Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Schulden und sonstige Abzüge

Rz. 488 [Autor/Stand] Gemäß § 95 Abs. 1 BewG umfasst das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbebetriebs i.S.d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Nach § 103 Abs. 1 BewG werden Schulden und sonstige Abzüge, die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betriebsvermögen gehören, grundsätzlich berücksichtigt, soweit sie mit der Ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 141 [Autor/Stand] Als Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens kommen bei Freiberuflern vor allem in Betracht: Büroeinrichtungen, Maschinen, Datenverarbeitungsanlagen, PC, Instrumente und Geräte, Forderungen und Guthaben aus freiberuflichen Leistungen sowie möglicherweise der Praxiswert. Zur Frage der Zugehörigkeit eines nur teilweise für freiberufliche Zwecke genutzten Gr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Ausländisches Betriebsvermögen

Rz. 585 [Autor/Stand] Das ErbStG unterscheidet zwischen inländischem und ausländischem Betriebsvermögen. Nach § 12 Abs. 5 ErbStG ist das inländische Betriebsvermögen, für das ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG festzustellen ist, mit dem auf den Bewertungsstichtag (§ 11 ErbStG) festgestellten Wert anzusetzen. Dieser ist über die in § 12 Abs. 5 ErbStG angelegte Verwe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Erbbauzinsansprüche und -verpflichtungen

aa) Ertragsteuerrecht Rz. 458 [Autor/Stand] Erbbauzinsansprüche und -verpflichtungen werden in der Steuerbilanz nicht berücksichtigt; denn das Erbbaurechtsverhältnis stellt sich ertragsteuerrechtlich als schwebendes Geschäft dar mit der Folge, dass grundsätzlich weder der Erbbauzinsanspruch zu aktivieren noch die Erbbauzinsverpflichtung zu passivieren sind.[2] Folglich führt ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Bewertungsrechtliche Beurteilung bis 31.12.2008

Rz. 466 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des Betriebsvermögens waren die Erbbauzinsansprüche, aber auch die Erbbauzinsverpflichtungen, zusätzlich zu den Posten in der Steuerbilanz anzusetzen (§ 95 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 BewG a.F.). Der Ansatz des Kapitalwerts der Erbbauzinsen beruhte auf der Überlegung, dass das Recht auf die Erbbauzinsen nach der Sonderregelung in § 92 Abs. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / g) Abgrenzung des Gewerbebetriebs zur Land- und Forstwirtschaft

Rz. 180 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des (gewerblichen) Betriebsvermögens zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen hat zunächst schon deswegen wesentliche Bedeutung, weil sich die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach völlig anderen Regeln vollzieht als die Bewertung des (gewerblichen) Betriebsvermögens. So gelten für die Bewertung des land- und fo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 20 [Autor/Stand] § 95 BewG in seiner vor 1993 maßgebenden Fassung entsprach in seinem Wortlaut § 54 BewG vom 16.10.1934.[2] Rz. 21 [Autor/Stand] Eine § 95 Abs. 1 BewG bis 1992 entsprechende Regelung war vor dem BewG 1934 schon in § 26 Abs. 1 Satz 1 BewG 1925 und in § 26 Abs. 1 Satz 1 BewG 1931 enthalten. Der Vorschrift des § 95 Abs. 2 BewG bis 1992 entsprachen § 26 Abs. 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeines

aa) Rechtslage für Stichtage vom 1.1.1993 bis 31.12.2008 Rz. 373 [Autor/Stand] Für Besteuerungszeitpunkte ab 1.1.1993 bis 31.12.2008 waren grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Anlage- und Umlaufvermögens sowie alle sonstigen aktiven Ansätze aus der Steuerbilanz in die Vermögensaufstellung zu übernehmen. Hierzu gehörten auch die (entgeltlich erworbenen) immateriellen Wirtsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Betriebsvorrichtungen und deren Abgrenzung von den Betriebsgrundstücken

