Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.10 Liquiditätskennziffern

Liquidität 1. Grades Die Kennziffer sollte zwischen 5 % und 10 % liegen. Flüssige Mittel dienen insbesondere dazu, die kurzfristigen Verbindlichkeiten auszugleichen, vor allem wenn Skonto beansprucht werden kann. Liquidität 2. Gradesmehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.1 Analyse der Bilanz

Die Bilanz ist von ihrer Aussagekraft her eine statische Größe, da sie im Nachhinein auf einen oft Monate zurückliegenden Stichtag aufgestellt wird. Bei der externen Bilanzanalyse ergeben sich dadurch für die Beurteilung von Zukunftsaussagen erhebliche Schwierigkeiten. Auch für die interne Analyse eignet sich die Jahresbilanz nur bedingt. Häufig ist zu hören, dass gute Bilanz...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.3 Aufwendungen

Aufwendungen können in Aufwendungen, die dem Unternehmenszweck dienen, und in Aufwendungen, die analog den Erträgen betrieblich, aber außerordentlich und betriebsfremd sind, aufgeteilt werden. Betriebliche Aufwendungen sind i. d. R. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, die Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben etc., Absc...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1 Quantitative Insolvenzsignale (Kennzahlen)

Intern ermittelte Kennzahlen haben einen verhältnismäßig hohen Aussagewert. Auch Zeitreihen sind in der Praxis sehr beliebt, um Entwicklungen anschaulich darzustellen. Aber: Die Betrachtung einer Kennzahl allein hilft nicht weiter. Nur die Beurteilung mehrerer Kennzahlen dient einer fundierten Entscheidungsfindung. Bei der Darstellung von Zeitreihen sollten mindestens 3 Jahr...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 6.2 Ermittlung von Liquiditätskennzahlen

Schließlich sind die klassischen Liquiditätskennziffern zu ermitteln. Zur weiteren Liquiditätsbeurteilung sollte das Netto-Geldvermögen (der sogenannte Net Cash Flow, NCF) ermittelt werden. Hilfreich ist auch die Ermittlung des Working Capital (Umlaufvermögen ./. kurzfristige Verbindlichkeiten). Ein Unternehmen mit positivem Working Capital befindet sich finanziell im Gleich...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.11 Vergleichskennzahlen

Nachfolgend wichtige Unternehmenskennzahlen für das Jahr 2022 untergliedert nach Rechtsform und Umsatzgröße: langfristig verfügbares Kapital in % des Anlagevermögens Liquide Mittel und kurzfristige Forderungen in % der kurzfristigen Verbindlichkeiten Liquide Mittel, kurzfristige Forderungen und Vorräte in % der kurzfristigen Verbindlichkeiten Abb. 5: Unternehmenskennzahlen für d...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 5.1.2 Anlagendeckung II (Goldene Bilanzregel im weiteren Sinne)

Für eine solide Finanzierung des Anlagevermögens (sogenannte Fristenkongruenz) ist die Einhaltung der 1:1-Regel (= 100 %) Voraussetzung. Anders ausgedrückt: Anlagevermögen sollte nur durch langfristiges Kapital (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital = Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von mehr als 4 Jahren)...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 6.4 Erstellung eines Finanzstatus

Zur Insolvenzabwehr empfiehlt es sich darüber hinaus, einen Finanzstatus zu erstellen. Der Finanzstatus soll die augenblickliche Finanzlage und damit die Zahlungsfähigkeit darstellen. In größeren Unternehmen wird der Finanzstatus täglich erstellt. Auch in kleineren und mittleren Firmen sollte dies zumindest wöchentlich geschehen. Mit dem Finanzstatus werden die zu einem best...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.1.2 Beispiel-Betrachtung einer liquiditätsgegliederten Bilanz

Abb. 3: Liquiditätsgegliederte Bilanz Erläuterungen der Spaltenmehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Outsourcing im HR-Bereich / 1.1.5 Nachteile, Risiken

Dagegen stehen allerdings auch mögliche Nachteile und Risiken des Outsourcings, unter anderem: Abhängigkeit des Unternehmens von Zuliefererbetrieben oder Dienstleistern, Produktionsausfallrisiko im Falle der Insolvenz des/r externen Unternehmen(s), Eingeschränkte Möglichkeit des Dienstleisterwechsels durch langfristige vertragliche Bindung oder lange Kündigungsfristen, verminder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitszeugnis / 1.2 Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor bei Änderungen im Arbeitsverhältnis, bei betrieblichen Veränderungen, z. B. Versetzung in einen anderen Bereich, Übernahme einer anderen Tätigkeit, Wechsel des Vorgesetzten, drohende Insolvenz des Arbe...mehr

