine positive Billigkeitsmaßnahme nach § 163 AO eine gesonderte Feststellung, allerdings keine gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 62 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das G sieht für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts keine Frist vor und enthält zudem keine Vorschrift über eine Bindung an die einmal getroffene Wahl. Eine Bindung tritt insb nicht zwischen den Eheleuten ein, denn die privaten Beziehungen der Ehepartner zueinander sollen gerade keinen Einfluss auf die Veranlagungsart haben, BFH BStBl II...mehr

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zfs 08/2019, Kein Ordnungsg... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die gem. §§ 141 Abs. 3. 1, 380 Abs. 3 (analog), 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde des Bekl. hat in der Sache Erfolg und führt zur Aufhebung des angefochtenen Ordnungsgeldbeschlusses." 1. a) Die formellen Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den im Verhandlungstermin vom 1.12.2017 nicht erschienen...mehr

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zfs 08/2019, Auskunft über ... / 1 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist begründet." Der Kl. als Nachlasspfleger kann Auskunft über die Identität des/der Bezugsberechtigten, den/die der Kl. im Rahmen seines bei der Bekl. bestehenden Lebensversicherungsvertrages bestimmt hat, verlangen, nachdem entsprechende Unterlagen des Erblassers bei einer von diesem herbeigeführten Explosion seines Wohnhauses vernichtet worden sind. Dem Kl....mehr

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Sauer, SGB III § 67 Einkomm... / 2.2 Ermittlung des Einkommens (Abs. 2)

Rz. 16 Nach Abs. 2 Satz 1 gelten für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen § 11 Abs. 4 sowie die Vorschriften des Vierten Abschnitts des Berufsausbildungsförderungsgesetzes (also die §§ 21 bis 25 BAföG) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen entsprechend. Dies gilt auch für die Einkommensanrechnung und Einkommen...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.4 Fälligkeit und Erfüllbarkeit

Rz. 28 Weitere Voraussetzung der Aufrechnung ist nach § 387 BGB, dass die Forderung des Aufrechnenden (die Gegenforderung) entstanden und fällig ist, der aufrechnende Gläubiger also die ihm gebührende Leistung fordern kann.[1] Die Fälligkeit der Forderung des Aufrechnenden ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung für die Aufrechnung.[2] Hängt die Fälligkeit der aufrechnend...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.3 Gegenseitigkeit

Rz. 15 Die Aufrechnung ist nach § 387 BGB nur zulässig, wenn Gegenseitigkeit besteht, d. h., wenn jeweils der Gläubiger der einen Forderung auch der Schuldner der anderen Forderung ist. An der Gegenseitigkeit fehlt es, wenn Schuldner der aufrechnenden Forderung eine Personengesellschaft, Gläubiger der Hauptforderung dagegen ein Gesellschafter ist, oder umgekehrt. Gegenseitig...mehr

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ZErb 07/2019, Schadensersat... / Sachverhalt

Mit der Klage macht der Klager gegen die Beklagte Anspruche aus einem Rentenversicherungsvertrag geltend. Der Klager ist Nachlasspfleger des Nachlasses von Herrn P. (im Folgenden auch "Erblasser"). Der Klager wurde vom Notariat Stuttgart als Nachlassgericht am 23.1.2015 als Nachlasspfleger bestellt. Der Erblasser hat mit der Beklagten einen Rentenversicherungsvertrag unter de...mehr

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ZErb 07/2019, Zur Abgrenzun... / Aus den Gründen

II. Die zulassige Beschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Zu Recht und auch mit zutreffender Begrundung hat das Amtsgericht die Anordnung des Erblassers vom 30.4.2017 nicht als Widerruf im Sinne des § 2258 BGB, sondern als testamentarisches Vermachtnis zugunsten der Antragsgegnerin eingeordnet. Dagegen wendet sich die Beschwerde vergebens. Das Testament vom 30.4.2017 entha...mehr

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ZErb 07/2019, Schadensersat... / Aus den Gründen

I. Hauptentscheidung Die zulassige Klage ist nicht begrundet. Dem Klager steht kein Schadensersatzanspruch gem. §§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 1 S. 1 BGB zu. Auch ein Anspruch aus § 687 BGB kommt nicht in Betracht. Die Beklagte hat ihre vertraglichen Pflichten gegenuber dem Klager durch die Information des Streitverkundeten und die Auszahlung an diesen nicht verletzt. Grundsatzlich si...mehr

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ZErb 07/2019, Gemeinsamer K... / 4. Verschaffung eines höchstpersönlichen Anspruchs

