Fachbeiträge & Kommentare zu Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1 Festsetzungsverjährung

Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist eine Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig. Entsprechend darf ein Steuerbescheid gem. § 169 Abs. 1 Sätze 1 und 2 AO auch nicht mehr aufgehoben, geändert oder berichtigt werden. Mit Ablauf der Festsetzungsfrist erlischt gem. § 47 AO der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis. Für steuerliche Nebenleistungen gelten die Vorschriften über di...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.2 Ablaufhemmung bei Rechtsbehelf oder Festsetzungs- bzw. Korrekturantrag

Zulässige Rechtsbehelfe (Einspruch, Klage) gegen Steuerbescheide verlängern gem. § 171 Abs. 3a AO die Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über sie. Das Gleiche gilt gem. § 171 Abs. 3 AO für Anträge auf Steuerfestsetzung und für Anträge auf Aufhebung, Änderung oder Berichtigung von Steuerbescheiden. Die Regelungen sollen verhindern, dass sich vor Ablau...mehr

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Grundlagenbescheide für den... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Überschusseinkünften

Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen (z. B. bei Bruchteils-, Güter- und Erbengemeinschaften sowie GbR), ist die Feststellung für alle Beteiligten zugleich einheitlich zu treffen.[1] Die steuerliche Erfassung der von diesen Personenmehrheiten erzielten Einkünfte, seien es Gewinneinkünfte oder seien es Überschusseink...mehr

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Steuerbescheid / 2.2 Form und Inhalt

Zu unterscheiden ist zwischen Muss- und Sollerfordernissen. Die fehlende Einhaltung von Mussvorschriften führt nach § 125 AO regelmäßig zur Nichtigkeit des Bescheids. Die Nichteinhaltung von Sollvorschriften hingegen beeinflusst seine Wirksamkeit nicht. Sie hat allenfalls die Rechtswidrigkeit zur Folge, die der Steuerpflichtige mit dem Einspruch angreifen muss. In bestimmten...mehr

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Fristen und Termine / 1.1 Gesetzliche Fristen

Sie sind gesetzlich geregelt. Soweit sie unmittelbar mit der Steuerfestsetzung zusammenhängen, handelt es sich regelmäßig um Ausschlussfristen, so z. B. Rechtsbehelfsfristen und Verjährungsfristen. Sie sind nur verlängerbar, wenn dies ausdrücklich gesetzlich erlaubt ist, was i. d. R. nicht der Fall ist. Ausnahme: Die Revisionsbegründungsfrist nach § 120 FGO ist verlängerungs...mehr

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Fristen und Termine / 1.2 Behördliche Fristen

Sie werden vom Finanzamt im Einzelfall bestimmt. Möglich ist auch eine behördliche Frist bzw. Fristverlängerung durch eine Allgemeinverfügung. Die Fristen können – auch rückwirkend oder gegen Sicherheitsleistung – nach § 109 AO verlängert werden. Sie sind i. d. R. keine Ausschlussfristen (Ausnahme s. u.), können aber bei Nichteinhaltung ggf. das Entstehen von Nachteilen nich...mehr

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Fristen und Termine / 1.3.2 Das Ende einer Frist

Das Ende einer Frist hängt von deren Dauer ab, die in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren bemessen sein kann. Eine nach Tagen bestimmte Frist endet nach § 108 Abs. 1 AO bzw. § 188 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Solche Fälle sind allenfalls bei behördlichen Fristen denkbar und dürften auch kaum Bedeutung haben. Beträgt eine Frist einen Monat (oder mehrere...mehr

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Fristen und Termine / 1.4.4 Beweis des rechtzeitigen Zugangs

Der Steuerpflichtige hat die objektive Beweislast dafür, dass das Schriftstück fristwahrend beim Finanzamt bzw. Gericht zugegangen ist. Einen besonderen Beweiswert hat der Eingangsstempel des Finanzamts und des Gerichts. Es handelt sich bei ihm um eine öffentliche Urkunde i. S. d. § 418 Abs. 1 ZPO, deren Richtigkeit nur mit dem vollen Gegenbeweis widerlegt werden kann.[1]mehr

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Fristen und Termine / 2 Termine

