Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.5 Nutzungsdauer bei GWG

Bei Wirtschaftsgütern i. S. d. § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG (sog. GWG), die im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage sofort abgesetzt werden, spielt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer keine Rolle, wenn von der Sofortabschreibung Gebrauch gemacht wird. Entsprechendes gilt für Wirtschaftsgüter, die unter Verdrängung des § 7 EStG in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.4 Einigung auf eine bestimmte Nutzungsdauer

Prinzipiell kann das Finanzamt die AfA-Sätze in jedem Steuerabschnitt neu ermitteln, ohne an die Ermittlungen für die Vorjahre gebunden zu sein.[1] Einigen sich Finanzamt und Steuerpflichtiger jedoch auf eine bestimmte Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts, ist das Finanzamt daran grundsätzlich für die Dauer des Wirtschaftsguts gebunden.[2] Wenn sich später herausstellt, dass ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 1.1 Inhalt des Abschreibungsplans

Zur Durchführung einer planmäßigen Abschreibung i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB ist es erforderlich, dass im ersten Jahr der Nutzung ein Abschreibungsplan erstellt wird. Dieser muss Angaben über die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, einen eventuellen Restwert, die voraussichtliche Nutzungsdauer sowie die Wahl der Abschreibungsmethode enthalten.[1] In der Praxis wer...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 1.2 Abschreibungsbesonderheiten beim Geschäfts- oder Firmenwert

Nach § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB gilt der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand (Fiktion). Für ihn besteht also eine Aktivierungspflicht. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ist nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB planmäßig über seine betriebliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Das Aktivierungsgebot bezieht si...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / Zusammenfassung

Überblick Das Gebot der Planmäßigkeit gebietet die Abschreibung nach Maßgabe eines Abschreibungsplans, der vor Vornahme der ersten Abschreibung festgelegt werden muss. Für jeden einzelnen Vermögensgegenstand muss vor Beginn der ersten Abschreibung entsprechend dem Grundsatz der Einzelbewertung ein bestimmter Plan aufgestellt werden, der die rechnerischen Grundlagen der jährl...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.2 Vermutung der Richtigkeit

Die amtlichen AfA-Tabellen haben zunächst die Vermutung der Richtigkeit für sich, ohne dass sie jedoch für die Gerichte bindend wären.[1] Die AfA-Tabellen sind anzuwenden, soweit sie nach der Einschätzung des FG den Einzelfall vertretbar abbilden. Für das Finanzamt haben sie den Charakter einer Dienstanweisung. Für den Steuerpflichtigen handelt es sich um das Angebot der Ver...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.4.3 Freiberuflicher Praxiswert – Nutzungsdauer zwischen 3 und 5 Jahren

Unter dem Praxiswert versteht man den Mehrwert, den eine freiberufliche Praxis aufgrund der Gewinnaussichten über den Substanzwert des übrigen Betriebsvermögens hinaus hat. Der Praxiswert unterscheidet sich vom Geschäftswert durch seine besondere Personenbezogenheit. Auf den freiberuflichen Praxiswert ist die für den Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbebetriebs geltende ...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.2 Die Nutzungsdauer muss geschätzt werden

I. d. R. steht die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsguts nicht fest. Für die Bemessung der AfA ist dann die voraussichtliche "Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung"[1] nach den Gegebenheiten des konkreten Betriebs bzw. nach den tatsächlichen Verhältnissen beim einzelnen Steuerpflichtigen unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls zu schätzen.[2] Die zu...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.3.1 Die Technische Nutzungsdauer: Durch technischen Verbrauch bestimmt

Die technische Nutzungsdauer umfasst den Zeitraum, in dem sich das Wirtschaftsgut technisch verbraucht. Technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer fallen i. d. R. zusammen. Entsprechen sich die wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer nicht, können sich die Steuerpflichtigen auf die für sie günstigere Alternative berufen.[1] Ist also die wirtschaftliche Nutzungsdauer a...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / 4. Klimaschutz-Investitionsprämie für bewegliche Wirtschaftsgüter

Der vorliegende Entwurf sieht im Rahmen eines (eigenständigen) Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Investitionen in den Klimaschutz (Klimaschutz-Investitionsprämiengesetz [Klimaschutz-InvPG]) die Einführung einer gewinnunabhängigen Investitionsprämie vor, die im Rahmen früherer Ankündigungen auch als sog. "Super-AfA" bezeichnet wurde. a) Anwendungsbereich und Förderzeitra...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / a) Anwendungsbereich und Förderzeitraum

