Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Ermessen: Reduziert auf null? / 3 Das Problem

Eine Dachterrasse steht im gemeinschaftlichen Eigentum. Sie befindet sich auf dem Dach eines Anbaus, der bereits vor der Teilungserklärung bestand. Für den Anbau und damit auch für die Dachterrasse gab es nie eine Baugenehmigung. Wohnungseigentümer K, der sie gebraucht, beantragt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für die Dachterrasse eine Baugenehmigung beantragt...mehr

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Aufrechnung des Verwalters:... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall streiten die Parteien im Kern um die dem Verwalter grundsätzlich für weitere 6 Monate nach der Abberufung zustehende Vertragsvergütung. Auf diese hat der Verwalter keinen Anspruch, wenn der Verwaltervertrag zu Recht aus wichtigem Grund gekündigt worden ist. Diese Frage wird im Fall nicht geklärt. Denn der Verwalter hat nach Ansicht des AG selbst dann,...mehr

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Erhaltungsbeschluss: Ermess... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Negativbeschluss sei nicht nichtig. Durch die Entscheidung, den Personenaufzug nicht zu reparieren, werde nicht in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums eingegriffen. Hierin liege zwar eine "faktische Stilllegung" der Aufzugsanlage. Dies führe aber nicht dazu, dass das Sondereigentum des K nicht mehr zu dem von der Gemeinschaftsordnung vorgesehenen Z...mehr

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Jahresabrechnung: Anspruch? / 1 Leitsatz

Jeder Wohnungseigentümer kann von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Maßnahme der Verwaltung nach § 18 Abs. 1 WEG die Aufstellung der Jahresabrechnung verlangen. Aus dem gesetzlichen Zweck der Erstellung der Jahresabrechnung – Vorbereitung der Beschlussfassung über die Einforderung von Nachschüssen/Anpassung der Vorschüsse – ergibt sich, dass der Anspruch regelmäßig...mehr

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Jahresabrechnung: Anspruch? / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K fordert die Verwaltung am 1.8.2022 auf, ihm bis zum 22.8.2022 die Gesamtjahresabrechnung und die Einzeljahresabrechnung für das Jahr 2021 zu erteilen. Die Verwaltung teilt mit, die Jahresabrechnung sei in Arbeit und werde "in den kommenden Wochen" übersandt. K reicht am 29.8.2022 Klage ein, nachdem bis zu diesem Zeitpunkt keine Jahresabrechnung vorliegt....mehr

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Verwaltervertrag: AGB-Prüfung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage der Wirksamkeit einer Klausel des Verwaltervertrags. Das AG hat insoweit 2 Bedenken. Das eine besteht in der Frage, ob es richtig sein kann, dass der Verwalter für eine eigenständige Verfahrensführung dasselbe Honorar erhalten soll, wie für die Beauftragung eines Rechtsanwalts. Das andere besteht in der Frage, ob die Höhe der Verg...mehr

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Angebote: Notwendigkeit / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist vor allem zu fragen, wann die Verwaltung für eine Erhaltungsmaßnahme mehrere Angebote einholen muss. Mehrere Angebote und Bagatellgrenze Das AG meint, mehrere Angebote seien bei "geringfügigen" Instandsetzungsarbeiten unnötig. Dies entspricht einem allgemeinen Denken. Die Einholung (oder der Versuch einer Einholung) von Angeboten ist danach unnötig,...mehr

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Zustellung: Anforderungen a... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K macht gegen Wohnungseigentümer B Zahlungsansprüche in Höhe von insgesamt 59.331,56 EUR geltend (Hausgeldklage). K beantragt unter Vorlage einer negativen Einwohnermeldeauskunft die öffentliche Zustellung dieser Klage. Dem gibt das AG statt. Mit ebenfalls öffentlich zugestelltem Versäumnisurteil verurteilt das AG den B später antragsg...mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Der Umlagebeschluss sei nicht zu beanstanden. Die Wohnungseigentümer seien nicht gezwungen gewesen, eine Regelung für die Behandlung künftiger gleich gelagerter Fälle zu treffen. Aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ergebe sich nicht, dass bei einer erstmaligen Änderung des Umlageschlüssels für einzelne Kosten zugleich eine entsprech...mehr

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Verwaltervertrag: AGB-Prüfung / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt vom ehemaligen Verwalter B die Rückzahlung von 7.239,96 EUR. Diesen Betrag hatte B vom Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als "Sondervergütung Klagepauschale" für mehrere Gerichtsverfahren entnommen. Im Verwaltervertrag heißt es unter Ziffer 7.3 insoweit: "Für den Fall der gerichtlichen Geltendmachung von Beitrags...mehr

