Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 12 § 4 UStG beruht auf den einschlägigen Bestimmungen der Art. 131ff. bzw. 146ff. sowie auf Übergangsregelungen nach Art. 371 MwStSystRL . Art. 132 bis 137 MwStSystRL enthalten die Steuerbefreiungen, die den Vorsteuerabzug grundsätzlich ausschließen. Art. 132 bis 134 MwStSystRL regeln abschließend die Steuerbefreiungen für bestimmte dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten. Ar...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Regelmäßiger Berichtigungszeitraum

Rz. 142 Grundsätzlich beträgt der Berichtigungszeitraum fünf Jahre. Er gilt für alle Wirtschaftsgüter und nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, die nicht vom verlängerten Berichtigungszeitraum (Rz. 143ff.) erfasst werden und bei denen nicht eine kürzere Verwendungsdauer (Rz. 151ff.) zugrunde zu legen ist. Der Berichtigungszeitraum umfasst grundsätzlich volle ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Parteibezeichnung

Rz. 6 "Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind" (Abs. 1 Satz 1; vgl. BGH, NJW-RR 2019, 1274; BGH, ZfIR 2018, 795). Das Erfordernis der eindeutigen Bezeichnung der Schuldner im Vollstreckungstitel oder in der Vollstreckungskl...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 2.2 Begünstigtes Vermögen (Zeilen 2 bis 5)

Begünstigt sind zu Wohnwecken vermietete bebaute Grundstücke (oder Gebäudeteile), die im Inland oder in einem EU-/EWR-Staat belegen sind. Hierunter fallen z. B. Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohnungsgrundstücke oder Wohnungseigentum.[1] Wird ein solches Grundstück geschenkt, werden zur Bemessung der Schenkungsteuer nur 90 % des Steuerwerts angesetzt (d. h. es wird ein 10 ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Beispiele für das Vorliegen der Rechtsnachfolge beim Gläubiger

Rz. 3 Auf Gläubigerseite liegt Rechtsnachfolge vor, wenn eine andere Person in eigenem Namen und eigenen Interesse den Anspruch des im Urteil (bzw. sonstigen Titels) bezeichneten Gläubigers geltend machen kann. Rechtsnachfolger des Gläubigers sind sowohl dessen Gesamtrechtsnachfolger (z. B. der Erbe) als auch Sonderrechtsnachfolger, gleichgültig, ob die Nachfolge unter Leben...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Entsprechende Anwendung

Rz. 5 Die Bestimmung des § 727 ZPO findet in einer Vielzahl von Fällen aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Anordnung entsprechende Anwendung: §§ 728, 729, 738, 742, 744, 744a, 745 Abs. 2 und § 749 ZPO; § 126 Abs. 2 S. 3 VVG. Grundsätzlich kann dem Rechtsnachfolger des in einem Urteil bezeichneten Gläubigers eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden, wenn die Rec...mehr

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ZErb 02/2022, Zur Prüfung d... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1. erstrebt die Löschung des Nacherbenvermerks, der in Abteilung II Nr. 5 des Grundbuchs von … zugunsten der Beteiligten zu 2. und zu 3. eingetragen ist. Dem Löschungsantrag liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligten zu 2. und zu 3. sind Nacherben nach dem Tod ihres Vaters … Dessen zwischenzeitlich ebenfalls verstorbene Ehefrau … (nachfolgend...mehr

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ZErb 02/2022, Wertermittlun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um einen Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB. Der am XX.XX.2021 verstorbene vormalige Kläger ist der Bruder des Beklagten; beide sind aus der Ehe ihres am XX.XX.1986 verstorbenen Vaters und ihrer am XX.XX.2019 verstorbenen Mutter hervorgegangen. Der vormalige Kläger ist von seiner Ehefrau, A, als Alleinerbin beerbt worden. Die Elte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / db) Ähnliche Berufe

Rn. 181 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einem WP, StB oder StBev ähnliche Berufe (s Rn 129ff) werden idR nicht anerkannt. Ein für einen LSt-Hilfeverein als freier Mitarbeiter tätiger Beratungsstellenleiter (§ 23 Abs 3 StBerG) übt weder einen Katalogberuf noch einen einem Katalogberuf ähnlichen Beruf aus (BFH BStBl II 1988, 273; BFH/NV 1989, 498; FG RP EFG 1995, 21 rkr). Die in § 4...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.1 Angaben zur Grundstücksart [Zeile 3]

