Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1.1 Rechnungen zum Nachweis des Insolvenzgrundes

Rz. 12 Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens setzt nach § 16 InsO voraus, dass ein Eröffnungsgrund vorliegt. Rz. 13 Als allgemeiner Eröffnungsgrund kommt dabei zunächst die eingetretene Zahlungsunfähigkeit [1] gem. § 17 Abs. 1 InsO in Betracht. Nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Za...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / Zusammenfassung

Im Juli 2021 ist es durch Starkregen und Hochwasser 2021 bei vielen Unternehmen zu erheblichen Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen gekommen. Damit stehen bei einer Vielzahl von Betrieben eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und die damit verbundene Insolvenzantragspflicht im Raum. Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Gesetz zur vorübergehenden Aussetzun...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1 Rechnungslegung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Rz. 11 In diesem Verfahrensabschnitt geht es zum einen darum, den jeweils vorgebrachten Insolvenzgrund (eingetretene Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO, drohende Zahlungsunfähigkeit gemäß § 18 InsO oder Überschuldung gemäß § 19 InsO) nachzuweisen, und zum anderen darum, zu klären, ob eventuell eine Abweisung des Eröffnungsantrages in Betracht kommt. 2.1.1 Rechnungen zum Nach...mehr

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Insolvenzrechnungslegung nach Insolvenz-, Handels- und Steuerrecht

Zusammenfassung Im Juli 2021 ist es durch Starkregen und Hochwasser 2021 bei vielen Unternehmen zu erheblichen Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen gekommen. Damit stehen bei einer Vielzahl von Betrieben eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und die damit verbundene Insolvenzantragspflicht im Raum. Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Gesetz zur vorübergeh...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.8 Rechnungen zum Nachweis der vorzeitigen Verfahrenseinstellung

Rz. 72 Im Laufe des Verfahrens können zahllose Umstände eintreten, die eine Weiterführung des Verfahrens sinnlos werden lassen. Es kommt dann zur Einstellung des Verfahrens. Unter der Einstellung versteht das Gesetz die vorzeitige Beendigung des Verfahrens. Die InsO nennt vier Einstellungsgründe: Rz. 73 Einstellung wegen mangelnder Deckung der Verfahrenskosten [1] Nach § 207 Abs...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.5 Schlussbilanz für das Geschäftsjahr der Verfahrensbeendigung oder Betriebseinstellung

Rz. 107 Mit Beendigung des Insolvenzverfahrens durch Aufhebung[1] gemäß § 200 oder § 258 InsO oder Einstellung[2] gemäß § 207 ff. InsO schließt das letzte Geschäftsjahr in der Insolvenz ab. Die InsO verlangt nicht ausdrücklich die Erstellung einer Schlussbilanz bei Beendigung des Insolvenzverfahrens. In entsprechender Anwendung des § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO, wonach mit der Er...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.4 Konzernabschluss für jedes während des Verfahrens endende Geschäftsjahr

Rz. 104 Im Rahmen der nach § 155 Abs. 1 InsO weiter geltenden handelsrechtlichen Rechnungslegungspflichten besteht auch die Verpflichtung der Muttergesellschaft zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach §§ 290 ff. HGB [1] fort.[2] Rz. 105 Ist die Going-Concern-Prämisse bei einem Mutterunternehmen weggefallen, bedeutet dies nicht, dass der gesamte Konzernabschluss unter Abk...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.2 Schlussrechnung

Rz. 81 Nach § 66 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter bei der Beendigung seines Amtes Rechnung zu legen (sog. Schlussrechnung). Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber der Gläubigerversammlung. Dennoch hat der Insolvenzverwalter die Schlussrechnung nach § 66 Abs. 2 Satz 1 InsO zunächst dem Insolvenzgericht vorzulegen. Dieses leitet sie nach eigener Prüfung an den Gläu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3 Rechnungslegung zum Abschluss des Insolvenzverfahrens

2.3.1 Verteilungsverzeichnis Rz. 79 Vor einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter nach § 188 Satz 1 InsO ein Verzeichnis der Forderungen aufzustellen, die bei der Verteilung zu berücksichtigen sind (sog. Verteilungsverzeichnis). Zweck der Aufnahme der Forderung in das Verteilungsverzeichnis ist es zum einen, die Voraussetzungen für die rechnerische Ermittlung des Forderungs...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2 Rechnungslegung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis) Rz. 19 Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den In...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.2 Eröffnungsbilanz für das erste Geschäftsjahr nach Verfahrenseröffnung