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Steckengebliebener Bau: Ans... / 3 Das Problem

Das AG weist eine Anfechtungsklage von Wohnungseigentümer K u. a. gegen folgenden Beschluss ab: "Der Verwalter wird beauftragt, innerhalb von 3 Wochen ab heute (16.9.2021) Angebote für die restlichen Abbruch- und Räumungsarbeiten einzuholen und diese Arbeiten dann innerhalb von weiteren 2 Wochen zu vergeben und kurzfristig durchzuführen unter Beachtung aller von der Stadt er...mehr

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Erhaltungsbeschluss: Bestim... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen folgenden Beschluss: "Die Wohnungseigentümergemeinschaft … beschließt, dass die final in der Eigentümerversammlung vom 3.12.2021 festgelegten Sanierungsarbeiten unverzüglich durch die bereits beauftragten Fachfirmen umgesetzt werden sollen. Die Eigentümer der WE …, Frau … und Herr …, sollen bei Aufrechterhaltung ihrer Weigerungshaltung zur Zutri...mehr

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Steckengebliebener Bau: Ans... / 4 Die Entscheidung

Mit einem Teilerfolg! K habe zwar keinen Anspruch, dass der Beschluss für ungültig erklärt werde. Denn er widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung, weil dem Verwalter die Entscheidung über die Auswahl des Vertragspartners überlassen werde. Die Vergabe von Aufträgen an Bauunternehmen und Architekten, um Abbruch- und Abdichtungsarbeiten durchführen sowie Ausführungspläne ...mehr

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Parkplatz im Mehrfachparker... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! An den Stellplätzen sei, wie von den Wohnungseigentümern angenommen, kein Sondereigentum begründet worden. Dies gelte unabhängig davon, ob nach dem Inhalt des Grundbuchs Sondereigentum an Stellplatzflächen auf dem Boden der Tiefgarage oder an Stellplatzflächen auf der Palette begründet werden sollte. Weder der einzelne Stellplatz innerhalb eines Mehrfachparkers n...mehr

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Bauliche Veränderung: Verei... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Es gehe zwar nicht um eine grundlegende Umgestaltung. Der Beschluss verstoße aber gegen die Gemeinschaftsordnung. Diese sei auch weiter anwendbar. Die in § 47 Satz 2 WEG getroffene Vermutung, wonach in der Regel abweichende Altvereinbarungen der Anwendung des WEMoG nicht entgegenstünden, sei widerlegt. Stehe eine Altvereinbarung aufgrund einer...mehr

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Verwaltervertrag: AGB-Prüfung / 4 Die Entscheidung

Das AG stimmt der Gemeinschaft zu! Die Ziffer § 7.3 des Verwaltervertrags stelle keinen Rechtsgrund dar. Die Regelung halte einer AGB-Kontrolle nicht stand. Sie verstoße gegen § 307 Abs. 2, Abs. 1 BGB (Transparenzgebot). Aus dem Wortlaut "Mehraufwand bei der Verfahrensvorbereitung" werde nicht klar, ob nur die Fälle gemeint seien, in denen der Verwalter selbst für die Gemein...mehr

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Ermessen: Reduziert auf null? / 1 Leitsatz

Das Ermessen ist auf null reduziert und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss eine Baugenehmigung beantragen, wenn es an einer Baugenehmigung fehlt (hier: für eine Dachterrasse).mehr

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Aufrechnung des Verwalters:... / 3 Das Problem

Verwalter B wird nach einer Abmahnung im April 2022 wegen Pflichtverletzungen im August 2022 abberufen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K kündigt außerdem den Verwaltervertrag des B aus einem wichtigen Grund. Am 30.8.2022, also nach seiner Abberufung, entnimmt B dem Gemeinschaftskonto für die nächsten 6 Monate 26.354,45 EUR (aufgrund des Verwaltervertrags ist er bere...mehr

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Steckengebliebener Bau: Ans... / 1 Leitsatz

Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Ersterrichtung der Wohnungseigentumsanlage. Die Grenze bildet nur § 242 BGB.mehr

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Erhaltungsbeschluss: Ermess... / 4 Die Entscheidung

Das LG sieht es anders! Ein Anspruch auf eine bestimmte Maßnahme bestehe zwar nur, wenn sich das Ermessen der Wohnungseigentümer im Einzelfall auf null reduziert habe, sich also jede andere Entscheidung als ermessensfehlerhaft darstelle. So liege es aber: Die Reparatur sei im Fall unstreitig dringend erforderlich und eine notwendige Erhaltungsmaßnahme.mehr