Zunächst ist die Wahl der richtigen Grundstücksart zu treffen. Die Grundstücksart ist ausschlaggebend für das anzuwendende Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren bei Wohngrundstücken[1] oder Sachwertverfahren bei Nichtwohngrundstücken[2]) und für den Ansatz der unterschiedlichen Bewertungsparameter (z. B. Nettokaltmiete, Bewirtschaftungskosten) innerhalb der Bewertungsver...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.3.1 Angaben bei Wohngrundstücken die im Ertragswertverfahren bewertet werden [Zeilen 7 bis 19 und Zeile 35]

Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum werden im Ertragswertverfahren bewertet.[1] Die folgenden Ausführungen gelten nur für die o. g. Grundstücksarten. Im Ertragswertverfahren soll der marktüblich erzielbare Ertrag des Gebäudes ermittelt werden. Hierbei kommen allerdings keine echten Mietpreise zum Ansatz, sondern standardisiert ermittelte stati...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 4.2 Angaben zum Grund und Boden [Zeilen 4 bis 6]

Flächenangaben Zunächst ist die Fläche des Flurstücks bzw. der Flurstücke, das/die zur wirtschaftlichen Einheit gehört/gehören, im qm einzutragen. Es ist auch möglich, dass das Flurstück nur anteilig zur wirtschaftlichen Einheit gehört (z. B. der Miteigentumsanteil bei Wohnungs- oder Teileigentum); dann ist nur der entsprechende Flächenanteil einzutragen. Die Fläche ist geme...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.5 Angaben zu Gemarkung(en) und Flurstück(en) des Grundvermögens [Zeilen 5 bis 21]

Weiterhin sind für jedes Flurstück, das zur wirtschaftlichen Einheit gehört, die folgenden Angaben erforderlich: der Name der Gemarkung, in der das Flurstück liegt, die Grundbuchblattnummer (in Erbbaurechtsfällen ist hier die Nummer des Grundbuchblattes der oder des Erbbauberechtigten anzugeben), die Flurnummer (nur falls vorhanden) und die Flurstücksnummer (Zähler und Nenner) ...mehr

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Erklärungen zur Feststellun... / 3.2 Grund der Feststellung [Zeile 4] und Feststellungszeitpunkt [Zeile 1]

Bei der aktuellen Feststellung auf den Stichtag 1.1.2022 handelt es sich um eine Hauptfeststellung; dies ist auch als Grund der Feststellung auszuwählen. Als Feststellungszeitpunkt ist der 1.1.2022 einzutragen. Hinweis Begrifflichkeiten und Erläuterungen: Feststellungs- und Fortschreibungsarten, Feststellungszeitpunkt Unter einer Hauptfeststellung versteht man die regelmäßige ...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / F. Zusammenstellung häufig gebrauchter Wertvorschriften

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / D. Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 RVG)

Rz. 117 Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten erfolgt nach § 23 RVG, der seinerseits auf die anderen Kostengesetze verweist. Dies wurde bereits oben in Rdn 17 ff., 26, 26 und 26 f. dargestellt. Während § 23 RVGmehr

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Verwalter: Übertragung sein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall werden 2 Probleme angesprochen. Das eine ist die Frage, welche Personen einem Wohnungseigentümer als Vertreter dienen können. Das andere ist die Frage, was gilt, wenn eine dazu nicht befugte Person die Wohnungseigentümer zu einer Versammlung lädt. Mögliche Vertreter eines Wohnungseigentümers Jeder Wohnungseigentümer besitzt das Recht, sich als Eigentüme...mehr

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Kaufrechtliche Mängelansprü... / 5 Hinweis

Problemüberblick B hat mit den späteren Wohnungseigentümern keinen Bauträgervertrag geschlossen. Wird gebrauchtes Wohnungseigentum veräußert (= ein reiner Kaufvertrag), kann man dennoch fragen, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für das gemeinschaftliche Eigentum Rechte aus dem Erwerbsvertrag hat. Bisherige Rechtsprechung Der V. Zivilsenat meinte zum bis zum 1.12.2020 g...mehr

