Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Erteilung / 7 Urlaubserteilung bei Kündigung

Mit dem Ausspruch einer Kündigung gehen regelmäßig besondere Probleme hinsichtlich der Urlaubsgewährung einher: Bereits erfolgte Urlaubsfestlegung Hat der Arbeitgeber den Urlaub bereits festgelegt und kommt es danach zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wird die Festlegung des Urlaubszeitpunkts nur hinfällig, wenn sie sich auf einen nach der Beendigung des Arbeitsverhä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.2.4 Eintritt einer Erwerbsminderung (Absatz 1 Satz 1 Buchst. d)

Aufgrund des Gesetzes zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000[1] ist mit Wirkung vom 1. Januar 2001 an die Stelle der bisherigen §§ 43, 44 SGB VI, die die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und wegen Berufsunfähigkeit geregelt haben, die Vorschrift des § 43 SGB VI getreten, der die Begriffe volle und teilweise Erwerbsminderung definiert. D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.3 Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen

Mit der Einrichtung einer bAV geht das Unternehmen eine langfristige und damit risikoreiche Verpflichtung ein. Während ihres Bestehens können sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen entscheidend verändern, wodurch eine Neuorientierung betrieblicher Versorgungswerke oft sinnvoll wird. Grundsätzlich gibt es eine Reihe unterschiedlichster Gründe: Harmonisieru...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.8 Fälligkeit

Leistungen der bAV werden fällig, wenn die in der Versorgungszusage vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Eintritt des Versorgungsfalls, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Erfüllung der Wartezeit, Erreichung eines bestimmten Lebensalters). In der Versorgungszusage kann geregelt werden, dass der Anspruch auf eine bAV innerhalb einer bestimmten Frist geltend zu mac...mehr

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bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.10 Anpassung

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, alle 3 Jahre die Frage einer Anpassung der Betriebsrente zu prüfen.[1] Bei der Entscheidung über die Anpassung darf der Arbeitgeber seine eigene wirtschaftliche Lage berücksichtigen, und zwar ohne mit dem Betriebsrat oder den Pensionären zu verhandeln. Lässt die wirtschaftliche Lage eine Anpassung nicht zu, darf sie unterlassen ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Automatisierte Transkri... / 2.3.1 Maßnahmen für ein überwiegendes Interesse des Unternehmens an der Transkription

Anknüpfend an die allgemeinen Kriterien der Datenschutzaufsichtsbehörden für die Interessenabwägung[1] sollte das Unternehmen insbesondere die nachfolgenden Maßnahmen umsetzen, um die Transkription gegebenenfalls auf seine überwiegenden berechtigten Interessen stützen zu können. Die Maßnahmen ähneln denjenigen zur Einwilligung, gehen aber teilweise darüber hinaus. Ausführlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigentumswohnung (Miete) / 3.2 Mietgebrauch und Gemeinschaftsordnung

Aus der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Wohnungseigentümer (Wohnungsgemeinschaftsrecht) kann sich ergeben, dass die Befugnisse der einzelnen Eigentümer hinsichtlich des Gebrauchsrechts am Sonder- und Gemeinschaftseigentum gewissen Beschränkungen unterliegen. Praxis-Beispiel Beschränktes Gebrauchsrecht bei der Tierhaltung, der Musikausübung in der Wohnung oder des Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schriftform – Parteivereinb... / 1.5 Gesetzliche Schriftformklausel

Die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform bleibt hiervon unberührt. Praxis-Beispiel Zwingendes Schriftformerfordernis Deshalb bedarf die Kündigungserklärung eines Mietverhältnisses (§ 568 BGB), der Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung nach § 574b BGB oder die Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 577 BGB) nach wie vor zwingend der Schriftform. Praxis-Tipp Unwirksame AGB und Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zeitliche Anwendung der Vorschriften

Rz. 31 Die Regelungen über Gutscheine in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG gelten nach § 27 Abs. 23 UStG für alle Gutscheine, die nach dem 31.12.2018 ausgestellt worden sind. Rz. 32 Für vor dem 1.1.2019 ausgestellte Gutscheine gilt die bisherige Verwaltungsauffassung[1] unverändert fort, nach der bis dahin bei Gutscheinen im Umsatzsteuerrecht zwischen Wertgutscheinen und Waren- oder Sa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schriftform – Parteivereinb... / 1.4 Schriftformklauseln für Anzeigen und Erklärungen in Verträgen

In einem Mietvertrag, der vor dem 1.10.2016 abgeschlossen wurde, ist eine formularvertragliche Klausel wirksam, wonach Anzeigen und Erklärungen schriftlich erfolgen müssen (§ 309 Nr. 13 BGB a. F. i. V. m. Art. 229 § 37 EGBGB). Für Mietverträge, die nach dem 30.9.2016 vereinbart werden, ist § 309 Nr. 13 BGB [1] bei Formularmietverträgen zu beachten. Danach sind Klauseln ohne We...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Automatisierte Transkri... / 2.3.2 Vorteile der Widerspruchslösung für die Beteiligten