Rz. 98 Die letzte handelsrechtliche Schlussbilanz und die handelsrechtliche Eröffnungsbilanz (§ 71 Abs. 1 GmbHG analog) sind grundsätzlich nur durch eine logische (juristische) Sekunde voneinander getrennt. Daraus ergibt sich, dass dieselben wirtschaftlichen Verhältnisse zugrunde zu legen sind. Beide Bilanzen sind somit wegen des Grundsatzes des Bilanzzusammenhangs[1] inhalt...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.1 Verzeichnis der Massegegenstände (Masseverzeichnis)

Rz. 19 Gemäß § 151 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. Es dient dazu, die Masse festzustellen, eine Kontrolle des Verwalters zu ermöglichen und eine Vorstufe der weiteren Berichterstattung zu bilden.[1] Die Bestandsaufnahme durch den Insolvenzverwalter dient der Sichtung der Insolvenzmasse, i...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.3 Jahresabschluss für jedes während des Verfahrens endende Geschäftsjahr

Rz. 101 Für den Fall eines mehrjährigen Verfahrens ist nach Ablauf von 12 Monaten jeweils ein handelsrechtlicher Jahresabschluss und ggf. auch ein Lagebericht aufzustellen, da gem. § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO i. V. m. §§ 238 ff. HGB die allgemeinen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften für das gesamte Insolvenzverfahren weitergelten.[1] Solange keine Betriebseinstellu...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3 Handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 92 Die Vorschriften der Insolvenzordnung regeln neben der internen, insolvenzrechtlichen Rechnungslegung auch die externe, handels- und steuerrechtliche Rechnungslegung. § 155 Abs. 1 Satz 1 InsO erklärt die handels- und steuerrechtlichen Pflichten des Schuldners zur Buchführung und zur Rechnungslegung für anwendbar.[1] Zudem bestimmt § 155 Abs. 1 Satz 2 InsO, dass der In...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.1.2 Rechnungen zur Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 18 Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 InsO weist das Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreichen wird, um die Kosten des Verfahrens zu decken.[1] Die Prüfung dieser Frage der Masselosigkeit bzw. Massekostendeckung erfolgt von Amts wegen. Liegt ein zulässiger Insolvenzantrag vor, hat das Inso...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1 Handelsrechtliche Rechnungslegung

Rz. 93 Nach § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein neues Geschäftsjahr. Entsprechend § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO bewirkt die Beendigung des Insolvenzverfahrens dann das Ende des Geschäftsjahres.[1] Aufgrund dieser Regelung in § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO ergeben sich regelmäßig Rumpfgeschäftsjahre.[2] Die Rumpfgeschäftsjahre sind mit einer Sc...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.7 Forderungstabelle

Rz. 68 Nach § 174 Abs. 1 Satz 1 InsO haben die Insolvenzgläubiger ihre Forderungen schriftlich beim Insolvenzverwalter anzumelden. Für deren Nachweis haben sie nach § 174 Abs. 1 Satz 2 InsO die Urkunden, aus denen sich das Bestehen der Forderung ergibt (z. B. Rechnungen, Lieferscheine, Verträge etc.), in Kopie beizufügen. Bei der Anmeldung sind zudem nach § 174 Abs. 2 InsO d...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.3.1 Verteilungsverzeichnis

Rz. 79 Vor einer Verteilung hat der Insolvenzverwalter nach § 188 Satz 1 InsO ein Verzeichnis der Forderungen aufzustellen, die bei der Verteilung zu berücksichtigen sind (sog. Verteilungsverzeichnis). Zweck der Aufnahme der Forderung in das Verteilungsverzeichnis ist es zum einen, die Voraussetzungen für die rechnerische Ermittlung des Forderungsbestandes für Zwecke der Abs...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.6 Zwischenrechnung

Rz. 66 Nach § 66 Abs. 3 Satz 1 InsO kann die Gläubigerversammlung dem Insolvenzverwalter aufgeben, zu bestimmten Zeitpunkten während des Verfahrens Zwischenrechnung zu legen. Eine Verpflichtung zu periodischer Rechnungslegung besteht hingegen nicht.[1] Zusätzlich können das Insolvenzgericht, der Gläubigerausschuss oder die Gläubigerversammlung nach § 58 Abs. 1 Satz 2 bzw. § ...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.1.1 Schlussbilanz für das letzte Geschäftsjahr vor Verfahrenseröffnung