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Folgenbeseitigungsanspruch:... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Mittelpunkt des Falles steht eine dogmatische Frage, nämlich die, was für einen Beschluss gilt, der angefochten worden ist. Ferner ist zu klären, wie eine Gerichtsentscheidung umzusetzen ist, mit der ein bereits ganz oder teilweise angefochtener Beschluss für ungültig erklärt wird. Bindung an nicht nichtige, aber ordnungswidrige Beschlüsse Auch dann, wenn ei...mehr

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Legionellenbefall: Nennung ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 hat den Verwaltungen viel Arbeit gemacht. Gerichtliche Entscheidungen, die sich mit dem Verwalter und dem Datenschutz beschäftigen, sind seitdem allerdings äußerst selten geblieben. Umso dankbarer muss man sein, wenn es eine Entscheidung gibt und diese im Kern das Tun der Verwaltungen bestätigt...mehr

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Sondernutzungsrecht: Entstö... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall klagt ein Wohnungseigentümer gegen eine behauptete Störung des gemeinschaftlichen Eigentums, seines Sondereigentums und eines Stellplatzes, an dem er ein Sondernutzungsrecht hat. Zu klären ist, welche Rechte er jeweils hat. Störung des Sondereigentums Stellt ein Wohnungseigentümer eine unzulässige bauliche Veränderung fest, durch die sein Sondereigentum...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 3 Das Problem

Nach seinem Bauträgervertrag aus dem Jahr 2010 steht Wohnungseigentümer K1 an einem Stellplatz ein Sondernutzungsrecht zu. K1 verkauft sein Wohnungseigentum an K2. Dieser beantragt beim Grundbuchamt, den Stellplatz zum Inhalt des Sondereigentums zu machen. Dies lehnt das Grundbuchamt ab. Zwar habe der Bauträger bereits im Bauträgervertrag des K1 diese Inhaltsänderung des Son...mehr

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COVID-19-Pandemie: Teilnahm... / 5 Hinweis

Problemüberblick Herrscht eine Pandemie, muss sich die Verwaltung fragen, ob und wenn ja auf welche Weise sie eine Versammlung organisieren kann. Öffentliches Recht lässt Versammlungen nicht zu Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss sich stets an das öffentliche Recht halten und dieses 1:1 umsetzen. Verbietet das öffentliche Recht die Abhaltung von Versammlungen, muss die...mehr

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Beschluss außerhalb der Ver... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können einen Beschluss in der Versammlung fassen. Sie können einen Beschluss aber auch außerhalb der Versammlung fassen. Gleichsam ein "Zwitter" ist ein Beschluss außerhalb der Versammlung, dem aber nur die Mehrheit der Wohnungseigentümer zustimmen muss. Denn er ist in der Regel erst möglich, nachdem die Wohnungseigentümer dazu in einer...mehr

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Sondernutzungsrecht: Nachtr... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer können nach § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG Sondernutzungsrechtsvereinbarungen treffen. Sollen diese zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden, müssen die Wohnungseigentümer und sämtliche Grundpfandrechtsgläubiger die Inhaltsänderung bewilligen. Anders ist es, wenn der Bauträger auf der Grundlage von Vollmachten eine Sondernutzungsrechtsvere...mehr

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Baulandmobilisierung / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB bedarf in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten i. S. v. § 201a Satz 3 und 4 BauGB die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum nach § 1 WEG bei Wohngebäuden, die bereits am Tag des Inkrafttretens einer entsprechenden Rechtsverordnung bestanden, einer Genehmigung. Das Grundbuchamt darf bei in solchen Ge...mehr

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Abberufung des Verwalters: ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um ein Problem, welches sich nicht mehr stellt. Es geht um die Anfechtung des Beschlusses nach § 28 Abs. 5 WEG a. F., mit dem die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnung genehmigt haben. Diesen Beschluss gibt es nicht mehr. Es gibt aber weiterhin Jahresabrechnungen. Die Anforderungen, die an diese zu stellen sind, haben sich nicht g...mehr

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Schwimmbad: Schutz- und Hyg... / 4 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche Befugnisse die Verwaltung hat (hier: Hygienemaßnahmen), ohne die Wohnungseigentümer befassen zu müssen. Grundsatz Welche Aufgaben und Befugnisse die Verwaltung hat, ergibt sich aus § 27 WEG oder einem diese Bestimmung ergänzenden Beschluss oder einer entsprechenden Vereinbarung. Von Gesetzes wegen ist die Verwaltung berechti...mehr

