Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32001R1206 Art. 1 EuBVO – Anwendungsbereich.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung gilt in Zivil- oder Handelssachen, in denen das Gericht eines Mitgliedstaats nach seinem innerstaatlichen Recht (2) Um Beweisaufnahme darf nicht ersucht werden, wenn die Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO V

Vaterschaftsfeststellungsklage Kosten 91a ZPO 35 Vaterschaftstest heimlicher 284 ZPO 37 Veräußerungsverbot und Drittwiderspruchsklage absolute Verfügungsverbote 772 ZPO 5 relatives Veräußerungsverbot 772 ZPO 1 Verbandsgericht 1059 ZPO 4 Verbandsklage 50 ZPO 47 konkurrierende 5 UKlaG 14 Rechtskraftwirkung 5 UKlaG 15 Verbesserungsverbot 528 ZPO 11 Verbindung Geltungsbereich 20 FamFG 2 Zweck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO P

Pandemie 216 ZPO 5; 227 ZPO 2; 233 ZPO 39, 19a, 19b Parlamentarier Zeuge 382 ZPO 1 Partei 50 ZPO 1 Abgrenzung zum Zeugen 373 ZPO 10 Mitwirkung im Anwaltsprozess 78 ZPO 2 Nichtexistente Partei 50 ZPO 9 Partei kraft Amtes 50 ZPO 2 Parteiänderung 50 ZPO 5 Parteibegriff 50 ZPO 2 Parteiberichtigung 50 ZPO 5 politische 50 ZPO 29 Widerruf von Handlungen ihres Anwalts 85 ZPO 4, 6 Partei kraft Am...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO B

Bagatell- oder Kleinverfahren 495a ZPO 1 Bagatellbeträge 753 ZPO 9 Bagatellforderungen 758a ZPO 4, 5 Bagatellstreitwert 2 ZPO 6 Bankbürgschaft 751 ZPO 6 Bargeld Unpfändbarkeit 811 ZPO 21 Barzahlungspflicht 817 ZPO 14 Baugeldforderungen 851 ZPO 14 Bauhandwerkersicherungshypothek 926 ZPO 10; 939 ZPO 2 Baulandsachen Streitwert 3 ZPO 64 Baumbachsche Formel 100 ZPO 6 Bauteilöffnung selbststän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO G

Gaststättenerlaubnis 857 ZPO 12 Gattungsschuld 756 ZPO 4 GbR Parteifähigkeit 50 ZPO 21 Rechtslage ab 2024 736 ZPO 13 Rechtslage bis 2023 736 ZPO 5 Titel gegen die Gesellschaft 736 ZPO 7 Titel gegen die Gesellschafter 736 ZPO 8 Vollstreckung 736 ZPO 2 Gebärdendolmetscher Kostentragungspflicht 186 GVG 5 Gebot 817 ZPO 4 Gebühren 762 ZPO 7 Gebührenstreitwert 2 ZPO 4; 3 ZPO 15, 20; 4 ZPO 8 Geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abänderung.

Rn 4 Mit Ausnahme der Fälle des S 2 ist eine Abänderung des Beweisbeschlusses in diesem Verfahrensstadium jedoch nur aufgrund mündlicher Verhandlung zulässig. Außerhalb der mündlichen Verhandlung kann er nur in den in S 2 bestimmten und entsprechenden Fällen geändert werden. Danach ist eine Änderung insb auf Antrag einer Partei und mit Zustimmung des Gegners möglich (S 2, 1....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Erkenntnisse aus anderen Verfahren.

Rn 8 Schriftstücke aus den Akten anderer Gerichte oder anderer Verfahren des gleichen Gerichts können grds im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden. Dies gilt zB für eine amtliche Auskunft (BVerwG NJW 86, 3221), ein Protokoll über eine Zeugenvernehmung (BGH NJW 00, 1420, 1421 [BGH 30.11.1999 - VI ZR 207/98]), ein Gutachten aus einem ärztlichen Schlichtungsverfahren (BGH...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form.