Rz. 94 Die Schlussbilanz der werbenden Gesellschaft erfasst das Rumpfgeschäftsjahr zwischen Beginn des letzten Geschäftsjahres und dem Tag vor dem Eröffnungsbeschluss. Als abschließende Rechnungslegung der werbenden Gesellschaft für den verkürzten Zeitraum zwischen dem Schluss des letzten regulären Geschäftsjahrs und dem Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ist auf den Tag vor I...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.3 Vermögensübersicht

Rz. 36 Nach § 153 Abs. 1 Satz 1 InsO hat der Insolvenzverwalter auf den Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine geordnete Übersicht aufzustellen, in der die Gegenstände der Insolvenzmasse und die Verbindlichkeiten des Schuldners aufgeführt und einander gegenübergestellt werden. Hinsichtlich der Frist zur Anfertigung der Vermögensübersicht kann auf die entspreche...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2 Insolvenzrechtliche Rechnungslegung

Rz. 5 Gemäß §§ 13 ff. InsO wird das Insolvenzverfahren auf schriftlichen Antrag seitens des Schuldners selbst oder einen Gläubiger eröffnet. Die zahlreichen insolvenzrechtlichen Rechnungslegungserfordernisse lassen sich drei zeitlichen Verfahrensabschnitten zuordnen: der Rechnungslegung bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, der Rechnungslegung nach Eröffnung des Insolvenz...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.2 Steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 109 Gemäß § 155 Abs. 1 InsO i. V. m. §§ 140 ff. AO ist der Insolvenzverwalter auch zur steuerrechtlichen Buchführung und Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Infolge seines Verwaltungs- und Verfügungsrechts ist der Insolvenzverwalter Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO oder Verfügungsberechtigter nach § 35 AO und hat deshalb alle steuerlichen Pflichten im Ra...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.2 Gläubigerverzeichnis

Rz. 30 Gemäß § 152 Abs. 1 InsO hat der Insolvenzverwalter ein Verzeichnis aller Gläubiger des Schuldners aufzustellen, die ihm aus den Büchern und Geschäftspapieren des Schuldners, durch sonstige Angaben des Schuldners, durch die Anmeldung ihrer Forderungen oder auf andere Weise bekannt geworden sind. Hinsichtlich der Frist zur Anfertigung des Gläubigerverzeichnisses kann au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Voraussetzungen der Sicherungsvollstreckung

Rz. 3 Da auch die Sicherungsvollstreckung eine Vollstreckungsmaßnahme darstellt, ist sie grundsätzlich nur dann zulässig, wenn die allgemeinen (Titel, Klausel und Zustellung) und die besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung (z. B. §§ 751, 756, 765 u. 775 ZPO) vorliegen und keine Vollstreckungshindernisse (§ 775 ZPO) bestehen. Eine Ausnahmevorschrift stellt § 720a Z...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / E. Die Kostentragungspflicht im Zivilprozess

Rz. 41 Nach der Durchführung eines Zivilprozesses stellt sich die Frage, wer für die Prozesskosten aufkommen muss. Nun, das weiß doch jeder: Der Verlierer zahlt die Kosten! Wie ist es aber, wenn es keinen Verlierer gibt, wenn beide Parteien Verlierer sind, weil beide Parteien nur teilweise Recht bekommen haben? Hat man nicht schon einmal gehört, dass der Kläger zur Zahlung d...mehr

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Existenzgründungsberatung –... / 11 Praxis-Beispiele

Nachfolgend ist anhand zweier Beispiele dargestellt, wie eine Existenzgründungsberatung ablaufen kann. Praxis-Beispiel Beratung eines Existenzgründers Steuerberater Stefan Steuermann (S) hat in seiner Kanzlei eine wöchentliche "Existenzgründersprechstunde" eingerichtet, in der Existenzgründer ein kostenloses Erstgespräch über ihr geplantes Gründungsvorhabens führen können. Manf...mehr

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FoVo 08+09/2022, Was geschieht mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in der Insolvenz des Schuldners?

