Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

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FF 12/2022, Das Familienrec... / a) Elterliche Sorge

Im Fokus der Rechtsprechung steht immer wieder die Bestimmung des § 1671 BGB zur Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils hiervon bei Getrenntleben der Eltern, entweder im Falle der gemeinsamen elterlichen Sorge oder dann, wenn diese der Mutter zusteht. Der VerfGH BE klargestellt, dass nach § 1671 BGB kein zwingender Vorrang der gemeinsamen elterlichen Sorge besteh...mehr

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AGS 12/2022, Abrechnung der... / II. Abrechnung als Einzeltätigkeit

Nach Auffassung des LG fällt für die Tätigkeiten des Rechtsanwalts als Zeugenbestand nur die Gebühr für eine Einzeltätigkeit nach 4301 Nr. 4 VV an. Das LG schließt sich der nach seiner Auffassung inzwischen wohl überwiegenden Auffassung in der Rspr. an, nach der von einer Einzeltätigkeit des Zeugenbeistands auszugehen sei (vgl. OLG Dresden AGS 2022, 130 = JurBüro 2022, 78 un...mehr

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AGS 12/2022, Auslegung eine... / III. Inhalt der Kostenregelung

1. Kosten des Vergleichs Gem. § 98 S. 1 ZPO sind die Kosten eines abgeschlossenen Vergleichs als gegeneinander aufgehoben anzusehen, wenn nicht die Parteien anderes vereinbart haben. Diese Vermutungsregelung gilt nach Auffassung des OLG Brandenburg nur dann, wenn die Parteien in der Kostenregelung in dem Vergleich nichts anderes vereinbart haben. Dabei sei auch eine nur konkl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Verwendungsabsicht

Rz. 5 Die Kündigung ist einmal zulässig, wenn der Vermieter Wohnraum zum Zwecke der Vermietung schaffen will. Neben dem bereits früher zulässigen Dachgeschoss- ausbau fällt darunter auch die Aufstockung von Gebäuden und der Anbau (Blank/Börstinghaus, § 573b Rn. 9; Blank, WuM 1993, 579; Franke/Geldmacher, ZMR 1993, 548). Die Vergrößerung einer vorhandenen Mietwohnung rechtfer...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Härtefallhinweis

Rz. 7 Auf die außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist sind auch die Vorschriften der Sozialklausel (§§574 ff.) anwendbar. Das ergibt sich aufgrund der systematischen Stellung der Vorschriften im gemeinsamen Abschnitt der "Mietverhältnisse auf unbestimmte Zeit". Wird die Kündigung vom Vermieter ausgesprochen, ist der Mieter daher auf die Widerspruchsmöglichkeit im F...mehr

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AGS 12/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Rainer Riegler und Rechtsfachwirtin Sabine Vetter, Familiensachen richtig bewerten oder: Kosten einer Scheidung, RENOpraxis 2022, 109 In ihrem Beitrag geben die Autoren eine Übersicht über die Verfahrenswerte in Ehe- und Familienstreitsachen. Zunächst erörtern Riegler und Vetter die Systematik der Kostenermittlung. Ausgangspunkt für die richtige Berechnung der Ger...mehr

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Umsatzsteuerliche Organschaft: Organträger als einziger Steuerpflichtiger, finanzielle Eingliederung, Mehrheitsbeteiligung ohne Stimmrechtsmehrheit

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es (ebenfalls wie in der am 1.12.2022 vom EuGH entschiedenen Rechtssache C-269/20 [2]) um die Voraussetzungen und Unionsrechtskonformität der umsatzsteuerlichen Organschaft nach deutschem Recht. In der Vorinstanz hatte das FG Schleswig-Holstein[3] unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH und des BFH entsch...mehr

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Mobbing und Arbeitsrecht / 1.5.6 Verwirkung von Ansprüchen

Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein Recht verwirkt, wenn der Gläubiger es längere Zeit nicht ausgeübt hat (Zeitmoment), der Schuldner darauf vertraut hat, er werde nicht mehr in Anspruch genommen werden, und diesem die Erfüllung unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben auch nicht mehr zuzumuten ist (Umstandsmoment). Für das Zeitmoment kommt es dab...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Form und Frist

Rz. 5 Die Kündigung bedarf, wie jede andere Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses auch, gemäß § 568 Abs. 1 BGB der Schriftform. Der Vermieter muss die Kündigung daher mit seiner eigenhändigen Unterschrift versehen (vgl. § 126), eine E-Mail oder ein Fax genügen der Schriftform nicht. Rz. 6 Für die Kündigung nach § 573a gilt ebenfalls die sog. Sozialklausel nach § 574. Es b...mehr

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Jung, SGB VII § 199 Verarbe... / 2.6 Gesetzesvorbehalt für anderweitige Nutzung

Rz. 27 Die Vorschrift enthält in Abs. 2 Satz 2 eine Bekräftigung des Gesetzesvorbehalts für eine anderweitige Nutzung bereits vorhandener Daten. Die Verwendung für andere Zwecke kommt hier insbesondere als Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 68 bis 75 SGB X in Betracht (also für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften und Gerichte, für die Er...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 4 Bei einer Schenkung sind Steuerschuldner gem. § 20 Abs. 1 ErbStG nebeneinander der Erwerber und auch der Schenker. Beide sind Gesamtschuldner[1]; jeder von ihnen schuldet die gesamte Leistung.[2] Wer Schenker und Beschenkter ist, bestimmt sich nach Bürgerlichem Recht.[3] Die Inanspruchnahme des Schenkers als Steuerschuldner soll im Widerspruch zum Prinzip der Erbanfall...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 5.1 Entscheidung des Gerichts durch Beschluss

Entscheidet das Arbeitsgericht über den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls oder einer einstweiligen Verfügung durch Beschluss, kommt für den Schuldner das Widerspruchsverfahren nach § 924 Abs. 1 ZPO oder bei Ablauf der Vollziehungsfrist das Verfahren nach § 927 ZPO in Betracht. Zu beachten ist, dass durch den Widerspruch nach § 924 Abs. 3 ZPO die Vollziehung des Arrestbefe...mehr

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Umsatzsteuerfragen im Zusam... / b) Vermeidung der Steuerschuldnerschaft nach § 14c Abs. 1 UStG

Die zuvor dargestellte Rechtsfolge des § 14c Abs. 1 UStG kann durch eine spätere Rechnungsberichtigung des Leistenden nach § 14c Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 17 UStG vermieden werden. Dafür muss aber der überhöht ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückgezahlt werden, sofern der Leistungsempfänger einen zivilrechtlichen Anspruch[68] hat.[69] Die Berichtung ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.2 Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht

Das Arbeitsgericht kann den Arbeitgeber auf seinen Antrag hin – wiederum durch eine einstweilige Verfügung – von seiner auf § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG beruhenden Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung entbinden, wenn die Klage des Arbeitnehmers gegen die ordentliche Kündigung mutwillig ist oder keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, sowie darüber hinaus mit der Begrün...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 4 Zwangsvollstreckung im einstweiligen Rechtsschutz

Nach § 62 Abs. 2 ArbGG werden sowohl der Arrest als auch die einstweilige Verfügung nach den Vollstreckungsvorschriften der ZPO vollzogen. Die Vollziehung des Arrestes als Geldleistungsverfügung in das bewegliche Vermögen des Antragsgegners wird durch Pfändung bewirkt. Nach § 929, § 935 ZPO ist jeder Arrestbefehl und jede einstweilige Verfügung ohne Weiteres vollstreckbar. Une...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 5.2 Entscheidung des Gerichts durch Urteil