Schließt jemand, der Reisende, einen Reisevertrag und meldet sich und eine andere Person an, besteht neben der direkten Beziehung zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter auch eine Rechtsbeziehung zwischen dem Reiseveranstalter und dem Mitreisenden. Insoweit hat der Reisevertrag die Wirkungen eines Vertrags zugunsten Dritter (§ 328 BGB). Der Mitreisende erwirbt aus de...mehr

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zfs 07/2019, Anspruchsaufga... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Klage ist jedoch unbegründet." Dem Kl. steht der geltend gemachte Anspruch nicht zu. Zwar hat der Kl. als VN der Bekl. grds. einen Anspruch gem. § 192 Abs. 1 VVG auf Erstattung für die Kosten notwendiger Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen, somit auch hinsichtlich des streitgegenständlichen Verkehrsunfalls. Jedoch ist im vorliegenden Fall dieser Anspruch...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Fernabsatzvertrag und dessen Folgen

Anhand des BGH-Urteils v. 13.11.2017 (Az. IX ZR 204/16) wird sehr deutlich, welche Risiken Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler eingehen, sofern das Kerngeschäft im großen Stil über die Akquise im Internet und die Kommunikation ohne persönlichen Mandantenkontakt abläuft. Selbst wenn dieser später gesucht wird, heilt diese Tatsache nicht den Tatbestand, dass d...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.3.2 Beschränkte Steuerpflicht

Dagegen liegt beschränkte Schenkungsteuerpflicht vor, wenn weder der Schenker noch die beschenkte Person (Erwerber) Inländer sind. Von der beschränkten Schenkungsteuerpflicht wird nur das Inlandsvermögen erfasst. Als Inlandsvermögen in diesem Sinne ist u. a. das folgende Vermögen anzusehen: im Inland befindliches land- und forstwirtschaftliches Vermögen; im Inland befindliches ...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / IV. Widerruf der Vollmacht

Der Widerruf einer Vollmacht setzt voraus, dass diese überhaupt widerruflich ist. Insoweit kommt es zunächst auf das zugrundeliegende Rechtsgeschäft an. Handelt es sich dabei um einen Auftrag, dann ist nach den §§ 671 Abs. 1, 168 BGB von freier Widerruflichkeit auszugehen. Fehlt es an einem Grundgeschäft, liegt eine sog. isolierte Vollmacht vor, der kein Auftrags- oder sonst...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (3) Widerruf

Rz. 261 [Autor/Stand] Widerrufbarkeit der Freistellungsbescheinigung und deren Voraussetzungen. Die Freistellungsbescheinigung kann unter den Voraussetzungen der §§ 130, 131 AO widerrufen werden. Bei Widerruf trifft den Vergütungsschuldner kein Haftungsrisiko, da er auf die Freistellungsbescheinigung vertrauen konnte.[2] Dies gilt allerdings nur, wenn das Vertrauen schutzwür...mehr

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zfs 06/2019, Keine Belehrun... / 2 Aus den Gründen:

"… [5] Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg." [7] II. (…) Dem K. steht kein Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Versicherungsprämien und Herausgabe der von der Bekl. gezogenen Nutzungen aus der fondsgebundenen Rentenversicherung zu. Er hat seine auf den Abschluss des Versicherungsvertrages gerichtete Vertragserklärung nicht fristgerecht innerhalb von 30 Tagen gem. §§ 8 Abs...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / V. Innenverhältnis

In Anwendung des Abstraktionsprinzips muss auch im Vollmachtsrecht zwischen der Vertretungsmacht im Außenverhältnis und dem Innenverhältnis unterschieden werden. Bei einer transmortalen Vollmacht besteht zwischen Erblasser und Bevollmächtigten meist ein Auftrags- oder Dienstvertragsverhältnis. Bei einer postmortalen Vollmacht entsteht dieses Rechtsverhältnis idR mit dem Tod ...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / 8

Auf einen Blick Trans- und postmortale Vollmachten sind ein probates Mittel, um eine gewissermaßen nahtlose Zuständigkeit im Zusammenhang mit Handlungen für den Nachlass zu gewährleisten. Darüber hinaus können solche Vollmachten ergänzend zu einer Testamentsvollstreckung erteilt werden, um dem Testamentsvollstrecker Kompetenzen zu eröffnen, die ihm an sich nicht zustehen. Ih...mehr

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zfs 06/2019, Keine Belehrun... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um die Rückabwicklung einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Am 18.12.2008 beantragte der Kl. bei der Bekl. den Abschluss einer Rentenversicherung mit Wirkung zum 1.1.2009. Vor der Unterschriftszeile heißt es im Antrag: Zitat "Liegt der Versicherungsbeginn vor Ablauf der 30-tägigen Widerrufsfrist, bin ich damit einverstanden, dass der Versicherungsschu...mehr

