Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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zfs 4/2017, Verletzung der ... / 1 Aus den Gründen:

" … I. Dem Kl. steht kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen gegen die Bekl. im Zusammenhang mit dem Unfallereignis v. 29.7.2015 aus § 1 VVG, Abschnitt A.2.1 und Abschnitt A.2.3.2 der AKB i.V.m. dem streitgegenständlichen Vollkaskoversicherungsvertrag zu." 1. Zwar ist der Versicherungsfall eingetreten. Dass das versicherte Fahrzeug durch einen Unfall einen Totalschaden erl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.1.3 Identifizierung des Steuerpflichtigen

Rz. 14 Von entscheidender Bedeutung für die Weiterverwendung des übermittelten Datensatzes durch die Finanzverwaltung ist die Identifikation des Stpfl., für dessen Veranlagung der Datensatz verwendet werden soll. Nach § 93c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c AO ist dieser daher anhand seines Vor- und Nachnamens, des Tages seiner Geburt, seiner Anschrift (erster Wohnsitz) und seiner Steu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.1 Inhalt des Messbetragsbescheids

Rz. 5 Der Bescheid über den Steuermessbetrag enthält in persönlicher Hinsicht die Festlegung des Stpfl. (persönlicher Regelungsbereich), die Festsetzung der Höhe des Messbetrags (sachlicher Regelungsbereich) sowie den Zeitraum, für den der Messbetrag gilt (zeitlicher Regelungsbereich). Rz. 6 Im persönlichen Regelungsbereich wird durch den Messbetragsbescheid entschieden, wer ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 5.2 Beseitigung der Ungewissheit

Rz. 91 Die Ungewissheit ist beseitigt, wenn geklärt ist, ob die Voraussetzungen für das Entstehen einer Steuer eingetreten sind oder wenn geklärt ist, dass eine solche Gewissheit endgültig nicht mehr zu erreichen ist, wenn feststeht, zu welchem Zeitpunkt ein internationaler Vertrag in Kraft tritt bzw. feststeht, dass er für den fraglichen Veranlagungszeitraum endgültig nicht...mehr

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Akzeptanz schaffen: Psychol... / 2.2 Akzeptanzprobleme in Form von Widerstand erkennen

Akzeptanzprobleme zeigen sich in Widerständen Akzeptanzprobleme müssen rechtzeitig erkannt und differenziert werden. Mangel an Akzeptanz zeigt sich im Widerstand gegen das Projekt, Teile des Projekts oder gegen handelnde Personen. Dieser Widerstand kann sich in vielfältiger Form zeigen und danach unterschieden werden, ob er offen oder verdeckt, aktiv oder passiv auftritt. Offene...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 45 v. Einem, Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 261, 642. Frohn, Der unmittelbare Zugriff auf Sozialleistungen an den Unterhaltspflichtigen nach § 48 SGB I, FamRZ 1996 S. 920. Günther, Zur Rechtsnatur der Abzweigungsberechtigung nach § 48 SGB I, SGb 1994 S. 638. ders., Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZfSH/SGb 1998 S...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 2.5 Verfahrensrechtliches

Rz. 38 Die Vorschrift enthält keine verfahrensrechtlichen Bestimmungen darüber, wann, wie lange und mit welcher rechtlichen Wirkung die Entscheidung zur Auszahlung an Dritte (Auszahlungsanordnung) zu treffen ist. § 1262 Abs. 8 RVO, als eine der Vorläufervorschriften, sah für die Auszahlung von Kinderzuschüssen an Unterhalt gewährende Dritte die Zustimmung des Berechtigten od...mehr

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Klose, SGB I § 48 Auszahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift gehört zu den Vorschriften, die die Erfüllung der Sozialleistungsansprüche in Geld betreffen und bei denen abweichend von § 47 die Erfüllung auch durch Zahlung an Dritte eintritt. Die Regelung über die Auszahlung von Sozialleistungsansprüchen an Ehegatten und Kinder bei Verletzung der Unterhaltspflicht (Abzweigung) soll nach der Gesetzesbegründung (BT-D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 31... / 1.5.2 Kindergeld nach dem BKGG