Rz. 413 [Autor/Stand] Der Wert eines Betriebsgrundstücks umfasst den Grund und Boden, das Gebäude, die sonstigen Bestandteile, das Zubehör und die Außenanlagen. Betriebsvorrichtungen werden dagegen bei der Bewertung des Grundstücks ausgeschieden und sind somit nicht im Grundstückswert enthalten. Ertragsteuerlich rechnen die Betriebsvorrichtungen zu den beweglichen Wirtschaft...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Ausgleichsposten im Fall der Organschaft (§ 95 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F.)

aa) Rechtslage bis 31.12.2008 Rz. 444 [Autor/Stand] Im Fall der Organschaft wurden bei dem Organträger Ausgleichsposten gebildet, wenn die Organgesellschaft aus ihrem Jahresüberschuss Beträge in eine Gewinnrücklage einstellt oder steuerlich nicht anzuerkennende stille Reserven bildet.[2] Der Zweck dieser Ausgleichsposten bestand darin, eine Doppelbesteuerung bzw. eine Nichtbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Betriebsgrundstücke (§ 99 BewG)

Rz. 405 [Autor/Stand] Nach Streichung des § 99 Abs. 2 BewG a.F. durch Art. 2 Nr. 7 ErbStRG v. 24.12.2008[2] ist für die Behandlung von Grundstücken als Betriebsvermögen (Betriebsgrundstücke) an das Ertragsteuerrecht anzuknüpfen. Grundstücke, die teilweise betrieblich und teilweise privat genutzt werden, sind nach ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen aufzuteilen.[3] Der Wert d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Allgemeines

Rz. 120 [Autor/Stand] § 95 Abs. 1 BewG bestimmt, dass das Betriebsvermögen alle Teile eines Gewerbetriebes i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG umfasst, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Nach der Begründung zur Regierungsvorlage zu § 95 BewG sollen grundsätzlich nur solche Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermögen zugerechnet werden, die auch bei d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Betriebsunterbrechung im engeren Sinne

Rz. 274 [Autor/Stand] Vergleichbare einkommensteuer- und bewertungsrechtliche Grundsätze wie zur Betriebsverpachtung im Ganzen, die letztlich als Unterfall der Betriebsunterbrechung im weiteren Sinne zu charakterisieren ist, gelten für den Fall der Betriebsunterbrechung im engeren Sinne. Eine solche Betriebsunterbrechung im engeren Sinn, bei der die Rechtsprechung ebenfalls ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Ertragsteuerrecht

Rz. 458 [Autor/Stand] Erbbauzinsansprüche und -verpflichtungen werden in der Steuerbilanz nicht berücksichtigt; denn das Erbbaurechtsverhältnis stellt sich ertragsteuerrechtlich als schwebendes Geschäft dar mit der Folge, dass grundsätzlich weder der Erbbauzinsanspruch zu aktivieren noch die Erbbauzinsverpflichtung zu passivieren sind.[2] Folglich führt die kapitalisierte Er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Land- und Forstwirtschaft kein Gewerbebetrieb

Rz. 554 [Autor/Stand] § 95 Abs. 3 BewG i.d.F. vor dem StÄndG 1992 ist unter redaktioneller Angleichung an den neu in das Bewertungsrecht eingeführten Begriff "Gewerbebetrieb" ansonsten unverändert ab 1.1.1993 als § 95 Abs. 2 BewG fortgeführt worden. Damit wird klargestellt, dass die Land- und Forstwirtschaft, wenn sie den Hauptzweck des Unternehmens bildet, nicht als Gewerbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Kapitalgesellschaften

Rz. 56 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Nr. 1 BewG bilden alle Wirtschaftsgüter, die inländischen Kapitalgesellschaften gehören, einen einzigen Gewerbebetrieb. Kraft ihrer Rechtsform werden die inländischen Kapitalgesellschaften als Gewerbebetriebe und ihr gesamtes Vermögen als Betriebsvermögen behandelt (zur entsprechenden Regelung im Ertragsteuerrecht vgl. § 8 Abs. 2 KStG). ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 113 [Autor/Stand] Die Bewertung des nach diesen Grundsätzen anzusetzenden Betriebsvermögens richtete sich unter dem Regime des bis zum 31.12.2008 anzuwendenden Rechts nach § 109 BewG a.F. Danach waren die aktiven und passiven Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich (§ 5 oder § 4 Abs. 1 EStG) ermittel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Betriebsverpachtung