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Erhaltungsbeschluss: Ermess... / 1 Leitsatz

Die Wohnungseigentümer haben grundsätzlich ein Ermessen, ob sie eine Erhaltungsmaßnahme durchführen. Danach ist es nicht zu beanstanden, wenn ein Personenaufzug nicht mehr genutzt werden kann.mehr

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Umlagebeschluss: Ordnungsmä... / 1 Leitsatz

Beschließen die Wohnungseigentümer eine Änderung des Umlageschlüssels für eine einzelne Erhaltungsmaßnahme, muss nicht zugleich eine entsprechende Regelung für alle künftigen gleich gelagerten Fälle beschlossen werden.mehr

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Erhaltungsbeschluss: Ermess... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage ist der Personenaufzug zu reparieren. In seinem jetzigen Zustand kann er nicht gebraucht werden. Ein Antrag von Wohnungseigentümer K aus dem Jahr 2020, die Reparatur durchzuführen, findet keine Mehrheit. Gegen diesen Negativbeschluss geht K im Wege der Anfechtungs- und Beschlussersetzungsklage vor. Das AG weist die Klagen ab. Hiergegen richte...mehr

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Erhaltungsbeschluss: Bestim... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Bei der Beschlussfassung über Maßnahmen der Instandhaltung oder Instandsetzung müsse hinreichend bestimmt sein, welche konkreten Maßnahmen vorgenommen werden sollen. Ferner müssten die Grundfragen der Art und Weise der Durchführung, namentlich Umfang, Finanzierung, Ablauf sowie aufgrund welches Kostenvorschlags/Angebots die Maßnahme durchgeführt wird, geregelt we...mehr

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Majorisierung: Stimmabgabe ... / 3 Das Problem

Es geht um die Bestellung eines neuen Verwalters. Wohnungseigentümer K stehen 2.752 der insgesamt 3.317 Stimmen zu (es gilt das Objektprinzip). Vor der Versammlung erteilt K dem Verwalter V eine gebundene Vollmacht. Der Verwalter soll nur gegenüber dem von K gewollten Verwalter mit "Ja" und daher gegenüber Verwalter X mit "Nein" stimmen. Der Versammlungsleiter meint, es lieg...mehr

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Umlagebeschluss: Anwendungs... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es eine Tiefgarage, in der sich 20 Mehrfachparker befinden. 4 Mehrfachparker stehen im Teileigentum von Teileigentümer K. Nach der Gemeinschaftsordnung sind grundsätzlich alle Erhaltungskosten nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen von sämtlichen Wohnungs- bzw. Teileigentümern zu tragen. Aufgrund eines Defekts der hydraulischen Hebeanl...mehr

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Aufrechnung des Verwalters:... / 4 Die Entscheidung

Die Klage der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat Erfolg! B habe durch die eigenmächtige Entnahme der ihm nach seinem Dafürhalten zustehenden Vergütung den Tatbestand der Untreue erfüllt. Denn B habe die ihm aufgrund der Verwalterbestellung eingeräumte Befugnis, über das Vermögen der K zu verfügen, und zugleich die ihm obliegende Pflicht, die Vermögensinteressen der K wa...mehr

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Zustellung: Anforderungen a... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung vorliegen. Öffentliche Zustellung In einem Erkenntnisverfahren darf eine öffentliche Zustellung nur angeordnet werden, wenn die begünstigte Partei alle der Sache nach geeigneten und ihr zumutbaren Nachforschungen angestellt hat, um eine öffentliche Zustellung zu vermeiden, und ...mehr

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Gewerbesteuer: Zuordnung ei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob sich ein Teileigentümer bei der Errechnung seines Gewinns auf ein "Kürzungsrecht" berufen kann. Hintergrund ist § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG. Die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen wird danach derzeit um 1,2 % des Einheitswerts des zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehörenden und nicht von der Grundsteuer befreiten Grund...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.1.6 Feststellung bei selbstgenutztem Wohnungseigentum

Rz. 128 Durch VO v. 22.10.1990[1] ist eine weitere Möglichkeit der gesonderten Feststellung für Zwecke der Förderung des selbstgenutzten Wohnungseigentums geschaffen worden. Durch G. v. 15.12.1995[2] ist die Vorschrift an die Umstellung der Eigenheimförderung vom Sonderausgabenabzug nach § 10e EStG auf eine eigenständige EigZul nach dem EigZulG angepasst worden. Die EigZul w...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.2 Verordnung nach Abs. 2

