Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Prüfungsurteile

Rz. 30 Es existieren folgende Formen des Prüfungsurteils: uneingeschränktes Prüfungsurteil, eingeschränktes Prüfungsurteil, versagtes Prüfungsurteil, Nichtabgabe eines Prüfungsurteils. Rz. 31 Da bei einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk zwischen Einwendungen und Prüfungshemmnissen als Grund für die Einschränkung differenziert wird, ergibt sich folgendes Schaubild: Abb. 3: Art...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 49 Der Abschlussprüfer hat in seiner Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter deren wesentliche Aussagen im Lagebericht zu würdigen. Im Vordergrund hierbei steht die Beurteilung des Fortbestands und der zukünftigen Entwicklung des Unt, wie sie im Jahresabschluss und Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben.[1] Gelangt der Abschlussprüfer bei se...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Antragsberechtigter Personenkreis

Rz. 70 Der antragsberechtigte Personenkreis umfasst die gesetzlichen Vertreter der Ges., den Aufsichtsrat oder einzelne Gesellschafter.[1] Andere Personen als die genannten sind nicht antragsberechtigt. Im Fall der Insolvenz der Ges. bestellt das Registergericht den AP auf Antrag des Insolvenzverwalters. § 318 Abs. 4 Satz 3 HGB statuiert eine Antragspflicht nur für die geset...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2.1.2 Bestandsgefährdende und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 Teilsatz 2)

Rz. 59 Eine Bestandsgefährdung liegt nach allgemeiner Auffassung grds. dann vor, wenn ernsthaft damit zu rechnen ist, dass das Unt in absehbarer Zeit seinen Geschäftsbetrieb nicht mehr fortführen kann und ggf. Insolvenz anmelden oder in Liquidation gehen muss.[1] Als "absehbare Zeit" wird nach berufsständischen Grundsätzen ein Zeitraum von mind. zwölf Monaten, gerechnet vom ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Einsichtnahmeberechtigter Personenkreis (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Das Einsichtnahmerecht besteht für Gläubiger und Gesellschafter des insolventen Unt. Unter Gläubiger sind alle Gläubiger der Ges. im zivilrechtlichen Sinne zu verstehen. Gläubiger sind somit auch die Inhaber von gewinnabhängigen Zahlungsansprüchen, wie z. B. aus Nachrangdarlehen, Genussrechten oder stille Ges.[1] Nicht zu den einsichtsberechtigten Gläubigern zählen som...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.3 Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 102 Die im Lagebericht anzugebenden Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung betreffen zukunftsgerichtete Aussagen. Regelmäßig sind hiervon der Prognose- und Risikobericht erfasst. Rz. 103 Der frühere Nachtragsbericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB a. F. wurde im Zuge des BilRUG durch eine Verlagerung in den Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB) abgelöst. Rz. 104 Eine umfassende Prü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Umfang (Abs. 1 Satz 2 und 3)

Rz. 36 Der Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses wird in Abs. 1 Satz 2 und 3 nur indirekt geregelt, indem dort bestimmte Aussagen über den Prüfungsgegenstand gefordert werden.[1] Rz. 37 Satz 2 der Vorschrift verlangt vom Abschlussprüfer die Prüfung, ob der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Vorschriften des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satz...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Erläuterungen zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (Abs. 1 Satz 4)

Rz. 48 Die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns ist zusammen mit den daraus resultierenden wesentlichen Chancen und Risiken bzgl. der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus Sicht der Konzernleitung in einem Prognosebericht zusammenzufassen.[1] Der Prognosebericht hat alle wesentlichen Entwicklungen und Tendenzen des Konzerns zu berücksichtigen. Die künftigen Entwicklun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht

Rz. 68 Soweit keine gesetzliche Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht vorliegt, kann der der Verschwiegenheitspflicht unterliegende Personenkreis (Rz 20) nur durch den Auftraggeber von der Verschwiegenheitspflicht entbunden werden. Bestehen mehrere Auftraggeber, müssen alle Auftraggeber der Entbindung zustimmen. Die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht kann sich a...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen

Leitsatz 1. Die Beurteilung, ob Aufwendungen durch eine einen Einkünftetatbestand verwirklichende Tätigkeit oder privat veranlasst sind, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung des Finanzgerichts. 2. Die ausschließlich durch ein (Regel‐)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen und daher nich...mehr

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Sauer, SGB III § 421e Vorüb... / 2.1 Insolvenzgeldverfahren