Sie kommen vor, wenn ein Steuerpflichtiger (oder ein Dritter) vom Finanzamt zum Erscheinen an Amtsstelle zu einem bestimmten Zeitpunkt aufgefordert wird[1] oder wenn das Gericht zur mündlichen Verhandlung oder zum Erörterungstermin lädt.[2] In allen Fällen ist eine Verlegung des Termins auf Antrag möglich. Bei der Säumnis eines Termins gibt es keine Wiedereinsetzung in den v...mehr

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Fristen und Termine / 1.4.3 Fristberechnung bei Telefax

Die Fristwahrung durch Übermittlung eines Schriftsatzes mit Telefax ist bei allen Fristen möglich, auch beim Finanzgericht, z. B. bei Erhebung einer Klage. Die Frist ist gewahrt, wenn das Telefax vor 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist vollständig beim Finanzamt bzw. Gericht durch das Empfangsgerät aufgenommen worden ist. Geht die letzte Seite mit der Unterschrift erst nac...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 97 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines [Rdn 1521]

Rdn 1522 Literaturhinweise: Bernd, Neue Tendenzen im Recht der Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen, StraFo 2003, 112 Büttner, Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, 1996 Burhoff, Wiederaufleben von Zwangsmaßnahmen bei Rechtskraftdurchbrechung. StRR 2007, 15 ders., Die Abrechnung förmlicher und formloser Rechtsbehelfe in Straf- und Bußgeldverfahren, AGS 2023,...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 67 JGG-Besonderheiten, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 1017]

Rdn 1018 Literaturhinweise: Fünfsinn, Die Auslegung des Begriffs "ohne Verschulden" bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 StPO), NStZ 1985, 486 s. die Hinw. bei → JGG-Besonderheiten, Allgemeines, Teil A Rdn 603 → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1523. Rdn 1019 1. Für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten gem. § 2 Abs. 2 JGG...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 99 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Verfahren [Rdn 1542]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 100 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Voraussetzungen [Rdn 1555]

Rdn 1556 Literaturhinweise: Allgaier, Postalische Briefverzögerung im Rechtsverkehr – Rechtliche Bedeutung der Brieflaufzeiten, JurBüro 2012, 396 Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not, ZAP F 22, S. 921 s.a. die Hinw. bei → Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Allgemeines, Teil B Rdn 1521. Rdn 1557 1. Nach § 44 Abs. 1 ist auf Antrag...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 98 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1527]

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Teil A: Rechtsmittel / 9 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Wiedereinsetzung [Rdn 92]

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Teil A: Rechtsmittel / 26 Berufung, Verwerfung durch AG, Unzulässigkeit [Rdn 354]

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Teil A: Rechtsmittel / 147 Revision, Begründung, Frist [Rdn 2066]

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Teil A: Rechtsmittel / 144 Revision, Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts [Rdn 2040]

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Teil A: Rechtsmittel / 76 Rechtsbeschwerde, Frist [Rdn 1124]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 41 Klageerzwingungsverfahren, Antrag, Allgemeines [Rdn 521]

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zfs 09/2024, Verbot für den... / 2 Aus den Gründen: “…

[17] Die nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zulässige Berufung ist begründet. Auf dem fraglichen Streckenabschnitt besteht keine qualifizierte Gefahrenlage, die die von der Bekl. angeordnete Maßnahme rechtfertigen würde. Das Verbot für den Radverkehr ist daher rechtswidrig und verletzt den Kl. in seinen Rechten. [18] 1. Klage und Berufung sind zulässig. [19] a) Dem Kl....mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 153 Revision, Einlegung, Frist [Rdn 2126]

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Teil C: Außerordentliche un... / 73 Verfassungsbeschwerde, Frist [Rdn 1126]

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Teil A: Rechtsmittel / 6 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Wiedereinsetzungsantrag des Antragsgegners

Rz. 93 Hat der Antragsgegner die Einspruchsfrist versäumt, kommt für ihn nur noch ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung ist erforderlich, wenn eine der in § 233 ZPO genannten Fristen versäumt wurde. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Antragsgegner die Frist unverschuldet nicht eingehalten hat.[80] Die Wiederei...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 130 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Wahlmöglichkeit [Rdn 1840]

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Teil C: Außerordentliche un... / 64 Verfassungsbeschwerde, Begründung, rechtliches Gehör [Rdn 999]