Rz. 115 Von der Ermächtigung ist durch die "Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (VO zu § 180 Abs. 2 AO)" Gebrauch gemacht worden. Die Verordnung ist folgendermaßen geändert worden: durch VO v. 22.10.1990[1] durch Ausdehnung des § 1 Nr. 2 auf Wohnungseigentum, das nicht der Einkunftserzielung dient (also i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 18 Nach § 219 Abs. 1 BewG [1] werden die Grundsteuerwerte für den inländischen Grundbesitz gesondert festgestellt. Grundbesitz sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, §§ 232ff. BewG, und Grundstücke, § 243f. BewG. Die gesonderte Feststellung enthält neben der Wertfeststellung die Zurechnungsfeststellung, bei mehreren Beteiligten auch die Höhe ihrer Anteile. Bei mehre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.1.5 Gesamtobjekt

Rz. 124 Der zweite Tatbestand umfasst die Besteuerungsgrundlagen aus einem Gesamtobjekt.[1] Ein Gesamtobjekt liegt vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter zwar einzelnen Stpfl. zuzurechnen sind,[2] diese einzelnen Stpfl. aber bei Planung, Herstellung, Erhaltung oder Erwerb der Wirtschaftsgüter, Anlagen und Einrichtungen gleichartige Rechtsbeziehungen zu Dritten (der auch Eigentü...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Fälle des § 13b Abs. 2 Nr. 12 UStG

Rz. 170b Bei den Telekommunikationsdienstleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 12 S. 1 UStG schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn er ein Unternehmer ist, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf den Erwerb dieser Leistungen in deren Erbringung besteht und dessen eigener Verbrauch dieser Leistungen von untergeordneter Bedeutung ist (§ 13b Abs. 5 S. 6 1. Halbs. UStG). Dami...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.4 Anwendungsfälle

Rz. 156 Im Fall der Organschaft richtet sich die Beurteilung, ob der Leistungsempfänger nachhaltig Bauleistungen i. S. v. § 13b Abs. 2 Nr. 4 S. 1 UStG erbringt, nach Auffassung der Verwaltung nach der Tätigkeit der einzelnen Organgesellschaft bzw. des Organträgers und nicht nach der Tätigkeit des Organkreises.[1] Erbringt z. B. nur eine Organgesellschaft einer Organschaft na...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.1 Feststellungssubjekt

Rz. 19a Die Feststellung ist nur für ein bestimmtes und abgegrenztes Feststellungssubjekt möglich. Feststellungssubjekt ist diejenige zivilrechtliche Personenvereinigung, in dessen Rahmen die Einkünfte gemeinsam erzielt werden. Außerdem müssen bei dieser Personenvereinigung die Einkünfte nicht bei ihr, sondern bei den Beteiligten steuerlich erfasst werden, die Personenverein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Fenster spielen als fassadengestaltendes Element eine große Rolle in der Verwaltungspraxis und im Wohnungseigentumsrecht. Häufiger Streitpunkt und Gegenstand des Themas "bauliche Veränderung" waren dabei optisch sichtbare Veränderungen der Fenster und in diesem Zusammenhang stets auch die Montage von Außenjalousien oder Fenstergittern durch einzelne Wohnungseigentüme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 2.3 Rückwirkende Kostenerstattung

Für den Fall, dass die Wohnungseigentümer bei Durchführung von Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen davon ausgegangen waren, bei den Fenstern handle es sich um Sondereigentum, sodass die Kosten für die Sanierung bzw. Instandsetzung der Fenster von den Wohnungseigentümern auf eigene Kosten übernommen wurden, haben diese keinerlei Ersatzansprüche gegen die Gemeinscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 3.1 Fenster

Insbesondere in den Fällen, in denen den Wohnungseigentümern durch Vereinbarung, also insbesondere der Gemeinschaftsordnung, die Pflicht zu Erhaltung der Fenster im Bereich ihrer Sondereigentumseinheit auf ihre Kosten auferlegt ist, können einzelne Maßnahmen, auch wenn sie im Rahmen der Erhaltung durchgeführt werden, bauliche Veränderungen darstellen, die der Gestattungsbesc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 2.1 Grundsätze

Da Fenster zwingendes Gemeinschaftseigentum darstellen, sind die Kosten von Erhaltungsmaßnahmen als Kosten des Gemeinschaftseigentums von sämtlichen Wohnungseigentümern nach dem für Erhaltungsmaßnahmen geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu tragen. Sind die Fenster in der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugeordnet, ist eine derartige Eigentumszuordnung, wie bereits erw...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 3.3 Fenstergitter