Rz. 3 Ist der insolvente Arbeitgeber auch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union tätig, teilt die Bundesagentur für Arbeit dem zuständigen ausländischen Träger von Leistungen bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers aufgrund des § 172 Abs. 1 Satz 1 das Insolvenzereignis und die im Zusammenhang mit der Erbringung von Insolvenzgeld getroffenen Entscheidungen mit...mehr

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Sauer, SGB III § 422 Leistu... / 2.3 Anwendungsbereich

Rz. 6 Die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ergeben sich aus § 3 Abs. 2. Die Differenzierung nach Leistungen an Arbeitnehmer (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 11 bis 12 a. F.), Arbeitgeber (§ 3 Abs. 2 a. F.) und Träger (§ 3 Abs. 3 a. F.) ist mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt 2012 aufgegeben worden. Seither werden die...mehr

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Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 2.1 Gleichstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift verweist für Zeiten des Bezugs von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz oder des Bezugs von Mutterschaftsgeld in den Kalenderjahren 1998 bis 2002 auf die Gleichstellungsvorschrift des § 107 Satz 1 Nr. 5b AFG. Diese Vorschrift stellte den Bezug dieser Leistungen nach Maßgabe der Vorschrift den beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten nach dem A...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.7 Verordnungsermächtigung

Rz. 41 Die Bundesregierung wird durch Abs. 5 ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die in den Abs. 1 bis 4 genannten Befristungen und die Bezugsdauer nach Abs. 3 zu verlängern. Die Verordnung ist nach Abs. 5 Satz 2 zeitlich zu befristen. Die Ermächtigung nach Abs. 5 Satz 1 ist mit Ablauf des 30.9.2022 außer Kraft getreten (Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 2.7 Außergewöhnlichkeit der Belastung

Rz. 29 Die Außergewöhnlichkeit von Aufwendungen ist eine der zentralen Voraussetzungen für den Abzug; sie ergibt sich nach dem Wortlaut des § 33 Abs. 1 EStG dann, sofern es sich um "größere" Aufwendungen handelt, die der überwiegenden Mehrzahl der Stpfl. gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie gleichen Familienstands nicht entstehen. Der Wortlaut der Vorschrift l...mehr

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Entlastung des GmbH-Geschäf... / Einführung

Wer als GmbH-Geschäftsführer nicht von den Gesellschaftern entlastet wird, hat ein Problem. Auch wer sich als GmbH-Geschäftsführer absolut "fest im Sattel" fühlt, sollte auf die Entlastung nicht verzichten. Nur als Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer entfällt die Entlastung. Für alle anderen Geschäftsführer aber gilt: Eine formgerechte und wirksame Entlastung ist wichtig, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.3 Zwangsläufigkeit aus rechtlichen Gründen

Rz. 37 Die Zwangsläufigkeit von Aufwendungen kann aus rechtlichen Gründen gegeben sein. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Rechtspflicht zur Leistung des Stpfl. besteht. Diese kann sich auf gesetzlicher Basis, einem Verwaltungsakt oder auf vertraglicher Grundlage ergeben.[1] Generell ist jedoch zusätzlich zu differenzieren, ob die Rechtspflicht mit oder ohne freiwillige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 3.2.1 Verschulden

Rz. 33 Eine Unentziehbarkeit von Aufwendungen kann dann unbeachtlich sein, wenn der Stpfl. die Ursache durch freiwilliges Verhalten selbst gelegt hat und für die Folgen selbst verantwortlich ist. In solchen Fällen ist eine Zwangsläufigkeit nicht gegeben.[1] Rz. 34 Die Reichweite der Ursachenforschung ist begrenzt. Eine dezidierte Ausforschung privater oder familiärer Umstände...mehr

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Entlastung des GmbH-Geschäf... / 5 Trotz Entlastung: Geschäftsführer-Haftung bei existenzbedrohenden Geschäften

GmbH-Geschäftsführer dürfen mit dem Geld der GmbH nicht sorglos umgehen. Sie verwalten immer fremdes Geld (das der GmbH), und zwar selbst dann, wenn sie Anteile an der GmbH halten. Für dieses Geld haben sie als GmbH-Geschäftsführer eine "Vermögensbetreuungspflicht. "Diese Pflicht muss nicht ausdrücklich im Anstellungsvertrag formuliert sein, sie ergibt sich "automatisch" aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vermögenswirksame Leistungen / 7 Pfändungs- und Insolvenzschutz

