Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsrecht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung ErbStG/... / 2.12 § 13b ErbStG (Begünstigtes Vermögen)

• 2019 Bitcoins als Finanzmittel / § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG Umsatzsteuerlich sind Bitcoins Zahlungsmittel. Ertragsteuerlich sind Bitcoins im Privatvermögen als andere Wirtschaftsgüter i. S. v. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Im Betriebsvermögen dürfte es sich bei Bitcoins um sonstige Vermögensgegenstände bzw. immaterielle Vermögensgegenstände handeln. Fraglich ist die erbs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.9 § 9 UStG (Verzicht auf Steuerbefreiungen)

• 2021 Verzicht auf die Steuerbefreiung bei Grundstücksveräußerungen / Vorsorgliche Option bei Geschäftsveräußerungen im Ganzen / Widerruf der Option / § 9 UStG Bei Grundstücksumsätzen i.S.d. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG kann der Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 UStG nur im ursprünglichen notariellen Kaufvertrag erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn zivilrechtlich die fehl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht von Pf... / 2.3 Auswirkung von Freistellungen

Eine Unterbrechung der bisher an mehr als 30 Stunden wöchentlich ausgeübten Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit hebt den Ausschluss der Rentenversicherungspflicht als Pflegepersonen auf. Dies gilt z. B. bei Inanspruchnahme eines unbezahlten Urlaubs. Hinweis Unbezahlter Urlaub Nur eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten für die Übernahme der Pflegetätigkeit führt zur...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Existenzgründungsberatung d... / 18.1.2 Gebühren bei fortlaufender Beratung

Vergütungsvereinbarungen nach Aufwand (Stunden)[1] dürften bei der Existenzgründungsberatung für beide Parteien die fairste Lösung sein, weil der Umfang nicht vorhersehbar ist, aber vom Gründer mit beeinflusst werden kann, wenn er sich konzentriert an die Vorgaben des Steuerberaters hält und vieles selbst erledigt. Bei Vergütungsvereinbarungen nach § 4 Abs. 1 StBVV gilt Folge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / d) Widerruf eines abgeschlossenen Aufhebungsvertrags

Rz. 481 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1c.32: Widerruf eines abgeschlossenen Aufhebungsvertrags Sehr geehrte Frau _________________________/sehr geehrter Herr _________________________, ich nehme Bezug auf das mir eingeräumte/gemäß _________________________ zustehende Widerrufsrecht und widerrufe hiermit den am _________________________ abgeschlossen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) § 2 Versorgungsberechtigte

Rz. 683 Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer nach § 159 VVG das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. Dieses Widerrufsrecht wird durch Eintritt der Unverfallbarkeit nach § 1b BetrAVG nicht berührt. Auch wenn der Widerruf des Bezugsrechts nach § 1b Abs. 2 BetrAVG unzulässig ist, berührt das seine Wirksamkeit im Versicherungsverhältnis nicht.[1621] Entscheidend für die Stell...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 309 Aufhebungsverträge sind im Grundsatz ohne besondere Voraussetzungen für beide Seiten verbindlich. Kündigungsfristen brauchen nicht eingehalten zu werden. Allerdings können sich bei der Nichteinhaltung der Kündigungsfristen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nachteilige sozialversicherungsrechtliche Folgen ergeben (hierzu im Einzelnen vgl. Rdn 46...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 1724 Das BAG unterzieht Widerrufsvorbehalte einer zweistufigen Prüfung. Auf der ersten Stufe wird die wirksame Vereinbarung des Widerrufs kontrolliert (Vereinbarungskontrolle). Wirksam vereinbart wird ein Widerrufsvorbehalt nur dann, wenn er bestimmten inhaltlichen und formalen Anforderungen genügt. Neben diese Vereinbarungskontrolle tritt die Ausübungskontrolle als zwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 2. Wiedereingliederungsvereinbarung

Rz. 565 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.45: Wiedereingliederungsvereinbarung zwischen _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – und Frau/Herrn _________________________ – im Folgenden: Arbeitnehmer(in) – Präambel Der Arbeitnehmer ist infolge Krankheit nicht in der Lage, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen, und gilt deshalb als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Betreuung und Vorsorge... / 1. Einleitung

