Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 5 Zustellung der Klageschrift

Die Zustellung der Anfechtungsklage erfolgt gegenüber dem Verwalter als gesetzlichem Vertreter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dies gilt grundsätzlich und für sämtliche Anfechtungsklagen. Ob der Verwalter den Beschlussmangel zu vertreten hat und insoweit ein Interessenkonflikt bestehen könnte, spielt keine Rolle, weshalb das Gesetz auch keinen Ersatzzustellungsvertr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.1 Unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 112 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind solche aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens (Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Zum unbeweglichen Vermögen gehören unbebaute Grundstücke, Gebäude- und Gebäudeteile, also insbesondere unmöblierte Wohnungen und Zimmer. Zu den Gebäudeteilen gehören das Wohnungseigentum nach § 1 Abs. 2 WEG bzw. Teileigentum an nicht Wohnzwecken dienen...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 4.2 Klageantrag

Neben der Bezeichnung der Parteien und des Gerichts muss die Klage auch noch die bestimmte Angabe des Gegenstands und des Grunds des erhobenen Anspruchs sowie einen bestimmten Antrag enthalten. Der Klageantrag erfolgt in der Klageschrift nach der Bezeichnung der Parteien, also dem Rubrum. Obwohl der Antrag im zivilprozessualen Verfahren der Auslegung nach § 133 BGB zugänglich...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.1 Klagefrist

Die Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage beträgt gemäß § 45 Satz 1 WEG einen Monat. Sie beginnt mit der Beschlussverkündung zu laufen und kann weder durch Vereinbarung verlängert oder verkürzt werden. Ebenso kann das Beschlussanfechtungsrecht durch Vereinbarung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen werden. Denn die Bestimmungen über das gerichtliche Verfahren unterliege...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.2.3 Finanzierung über Sonderumlage

Sind keine ausreichenden Mittel zur Finanzierung der Anwaltskosten verfügbar und haben die Wohnungseigentümer (noch) keine Rücklage für Beschlussklagen gebildet, muss der Verwalter eine "Sonderumlage" erheben. Zu beachten ist hierbei, dass es eines entsprechenden Beschlusses bedarf. Musterbeschluss: Sonderumlage zur Finanzierung der Verteidigung in einer Anfechtungsklage TOP ...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 11.3 Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

Liegen die Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 WEG a. F. vor, weil dem Verwalter ein grobes Verschulden zum Vorwurf zu machen ist, muss das Gericht dem Verwalter die Kosten des Verfahrens nicht auferlegen. Insoweit besteht vielmehr ein richterliches Ermessen.[1] Sieht das Gericht von einer Verfahrenskostenbelastung ab, weil es etwa die Voraussetzungen eines groben Verschuldens d...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.1.2 Verteidigungsanzeige durch Verwalter

Für den Fall, dass der Verwalter innerhalb der 2-Wochen-Frist keinen geeigneten Rechtsanwalt findet, muss er als Verfahrensführungsbefugter selbst die Verteidigungsbereitschaft für die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anzeigen. Musterschreiben: Verteidigungsanzeige des Verwalters im Beschlussanfechtungsverfahren Amtsgericht Düsseldorf – Abteilung für WE-Sachen – Wer...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.2 Wirkung der Anfechtung

"Schwebende" Beschlussgültigkeit Ein Beschluss ist so lange gültig, bis er rechtskräftig für ungültig erklärt wird. Abzustellen ist dabei nicht auf den Zeitpunkt einer erstinstanzlichen Entscheidung, sondern auf die unanfechtbare Entscheidung des mit der Berufung befassten Landgerichts oder des mit der Revision befassten Bundesgerichtshofs.[1] Erst das Urteil, wonach der Besch...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.3.1 Beitritt – ja oder nein?