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§ 18 Transportversicherung / f) Zahlungsunfähigkeit des Reeders

Rz. 72 Nach Ziff. 2.4.1.6 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 1.1.2.5 ADS Güterversicherung 73/84/94 ist die Gefahr der Zahlungsunfähigkeit und des Zahlungsverzuges des Reeders, Charterers oder Betreibers des Schiffes oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit den genannten Parteien nicht versichert. Nach DTV-Güter 2000/2011 ist die Leistungsfreiheit jedoch an ein Auswahlve...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers

A. Immobilienkaufvertrag und Eintreten einer Verkäuferinsolvenz Rz. 1 Zweifellos werden regelmäßig die vom Notar beurkundeten Immobilienkaufverträge auch erfolgreich vollzogen. Befindet sich, insbesondere der Verkäufer, allerdings in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, kann die Abwicklung des Kaufvertrags auch scheitern. Wird z.B. vor Beantragung der Eigentumsumschreibung über ...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / 4. Insolvenz

Rz. 100 Im Falle der Insolvenz der Versicherungsnehmerin oder eines Tochterunternehmens (vgl. dazu auch § 16 VVG: Ende des Versicherungsverhältnisses statt früher: Kündigung, § 14 Abs. 1 a.F. VVG) erstreckt sich die Deckung für die versicherten Personen des betroffenen Unternehmens nur auf Haftpflichtansprüche infolge von Pflichtverletzungen, welche bis zum Eintritt der "Ins...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 4. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 136 Im Falle einer freiwilligen Haftpflichtversicherung hat der Geschädigte nach § 110 VVG im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Versicherungsnehmers ein Absonderungsrecht.[113] Bei dessen Geltendmachung ist jedoch zu beachten, ob der Haftpflichtanspruch bereits i.S.d. § 106 VVG festgestellt ist. War dies vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht z.B. durch rechts...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / 3. Insolvenz des Versicherungsnehmers

a) Allgemeines Rz. 612 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1065] Rz. 613 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Sc...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / III. Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes: Rückwärtsdeckung, Nachmeldefrist, Meldung von Umständen, Insolvenz

Rz. 90 Der zeitliche Umfang des Versicherungsschutzes steht – vielfach in den Bedingungen ausdrücklich so formuliert – in unmittelbarem Zusammenhang mit dem sog. Versicherungsfall (vgl. dazu bereits Ausführungen zu Ziff. A-2 AVB-D&O, Rdn 68 ff.). Unter der Überschrift "Zeitlicher Umfang des Versicherungsschutzes" (Ziff. A-5 AVB-D&O) finden sich präzisierend Unterüberschrifte...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / X. Insolvenz des Versicherungsnehmers

Rz. 96 Wird über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, fällt der Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen den Rechtsschutzversicherer – oder der Zahlungsanspruch des Versicherungsnehmers im Falle schon erfolgter Befriedigung des Kostengläubigers – in die Insolvenzmasse. Der Freistellungsanspruch verwandelt sich in der Person des I...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 3. Abtretung, Pfändung und Insolvenz

Rz. 300 Zu differenzieren ist für die Frage, ob eine Abtretung oder Pfändung möglich ist, nach den einzelnen Ansprüchen, die aus dem Versicherungsverhältnis resultieren können bzw. auch danach, ob sich der Vertrag in der Anwartschaftsphase oder in der Auszahlungsphase befindet. Grundsätzlich ist es lediglich möglich solche Ansprüche abzutreten, die auch der Pfändung unterlie...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / I. Insolvenz des Bauträgers

Rz. 25 Mit der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Bauträgers verliert ein zuvor beurkundeter Bauträgervertrag nicht die Wirksamkeit und steht diese noch aus, kann ihr Eintritt noch stattfinden und der Notar dann verpflichtet sein, den Rechtswirksamkeitseintritt noch zu bestätigen.[20] Das Durchsetzen der wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien kann allerding...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / G. Kaufpreis auf Notaranderkonto