Nach alter Rechtslage stellte das Montieren von Fenstergittern insbesondere zur Einbruchssicherung der Erdgeschosseinheiten eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar. Selbst bei einer generellen Einbruchsgefahr bestand kein Anspruch auf Zustimmung zur Montage von Fenstergittern.[1] Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 verleiht die Bestimmung des § 20 Abs. 2 Sa...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 3 Bauliche Veränderung

Als äußeres gestaltendes Element der Wohnungseigentumsanlage sind Fenster ein häufiges Streitthema in den Eigentümergemeinschaften. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf die Gestaltung der Fenster an sich, sondern insbesondere auch in Beziehung auf Fensterverkleidungen wie Jalousien, Fenstergitter oder Fliegengitter. Grundsätzlich bedarf jede bauliche Veränderung des Gemeinsch...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 3.2 Jalousien

Zunächst einmal stehen Außenjalousien einer Wohnungseigentumsanlage im gemeinschaftlichen Eigentum, da sie die äußere Gestaltung der Wohnanlage betreffen.[1] Gleiches gilt für die Jalousienkästen und für offenliegende Führungsschienen[2] und auch die Zugvorrichtungen und Gurte im Innenbereich.[3] Die Anbringung oder Beseitigung von Außenjalousien eines Wohnhauses stellt einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 2.2 Nichtige Altbeschlüsse

Nicht selten wurden in Eigentümergemeinschaften in der Vergangenheit Beschlüsse gefasst, nach denen die Kosten der Instandhaltung und Instandsetzung der Außenfenster denjenigen Wohnungseigentümern auferlegt wurden, in deren Sondereigentumsbereich sich die Fenster befinden. Als Dauerregelung waren derartige Beschlüsse nichtig. Die WEG-Reform aus dem Jahr 2007 hatte insoweit e...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fenster (WEMoG) / 1 Eigentumszuordnung

Bereits seit Langem anerkannt und absolut herrschende Meinung ist, dass Fensterscheiben sowie Außenverkleidungen zwingend dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind. Gleiches gilt für die Rahmen der Fenster.[1] Des Weiteren stehen auch die Fensterscharniere zwingend im Gemeinschaftseigentum. Bei doppelverglasten Fenstern in einheitlichem Rahmen gehört auch die Verglasung zum ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Altbeschluss: Eintragung bi... / 4 Schritt 4: Information der Wohnungseigentümer

Nach der Bestimmung, um welche Beschlüsse es geht, und der Prüfung, ob sie wirksam sind, könnte eine Verwaltung eigenständig und ohne Befassung der Wohnungseigentümer nach § 7 Abs. 2 Satz 1 WEG vorgehen. Hinweis Eintragung von Beschlüssen Nach § 7 Abs. 2 WEG bedarf es zur Eintragung eines Beschlusses i. S. d. des § 5 Abs. 4 Satz 1 WEG nicht der Bewilligungen der Wohnungseigent...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Altbeschluss: Eintragung bi... / 5 Schritt 5: Entscheidung der Wohnungseigentümer

Haben die Wohnungseigentümer die notwendigen Informationen dann erhalten, haben sie durch Beschluss verbindlich für die Verwaltungen zu bestimmen, ob die Verwaltung die Altbeschlüsse auf dem Weg des § 7 Abs. 2 WEG zu einer Eintragung bringen soll, der Beschluss in Wegfall geraten oder auf gesetzlicher Grundlage nachbeschlossen werden soll. Praxis-Beispiel Fallbeispiele Eine Gemei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Altbeschluss: Eintragung bi... / 2 Schritt 2: Bestimmung der Beschlüsse, die auf der Öffnungsklausel beruhen

Enthält eine Gemeinschaftsordnung Öffnungsklauseln, sind in einem zweiten Schritt die Beschlüsse, die auf einer solchen Öffnungsklausel beruhen und vor dem 1.12.2020 gefasst worden sind ("Altbeschlüsse"), von den Verwaltungen aus der Masse aller von den Wohnungseigentümern gefassten Beschlüsse zu bestimmen. Mit diesem Ziel ist die Beschluss-Sammlung, aber auch die Sammlung sä...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Altbeschluss: Eintragung bi... / 3 Schritt 3: Überprüfung auf Mängel

Nach der Bestimmung, um welche Beschlüsse es geht, sind diese auf ihre Wirksamkeit hin zu untersuchen. Dabei sind formale und materielle Beschlussmängel vorstellbar. Besondere Probleme bereiten hier Öffnungsklauseln, die nicht eindeutig regeln, welches Quorum erreicht werden muss und ferner nicht bestimmen, was gilt, wenn das Quorum verpasst ist. Außerdem kann ein Beschluss u...mehr