Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Verlorene Aufwendungen

Rn. 63 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sofort als WK abziehbar sind auch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Einnahmen stehen, für die der StPfl aber keine Gegenleistung erhält. Dies ist zB der Fall bei Vorauszahlungen für ein Bauvorhaben, für das wegen des Konkurses des Bauunternehmers tatsächlich keine Herstellungsleistungen erbracht werden. Diese sog "verlorenen Aufwendungen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 246 regelt, wann die Zustimmung der nachrangigen Gläubiger zu dem Insolvenzplan als erteilt gilt. § 39 bezieht nachrangige Gläubiger in das Verfahren ein – anders als noch die KO, VerglO und GesO, die die nachrangigen Gläubiger von der Teilnahme am Konkurs- bzw. Vergleichsverfahren ausgeschlossen hatten. Durch die Insolvenzordnung wurde die Möglichkeit eröffnet, die R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Dauerhaftigkeit

Rn. 601 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Von einer dauerhaften Zuordnung (Prognose) ist ausweislich der in § 9 Abs 4 S 3 EStG aufgeführten Regelbeispiele insbesondere auszugehen, wenn der ArbN unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer solchen Tätigkeitsstätte tätig werden soll. Fehlt eine solche dienst- oder arbeitsrecht...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1.1 Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rn 6 Ein Widerspruch der Aktionäre gegen einen Insolvenzplan ist nicht möglich. Der Vorstand entscheidet auch über die Ausübung des Widerspruchsrechts – ebenso wie über jeden anderen Bereich der Geschäftsführung oder Vertretung – allein und ausschließlich. Die Weisungsunabhängigkeit wird in der Insolvenz nicht unterlaufen. Rn 7 Ein Widerspruchsrecht des Vorstands ist für die ...mehr

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zfs 11/2022, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

1. Zu Recht hat das LG der Kl. allerdings den Mehrbetrag zuerkannt, um welchen der ausbezahlte Rückkaufswert die Todesfallleistung übersteigt, wenngleich sich dieser rechnerisch richtig auf 954,05 EUR beläuft (§§ 1922, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 818 Abs. 2 BGB). Soweit die Bekl. hierzu geltend macht, dass durch die vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts vor dem Tod der VN schl...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.7 Sonderregelungen in der Konzerninsolvenz (§§ 56b, 269a)

Rn 43a Der Gesetzgeber hat sich bei der Regelung des Konzerninsolvenzrechts[131] für einen flexiblen Rahmen zur Koordination der jeweiligen Einzelinsolvenzverfahren gruppenangehöriger Unternehmen entschieden. Diese Koordination muss bereits im Eröffnungsverfahren beginnen. Daher gilt § 56b entsprechend für den vorläufigen Insolvenzverwalter. Er richtet sich an die beteiligte...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / a) Allgemeines

Der langerwartete Insolvenz-Tsunami ist bislang ausgeblieben. Corona-Nachwehen, Energiekriese und der Krieg in Europa lassen aber keinen anderen Schluss zu, als dass die Zahlen irgendwann wieder steigen müssen. Die Frage nach Entschuldung, nach einem außergerichtlichen Einigungsversuch und dessen "Bezahlung" wird daher irgendwann wieder aktueller werden als gegenwärtig. Der ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Zuständigkeit

Rn 12 Grundsätzlich ist das Insolvenzgericht für die gesonderte Ladung der Beteiligten zuständig. Durch das SanInsFoG wurde § 235 Abs. 3 Satz 4 eingefügt, welcher auf § 8 Abs. 3 verweist. Dadurch ist die insoweit bereits vorherrschende Praxis gesetzlich normiert worden: Das Insolvenzgericht kann den Insolvenz- oder Sachwalter sowohl mit der Ladung zum Erörterungs- und Abstim...mehr

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FoVo 11/2022, Zwangssicheru... / 1 Der Fall

Eintragung von Zwangshypotheken und Insolvenzen im Grundbuch Die Beteiligte ist für Wohnungseigentumsrechte seit 1990 bzw. 1992 als Eigentümer eingetragen. In Abt. II waren jeweils ein Vermerk über die Anordnung der Zwangsversteigerung (eingetragen 2003, gelöscht 2004), ein allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO (eingetragen 2013, gelöscht 2014) und die Eröf...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / c) Andere Hilfsmöglichkeiten im Rahmen des § 305 InsO