Rz. 9 Das notarielle Verwahrungsverfahren ist hoheitlicher Natur und keine Geschäftsbesorgung i.S.v. §§ 115, 116 InsO. Mit der Eröffnung der Insolvenz eines Beteiligten besteht das Verwahrungsverhältnis deshalb fort. Die Forderung des Guthabens gegen die kontoführende Bank gehört nicht zur Insolvenzmasse. Der Notar wird grundsätzlich ungeachtet der Insolvenz das Verwahrungsv...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / A. Immobilienkaufvertrag und Eintreten einer Verkäuferinsolvenz

Rz. 1 Zweifellos werden regelmäßig die vom Notar beurkundeten Immobilienkaufverträge auch erfolgreich vollzogen. Befindet sich, insbesondere der Verkäufer, allerdings in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, kann die Abwicklung des Kaufvertrags auch scheitern. Wird z.B. vor Beantragung der Eigentumsumschreibung über das Vermögen des Verkäufers die Insolvenz eröffnet, kann es ent...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / a) Arzthaftpflichtversicherung auf dem Weg zur Pflichtversicherung?

Rz. 23 Pflichthaftpflichtversicherungen sind nach § 113 Abs. 1 VVG solche, zu deren Abschluss eine Verpflichtung durch Rechtsvorschrift besteht. Der Schutz des Geschädigten ist ein wesentlicher Bereich der Pflichtversicherung. Dieser erhält einen Direktanspruch gegen den Versicherer,[34] der Versicherer hat die Risiken eines gestörten Versicherungsverhältnisses zu tragen,[35...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / D. Verkäuferinsolvenzeröffnung bei eingetragener Vormerkung und noch nicht beurkundeter Auflassung

Rz. 6 Ist im Grundbuch zur Sicherung des Käufers auf Übereignung eine Vormerkung eingetragen, ist der Käufer geschützt. Nach § 106 Abs. 1 InsO kann der Käufer dann die Befriedigung seiner Ansprüche aus der Insolvenzmasse verlangen. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer noch weitere Verpflichtungen wie die Erklärung der Auflassung übernommen, aber noch nicht erledigt hat. I...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / B. Eröffnung der Verkäuferinsolvenz zwischen Kaufvertragsbeurkundung und Beantragung der Eigentumsumschreibung

Rz. 2 Sollte der Käufer den Kaufpreis oder einen Teil des Kaufpreises vorgeleistet haben, fällt der gezahlte vorgeleistete Betrag in die Insolvenzmasse. Dies erfreut in der Regel den Insolvenzverwalter, weil diese Situation günstig für die Insolvenzmasse ist, sodass er von seinem Erfüllungswahlrecht (§ 103 InsO) regelmäßig keinen Gebrauch machen dürfte.[1] Rz. 3 Erfolgte bere...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / F. Finanzierungsvollmachten werden unwirksam

Rz. 8 Gemäß § 117 InsO werden mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verkäufers die vom Verkäufer zuvor erteilten Finanzierungsvollmachten unwirksam. Kann der Käufer berechtigt vom Insolvenzverwalter die Erfüllung des Vertrags verlangen, und ist der Vollzug nur noch abhängig von der Kaufpreisfinanzierungsgrundschuld, ist der Insolvenzverwalter nach hi...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / H. Löschung eines Insolvenzvermerks im Grundbuch

Rz. 10 Ergibt sich aus einer Grundbucheintragung, dass ein Insolvenzvermerk gelöscht ist, kann nach einer neueren Entscheidung des BGH daraus der Schluss gezogen werden, dass das Grundstück nicht mehr dem Insolvenzbeschlag unterliegt.[7] Eine Bestätigung des Insolvenzgerichts über die Beendigung muss dann dem Grundbuchamt nicht beigebracht werden. Gleichwohl sollte der Notar...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / E. Mitwirkung des Insolvenzverwalters

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / C. Eröffnung der Verkäuferinsolvenz nach beurkundeter Auflassung und beantragter Eigentumsumschreibung

Rz. 5 Ist nach beurkundeter Auflassung der Antrag auf Eigentumsumschreibung formgerecht – auch durch den Käufer – (mit-)beantragt, also bindend, besteht für den Käufer kein Insolvenzrisiko mehr. Die Kaufvertragsvereinbarung ist dann insolvenzfest. Dabei kommt es weder auf eine erfolgte Besitzübergabe an noch auf die Erfüllung des Kaufpreisanspruchs. Das Anwartschaftsrecht ka...mehr