Rz. 246 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.1992 wurde ein verpachtetes gewerbliches Unternehmen bewertungsrechtlich als gewerblicher Betrieb des Verpächters angesehen. Voraussetzung war, dass die Verpachtung die wesentlichen Betriebsgegenstände umfasste.[2] Ohne Belang für diese Beurteilung war, ob die Verpachtungstätigkeit mit wesentlichen Verwaltungsarbeiten des Verpächters verbu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 446 [Autor/Stand] § 95 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F., wonach Ausgleichsposten im Fall der Organschaft nicht anzusetzen waren, ist durch Art. 2 Nr. 5 ErbStRG v. 24.12.2008[2] mit Wirkung ab 1.1.2009 gestrichen worden, weil für diese Regelung im Hinblick auf das neue Bewertungsregime mit seiner grundsätzlichen Maßgeblichkeit des im Wege der Gesamtbewertungsmethode zu ermittelnde...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Bewertungsrechtliche Beurteilung ab 1.1.2009

Rz. 477 [Autor/Stand] Bereits durch Art. 18 Nr. 4 des Jahressteuergesetzes 2007[2] ist § 148 BewG neu gefasst worden. Allerdings ist die bisherige Regelung des § 148 Abs. 1 Satz 3 BewG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1997 inhaltlich unverändert in § 148 Abs. 6 BewG übernommen worden. Danach werden – in Übereinstimmung mit der ertragsteuerrechtlichen Behandlung – das Recht au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Sonderposten nach dem D-Mark-Bilanzgesetz

Rz. 496 [Autor/Stand] Bei Gewerbebetrieben, die Betriebsstätten sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern unterhalten, kann sich durch die Fortführung des Sonderverlustkontos, des Beteiligungsentwertungskontos und des Kapitalentwertungskontos – hierbei handelt es sich um Bilanzposten aus der DM-Eröffnungsbilanz für Betriebe oder Betriebsstätten in den neuen Bun...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / VI. Erbschaftsteuer

Für das Steuerrecht hat die EU-Erbrechtsverordnung keine Regelungen getroffen. Hier verbleibt es bei der bisherigen Gesetzeslage. Es kann also weiterhin zu einer Steuerpflicht in mehreren Ländern kommen. Wenn beispielsweise ein in Deutschland dauerhaft lebender US-amerikanischer Erblasser sein im Vereinigten Königreich belegenes Grundstück seiner in Spanien lebenden Tochter ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 103 [Autor/Stand] Nach der aktuellen Rechtslage wird der Grundsatz der Bestandsidentität zwischen dem ertragsteuerrechtlichen und dem bewertungsrechtlichen (erbschaft- und schenkungsteuerrechtlichen) Betriebsvermögen insbesondere durchbrochen bei 1. Gewinnansprüchen gegen eine beherrschte Gesellschaft als sonstigem Abzug bei der beherrschten Gesellschaft (§ 103 Abs. 2 Bew...mehr