Hat das Gericht über den Antrag auf Erlass eines Arrestbefehls bzw. einer einstweiligen Verfügung durch Urteil entschieden, kann die Aufhebung des Arrestes bzw. der einstweiligen Verfügung in einem Berufungsverfahren erfolgen. Darüber hinaus besteht für den Schuldner die Möglichkeit, zu beantragen, dass aufgrund besonderer Umstände der Arrestbefehl bzw. die einstweilige Verf...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3.1.2 Verfügungsgrund

Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung muss ferner ein Verfügungsgrund vorliegen. Grundsätzlich besteht beim allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruch die Möglichkeit, bereits in der Kündigungsschutzklage in Form eines uneigentlichen Hilfsantrags einen Antrag auf Verurteilung des Arbeitgebers zur Weiterbeschäftigung zu stellen, und zwar für den Fall, dass er mit seinem ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 2.1 Arrestverfahren

Der Antrag auf Erlass des Arrestbefehls wegen einer Geldforderung ist z. B. mit folgendem Inhalt denkbar: Es wird beantragt, wegen der Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, zur Sicherung der Zwangsvollstreckung den dinglichen Arrest in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Schuldners wegen eines Betrages in Höhe von ... EUR anzuordnen, a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Bestand der finanzgerichtlichen Entscheidung (Satz 1)

Rz. 15 Nach § 157 Satz 1 FGO bleibt die Entscheidung des FG oder des BFH, die auf der für nichtig erklärten Norm beruht, unberührt. Sie werden also nicht gegenstandslos, ihre Wirkungen bleiben bestehen. Die Nichtigerklärung der zugrunde liegenden Vorschrift ist auch kein Grund für eine Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 134 FGO.[1] Allerdings schließt § 157 FGO eine Wieder...mehr

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Rechtsbehelfe im Arbeitsger... / 4 Rechtsbehelfe gegen unrichtige Urteile

In der Praxis kommt es vor, dass Urteile, Beschlüsse oder Mahnbescheide offensichtliche Unrichtigkeiten enthalten. Wichtig ist daher, nach Erhalt die Entscheidung dahingehend zu überprüfen. Sind nachteilige Unrichtigkeiten vorhanden, kann ein Antrag auf Berichtigung nach § 319 ZPO gestellt werden (siehe hierzu Arbeitshilfe: Urteilsberichtigung, Antrag gemäß § 319 ZPO). Zustän...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 3 Widerspruch gegen Mahnbescheid

Der Antragsgegner hat die Möglichkeit gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. In Abweichung vom Mahnverfahren der ZPO beträgt die Widerspruchsfrist eine Woche seit der Zustellung des Mahnbescheides.[1] Dabei handelt es sich nicht um eine Ausschlussfrist. Nach § 694 Abs. 1 ZPO kann der Antragsgegner gegen den Anspruch schriftlich Widerspruch erheben, solange der Vollstr...mehr

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Warum die Gesellschafterliste im Handelsregister immer richtig sein sollte

Zusammenfassung Wer in der im Handelsregister hinterlegten Gesellschafterliste eingetragen ist, gilt als Gesellschafter. Wer nicht eingetragen ist, kann gegenüber der Gesellschaft keine Gesellschafterrechte ausüben. Wer eingetragen ist, haftet für Gesellschafterpflichten und kann – unter Umständen – über die Geschäftsanteile auch dann verfügen, wenn er gar nicht Gesellschaft...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 4 Vollstreckungsbescheid

Wird gegen den Mahnbescheid innerhalb der Wochenfrist nach Zustellung kein Widerspruch vom Antragsgegner eingelegt, kann der Antragsteller nach Fristablauf den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Ein vor Ablauf der Widerspruchsfrist gestellter Antrag ist nach § 699 Abs. 1 Satz 2 ZPO unzulässig und wird durch Beschluss des Rechtspflegers ohne vorherige Anhörung ...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 3 Verfahren