Rn 3 Der Verzicht als Prozesshandlung unterliegt zwar – unter den Voraussetzungen des § 78 – dem Anwaltszwang, kann aber gleichwohl sowohl ausdrücklich als auch konkludent (BGH NJW 94, 329, 330) erklärt werden, zB wenn der Beweisführer sich gegen eine unberechtigte Zeugnisverweigerung oder gegen ein befugtes (Brandbg 16.1.08 – 4 U 145/06, Rz 62) oder unbefugtes Ausbleiben de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. In erster Instanz.

Rn 12 Für den Zeugen eröffnet § 380 III die sofortige Beschwerde (§ 567 I) gegen Beschlüsse nach § 380 I und II. Dies gilt allerdings nicht, wenn der Beschl durch den ersuchten oder beauftragten Richter erlassen wurde; in diesem Fall ist gegen dessen Maßnahme zunächst die befristete Erinnerung (§ 573) und erst gegen die Entscheidung des Prozessgerichts Beschwerde einzulegen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Prozessgericht kann nach seinem Ermessen die wiederholte Vernehmung eines Zeugen anordnen. (2) Hat ein beauftragter oder ersuchter Richter bei der Vernehmung die Stellung der von einer Partei angeregten Frage verweigert, so kann das Prozessgericht die nachträgliche Vernehmung des Zeugen über diese Frage anordnen. (3) Bei der wiederholten oder der nachträglichen Verneh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleiben, wenn das Ausbleiben des Zeugen rechtzeitig genügend entschuldigt wird. 2Erfolgt die Entschuldigung nach Satz 1 nicht rechtzeitig, so unterbleiben die Auferlegung der Kosten und die Festsetzung eines Ordnungsmittels nur dann, wenn glaubhaft gemacht wird, dass den Zeugen an der Verspätung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Eidesnorm.

Rn 4 § 392 Satz 3 bestimmt schließlich die in § 481 I vorgesehene Eidesnorm des Zeugen. Der Umfang dessen, was im Sinne dieser Formel nicht verschwiegen werden darf, bestimmt sich aus § 396 I, also aus dem ›Gegenstand der Vernehmung‹. Dieser muss dem Zeugen häufig erläutert werden; in vielen Fällen wird es sich nicht von selbst verstehen, wieweit die Pflicht des Zeugen reich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien sind berechtigt, dem Zeugen diejenigen Fragen vorlegen zu lassen, die sie zur Aufklärung der Sache oder der Verhältnisse des Zeugen für dienlich erachten. (2) Der Vorsitzende kann den Parteien gestatten und hat ihren Anwälten auf Verlangen zu gestatten, an den Zeugen unmittelbar Fragen zu richten. (3) Zweifel über die Zulässigkeit einer Frage entscheidet das ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 7 § 385 II betrifft Personen als Zeugen, die eine besondere Vertrauensstellung innehaben. Deshalb ist das Recht des Zeugen hier ohnehin beschränkt auf die Tatsachen, die ihm gerade im Hinblick auf diese Stellung anvertraut wurden (§ 383 Rn 15). Wenn aber der Vertrauensgeber den Zeugen von der Schweigepflicht entbindet, wäre ein Festhalten an der Zeugnisverweigerung offenk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e)

Rn 9 Auch ein entschuldbarer Irrtum des Zeugen über die Pflicht zum Erscheinen trotz Kenntnis von der Ladung kann einen genügenden Grund darstellen; zuvor obliegt es aber dem Zeugen, bei Gericht nachzufragen, ob er der Ladung nachzukommen hat (BFH 10.10.07 – IV B 119/06, Rz 9). Steht dem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, so berechtigt ihn dies nur dann zum Fernbleiben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Der Zeugenbeweis wird durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aussage ›im Zusammenhang‹.

Rn 2 Anders als etwa die §§ 394 und 395 ist § 396 keine bloße Ordnungsvorschrift, sondern eine einzuhaltende Verfahrensregel (Kobl NJW-RR 91, 1471; BGH NJW 61, 2168 [BGH 05.07.1961 - 2 StR 157/61]), deren Verletzung freilich geheilt werden kann gem § 295 (BGH NJW 06, 830, 833 [BGH 24.01.2006 - XI ZR 384/03]). Zweck der Vorschrift ist es, eine ungestörte, unbeeinflusste und s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Verspätungsfolgen.