Auch wenn es kontraintuitiv erscheint: Für den Beschäftigten führt die Einhaltung der genannten Punkte zu einer datenschutzfreundlicheren Verwendung der Transkription gegenüber einer Einwilligung. Denn im Rahmen der Einwilligung sind im Regelfall größere Handlungsspielräume für das Unternehmen möglich, z. B. hinsichtlich Speicherdauer, Zugriffsberechtigung und Art der Daten....mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
KI: Automatisierte Transkri... / 2.4 Aufbewahrungs- und Löschfristen

Die Aufbewahrungs- und Löschfristen hängen im Wesentlichen von der Rechtsgrundlage und dem Verarbeitungszweck ab. Eine zeitgenaue Darstellung für alle Fälle kann daher hier nicht erfolgen. Im Rahmen einer Einwilligung sind grundsätzlich keine Fristen vorgesehen. Bei der Widerspruchslösung sind die Fristen enger, vgl. oben. Nach einem (teilweisen oder vollständigen) Widerruf ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.3.3 Zweckbefristung

Ob im Einzelfall auch eine Zweckbefristung des Sonderurlaubs vereinbart werden kann, ist ebenfalls nicht ausdrücklich geregelt. Dies kann z. B. bei der Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen eine Rolle spielen, wenn die betreffende Person plötzlich stirbt. Da § 28 TVöD aber zu der Frage einer möglichen Befristung überhaupt keine Aussage trifft und dies auch nicht in Wide...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 6 E... / 3.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens (Abs. 5)

Rz. 19 Auch Unterstützungskassen sind partiell steuerpflichtig, soweit sie überdotiert sind. Überdotiert ist eine Unterstützungskasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e KStG, wenn ihr Vermögen das nach § 4d EStG zulässige Kassenvermögen um mehr als 25 % übersteigt. Bei der Ermittlung des Vermögens sind zukünftige Kassenleistungen nicht zu berücksichtigen, weil auf sie kein Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.1 Verfall des Urlaubs nur nach Hinweis

Der EuGH hat akzeptiert, dass das nationale Recht den Verfall von Urlaubsansprüchen am Ende des Urlaubsjahres oder eines sich daran anschließenden Kalenderjahres anordnet.[2] Der EuGH fordert aber, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub wahrzunehmen. Daraus folgert er nicht, dass der Arbeitgeber ihn zum Ende des Jahres seinerseits auch ohne Antrag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nachhaltigkeitsberichtersta... / 4.2 Spezifische Anforderungen an die Berichterstattung

Rz. 57 Bei der Bereitstellung von unternehmensspezifischen Angaben hat das berichtspflichtige Unternehmen sicherzustellen, dass die Nutzer der Berichterstattung die damit verbundenen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte nachvollziehen können (ESRS 1.AR1). Somit sollte das Unternehmen bei der Entwicklung solcher Angaben sicherstellen, dass die ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Die Gutschrift als Abrechnungspapier (§ 14 Abs. 2 S. 5 bis 6 UStG)

Rz. 51 Nach § 14 Abs. 2 S. 5 UStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (bis zum 31.12.2024 regelungsidentisch in § 14 Abs. 2 S. 3 UStG normiert) kann eine Rechnung auch durch einen in § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 UStG bezeichneten Leistungsempfänger ausgestellt werden, wenn die an dem umsatzsteuerlichen Leistungsaustausch be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuer für Grundvermög... / 7 Beispiele zur Berechnung der Grundsteuer im dreistufigen Verfahren

Nachdem die Finanzverwaltung den Grundsteuerwert des Grundstücks festgestellt hat (per Grundsteuerwertbescheid), bildet die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags die zweite Stufe bei der Grundsteuererhebung. Dazu wendet die Finanzverwaltung die einschlägige Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert an und setzt als Ergebnis den Grundsteuermessbetrag per Grundsteuermessbescheid ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12.3 Steuerliche Rückwirkung der Rechnungsberichtigung

Rz. 154 Das Recht auf Vorsteuerabzug aufgrund der berichtigten – nunmehr ordnungsgemäßen – Rechnung i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG kann grundsätzlich auch für den Besteuerungszeitraum ausgeübt werden, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde.[1] Diese steuerliche Rückwirkung einer berichtigten Rechnung auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Rechnungserhalts...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Datenschutz (ZertVerwV) / 7 Betroffenenrechte

Auskunft Nach Art. 15 DSGVO hat die betroffene Person das Recht, Auskunft über ihre vom Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere kann Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 219 Festste... / 5 Feststellung nur bei Bedeutung für die Besteuerung (Abs. 3)