Der außergerichtliche Einigungsversuch spielt in der Praxis eine bedeutende Rolle, wird er doch sehr häufig über die sog. Beratungshilfe finanziert. Während "normalerweise" Beratungshilfe für Rechtsanwälte recht wenig interessant ist, kann mit der erlangten Vergütung für den außergerichtlichen Einigungsversuch durchaus kalkuliert werden. Millionen überschuldete Haushalte – d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Allgemeines

Rn 1 § 13a wurde durch das Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen [1] eingeführt, dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 30.01.2014[2] zugrunde lag. Vgl. Kommentierung zu § 3a Rn. 1 ff. zu weiteren Hintergründen der Gesetzesentstehung. Rn 2 Das Insolvenzrecht in der Ausprägung der InsO ist auf die Bewältigung der Insolvenz einzelner Rechtsträg...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 4. Tod eines Gesellschafters

Für den in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätigen Berater ist die Rechtsfolge des Todes eines Gesellschafters eine elementare Frage. Gem. § 727 Abs. 1 BGB a.F. wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt. Gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. führt der Tod eines Gesellschafters hing...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vergebliche Werbungskosten

Rn. 93 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Führen Aufwendungen entgegen den Planungen des StPfl nicht zu Einnahmen – etwa weil die geplante Einkunftsquelle nicht geschaffen wird (zB geplantes Mietshaus wird nicht errichtet oder die Prüfung zum Abschluss der Umschulungsmaßnahme wird nicht bestanden) oder weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt (zB Reparatur gelingt nicht) –, bleibt hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Schuldzinsen als nachträgliche WK

Rn. 355 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Von nachträglichen Schuldzinsen ist auszugehen bei Finanzierungskosten, die dem StPfl erst nach Wegfall der Einkünfteerzielungsabsicht oder -tätigkeit entstehen. Rn. 356 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei rückständigen Schuldzinsen, also Aufwendungen, die während der Zeit der Einkünfteerzielung angefallen sind, aber erst nach Aufgabe der Einkünf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Moderner Gesetzgebungstechnik entsprechend, stellt § 1 als Programmsatz ohne eigenen Regelungsgehalt die wesentlichen Ziele des Insolvenzverfahrens den eigentlichen gesetzlichen Regelungen voran. Rn 2 Hauptziel und maßgeblicher Zweck des Insolvenzverfahrens ist die gemeinschaftliche, gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, der nicht mehr in der Lage ist...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3. GmbH & Co.KG, Abs. 2

Rn 10 Bei Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, an denen auch mittelbar keine natürliche Person als persönlich haftender Gesellschafter beteiligt ist, kann die organisatorische und haftungsrechtliche Verzahnung zwischen der Gesellschaft und deren persönlich haftenden Gesellschaftern im Insolvenzfall ähnliche Probleme aufwerfen wie die Insolvenz einer Unternehmensgruppe i...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Zu ladende Personen (§ 235 Abs. 3 Satz 1, 3, 5)

Rn 9 Der Kreis der zu ladenden Personen wird zunächst durch § 235 Abs. 3 Satz 1 bestimmt, so dass zum Termin sämtliche Insolvenzgläubiger,[19] die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger,[20] der Insolvenzverwalter und der Schuldner besonders zu laden sind. Des Weiteren sind bei Unternehmen, die einen Betriebsrat und einen Sprecherausschuss der l...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.4 Haftung (§§ 60, 61)

Rn 32 Wie der spätere Insolvenzverwalter haftet der vorläufige Insolvenzverwalter über die Verweisung in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für eine schuldhafte Verletzung seiner insolvenzspezifischen Pflichten nach § 60 und bei einer Nichterfüllbarkeit von ihm begründeter Masseverbindlichkeiten nach § 61. Daneben ist aber auch eine Haftung aus allgemeinen Rechtsvorschriften nicht aus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 3 Widerruf und Rücknahme der Freistellungsbescheinigung

Rz. 14 Eine rechtmäßig erteilte Freistellungsbescheinigung (sonstiger Verwaltungsakt) kann unter engen Voraussetzungen mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen (§ 130 AO) oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (§ 131 AO) werden. Der Leistende hat den Leistungsempfänger hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird eine zeitlich befristete, jedoch nicht auf e...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AdV-Verfahren: Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Säumniszuschläge