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Folgenbeseitigungsanspruch:... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen im Jahr 2017, die Wohnungseingangstüren erneuern zu lassen. Dieser Beschluss (und ein Folgebeschluss) werden später rechtskräftig für ungültig erklärt. Noch vor dieser Entscheidung hatte der Verwalter bereits namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Werkvertrag geschlossen und dem Werkunternehmer einen Vorschuss von rund 100.000...mehr

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Legionellenbefall: Nennung ... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es einen Legionellenbefall. Von diesem ist u. a. die Wohnung von Wohnungseigentümer K betroffen. Mit der Einladung zu einer Versammlung teilt der Verwalter allen 70 Wohnungseigentümern den Befall, die befallenen Wohnungen und ihre Eigentümer sowie die KBE-Werte mit. Wohnungseigentümer K meint, hierin liege ein Verstoß gegen die Datenschu...mehr

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COVID-19-Pandemie: Teilnahm... / 1 Leitsatz

Lädt der Verwalter die Wohnungseigentümer mit dem Hinweis, kein Wohnungseigentümer dürfe zur Versammlung erscheinen und alle Wohnungseigentümer müssten ihm eine Vollmacht erteilen, sind die Wohnungseigentümer im Kernbereich ihres Wohnungseigentums verletzt. Dennoch gefasste Beschlüsse sind auf Anfechtung hin für ungültig zu erklären.mehr

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COVID-19-Pandemie: Teilnahm... / 3 Das Problem

Der Verwalter lädt die Wohnungseigentümer am 27.4.2020 für den 6.5.2020 zu einer außerordentlichen Versammlung ein. Das Einladungsschreiben enthält den Hinweis, im Hinblick auf die COVID-19-Pandemie und ein damit einhergehendes Versammlungsverbot dürfe kein Wohnungseigentümer persönlich erscheinen, so dass es wichtig sei, dass jeder Wohnungseigentümer eine beiliegende Vollma...mehr

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Verwalter: Übertragung sein... / 4 Die Entscheidung

Im Ergebnis ohne Erfolg! Allerdings sei der Versammlungsleiter berechtigt gewesen, S nach der Gemeinschaftsordnung nicht als Vertreter zu akzeptieren. Zwar habe K die dem S erteilte Vollmacht als "Generalvollmacht" bezeichnet. S sei aber nur ermächtigt gewesen, das Wohnungseigentum des K zu vertreten – und auch dies nur beschränkt, denn die Veräußerung des Wohnungseigentums ...mehr

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Baulandmobilisierung / 1 Leitsatz

Die Berliner Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gem. § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vom 3.8.2021 ist nichtig.mehr

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Baulandmobilisierung / 3 Das Problem

Bei der Umsetzung einer Teilungserklärung durch das Grundbuchamt ist streitig, ob der aufteilende Eigentümer einer Genehmigung nach § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB aufgrund der Berliner Verordnung über einen Genehmigungsvorbehalt gem. § 250 Abs. 1 Satz 1 BauGB für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten vom 3....mehr

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Wohnung: Anspruch auf Betre... / 5 Hinweis

Problemüberblick Es geht im Fall um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Anspruch hat, dass ihre Organe und/oder Werkunternehmer/Handwerker/Sachverständige eine Wohnung betreten dürfen, also Räume, die im Sondereigentum stehen. Verpflichtung zur Duldung des Betretens des Sondereigentums Jeder Wohnungseigentümer ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungse...mehr

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Schwimmbad: Schutz- und Hyg... / 3 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Nach der im Mai 2020 geltenden bayerischen Corona-Verordnung seien Schwimmbäder zu schließen gewesen. Dies habe auch für im Privateigentum stehende Freizeiteinrichtungen gegolten. B sei daher zu einer Maßnahme nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag berechtigt gewesen. Denn die Übernahme der Geschäftsführung in Form der Schließung des Schwimmbade...mehr

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Wohnung: Anspruch auf Betre... / 3 Das Problem