Mit der Beiladung zum Rechtsstreit wird dem Verwalter die Möglichkeit eingeräumt, dem Rechtsstreit entweder aufseiten des klagenden Wohnungseigentümers oder aber aufseiten der übrigen beklagten Wohnungseigentümer beizutreten. Tritt er keiner der Parteien bei, wird der Rechtsstreit gemäß § 74 Abs. 2 ZPO ohne Rücksicht auf den Verwalter fortgesetzt. Für ihn stellt sich also zu...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 4.1 Rubrum

Zunächst sind die Parteien zu bezeichnen. Diese Bezeichnung wird auch Rubrum genannt. Wie § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG in diesem Zusammenhang zum Ausdruck bringt, ist die Anfechtungsklage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Praxis-Beispiel Anfechtungsklage Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist im Kastanienweg 13 in 76953 Gernsbach belegen. Verwalter ist die Fi...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.5 Beschlussdurchführung trotz Anfechtungsverfahrens?

Grundsätzlich ist der Verwalter verpflichtet, auch angefochtene Beschlüsse durchzuführen.[1] Ist der angefochtene Beschluss allerdings offensichtlich nichtig, ist er auch nicht durchzuführen. Im Übrigen hat der Verwalter kein Durchführungsermessen. Auch wenn der Beschluss aus Sicht des Verwalters fehlerhaft ist, kann er nicht für die Wohnungseigentümer entscheiden, ihn nicht...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.1.3 Früher erster Termin

Auch wenn das Gericht statt eines schriftlichen Vorverfahrens anzuordnen, einen frühen ersten Termin bestimmt, wird in der richterlichen Verfügung der Termin zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt. Daneben wird die beklagte Gemeinschaft der Wohnungseigentümer binnen bestimmter Frist aufgefordert, auf die Klage zu erwidern. Vereinzelt kurze Fristen zur Klageerwiderung Immer noc...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.8.2.1 Grundsätze

Da das WEMoG die Beiladung nicht mehr vorsieht, mithin § 48 Abs. 3 WEG a. F. nicht mehr gilt, ist das entsprechende Gestaltungsurteil zwar vom Verwalter aufgrund seiner Inter-Omnes-Wirkung insoweit zu beachten, als etwa der für ungültig oder nichtig erklärte Beschluss nicht zur Durchführung kommen darf. Allerdings entfaltet es im Übrigen keinerlei Bindungswirkung gegenüber d...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.2.2 Finanzierung mit Gemeinschaftsgeldern

Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, zur Finanzierung der Verteidigung Gemeinschaftsmittel einzusetzen.[1] Allerdings bedarf es in der Regel keines entsprechenden Beschlusses, da der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ohnehin berechtigt und verpflichtet ist, Maßnahme...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.2.1 Finanzierung durch Wirtschaftsplan

Nach einer Grundsatzentscheidung des BGH[1] kann bereits im Wirtschaftsplan die Finanzierung von Anfechtungsklagen durch entsprechende Kostenposition berücksichtigt werden.[2] Klage muss zu "erwarten" sein Die Möglichkeit der Finanzierung von Anfechtungsklagen im Wirtschaftsplan ist allerdings nur dann möglich, wenn solche auch tatsächlich zu erwarten sind. Hier muss also auf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hochwasser und Überschwemmu... / 4 Welche Sachen sind "als Gebäude" über die Gebäudeversicherung versichert?

In der Gebäudeversicherung ist – natürlich – das Gebäude selbst versichert. Auf die Einordnung in Gemeinschafts- oder Sondereigentum kommt es dabei zunächst nicht an (zu Besonderheiten siehe gleich). Nicht in der Gebäudeversicherung enthalten sind sämtliche Einrichtungs- und Hausratgegenstände, diese sind stattdessen über die Hausratversicherung des einzelnen Wohnungseigentü...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.3 Für Sondervergütung sorgen

Verwalter müssen sich zunächst vor Augen halten, dass sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Zahlung einer zusätzlichen Verwaltervergütung für solche Tätigkeiten haben, die im Rahmen der ihnen bereits vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse liegen und somit zum typischen Berufsbild des Verwalters gehören. Insbesondere für die Unterrichtung der Wohnungseigentümer über ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC der Werbungskosten / Eigentumswohnung

