Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsunfähigkeit

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Pflichtverletzung bzgl Ratenzahlung (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 5 EStG)

Rn. 94 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4g Abs 2 S 2 EStG iVm § 36 Abs 5 S 4 Nr 5 EStG stuft es analog zu Art 5 Abs 4 Buchs e ATAD als schädliches Ereignis ein, wenn der StPfl seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Ratenzahlungen nicht nachkommt und über einen angemessenen Zeitraum, der zwölf Monate nicht überschreiten darf, keine Abhilfe für seine Situation schafft. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Sanierungsfähigkeit

Rn. 22 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Sanierungsfähigkeit ist für die Sanierungseignung logische Voraussetzung (Krumm in Blümich, § 3a EStG Rz 24), da Letztere an den Fortbestand des Unternehmens knüpft. Die Sanierungseignung inkludiert insofern die Sanierungsfähigkeit. Während sich die Sanierungsfähigkeit auf das betroffene Unternehmen bezieht und darauf, ob, nach objektive...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Die Sanierungsbedürftigkeit

Rn. 17 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Die Sanierung muss darauf gerichtet sein, ein Unternehmen oder einen Unternehmensträger (natürliche Person, PersGes, juristische Person) vor dem finanziellen Zusammenbruch zu bewahren und wieder ertragsfähig zu machen (= unternehmensbezogene Sanierung). Dies erfordert zunächst die Sanierungsbedürftigkeit des Unternehmens. Sie bemisst sich na...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gefährdung des künftigen Steueranspruchs aus der Auflösung des Ausgleichspostens (§ 4g Abs 2 Hs 2 EStG)

Rn. 97 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Art 5 Abs 3 Unterabs 2 ATAD sieht vor, dass die Vermeidung der Sofortbesteuerung bei nachweislichem und tatsächlichem Risiko, dass die Steuer nicht eingezogen werden kann, von einer Sicherheitsleistung des StPfl abhängig gemacht werden kann. Das in Art 5 Abs 3 ATAD verankerte Umsetzungswahlrecht wurde mit Erweiterung des § 4g Abs 2 EStG idF ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sanierungsertrag durch Schuldenerlass (§ 3a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Kerntatbestandmerkmale des § 3a EStG sind der Sanierungsertrag, der grds steuerfrei gestellt werden soll, und der Schuldenerlass, durch den es zum Sanierungsertrag kommt. Der Sanierungsertrag ist die betrieblich veranlasste Erhöhung des BV (§ 4 Abs 1 bzw 3 EStG), die laut der Beschlussempfehlung des Bundestages dadurch entsteht, dass die bet...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4.5 Rechtsschutz gegen Beschlüsse, insb. gegen die Bestellung des gemeinsamen Vertreters

Rn 19a War es in der Literatur zunächst umstritten und lange durch die Rechtsprechung nicht geklärt, ob und wie Beschlüsse der Schuldverschreibungsgläubiger (insbesondere der Beschluss über die Bestellung des gemeinsamen Vertreters) einer gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen sind,[39] ist diese Frage mittlerweile durch den BGH beantwortet.[40] Er hat entschieden, dass nach...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 6.4 Der gemeinsame Vertreter und das Stimmrecht in der Gläubigerversammlung i.S.d. § 156 InsO

Rn 30 In der Versammlung aller Insolvenzgläubiger stimmt der gemeinsame Vertreter, wenn er von den Anleihegläubigern bestellt worden ist, für sie ab.[66] Das folgt aus § 19 Abs. 3. Zu den dort erwähnten Rechten zählt auch die Ausübung des Stimmrechts. Der gemeinsame Vertreter stimmt also z.B. über die Wahl des Insolvenzverwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.1 InsO und SchVG

Rn 5 Ist über das Vermögen eines Emittenten ein Insolvenzverfahren eröffnet, haben die Vorschriften der InsO grundsätzlich Vorrang vor den Normen des SchVG. Nur § 19 enthält in seinen Absätzen 2 bis 5 den Bestimmungen der InsO ausnahmsweise vorgehende Sondervorschriften.[4] Der Vorrang der InsO reicht wiederum jedoch nur so weit, wie sich der Regelungsgehalt der InsO überhau...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. Bestellung eines gemeinsamen Vertreters durch eine Gläubigerversammlung