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ZErb 01/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Boecken, Bewertung von Kunst im Recht, Fachbuch 2021, Dike Verlag, ...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 145 [Autor/Stand] Das Streben des Steuerpflichtigen muss darauf gerichtet sein, durch seine Tätigkeit einen Gewinn zu erzielen. Die Gewinnerzielungsabsicht braucht nicht Hauptzweck zu sein; es genügt, dass sie als Nebenzweck verfolgt wird.[2] Fehlt die Gewinnerzielungsabsicht, liegt keine gewerbliche Betätigung, sondern Liebhaberei vor.[3] Folglich liegt in diesen Fällen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Einkommensteuerrecht unterscheidet streng zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb (vgl. §§ 15 und 16 EStG) und solchen aus selbstständiger Arbeit (vgl. § 18 EStG). An diese Unterscheidung knüpft zwar auch das Bewertungsrecht an. Jedoch ordnet § 96 BewG ausdrücklich die Gleichbehandlung des den Freiberuflern (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG) und den Einnehme...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 21 [Autor/Stand] Die Vorschriften über die freien Berufe waren früher in § 26 Abs. 1 BewG 1925 bzw. in § 44 Abs. 1 BewG 1931 enthalten. Danach galt als Gewerbe i.S.d. BewG auch die freie und ähnliche selbständige Berufstätigkeit. Als Gewerbe galt jedoch nicht die Ausübung eines der reinen Kunst oder der reinen Wissenschaft gewidmeten Berufs oder Nebenberufs (§ 26 Abs. 1 ...mehr

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§ 3 Gesetz zur Umsetzung de... / 2. Bereitstellung personenbezogener Daten

Rz. 18 Die Vorschriften der §§ 327 ff. BGB – mithin deren Rechtsfolgen – sind nach § 327 Abs. 3 BGB in Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 Digitale-Inhalte-RL (nachstehende Rdn 21) auch auf Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Produkte anwendbar, bei denen der Verbraucher anstelle oder neben der Zahlung eines Preises (als Quasi-Bezahlung, [54] Bezahlungsv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage bis 31.12.2008

Rz. 444 [Autor/Stand] Im Fall der Organschaft wurden bei dem Organträger Ausgleichsposten gebildet, wenn die Organgesellschaft aus ihrem Jahresüberschuss Beträge in eine Gewinnrücklage einstellt oder steuerlich nicht anzuerkennende stille Reserven bildet.[2] Der Zweck dieser Ausgleichsposten bestand darin, eine Doppelbesteuerung bzw. eine Nichtbesteuerung im Fall der Veräuße...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / cc) Vermietung von Grundstücken und beweglichen Sachen

Rz. 164 [Autor/Stand] Die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken stellt regelmäßig bloße Vermögensverwaltung dar und führt zu Einkünften i.S.v. § 21 EStG.[2] Dabei ist die Mitüberlassung von Inventar i.d.R. unschädlich. Auch die Vermietung bzw. Untervermietung von möblierten Zimmern führt im Regelfall nicht zu gewerblichen Einkünften.[3] Nach dem BFH-Urteil v. 14.7.2016...mehr

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Landesgrundsteuergesetz Sac... / II. Verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab

Rz. 22 [Autor/Stand] Der nachfolgend aufgezeigte Prüfungsmaßstab orientiert sich streng an der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG. Für Art. 18 Abs. 1 SächsVerf gilt jedoch derselbe Maßstab, weil wortgleiche Grundrechte in den Landesverfassungen einheitlich und in Übereinstimmung mit den bundesverfassungsrechtlichen Grundrechten konkretisiert werden müssen (vgl. Ar...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 11 [Autor/Stand] Seit der ab 1.1.1993 anzuwendenden Neufassung des § 96 BewG durch Art. 13 Nr. 9 StÄndG 1992 vom 25.2.1992[2] erfasst die Vorschrift sämtliche freien Berufe i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Die frühere Ausklammerung der (selbstständigen) künstlerischen und wissenschaftlichen Betätigung entfiel (näher dazu Rz. 22). Rz. 12 [Autor/Stand] Daneben erfasst § 96 Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 120 [Autor/Stand] Das Betriebsvermögen ist grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Dasselbe gilt für den Wert eines Anteils am Betriebsvermögen an einer Personenvereinigung. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 BewG entsprechend (vgl. auch R B 109.1 ErbStR 2019). Rz. 121 [Autor/Stand] Der gemeine Wert wird grundsätzlich im Wege der Gesamtbewertun...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / VII. Ergebnis: Verzicht auf den Abzug einer tatsächlich nicht anfallenden Ertragsteuer