Leitsatz Die Verstrickung einer gepfändeten Forderung kann während des Restschuldbefreiungsverfahrens dadurch beseitigt werden, dass das Vollstreckungsgericht die Vollziehung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB) bis zur Entscheidung über die Restschuldbefreiung aussetzt, ohne die Pfändung insgesamt aufzuheben. BGH, Beschl. v. 2.12.2021 – IX ZB 10/21 1 Der Fall Volls...mehr

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§ 6 Besondere Regelungen in... / 5. Absicherung der Gemeinschaft

Rz. 19 Je umfangreicher die Ausbauarbeiten sind, desto mehr muss an die Absicherung der Gemeinschaft gedacht werden. Ist das Dach einmal geöffnet und geht anschließend das mit dem Ausbau befasste Unternehmen in die Insolvenz, kann das Gesamtgebäude zu Lasten aller Miteigentümer erheblich beschädigt werden. Die Musterformulierung enthält insoweit lediglich erste Hinweise.mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 25. Veräußerungsbeschränkung

Rz. 26 Als Abweichung von diesem Grundsatz sieht § 12 Abs. 1 WEG vor, dass als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden kann, dass es zur Veräußerung der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder Dritter bedarf. Nach ganz h.M. darf eine solche Zustimmung aber nur aus wichtigem Grund in der Person des Erwerbers versagt werden.[25] Zumeist wird lediglich bezweckt, dass de...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / d) Dingliche Ermächtigungen

Rz. 104 Sachenrechtliche Verschiebungen zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie umgekehrt folgen den allgemeinen Regelungen. Die Umsetzung[183] auch noch so konkret geplanter und/oder geringfügiger Änderungen bedarf daher der Mitwirkung aller Eigentümer unter Zustimmung dinglich Berechtigter.[184] Diesbezügliche Vollmachten sind grundsätzlich widerruflich, werden of...mehr

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§ 12 Dauernutzungsrecht / B. Gewerbliche Nutzung

Rz. 7 Gem. § 31 Abs. 2 WEG kann an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen ein Dauernutzungsrecht bestellt werden. Hierfür gelten die Vorschriften über das Dauerwohnrecht entsprechend (§ 31 Abs. 3 WEG), so dass auf das Muster (vgl. Rdn 1) und die Erläuterungen (vgl. Rdn 2 ff.) weitgehend verwiesen werden kann. Rz. 8 An sich eignet sich das Dauernutzungsrecht besser als eine Die...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 57. Grundbuchanträge

Rz. 58 Nach den allgemeinen grundbuchverfahrensrechtlichen Bestimmungen (§§ 13 ff. GBO) bedarf es zur Eintragung eines Antrages und einer Bewilligung; ergänzend ist gem. § 7 Abs. 4 WEG der Eintragungsbewilligung als Anlage die baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung beizufügen. Enthält die Urkunde rein schuldrechtliche Bestimmungen, müssen diese von der Antragstellung...mehr

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FoVo 08+09/2022, Was geschi... / 1 Der Fall

Vollstreckung endet erst einmal in der Insolvenz Die Schuldnerin führt bei der Drittschuldnerin ein Konto als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gemäß § 850k ZPO. Die Gläubigerin erwirkte wegen einer titulierten Forderung am 10.8.2015 einen PfÜB und pfändete das bei der Drittschuldnerin geführte Konto der Schuldnerin. Auf Eigenantrag der Schuldnerin wurde am 11.11.2019 das Insolv...mehr

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§ 4 Anlagen mit Spezialchar... / 2. Nutzungsregelungen

Rz. 19 Wird durch die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung selbst der Spezialcharakter der Anlage festgeschrieben (vgl. Rdn 2), bedarf es möglichst detaillierter Benutzungsregelungen [11] (Umfang der Eigennutzung, Infrastruktur, laufende Wartung, Reinigung, Instandhaltung, Ver- und Entsorgung einschließlich aller Medien, Benutzungsordnung für Feriengäste, Vermietungsorg...mehr

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§ 10 Verwalterzustimmung / 3. Zeitpunkt

Rz. 5 Vorübergehend war äußerst strittig, auf welchen Zeitpunkt die Verwalterbestellung grundbuchverfahrensrechtlich nachzuweisen war.[2] Extreme Ansichten stellten auf den Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung ab.[3] Der Bundesgerichtshof hat begrüßenswerterweise bereits nach kurzer Zeit Klarheit geschafft: Der Verwalter muss zu dem Zeitpunkt (noch) legitimiert sein, in dem d...mehr

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§ 3 Großaufteilung (reines ... / 2. Bauabschnittsweise Errichtung

Rz. 64 Bei der bauabschnittsweisen Errichtung von Großanlagen besteht oft mittelfristig noch keine Klarheit über die endgültige Bebauung. Zunächst werden z.B. ein oder zwei Wohnblöcke errichtet; der Bauträger möchte sich jedoch vorbehalten, auf der noch frei bleibenden Grundstücksfläche weiteres Wohn- oder Teileigentum zu errichten. Man glaubte früher, die bauabschnittsweise...mehr