Rz. 49 Die gesonderten Feststellungen nach § 219 Abs. 1 und 2 BewG (Rz. 12) erfolgen gem. § 219 Abs. 3 BewG nur, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Die Bedeutung der Feststellungen für Zwecke der Grundsteuer entscheidet sich wiederum grundsätzlich an der Frage der Grundsteuerpflicht. Grundsteuerwerte sind i. d. R. für die Besteuerung von Bedeutung, soweit eine...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (6) Angabe, dass der Widerspruch ohne Angabe von Gründen möglich ist

Rz. 292 Weiterhin ist nicht erforderlich, dass in der Widerspruchsbelehrung darauf hingewiesen wird, dass der Widerspruch des Versicherungsnehmers keiner Begründung bedarf.[429]mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 5. Widerspruch bzw. Widerruf, Einbeziehung der AFB

Rz. 22 Dem Versicherungsnehmer steht das in § 8 VVG geregelte Widerspruchsrecht zu. Abweichend zum früher geltenden Recht bestimmt sich die Frist für den Beginn der Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 2 VVG. Voraussetzung ist der Zugang des Versicherungsscheins, der AFB und einer Belehrung über das Widerrufsrecht in Textform. Die Beweislast für den Zugang trägt der Versicherer (§ 8...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 2. Widerrufs-, Widerspruchs- und Rücktrittsrecht des Versicherungsnehmers

Rz. 276 Dem Versicherungsnehmer steht abhängig vom Zeitpunkt und der Art des Vertragsschlusses seit dem 1.1.1991 ein gesetzliches Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht zu. Rz. 277 Voraussetzung für einen wirksamen Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt ist, dass der Versicherungsnehmer den Widerruf, Widerspruch oder Rücktritt wirksam innerhalb der hierfür jeweils gelte...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (1) Hinweis auf die Form des Widerspruchs in der Widerspruchsbelehrung

Rz. 285 Die Widerspruchsbelehrung muss den Versicherungsnehmer zwingend über die einzuhaltende Form des Widerspruchs unterrichten. Im Hinblick auf die Form des Widerspruchs sah § 5a Abs. 2 S. 1 VVG in der bis zum 31.7.2001 geltenden Fassung vor, dass der Widerspruch schriftlich zu erfolgen habe. § 5a Abs. 2 S. 1 VVG in der vom 1.8.2001 bis 31.12.2007 geltenden Fassung forder...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (5) Angabe des Adressaten des Widerspruchs in der Widerspruchsbelehrung

Rz. 291 Es ist nicht erforderlich, dass die Widerspruchsbelehrung den Adressaten des Widerspruchs benennt.[427] Einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer sei klar, dass er seinen Widerspruch an den unter der Belehrung oder im Begleitschreiben benannten Versicherer zu richten habe. Dies gilt selbst dann, wenn in dem Begleitschreiben ein den Versicherungsvertrag betreuender...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (7) Belehrung über die Rechtsfolgen des Widerspruchs

Rz. 293 Die Widerspruchsbelehrung muss keine Angaben darüber enthalten, welche Rechtsfolgen sich aus einer Ausübung des Widerspruchs ergeben.[430]mehr

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W / 1 Widerspruchslösung [Rdn 4114]

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U / 6 Urkundenbeweis, Selbstleseverfahren [Rdn 3284]

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V / 57 Vorführung von Bild-Ton-Aufzeichnungen [Rdn 4074]

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Z / 13 Zeuge, Vernehmung, Entlassung [Rdn 4264]

Rdn 4265 1. Nach § 248 S. 1 dürfen vernommene Zeugen sich nicht eigenmächtig von der Gerichtsstelle, d.h. von dem Ort, an dem das Gericht tagt, entfernen. Sie benötigen dafür die Genehmigung des Vorsitzenden, der vorher StA und Angeklagten hören muss (§ 248 S. 2). Will ein Zeuge sich ohne Entlassung bzw. Genehmigung entfernen, kann er zwangsweise festgehalten werden; § 231 A...mehr

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V / 26 Verlesung von Protokollen, Verlesung zur Gedächtnisstützung [Rdn 3693]

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V / 21 Verlesung von Protokollen, Geständnisprotokolle [Rdn 3592]

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O

Obergutachter Rdn 2437 Das Wichtigste in Kürze:mehr

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V / 22 Verlesung von Protokollen, Protokolle/Erklärungen der Strafverfolgungsbehörden [Rdn 3612]

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§ 14 Lebensversicherung / (1) Allgemeines

Rz. 302 Auch wenn der Versicherungsnehmer fehlerhaft über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde, kommt in Einzelfällen ein Erlöschen des Widerspruchsrechts aufgrund von Verwirkung, unzulässiger Rechtsausübung oder Verjährung in Betracht. Rz. 303 Das Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass er seinen Versicherungsvertrag vor Widerspruch ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / c) Ende der vorläufigen Deckung