Die vorzugswürdige Lösung wäre somit, einen Abzug der Ertragsteuer (sowie der Spekulationssteuer) nur dann zuzulassen, wenn diese unvermeidbar ist bzw. tatsächlich zeitnah anfällt. In diesem Fall ist der Betrag, den der Ausgleichspflichtige aus dem Wert des Vermögensgegenstandes realisieren kann, auch nur der eingenommene Kaufpreis abzüglich der Steuer und abzüglich sonstige...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 1. Einführung

Wurde der Wert eines Unternehmens (oder eines sonstigen Vermögensgegenstandes) methodengerecht ermittelt, stellt sich die Frage, ob das bereits der endgültige Wert ist, den man im Zugewinnausgleich in die Bilanz des Endvermögens einzustellen hat. Der BGH und die h.M. verneinen dies mit dem Hinweis darauf, dass Zugewinnausgleich in Geld geschuldet werde. Deshalb sei auf den h...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 3. Parallele Wertungen im Familien- und Erbrecht

Meines Erachtens spricht viel dafür, in beiden Fallgruppen – Zugewinnberechnung und Pflichtteilsberechnung – dieselben Bewertungsmaßstäbe anzuwenden,[112] allerdings dahingehend, dass ein Steuerabzug in beiden Bereichen nur erfolgen sollte, wenn die Steuer tatsächlich anfällt. Die Parallelen zwischen Familien- und Erbrecht sind jedenfalls offensichtlich: Es besteht jeweils ei...mehr

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AGS 01/2022, Bestreitung de... / IV. Bedeutung für die Praxis

Das OLG Brandenburg hat in seiner vorliegenden Entscheidung in Anlehnung an die BGH-Rspr. zu Recht betont, dass eine hilfebedürftige Partei im VKH-Bewilligungsverfahren, die zuvor über ausreichende Mittel zur Prozessführung verfügte, diese aber ohne Rücksicht in Ansehung eines bevorstehenden Rechtsstreits für andere, nicht lebensnotwendige Zwecke ausgibt, ihre Bedürftigkeit ...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 1. Verstoß gegen den Halbteilungsgrundsatz

Dem Zugewinnausgleich immanent ist, wie eingangs bereits festgehalten wurde, der in Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG verankerte Halbteilungsgrundsatz. Gem. § 1378 Abs. 1 BGB wird die Hälfte des Überschusses als Ausgleichszahlung geschuldet. Halbteilung kann insoweit nur bedeuten, dass ein vorhandener Wert den Ehegatten zu wertmäßig gleichen Teilen zukommen soll. Eben das i...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Verwaltung eigenen Vermögens

Rz. 155 [Autor/Stand] Die gewerbliche Betätigung überschreitet den Rahmen der privaten Vermögensverwaltung. Die bloße Verwaltung eigenen Vermögens ist regelmäßig keine gewerbliche Tätigkeit. Vermögensverwaltung liegt vor, wenn sich die Betätigung als Nutzung von Vermögen i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten darstellt und die Ausnutzung substantieller Ve...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / II. Überblick über die Rechtslage in anderen Ländern

Das nach der EU-ErbVO anwendbare Recht regelt die gesamte Erbfolge. Das heißt, die Regelungen im Hinblick auf die Berufung der berechtigten Erben, die Erbquoten, die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten, Enterbung, Pflichtteilsrecht, Testamentsvollstreckung unterliegen dem anwendbaren Recht. Die EU-ErbVO folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit, das heißt, alle zum Nachlass ...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / 2. Verschwiegenheit

Rz. 8 Im Verhältnis zum Mandanten bildet die Verschwiegenheitspflicht aus § 43a Abs. 2 BRAO, § 2 BORA, § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB einen Hauptpunkt der anwaltlichen Berufspflichten. Die Verschwiegenheitspflicht bildet die unerlässliche Grundlage des Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant.[8] Der Mandant darf darauf vertrauen, dass der Rechtsanwalt ohne seinen ...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / a) Problem: Vergleich mit der Veräußerung vor dem Stichtag

