Fachbeiträge & Kommentare zu Zeuge

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.6.3 Rechtsschutz bei Ablehnung

Rz. 11 Die Ablehnung eines Antrags auf Mitteilung der Besteuerungsgrundlagen stellt nach überwiegender Auffassung einen isoliert mit dem Einspruch anfechtbaren Verwaltungsakt dar.[1] Birkenfeld und Cöster, die in der Ablehnung eine nicht selbständig anfechbare vorbereitende Verfahrenshandlung sehen[2], ist nicht zu folgen, denn die Ablehnung erfüllt alle Voraussetzungen ein...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / b) Der Urkundenbeweis

Rz. 47 Der Anspruch selbst muss sich nicht unmittelbar aus der vorzulegenden Urkunde ergeben. Diese muss also nicht konstitutiv sein.[56] Ausreichend ist, dass der Kläger alle zur Begründung seines Anspruchs erforderlichen streitigen Tatsachen durch die Urkunden beweisen kann. Maßgeblich ist, ob das Gericht im Rahmen seiner Beweiswürdigung bei Wertung der vorgelegten Urkunde...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / c) Das eigentliche Nachverfahren und die Bindung des Gerichts an das Vorverfahren

Rz. 196 Das Nachverfahren stellt sich zunächst als ordentliches Erkenntnisverfahren dar, in dem nun jedoch dem Beklagten alle Beweismittel der ZPO offen stehen, um den mit dem Vorbehaltsurteil titulierten Anspruch wieder zu Fall zu bringen. In gleicher Weise steht es dem Kläger offen, mit allen Möglichkeiten des Erkenntnisverfahrens den Einwendungen des Beklagten gegen den i...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / 6. Beweiserleichterungen und Verfahren im Scheck- und Wechselprozess

Rz. 239 Grundsätzlich sind auch im Wechsel- und Scheckprozess alle den Anspruch begründenden Tatsachen durch Urkunden nachzuweisen. So muss insbesondere ein erforderlicher Protest mit Urkunden nachgewiesen werden. Rz. 240 Im Scheckprozess ist mit der Klage eine beglaubigte Kopie des Schecks vorzulegen, auf dem sich die schriftliche, datierte und unterschriebene Erklärung nach...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / d) Die Ausnahmen vom Urkundenbeweis

Rz. 79 Auch wenn der Kläger für die den Anspruch begründenden Tatsachen darlegungs- und beweispflichtig ist, bedarf es nicht in allen Fällen der Führung des Urkundenbeweises. Rz. 80 So kann auf die Vorlage einer Urkunde verzichtet werden, wenn die nachzuweisende Tatsache beim Prozessgericht offenkundig ist. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 291 ZPO, der auch im Urkundenproze...mehr

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§ 9 Der Urkunden- und Wechs... / e) Die Klageabweisung im Urkundenprozess

Rz. 159 § 597 ZPO trifft besondere Regelungen für die Abweisung der Klage im Urkundenprozess. Dabei kommen drei Arten der Klageabweisung in Betracht, die jeweils unterschiedliche Rechtsfolgen nach sich ziehen:mehr

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Klose, SGB I § 44 Verzinsung / 2.1.3 Verzinsungsbeginn (Abs. 2)

Rz. 13 Weitere Voraussetzung für die Verzinsungspflicht ist nach Abs. 2 das Verstreichen eines zugunsten des Trägers eingeschobenen zinsfreien Zeitraumes von 6 Monaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags. Der Sinn und Zweck besteht darin, dem Leistungsträger diese Zeit für die Prüfung und Bearbeitung des Antrags und/oder für die technische Abwicklung der Auszahlu...mehr

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zfs 11/2018, Voraussetzunge... / 1 Aus den Gründen:

"… Das LG ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Kl. Versicherungsschutz für die nach Entwendung und unbefugtem Gebrauch des versicherten Fahrzeugs entstandenen Schäden aus dem Versicherungsvertrag gegen die Bekl. zusteht." 1. Der Anspruch der Kl. auf Ersatz von der Höhe nach unstreitigen Reparaturkosten wegen der am 16.6.2014 festgestellten Beschädigungen des versicherten ...mehr

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zfs 11/2018, Voraussetzunge... / Leitsatz

1. Zu den Anforderungen an den Beweis des äußeren Bildes nach einem Fahrzeugdiebstahl. 2. Die unterlassene Beweiserhebung eines Zeugen kann mit der Berufung nicht mehr gerügt werden, wenn erstinstanzlich auf dessen Vernehmung verzichtet wurde. Ein solcher Verzicht liegt vor, wenn eine Partei eine vom Ausgangsgericht gesetzte Frist zur Stellungnahme, ob an der Vernehmung des Z...mehr

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zfs 11/2018, Vorfahrt bei e... / Sachverhalt

Klagend und widerklagend machen die Parteien nach einem Verkehrsunfall Schadensersatzansprüche geltend. Der die Kurve mit seinem Fahrzeug schneidende Bekl. kam von rechts; in diese Richtung wollte der Kl. mit seinem Kfz abbiegen. Die die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen befanden sich nicht an der trichterförmigen Einmündung der Kreuzung der T-Straße mit der K-Straße. Der F...mehr