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AGS 06/2019, Bewilligung de... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG, § 569 Abs. 2 ZPO statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte Beschwerde ist unbegründet. Das ArbG hat der Erinnerung des Beschwerdeführers zu Recht nicht abgeholfen. Der Beschwerdeführer hat gegen die Landeskasse keine Gebührenansprüche, die nach § 55 RVG festzusetzen wären. Der Klägervertreter hat ab der Beiordnung und vor...mehr

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ZErb 06/2019, Trans- und po... / 3. Vollmacht und Testamentsvollstreckung

Von der Testamentsvollstreckung unterscheiden sich trans- und postmortale Vollmachten dadurch, dass sie von den Erben widerrufen werden können. Weiterhin kann der Bevollmächtigte unmittelbar mit dem Erbfall sein Amt antreten, wohingegen der Testamentsvollstrecker erst förmlich die Annahme der Testamentsvollstreckung erklären und die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeug...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (2) Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 272 [Autor/Stand] Klare Rechtsbehelfsbefugnis des Vergütungsgläubigers und ungeklärte Rechtsbehelfsbefugnis des Vergütungsschuldners. Rechtsbehelfsbefugt ist der Vergütungsgläubiger als Adressat der Freistellungsbescheinigung. Fraglich ist, ob daneben auch der Vergütungsschuldner als potentieller Haftungsschuldner Drittbetroffener und damit ebenfalls rechtsbehelfsbefugt ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / b) Widerrufsvorbehalt, Auflagen, Bedingungen (Satz 2)

Rz. 294 [Autor/Stand] Regelungsinhalt. Die Freistellung kann unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt und von Auflagen oder Bedingungen abhängig gemacht werden (Satz 2). Dies kommt z.B. in Betracht, wenn besondere Nachweiserfordernisse zu erbringen sind, die in der Regel im Zeitpunkt des Freistellungsantrags wegen des noch ausstehenden Vergütungszuflusses noch nicht vorgele...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 (BT-Drucks. 14/7340)

Artikel 1 (Änderung des Einkommensteuergesetzes) 20a. § 50d wird wie folgt gefasst: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen (1) Können Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Kapitalertrag oder dem Steuerabzug auf Grund des § 50a unterliegen, nach § 43b oder nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht oder nur nach einem niedrigeren Steuersatz ...mehr

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Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 1. Gesetzentwurf zum EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz v. 6.9.2004 (BT-Drucks. 15/3679)

Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 2. § 50d wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 50d Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und der §§ 43b und 50g”. b) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe "nach § 43b" durch die Angabe "nach §§ 43b, 50g" und die Angabe "des § 43b und" durch die Angabe "der §§ 43b und 50g sowie" ersetzt. c) ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 7 Mitteilung nach dem Steuerberatungsgesetz

Rz. 13 Gemäß § 10 Abs. 1 StBerG muss die Finanzverwaltung auch außerhalb von Bußgeldverfahren den Steuerberaterkammern Pflichtverletzungen mitteilen, die eine nach §§ 3, 3a, 4 Nr. 1 und 2 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigte Person begangen hat. Ein Ermessensspielraum besteht nach Ansicht der Verwaltung insoweit nicht.[1] Da diese Regelung unabhängig von der ...mehr

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zfs 05/2019, Kein Anerkennt... / 2 Aus den Gründen:

"… Vielmehr hat das LG die Klage zu Recht abgewiesen." 1. Die Bekl. hat in dem Schreiben vom 20.5.2015 den Anspruch des Kl. nicht anerkannt. Sie ist somit nicht mit dem Einwand ausgeschlossen, die gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kl. seien nicht auf das Unfallgeschehen zurückzuführen. Weder dieses Schreiben noch das vorangehende vom 30.9.2014 stellten sich als Angebot d...mehr

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AGS 05/2019, Obliegenheitsv... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin verlangt als Rechtsschutzversicherer der Beklagten Rückzahlung erbrachter Versicherungsleistungen. Zwischen den Parteien sind die ARB 2008 vereinbart, in denen es unter § 5 Abs. 3 Buchst. b) heißt: Hinweis "Der Versicherer trägt nicht [...] Kosten," aa) die bei einer einverständlichen Erledigung durch Vergleich nicht dem Verhältnis des vom Versicherungsnehmer anges...mehr