Rn 16 Bei Fristversäumnis (§§ 296, 528) hat das Gericht iRd ihm eingeräumten Ermessens nach Maßgabe des Zumutbaren abzuwenden (BGH NJW-RR 02, 646; Geisler AnwBl 06, 524); ansonsten ist die Anwendung der Präklusionsvorschriften missbräuchlich und unzulässig (BGH NJW 87, 499 [BGH 30.09.1986 - X ZR 2/86]), auch wenn die Verspätung nicht entschuldigt wurde (BGH NJW 79, 1988 [BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Rechtsvergleich.

Rn 28 Soweit europäische Rechtsordnungen ein privates Testament kennen, ist meistens die Eigenhändigkeit vorgeschrieben (zB Art 970 fr CC, § 578 ABGB; in Österreich kann ein auch maschinengeschriebenes Testament vor drei Zeugen errichtet werden; § 579 ABGB). In England müssen bei der Errichtung eines privaten Testaments grds Zeugen mitwirken (sec 9 Wills Act 1837; sec 17 Adm...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beweiswürdigung.

Rn 16 Die Würdigung des Ergebnisses der Zeugenvernehmung ist Aufgabe des Tatrichters. Dieser hat eigenverantwortlich über die Glaubwürdigkeit des Zeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Aussage zu entscheiden, und darf die Aussage daher erst nach deren Bejahung dem Urt zugrunde legen (BGH NJW 91, 3284 [BGH 13.03.1991 - IV ZR 74/90]). Es ist aber grds davon auszugehen, dass der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. § 375 I Nr 3.

Rn 8 Eine große Entfernung (genauer: der damit zwingend verbundene Aufwand an Zeit und Kosten) eines Zeugen von der Gerichtsstelle rechtfertigt grds dessen kommissarische Vernehmung, § 375 I Nr 3. Hierzu ist der genannte Aufwand in das Verhältnis zu setzen ist zu der Bedeutung der Aussage des Zeugen (dh in der Gerichtspraxis: zum Streitwert; zu Recht sind zB 200 km bei einem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d)

Rn 8 Ein bloßes Vergessen des Termins stellt nur ausnahmsweise eine ausreichende Entschuldigung dar (Musielak/Voit/Huber § 381 Rz 6), nämlich wenn wichtige Ereignisse die Ursache hierfür waren (Zö/Greger § 381 Rz 3). Dass das Sekretariat des Zeugen ihn über die Ladung nicht oder nicht rechtzeitig informiert, begründet ein – die Entschuldigung des Zeugen ausschließendes – Org...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme.

Rn 5 Ist absehbar, dass die Vorbereitung der Entscheidung eine Beweisaufnahme beinhalten wird, kommt eine Zuweisung an den Einzelrichter nur in Betracht, wenn anzunehmen ist, dass das Berufungsgericht das Beweisergebnis auch ohne unmittelbaren Eindruck vom Verlauf der Beweisaufnahme (§ 355) sachgemäß zu würdigen vermag (§ 527 II 2). In der Regel untunlich (BGH FamRZ 65, 212,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweismittel.

Rn 9 Beim Strengbeweis (§ 30) ist das Gericht auf die fünf Beweismittel der ZPO beschränkt (Augenschein, Zeuge, Sachverständiger, Urkunde, Parteivernehmung). Beim Freibeweis (§ 29) gibt es keine solche Beschränkung. Hier ist neben den Beweismitteln der ZPO an amtliche Auskünfte von Behörden, formlose mündliche oder schriftliche Anhörungen von Beteiligten oder Zeugen sowie an...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 Zweck der Norm ist es, den Zeugen zur Befolgung der ihm in der Ladung mitgeteilten Pflicht (§ 377 II Nr 3), zur Vernehmung vor dem Richter zu erscheinen, anzuhalten. § 380 stellt dazu einen abgestuften Katalog von Maßnahmen zur Verfügung. Andererseits gebietet der Normzweck entgegen dem Wortlaut, von Zwangsmaßnahmen abzusehen, wenn der Zeuge nicht mehr gebraucht wird. Ü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 18 Es stellt einen grds zulässigen und beachtlichen Beweisantritt dar, die in einem Protokoll, bspw aus einem früheren Verfahren (gleich welchen Gerichtszweigs), festgehaltene Aussage eines Zeugen nicht durch dessen erneute Vernehmung, sondern als Urkundsbeweis in den aktuellen Prozess einführen zu wollen (zum Sonderfall der Verlesung einer früheren Aussage iRd Vernehmung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Bindungswirkung des Ersuchens.