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Teil A: Rechtsmittel / 95 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Belehrung, Mängel [Rdn 1365]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 48 Wiedereinsetzungsverfahren, Abrechnung [Rdn 656]

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Teil A: Rechtsmittel / 105 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Protokoll der Geschäftsstelle [Rdn 1515]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 57 Strafbefehl, Einspruch [Rdn 756]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 27 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, Frist [Rdn 358]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 359 Literaturhinweise: s. die Hinw....mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 21 Menschenrechtsbeschwerde, Rechtswegerschöpfung [Rdn 250]

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Teil D: Vergütung und Kosten / 40 Vergütungsfestsetzung, Beschwerde [Rdn 488]

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FF 09/2024, Abgrenzung von ... / 1 Gründe:

A. [1] Die Antragstellerin wendet sich gegen die Verwerfung ihrer Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist. [2] Die Beteiligten sind chinesische Staatsangehörige und haben im Jahr 1988 geheiratet. Die Antragstellerin hat vor dem Volksgericht des Bezirks C. der Stadt Peking die Scheidung der Ehe begehrt. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens haben die Beteil...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 73 Rechtsbeschwerde, Einlegung [Rdn 1087]

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Teil A: Rechtsmittel / 36 Beschwerde, sofortige Beschwerde [Rdn 550]

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / E. Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Rz. 17 Liegt gegen den Beklagten bereits eine Entscheidung in Form eines Versäumnisurteils (oder einem diesem gleichgestellten Vollstreckungsbescheid) vor, weil er verpasst hat, sich innerhalb der Notfrist von zwei Wochen gegen die Klage zu verteidigen (oder gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen), oder weil er zu dem Termin zur mündlichen Verhandlung nicht (rechtze...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 142 Revision, Allgemeines [Rdn 2009]

Rdn 2010 Literaturhinweise: Amelunxen, Die Revision der Staatsanwaltschaft, 1980 Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz?, StRR 2014, 404 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren, StV 1997, 488 ders., Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 ders., Was darf das Revisionsgericht, ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 99 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1401]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1402 Literaturhinweise...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 151 Revision, Einlegung, Allgemeines [Rdn 2107]

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Teil A: Rechtsmittel / 88 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Auslegung/Umdeutung [Rdn 1311]

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Teil A: Rechtsmittel / 137 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Gemeinschaftseinrichtung [Rdn 1920]

Rdn 1921 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1850. Rdn 1922 1. Auch bei Ersatzzustellung in Gemeinschaftseinrichtungen muss feststehen, dass der Zustellungsadressat dort tatsächlich wohnt (OLG Köln NStZ-RR 2008, 379); bei einer Obdachlosenunterkunft setzt dies nicht das Übernachten voraus (OLG Hamm, Beschl. v. ...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 10. Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Rz. 59 Ist der Mandant prozesskostenhilfebedürftig, ist ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellen, in welchem die hinreichenden Erfolgsaussichten für die Berufung darzulegen sind, §§ 114 Abs. 1 S. 1, 119 Abs. 1 S. 2 ZPO. Die Begründung des Antrags braucht aber den Anforderungen von § 520 Abs. 3 S. 2 ZPO nicht zu entsprechen. Wird Prozesskostenhilfe bewilli...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 84 Rechtsbeschwerde, Zulassung [Rdn 1252]

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Teil A: Rechtsmittel / 55 JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 809]

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Teil A: Rechtsmittel / 122 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Erklärung [Rdn 1741]

Rdn 1742 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Verzicht, Allgemeines, Teil A Rdn 1736. Rdn 1743 1. Sehr häufig erfolgt der Rechtsmittelverzicht in der Praxis einfach dadurch, dass der Rechtsmittelbefugte die Einlegungsfrist des Rechtsmittels verstreichen lässt (konkludenter Verzicht); andernfalls, z.B. in der HV, wird der Verzicht ausdrücklich erkl...mehr

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Teil D: Vergütung und Kosten / 24 Kostenfestsetzungsbeschluss, Erinnerung [Rdn 312]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 59 Strafbefehl, Inhalt [Rdn 803]

Rdn 804 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 730. Rdn 805 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor. Die Vorschrift orientiert sich z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1) und z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3). In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung von ...mehr