Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf Versicherungsleistungen bei der Erbschaftsteuer

Leitsatz 1. Die vom Erwerber in den USA auf eine Versicherungsleistung gezahlte Quellensteuer ("Federal Income Tax Withheld") ist weder nach § 21 ErbStG noch nach den Vorschriften des DBA USA-Erb auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen. 2. Von der Versicherungssumme ist die einbehaltene Quellensteuer als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen, wenn die Quellensteuer deshalb ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 16 Ausgesch... / 2.6 Ausschuss- oder Beiratsmitglieder

Rz. 15 Das Mitglied eines Ausschusses oder Beirats (vgl. Abs. 4) ist nicht schon kraft Gesetzes vom Verwaltungsverfahren ausgeschlossen; es hat vielmehr, wenn es sich für ausgeschlossen hält oder Zweifel an den Voraussetzungen des Abs. 1 bestehen, dies dem Ausschuss oder Beirat mitzuteilen. Dies gilt entsprechend, wenn im Ausschuss oder Beirat selbst ernsthafte Zweifel erhob...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 1211]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Beweisverbote [Rdn 2403]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines [Rdn 2307]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 251]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Beweisantragsrecht (§ 244 Abs. 3 bis 6, § 245) [Rdn 2360]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Verfahrensrüge, Widerspruchslösung [Rdn 2440]

Rdn 2441 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006 bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2307, und zur "Widerspruchslösung" des BGH Burhoff, HV, Rn 3433. Rdn 2442 Seit der grundlegenden Entscheidung des BGH vom 27.2.1992 (BGHSt 38, 214; fortgeführt u.a. durch BGHSt 39, 349 und 42, 15) hängt die Frage der Verwertbarkeit unzul...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Beweiskraft des Protokolls [Rdn 2093]

Rdn 2094 Literaturhinweise: Dahs, Das Schweigen des Verteidigers zu tatrichterlichen Verfahrensfehlern und die Revision, NStZ 2007, 241 Detter, Die Beweiskraft des Protokolls und die Wahrheitspflicht der Verfahrensbeteiligten, StraFo 2004, 329 Gaede, Anmerkung zu BGH, Urt. v. 11.8.2006 – 3 StR 284/05 (Unwahre Protokolllüge), StraFo 2007, 29 Meyer-Mews, Wer lügt denn da? Anmerku...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Darlegungslast, erweiterte [Rdn 1247]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Sachrüge, Beweiswürdigung [Rdn 2232]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2233 Literaturhinweise: Fischer, Glaubwürdigkeitsbeurteilung und Beweiswürdigung, N...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Anhörungsrügen, Begründetheit [Rdn 16]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Verständigung (Deal) [Rdn 1094]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Einspruch [Rdn 743]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Erkennungsdienstliche Behandlung [Rdn 175]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Beschränkbarkeit [Rdn 239]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 240 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Beschränkung, Allgemeines, Teil A Rdn 228. Rdn 241 1.a) Die Berufung ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Bezeichnung [Rdn 1396]

Rdn 1397 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines, Teil A Rdn 1289, m.w.N. Rdn 1398 1. § 300 enthält den allgemeinen Rechtsgrundsatz (BGHSt 50, 180; KG, Beschl. v. 5.11.2001 – 5 Ws 678/01), dass eine falsche Bezeichnung unschädlich ist ("falsa demonstratio non nocet"). Rdn 1399 Anwendbar ist die Vorschrift allerdings erst dann, wenn festste...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 1157]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Beweisverbote [Rdn 816]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Verteidiger [Rdn 1751]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1312]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Beschränkung [Rdn 2085]