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§ 14 Insolvenz des Verkäufers / I. Anfechtungen durch den Insolvenzverwalter

Rz. 11 Bestimmte Rechtshandlungen des Schuldners vor der Insolvenzeröffnung können die Gläubiger des insolventen Schuldners benachteiligen, sodass der Insolvenzverwalter die Möglichkeit gem. § 129 Abs. 1 InsO hat, nach Maßgabe der §§ 130–146 InsO anzufechten. Veräußertes Vermögen des Schuldners muss ggf. in die Insolvenzmasse überführt werden (§ 143 Abs. 2 S. 1 InsO).[8]mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Insolvenzverfahren, Abs. 3 c bzw. Nr. 3.2.14 ARB 2012

Rz. 215 Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in ursächlichem Zusammenhang mit einem über das Vermögen des Versicherungsnehmers beantragten oder eröffneten Konkurs- oder Vergleichsverfahrens stehen, wird Rechtsschutz nicht gewährt (§ 3 Abs. 3 c ARB). An die Stelle des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens ist ab 1.1.1999 das Insolvenzverfahren getreten, für das der Ri...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 7. Anzeige- und Verhaltenspflichten, §§ 8, 10, 14 AVB

Rz. 92 Beantragt der Versicherungsnehmer (vgl. § 3 AVB) ein Versicherungslimit, hat er dem Versicherer ihm bekannte oder bekannt werdende Bonitätsmerkmale des Kunden anzuzeigen. Jederzeit anzeigepflichtig sind Fälle drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit und darüber hinaus gefahrenerhöhende Umstände, die in § 8 Nr. 2 AVB beispielhaft aufgeführt sind. So hat der Ver...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / bb) Innenhaftung

Rz. 60 Die für die "Innenhaftung" relevanten allgemeinen Haftungsgrundlagen sind für Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter bei der Aktiengesellschaft insbesondere die §§ 93 Abs. 2, 94 AktG. Bei der GmbH gelten insbesondere die §§ 43 Abs. 2, 44 GmbHG [199] in Bezug auf Geschäftsführer und deren Stellvertreter. Daneben kommen für die zitierten versicherten Personen beson...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 4. Eingriffe in das EDV-System

Rz. 58 Nach §§ 14–16 AVB-VSV besteht Versicherungsschutz für Schäden durch vorsätzliche, rechtswidrige und zielgerichtete Eingriffe Dritter in das EDV-System des versicherten Unternehmens oder eines von diesem beauftragten Dienstleisters (sog. Hackerschäden). § 14 Abs. 2, 3 definieren als EDV-System die Gesamtheit aller zur elektronischen Datenverarbeitung rechtmäßig genutzt...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 612 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1065] Rz. 613 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Schuldners gem. ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bezugsrechte

Rz. 623 Bei einem widerruflichen Bezugsrecht erwirbt der Bezugsberechtigte den Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit Eintritt des Versicherungsfalls (siehe oben Rdn 498). Wird vor dem Eintritt des Versicherungsfalls über das Vermögen des Versicherungsnehmers das Insolvenzverfahren eröffnet, kann der Insolvenzverwalter das Bezugsrecht widerrufen. Lehnt der Insolvenz...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Schutzwirkung der Vormerkung

Rz. 78 Die Vormerkung zur Sicherung der Auflassung bzw. zur Verschaffung des Eigentumsübertragungsanspruchs schützt den schuldrechtlichen Anspruch auf dingliche Rechtsänderung, indem sie ihn gefährdende Verfügungen über das betroffene Recht dem Vormerkungsberechtigten gegenüber unwirksam sein lässt, § 883 Abs. 2 BGB. Die Vormerkung wahrt zudem den Rang des geschuldeten Recht...mehr

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U / 3 Unterbrechung der Hauptverhandlung [Rdn 3222]

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§ 24 D&O-Versicherung / 3. Meldung von Umständen (Notice of circumstances-Regelung)

