Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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§ 7 Einstweiliger Rechtsschutz / 1. Allgemeine Verfahrensgrundsätze

Rz. 18 Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung bedarf es eines Antrags, wenn auch die Hauptsache nur auf Antrag eingeleitet werden könnte (§ 51 Abs. 1 FamFG; Antragsmuster im Formularteil, siehe § 13 Rdn 51 sowie Rdn 56 ff.). Dies trifft etwa für das Verfahren nach § 1671 Abs. 1 BGB zu.[42] Könnte das Hauptsacheverfahren auch von Amts wegen eingeleitet werden, so kann d...mehr

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§ 11 Grenzüberschreitende S... / 1. Keine Sorgerechtsausübung oder Billigung

Rz. 110 Die Rückgabepflicht entfällt nach Art. 13 Abs. 1 Buchstabe a HKÜ, wenn das Sorgerecht zur Zeit des Verbringens oder Zurückhaltens tatsächlich nicht ausgeübt wurde und der Sorgeberechtigte dem Verbringen oder Zurückhalten des Kindes ausdrücklich oder konkludent zugestimmt hat. Diese tatsächliche Frage unterliegt der Beurteilung des Zufluchtstaates im HKÜ-Verfahren. In ...mehr

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AGS 1/2017, Die Verzugspaus... / 3. Zweck und dogmatische Einordnung der Verzugspauschale

Die Verzugspauschale dient nach Erwägungsgrund 19 der ZVRL 2011 dazu, die internen Beitreibungskosten des Gläubigers, in denen etwaige Verwaltungskosten enthalten sind, abzugelten. Damit fußt die Pauschale auf dem Gedanken einer Kompensation, die dem Gläubiger für die entstandenen Unannehmlichkeiten zustehen soll. Überdies handelt es sich bei der Pauschale um ein Druckmittel...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / VII. Begrenzung auf Entscheidungsrahmen der Hauptsache

Rz. 129 Nach h.M. darf im Eilverfahren nicht über den Entscheidungsrahmen des Hauptsacheverfahrens hinausgegangen werden. Dies ist vor allem beachtlich im Zusammenhang mit Entscheidungen, die im Ermessen der Behörde stehen. Im Rahmen von Ermessensentscheidungen wird zumeist mit einer Hauptsacheklage nur eine Neu-Bescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts e...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / 1. Grundsätzlich keine Vorwegnahme der Hauptsache

Rz. 65 Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist grundsätzlich nicht zulässig. Eine derartige Vorwegnahme kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn es für den ASt. schlechthin unzumutbar ist, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten. Davon ist nur dann auszugehen, wenn dem ASt. ohne die begehrte Erteilung schwerwiegende Nachteile drohen, die ihm nicht zuzumuten sind. Hierfü...mehr

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Niebling, AnwaltKommentar A... / VII. Inhaltskontrolle bei Preiserhöhungsklauseln, insbesondere bei längerfristigen Verträgen mit Verbrauchern

Rz. 16 Fällt eine Preisanpassungsklausel schon nicht in den Anwendungsbereich des § 309 Nr. 1 BGB, weil etwa der zugrundeliegende Vertrag eine längere Leistungszeit als vier Monate nach Vertragsschluss ausweist oder es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, kann sie bei Verträgen insbesondere mit Verbrauchern jedoch wegen § 307 BGB unwirksam sein. Im Allgemeinen gilt hier...mehr

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§ 39 Rechtmäßigkeit des auf... / b) Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs: § 45 Abs. 1 S. 1 und Abs. 9 StVO

Rz. 37 Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wennmehr

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§ 54 Anlieger – Anwohner – ... / 2. Rechte von Anliegern und Straßenbenutzern bei Aufpflasterungen

Rz. 32 Aufpflasterungen, welche den einschlägigen Regeln des Straßenbaus und den sonstigen einschlägigen technischen Regelwerken entsprechen, erfüllen den Tatbestand des § 32 Abs. 1 StVO nicht.[78] Unsachgemäß durchgeführte Aufpflasterungen können allerdings zu Ansprüchen aus Amtshaftung führen. Rz. 33 Für Teilaufpflasterungen der Fahrbahn in einer Zone mit zulässiger Höchstg...mehr

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§ 52 Straßenverkehrsrecht u... / h) Weitere Fälle der Widmung i.S.d. Straßenrechts