Rz. 55 Grundsätzlich ist der Widerruf der Vollmacht jederzeit möglich.[82] Das Recht zum Widerruf geht auf den oder die Erben über, § 1922 BGB. Dies ist inzwischen allgemein anerkannt, was es aber nicht immer war. Umstritten waren besonders Sachverhalte, bei denen der Bevollmächtigte nach dem Erbfall eine Schenkung an sich selbst vornehmen wollte. Anlässlich eines Falles, in ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / e) Gebot des fairen Verhandelns

Rz. 356 Ein Aufhebungsvertrag kann nach neuerer Rspr. des BAG unwirksam sein, wenn er unter Missachtung des Gebots fairen Verhandelns zustande gekommen ist.[679] Die Grundlage dieses Gebots wird in einer durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründeten Nebenpflicht i.S.d. § 311Abs. 2 Nr. 1 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB gesehen. Die Rspr. will durch das Gebot des fairen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Arbeitsvertrag als Verbrauchervertrag

Rz. 174 Der Arbeitsvertrag ist im Regelfall ein Verbrauchervertrag, d.h. ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber als Unternehmer i.S.d. § 14 BGB und einem Arbeitnehmer als Verbraucher i.S.d. § 13 BGB. Die Verbrauchereigenschaft des Arbeitnehmers wird vom BAG zu Recht bejaht.[374] Ebenso wird ein Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zumeist in seiner Eigenschaft als Unternehmer ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1c Individualarbeitsrecht... / bb) Aufhebungsvertrag durch konkludente Vereinbarung

Rz. 296 Bis zum Inkrafttreten des § 623 BGB am 1.5.2000 war die konkludente Aufhebung von Arbeitsverträgen möglich. Dies wurde insbesondere diskutiert, wenn ein Arbeitnehmer zum Organ einer Gesellschaft berufen bzw. ein Vorstands- oder Geschäftsführer-Dienstvertrag abgeschlossen wurde. Ob das alte Arbeitsverhältnis ruhte oder beseitigt worden war, wurde nach verschiedenen Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Betreuung und Vorsorge... / 2. Widerruf gegenüber Dritten

Rz. 56 Nach in der Kommentarliteratur vertretener Meinung hat jeder Miterbe das Recht zum Widerruf. Die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten für die anderen Miterben wird dadurch aber nicht berührt und bleibt daher bestehen.[84] Eine wirksame Vertretung ist insoweit weiter möglich. Der Bevollmächtigte kann nach dem Widerruf eines Miterben folglich nicht mehr über einzelne N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 929 Der Freiwilligkeitsvorbehalt hat seine praktische Bedeutung weitgehend verloren. Dabei verspricht er von allen Änderungsvorbehalten die größte Freiheit. Er stellt die Gewährung einer Leistung in das freie Ermessen des Arbeitgebers. Im Gegensatz zu einem Widerrufsvorbehalt, der dem Arbeitnehmer solange einen Anspruch auf Gewährung der Leistung einräumt, bis der Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Verkauf von WG (oder Sammlungen) aus dem PV über eBay wie ein Händler

Rn. 136b Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Werden für eine selbst aufgebaute private Sammlung ohne händlertypische Wiederveräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche WG (zB Modelleisenbahnen, s nachfolgendes BFH-Urteil) über Ebay veräußert, kann dies auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / x) Widerruf der Nutzungsberechtigung, § 13 Abs. 1

Rz. 539 Bei der Frage, ob der Arbeitgeber zum Widerruf der Nutzung berechtigt ist, muss wiederum zwischen einer rein dienstlichen Überlassung und einer Vereinbarung, die auch die private Nutzung des Dienstwagens vorsieht, unterschieden werden. Ist dem Arbeitnehmer nur die dienstliche Nutzung erlaubt, konnte der Arbeitgeber bereits vor der Schuldrechtsmodernisierung i.d.R. di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätze Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis

Rz. 68 Der Arbeitgeber hat – schon wegen der Beweislastregel des § 22 AGG – ein manifestes Interesse an der Dokumentation des Auswahlprozesses, um erforderlichenfalls eine diskriminierungsfreie Auswahlentscheidung darlegen und beweisen zu können.[153] Die Dokumentation sollte sich zeitlich mindestens über die in § 15 Abs. 4 AGG geforderten zwei Monate erstrecken, den Zeitrau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Ausübungskontrolle