Vermögenswirksame Leistungen sind aufgrund ihrer Unübertragbarkeit[1] nicht pfändbar. Die Unpfändbarkeit beginnt mit Annahme des Antrags auf vermögenswirksame Anlage des Entgelts i. S. d. § 11 VermBG. Allerdings kann der Arbeitnehmer bei bereits vorliegendem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sein pfändbares Einkommen nicht durch einen Antrag nach § 11 VermBG mindern. Bei ...mehr

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Rechtsfähige Gemeinschaft d... / 6.2 Wohnungseigentümer

Hat die GdWE keinen Verwalter, wird sie nach § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG durch die Wohnungseigentümer gemeinschaftlich vertreten. Die GdWE hat keinen Verwalter, wenn die Wohnungseigentümer keinen bestellt haben. Ferner dann, wenn seine Amtszeit abgelaufen ist, der Verwalter das Amt niedergelegt hat oder seine Bestellung für unwirksam oder für nichtig erklärt wurde. Dasselbe gilt b...mehr

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Neues zur Gemeinnützigkeit,... / IV. Exkurs: Personengesellschaftsrechtsreformgesetz MoPeG

Gemeinnützige Personengesellschaften sind von der Modernisierung des Personengesellschaftsrechts betroffen. Nach seiner Verabschiedung im Jahr 2021 ist das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) am 1.1.2024 im Wege des Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft getreten. Ursprünglich sollte es im WtCG umgesetzt werden. Dieses Vorhaben wurde aufgrund der Anrufung des V...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.5 Beitragsnachweise (Abs. 3)

Rz. 78 Der Arbeitgeber hat der Einzugsstelle für jeden Entgeltzahlungszeitraum 2 Arbeitstage vor Fälligkeit der Beiträge einen Beitragsnachweis durch Datenübertragung zu übermitteln, in dem er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d) nach Beitragsgruppen aufgegliedert angibt (Abs. 3 Satz 1 HS 1). Die Beitragsnachweis-Datensätze sind sowohl für den allgemeinen Beitra...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / d) Zahlungsunfähigkeit des Erben

Rz. 75 Höchst umstritten und in der Rechtsprechung bislang nicht entschieden ist die Frage, ob der Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Beschenkten geltend gemacht werden kann, wenn ein an sich verpflichteter und unbeschränkt haftender Erbe zahlungsunfähig ist. Die wohl überwiegende Meinung im Schrifttum verneint in einem solchen Fall die subsidiäre Haftung des Beschenkten[131...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 87b BGB – Auflösung der Stiftung bei Insolvenz.

Gesetzestext Die Stiftung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit der Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst. Rn 1 Die Vorschrift ersetzt die bisherige Verweisung auf § 42 I 1 inhaltsgleich (RegE BTDrs 19/28173, 79), sodass auf § 42 Rn 1 ff verwiesen wird. Die Stiftung ist n...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zwangsversteigerung, Insolvenz.

Rn 5 Die Ausführungen zu § 566b für Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung und Insolvenz des Vermieters gelten entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenz.

Rn 77 In der Insolvenz des Sicherungsnehmers (dazu eingehend Mitlehner, Mobiliarsicherheiten im Insolvenzverfahren, 4. Aufl., 2016) steht dem Sicherungsgeber ein Aussonderungsrecht nach § 47 InsO zu, wenn er die gesicherte Forderung getilgt hat oder deren Erfüllung anbietet, auch wenn er nur einen Rückgewähranspruch hat. Übt er diese Rechte nicht aus, verwertet der Insolvenz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

Rn 5 Für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (LG Heilbronn ZfIR 19, 640; Stuttg ZfIR 19, 642) sowie Insolvenz gelten die Ausführungen zu § 566b analog. Zur Zahlungsverzugskündigung, wenn die Mietzahlungen durch das Jobcenter direkt an den Zwangsverwalter und trotz Mitteilung durch den Mieter nicht an den neuen Vermieter gezahlt wurden vgl LG Berlin GE 17, 1557. Zum ...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / 3. Insolvenz des Pflichtteilsberechtigten

Rz. 108 Ein Pflichtteilsanspruch, der infolge eines Erbfalls während eines Insolvenzverfahrens des Pflichtteilsberechtigten erworben wird, gehört zur Insolvenzmasse, wobei es dem Pflichtteilsberechtigten obliegt, den Anspruch geltend zu machen.[197] Wird der während des Insolvenzverfahrens entstandene Pflichtteilsanspruch erst nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens anerkannt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 730 BGB – Auflösung bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters

Gesetzestext (1) Ist im Gesellschaftsvertrag vereinbart, dass die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst wird, hat der Erbe des verstorbenen Gesellschafters den anderen Gesellschaftern dessen Tod unverzüglich anzuzeigen. Wenn mit dem Aufschub Gefahr für die Gesellschaft oder das Gesellschaftsvermögen verbunden ist, hat der Erbe außerdem die laufenden Gesc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 89 BGB – Haftung für Organe; Insolvenz.