Beim einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 85 Abs. 2 ArbGG handelt es sich um ein Beschlussverfahren, auf das die Vorschriften der §§ 80 ff. ArbGG Anwendung finden. Gemäß § 83 Abs. 1 ArbGG gilt daher der Untersuchungsgrundsatz.[1] Das Gericht hat deshalb den Sachverhalt selbst zu erforschen, soweit das mit der Dringlichkeit der einstweiligen Verfügung vereinbar ist. Das b...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 2 Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides ist auf den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu stellen.[1] Bei Einreichung eines Antrages durch Personen, die keine Rechtsanwälte sind, kann neben der Verwendung eines Schreibprogramms nach § 1a 2. AGMahnVordrVÄndV auch der bis zum 30.4.2015 gültige Vordruck weiter verwendet werden, es ist für diese Personen – entgegen der Regel...mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / Zusammenfassung

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen arbeitsrechtlicher Natur besteht auch im Rahmen der Arbeitsgerichtsbarkeit die Möglichkeit eines Mahnverfahrens. Nach § 46a ArbGG gelten für das Mahnverfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen grundsätzlich die Vorschriften der §§ 688 ff. ZPO über das Mahnverfahren entsprechend, vorbehaltlich der Sonderregelungen in § 46a Abs. 2–8 ArbGG....mehr

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Arbeitsgerichtliches Mahnve... / 5 Weiterer Verfahrensweg

Wird gegen den Mahnbescheid durch den Antragsgegner rechtzeitig Widerspruch erhoben und begründet daraufhin der Antragsteller nach Aufforderung des Gerichts seinen Anspruch innerhalb der gesetzlichen Frist von 2 Wochen, bestimmt der Vorsitzende bei Eingang der Anspruchsbegründung den Termin zur mündlichen Verhandlung.[1] Hält der Antragsteller die Frist zur Begründung des An...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.4 Beizulegender Zeitwert

Rz. 43 vorläufig frei Rz. 44 Für alle Unternehmen ist eine Bewertung mit dem beizulegenden Zeitwert für Fälle der Bilanzierung von betrieblicher Altersversorgung hinsichtlich der Wertpapiere in einem Planvermögen bzw. Deckungsvermögen[1] und der damit zusammenhängenden – zu saldierenden – Rückstellung[2] zwingend. Sind die Kriterien für ein Planvermögen nicht erfüllt, entfällt ...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / III. Zentrale Mahngerichte

Rz. 5 Örtlich ausschließlich zuständig ist jeweils das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, § 689 Abs. 2 S. 1 ZPO. Sofern der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig, § 689 Abs. 2 S. 2 ZPO. § 689 Abs. 3 ZPO beinhaltet die Ermächtigungsgrundlage für die...mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / I. Grundsätzliches zum automatisierten Mahnverfahren

Rz. 1 Wird eine Zahlung von einer bestimmten Geldsumme in EUR begehrt, bietet sich zur Geltendmachung dieses Anspruchs die Durchführung des automatisierten Mahnverfahrens an, welches in den §§ 688–703d ZPO geregelt ist. Wird ein Mahnbescheid durch einen Rechtsanwalt beantragt, so kann der Antrag seit dem 1.12.2008[1] nur noch in "maschinell lesbarer Form" gestellt werden. Di...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / c) Prozessuale Folgen und Schadenersatz

Rz. 31 Wird die passive Nutzungspflicht missachtet, kann dies zu unterschiedlichen prozessualen Konsequenzen führen (nur beispielhaft und nicht abschließend):mehr

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§ 17 Mahnverfahren und Zwan... / 2. Farbdruck- oder Prägesiegel

Rz. 19 Vollstreckbare Ausfertigungen benötigen die Anbringung eines Farbdruck- oder Prägesiegels des Gerichts bzw. Notars.[11] Die Frage der Siegelung im digitalen Zeitalter ist in der Praxis relevant, weshalb an dieser Stelle hierauf kurz eingegangen wird. Rz. 20 Am 14.12.2016 hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob es sich bei einem "drucktechnisch" erzeugten Dienstsiege...mehr

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§ 12 Elektronische Dokumente / 1. Prozessvollmacht