Rz. 1730 Neben der (typisierenden) Inhaltskontrolle steht auf zweiter Stufe der Rechtmäßigkeitsprüfung die Ausübungskontrolle im Einzelfall. Ein Arbeitgeber kann von einem vorbehaltenen Widerrufsrecht nur dann wirksam Gebrauch machen, wenn die Ausübung des Widerrufs auf einem in der Klausel angegeben Grund beruht und billigem Ermessen entspricht (§ 315 BGB, § 106 S. 1 GewO)....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / f) § 6 Widerruf von Nutzungspauschale und Kilometergeld

Rz. 562 Durch die Widerrufsmöglichkeit soll insbesondere sichergestellt werden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nicht die Nutzungspauschale weiterzahlen muss, wenn der Arbeitnehmer pflichtwidrig kein Kfz zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung stellt. In diesem Fall wäre auch an eine außerordentliche Kündigung der Car-Allowance-Vereinbarung nach Abmahnung gem. § 314 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1a Individualarbeitsrecht... / gg) Beendigungsmöglichkeit

Rz. 1041 Das Recht des Arbeitgebers zur Beendigung der Home-Office-Tätigkeit in Formular-Arbeitsverträgen ist an den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB zu messen. Denkbar ist eine Regelung, die dem Arbeitgeber durch Ausübung des Weisungsrechtes in den Grenzen billigen Ermessens ermöglicht, den Arbeitnehmer wieder ausschließlich in einer Betriebsstätte oder an einem anderen Ort ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

Rz. 1186 Die Insolvenzordnung kennt keine bevorrechtigten Forderungen auf Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Hat der Arbeitgeber entgegen seiner Verpflichtung Zahlungen an die Altersversorgungseinrichtung nicht geleistet, sind diese vom berechtigten Arbeitnehmer als einfache Insolvenzforderungen zur Tabelle anzumelden. Eine insolvenzrechtliche Privilegierun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Dienstwagenvertrag

Rz. 510 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1b.43: Dienstwagenvertrag Dienstwagenvertrag zwischen _________________________ – nachfolgend: Arbeitgeber – und _________________________ – nachfolgend: Arbeitnehmer – § 1 Dienstwagenüberlassung (1) Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer ab dem _________________________ folgenden Dienstwagen zur Verfügung:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Aufmerksamkeiten des Arbeit... / 7 Günstige Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen mit nur 30 % ist möglich

Die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG mit 30 % ist bei steuerpflichtigen "betrieblich veranlassten" Sachzuwendungen oder bei Geschenken möglich. Dies gilt nicht nur bei Zuwendungen an Geschäftspartner, sondern auch an die eigenen Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss solche Zuwendungen, wie z. B. Sachgeschenke, die keine bloßen Aufmerksamkeiten mehr sind, zusätzlich zum ohnehin ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlungsklauseln / 2 Gratifikationen

Die Rückzahlungs- oder Bindungsklausel bei einer Weihnachtsgratifikation muss ausdrücklich vereinbart sein.[1] Das BAG[2] hat für Rückzahlungsklauseln folgende Grundsätze aufgestellt: Kleingratifikationen (bis 100 EUR): Rückzahlungsklauseln unzulässig. Bindungsfristen über den 30.6. des Folgejahres hinaus sind unzulässig. Weihnachtsgratifikationen von weniger als einem Monatsgeh...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Gesundheitssc... / 3.1 Allgemeine Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung

Das Mutterschutzgesetz kennt neben einer Reihe von "Ausübungsuntersagungen" allgemeine Beschäftigungsverbote. Neben allgemeinen Beschäftigungsverboten kann auch ein Verbot bestehen, wenn ein Arzt eine entsprechende Bescheinigung ausstellt, § 16 Abs. 1 MuSchG. Beschäftigungsverbot vor der Entbindung Die Beschäftigung werdender Mütter in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstwagen / 3.3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Mit der wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf die Überlassung des Dienstwagens. Der Arbeitnehmer hat das Fahrzeug mitsamt allen Papieren, Schlüsseln etc. an den Arbeitgeber herauszugeben. Bei rein betrieblicher Überlassung kann dies jederzeit und ohne "Auslauffrist" o. Ä. verlangt werden. Eine endgültige Rückgabeverpflichtung des Mitarbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 3.2.1 Definition und Rechtsgrundlagen