Rn 11 Sofern ein gemeinsamer Vertreter für die Schuldverschreibungsgläubiger bis zur Verfahrenseröffnung noch nicht bestellt ist, hat das Insolvenzgericht von Amts wegen zum Zweck seiner Bestellung eine Gläubigerversammlung einzuberufen (§ 19 Abs. 2 Satz 2). Insoweit knüpft die Vorschrift an § 18 Abs. 3 SchVG 1899 an, der einen ähnlichen Regelungsgehalt aufwies. Anders als n...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 6.1 Person des gemeinsamen Vertreters

Rn 23 Auch im Insolvenzverfahren gilt § 7 Abs. 1. Damit kann zum gemeinsamen Vertreter auch eine vom Insolvenzschuldner nicht unabhängige Person i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 2 bestellt werden. Das begegnet zwar Bedenken,[49] ist aber aufgrund der Gesetzeslage geltendes Recht.[50] Es kann daher bei Zweifeln an der Unabhängigkeit des gemeinsamen Vertreters den Anleihegläubigern nur ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Nullplan

Rn 40 Unter dem Begriff des Nullplans werden verschiedene Plangestaltungen verstanden, die unterschiedlich zu bewerten sind. Bei einem "echten" Nullplan wird den Gläubigern nichts angeboten. Er ist unzulässig, da ein solcher Plan keinen ernsthaften Schuldenbereinigungsversuch darstellt (vgl. die Kommentierung bei § 305 Rdn. 107).[105] Die Frage einer Zustimmungsersetzung ste...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 2. Reformbedarf am SchVG 1899

Das SchVG 1899, das regelte, auf welche Weise die Gläubiger einer Anleihe auf die in den Schuldverschreibungen verbrieften Rechte durch Änderung der Anleihebedingungen einwirken konnten, erwies sich insbesondere in Krisenzeiten und erst recht während eines laufenden Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Anleiheschuldners als zu restriktiv, indem es eine Aufgabe oder Besc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 6.2 Der gemeinsame Vertreter als rechtsgeschäftlicher Vertreter

Rn 24 Der gemeinsame Vertreter wird bei der Vertretung der Gläubiger nach Ansicht des Bundesgerichtshofs weder als gesetzlicher noch als organschaftlichen Vertreter tätig. Stattdessen übt er eine rechtsgeschäftliche Vertretung aus. Damit tritt er im Prozess weder als Partei kraft Amtes[52] noch – entgegen der bisher h.M. im Schrifttum – als Prozessstandschafter auf. Er ist d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 69 Bast/Deyda/Laroche/Schöttler/Siebert, Das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren in der Verbraucherinsolvenz – ein praxistaugliches Entschuldungsverfahren, ZInsO 2017, 2471; Derleder/Rotstegge, Die Zustimmungsersetzung im Schuldenbereinigungsplanverfahren und ihre Auswirkungen auf die Forderungen von Energielieferanten – Eine Untersuchung am Beispiel von Nullplänen...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 6.3 Der gemeinsame Vertreter und die Forderungsanmeldung bzw. der Forderungsfeststellungsprozess

Rn 26 Ob das vom Gesetzgeber mit der Schaffung von § 19 Abs. 3 Halbsatz 1 verfolgte Zielder Verfahrensvereinfachung durch die Begründung eines "verdrängenden" Mandats zur Forderungsanmeldung beim gemeinsamen Vertreter dann, wenn bei Insolvenzeröffnung noch kein gemeinsamer Vertreter bestellt worden ist, tatsächlich erreichbar ist, darf bezweifelt werden. So ist es allgemein ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Nachweispflicht

Rn. 25 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 3a Abs 2 EStG stellt klar, dass dem Gläubiger die Pflicht zum Nachweis der Tatbestandsvoraussetzungen im Zeitpunkt des Schuldenerlasses trifft. In förmlicher Hinsicht bestehen keine gesetzlichen Anforderungen, sodass hierzu auf die Rspr und die Verwaltungsauffassung zu § 3 Nr 66 EStG aF zurückgegriffen werden kann. Nach der zum Sanierungse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bodden in Korn, § 3a EStG; Desens, Die neue Besteuerung von Sanierungserträgen, FR 2017, 981; Förster/Hechtner, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen gemäß §§ 3a, 3c Abs 4 EStG, DB 2017, 1536; Kahlert/Schmidt, Die neue Steuerfreiheit des Sanierungsertrags – Fragen und Antworten, DStR 2017, 1897; Kanzler, Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen, NWB 2017, 2260; Hechtner, Steuerpol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 10. Kosten