Leitsatz 1. Bei summarischer Prüfung bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (entgegen BFH-Beschlüsse vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV), und vom 23.05.2022 – V B 4/22 (AdV)). 2. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen ebenfall...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / bb) Insolvenz des Leistungserbringers

Allein die Insolvenz des Leistungserbringers rechtfertigt indes die Versagung nicht. Dabei ist bei Bestellung eines Insolvenzverwalters, bei dem davon auszugehen ist, dass er die steuerlichen Pflichten des Schuldners erfüllt, die Freistellungsbescheinigung grundsätzlich zu erteilen. Tz. 32 des BMF-Schreibens stellt klar, dass dies entsprechend im Fall der Eigenverwaltung (vg...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.4 Insolvenz (Rückschlagsperre)

Hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im letzten Monat vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem, durch Zwangsvollstreckung eine Sicherung (etwa eine Sicherungshypothek) an dem zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögen des Schuldners erlangt, so wird diese Sicherung mit der Eröffnung des Verfahrens unwirksam (Rückschlagsperre, § 88 InsO). Wird ...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.1.1 Übersicht

Will die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfolgreich vollstrecken, benötigt sie Informationen über den Hausgeldschuldner. Außerdem ist aus Kostengründen zu klären, ob eine Zwangsvollstreckung zu einem bestimmten Zeitpunkt überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Die für diese Fragen notwendigen Informationen muss teilweise der Verwalter sammeln. Wichtig sind Informationen unte...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 3 Überblick Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt die Ausgestaltung von Altersteilzeit, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Das Altersteilzeitgesetz enthält wesentliche Regelungen und Voraussetzungen. Jedoch muss Altersteilzeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer entweder individuell oder auf Basis eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung o...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 4.6.1 Bilanz

Wie oben erwähnt, ist der Arbeitgeber verpflichtet die Wertgutachten der Arbeitnehmer ab einer bestimmen Höhe gegen eine Insolvenz zu sichern. Je nach Durchführungsweg der Insolvenzsicherung kann ein Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB entstehen. Das muss im Einzelfall in Ansehung der getroffenen Insolvenzsicherungsform beurteilt werden. Unter den Geltungsbereic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Pflichtverletzung: Folgen f... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Pflichtverletzung eines Verwalters einen wichtigen Grund für seine Abberufung darstellt. Diese Frage stellt sich nicht mehr, da die Wohnungseigentümer seit dem 1.12.2020 den Verwalter auch ohne wichtigen Grund abberufen können – auch solche Verwalter, die vor dem 1.12.2020 bestellt wurden (§ 26 Abs. 3 Satz 1, Abs. 5 WEG)....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anfechtungsbefugnis: Zwangs... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall stellt sich die Frage, wann ein Wohnungseigentümer, dessen Wohnungseigentum zwangsverwaltet wird, nach § 44 Abs. 1 Satz 1 WEG gegen Beschlüsse vorgehen kann. Parteien kraft Amtes Gesetzliche Verwalter eines Wohnungseigentums sind klagebefugt. Gesetzliche Verwalter sind z. B. der Insolvenz-, Zwangs- oder Nachlassverwalter. Die Klagebefugnis dieser Dritte...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 6 Insolvenzgründe

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt nach § 16 InsO voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Nach § 17 Abs. 1 InsO ist allgemeiner Eröffnungsgrund die Zahlungsunfähigkeit des Wohnungseigentümers als Schuldner im Sinne der Insolvenzordnung. Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Die Zahlungsunf...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 14 Insolvenz der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist – auch wenn sie ein Wohnungseigentum erworben hat und Wohnungseigentümerin ist – nach § 9a Abs. 5 WEG nicht insolvenzfähig. Statt der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer müssen ihre "Mitglieder", mithin die Wohnungseigentümer, die fälligen Hausgelder begleichen.[1]mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 5 Insolvenzantrag

Das Insolvenzverfahren wird nach § 13 Abs. 1 InsO auf schriftlichen Antrag eröffnet. Der Insolvenzantrag ist zulässig, wenn der Antrag den Erfordernissen des § 14 Abs. 1 InsO entspricht. Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner (= Wohnungseigentümer). Der Antrag eines Gläubigers ist allerdings nur dann zulässig, wenn der Gläubiger ein rechtliches Interesse an d...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 15 Weiteres