Rz. 32 Neben der zuvor beschriebenen förmlichen Widmung (vgl. z.B. §§ 2 Abs. 1, 6 Abs. 1 SStrG; §§ 2 Abs. 1, 5 StrG BW) kann einem Weg aber auch auf andere Weise Widmung zugeschrieben werden. Denkbar ist auch eine konkludente Widmung/Widmungsfiktion. Werden im Rahmen eines aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften durchgeführten förmlichen Verfahrens der Bau oder die Änderun...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / 1. Die Beistandschaft

Rz. 150 Zum 1.7.1998 ist das sog. Beistandschaftsgesetz[514] in Kraft getreten. Die bis dahin bestehende gesetzliche Amtspflegschaft wurde durch die Beistandschaft ersetzt, die unverändert jedoch durch das Jugendamt wahrgenommen wird. Während sich die ursprüngliche Amtspflegschaft allein auf Kinder erstreckte, die außerhalb einer formgültigen Ehe geboren waren, kann die Beis...mehr

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§ 12 Jugendhilferechtliche ... / a) Gemeinsame Wohnformen für Eltern und Kinder (§ 19 SGB VIII)

Rz. 38 § 19 SGB VIII richtet sich an die für ein Kind tatsächlich sorgenden Mütter und Väter, wobei hinsichtlich der Mütter auch der Zeitrahmen vor der Geburt des Kindes als Schutzbereich umfasst wird. Mit dem Verweis auf die tatsächliche Sorge wird klargestellt, dass für den Leistungsanspruch nicht die rechtliche Sorge entscheidend ist. Im Rahmen der "Soll-Regelung" haben d...mehr

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§ 24 Fahrtenbuch (§ 31a StVZO) / I. Rechtsnatur, mögliche Regelungsgehalte der Fahrtenbuchanordnung, Rechtsschutz

Rz. 9 Bei der Anordnung des Fahrtenbuchs handelt es sich um einen (Dauer-)Verwaltungsakt [24] i.S.d. Landesverwaltungsverfahrensgesetze[25] (§ 35 VwVfG).[26] Damit gelten die dort geregelten Voraussetzungen zum Erlass eines Verwaltungsakts (vgl. z.B. Anhörung, § 28 VwVfG; Bestimmtheit und Form, § 37 VwVfG; Begründung, § 39 VwVfG; Ermessen, § 40 VwVfG).[27] Rz. 10 Mögliche Rege...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen und Be... / III. Bedingte Eignung

Rz. 15 Ist der Bewerber nur bedingt geeignet (siehe auch unten § 20 Rdn 3), kann jedoch durch entsprechende Auflagen und Beschränkungen zur FE das sichere Führen des Kfz gewährleistet werden, so hat der FE-Bewerber letztendlich mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz einen Rechtsanspruch auf eine entsprechend modifizierte FE,[16] § 2 Abs. 4 S. 2 StVG; §§ 11 Abs. 2 S....mehr

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§ 4 Herausgabe des Kindes n... / 1. Anspruchsberechtigung

Rz. 3 Anspruchsinhaber sind die Personensorgeberechtigten, d.h. in der Regel die Eltern gemeinsam oder ein Elternteil, soweit diesem die Alleinsorge[4] oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.[5] § 1632 Abs. 1 BGB findet aber auch dann Anwendung, wenn die Eltern über den Aufenthalt des Kindes eine verbindliche Vereinbarung geschlossen haben, ein Elternteil hiervon jedoc...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 2. Konkretheitsgebot

Rz. 60 In der zu erlassenden familiengerichtlichen Entscheidung ist das Umgangsrecht entweder einheitlich und konkret zu regeln oder – soweit es das Kindeswohl erfordert – konkret einzuschränken oder auszuschließen.[218] Aufgrund dieses Konkretheitsgebotes [219] (siehe im Einzelnen – auch mit Formulierungsbeispielen – § 6 Rdn 16 ff.) – das auch für den begleiteten Umgang,[220...mehr

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§ 1 Rechtsquellen des Fahre... / G. Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung

Rz. 21 Die Begutachtungsleitlinien können gleichfalls als Richtlinien angesehen werden. Sie beruhen auf der Zusammenführung des Gutachtens "Krankheit und Kraftverkehr", 5. Auflage, Stand: August 1996 [66] und des Psychologischen Gutachtens Kraftfahreignung.[67] Rz. 22 Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung[68] werden im Vorwort dementsprechend als 6. Auflage des Gu...mehr

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zfs 1/2017, Keine doppelte ... / 3 Anmerkung:

Die zutreffende Entscheidung des OLG hat über die Vergütung in Eilverfahren hinaus grundsätzliche praktische Bedeutung für alle die Sachverhalte, in denen demselben Rechtsanwalt hinsichtlich desselben Sachverhalts eine Geschäftsgebühr und nacheinander mehrere Verfahrensgebühren entstehen. Das kann nach außergerichtlicher Vertretung beispielsweise für den Verfahrens-/Prozessb...mehr

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§ 41 Rechtsschutz / I. Gegenstand des Begehrens; Vorverfahren

Rz. 20 Das Interesse des Bürgers kann auch darin liegen, dass die Behörde die Aufstellung eines Verkehrszeichens anordnet bzw. anordnen sollmehr

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§ 18 Entziehung der Fahrerl... / IV. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 123 VwGO)

Rz. 61 Ein als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung formuliertes Rechtsschutzbegehren ist unter Berücksichtigung des sinngemäß verfolgten Rechtsschutzzieles als Antrag auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs auszulegen.[50] Allerdings ist an die Antragstellung durch einen rechtskundigen Bevollmächtigten ein strenger Maßs...mehr

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§ 41 Rechtsschutz / IV. Antragsbefugnis

Rz. 43 Sowohl beim vorläufigen Rechtsschutz gegen das Aufstellen als auch beim Eilrechtsschutz zum Aufstellen eines Verkehrsschildes muss der ASt. jeweils antragsbefugt sein (§ 42 Abs. 2 VwGO analog). Hier gelten die oben zu Widerspruchs- und Klagebefugnis entwickelten Grundsätze (siehe Rdn 8 ff.).mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 1. Spezial-/Sonderzuweisungen

Rz. 39 Spezial-/Sonderzuweisungen ("aufdrängende Sonderzuweisung") enthalten z.B. § 54 BeamtenstatusG, der die Regelung des § 126 BRRG übernimmt;[57] § 82 SoldG.mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / II. Tatsächliche Rechtsverletzung oder Rechtsbeeinträchtigung des Widerspruchsführers

Rz. 117 Der Widerspruchsführer muss durch den rechtswidrigen/zweckwidrigen VA (Anfechtungswiderspruch, §§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO analog, 68 Abs. 1 S. 1 VwGO) oder durch die rechtswidrige Ablehnung oder Unterlassung des VA (Verpflichtungswiderspruch, §§ 113 Abs. 5 S. 1 analog, 68 Abs. 2 VwGO) in seinen Rechten verletzt worden sein.mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / a) Zuständigkeit

Rz. 99 Unter Zuständigkeit ist die sachliche, instanzielle und örtliche Zuständigkeit zu verstehen (vgl. dazu insbesondere die jeweiligen Landesorganisationsgesetze und die speziellen landesrechtlichen Zuständigkeitsregeln).[135]mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / e) Unbeachtlichkeit von Form- und Verfahrensfehlern (§ 46 VwVfG)

Rz. 111 Ist offensichtlich, dass die Verletzung von Verfahrens-, Form- und Zuständigkeitsvorschriften (örtlich) die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst hat, und liegt kein Fall der Nichtigkeit vor, so kann die Aufhebung des VA jedenfalls auf diese Fehler nicht gestützt werden.mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / VI. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis/Widerspruchsinteresse

Rz. 52 Dies ist selten problematisch. Es ist nur dann nicht gegeben, wenn:[73]mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / IX. Handlungsfähigkeit

Rz. 90 Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit, Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Sie ist vergleichbar der Geschäftsfähigkeit, vgl. §§ 79, 12 VwVfG (entspricht inhaltlich § 62 VwGO).[129]mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / f) Umdeutung (§ 47 VwVfG)

Rz. 112 Ein fehlerhafter VA kann unter bestimmten Voraussetzungen in einen rechtmäßigen VA umgedeutet werden. Er muss insbesondere auf das gleiche Ziel gerichtet sein, von der erlassenden Behörde erlassen werden können, und es müssen die Voraussetzungen für den Erlass des VA gegeben sein. Eine Entscheidung, die nur als gesetzlich gebundene Entscheidung ergehen kann, kann nic...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 1. Formelle Erfordernisse

a) Zuständigkeit Rz. 99 Unter Zuständigkeit ist die sachliche, instanzielle und örtliche Zuständigkeit zu verstehen (vgl. dazu insbesondere die jeweiligen Landesorganisationsgesetze und die speziellen landesrechtlichen Zuständigkeitsregeln).[135] b) Form Rz. 100 Der Erlass eines VA erfolgt grundsätzlich formfrei, § 37 Abs. 2 VwVfG ; aber Spezialregelungen beachten, z.B.: § 10 Ab...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / VIII. Beteiligtenfähigkeit