Als rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung kann die Unterstützungskasse von einem Unternehmen (Einzelkasse) oder mehreren Unternehmen (Gruppen- oder Konzernkasse) getragen werden. Durch das Fehlen des Rechtsanspruchs und der Versicherungsaufsicht unterscheidet sie sich von den Direktversicherungen, den Pensionskassen und den Pensionsfonds. Der Betriebsrat ist i. d. ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 7.2 Teilzeitanspruch (Absatz 1)

Die Grundregelung in Absatz 1 unterscheidet sich vom TzBfG in folgenden Punkten: Sie gilt schon während der ersten 6 Monate der Betriebszugehörigkeit. Der Rechtsanspruch nach dem TzBfG setzt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ein (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitnehmer ist nicht an eine Frist für seinen Antrag gebunden, die er vor dem Beginn der von ihm gewünschten Teilzeit ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Teilzahlungsgeschäft / 3.4 Zwingende Formvorschriften sind zu beachten: Schriftliche Vereinbarung notwendig

Der Vertrag über das Teilzahlungsgeschäft muss schriftlich gefasst sein. Verkäufer und Kunde müssen unterschreiben. Der Verkäufer muss dem Kunden darüber hinaus eine Abschrift der Vertragsurkunde aushändigen.[1] Achtung Schriftform einhalten Ist die Schriftform nicht eingehalten, ist der Vertrag nichtig.[2] Er wird jedoch dessen ungeachtet gültig, wenn der Verbraucher den Kred...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kraftfahrtversicherung / 3. Widerrufsrecht

Rz. 14 Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung nach § 8 Abs. 1 S. 1 VVG innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform gegenüber dem Versicherer erklärt werden, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung ausreicht. Zudem beginnt die Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 2 VVG erst mit Zugang des Versicherungsscheins sowie aller nach § 7 VVG zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / a) Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen mit Vertragsschluss zwischen dem 1.1.1991 und dem 28.7.1994/31.12.1994

Rz. 278 Mit dem Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften vom 17.12.1990[377] wurde ein gesetzliches Widerrufsrecht für Lebensversicherungsverträge in § 8 Abs. 4 VVG a.F. eingefügt. Der Versicherungsnehmer war danach berechtigt, seine auf Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Unterzeichnung des Versicherungsantr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / d) Widerrufsrecht bei Versicherungsverträgen mit Vertragsschluss seit dem 1.1.2008

Rz. 311 Der Versicherungsnehmer eines ab dem 1.1.2008 abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag ist gemäß §§ 8, 152 Abs. 1 VVG berechtigt, seine auf Abschluss des Versicherungsvertrags gerichtete Willenserklärung innerhalb von 30 Tagen zu widerrufen. aa) Voraussetzungen des Widerrufs Rz. 312 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf ist, dass der Versicherungsnehmer den Wide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / bb) Ausnahmen

Rz. 319 Kein Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers besteht gem. § 8 Abs. 3 VVG:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / aa) Voraussetzungen des Widerrufs

Rz. 312 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf ist, dass der Versicherungsnehmer den Widerruf wirksam innerhalb der Widerrufsfrist erklärt hat. Rz. 313 Für die Lebensversicherung ist zu beachten, dass abweichend von der zweiwöchigen Widerrufsfrist des § 8 Abs. 1 S. 1 VVG eine Widerrufsfrist von 30 Tagen gilt (§ 152 Abs. 1 VVG). Ausreichend für die Fristwahrung ist die Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / cc) Rechtsfolgen des Widerrufs

Rz. 321 Die Rechtsfolgen eines Widerrufs[503] ergeben sich grundsätzlich aus §§ 346 i.V.m. 357 Abs. 1 BGB.[504] Dem entsprechend sind nach Ausübung des Widerrufsrechts im Grundsatz die empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Ob der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, dem Versicherer Wertersatz für die erbrachte abstrakte Gefahrtragun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Feuerversicherung / 5. Widerspruch bzw. Widerruf, Einbeziehung der AFB

Rz. 22 Dem Versicherungsnehmer steht das in § 8 VVG geregelte Widerspruchsrecht zu. Abweichend zum früher geltenden Recht bestimmt sich die Frist für den Beginn der Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 2 VVG. Voraussetzung ist der Zugang des Versicherungsscheins, der AFB und einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform. Die Beweislast für den Zugang trägt der Versicherer (§ 8...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / e) Rechtsfolgen einer Verletzung der Informationspflicht