Einen Anspruch auf Gewährung der Investitionsprämie sollen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige i.S.d. EStG und KStG haben, soweit sie steuerpflichtige (Gewinn-)Einkünfte i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-3 EStG aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielen und nicht von der Besteuerung befreit sind. Auch müssen die weiteren Voraussetzun...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / d) Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionsprämie

Die Investitionsprämie unterliegt nicht sofort, sondern erst infolge der Minderung der Abschreibungen für das Wirtschaftsgut der Besteuerung. Wurden die Anschaffungs-/Herstellungskosten einer begünstigten Investition in der Bemessungsgrundlage nach § 4 Abs. 2 Klimaschutz-InvPG-E berücksichtigt, soll die AfA nach § 7 EStG für die begünstigte Investition – mithin die begünstig...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / e) Weitere Änderungen im EStG

Neben den bereits genannten Änderungen sieht der Referentenentwurf u.a. die folgenden Änderungen im EStG vor: Einführung einer Steuerfreigrenze i.H.v. 1.000 EUR für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung (§ 3 Nr. 73 EStG-E). Es besteht eine Steuerpflicht auf Antrag, wenn die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Ausgaben die Einnahmen üb...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / aa) Lieferung von Mieterstrom durch Vermietende als Anlagenbetreiber

Beispiel 1 Die vermietende Person eines Gebäudes betreibt eine Solaranlage auf dem Dach des Gebäudes und liefert den vor Ort erzeugten Strom gegen Entgelt an die Mietenden und den überschüssigen Strom gegen Entgelt an den Netzbetreiber. Vertrag mit Energieversorgungsunternehmen muss Zusatzstrom beinhalten: Der Mieterstromvertrag muss die umfassende Versorgung der Mietenden mit ...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / dd) Lieferung von Mieterstrom durch einen Dritten (Vermietung der Solaranlage)

Beispiel 4 Die vermietende Person eines Gebäudes installiert auf dem Dach des Gebäudes eine Solaranlage. Anschließend vermietet sie die Solaranlage an einen Dritten. Letzterer schließt mit den Mietenden einen Mieterstromvertrag und liefert auch den vor Ort erzeugten Strom. Die Mietenden zahlen dem Dritten ein Entgelt. Die vermietende Person hat die Solaranlage nicht in eigen...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / cc) Lieferung von Mieterstrom durch einen Dritten (Vermietung einer Dachfläche)

Beispiel 3 Die vermietende Person eines Gebäudes überlässt einem Dritten gegen Entgelt eine Dachfläche des Gebäudes zur Installation und zum Betrieb einer Solaranlage. Der Dritte installiert und betreibt die Solaranlage. Er schließt mit den Mietenden einen Mieterstromvertrag und liefert auch den vor Ort erzeugten Strom. Die Mietenden zahlen dem Dritten ein Entgelt. Überlassun...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / b) Umfang der Förderung

Zum förderfähigen Aufwand sollen nach § 4 Abs. 1 Klimaschutz-InvPG-E die nachgewiesenen Anschaffungs-/Herstellungskosten sowie die vor dem 1.1.2028 entstandenen Teilherstellungskosten und geleisteten Anzahlungen auf Anschaffungskosten einer begünstigten Investition im Förderzeitraum gehören. Beachten Sie: Anschaffungs-/Herstellungskosten für Investitionen, die im Rahmen ande...mehr

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Wann liegt die Nutzung einer Immobilie zu "eigenen Wohnzwecken" vor? (estb 2023, Heft 8, S. 315)

Übersicht der jüngeren Rechtsprechung zu privaten Veräußerungsgeschäften bei Grundstücken Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich[*] Die Frage, ob es sich bei der Veräußerung einer Immobilie um ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft handelt, beschäftigt Steuerpflichtige und die Finanzgerichtsbarkeit regelmäßig, was möglicherweise auch mit dem starken Anstieg des Preis...mehr

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Referenten-Entwurf für ein ... / c) Verfahrensfragen

Entstehung des Anspruchs: Der Anspruch auf die Klimaschutz-Investitionsprämie soll nach § 5 Abs. 2 Klimaschutz-InvPG-E grundsätzlich im Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung der begünstigten Investitionen, für vor dem 1.1.2028 entstandene Teilherstellungskosten oder geleistete Anzahlungen auf Anschaffungskosten einer begünstigten Investition am 31.12.2027 entstehen. Antragstellu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Zufluss durch Übertragen von Vermögenswerten