15.1 Einstellung mangels Masse (Massearmut) Stellt sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens heraus, dass die Insolvenzmasse nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken (Massearmut), stellt das Insolvenzgericht das Verfahren gemäß § 207 Abs. 1 InsO grundsätzlich ein. 15.2 Masseunzulänglichkeit Sind die Kosten des Insolvenzverfahrens gedeckt, reicht die ...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7 Auswirkungen der Insolvenzeröffnung

7.1 Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Wohnungseigentümers als Schuldner, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und darüber zu verfügen, nach § 80 Abs. 1 InsO auf den Insolvenzverwalter über. Ansprechpartner der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bzw. des Verwalters wird ...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 9.3 Verwertung

9.3.1 Freihändiger Verkauf Der Insolvenzverwalter darf das Wohnungseigentum des Hausgeldschuldners nach h. M. freihändig veräußern.[1] Haben die Wohnungseigentümer eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 Abs. 1 WEG vereinbart, braucht er allerdings eine Zustimmung.[2] Die freihändige Veräußerung muss die Rechte der Absonderungsberechtigten – auch die der Gemeinschaft der Wohnu...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 12 Freigabe

12.1 Begriff Der Insolvenzverwalter kann ein Wohnungseigentum freigeben.[1] Diese Freigabe ist eine einseitige, empfangsbedürftige, konstitutiv wirkende Willenserklärung gegenüber dem Insolvenzschuldner[2], einen zur Insolvenzmasse zählenden Gegenstand, etwa das Wohnungseigentum, aus dem Haftungsverband der Insolvenzmasse und damit aus dem Insolvenzbeschlag zu lösen. Die Frei...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 12.2 Wirkungen

12.2.1 Hausgeldschuldner Wie sich eine Freigabe auf die Frage auswirkt, wer Hausgeldschuldner ist, ist streitig. Relativ geklärt scheint zu sein, dass der Insolvenzverwalter für diejenigen Forderungen haftet, die während der Dauer der Insolvenzverstrickung des Wohnungseigentums fällig geworden sind.[1] Die Freigabe von Vermögensgegenständen aus der Insolvenzmasse wirkt nämlic...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 9 Das eigentliche Insolvenzverfahren

9.1 Anmeldung des ausstehenden Hausgelds Mit dem Eröffnungsbeschluss wird die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Gläubigerin des Schuldners aufgefordert, ihre Forderungen innerhalb einer bestimmten Frist (mindestens 2 Wochen, höchstens 3 Monate) beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anzumelden ist die Forderung nebst möglicher Nebenforderungen; Zinsen sind bis zum Zeitpunk...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseigentümers (WEMoG)

Zusammenfassung Überblick Insbesondere in größeren Wohnungseigentumsanlagen kommt es immer wieder dazu, dass über das Vermögen eines Wohnungseigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet wird.[1] Das Wohnungs- oder Teileigentum des Hausgeldschuldners ist dann als Vermögenswert des Schuldners der Insolvenzmasse zugehörig und unterliegt der Verwertung durch den Insolvenzverwalter...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1.2 Auflösung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners in Besitz zu nehmen und zu verwerten. Dazu kann in der Insolvenz eines Verbandsmitglieds die Auflösung des Verbandes gehören. Das im Insolvenzverfahren grundsätzlich bestehende Recht (§ 84 Abs. 2 InsO), die Aufhebung der Wohnungseigentümergemeinschaft zu verlangen, schließt § 11 Abs. 2 WEG allerdings aus.mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1.3 Schadensersatz

Verletzt der Insolvenzverwalter die ihm nach dem Gesetz obliegenden Pflichten, ist er allen Beteiligten zum Schadensersatz verpflichtet.[1] Dies ist insbesondere der Fall, wenn er es unterlässt, der Masse zustehende Forderungen einzutreiben. Dann schuldet er auch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Schadensersatz.mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.2 Der Insolvenzverwalter als Hausgeldschuldner