Gesetzestext (1) Die Vorschrift des § 31 findet auf den Fiskus sowie auf die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts entsprechende Anwendung. (2) Das Gleiche gilt, soweit bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts das Insolvenzverfahren zulässig ist, von der Vorschrift des § 42 Absatz 2. A. Anwendungsbereich. Rn 1 Fiskus ist de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 42 BGB – Insolvenz.

Gesetzestext (1) 1Der Verein wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst. 2Wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand des Vereins vorsieht, aufgehoben, so kan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 471 BGB – Verkauf bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz.

Gesetzestext Das Vorkaufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung oder aus einer Insolvenzmasse erfolgt. A. Zweck, Abdingbarkeit. Rn 1 Die Privilegierung von Verkäufen im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Insolvenzverwalter setzt das Prinzip um, dass schuldrechtliche Verschaffungsansprüche in diesen Verfahren ihre Wirkung verlieren, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Insolvenz.

Rn 2 Die Insolvenz eines Beteiligten führt nicht zum Erlöschen der Anweisung. Bei Insolvenz des Anweisenden ist § 115 InsO selbst nicht anwendbar. Der Insolvenzverwalter hat die Anweisung, sofern sie noch nicht unwiderruflich geworden ist, zu widerrufen (§ 790). Bei der Anweisung auf Schuld (§ 787) wird der Angewiesene nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur frei, wenn er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Der Eigentumsvorbehalt in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 33 Will ein Gläubiger des Verkäufers im Wege der Zwangsvollstreckung auf das Eigentum des Verkäufers an der Kaufsache zugreifen, so ist er wegen des unmittelbaren Besitzes des Käufers (§§ 808, 809 ZPO) auf eine Pfändung des Herausgabeanspruchs beschränkt (§ 847 ZPO). Soweit die Gläubiger des Käufers die Zwangsvollstreckung betreiben, entsteht mangels Eigentum des Schuldne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Insolvenz des Gestattenden.

Rn 11 Kommt es vor der Trennung oder Besitzergreifung zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gestattenden, wird ein Eigentumserwerb des Gestattungsadressaten nach § 956 grds durch die §§ 81 I 1, 91 I InsO ausgeschlossen (BGHZ 27, 360, 368; Staud/Gursky § 956 Rz 26). Etwas anderes gilt aber, wenn der Insolvenzverwalter nach den §§ 103, 108 InsO an di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Insolvenz.

Rn 5 Die Insolvenz des Bevollmächtigten berührt das Bestehen der Vollmacht nicht, es sei denn die Vollmacht beruht auf einem Gesellschaftsvertrag (§ 728 aF, ab 1.1.24 § 729 I Nr 2). Sie kann jedoch einen Grund für eine fristlose Kündigung des Grundverhältnisses liefern, die nach 1 auch zum Erlöschen der Vollmacht führt (MüKo/Schubert Rz 8).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Vererblichkeit – Insolvenz des Berechtigten.

Rn 29 Nach II 2 ist das Vorkaufsrecht, zusammen mit dem Miterbenanteil, vererblich (Staud/Löhnig § 2034 Rz 11). Das Vorkaufsrecht des Miterben lebt auch nach Veräußerung seines Erbteils nicht mehr in der Person des Erwerbers auf, wenn er den Miterben später beerbt (BGH NJW 11, 1126). Rn 30 Das Vorkaufsrecht gehört im Falle der Insolvenz eines Miterben nicht in die Insolvenzma...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zwangsvollstreckung, Insolvenz.

Rn 8 Bei der Zwangsversteigerung gilt § 566b 1 beim Eigentümerwechsel kraft Zuschlags nach § 57 ZVG analog in Fällen, in denen der Vermieter vor der Beschlagnahme (§ 57b I 1 ZVG) über den Mietanspruch verfügt. Für die Zwangsverwaltung gilt § 566b nicht. Hier gelten die §§ 1124 und 1125 bei Beschlagnahme durch einen Grundschuld- oder Hypothekengläubiger. Betreibt ein sonstige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Insolvenz.