Rz. 25 Das Kindergeld nach dem BKGG (sog. Rest-Kindergeld, Rz. 17) wird ebenfalls von den Agenturen für Arbeit – Familienkassen – ausgezahlt. Der Kreis der Berechtigten (§ 1 BKGG) hat sich geändert. Die Bundesagentur für Arbeit unterliegt hierbei der Fachaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Anwendung findet das SGB. Als außergerichtlicher Rechtsbehelf ist ...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / IV. Verfahrensgebühr für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides

Rz. 17 Reagiert der Antragsgegner auf die Beantragung des Mahnbescheides weder mit einem Forderungsausgleich noch mit einem Widerspruch, kann der RA frühestens zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides (§§ 691 Abs. 1 Nr. 3, 699 Abs. 1 S. 2 ZPO) und bis spätestens sechs Monate nach diesem Zeitpunkt (§ 701 ZPO) den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Gleiche...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / V. Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragsgegners

Rz. 28 Vertritt der RA den Antragsgegner im gerichtlichen Mahnverfahren, so richtet sich dessen Vergütung nach Nr. 3307 VV RVG. Er erhält eine 0,5-Verfahrensgebühr für die Vertretung im gesamten Mahnverfahren. Entscheidend ist also nicht, ob der RA überhaupt nach außen tätig wird, d.h. Widerspruch oder Einspruch einlegt. Vielmehr entsteht die Gebühr auch dann, wenn er den An...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / a) Umgang mit der Erhöhung bei Übergang vom Mahn- in das streitige Verfahren

Rz. 136 Die Verfahrensgebühr aus dem gerichtlichen Mahnverfahren gem. Nr. 3305 VV RVG wird wegen der dort aufgeführten Anmerkung auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits in voller Höhe angerechnet. Zu beachten ist jedoch, dass die Anrechnung der im gerichtlichen Mahnverfahren erwachsenen Gebühr nur insoweit erfolgt, als im Prozessverfahren der gleiche Gegenst...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / X. Gegenstandswerte im gerichtlichen Mahnverfahren

Rz. 70 Nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert im Mahnverfahren auch für die Gebühren des RA nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Nach § 48 GKG i.V.m. §§ 3, 4 ZPO ist für den Bevollmächtigten des Antragstellers der Nennwert des Hauptanspruches streitwertbestimmend. Rz. 71 Für den Bevollmächtigten des Antragsgegners ist dagegen dara...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / 5. Die Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 62 Anm. 4 zu Nr. 3104 VV RVG sieht vor, dass eine in einem vorausgegangenen Mahnverfahren entstandene Terminsgebühr auf die Terminsgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet wird. Da die Besprechung im Sinne der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG nur auf die Erledigung des Rechtsstreites gerichtet sein muss, nicht aber den tatsächlichen Erfolg voraussetzt, ist diese Konstel...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / VI. Die Terminsgebühr im Mahnverfahren

Rz. 34 Eher überraschend dürfte die Erkenntnis sein, dass die Terminsgebühr nach der Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV RVG und der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG auch im gerichtlichen Mahnverfahren anfallen kann. Da eine mündliche Verhandlung nicht stattfindet, liegt der Hauptanwendungsfall in der Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens geri...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / II. Das Erstattungsverhältnis

Rz. 6 Anders als für die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten bedarf es im Mahnverfahren grundsätzlich keines Rückgriffs auf die materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen, um die Erstattungsfähigkeit der Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens sicherzustellen. Vielmehr handelt es sich um notwendige Kosten im Sinne der §§ 91 ff. ZPO, die nach Maßgabe der prozessrechtliche...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / 4. Die Anrechnung der Gebühr nach Nrn. 3305, 3307 auf die nachfolgende Verfahrensgebühr im Klageverfahren

Rz. 55 Erhebt der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid Widerspruch oder reagiert er auf den Vollstreckungsbescheid mit einem Einspruch, wird die Auseinandersetzung im streitigen Erkenntnisverfahren fortgesetzt. Gleiches gilt, wenn nach einem Widerspruch der Antragsteller das Verfahren nicht weiterbetreibt, aber der Antragsgegner seinerseits den weiteren Gerichtskostenvorschu...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / III. Verfahrensgebühr für die Beantragung des Mahnbescheides