Rn 10 Das Ersuchen des Prozessgerichts ist für den ersuchten Richter vorbehaltlich der in § 158 II GVG niedergelegten Ausnahmen, die eng auszulegen sind (BAG NJW 01, 2196, 2197 [BAG 23.01.2001 - 10 AS 1/01]), bindend gem § 158 I GVG, ohne dass dem ersuchten Gericht eine Prüfungskompetenz bzgl der Voraussetzungen des § 375 zukäme (Frankf 17.2.11 – 4 W 2/11, Rz 12). Voraussetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Erneuter Beweisantritt.

Rn 6 Ein Zeuge, auf den die Partei einmal verzichtet hat, kann von ihr grds erneut als Beweismittel benannt werden. Die Vernehmung steht – mangels früherer Vernehmung – nicht im Ermessen des Prozessgerichts gem § 398 I. Eine Zurückweisung des erneuten Zeugenangebots kommt aber nach den Verspätungsregeln (§§ 282, 296) in Betracht (BAG NJW 1974, 1349, 1350; Musielak/Voit/Huber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Regelung hat die Konstellation im Blick, dass dem Beweisführer mehrere Prozessgegner gegenüberstehen, die nicht als Zeugen, sondern als Partei zu vernehmen sind. Dies gilt stets bei der notwendigen Streitgenossenschaft (§ 62) und bei der streitgenössischen Nebenintervention (§ 69). Bei der einfachen Streitgenossenschaft (§ 61) ist zu prüfen, ob das Beweisthema den n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. § 375 I Nr 2.

Rn 7 Der praktisch relevante Fall der Verhinderung des Zeugen iSd § 375 I Nr 2 (neben Inhaftierung und hohem Alter) ist seine zur Reiseuntauglichkeit führende Erkrankung, die zu einer Vernehmung ›am Krankenbett‹ nötigt. Lebt der Zeuge im Ausland und weigert er sich, vor einem deutschen Gericht zu erscheinen, so ist er nicht unerreichbar iSd § 363; vielmehr ist er durch den R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Sachverständige.

Rn 3 Das Prozessgericht (bzw im Falle des § 372 II der ersuchte oder beauftragte Richter) als das den Augenschein einholende Organ (§ 355) entscheidet nach eigenem Ermessen, ob es hierzu einen oder auch mehrere Sachverständige beizieht. In der Prozesswirklichkeit wird dies ohne praktische Bedeutung bleiben (s aber § 375 Rn 6 zur Vernehmung von Zeugen in Gegenwart des Sachver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Pflicht zum vollständigen Vortrag.

Rn 5 Durch Abs 1 wird die Partei ebenso zum vollständigen Tatsachenvortrag verpflichtet. Sie darf bewusst keine zur Klarstellung des Sachverhalts erkennbar erforderliche Tatsache verschweigen (sog Verbot der Halbwahrheit). Dadurch wird die Partei allerdings nicht verpflichtet, alle Einzelheiten des streitigen Lebenssachverhalts detailliert darzulegen. Vielmehr genügt es, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Soweit die Verwaltung des Vermögens des Betreuten zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, hat er zum Zeitpunkt seiner Bestellung ein Verzeichnis über das Vermögen des Betreuten zu erstellen und dieses dem Betreuungsgericht mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit einzureichen. Das Vermögensverzeichnis soll auch Angaben zu den regelmäßigen Einnahmen und A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Mitwirkende Personen.