Literatur: Horlemann, DStZ 1990, 112; Stobbe, DStZ 1990, 29 Bei Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen ist für die jeweilige Eigentumswohnung bzw. sonstige im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu entscheiden, ob es sich um Herstellungskosten oder Werbungskosten handelt; die Entscheidung kann für das einzelne Sondereigentum anders ausfallen als für andere im Sondereige...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.4.3 Berufungsverfahren

Auch im Berufungsverfahren waren nach § 50 WEG a. F. in aller Regel lediglich die Kosten eines Rechtsanwalts zu erstatten. Hatten die in 1. Instanz obsiegenden klagenden Wohnungseigentümer nach Zustellung der Berufungsschrift ausreichend Zeit, um sich auf einen Prozessbevollmächtigten zu verständigen und war eine Prozessvertretung durch mehrere Anwälte nicht geboten, weil al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.7 Richterliche Hinweispflicht auf etwaige Nichtigkeitsgründe

Das Gericht war gemäß § 46 Abs. 2 WEG a. F. verpflichtet, über die allgemeinen Hinweispflichten des § 139 ZPO hinaus, den Kläger auf Nichtigkeitsgründe hinzuweisen, die dieser "erkennbar" übersehen hat. Diese erweiterte richterliche Hinweispflicht existiert nicht mehr, obwohl sich durch die Gesetzesänderung nichts daran geändert hat, dass ein wohnungseigentumsrechtlich unges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.4.4 Nebenintervention auf Klägerseite

Das Aktienrecht regelt in § 246 Abs. 4 AktG für Beschlussklagen die Nebenintervention auf Klägerseite. Die Bestimmung ordnet an, dass eine Nebenintervention nur innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung der Klage erfolgen kann. Eine hiermit korrespondierende Bestimmung findet sich im WEG nicht. Sie ist auch insoweit überflüssig, als § 45 Satz 2 WEG nach wie vor die Wiederei...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 2 Ankündigung einer Beschlussanfechtung

Zunächst und grundsätzlich ist der Verwalter verpflichtet, auch angefochtene Beschlüsse durchzuführen. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat die Anfechtungsklage gerade keine aufschiebende Wirkung dahingehend, dass vor Beschlussdurchführung erst das Ergebnis des Verfahrens abzuwarten sei. Lediglich dann, wenn der Kläger der Anfechtungsklage eine einstweilige Verfügung gem. §§...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 2.2 Nach der Beschlussfassung: "Zittern" verkürzen – Informationen einholen

Nach Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung heißt es stets "zittern", ob nicht ein Wohnungseigentümer gegen Beschlüsse der Versammlung Anfechtungsklage erhebt. Das Zittern ist nicht nur auf die Monatsfrist seit Beschlussverkündung beschränkt, schließlich muss die Klage noch zugestellt werden und das kann – abhängig etwa von einer Streitwertfestsetzung des Gerichts mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.1 Anwaltssuche

Bereits im Vorfeld möglicher Anfechtungsklagen sollte der Verwalter für anwaltlichen Beistand sorgen. Auch wenn er grundsätzlich berechtigt ist, ein Anfechtungsverfahren als Vertreter der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu führen, sollte er sich insoweit sämtliche Optionen offenhalten, da er – abhängig von der Komplexität der konkreten Materie – mit der Verfahr...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.3.4 Drohende Verfahrenskostenbelastung

Zwar kennt das reformierte WEG auch keine prozessuale Bestimmung mehr, nach der das Gericht dem Verwalter die Verfahrenskosten auferlegen kann, allerdings behält § 49 Abs. 2 WEG a. F. für laufende "Altverfahren" ihre Bedeutung. Beabsichtigt das Gericht dem Verwalter die Verfahrenskosten aufzuerlegen,, hat es ihm vor seiner Entscheidung rechtliches Gehör zu gewähren. Grundsät...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.9 Streitgegenstand/Verhältnis zur Nichtigkeitsklage

Beschlussnichtigkeitsgründe konnten auf Grundlage des alten Rechts gemäß § 48 Abs. 4 WEG a. F. nicht mehr nachträglich geltend gemacht werden, wenn die Gültigkeit eines Beschlusses gerichtlich bestätigt worden ist. Die Rechtskraft eines Urteils, durch das eine Anfechtungsklage als unbegründet abgewiesen wurde, erstreckte sich demnach auch auf Nichtigkeitsgründe. Somit war de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hochwasser und Überschwemmu... / 9 Wie erfolgt die Zahlung durch die Versicherung?