Rn 38 Das SchVG regelt an verschiedenen Stellen, dass der Schuldner die Kosten eines bestimmten Vorgangs zu tragen hat. So heißt es etwa in § 7 Abs. 6, dass dem Schuldner die durch die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger entstehenden Kosten und Aufwendungen zur Last fallen. Gleiches gilt für die Kosten der Gläubigerversammlung/Abstimmung ohne Versammlung un...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 8. Anleihegläubiger im Insolvenzplan

Rn 34 Wird über das Vermögen des Emittenten ein Insolvenzverfahren eröffnet, sind die Schuldverschreibungsgläubiger Insolvenzgläubiger. Kommt es im Rahmen der Abwicklung des Insolvenzverfahrens zur Erstellung eines Insolvenzplans (§§ 217 ff. InsO), sind den Anleihegläubigern gleiche Rechte anzubieten (§ 19 Abs. 4). Nach Ansicht des Gesetzgebers ergänzt § 19 Abs. 4 – wie scho...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. Nachfolgende Änderungen des Gesetzes

Nach seinem Inkrafttreten hat das Gesetz bislang nur marginale Änderungen erfahren: Durch Art. 9 des Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 19.11.2010 wurde mit Wirkung zum 25.11.2010 in § 22 Satz 1 eine sprachliche Ungenauigkeit korrigiert.[16] Durch Art. 2 Abs. 52 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4.4 Einberufung bei nachrangigen Forderungen der Anleihegläubiger

Rn 17 Schon unter Geltung des SchVG 1899 wurde im Schrifttum diskutiert, ob eine Versammlung der Anleihegläubiger auch dann durch das Insolvenzgericht einzuberufen ist, wenn deren Forderungen unstreitig nachrangig i.S.d. § 39 Abs. 2 InsO sind. Eine Nachrangigkeitsabrede kann sich dabei insbesondere aus den Anleihebedingungen[30] ergeben.[31] Nachrangige Forderungen sind nur ...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 5. Kapitalvermögen

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 1. Gesetzestext

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Anhang 1: Synopse – Neues und altes Stiftungsrecht im BGB

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 2. Begründung

Rz. 2 Regierungsentwurf Zitat Vor den §§ 87 bis 87c BGB-neu Die §§ 87 bis 87c BGB-neu regeln die Beendigung von Stiftungen. Bei Stiftungen muss der Beendigung außer in den Fällen der Zulegung oder Zusammenlegung wie bisher immer eine Auflösung oder Aufhebung vorangehen. In den §§ 87 bis 87b BGB-neu werden die Auflösungs- und Aufhebungsgründe geregelt. § 87c BGB-neu bestimmt, wi...mehr

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / I. Grundlagen

Rz. 12 Sehr viel ausführlicher als bisher werden in den §§ 87 bis 87d BGB n.F. die Voraussetzungen und Folgen der Auflösung der Stiftung durch die Stiftungsorgane sowie der Aufhebung durch die Stiftungsbehörde geregelt. Die §§ 87 bis 87c BGB n.F. treten zum 1.6.2023 in Kraft. § 87d BGB n.F. tritt erst zum 1.1.2026 in Kraft und regelt die Anmeldung von Auflösung, Aufhebung un...mehr

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 1. Gesetzestext

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / 2. Begründung

Rz. 7 Regierungsentwurf Zitat Zu § 87b BGB-neu (Auflösung der Stiftung bei Insolvenz) Die bisherige Verweisung auf die vereinsrechtliche Regelung in § 42 Absatz 1 Satz 1 BGB wird aufgehoben und durch eine inhaltsgleiche eigenständige Regelung ersetzt, um alle Fälle der Auflösung und Aufhebung von Stiftungen übersichtlich und zusammenhängend zu regeln.mehr

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Anhang 2: Stiftungsregistergesetz

Stiftungsregistergesetz (StiftRG) vom 16.7.2021, BGBl I 2021, 2947, 2953 BGBl III 400–17 (in Kraft ab 1.1.2026) Abschnitt 1 Aufbau und Führung des Stiftungsregisters Unterabschnitt 1 Führung und Aufbau des Registers § 1 Zuständige Registerbehörde und Aufbau des Registers (1) Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde das Stiftungsregister nach § 82b Absatz 1 des Bürgerliche...mehr