Rn 3 Urkundsperson ist der Bürgermeister des Aufenthaltsorts bzw dessen gesetzlich bestimmter Vertreter (V). Beurkundung außerhalb des Amtsbezirks (Gemeindegebiets) ist unschädlich (I 4 iVm § 2 BeurkG). Der Bürgermeister muss anwesend sein und den letzten Willen des Erblassers selbst entgegennehmen. Daneben sind zwei Zeugen zur Beurkundung hinzuzuziehen (I 2). Wer im Testame...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Sofortige Beschwerde (§ 387 III, § 567).

Rn 15 Gegen die Zwischenentscheidung findet die sofortige Beschwerde gem § 567 I Nr 1 statt, bei landgerichtlichen Entscheidungen aber nur, wenn sie nicht im Berufungsrechtszug ergangen sind (›im ersten Rechtszug‹, § 567 I). Das Zwischenurteil ist vAw gem § 317 I zuzustellen; hiermit beginnt die 2-Wochen-Frist des § 569 I 1, 2 zu laufen. Beschwerdeberechtigt ist der im Zwisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. PKH-Partei ist Kläger.

Rn 16 Hat der Kl PKH und obsiegt dieser, ergeben sich keine Besonderheiten. Obsiegt der Beklagte und hat dieser Gerichtskosten bezahlt, so hätte er bei einer nicht bedürftigen Partei einen Anspruch auf Erstattung der Gerichtskosten gegen diese. Hier greift allerdings § 122 ein, wonach die bedürftige Partei von der Zahlung der Gerichtskosten befreit ist. Um hier eine Ungleich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Heimliche Tonbandaufnahmen.

Rn 30 Es besteht heute Einigkeit darüber, dass heimliche Tonbandaufnahmen oder andere Tonaufzeichnungen, die ohne Zustimmung des Betroffenen hergestellt werden, eine Verletzung des durch Art 1 und 2 GG geschützten Persönlichkeitsrechts darstellen und deshalb grds einem Beweisverwertungsverbot unterliegen (BVerfGE 34, 238, 245 = NJW 73, 891, 892; BGH NJW 98, 155 [BGH 03.06.19...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Norm.

Rn 1 § 387 will einerseits zugunsten der Parteien zügig Klarheit schaffen, ob der Zeuge zu Recht das Zeugnis verweigert, andererseits aber sowohl für den Zeugen (mit der Möglichkeit des Instanzenzuges, § 387 III) als auch für das Gericht Rechtssicherheit hinsichtlich gem § 390 zu ergreifender Maßnahmen herstellen. Deshalb ist die Zwischenentscheidung durch Zwischenurteil (ni...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Schiedsort im Ausland.

Rn 5 Gemäß § 1025 II haben die deutschen Gerichte auch Schiedsverfahren mit Sitz im Ausland nach § 1050 zu unterstützen, ebenso solche Schiedsverfahren, bei denen der Schiedsort noch nicht bestimmt ist. Örtlich zuständig ist dann das Amtsgericht, in dessen Bezirk die richterliche Handlung vorzunehmen ist. Hat das Amtsgericht ein Schiedsgericht mit Sitz im Ausland bei der Bew...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verweigerung der Eidesleistung.

Rn 4 Verweigert der Zeuge mit einem beachtlichen Grund die Eidesleistung, so ist entgegen dem irreführenden Wortlaut des § 390 (Musielak/Voit/Huber § 390 Rz 1) insoweit nicht ein Zwischenurteil gem § 387 herbeizuführen. Über die Berechtigung der Weigerung des Zeugen ist vielmehr im hiesigen Verfahren des § 390 unmittelbar zu entscheiden (Zö/Greger § 390 Rz 4), und zwar mater...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Eingangs- und Bekräftigungsformel.

Rn 2 Gemäß § 484 II spricht der Richter zB dem Zeugen (§ 392 S 3) die Worte vor: ›Sie bekräftigen im Bewusstsein Ihrer Verantwortung vor Gericht, dass Sie nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen haben‹, worauf der Zeuge lediglich mit ›ja‹ zu antworten hat. Die eigentliche Eidesnorm (vgl § 481) wird durch § 484 also nicht berührt. Das Erheben der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Einzelfälle.