Rz. 96 Bisweilen erfährt das "claims-made-Prinzip" (vgl. dazu Rdn 77 ff.) in zeitlicher Hinsicht eine Erweiterung.[308] Mit Umstandsmeldungen werden Sachverhalte geschildert, denen mutmaßliche Pflichtverletzungen zugrunde liegen, die (später) zu Vermögensschäden und so zu Inanspruchnahmen von Organen führen (können). Dazu findet sich ab dem Modell 2011 eine klare Regelung zu...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / d) Betriebliche Altersversorgung

Rz. 27 Im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung kommt die Rentenversicherung als sog. Rückdeckungsversicherung, als Direktversicherung i.S.v. § 1b Abs. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) oder als Pensionskassenversorgung vor. Rz. 28 Die Direktversicherung stellt einen der fünf Durchführungswege der betriebli...mehr

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V / 8 Verfahrensverzögerung, Verzögerungsrüge [Rdn 3418]

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§ 14 Lebensversicherung / c) Sicherungsabtretung und Verpfändung

Rz. 630 Dem Pfandgläubiger und dem Zessionar im Rahmen einer Verpfändung bzw. Sicherungsabtretung steht in der Insolvenz des Versicherungsnehmers hinsichtlich der von der Verpfändung bzw. Sicherungsabtretung erfassten Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversicherung ein Absonderungsrecht zu (§§ 50, 51 InsO).[1101] Rz. 631 Sind die Rechte und Ansprüche aus einer Lebensversich...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / Literaturtipps

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B / 7 Berufung, Berufungsbeschränkung [Rdn 684]

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Versicherung für fremde Rechnung (Ziff. 10.1)

Rz. 172 Wie bereits ausgeführt (siehe Rdn 26 ff.) handelt es sich bei der D&O-Versicherung grundsätzlich um eine Versicherung für fremde Rechnung (vgl. § 43 VVG).[433] Bei der Versicherung für fremde Rechnung stehen die Rechte aus dem Versicherungsvertrag ("ausschließlich", vgl. Ziff. A-8.1 AVB-D&O) dem Versicherten zu (§ 44 Abs. 1 VVG); dies gilt nur in den Fällen der compa...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Beurkundungsbedürfnis, Neutralität des Notars, Präzision

Rz. 2 Ein Kaufvertrag über den Erwerb eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (Erbbaurecht, Wohnungseigentum, Teileigentum) ist für jede Vertragspartei ein Rechtsgeschäft von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Sowohl die Immobilie als auch der Kaufpreis dafür sind Hauptleistungen mit einem hohen Wert, die ausgetauscht werden. Rz. 3 Käufer benötigen häufig eine F...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / IV. Übersicht: Erforderliche Voreintragung der Gesellschaft in das GbR-Gesellschaftsregister

Rz. 47 Die Voreintragung in das Gesellschaftsregister ist z.B. erforderlich, wenn die rechtsfähige GbRmehr

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§ 16 Bauträgervertrag / A. Begriff, Bedeutung für den Erwerber

Rz. 1 Ein Vertrag, in dem ein Bauträger sich verpflichtet, a) ein Haus oder ein vergleichbares Bauwerk herzustellen/umzubauen und b) das Eigentum an dem Baugrundstück dem Besteller (Käufer) zu übertragen (zu verkaufen), ist ein Bauträgervertrag, § 650u Abs. 1 BGB. Für den (einheitlichen) Bauträgervertrag gelten werkvertragliche und kaufrechtliche Bestimmungen. Rz. 2 Das Beurk...mehr

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§ 11 Kaufpreisverwahrung / I. Treuhandaufträge

Rz. 26 Treuhandvereinbarungen und Verwahrungsanweisungen durch die Vertragsparteien sind in der Regel in der Notarurkunde enthalten, weil sie als Bestandteil des Kaufvertrags gem. § 311b Abs. 1 BGB mit beurkundet sind. Der Notar wird auf exakte Formulierungen achten und damit Problemen vorbeugen.[37] Änderungen und Ergänzungen der beurkundeten Erklärungen müssen nur beurkund...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / I. Einleitung

Rz. 1 Neben dem Geldkredit, den Kreditinstitute vergeben, gibt es den Warenkredit, auch Lieferantenkredit genannt. Dabei räumt der Lieferant oder Dienstleister dem jeweiligen Kunden ein Zahlungsziel ein. Dieser dem Kunden zugestandene Vorteil beinhaltet für den Lieferanten/Dienstleister ein wirtschaftliches Risiko, weil nicht sicher ist, dass er zum vereinbarten Zeitpunkt se...mehr