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Beteiligung minderjähriger Kinder an einer Zahnarztpraxis in Form einer Innengesellschaft

Leitsatz 1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt – da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt – zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteh...mehr

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§ 2 § 80 BGB n.F. – Stiftun... / B. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 80 BGB-neu (Ausgestaltung und Entstehung der rechtsfähigen Stiftung) In § 80 BGB-neu werden die Rechtsform der rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts näher umschrieben und die Voraussetzungen für die Entstehung der Stiftung geregelt. Die Vorschrift gilt nicht für andere Stiftungsformen wie die rechtsfähige Stiftung des öffen...mehr

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§ 11 §§ 87–87d BGB n.F. – A... / II. Auflösung und Aufhebung, Anfallberechtigung

Rz. 16 Eine Auflösung durch die Stiftungsorgane (§ 87 BGB n.F.) oder eine Aufhebung durch die Stiftungsbehörde (§ 87a BGB n.F.) kommt zunächst (zu weiteren Auflösungstatbeständen vgl. Rdn 21) dann in Betracht, wenn die Stiftung ihren Zweck endgültig nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllen kann und das auch durch eine Umgestaltung der Stiftung mittels einer Satzungsänderun...mehr

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§ 5 §§ 82b, 82c, 82d BGB n.... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 82b BGB-neu (Stiftungsregister und Anmeldung der Stiftung) § 82b BGB-neu sieht Regelungen zu einem neu zu schaffenden Stiftungsregister vor, in das alle rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts aufgrund der Anmeldung durch den Stiftungsvorstand einzutragen sind. Zu Absatz 1 § 82b Absatz 1 BGB-neu regelt die Einführung des Stif...mehr

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Rückzahlungspflicht bei erhaltenen Scheingewinnen und Scheindividenden

Zusammenfassung Zahlt ein Unternehmen Scheingewinne oder Scheindividenden aus und fällt das Unternehmen anschließend in die Insolvenz, sind die erhaltenen Zahlungen zurückzuzahlen. Der Beklagte zeichnete bei einer später insolventen Aktiengesellschaft Genussrechte. Danach sollte der jährliche Dividenden- und Gewinnanspruch vom erzielten Jahresüberschuss abhängig sein. Da die ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ff) Kein Zweifel an der Erforderlichkeit

Rz. 154 Der Geschädigte kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nur solche Aufwendungen ersetzt verlangen, die zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[370] Die Erforderlichkeit bestimmt sich dabei nicht nach den Organisationsmöglichkeiten, sondern nach der tatsächlichen Organisation des Gläubigers. Der Schuldner muss jenseits der...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Wahl zwischen Rechtsanwalt und Inkassodienstleister

Rz. 187 Soweit der Gläubiger seinen zuvor beschriebenen Obliegenheiten Rechnung getragen hat und damit grundsätzlich berechtigt ist, einen Dritten mit dem weiteren Forderungsinkasso zu beauftragen und die dadurch verursachten Kosten bei dem Schuldner zu liquidieren, kommt es außerhalb besonderer Konstellationen seit dem 1.7.2008 grundsätzlich nicht darauf an, ob er einen Ink...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Beitreibung weitgehend unstreitiger Forderungen

Rz. 67 Es ist unbestritten, dass die Inkassodienstleister für die Wirtschaft in Deutschland im Sinne einer arbeitsteiligen Partnerschaft eine wichtige Aufgabe in der Liquiditätssicherung wahrnehmen,[139] in dem die Gegenleistung des Schuldners für von ihm in Anspruch genommene Waren oder Dienste geltend gemacht und insoweit berechtigte Ansprüche des Gläubigers durchgesetzt w...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Rz. 69 Rechtsdienstleister müssen nicht nur vertragliche Ansprüche beitreiben, sondern auch solche aus unerlaubter Handlung, d.h. sogenannte deliktische Ansprüche. Regelmäßig stehen solche Ansprüche auch neben einander, d.h. in echter Anspruchskonkurrenz. Vertragliche und deliktische Ansprüche müssen in ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen dann jeweils selbstständig geprüf...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / d) Eigenobliegenheiten: Eigene Stellungnahme und Fazit