Rz. 89 Beteiligtenfähigkeit ist die Fähigkeit, am Verfahren beteiligt zu sein; sie ist vergleichbar der Rechtsfähigkeit, vgl. §§ 79, 11 VwVfG (entspricht inhaltlich § 61 VwGO).mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / I. Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Verwaltungsaktes; Zweckmäßigkeitsüberlegungen

1. Formelle Erfordernisse a) Zuständigkeit Rz. 99 Unter Zuständigkeit ist die sachliche, instanzielle und örtliche Zuständigkeit zu verstehen (vgl. dazu insbesondere die jeweiligen Landesorganisationsgesetze und die speziellen landesrechtlichen Zuständigkeitsregeln).[135] b) Form Rz. 100 Der Erlass eines VA erfolgt grundsätzlich formfrei, § 37 Abs. 2 VwVfG ; aber Spezialregelunge...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / b) Rechtmäßigkeit der Rechtsgrundlage

Rz. 115 Die Rechtsgrundlage selbst muss rechtmäßig, d.h. insbesondere verfassungskonform sein. Wenn eine Rechtsverordnung Rechtsgrundlage des Verwaltungsaktes ist, vgl. Art. 80 GG, sowie entsprechende Regelungen in den jeweiligen Landesverfassungen.[139]mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / c) Verfahren

Rz. 108 Grundsätzlich ist das Verfahren nichtförmlich (§ 10 VwVfG); aber auch hier Spezialregelungen beachten, insbesondere:mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / X. Vertretung (§§ 79, 14 ff. VwVfG)

Rz. 91 Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.[130] Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht nachzuweisen (§ 14 Abs. 1 VwVfG). Rz. 92 Ist ein Bevollmächtigter bestellt, so soll sich...mehr

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§ 3 Der Miterbe / 1. Voraussetzungen für eine Vollstreckbarerklärung

Rz. 499 Aus Schiedssprüchen selbst kann keine Zwangsvollstreckung erfolgen, sondern nur aus den Entscheidungen, die Schiedssprüche – auch vereinbarte – für vollstreckbar erklären, § 794 Abs. 1 Nr. 4a ZPO. In einem Rechtsgestaltungsakt wird dem Schiedsspruch durch das staatliche Gericht die Vollstreckbarkeit verliehen, § 1060 ZPO. Einem Antrag auf Vollstreckbarerklärung ist s...mehr

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§ 19 Erteilung und Neuertei... / IV. Nach Neuerteilung beginnt Restdauer der vorherigen Probezeit

Rz. 48 § 2a Abs. 2 StVG (Maßnahmen bei Nichtbestehen der Probezeit) ist nach § 2a Abs. 5 S. 4 StVG auf eine mit der Erteilung einer FE nach vorangegangener Entziehung gemäß § 2a Abs. 1 S. 7 StVG (früher: § 2a Abs. 1 S. 4 StVG) beginnende neue Probezeit nicht anzuwenden, d.h. Probezeitmaßnahmen nach §§ 2a Abs. 2 StVG sind nicht mehr vorgesehen. Ein Antrag auf Anordnung der au...mehr

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§ 56 Verwaltungsgerichtlich... / XI. Durchführung eines Vorverfahrens (§§ 68 ff. VwGO)

Rz. 34 Vgl. hierzu zunächst oben § 55 Rdn 1 ff. (Widerspruchsverfahren), insbesondere die Prüfung der Erfolgsaussicht des Widerspruchs, § 55 Rdn 28 ff, 94 ff. Rz. 35 Das Vorverfahren ist grundsätzlich notwendig bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (zur Notwendigkeit des Vorverfahrens vgl. § 55 Rdn 1 ff.; zu Ausnahmen siehe oben § 55 Rdn 2 ff., 41 ff.). Rz. 36 Unter Umständ...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / Literaturtipps

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§ 55 Widerspruchsverfahren / 2. §§ 68, 40 Abs. 1 VwGO analog

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§ 15 Prozessfinanzierung im... / a) Bonität des/der Beklagten

Rz. 49 Neben der überwiegenden Erfolgsaussicht der Klage ist die Bonität des bzw. der ins Auge gefassten Beklagten für den Prozessfinanzierer eine überragend wichtige Voraussetzung. Da bei erbrechtlichen Streitigkeiten häufig um einen vorhandenen Nachlass gestritten wird, kann diese Voraussetzung eher bejaht werden als in anderen Fallkonstellationen. Weiter wird den Beteilig...mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / (2) Fall des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO

Rz. 79 Die Feststellung der Rechtmäßigkeit des VA reicht hier mit Blick auf die in solchen Fällen ja zunächst einmal gegebene gesetzgeberische Wertung des § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO, der – anders als in den Fällen des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 1–3 VwGO – gerade von einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ausgeht, nicht aus. Es bedarf hier also der positiven und ausdrücklichen Fe...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / d) Heilungsmöglichkeit von Form- und Verfahrensfehlern (§ 45 VwVfG)

Rz. 110 Nach § 45 Abs. 1 VwVfG können u.a. der für den Erlass des VA erforderliche Antrag nachträglich gestellt, die erforderliche Begründung des VA nachträglich gegeben und die erforderliche Anhörung eines Beteiligten nachgeholt werden. Diese Handlungen können bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden (§ 45 Ab...mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / a) Ermächtigungs- bzw. Anspruchsgrundlage

Rz. 113 Ermächtigungs- bzw. Anspruchsgrundlage sind je nachdem, ob es sich um die Abwehr einer belastenden oder um das Begehren einer begünstigenden Maßnahme handelt, notwendig, wobei hier noch einmal auf den grundsätzlich unterschiedlichen Ansatz von Anfechtungs- und Verpflichtungswiderspruch hinzuweisen ist:[137] Es gilt der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Ar...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / cc) Beispiele

Rz. 75 Eine notwendige Streitgenossenschaft liegt z.B. vor:mehr

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§ 55 Widerspruchsverfahren / c) Richtige Anwendung dieser Rechtsgrundlage

Rz. 116 Eine Überprüfung der richtigen Anwendung dieser Rechtsgrundlage geschieht wie folgt:mehr

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§ 57 Vorläufiger Rechtsschutz / 4. Fälle des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Rz. 38 In den Fällen des § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 VwGO stellt sich nicht die Frage der Rechtmäßigkeit einer Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehung der FE (§ 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO) und insbesondere nicht die Frage ihrer ausreichenden Begründung gem. § 80 Abs. 3 S. 1 VwGO, da die aufschiebende Wirkung bereits aufgrund des Gesetzes entfällt. Hier ist dann auch ke...mehr

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§ 2 Das Umgangsrecht / 1. Grundrechtsachtung

Rz. 57 Dem Grundrechtsschutz ist auch bei der Ausgestaltung des Verfahrens Rechnung zu tragen. Hierzu gehört, dass das Verfahren geeignet und angemessen sein muss, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen.[214] Hieraus folgt für die Gerichte die Obliegenheit, den Besonderheiten des Einzelfalles angemessen Rechnung zu tragen, d.h. auch ...mehr

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§ 1 Einleitung – Erbrecht u... / d) Regelungsverfügung

Rz. 186 Die Regelungsverfügung soll eine einstweilige Regelung eines streitigen Rechtsverhältnisses regeln. Durch eine Regelungsverfügung können z.B. Auskunftsansprüche gesichert werden. Ebenso kann durch eine Regelungsverfügung die vorläufige Regelung des Besitzes angeordnet werden, wenn z.B. Erben mit Dritten darüber streiten, ob der Gegenstand in den Nachlass fällt oder a...mehr

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§ 60 Anhang / A. Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV)

Rz. 1 Vom 13.12.2010 (BGBl. I 2010, S. 1980), zuletzt geändert durch Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 2.10.2015 (BGBl. I, S. 1674). I. Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr § 1 Grundregel der Zulassung Zum Verkehr auf öffentlichen Straßen ist jeder zugelassen, soweit nicht für die Zulassung zu einzelnen Verkehrsarten eine Erlau...mehr

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§ 15 Prozessfinanzierung im... / G. Anhang: Muster Prozessfinanzierungsvertrag

Rz. 81 PROZESSFINANZIERUNGSVERTRAG zwischen der LEGIAL AG Thomas-Dehler-Straße 2 81737 München – nachfolgend "LEGIAL" genannt – und [Name Anspruchsberechtigter] [Straße Anspruchsberechtigter] [PLZ, Ort Anspruchsberechtigter] – nachfolgend auch bei mehreren Personen "ANSPRUCHSINHABER" genannt –mehr

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§ 16 Anhang / C. Entscheidungsregister Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen (Schwerpunkt: Inhalts- und Ausübungskontrolle von Eheverträgen) mit Inhaltsverzeichnis nach Gerichten sowie Index mit Stichworten)

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