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FoVo 08+09/2022, Was geschi... / 2 II. Aus der Entscheidung

Rechtspflegerin war zur (Teil-)Abhilfe berufen Die von der Rechtspflegerin des Vollstreckungsgerichts getroffene Aussetzungsentscheidung ist nicht gemäß § 8 Abs. 4 S. 1 RpflG unwirksam. Die Rechtspflegerin hat kein ihr nicht übertragenes Geschäft des Richters wahrgenommen. Für die Entscheidung über die Vollstreckungserinnerung nach § 766 Abs. 1 S. 1 ZPO ist gemäß § 20 Abs. 1 N...mehr

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Vorwort

In der vorliegenden 2. Auflage wurde das Werk inhaltlich überarbeitet und ergänzt. Die aktuellen Gesetzesreformen (BRAO-Reform,[1] Legal-Tech-Reform[2] sowie das Kostenrechtsänderungsgesetz[3]) sind berücksichtigt worden. Insbesondere § 1 und hier der Bereich Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten und die Vermeidung von Interessenkollision und dem Verlust des Gebührenans...mehr

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FoVo 08+09/2022, Wie kann verfahren werden, wenn die Drittschuldnerin die Ruhendstellung der Pfändung verweigert?

Schuldner reagiert auf Kontopfändung In der Praxis reagiert der Schuldner sehr häufig auf eine Kontopfändung, da die Beeinträchtigung seines bargeldlosen Zahlungsverkehrs von ihm als lästig empfunden wird, und nimmt mit dem Gläubiger Kontakt auf. Neben der eigentlichen Befriedigungswirkung wird an der Kontopfändung gerade diese häufige Reaktion des Schuldners geschätzt. Ergeb...mehr

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FF 07+08/2022, Verfahrensko... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, in welcher Höhe im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Unterhaltsfreibetrag für ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es von seinen Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut wird. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) und die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 2) sind die Eltern des im April 2011 geborenen Kindes D. ...mehr

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Weilbach, GrEStG Einführung / 3 Grunderwerbsteuer und Billigkeitsmaßnahmen

Rz. 7 Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis können nach § 227 AO ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Die unbillige Härte kann in der Sache selbst liegen, aber auch in den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen der Steuerpflichtigen begründet sein. Dementsprechend können im Rahmen des Festsetz...mehr

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Das geplante Verbandssankti... / 6. Einstellungsmöglichkeiten

Einstellung wegen Geringfügigkeit: Entsprechend der Parallelregelung in § 153 StPO kann die Verfolgungsbehörde mit Zustimmung des Gerichts von der Verfolgung absehen, wenn die Bedeutung der Verbandstat als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht, wobei es der gerichtlichen Zustimmung nicht bedarf, wenn die Tatfolgen gering sind (§ 35 A...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Ermächtigungen für Mitgliedstaaten

Ungarn hinsichtlich der Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei Ausgaben für Kraftfahrzeuge: Der Rat hatte am 2.10.2018 Ungarn auf der Grundlage von Art. 395 MwStSystRL durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1493 ermächtigt (EU-UStB 2018, 110), abweichend von Art. 168 und 168a MwStSystRL das Recht auf den MwSt-Abzug bei Ausgaben für bestimmte Personenkraftwagen, die nicht aus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.4 Antrag auf Verlängerung der (bewilligten) Räumungsfrist, § 721 Abs. 3 Satz 1 ZPO

Rz. 28 An das Amtsgericht Az.: ... In Sachen X ./. Y hat das Amtsgericht ... durch Beschluss vom ... den Beklagten eine Räumungsfrist bis zum ... bewilligt. Diese Frist reicht nicht aus, weshalb ich beantrage, die Räumungsfrist bis zum ... zu verlängern. Begründung Bei der Fertigstellung der von den Beklagten mit dem dem Gericht vorliegenden Mietvertrag zum ... angemieteten Wohnung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftung für pauschalierte Lohnsteuer

Leitsatz 1. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. 2. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handelt es sich nicht um eine Unterneh...mehr

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Steuerbilanzpolitik / 2.2.3.4 Abschreibungen auf den niedrigeren Teilwert

Rz. 71 Nach Ergehen des BilMoG, verbunden mit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit, wurde im Schrifttum kontrovers die Frage diskutiert, ob sich bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung wie bislang die handelsrechtliche Pflicht zu einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren Börsen-/Marktpreis bzw. beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 Satz...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Krise/Insolvenz

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