Rz. 10 Das gerichtliche Mahnverfahren wird durch den Antrag des Antragstellers (Gläubiger) auf Erlass eines Mahnbescheides eingeleitet. Mit den hierauf gerichteten Vorbereitungshandlungen, d.h. der Entgegennahme des Auftrages samt der maßgeblichen Informationen und der auf die Durchführung des Mahnverfahrens gerichteten Beratung entsteht dagegen beim RA des Antragstellers di...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / 3. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr aufseiten des Antragsgegners

Rz. 54 Regelmäßig wird der Antragsgegner vorgerichtlich noch nicht durch einen Bevollmächtigten vertreten sein, weil bei streitigen Einwendungen aus Sicht des Antragstellers die Beantragung eines gerichtlichen Mahnverfahrens aufgrund des zu erwartenden Widerspruchs nicht zielführend ist. Anders kann es sich allerdings dann verhalten, wenn durch die Einleitung des Mahnverfahr...mehr

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§ 7 Die Auslagen des Rechts... / III. Postentgeltpauschalen bei Anrechnung von Gebühren

Rz. 55 In den Anrechnungsvorschriften, wie z.B. § 34 Abs. 2 RVG, Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG, Anm. zu Nr. 3305 VV RVG, sind Gebühren genannt und nicht Auslagen. Eine Anrechnung der Auslagen hat der RA, auch bei Anrechnung der Gebühren, mangels einer entsprechenden Vorschrift nicht vorzunehmen. In Literatur und Rechtsprechung wird vereinzelt die Auffassung vertreten, dass d...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / c) Begrenzung der Anrechnung bei geringerem Gebührensatz der nachfolgenden Angelegenheit

Rz. 111 Erst einmal die gute Nachricht: Unter 0,00 EUR ist eine Anrechnung nicht vorzunehmen, so dass sich keine Minusbeträge ergeben können. Stellt sich die Situation so dar, dass die sich im gerichtlichen Verfahren ergebende Verfahrensgebühr geringer ausfällt als die anzurechnende vorgerichtliche Gebühr, reduziert sich die Anrechnung auf die Höhe der Verfahrensgebühr. Rz. ...mehr

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§ 4 Gebührentatbestände und... / IV. Anrechnung der Beratungsgebühr

Rz. 43 Gemäß § 34 Abs. 2 RVG ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, die Gebühr für die Beratung auf eine Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Beratung zusammenhängt, anzurechnen. Indem der Gesetzgeber ausdrücklich nur die "Beratung" bei der Anrechnungsvorschrift nennt, scheidet eine Berücksichtigung der Anrechnung für die Ausarbeitung des schriftlichen Gutacht...mehr

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§ 5 Gebühren im gerichtlich... / 2. Die Anrechnung der Geschäftsgebühr aufseiten des Antragstellers

Rz. 48 War der RA in der gleichen Angelegenheit und für den gleichen Gläubiger bereits vorgerichtlich tätig, so wird die hier entstandene Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte, jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet. Rz. 49 Beispiel Der RA macht für den vorsteuerabzugsberechtigten G...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / 1. Einmaligkeit der Gebühr auch bei mehreren Auftraggebern

Rz. 107 Ist der RA in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, erhält er die Gebühren gem. § 7 Abs. 1 RVG nur einmal. Die erste Frage der Gebührenoptimierung ist also immer, ob überhaupt dieselbe Angelegenheit für jeden der mehreren Auftraggeber vorliegt.[44] Rz. 108 § 15 Abs. 2 S. 1 RVG regelt, dass der RA die Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal for...mehr

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§ 6 Gebühren in der Zwangsv... / 4. Vergütung für jede Angelegenheit

Rz. 108 Die Vergütung wird jeweils für die gesamte Tätigkeit des RA innerhalb einer Angelegenheit gezahlt. Während für die Mobiliarzwangsvollstreckung die verschiedenen und besonderen Angelegenheiten in den §§ 17 und 18 RVG geregelt sind, wird der Umfang der Abgeltung der Tätigkeit in der Immobiliarzwangsvollstreckung in Nr. 3311 VV RVG selbst bestimmt und insoweit von dem G...mehr

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§ 3 Gebührentatbestände, un... / c) Wirtschaftliche Auswirkungen

Rz. 88 Die betragsmäßigen Auswirkungen bei Beachtung des reduzierten Wertes ab einem Streitwert von 500,01 EUR sind deutlich, wobei bis zu einem Anspruchswert von 2.500,00 EUR (davon 20 % = 500,00 EUR) in dem § 31b-RVG-Bereich überhaupt keine Anhebung stattfindet, da sich eine erste Erhöhung erst ab einem 20 %-igen Gegenstandswert von 500,01 EUR ergibt:mehr