Rz. 119 Wir unterscheiden z.B. eine Handlungsvollmacht nach BGB und eine Prozessvollmacht nach ZPO oder anderen Verfahrensordnungen (z.B. § 11 FamFG). Rz. 120 Eine Prozessvollmacht ist grundsätzlich "schriftlich" zu den Akten zu reichen, § 80 ZPO. Schriftlich bedeutet: im Original unterschrieben, d.h. Papierform, sofern der Mandant die Vollmacht nicht qualifiziert elektronisc...mehr

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§ 3 Nutzungspflichten und E... / 1. Gesetzliche Grundlage und Rechtsprechung – § 130d ZPO

Rz. 41 Zum 1.1.2022 ist § 130d ZPO in Kraft treten (Hervorhebungen durch die Verfasser): Zitat § 130d ZPO Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden "Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich ...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Frankfurt (Oder) entschiedenen Fall verweigerte der Mieter die Nachzahlung von Betriebskosten mit der Begründung, er habe noch nicht alle zugrunde liegenden Belege einsehen können. Allerdings ging dem Mieter die streitige Betriebskostenabrechnung des Kalenderjahres 2019 Ende 2020, d. h. rechtzeitig zu. Einwendungen hätte der Mieter somit bis spätestens 31.12.20...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.1.1.3 Fehlerhafte und unvollständige Beschluss-Sammlung

Ein wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters lag nach § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG a. F. auch dann vor, wenn die von ihm geführte Beschluss-Sammlung fehlerhaft oder unvollständig ist. Zwar stellte nicht jeder Fehler beim Führen der Beschluss-Sammlung einen wichtigen Grund im Sinne des § 26 Abs. 1 Satz 4 WEG a. F. dar.[1] Allerdings obliegt die Beurteilung, ob das Kriteriu...mehr

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Aussetzung der Vollziehung von Säumniszuschlägen

Leitsatz Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung bestehen ernstliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH-Beschlüsse vom 23.05.2022 ‐ V B 4/22 (AdV), zur amtlichen Veröffentlichung vorgesehen, und vom 31.08.2021...mehr

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Betriebskostenabrechnung – ... / 1 Leitsatz

Die Einrede, die Nachzahlung der Betriebskosten sei noch nicht fällig, weil der Mieter noch nicht alle Belege einsehen konnte, ist nur zulässig, wenn die Einsichtnahme zur Begründung eines Widerspruchs erforderlich ist, der auch erfolgreich sein kann.mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Nach dem GrEStG und UStG steuerbare Transaktionen – Spannungsverhältnis

Rz. 62 Die grunderwerbsteuerbaren Vorgänge sind in § 1 GrEStG erschöpfend aufgezählt. Diese Vorgänge sind – handelt es sich um umsatzsteuerbare Transaktionen – nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der USt befreit. Von daher sollte man davon ausgehen, dass GrESt und USt nicht ein und dieselbe Transaktion betreffen und doppelt besteuern können. Komplikationen kommen dennoch dadur...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / b) Erledigung vor Widerspruch

Rz. 78 Die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren kann sich vorzeitig erledigen, nämlich dann, wenn der Widerspruch nicht oder nur zum Teil eingelegt wird. Rz. 79 Ein solcher Fall ist insbesondere dann gegeben, wenn der Antragsgegner einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragt, dieser jedoch rät, die einstweilige Verfügung zu akzeptieren und keinen Widerspruch einzulegen. Beisp...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 72. Widerspruch und Klageverfahren

Rz. 151 Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[44] Siehe auch "Mahnve...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 3. Eintragung einer Vormerkung oder eines Widerspruchs aufgrund einstweiliger Verfügung