Ein weiteres Problem beim Abzug der latenten Steuer liegt darin, dass es damit zur Ungleichbehandlung von im Grunde gleichen Fällen kommen kann. Für die Annahme des BGH, dass es irrelevant sei, ob der betreffende Vermögensgegenstand tatsächlich veräußert werden soll oder nicht, könnte auf den ersten Blick zwar sprechen, dass die Fälle mit und ohne Veräußerung damit hinsichtl...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / b) Lösung über Berücksichtigung der wirtschaftlichen Steuerlast als Verbindlichkeit

Im Schrifttum wurde als mögliche Lösung vorgeschlagen, die Steuerlast hier in allen Fallvarianten als Abzugsposten zu berücksichtigen, also unabhängig davon, ob bzw. wann die Steuerverbindlichkeit im Rechtssinne entsteht. Danach könnte auch derjenige, der die Veräußerung kurz vor dem Stichtag vornimmt, die Steuer abziehen bzw. als Verbindlichkeit im Sinne der §§ 1374, 1375 B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 95 Begriff des Betriebsvermögens

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Balmes/Felten, Hoch bewertet und dennoch verschont?, FR 2009, 258; Bauer/Wartenburger, Die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsgesetzes, MittBayNot 2009, 85; Bauer/Wartenburger, Neue Entwicklungen im Bereich des reformierten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrec...mehr

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FF 07+08/2022, Latente Ertr... / 2. Steuerrechtliche Grundlagen zur Ertragsteuer

Ertragsteuern sind die Steuern, die bei einer Veräußerung auf den Veräußerungsertrag entfallen. Ausgangspunkt ist § 16 Abs. 1 EStG, welcher unter anderem den Veräußerungsgewinn bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs der Einkommensteuer unterstellt. Veräußerungsgewinn ist nach § 16 Abs. 2 EStG der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten den (Buch...mehr

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ZErb 01/2022, Zur vorsorgli... / 1 Tatbestand

I. Der am 9.5.2001 verstorbene Erblasser, der zu Lebzeiten mit der Beteiligten zu 2) verheiratet war, hatte mit dieser am 8.1.2000 ein gemeinschaftliches Testament errichtet (Bl. 3 ff. in 7 IV 322/02); darin waren der überlebende Ehegatte zu ½ und die beiden Töchter, A. und C. M., zu je ¼ zu Miterben des Erstversterbenden eingesetzt worden, die als Miterbin eingesetzte Tochte...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Der Heilige Ivo (Schutzpatron der Juristen) hat weder durch Rat noch durch Schriftsätze, wie es zu seiner Zeit allgemeine Gewohnheit war, jemandem als ein Scheinanwalt "geholfen", der gleichzeitig mit der Gegenpartei zusammenarbeitet.[1] Wie ausführlich beschrieben, ist es nicht nur aus ethischen Gründen, aus Gründen der Berufsordnung, sondern auch im finanziellen Inter...mehr

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ZErb 01/2022, § 2227 BGB En... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde ist begründet. A. Der Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 2 vom 21.5.2021 gibt Veranlassung zu einer Vorbemerkung: In jenem Schriftsatz kritisiert der Verfahrensbevollmächtigte die Senatsentscheidung vom 27.4.2021. An zahlreichen Stellen erhebt er den Vorwurf, die an der Entscheidung beteiligten Senatsmitglieder hätten sehen...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 2.3 Verhältnis zur Einkommensteuer

Rz. 6 Die vom Erwerber eines bebauten Grundstücks bzw. eines mit dem Sondereigentum an einer Eigentumswohnung oder einer Teileigentumseinheit verbundenen Miteigentumsanteils am bebauten Grundstück zu tragende Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungskosten. Maßgebend für die Einbeziehung in die AfA-Bemessungsgrundlage ist die Aufteilung im Verhältnis der Verkehrswerte von...mehr