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zerb 3/2017, Voraussetzunge... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten verfolgt das Ziel, gegen die Richtigkeit der aktuellen Eigentümereintragung im bezeichneten Grundbuch einen Widerspruch von Amts wegen einzutragen. Tatsächlich wäre das Grundbuch unrichtig, wenn – wie die Beteiligte behauptet – die nach dem Erbfall von J. B. als Eigentümerin (ohne Nacherbenvermerk; vgl. § 51 GBO) eingetragene B. B. nur Vorerbin...mehr

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zfs 3/2017, Begleitetes Fah... / 1 Aus den Gründen:

" … I. Dem am 6.8.1997 geborenen ASt. wurde am 24.3.2015 eine Prüfungsbescheinigung zum “Begleiteten Fahren ab 17 Jahre‘ ausgehändigt. Als Personen, in deren Begleitung der ASt. bis zum 5.8.2015 fahren darf, sind in der Bescheinigung seine Mutter und sein Vater genannt. Am 20.7.2015 führte der ASt. ein Kfz … (ausschließlich) in Begleitung seiner Schwester. Das AG Pforzheim v...mehr

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zfs 3/2017, Gelegenheitsver... / Sachverhalt

I. Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob die Kl. Anspruch auf eine vorläufige, einstweilige oder rückwirkende personenbeförderungsrechtliche Genehmigung oder einen Vorbescheid für die Zeit ab der Antragstellung bis zur Erteilung der endgültigen Genehmigung hat. Die Kl. betreibt ein Taxi- und Mietwagenunternehmen und war Inhaberin von Genehmigungen nach § 47 und § 49 ...mehr

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zerb 3/2017, § 2057a BGB – ... / 1. Die gesetzliche Regelung und der Rechtsprechungsbefund

Nach § 2057a Abs. 1 S. 1 und 2 BGB kann ein Abkömmling, der den Erblasser während längerer Zeit gepflegt und dadurch in besonderem Maße dazu beigetragen hat, das Vermögen des Erblassers zu erhalten oder zu vermehren, bei der Auseinandersetzung eine Ausgleichung unter Abkömmlingen verlangen, die mit ihm als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangt sind. Die Vorschrift ordnet di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO: etwas zur Masse schuldig werden

Rn 6 Steuerforderungen werden der Masse nicht erst dann geschuldet, wenn sie entstanden oder gar fällig sind, sondern wenn sie begründet sind. Die Begründetheit einer Steuerforderung gem. § 38 InsO ist gleichbedeutend mit dem "schuldig werden" gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO.[4] Für die insolvenzrechtliche Begründung des Anspruchs genügte, dass die Forderung ihrem Kern nach berei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Schaffung eines Vermögenswerts ohne alternativen Nutzen

Tz. 72 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Der Übergang der Kontrolle findet ebenfalls kontinuierlich statt, sofern ein Unternehmen einen Vermögenswert ohne alternativen Nutzen erstellt und einen rechtlich durchsetzbaren Zahlungsanspruch für die bereits erbrachten Leistungen innehat, wobei beide Bedingungen kumulativ erfüllt sein müssen (IFRS 15.35(c); IFRS 15.BC141). Dieses letzte Kri...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO: Aufrechnung durch anfechtbare Rechtshandlung erlangt

Rn 10 Nur auf Grund einer unzulässigen Rechtswegbestimmung und Bindung des BGH an diesen Rechtswegbeschluss gem. § 17 a Abs. 5 GVG konnte der BGH über einen Erstattungsanspruch des Finanzamts im Insolvenzverfahren entscheiden. Auch für Steuerforderungen aus Aufrechnung ist der Finanzrechtsweg und nicht der Zivilrechtsweg eröffnet. Er hat damit der Finanzrechtsprechung Gelege...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Beschränkung der Einrechnung variabler Vergütungen

Tz. 109 Stand: EL 31 - ET: 3/2017 Die Einrechnung variabler Vergütungsbestandteile in den Transaktionspreis wird durch IFRS 15 beschränkt (IFRS 15.56; IFRS 15.BC203). Demnach sind nur derartige Beträge einzubeziehen, für die ein wesentlicher Erlösanteil höchstwahrscheinlich ("highly probable") nicht korrigiert werden muss, sobald die der Gegenleistung zugrunde liegenden Unsic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 3/2017, Voraussetzunge... / Sachverhalt