Rz. 31 Das Ende der vorläufigen Deckung ist in § 52 VVG sowie B.2.3–B.2.6 AKB 2015 geregelt. Die vorläufige Deckung endet,mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / Y. Versicherungsprozess

Rz. 327 Lehnt der Versicherer seine Eintrittspflicht endgültig ab oder befindet er sich in Verzug, ist es wenig hilfreich und keineswegs beschleunigend, den Erlass eines Mahnbescheides zu beantragen. Ein Mahnbescheid ist nur dann sinnvoll, wenn erwartet werden kann, dass der Schuldner keinen Widerspruch einlegt. Versicherer legen erfahrungsgemäß gegen einen Mahnbescheid imme...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / aa) Ordnungsgemäße Belehrung

Rz. 282 Für die Erfüllung der Belehrungspflicht nach § 5a Abs. 2 S. 1 VVG a.F. ist entscheidend, dass der Versicherungsnehmer eine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erhalten hat. Auch wenn der Versicherungsnehmer im Einzelfall trotz nicht ordnungsgemäßer Belehrung Kenntnis von seinem Widerspruchsrecht hatte, steht dem Versicherungsnehmer bei nicht ordnungsgemäßer Belehrun...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (5) Verjährung

Rz. 309 Der auf Rückgewähr der Prämien gerichtete bereicherungsrechtliche Anspruch des Versicherungsnehmers entsteht mit Ausübung des Widerspruchsrechts [477] und nicht bereits mit jeder infolge des Widerspruchs ohne Rechtsgrund erfolgten Zahlung.[478] Erst mit Ausübung des Widerspruchsrechts durch den Versicherungsnehmer verliert der schwebend unwirksame Versicherungsvertrag...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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E / 17 Erklärungsrecht des Verteidigers [Rdn 1869]

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V / 13 Verhandlungsleitung [Rdn 3502]

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§ 14 Lebensversicherung / (1) Allgemeines

Rz. 296 Mit wirksamem Widerspruch des Versicherungsnehmers verliert der bis dahin schwebend unwirksame Versicherungsvertrag endgültig seine Wirksamkeit.[438] Dem Versicherungsnehmer steht ein bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB auf Rückzahlung der geleisteten Prämien zu, wobei er sich den erbrachten Versicherungsschutz als Vermögensv...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / (2) Widersprüchliches Verhalten bzw. Rechtsmissbrauch

Rz. 305 Das Recht des Versicherungsnehmers zum Widerspruch kann wegen widersprüchlichen Verhaltens bzw. Rechtsmissbrauchs ausgeschlossen sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn besonders gravierende Umstände vorliegen, die dem Versicherungsnehmer die Geltendmachung seines Anspruchs im konkreten Einzelfall verwehren.[458] Rz. 306 Die Ausübung des Widerspruchsrechts kann ausna...mehr

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P / 10 Protokoll der Hauptverhandlung, Allgemeines [Rdn 2601]

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§ 14 Lebensversicherung / (2) Angabe der Widerspruchsfrist

Rz. 287 Gemäß § 5a Abs. 1 S. 1 VVG in der bis zum 7.12.2004 geltenden Fassung stand dem Versicherungsnehmer ein Recht zum Widerspruch "innerhalb von vierzehn Tagen" nach Überlassung der fristauslösenden Unterlagen zu. Mit Wirksamkeit zum 8.12.2004 wurde die Widerspruchsfrist in der Lebensversicherung von 14 auf 30 Tagen verlängert.[404] Für die Wirksamkeit der Widerspruchsbe...mehr

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A / 29 Akteneinsicht für Schöffen [Rdn 392]

Rdn 393 Literaturhinweise: Atzler, Das Recht der ehrenamtlichen Richter, die Verfahrensakten einzusehen, DRiZ 1991, 207 Dehn, Zur Besetzung des Gerichts bei Haftentscheidungen außerhalb der Hauptverhandlung, NStZ 1997, 607 Ellenbogen, Das Akteneinsichtsrecht der Schöffen, DRiZ 2010, 136 Nowak, Das Recht der Schöffen auf Akteneinsicht für die Dauer der Hauptverhandlung, JR 2006,...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Weitere Obliegenheiten

Rz. 123 Nach E.1.3.2 AKB muss der Versicherungsnehmer vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs Weisungen beim Versicherer einholen (Weisungsbefugnis). Es liegt eine vorsätzliche Verletzung dieser Obliegenheit vor, wenn das Fahrzeug nach Beauftragung eines eigenen Sachverständigen durch den Versicherungsnehmer repariert und veräußert wird.[211] Rz. 124 Anders als...mehr

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V / 23 Verlesung von Protokollen, Protokolle und Urkunden aller Art [Rdn 3626]

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