1. Übertragung von Geld- und Sachleistungen Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitslohn wird gewöhnlich in > Geld bezahlt und fließt zu bei der – heutzutage eher unüblich gewordenen – Übergabe von Bargeld ("Lohntüte"); bei Überweisung auf ein Bankkonto des ArbN mit der Gutschrift auf dem Konto (BFH 100, 512 = BStBl 1971 II, 97), auch wenn die Wertstellung auf einen späteren...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ausstattung

Rz. 65 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Das grundsätzlich bestehende Abzugsverbot für das häusliche Arbeitszimmer erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Ausstattung (§ 4 Abs 5 Satz 1 Nr 6b Satz 1 iVm § 9 Abs 5 Satz 1 EStG; > Rz 2/1). Davon gilt nur dann eine Ausnahme, wenn auch die Aufwendungen für das Arbeitszimmer selbst abgezogen werden dürfen (> Rz 1) oder es sich um > Arbei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Andere Gestaltungen

Rz. 22 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Nach § 7d SGB IV sind die Wertguthaben nach den Vermögensanlagevorschriften der SV-Träger (§§ 80ff SGB IV) verzinslich anzulegen und nach § 7e SGB IV gegen das Risiko der Insolvenz des ArbG abzusichern. Zum Zeitpunkt der planmäßigen Inanspruchnahme des Wertguthabens muss ein Rückfluss mindestens in Höhe der dem Wertguthabenkonto zugeführten ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Nutzung durch mehrere Personen/Drittaufwand

Rz. 71 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer gemeinsamen Nutzung des Arbeitszimmers durch mehrere Personen/die Eheleute ist für jede Person getrennt zu prüfen, ob bzw in welchem Umfang WK zu berücksichtigen sind. Jede Person kann grundsätzlich die von ihr getragenen Aufwendungen abziehen. Auf den jeweiligen Nutzungsumfang kommt es nicht an (BFH 256, 150 = BStBl 2017 II, 941)....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gesetzeskonkurrenzen

Rz. 53 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 § 33a EStG ist nicht anwendbar,mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Verzicht des Arbeitgebers auf Ansprüche gegen den Arbeitnehmer

Rz. 18 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Verzichtet der ArbG darauf, die bei einer > Außenprüfung nacherhobenen Beträge für LSt sowie ggf KiSt und SolZ vom ArbN zurückzufordern, so fließt der darin liegende geldwerte Vorteil dem ArbN in dem Kalenderjahr zu, in dem der ArbG an das FA zahlt (BFH 172, 472 = BStBl 1994 II, 197; > Übernahme der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Rz 4); zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Zufluss durch Verrechnung

Rz. 20 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Rechnet der ArbG gegenüber dem ArbN mit einer fälligen Gegenforderung auf, fließt der Arbeitslohn im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung zu (vgl BFH/NV 2007, 1315). Anders nimmt EFG 1986, 229 Zufluss bereits in dem Zeitpunkt an, in dem sich Forderung und Gegenforderung erstmals aufrechenbar gegenüberstehen. Ergänzend > Aufrechnung. Vorschussw...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Bedürftigkeit – Ermittlungsschema

Rz. 105 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur gesetzlichen Unterhaltspflicht iSv § 33a Abs 1 EStG gehört die ‚Bedürftigkeit’. Unterhaltsberechtigt ist nämlich nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (vgl § 1602 Abs 1 BGB). Auf der ‚Bedürftigkeit’ beruht wiederum die ‚Zwangsläufigkeit’, die seine Zuwendungen für den Stpfl nur in notwendigem und angemessenem Umfang zu Ag...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Übertragung und Bestehen von Leistungsansprüchen und Rechten

Rz. 13 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ein geldwerter Vorteil fließt bei bloßer Begründung eines Leistungsanspruchs des ArbN gegen den ArbG noch nicht zu (> Rz 6). Gibt der ArbG dem ArbN einen Gutschein zum Bezug von Waren aus dem eigenen Betrieb, fließt ein geldwerter Vorteil (Sachbezug) erst mit dem Bezug der Ware zu. Anders ist es aber, wenn der Gutschein bei einem Dritten ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bedeutung des Zuflusses von > Einnahmen für die Besteuerung: Grundsätzlich gilt für die Überschusseinkünfte, dass die innerhalb eines Kalenderjahres (VZ) zugeflossenen > Einkünfte die > Bemessungsgrundlage für die Veranlagung der ESt sind. Der Zufluss bestimmt also rechtstechnisch eine Voraussetzung für die > Abschnittsbesteuerung . Wird die E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Übertragung von Geld- und Sachleistungen