Die Zahlung der Versicherung erfolgt nach Prüfung und Feststellung des Schadens. In größeren Schadensfällen ist es üblich, Abschlagszahlungen zu leisten und erst am Ende eine genauere Abrechnung vorzunehmen, wenn feststeht, wie viel die Reparatur oder die Wiederherstellung tatsächlich gekostet hat. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer a...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.4.2 Prozessuale Befugnisse des Streithelfers

Insbesondere in zerstrittenen verwalterlosen Eigentümergemeinschaften, in denen ein gewisses Chaos vorprogrammiert ist, dürfte einzelnen Wohnungseigentümern auch zu einer Nebenintervention zu raten sein. Denn die prozessualen Befugnisse des Streithelfers sind weitreichend: Er kann alle der Partei zustehenden Prozesshandlungen wirksam vornehmen. In der mündlichen Verhandlung is...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 4.3.1 Klagebegründungsfrist

Die Begründung der Anfechtungsklage hat gemäß § 45 Satz 1 WEG binnen zweier Monate seit Beschlussfassung zu erfolgen.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Klagebegründungsfrist Die Beschlussfassung erfolgt in der Wohnungseigentümerversammlung vom 11.5.2021. Wohnungseigentümer W erhebt am 31.5.2021 Anfechtungsklage. Die Klage ist bis spätestens 12.7.2021 (Eingang bei Gericht) zu b...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 6.2 Vorsorglich Eigentümerliste bereithalten

Altverfahren Auch hier gilt, dass in Beschlussanfechtungsverfahren, die vor dem 1.12.2020 bei Gericht anhängig wurden, noch altes Recht gilt. Nach neuem Recht spielt zwar die Eigentümerliste keine Rolle mehr, da die Anfechtungsklage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten ist, für Altverfahren ist sie dennoch weiterhin von Bedeutung. Für den Fall, dass das Ge...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 1.2.5 Kostenverteilung der Beiträge

Freilich stellt sich für den Verwalter die vordringliche Frage, nach welchem Verteilungsschlüssel die jeweiligen Vorschüsse zu erheben sind. Bei einer Finanzierung der Verteidigung in Anfechtungsverfahren ist in Ermangelung abweichender Vereinbarung oder eines abweichenden Beschlusses der für die Verwaltungskosten geltende Kostenverteilungsschlüssel heranzuziehen. Kostenvert...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 3.6 Vorratsanfechtung

Nicht selten werden in der gerichtlichen Praxis Anfechtungsklagen unumschränkt – also unter Anfechtung aller auf der Versammlung gefasster Beschlüsse – erhoben und in der Klageschrift angekündigt, dass Konkretisierung, welche Beschlüsse tatsächlich Gegenstand der Klage sein sollen, noch erfolgen wird. Zwar werden Klageanträge stets so ausgelegt, dass für den Kläger möglichst...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 5.3.2 Kostenrisiko abwägen

Tritt der Verwalter aufseiten einer der Parteien dem Rechtsstreit bei, riskiert er stets eine Verfahrenskostenbelastung. Tritt er etwa dem Rechtsstreit aufseiten der beklagten übrigen Wohnungseigentümer bei und wird der angefochtene Beschluss dennoch für ungültig erklärt, muss sich der Verwalter als Streitgenosse der von ihm unterstützten Partei an den Verfahrenskosten gem. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 6.3 Anwesenheitsrecht/Anwesenheitspflicht