Aufgrund von Unstimmigkeiten bei der Jahresabrechnung besteht der Verdacht, dass die funkbasierten Heizkostenverteiler in der Wohnung von Wohnungseigentümer B manipuliert werden. Für eine Kontrolle verweigert dieser allerdings den Zutritt zu seiner Wohnung. Die Wohnungseigentümer ermächtigen daher die Verwaltung, den Anspruch auf Zutritt zur Überprüfung der Heizkostenverteil...mehr

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Prozessführungsbefugnis von... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob und wie lange ein Wohnungseigentümer, der bereits vor dem 1.12.2020 für eine Entstörung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichtlich kämpft ("Altkläger"), zur Führung dieses Prozesses befugt ist. Willensbildung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Nach Ansicht des BGH müssen die Wohnungseigentümer im Innenverhältnis nach § 19...mehr

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Legionellenbefall: Nennung ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! V falle kein Verstoß gegen die Vorschriften der DSGVO zur Last. Die Verarbeitung der Daten in der mit der Einladung zur Eigentümerversammlung verschickten Tagesordnung sei gem. Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 Buchstabe c) und Buchstabe f) DSGVO erlaubt gewesen. V sei ebenso wie die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentum...mehr

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Beschluss: Bestimmtheit / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, "alle mit der S-GmbH abgeschlossenen Verträge zu kündigen und die S-GmbH als Verwalterin abzuberufen". Fraglich ist, ob nur ein Baubetreuungsvertrag gekündigt wurde. Die Wohnungseigentümer sehen es so, da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und die S-GmbH keine anderen Verträge verbinden.mehr

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Kaufrechtliche Mängelansprü... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K geht nach einer Vergemeinschaftung der Mängelrechte der Wohnungseigentümer gegen B vor, der den Wohnungseigentümern die Wohnungseigentumsrechte unter Ausschluss von Mängelrechten verkauft hat. Fraglich ist, ob K zu einer Klage befugt ist.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Selbstständiges Beweisverfa... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall stellt ein Wohnungseigentümer den Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens. Fraglich wird, ob der Wohnungseigentümer an der Durchführung ein rechtliches Interesse hat. Selbstständiges Beweisverfahren: Grundsatz Ist ein Rechtsstreit noch nicht anhängig, kann eine Partei nach § 485 Abs. 2 ZPO die schriftliche Begutachtung durch einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prozessführungsbefugnis von... / 1 Leitsatz

Der Verwalter hat eine Vertretungsmacht, bei Altverfahren ohne Beteiligung der Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu entscheiden, ob ein Altkläger weiterhin prozessführungsbefugt ist.mehr

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Verwalter: Übertragung sein... / 3 Das Problem

Die B GmbH & Co. KG lädt die Wohnungseigentümer zur Versammlung. Diese KG hat der Verwalter umfassend mit sämtlichen Verwaltungsaufgaben betraut. B führt faktisch die Verwaltung. B wird in der Versammlung daher auch folgerichtig zur Verwalterin bestellt. Gegen diesen Beschluss geht Wohnungseigentümer K vor. Er rügt, sein umfassend mit einer "Generalvollmacht" ausgestatteter S...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung: Wer muss ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zum 30.11.2020 war es die eigene Aufgabe des Verwalters, Rechnung zu legen und als Entwurf die eigentliche Jahresabrechnung aufzustellen. Die Aufgabe, abzurechnen, traf nach h. M. den Verwalter, in dessen Amtszeit die Verpflichtung zur Erstellung fällig wird. Schied der alte Verwalter bereits zum Jahreswechsel aus, musste also der neue Verwalter die Abrec...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Folgenbeseitigungsanspruch:... / 4 Die Entscheidung

AG und LG meinen, die beklagten Wohnungseigentümer müssten die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Baumaßnahmen, die rechtskräftig als nicht ordnungsmäßig eingestuft worden waren, seien noch nicht durchgeführt worden. In einem derartigen Fall sei es Teil des Folgenbeseitigungsanspruchs, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer alles tue, um eine Vertiefung des Zustands ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Benutzungsbeschluss: Grenzen / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Wohnungseigentümer beschließen können, das gemeinschaftliche Eigentum dauerhaft nicht auf Kosten sämtlicher Wohnungseigentümer zu erhalten. Benutzungsbeschluss Der BGH geht davon aus, dass Wohnungseigentümer nicht beschließen können, das gemeinschaftliche Eigentum dauerhaft nicht zu erhalten. Dies entspricht der h. M. Denn i...mehr