Ob und ggf. in welcher Höhe und Reichweite ein Insolvenzverwalter anstelle des Wohnungseigentümers schuldet, kann immer noch nicht als rechtlich vollständig geklärt betrachtet werden.[1] Zu unterscheiden sind verschiedene Forderungsgruppen. 7.2.1 Hausgeld: Vor Eröffnung fällige Forderungen Das gegenüber einem Wohnungseigentümer bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründ...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.2.2 Hausgeld: Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens fällig werdende Hausgelder

7.2.2.1 Laufendes Hausgeld Nach Insolvenzeröffnung fällig werdende Vorschüsse sind Masseverbindlichkeiten[1] und vom Insolvenzverwalter zu bedienen.[2] Wenn der Insolvenzverwalter das laufende Hausgeld nicht erfüllt, kann ihn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Zahlung verklagen und aus einem Zahlungstitel in die Masse vollstrecken. Sofern die Voraussetzungen des § 90...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 8 Aussonderungs-/Absonderungsrechte

Ist über das Vermögen eines Hausgeldschuldners das Insolvenzverfahren eröffnet worden, muss geprüft werden, ob Aussonderungs- und/oder Absonderungsrechte bestehen. Vor allem Absonderungsrechte haben bereits nach der WEG-Reform 2007 eine große Rolle erlangt.[1] Überblick: 8.1 Aussonderung Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gegenüber dem Hausgeldschuldner im Einzelfall...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 10 Verteilung

Mit der Befriedigung der Insolvenzgläubiger wird nach dem allgemeinen Prüfungstermin begonnen. Verteilungen können stattfinden, solange hinreichende Barmittel in der Insolvenzmasse vorhanden sind. Die Verteilungen werden vom Insolvenzverwalter vorgenommen. Vor einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der Forderungen aufzustellen, die bei der Verteilung zu ...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 15.1 Einstellung mangels Masse (Massearmut)

Stellt sich nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens heraus, dass die Insolvenzmasse nicht einmal ausreicht, um die Kosten des Verfahrens zu decken (Massearmut), stellt das Insolvenzgericht das Verfahren gemäß § 207 Abs. 1 InsO grundsätzlich ein.mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.1.4 Berücksichtigung des Hausgeldschuldners bei § 28 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 WEG

Solange der endgültige Ausfall des Hausgeldschuldners nicht feststeht, ist er bei Hausgeldbeschlüssen zu berücksichtigen, als wäre "nichts passiert". Der "endgültige Ausfall" dürfte in der Regel erst mit einer Restschuldbefreiung feststehen.mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 8.2.2 Privilegierte Hausgeldansprüche

Absonderungsrecht Für die nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG privilegierten Hausgeldansprüche besteht ein Absonderungsrecht.[1] Dieses Recht entsteht nicht erst dann, wenn das entsprechende Sondereigentum zwangsversteigert wird.[2] Es besteht immer. Die Hausgeldansprüche ruhen – obwohl sich ihr Inhalt ständig ändert und sie schuldrechtlich zu verstehen sind[3] – ähnlich einer private...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 12.1 Begriff

Der Insolvenzverwalter kann ein Wohnungseigentum freigeben.[1] Diese Freigabe ist eine einseitige, empfangsbedürftige, konstitutiv wirkende Willenserklärung gegenüber dem Insolvenzschuldner[2], einen zur Insolvenzmasse zählenden Gegenstand, etwa das Wohnungseigentum, aus dem Haftungsverband der Insolvenzmasse und damit aus dem Insolvenzbeschlag zu lösen. Die Freigabe wird mi...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / Zusammenfassung

Überblick Insbesondere in größeren Wohnungseigentumsanlagen kommt es immer wieder dazu, dass über das Vermögen eines Wohnungseigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet wird.[1] Das Wohnungs- oder Teileigentum des Hausgeldschuldners ist dann als Vermögenswert des Schuldners der Insolvenzmasse zugehörig und unterliegt der Verwertung durch den Insolvenzverwalter. Die Möglichke...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 3 Ziele des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren dient nach § 1 InsO dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschaftlich – in der Regel anteilig – zu befriedigen, indem das Vermögen des Schuldners verwertet und der Erlös verteilt oder in einem Insolvenzplan eine abweichende Regelung insbesondere zum Erhalt des Unternehmens getroffen wird. Dem redlichen Schuldner wird außerdem Gelegenheit gegeben, s...mehr