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zfs 11/2018, Fehlerhafte In... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Die Rüge, das AG habe sein Erkenntnis auf ein Beweismittel gestützt, das nicht Gegenstand der Hauptverhandlung war, ist zulässig erhoben." 2. Die Inbegriffsrüge, namentlich der Eichschein sei lediglich in Augenschein genommen, nicht aber durch Verlesung wirksam in die Hauptverhandlung eingeführt worden, ist auch begründet. Die Generalstaatsanwaltschaft hat insoweit ausg...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Aus den Gründen

II. (...) III. Die Beschwerde des Testamentsvollstreckers ist begründet, denn er ist von der Erblasserin wirksam zum Testamentsvollstrecker ernannt worden und etwaige – im hiesigen Beschwerdeverfahren nicht zu prüfende – Gründe, die seine Entlassung rechtfertigen könnten, stehen der Erteilung des Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht entgegen. Da das Beschwerdegericht das Tes...mehr

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ZErb 11/2018, Wirksamkeit d... / Sachverhalt

Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet, ist gemäß den §§ 58 ff FamFG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Auch in der Sache hat die Beschwerde Erfolg. Die Beschwerde, mit der der Testamentsvollstrecker sich gegen die Versagung des beantragten Testamentsvollstreckerzeugnisses wendet...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / K. Großherzogtum Luxemburg

Rz. 65 Erbstatut: Das Großherzogtum Luxemburg ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge wird für Erbfälle ab dem 17.8.2015 die EuErbVO unmittelbar angewandt, wonach sich das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt bestimmt. Es gilt ferner der Grundsatz der Nachlasseinheit. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 folgt da...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / D. Königreich Dänemark

Rz. 16 Erbstatut: Dänemark ist Mitglied der Europäischen Union, jedoch nicht Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) und damit Drittstaat im Sinne der Verordnung. In Dänemark galt aber bereits vor Einführung der EuErbVO das Domizilprinzip. Dies ist auf alle in Dänemark wohnenden und dauerhaft lebenden Personen, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit,...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / H. Republik Irland

Rz. 45 Erbstatut: Die Republik Irland ist Mitglied der Europäischen Union. Dennoch hat sie, gemeinsam mit Dänemark und Großbritannien, die Europäische Erbrechtsverordnung nicht ratifiziert. Damit ist Irland, obwohl Mitglied der EU, Drittstaat im Sinne der EuErbVO.[126] Irland folgt dem System der Nachlassspaltung.[127] Die Erbfolge des beweglichen Vermögens (movable property)...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / J. Republik Kroatien

Rz. 58 Erbstatut: Auch in Kroatien findet die EuErbVO Anwendung, sodass das Erbstatut gem. Art. 21 ff. EuErbVO anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblasser bestimmt wird. Für Erbfälle vor dem 17.8.2018 gilt ein Gesetz der ehemaligen Föderation Jugoslawien. Es knüpft zur Bestimmung des Erbstatuts auf das Heimatrecht des Erblassers zum Todeszeitpunkt an. Bei mehrer...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / Q. Schweizerische Eidgenossenschaft

Rz. 105 Erbstatut: Das Schweizer int. Erbrecht unterstellt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Wohnsitzrecht des Erblassers.[280] Es folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit.[281] Davon zu unterscheiden ist das Eröffnungsstatut, welche sich nach den lex fori (Ort des angerufenen Gerichts) richtet.[282] Es beinhaltet unter anderem verfahrensrechtliche Aspekte. Befindet sich...mehr

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§ 9 Prozessführung, Erbsche... / 1. Die Erbengemeinschaft/der Miterbe als Mandant

Rz. 15 Der Anwalt, der eine gegen die Erbengemeinschaft geltend gemachte Forderung abwehren soll, wird zunächst zu prüfen haben, ob er tatsächlich alle Miterben vertreten darf oder ob hier nicht Interessenkollision droht (siehe hierzu im Einzelnen § 24). Rz. 16 Nach der Entscheidung des II. Senats BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR[52] wurde (erneut) diskutiert, ob diese Rechtsp...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / G. Hellenische Republik (Griechenland)

Rz. 37 Erbstatut: Griechenland hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert und bestimmt das Erbstatut demzufolge gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 stellte Griechenland, wie auch Deutschland, zur Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit des Er...mehr

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§ 25 Auslandsberührung / E. Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte

Rz. 95 Die Kollision unterschiedlicher Kollisionsrechte – internationaler Entscheidungsdissens – ist nicht zu verwechseln mit dem Bestehen mehrerer Erbstatute nebeneinander. Gemeint ist im vorliegenden Fall also nicht die allein die abweichende Bestimmung des Erbstatuts aus ausländischer Sicht[215] mit der Folge von Einzelstatuten. Gemeint sind vielmehr die Fälle, in denen d...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / I. Republik Italien