Hat das Gericht das persönliche Erscheinen des Verwalters angeordnet, ist der Verwalter zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung verpflichtet. Das persönliche Erscheinen des Verwalters als Vertreter der beklagten Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann zur näheren Aufklärung des Sachverhalts und ggf. zur gütlichen Beilegung des Rechtsstreits erforderlich sein, wobei der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussanfechtungsverfahr... / 11.1 Einzelfälle

Kostenregress droht insbesondere in den Fällen, in denen die Gerichte grobe Fahrlässigkeit bejaht hatten – zu beachten ist allerdings, dass der Verwalter grundsätzlich auch bei einfacher Fahrlässigkeit in Regress genommen werden kann: Bedenkenhinweis vor Beschlussfassung Nicht ausreichender Bedenkenhinweis.[1] Kein Bedenkenhinweis vor Fassung eines nichtigen Beschlusses.[2] Besc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.3 Rechtliche Einordnung der vom Bauherrn aufzubringenden Kosten

Rz. 251 Die Kosten, die der Bauherr im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung aufzubringen hat, können Anschaffungskosten des Grund und Bodens, bei Eintritt nach Baubeginn auch des bereits erstellten Teils des Gebäudes, Herstellungskosten des Gebäudes oder der Eigentumswohnung oder Werbungskosten sein. Dabei betreffen die verschiedenen Kosten ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorkaufsrecht (WEMoG) / 1 Was ist ein Vorkaufsrecht?

Derjenige, der etwa hinsichtlich einer Eigentumswohnung zum Vorkauf berechtigt ist, kann dieses Vorkaufsrecht ausüben, sobald der veräußerende Wohnungseigentümer einen Kaufvertrag über die Eigentumswohnung mit einem Dritten geschlossen hat. Das Vorkaufsrecht wird dabei weder durch die Aufteilung in Miteigentumsanteile noch durch die Umwandlung der Miteigentumsanteile in Wohn...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorkaufsrecht (WEMoG) / 4 Gesetzliches Vorkaufsrecht des Mieters

Der Mieter ist gemäß § 577 BGB zum Vorkauf berechtigt, wenn an ihn vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft werden. Lediglich dann, wenn der Vermieter die Wohnräume an eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder an einen Familienangehörigen verkauft, besteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hobbyraum (WEMoG) / 2 Nutzung

Auch wenn der Hobbyraum im Sondereigentum steht, stört seine dauerhafte Nutzung zu Wohnzwecken auch bei generalisierender Betrachtungsweise mehr als eine zweckbestimmungsmäßige Nutzung.[1] Zulässig kann es hingegen sein, in einem Hobbyraum ein Büro oder auch eine Betreuungsstelle für maximal 3 Kinder zu unterhalten, wenn hierdurch die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr ges...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hobbyraum (WEMoG) / Zusammenfassung

So offensichtlich der Hobbyraum nicht zu Wohnzwecken dient, so häufig kommt es auch zu Streitigkeiten darüber, welche Nutzungen möglich und auch Einbauten in einem Hobbyraum notwendig oder noch zulässig sind. Insbesondere aber die in der Regel zweckbestimmungswidrige Nutzung des zusätzlichen Raums als Wohnraum führt zwischen den Wohnungseigentümern häufig zu Streit.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorkaufsrecht (WEMoG) / 2 Ausübung des Vorkaufsrechts

Sobald also nun der Vorkaufsberechtigte sein Vorkaufsrecht ausüben möchte, hat er eine entsprechende Erklärung an den Vorkaufsverpflichteten, also an den Verkäufer, zu richten, sodass der Kauf zu den Bedingungen des Drittkaufs zustande kommt. Diese Vorkaufserklärung ist stets formfrei möglich aber bedingungsfeindlich und unwiderruflich. Achtung Voraussetzung ist Kaufvertrag Vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentum (WEMoG)

Begriff Der Begriff Wohnungseigentum ist in § 1 Abs. 2 WEG definiert. Danach handelt es sich um das "Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört". Das Sondereigentum an der Wohnung kann sich auch auf Nebenräume, wie z. B. Keller- oder Speicherräume erstrecken. Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mitbenutzungsrecht (WEMoG)