Rz. 209 Anders verhält es sich, wenn die Eintragung aufgrund einer einstweiligen Verfügung vorgenommen wird. Zwar handelt es sich auch hier nicht um eine Vollstreckungs- bzw. Vollziehungsmaßnahme. Dennoch erhält der Anwalt nach h.M. für die Stellung des Eintragungsantrags eine Verfahrensgebühr nach Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i.V.m. Nr. 3309 VV, weil der Eintragungsantra...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / c) Gesamtwiderspruch

Rz. 82 Wird gegen die einstweilige Verfügung oder den Arrestbeschluss insgesamt Widerspruch eingelegt und kommt es dann zur Durchführung des Widerspruchsverfahrens, ist insgesamt nur eine Angelegenheit gegeben. Die Gebühren entstehen nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Da es sich nicht um ein Aufhebungs- oder Abänderungsverfahren handelt, gilt nicht § 16 Nr. 5 RVG. Rz. 83 Allerding...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / a) Verfahrensgebühr

Rz. 107 Für die Vertretung des Antragsgegners im Mahnverfahren erhält der Anwalt eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Beispiel 66: Widerspruch im Mahnverfahren Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen Widerspruch ein.mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 3. Anrechnung der Verfahrensgebühr

Rz. 127 Auch die Verfahrensgebühr der Nr. 3307 VV ist auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) des nachfolgenden streitigen Verfahrens anzurechnen (Anm. zu Nr. 3307 VV). Beispiel 83: Anrechnung bei nachfolgendem Streitverfahren Gegen den Mandanten ist ein Mahnbescheid in Höhe von 3.000,00 EUR ergangen. Der Anwalt legt hiergegen für den Antragsgegner Widerspruch ein. Anschließen...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / aa) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 103 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, so richten sich bis zum Widerspruch die Gebühren nach der Hauptsache, wobei daraus nur die ermäßigte 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 Nr. 1 VV anfällt. Die Gebühren nach Widerspruch berechnen sich dagegen nur aus dem Wert der Kosten, soweit er den Wert der Hauptsache nicht übersteigt (...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 3. Anrechnung der Verfahrens- und Terminsgebühr

Rz. 53 Kommt es auf Widerspruch oder Einspruch hin zur Durchführung des streitigen Verfahrens, ist die Verfahrensgebühr der Nr. 3305 VV auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits (Nr. 3100 VV) anzurechnen (Anm. zu Nr. 3305 VV). Rz. 54 Auch eine im Mahnverfahren nach Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV entstandene Terminsgebühr ist anzurechnen, wenn im streitigen Ve...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / d) Erlass des Vollstreckungsbescheids durch das Prozessgericht

Rz. 90 Wird im streitigen Verfahren der Widerspruch gegen den Mahnbescheid zurückgenommen, was nach § 697 Abs. 4 ZPO bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung, allerdings nicht nach Erlass eines Versäumnisurteils, noch möglich ist, erlässt das Streitgericht den Vollstreckungsbescheid (§ 699 Abs. 1 S. 3 ZPO). Gebührenrechtlich wird die Sache dennoch in das Mahnverfahren "zurü...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / bb) Ursprünglicher Gesamtauftrag

Rz. 93 Bestand ursprünglich für den Anwalt des Antragsgegners ein Gesamtauftrag, wird dann aber nur teilweise Widerspruch eingelegt, entsteht für ihn die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV aus dem Gesamtwert, allerdings zum Teil nur zu 0,8 (Nr. 3101 VV), wobei wiederum § 15 Abs. 3 RVG zu beachten ist. Beispiel 46: Teilwiderspruch, ursprünglicher Gesamtauftrag des Antragsgegner...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 6. Anrechnung der Geschäftsgebühr

Rz. 99 Auch in Verwaltungssachen wird die Geschäftsgebühr angerechnet, und zwar nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV zur Hälfte, höchstens jedoch zu einem Gebührensatz von 0,75. Das gilt auch bei mehreren Auftraggebern (siehe dazu § 8 Rdn 48 ff. m. Nachw. zur Rspr.). Hatte der Anwalt vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren verdient, war er also sowohl im Verwaltungsverfahren tätig...mehr