Rdn 2086 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2087 1. Eine Beschränkung der Revision auf abtrennbare Teile ist möglich. Das ergibt sich aus § 344 Abs. 1, der bestimmt, dass der Revisionsführer anzugeben hat, "inwieweit" er das Urteil anfechte. Voraussetzung der Beschränkung ist, dass eine selbstständige Prüfung und rechtliche Beurt...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Akteneinsicht [Rdn 449]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 450 Literaturhinweise: Burhoff, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger zu neuerer Rechtsprechung in Strafsachen, ZAP F. 22 R,...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Allgemeines [Rdn 399]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Mängel [Rdn 1366]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Sachrüge, Allgemeines [Rdn 2221]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Sachrüge, Tatsachenfeststellungen [Rdn 2252]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2253 Literaturhinweise: Meyer-Goßner, Hinweise zur Abfassung des Strafurteils aus revisionsrechtlicher Sicht, ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, ineffektiver Rechtsschutz (Mindermeinung) [Rdn 916]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Zulässigkeit, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 423]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, Prüfungsumfang [Rdn 980]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Rechtsfolgenausspruch [Rdn 250]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Rechtsmittel [Rdn 1331]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Geeignetheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1282]

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Teil D: Vergütung und Kosten / Gerichtskostenansatz, Erinnerung/Beschwerde [Rdn 183]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Allgemeines [Rdn 227]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Verfahrensablauf, Verfahren vor der Kammer [Rdn 383]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines [Rdn 1732]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Verfahrensablauf, Verfahren vor der Großen Kammer [Rdn 367]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Erstreckung auf Mitangeklagte [Rdn 2165]

Rdn 2166 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2006. Rdn 2167 1.a) Grds. entscheidet jeder Mitangeklagte selbst darüber, ob er das gegen ihn ergangene Urteil anfechten oder in Rechtskraft erwachsen lassen will. Hierbei kann jedoch die Situation entstehen, dass ein Revisionsführer mit seiner Revision durchdringt, während das tatrichterliche Ur...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Zulässigkeit, materielle Subsidiarität [Rdn 1177]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Beschwerdebegründung [Rdn 40]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Öffentliche Zustellung [Rdn 1935]

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AGS 6/2016, Kostenschuldner... / 2 Anmerkung

Ich halte die Entscheidung des OLG Koblenz aus folgenden Gründen für nicht zutreffend: 1. Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens durch den Antragsteller des Mahnverfahrens Nach Anm. Abs. 1 S. 1 Hs. 1 zu Nr. 1210 GKG-KostVerz. entsteht die 3,0-Verfahrensgebühr Nr. 1210 GKG-KostVerz. des Prozessverfahrens nach Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und der ...mehr

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AGS 6/2016, Keine Anrechnun... / 2 Aus den Gründen

Die angemeldete Gebühr der Nr. 3307 VV ist vorliegend nicht auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden streitigen Verfahrens anzurechnen, weil zwischen der Einlegung des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und der Durchführung des streitigen Verfahrens mehr als zwei Kalenderjahre liegen. Der Widerspruch wurde am 8.11.2011 eingelegt. Die Abgabe des Mahnverfahrens an das Strei...mehr

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zfs 6/2016, Recht des Unfal... / 3 Anmerkung:

Die Bedeutung der Entscheidung des EuGH liegt darin, dass sie dem bei deutscher Beteiligung tätigen Anwalt die Möglichkeit eröffnet, mittelbare Schäden, die einem Angehörigen aus dem Tode des Geschädigten bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland entstanden sind, geltend zu machen. Da die Entscheidung des EuGH grds. Geltung für alle Mitgliedstaaten der EU hat (Art. 1 ...mehr

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AGS 6/2016, Keine Anrechnun... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin hatte im Jahre 2011 einen Mahnbescheid gegen den Antragsgegner erwirkt. Hiergegen hatte der Antragsgegner durch seinen Rechtsanwalt Widerspruch einlegen lassen. Nachdem die Antragstellerin ihren Anspruch nicht mehr weiter verfolgt hat, hatte der Antragsgegner im August 2015 selbst gem. § 696 ZPO die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragt. Gleich...mehr

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AGkompakt 6/2016, Fälle zur... / VII. Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren

Ermäßigte Terminsgebühr im schriftlichen Vorverfahren Ein Versäumnisurteil kann nach § 331 Abs. 3 ZPO auch im schriftlichen Vorverfahren ergehen. Zeigt der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft entgegen § 276 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 ZPO nicht rechtzeitig an und ergeht daraufhin im schriftlichen Verfahren auf Antrag des Klägers, der bereits in der Klageschrift gestellt werden k...mehr