Begriff Jeder Wohnungseigentümer ist gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 WEG zum Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums nach Maßgabe von § 14 WEG berechtigt. Der Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums vollzieht sich durch Mitbesitz und Mitbenutzung. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen finden sich in § 14 WEG und 16 Abs. 1 Satz 3 WEG. Jeder Wohnung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vogelfüttern (WEG – WEMoG)

Begriff Vogelfüttern ist per se nicht verboten. Allerdings stellt das Füttern von Tauben in manchen Großstädten eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Allgemein kann das Füttern von Vögeln durch Beschluss der Wohnungseigentümer untersagt werden. Unabhängig davon, wie man zu Vögeln und dem Tierschutz im Allgemeinen steht, sollte das Füttern von Vögeln unterbleiben. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Tor (WEG - WEMoG)

Begriff Die nachträgliche Montage eines Gartentors oder eines Garagentors vor offenen Tiefgaragenstellplätzen stellt eine bauliche Veränderung dar. Über entsprechende bauliche Veränderungen beschließen die Wohnungseigentümer gemäß § 20 Abs. 1 WEG grundsätzlich mehrheitlich. Im Zusammenhang mit "Automatiktoren und -türen" ist neben der Verordnung für Arbeitsstätten und den al...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zwangsversteigerung des Mie... / 3 Zuschlag ist mit Veräußerung gleichzusetzen

Der Zuschlag ist als Veräußerung anzusehen. Kündigungssperrfristen sind daher auch dann zu beachten, wenn das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt wird.[1] Der Lauf der Kündigungssperrfrist beginnt nicht mit der Aufteilung in Wohnungseigentum, sondern erst mit der erstmaligen Veräußerung. Der Zuschlag in der Zwangsversteigerung steht der Veräußerun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bewertungsobjekt

Rz. 47 [Autor/Stand] Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch einen Kaufpreis ist es erforderlich, dass das konkrete Bewertungsobjekt veräußert worden ist. Es würde nicht ausreichen, wenn ein Nachbargrundstück veräußert wird. Das gilt selbst dann, wenn das Nachbargebäude mit dem Bewertungsobjekt vergleichbar ist. Allerdings würde sich in diesem Zusammenhang die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anzahl der Vergleichsfälle

Rz. 54.3 [Autor/Stand] Im Allgemeinen wird ein Vergleichspreis nur dann vorliegen, wenn er aus einem Durchschnitt einer hinreichend großen Anzahl von Vergleichsobjekten abgeleitet worden ist. Zwar ließ die Finanzverwaltung bereits mit Abschn. 12 Abs. 2 Satz 3 GV-Erlass vom 5.5.2009[2] zu, dass ausnahmsweise auch ein einzelner Vergleichspreis genügt, um das Vergleichswertverf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gemeinschaften (Abs. 2 Satz 1 Alt. 1)

Rz. 30 [Autor/Stand] Sind Feststellungsgegenstände mehreren Personen zuzurechnen, können die jeweiligen Gemeinschaften selbst erklärungspflichtig sein (§ 153 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 BewG). Insoweit hat das Feststellungsfinanzamt die Wahl zwischen dem/n Steuerschuldner/n (§ 153 Abs. 1 Satz 1 BewG) und der in Frage kommenden Gemeinschaft. Rz. 31 [Autor/Stand] Geht Vermögen durch E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Streitwert ein... / Leitsatz

Der Streitwert für den Antrag, den Wohnungseigentümer auf künftige Zahlung des aktuellen Hausgeldes, bis zum Beschluss über einen neuen Wirtschaftsplan zu verpflichten, bemisst sich nicht nach dem 3,5fachen Jahresbetrag des aktuell geschuldeten Hausgeldes, maximal ist ein Jahresbetrag anzusetzen. KG, Hinweisbeschl. v. 6.3.2024 – 10 W 28/24mehr