Im Grundbuch war seit dem 17.12.1991 die Witwe B. B. als Eigentümerin eingetragen. Grundlage bildete ein Erbvertrag mit ihrem vorverstorbenen Ehemann J. B. vom 26.2.1982 und die Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts vom 19.9.1989. B. B. verstarb am 21.1.2016. Am 17.5.2016 wurde ihr Neffe J. K. aufgrund notariellen Testaments vom 10.2.2004 und Eröffnungsniederschrift vo...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Häusliches Arbeitszimmer eines Selbstständigen

Leitsatz 1. Nicht jeder nur in den Abendstunden oder an Wochenenden nutzbare Schreibtischarbeitsplatz in einem Praxisraum steht zwangsläufig als ein "an­derer Arbeitsplatz" i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG zur Verfügung. 2. Die Feststellung, ob ein selbständig Tätiger einen Arbeitsplatz in seiner Praxis in dem konkret erforderlichen Umfang und in der konkret erforderlic...mehr

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Mittelfristplanung: Ein mis... / 2.5 Bewertung des strategischen Risikos

Annäherung an das strategische Risiko Absolute Aussagen sind in diesem Stadium sehr schwierig. Relative Urteile fallen leichter. Die "Quo-vadis-Matrix" (Ansoff-Matrix, s. Abb. 5) zeigt transparent, wie weit die verschiedenen Businessideen vom aktuellen Portfolio entfernt sind. Das lässt einen Rückschluss auf das Ausmaß des Risikos zu. Die Vorsichtslinie zeigt passend dazu den...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
VP-Dokumentation / 1.1 Dokumentationsvorschriften, Sanktionen

Ob und inwieweit ist die Erstellung einer VP-Dokumentation für ein deutsches Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben? Seit dem 1. Januar 2003 verpflichtet der Gesetzgeber den Steuerpflichtigen zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation. Geregelt ist dies in § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO). Die generelle Aufzeichnungspflicht fordert bei Geschäftsbeziehungen mit auslän...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 18: Rechnungslegung... / c) Widerspruch gegen die Offenlegung (Abs. 3)

Tz. 112 Abs. 3 enthält eine Schutzklausel zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen. Der Insolvenzverwalter oder ein gesetzlicher Vertreter des Schuldners kann der Offenlegung nach Abs. 1 widersprechen, wenn die Offenlegung geeignet ist, der Gesellschaft einen erheblichen Nachteil zuzufügen (Abs. 3 Satz 1, vgl. § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AktG, der weitergehend auch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Latente Steuern / bb) Komplexität und Widerspruch bei Bewertung und Ausweis

Tz. 16 Wird der wohl herrschenden Auffassung gefolgt, sind (ausgewählte) passive Latenzen über die Passivierung einer Rückstellung im Anwendungsbereich des § 249 HGB abzubilden. Korrespondierend zu den Ansatzvorschriften des § 249 HGB finden sich besondere Bewertungsvorgaben in § 253 HGB . Für die Bewertung der als Rückstellung erfassten passiven Latenzen wäre dann konsequent...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 20: Haftung für feh... / I. Prospekte

Tz. 61 Ein Wirtschaftsprüfer kann als Prospektprüfer haften oder der Prospekthaftung im weiteren Sinne, wenn ihm fehlerhafte Prospektangaben zugerechnet werden können. Hingegen scheidet eine Haftung des Abschlussprüfers für den geprüften JA aus. Er ist kein Prospektverantwortlicher i. S. v. §§ 21, 22 WpPG, §§ 20, 21 VermAnlG. Auch wenn in den Wertpapierprospekt ein Bestätigu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Eigenkapital / cc) Differierender Kapitalbegriff nach IAS 32 und IFRS 2

Tz. 161 IAS 32.16(b)(i) enthält eine Differenzierung für Vergütungen, die von einem Unternehmen für bereits empfangene Leistungen in eigenen Anteilen und nicht in Geld bzw. anderen Vermögenswerten gewährt werden:[377] Hat das Unternehmen eine Verpflichtung zur Gewährung einer festen Anzahl von Anteilen (fixed-for-fixed) für die feste Gegenleistung, so ist eine Buchung des Ges...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / aa1) Allgemeines