Rz. 73 Soweit und solange der Versicherer die Informationspflichten nach § 7 VVG nicht erfüllt hat, beginnt die Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 1 VVG (bei der Lebensversicherung: 30 Tage) nicht zu laufen.[57] Rz. 74 Fraglich ist, ob durch ein Nachschieben der Informationen gem. § 7 VVG und die erneute Einräumung eines Widerrufsrechts nach § 8 VVG eine vor Abgabe des Vertrags unt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 3. Checkliste: Zu klärende Fragen/Sachverhalte des Käufers

Rz. 57 Komplex und schwierig kann die Umsetzung eines Kaufvertrags auch für den Käufer sein. Beim Kauf eines Hausgrundstücks z.B. können viele Fragen abzuklären sein. Hierzu gehören bestimmte Rahmendaten:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Der folgende Beitrag stellt die Grundzüge des Rechts der Lebensversicherung dar und gibt einen Überblick über praxisrelevante Probleme im Zusammenhang mit Lebensversicherungsverträgen. Eine erschöpfende Darstellung des Lebensversicherungsrechts ist in dem vorgegebenen Rahmen nicht möglich. Insoweit wird auf die Kommentierungen der §§ 150 ff. VVG und der Allgemeinen Bed...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Frist

Rz. 116 Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt gem. § 8 Abs. 2 VVG erst nach Erhalt der folgenden Unterlagen in Textform:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Bauträgervertrag / D. Zweiwochenfrist

Rz. 7 Die zweiwöchige Frist des Abwartens vor der Beurkundung, die nach § 17a Abs. 2 BeurkG geboten ist, genügt dem Verbraucherschutz. Dem Verbraucher steht kein Widerrufsrecht – wie sonst im Verbrauchervertrag üblich – zu. Dennoch kann eine längere Frist geboten sein, z.B. wenn der Erwerber die Prüfung der Baubeschreibung noch nicht abschließen konnte, weil ein eingeschaltet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Transportversicherung / 2. Vertragsfreiheit vs. Zwingendes Recht – Besondere Bedeutung von AVB in der Transportversicherung

Rz. 16 Mit Wirkung zum 1.1.2008 trat die jüngste VVG-Reform mit grundlegenden Änderungen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts in Kraft. Das VVG ist die zentrale gesetzliche Rechtsquelle der Transportversicherung. Da das VVG im Bereich der Transportversicherung weitgehend dispositives Recht enthält und die Versicherer von der Möglichkeit abweichender Vertragsbedingunge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Widerruf (§ 8 VVG)

Rz. 114 Nach § 8 Abs. 1 S. 1 VVG kann jeder Versicherungsnehmer also nicht nur der Verbraucher, eine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Bei Lebensversicherungsverträgen beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage (§ 152 Abs. 1 VVG). Der Widerruf ist auch dann möglich, wenn der Vertrag gekündigt wurde und eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht nicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Lebensversicherung / 3. Widerruf einer Kreditlebensversicherung als verbundenes Geschäft

Rz. 326 Hat der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht zum Versicherungsvertrag wirksam ausgeübt, ist er gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 VVG auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 VVG vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Checkliste: Zu klärende Fragen/Sachverhalte des Verkäufers

Rz. 56 Solche Fragen können für den Verkäufer beispielsweise sein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Beweislast

Rz. 117 Der Versicherer trägt die Beweislast für den Zugang der in § 8 Abs. 2 S. 1 VVG bezeichneten Vertragsunterlagen (§ 8 Abs. 2 S. 3 VVG). Wenn die Unterlagen gem. § 8 Abs. 2 VVG nicht oder nicht vollständig übersandt werden, kann der Versicherungsnehmer jederzeit, auch nach Ablauf von mehreren Jahren, den Vertrag widerrufen. Insoweit besteht ein "ewiges Widerrufsrecht".[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vorbereitung eines Grun... / VIII. Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern unter Beteiligung eines Maklers

Rz. 24 Gibt ein Makler beim Notar – auf Veranlassung eines Beteiligten – die Fertigung eines Kaufvertragsentwurfs in Auftrag und wünscht die Aufnahme einer ihn begünstigenden Provisionsvereinbarung in die notarielle Urkunde, ist Vorsicht geboten. Auch ein einseitiges Versprechen zugunsten des Maklers kann dazu führen, dass der Kaufvertrag zwischen Verbrauchern abgeschlossen ...mehr