Rn 5 In der Insolvenz teilen wesentliche Bestandteile das Schicksal des Grundstücks, zu dem sie gehören. Bei Scheinbestandteilen oder sonstigen beweglichen Sachen kommt es darauf an, ob es sich um Zubehör iSd § 97 handelt, welches dem Haftungsverband des Grundstücks unterliegt (§ 1120). Rn 6 Im Hinblick auf die Möglichkeit eines Baustofflieferanten, einen verlängerten EV mit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Insolvenz des Bürgen.

Rn 49 Der Gläubiger kann am Insolvenzverfahren des selbstschuldnerischen Bürgen (§ 773 I Nr 1) – das für diesen zur Schuldbefreiung führen kann (s.o. Rn 7) – nach §§ 38, 41 InsO teilnehmen, auch wenn die Hauptforderung noch nicht fällig ist. Steht dem Bürgen hingegen die Einrede der Vorausklage zu, wird die Bürgschaftsforderung nach §§ 41, 191 InsO als aufschiebend bedingter...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / V. Pflichtteilsgeltendmachung bei Insolvenz/Nachlassinsolvenz

1. Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Erblassers Rz. 100 Besonderheiten bei der Durchsetzung eines Pflichtteilsanspruchs ergeben sich, wenn nach Eintritt des Erbfalls ein Nachlassinsolvenzverfahren mangels Zahlungsfähigkeit eröffnet wird. In diesem Fall wird ein bereits anhängiger Prozess gegen die Erben unterbrochen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde (§ 240 S....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

I. Zwangsvollstreckung. Rn 10 Im Falle der Pfändung der Hauptsache durch einen Gläubiger des Gestattenden kann der besitzende Erwerbsberechtigte nach §§ 766, 809 ZPO vorgehen (HP/Kindl § 956 Rz 9). Soweit die Hauptsache vorher beschlagnahmt wurde (§§ 20 I, 146 I ZVG), ist der Eigentumserwerb nach § 23 ZVG dem Vollstreckungsgläubiger ggü unwirksam und es kommt nach §§ 21 III, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

Rn 16 Die vorrangige Vormerkung schützt auch vor einer Verfügung im Wege der Zwangsvollstreckung, Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter. Die Vormerkung hindert nicht das Zwangsversteigerungsverfahren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Insolvenz (§ 9a V).

Rn 38 Die GdW ist nach § 9a V nicht insolvenzfähig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sicherungsabtretung in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IX. Insolvenz.

1. Mieterinsolvenz. a) Überblick. Rn 71 Fällt der Mieter einer unbeweglichen Sache – zB einer Mietwohnung (LG Karlsruhe ZIP 03, 677; AG Köln Info M 10, 494) – in Insolvenz, besteht das Mietverhältnis zunächst fort (§ 108 I 1 InsO); § 108 I InsO verdrängt insoweit § 103 I InsO (BGH NJW 15, 162 Rz 8; NJW 14, 2585 [BGH 22.05.2014 - IX ZR 136/13] Rz 8). Die Mietvertragsparteien kö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Sicherungsgut in Zwangsvollstreckung und Insolvenz.

1. des Sicherungsnehmers. a) Zwangsvollstreckung. Rn 76 Vollstrecken Gläubiger des Sicherungsnehmers in das Sicherungsgut bzw die sicherungshalber abgetretene Forderung (BGH NJW 59, 1223, 1224), so steht dem Sicherungsgeber die Drittwiderspruchsklage zu (§ 771 ZPO; BGHZ 12, 232, 234; 55, 20, 26; 72, 141, 146; 80, 296, 299; 100, 95, 104; 118, 201, 206 f; NJW 87, 1880). Das Wide...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Insolvenz.

Rn 79 In der Insolvenz des Sicherungsgebers steht dem Sicherungsnehmer nur ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 Nr 1 InsO), das sich ggf in einem Ersatzabsonderungsrecht analog § 48 I InsO fortsetzt (BGH WM 09, 237 Rz 18; 10, 662 Tz 8, s dazu Flöther/Wehner NZI 10, 554 ff; Mitlehner ZIP 10, 1934 ff; BGH WM 15, 1468, Tz 15, 17 u 2246, Rz 9 f; Dresd WM 10, 212, 214). Gleiches g...mehr