Tz. 140 An erster Stelle der Aufgaben des DRSC steht – nicht nur im Katalog nach § § 342 Abs. 1 HGB – die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung, § 342 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB. Das Verfahren der Standardsetzung ist in seinen Grundzügen im Standardisierungsvertrag geregelt. Dort heißt es: Bei der Erarbeitung von Standards und...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 16: Konzernabschlüs... / aa5) Bekanntmachung und vorgeschaltete Prüfung durch das BMJ

Tz. 145 Relevanz[142] i. S. d. Vermutungswirkung nach § 342 Abs. 2 Satz 2 HGB erlangen Empfehlungen des DRSC erst, wenn sie vom BMJ bekannt gemacht werden. Nähere Vorgaben zu dieser Bekanntmachung enthält das Gesetz nicht. Bislang wurden die Empfehlungen vom BMJ im Bundesanzeiger bekanntgemacht.[143] Diese Praxis hat sich bewährt. In der Literatur wird unter Verweis auf das ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 14: Konzernabschlus... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 484 Durch das BilRiLiG wurde bestimmt, dass ein Verzicht auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen gem. § 304 HGB gestattet ist, wenn Lieferungen und Leistungen zu üblichen Marktbedingungen vorgenommen wurden und ein unverhältnismäßig hoher Ermittlungsaufwand erforderlich war. Nach Auffassung des Gesetzgebers stand die Möglichkeit zum Verzicht auf die Zwischenergebnis...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 4: Rechnungslegungs... / dd) Verhältnis des Rahmenkonzepts zu den Rechnungslegungsstandards

Tz. 135 IAS 1 hat Teile der Bilanzierungsgrundsätze aus dem Rahmenkonzept übernommen. Sein Regelungsbereich wird aber weiter auch durch das Rahmenkonzept adressiert.[380] Daraus ergibt sich nach dem Zweck und der Rechtsnatur des Rahmenkonzepts aber keine Regelungs­kollision. Nach der Vorstellung des IASB sind im Rahmenkonzept nur Leitlinien für die Ent­wicklung neuer Standar...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 15: Konzernabschlus... / d) Rechtspolitische Diskussion und Entwicklungsperspektiven

Tz. 7 Das Wahlrecht zur Anwendung der quotalen Konsolidierung wird im Schrifttum überwiegend kritisch betrachtet, da diese im Widerspruch zur Einheitstheorie steht. Bemängelt wird insbesondere, dass voll- und quotal konsolidierte Daten ohne Erkennbarkeit des Gewichts der jeweiligen Daten zusammengefasst werden, auf diese Weise eine Vermengung unterschiedlicher Konsolidierung...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / aa) Gegenstand und Umfang der Prüfung

Tz. 30 Der Prüfungsgegenstand einer Konzernabschlussprüfung ergibt sich aus den Komponenten der Konzernrechnungslegung. Bei einem HGB-Konzernabschluss[18] umfasst dies unter Bezugnahme auf § 297 Abs. 1 HGB somit den Konzernabschluss (Konzernbilanz, Konzern-GuV, Konzernanhang, Konzernkapitalflussrechnung und Konzerneigenkapitalspiegel), die im Konzernabschluss zusammengefasst...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / d) Gerichtliche Ersetzung des Abschlussprüfers (Abs. 3)

Tz. 70 Das Gericht hat einen anderen Abschlussprüfer auf Antrag zu bestellen, sofern dies aus einem Grund, der in der Person des gewählten Abschlussprüfers liegt, geboten erscheint. Dies ist insbesondere bei Vorliegen einer der in § 319 Abs. 2–5, 319a und 319b HGB kodifizierten Ausschlussgründe[76] der Fall. Sofern der Jahresabschluss aufgrund gesellschaftsvertraglicher oder...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Prüfung / I. § 318 HGB

Tz. 48 § 318 Bestellung und Abberufung des Abschlußprüfers (1) Der Abschlußprüfer des Jahresabschlusses wird von den Gesellschaftern gewählt; den Abschlußprüfer des Konzernabschlusses wählen die Gesellschafter des Mutterunternehmens. Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung und bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a Abs. 1 kann d...mehr