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ZErb 04/2019, Rechtsmittel ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil dem Beteiligten zu 1 die Beschwerdeberechtigung für ein Rechtsmittel im eigenen Namen gegen die Verwerfung der Erstbeschwerde der Betroffenen durch das Landgericht fehlt. 1. Zwar wäre der Beteiligte zu 1 zur Einlegung der Rechtsbeschwerde im eigenen Namen befugt, soweit seine eigene Beschwerde vom Landgericht verworfen worden ist (vgl...mehr

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ZErb 04/2019, Rechtsmittel ... / Leitsatz

Gegen den Beschluss, in dem das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt, kann auch nach Widerruf der Vorsorgevollmacht durch den (ehemals) Bevollmächtigten im Namen des Betroffenen ein Rechtsmittel eingelegt werden. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 – XII ZB 387/18mehr

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ZErb 04/2019, Rechtsmittel ... / Sachverhalt

Die 85-jährige Betroffene leidet an vaskulärer Demenz, wegen derer sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Sie hatte ihrer Tochter, der Beteiligten zu 2, und ihrem Schwiegersohn, dem Beteiligten zu 1, im Jahr 2009 eine General- und Vorsorgevollmacht erteilt, deren wirksame Errichtung nicht in Zweifel steht. Auf Anregung aller drei Kinder der Betroffenen hat...mehr

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FF 04/2019, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 6.2.2019 – XII ZB 405/18 a) Zur Rücksichtnahme auf einen negativen Betreuerwunsch des Betroffenen in Bezug auf einen Angehörigen, dessen Vorsorgevollmacht zuvor durch einen Betreuer widerrufen worden war (im Anschluss an Senatsbeschl. BGHZ 206, 321 = FamRZ 2015, 1702 und v. 27.6.2018 – XII ZB 601/17, FamRZ 2018, 1602). b) Auch nach einem wirksamen Widerruf der ...mehr

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AGS 04/2019, Hinweispflicht... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht, soweit das Berufungsgericht zum Nachteil des Klägers entschieden hat. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung der Klageabweisung ausgeführt: Die Honorarvereinbarung v. 4.7.2013 genüge den formalen Anforderungen des § 3a Abs. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.2.1 "Starke" vorläufige Insolvenzverwaltung

Rn 76 Der starke vorläufige Insolvenzverwalter nimmt mit Übergang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis die Arbeitgeberbefugnisse und -pflichten wahr und steht insoweit dem Insolvenzverwalter des eröffneten Verfahrens gleich.[181] Er alleine ist zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen befugt.[182] Allerdings kommen ihm die insolvenzrechtlichen Sonderregelungen der §§ 113 ff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.3 Widerruf und Fortführung des Verfahrens

Rz. 22 Die Aussetzung der Einspruchsentscheidung endet nach § 124 Abs. 2 AO – aufgrund der Befristung – automatisch mit der "Erledigung des anderen Rechtsstreits oder bis zur Entscheidung des Gerichts oder der Verwaltungsbehörde".[1] Rz. 22a Die Finanzbehörde kann die Aussetzung außerdem nach § 131 AO widerrufen. Rz. 22b Bei der Fortführung des Einspruchsverfahrens und vor Erl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1.1.3 Zustimmung

Rz. 32 Die Zustimmung des Einspruchsführers ist Voraussetzung für die Anordnung des Ruhens. Das Ruhen des Verfahrens ist grds. nur bei Einvernehmlichkeit zwischen der Finanzbehörde und allen Einspruchsführern zulässig.[1] Zum Einspruchsverfahren nach § 360 AO Hinzugezogene haben hier nach dem Wortlaut des Gesetzes keinen Einfluss auf das Verfahren.[2] Rz. 32a Die Zustimmung i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2.1.2 Anordnung des Ruhens und Fortführung des Verfahrens

Rz. 32b Die Anordnung des Ruhens sowie dessen Ablehnung sind Verwaltungsakte.[1] Sie setzen demgemäß ein eindeutiges Verhalten der Finanzbehörde voraus.[2] Für die Rechtsfolgen gelten die Ausführungen zur Aussetzungsentscheidung entsprechend. Rz. 32c Die Finanzbehörde muss zur Fortsetzung des Einspruchsverfahrens die Anordnung des Ruhens widerrufen[3] und dies dem Einspruchsf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3.4 Rechtsschutz

Rz. 23 Gegen die Aussetzungsentscheidung der Finanzbehörde, die keine finanzbehördliche Verfahrenshandlung, sondern ein Verwaltungsakt ist, ist der Einspruch nach § 347 Abs. 1 S. 1 AO statthaft. Die Zulässigkeit des Einspruchs wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass ggf. auch die Voraussetzungen für eine Untätigkeitsklage nach § 46 Abs. 1 FGO erfüllt sind. Das Rechtsschutzbe...mehr