Rz. 176 Ausgehend von der europäischen wie nationalen Gesetzeslage ist mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung[389] zu fragen, welche Obliegenheiten den Gläubiger nach der Verkehrsauffassung im konkreten Fall entschädigungslos treffen. Das bestimmt sich nach der Üblichkeit,[390] wobei im Rahmen vertraglicher Ansprüche zuvörderst auf die vertraglichen Bestimmungen und die ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Klein- oder Bagatellforderungen

Rz. 50 Ein besonderes Problem stellt für die Gesamtheit der Gläubiger die Einziehung von Kleinforderungen dar. Dieses Problem hat der Gesetzgeber in einer einseitigen Interessenabwägung durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht durch eine Absenkung des Gebührenwertes bei Forderungen bis 50 EUR von 40 EUR auf 30 EUR bei gleichzeitiger Reduzieru...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / II. Das Erstattungsverhältnis

Rz. 4 Zum anderen ist die Beauftragung des Inkassodienstleisters oder eines auf das Inkasso spezialisierten Rechtsanwaltes Folge der Nichtleistung des Schuldners und stellt sich als mangelnde Erfüllung vertraglicher Abreden, als verzugsbegründende Pflichtverletzung oder auch als unerlaubte Handlung[6] des Schuldners dar. Insoweit kann dem Gläubiger gegen den Schuldner ein Ans...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Stellen Bürgschaftsinanspruchnahmen nachträgliche Anschaffungskosten dar, wenn sie vor Kriseneintritt begründet wurden?

Leitsatz Der Kläger begehrt die Anerkennung von nachträglichen Anschaffungskosten aufgrund einer Bürgschaftsverpflichtung, die im Zuge der Auflösung seiner GmbH entstanden ist. Sachverhalt Streitig ist die Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft. Der Kläger hat mit seinem Bruder im Jahr 2009 eine GmbH gegründet, an der er zu 50 % ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Erlass

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Erlass von Säumniszuschlägen kann aus sachlichen oder persönlichen Gründen in Betracht kommen (> Billigkeit ). Persönliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn durch die Erhebung der Säumniszuschläge die wirtschaftliche Existenz des Stpfl ernsthaft gefährdet werden würde. Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Einziehung der Säu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Haftung

Rz. 17 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Säumniszuschlag entsteht auch, wenn eine Haftungsschuld nicht fristgerecht entrichtet wird (§ 240 Abs 1 Satz 2 AO). Vom Steuerschuldner und dem Haftungsschuldner darf insgesamt jedoch kein höherer Säumniszuschlag erhoben werden, als wenn die Säumnis nur bei einem der beiden Gesamtschuldner (> Haftung für Lohnsteuer Rz 95 ff) eingetreten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erhebung

Rz. 10 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes (> Rz 3); sie müssen nicht vom FA festgesetzt werden. Werden sie zusammen mit der Steuer erhoben, bedarf es keines besonderen Leistungsgebots (§ 254 Abs 2 AO). Werden jedoch nur Säumniszuschläge erhoben, ist für eine entsprechende Vollstreckung ein > Leistungsgebot erforderlich, mit dem die Säumniszu...mehr

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Jahresabschlusspolitik nach... / 4.1.2 Aktive latente Steuern

Rz. 75 Aktive latente Steuern resultieren bei IFRS entweder aus abzugsfähigen temporären Differenzen zwischen dem IFRS-Buchwert und dem steuerlichen Buchwert von Vermögenswerten und Schulden, z. B. höherer Wert für Pensionsrückstellungen nach IAS 19 im Vergleich zu § 6a EStG, die sich spätestens bis zur Liquidation des Unternehmens ausgleichen, oder aus dem ökonomischen Vort...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / VI. Durchsetzung des Honorars

Rz. 54 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer auch von Kostenvorschussnoten gemäß § 9 RVG freizustellen hat. Verlangt der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt einen Vorschuss i.S.d. § 9 RVG, wird der Kostenbefreiungsanspruch gegenüber dem Rechtsschutzversicherer insoweit fällig.[93] Wie wichtig es auch bei rechts...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / VII. Arbeitgeber

Rz. 161 Neben prozessualen Erstattungsansprüchen gibt es materiell-rechtliche Vorschriften, aufgrund derer die Erstattung von Anwaltskosten verlangt werden kann. Millionenfach wird dies bei Verkehrsunfällen praktiziert. Der Geschädigte kann grundsätzlich vom Schädiger auch die Kosten ersetzt verlangen, die dadurch entstanden sind, dass er sich zur Schadensregulierung eines R...mehr