Rn 7 Wer der den Gerichtssaal unter heftigstem Zuschlagen der Tür verlässt, verhält sich ungebührlich (Zweibr NJW 05, 611 [OLG Zweibrücken 15.12.2004 - 3 W 199/04]); ebenso, wer sich provokativ weigert, trotz Aufforderung durch das Gericht und ohne nachvollziehbaren Grund die Schildmütze abzunehmen (Stuttg Justiz 07, 281), wer als Zeuge während seiner Vernehmung einen Anruf ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie.

Rn 12 Gemäß § 383 I Nr 3 sind Verwandte (§ 1589 I 1 BGB) und Verschwägerte (§ 1590 I BGB) in gerader Linie zeugnisverweigerungsberechtigt unabhängig von der Anzahl der die Verwandtschaft vermittelnden ehelichen oder nichtehelichen (Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 3) Geburten, also unbeschränkt (Zö/Greger § 383 Rz 10), zB Großeltern und Enkelkinder, Schwiegereltern und Schwieger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzlich geboten.

Rn 19 Die Verschwiegenheitspflicht kann gesetzlich geboten sein. Dies kann sich für den dort genannten Personenkreis aus § 203 StGB ergeben, bei öffentlich Bediensteten darüber hinaus aus den in § 376 in Bezug genommenen Vorschriften. Die Schweigepflicht trifft nicht nur die jeweiligen Amts- oder Berufsträger persönlich, sondern auch deren Mitarbeiter und Rechtsnachfolger (M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Geistliche.

Rn 17 Geistliche iSd § 383 I Nr 4 sind Seelsorger anerkannter Religionsgemeinschaften (Art 140 GG; Art 137 WRV; für andere ›Seelsorger‹, zB von Sekten, kommt nur Nr 6 in Betracht). Auf die kirchliche Weihe kommt es nicht an; entscheidend ist vielmehr, ob der Seelsorger tatsächlich eigenverantwortlich und selbstständig eine seelsorgerische Tätigkeit ausübt (Musielak/Voit/Hube...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f)

Rn 7 Bei einem Minderjährigen ist in Analogie zu § 52 II 1 StPO auf dessen Verstandesreife abzustellen: Liegt diese vor, verfügt also der Minderjährige selbst über die zum Verständnis des Zeugnisverweigerungsrechts erforderliche geistige Reife, so ist nur die Entscheidung des Minderjährigen maßgeblich (BayLSG 12.5.21 – L 3 U 373/18, Rz 37). Fehlt sie, so entscheidet der gese...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d)

Rn 5 Die Verwandtschaft etc muss zur Partei des Rechtsstreits bestehen. Der nicht beigetretene Streitverkündete gehört hierzu nicht (Musielak/Huber § 383 Rz 2), der Streithelfer dagegen schon (Zö/Greger § 383 Rz 2; aA Musielak/Voit/Huber § 383 Rz 2). Bei juristischen Personen oder anderen Parteien, die der Vertretung bedürfen, kommt es auf das in § 383 beschriebene Näheverhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Kraft Natur der Sache.

Rn 20 Durch die Natur der Sache kann Verschwiegenheit geboten sein, wenn gerade die fragliche Tätigkeit herkömmlicherweise von einem besonderen Geheimhaltungsbedürfnis geprägt ist, etwa diejenige von Mitarbeitern von Banken (BGH MDR 14, 44 [BGH 17.10.2013 - I ZR 51/12], Rz 23; NJW 54, 72, juris Rz 21; Stuttg NJW-RR 2012, 171 [OLG Stuttgart 23.11.2011 - 2 W 56/11], Rz 10 mwN;...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltliche Ve... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Bamberg ist zuzustimmen. Das OLG ist zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass der Kläger die Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Terminsreisekosten seines Prozessbevollmächtigten nicht dargetan und glaubhaft gemacht hat. Glaubhaftmachung im Kostenfestsetzungsverfahren Gem. § 104 Abs. 2 S. 1 ZPO genügt es zur Berücksichtigung eines Ansatzes...mehr