Rz. 10 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Arbeitslohn wird gewöhnlich in > Geld bezahlt und fließt zu bei der – heutzutage eher unüblich gewordenen – Übergabe von Bargeld ("Lohntüte"); bei Überweisung auf ein Bankkonto des ArbN mit der Gutschrift auf dem Konto (BFH 100, 512 = BStBl 1971 II, 97), auch wenn die Wertstellung auf einen späteren Zeitpunkt lautet (EFG 2002, 245). Die Grun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Aufwendungen für den Unterhalt und eine etwaige Berufsausbildung

Rz. 55 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Begünstigt sind Aufwendungen für den Unterhalt und (oder) die Berufsausbildung des Empfängers. Aufwendungen sind > Aufwand, dh alle Güter in Geld oder Geldeswert (Sachleistungen). Eine wirtschaftliche Belastung iS eines verbleibenden wirtschaftlichen Nachteils wird nicht (mehr) unbedingt vorausgesetzt (vgl BFH 150, 41 = BStBl 1987 II, 629). B...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.2 Besonderheiten der Anlagenentwicklungsrechnungen für immaterielle Vermögenswerte

Rz. 46 Für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte (z. B. Software, Entwicklungskosten, Mastertonträger oder Masterfilme) besteht nach IFRS grundsätzlich[1] eine Aktivierungspflicht, sofern die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind:[2] technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswertes, damit er genutzt oder verkauft werden kann, Absicht d...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 5.3.2 Zurechnung von gemeinschaftlichen Vermögenswerten und Schulden sowie Ergebnisrechnungsposten

Rz. 146 Bei der Zurechnung von Abschlussposten auf die Segmente ergeben sich in zweifacher Hinsicht Freiräume, die aufgrund vorhandener Gestaltungsspielräume nicht zu eindeutigen Ergebnissen führen und damit einen anhand der offengelegten Zahlen durchgeführten Wirtschaftlichkeitsvergleich beeinträchtigen. Rz. 147 Die Abschlussposten sind auf die operativen Segmente – sowohl b...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1 Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen

4.1.1 Anlagenspiegel Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separat von den übrigen Anlagenzugängen darzustellen. Dageg...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.2 Finanzvermögen

Rz. 54 IFRS 9 untergliedert die finanziellen Vermögenswerte in 4 Kategorien von finanziellen Vermögenswerten (ausgenommen Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen, die auch weiterhin in den Regelungsbereich des IAS 27, IFRS 11 bzw. IAS 28 fallen): die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Ve...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.3 Rücklage für Zeitwertbewertung

Rz. 75 Die Rücklage für Zeitwertbewertung schließt sowohl die erfolgsneutralen Bewertungsergebnisse aus der Zeitwertbewertung der erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten nach IFRS 9. Kapitel 4.1.2A als auch die ebenfalls erfolgsneutral erfassten Bewertungsergebnisse aus dem effektiven Teil von Cashflow-Hedges ein. Gleiches gilt bei A...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.1.2 Neubewertungsrücklage

Rz. 72 Nach IAS 16.31 sowie 38.75 hat ein nach IFRS bilanzierendes Unternehmen das Wahlrecht, Vermögenswerte des Sachanlagevermögens sowie des immateriellen Vermögens im Falle eines aktiven Marktes für letztgenannte Vermögenswerte zu den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder erfolgsneutral zum Neubewertungsbetrag anzusetzen.[1] Darüber hinaus kann die Neube...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.6.2.2 Aufgabe von Geschäftsbereichen

Rz. 106 IFRS 5 schreibt sowohl für die zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen als auch für die aufgegebenen Geschäftsbereiche zahlreiche Angaben im Anhang zum IFRS-Abschluss vor. Die bilanzbezogenen Angabepflichten zu den zur Veräußerung gehaltenen langfristigen Vermögenswerten und Veräußerungsgruppen lassen sich dadurch abbilden, inde...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.141); Überleitung des beizuleg...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.5.1 Bestandteile des Steueraufwands und -ertrags

Rz. 85 Nach IAS 12.79 sind die Hauptbestandteile des Steueraufwands und Steuerertrags getrennt anzugeben. IAS 12.80 enthält eine beispielhafte, jedoch nicht abschließende Aufzählung der Komponenten des Steueraufwands und Steuerertrags. Diese Hauptbestandteile des Steueraufwands lassen sich hinsichtlich der Art nach in die tatsächlichen und die latenten Ertragsteuern (aus tem...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden

Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzierung und Bewertung, z. B. im Rahmen eines Workshops, zu ermitteln. Teilnehmer dieses Workshops sollten Führungskräfte und Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens des auf IFRS umstellenden Unternehmens sowie externe Berater mit Erfahrung in entsprechenden Umstellungsprojekten sein.[1] Zweckmä...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.4 Leasingverhältnisse

Rz. 51 IFRS 16 schreibt für die Bilanzierung der Leasingverhältnisse beim Leasingnehmer im Grundsatz die Anwendung eines einheitlichen Leasingbilanzierungsmodells (single lessee accounting model) vor. Zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung eines Leasingverhältnisses bildet der Leasingnehmer dieses durch die Aufnahme eines Nutzungsrechts (sog. Right-of-use-Asset bzw. RoU-Ass...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.3.1.2 Berichtsgrößen zur Bilanz

Rz. 86 Segmentvermögen Sofern das Segmentvermögen intern regelmäßig dem obersten Entscheidungsgremium berichtet wird, ist das Segmentvermögen im Rahmen der externen Segmentberichterstattung nach IFRS 8 anzugeben.[1] Entsprechend dem management approach wird der Umfang des Segmentvermögens in IFRS 8.26 nicht festgelegt. Vielmehr ist nach IFRS 8.26 Satz 1 in der Segmentberichte...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.4.2 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Rz. 84 Die Eigenkapitalveränderungsrechnung, welche die in IAS 1.106 aufgeführten Anforderungen erfüllt, hat folgende Gestalt:[1]mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.3 Aufstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz

Rz. 13 In der 3. Phase ist auf Basis eines vorliegenden HGB-Jahresabschlusses eine Eröffnungsbilanz nach IFRS zu erstellen.[1] Diese Stufe bildet zugleich einen Teil des Ergebnisses der ersten beiden Phasen ab. Grundlage für die erstmalige Erstellung einer IFRS-Eröffnungsbilanz ist IFRS 1. Nach der Grundregel des IFRS 1.7 ist in der IFRS-Eröffnungsbilanz so zu bilanzieren, a...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.2 Ermittlung des Informationsbedarfs

Rz. 6 Bei zahlreichen in der Phase 1 identifizierten zwingenden und möglichen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden wird das Unternehmen feststellen, dass man zur Quantifizierung der Bilanzierungs- und Bewertungsunterschiede eine Vielzahl von Informationen (in der 1. Phase primär quantitative Informationen) benötigt, die nur teilweise durch das auf einer HGB-Finanzbuchh...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.4.2 Geografische Angaben

Rz. 110 Für geografische Segmente sind nach IFRS 8.33 folgende Informationen erforderlich: Segmenterlöse mit Externen: Hierbei ist zumindest zwischen Inlands- und Auslandsumsätzen zu unterscheiden. Darüber hinaus sind betragsmäßig bedeutsame Staaten jeweils separat unter Angabe der Segmenterlöse anzugeben. Weiterhin ist darzulegen, nach welchen Prinzipien die Zuordnung von Se...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 2.3.1 Autonomieansatz vs. Disaggregationsansatz

Rz. 17 Nach dem gewählten Bezugsobjekt für die Datenermittlung auf Segmentebene kann man den autonomous entity approach (Autonomieansatz) und den disaggregation approach (Disaggregationsansatz) unterscheiden. Dem Autonomieansatz liegt die Fiktion wirtschaftlicher Selbstständigkeit der einzelnen Segmente zugrunde. Dies bedeutet, dass im Falle des Vorliegens von Verbundbeziehun...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.1.1 Anlagenspiegel

Rz. 43 Wegen des bei IFRS vorgeschriebenen getrennten Ausweises planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen für das Anlagevermögen sowie seiner bedeutenden Kategorien[1] bietet sich eine Trennung der Abschreibungen im Kontennachweis an. Weiterhin sind Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen separat von den übrigen Anlagenzugängen darzustellen. Dagegen müssen die Abgäng...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 4.3.1.3 Berichtsgrößen zur Kapitalflussrechnung

Rz. 93 IFRS 8 schreibt als einzige Berichtsgröße, die sich unmittelbar auf die Kapitalflussrechnung bezieht, die Angabe der Investitionen in das langfristige Vermögen vor. In Abweichung vom ansonsten geltenden management approach [1] grenzt IFRS 8.24 b) folgende Zugänge von den zu segmentierenden Investitionen aus: Finanzinstrumente, aktive latente Steuern, Vermögenswerte aus...mehr