Rz. 51 Erbstatut: Die Republik Italien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge bestimmt sich das Erbstatut ab dem 17.8.2015 gemäß Art. 21 ff. EuErbVO. Nach Stimmen der Literatur ersetzt die EuErbVO die Regelungen der Art. 46–50 ital. IPRG vollständig.[148] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt, dass sich die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsa...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / R. Königreich Spanien

Rz. 112 Erbstatut: Spanien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts für Erbfälle ab den 17.8.2015, gem. Art. 21 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt. Bezüglich der in Spanien existierenden Teilrechtsordnungen ist im Falle eines internationalen Erbfalls nunme...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / S. Republik Tschechien

Rz. 126 Erbstatut: Die Republik Tschechien hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert, sodass, zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 EuErbVO für Erbfälle ab dem 17.8.2015 auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt abgestellt wird. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt Folgendes: Die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsatz der Nachlasseinheit) richtet sich gemä...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / C. Bulgarien

Rz. 9 Erbstatut: Für Erbfälle seit dem 17.8.2015 gilt auch in Bulgarien die Europäische Erbrechtsverordnung. Vor Einführung der EuErbVO galt das IPRG von 2005. Danach folgte Bulgarien gemäß Art. 89 IPRG dem Grundsatz der Nachlassspaltung. Unbewegliches Vermögen wurde nach dem Recht der Sache am Belegenheitsort vererbt (lex rei sitae), sofern sich das unbewegliche Vermögen in ...mehr

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§ 11 Gebühren und Kosten / F. Gegenstandswerte im Überblick

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§ 26 Länderkurzübersichten / T. Republik Türkei

Rz. 133 Erbstatut: Die Türkei folgt bei der Bestimmung des Erbstatuts der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Todeszeitpunkt (Heimatrecht). Hiervon ausgenommen ist in der Türkei belegenes unbewegliches Vermögen, auf welches stets türkisches Recht Anwendung findet. Darüber hinaus erfolgt auch eine Nachlassabwicklung in der Türkei anhand türkischen Rechts.[362] Zu beachten a...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / N. Republik Österreich

Rz. 83 Erbstatut: Österreich ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Insoweit wird auch in Österreich unterscheiden zwischen Erbfällen vor und nach dem 17.8.2015. Für Erbfälle ab Einführung der EuErbVO wird zur Bestimmung des Erbstatuts gem. Art. 21 EuErbVO an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt angeknüpft. Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird zur Bestimmung de...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / F. Republik Frankreich

Rz. 30 Erbstatut: Frankreich hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert, womit diese für alle Erbfälle ab dem 17.8.2015 Anwendung findet. Damit wird zur Bestimmung des Erbstatuts gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes abgestellt.[71] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 wird unbewegliches Vermögen nach...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 288 Zuziehung von Zeugen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift entspricht § 759 ZPO. S. Abschn. 30 VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verpflichtung des Vollziehungsbeamten, bei der Vornahme einer Vollstreckungshandlung für die Anwesenheit von Zeugen zu sorgen, ist in zwei Fällen gegeben, einmal dann, wenn Widerstand geleistet wird. Hierbei ist gleichgültig, ob der Vollzi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 85 Hilfspflichten der Zeugen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ergänzt die Verpflichtung, als Zeuge auszusagen und den Zeugeneid zu leisten, durch sachbedingte Hilfspflichten und koordiniert den Finanzprozess mit dem steuerlichen Verwaltungsverfahren (Herbert in Gräber, § 85 FGO Rz. 1; Seer in Tipke/Kruse, § 85 FGO Rz. 1). Dazu verweist § 85 FGO auf §§ 97, 99, 100, 104 AO; wegen der E...mehr

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zfs 10/2018, Beweismöglichkeit beim Fahrzeugdiebstahl ohne Zeugen (Kasko)

Hinweis "Der Kläger fuhr alleine mit seinem Fahrzeug, einem nur wenige Tage alten Mercedes SLK mit dem amtlichen Kennzeichen (…) am 12.6.2018 um 20.30 Uhr auf den Kundenparkplatz des XY-Supermarktes im Gewerbegebiet "Ost" der Stadt Offenbach. Er stellte das Fahrzeug dort verschlossen ab und besuchte eine nahegelegene Diskothek. Als er um 3:45 Uhr zu seinem Pkw zurückkehrte, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 405 Entschädigung der Zeugen und der Sachverständigen

Tz. 1 Die Vorschrift verweist auf das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. Diese Regelungen gelten auch für Verfahren der Steuer- und Zollfahndung (s. § 404 AO). Der Vorschrift entspricht § 107 AO für das Besteuerungsverfahren (zum Umfang der Entschädigungspflicht s. BFH v. 24.03.1987, VII R 113/84, BStBl II 1988, 163; OLG Karlsruhe v. 04.09.1987, 3 Ws 233/87, BB 198...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zeugenbeweis

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Zeugenbeweises verweist § 82 FGO auf die §§ 373 bis 377, 380 bis 382 und 386 bis 401 ZPO. Darüber hinaus gelten die §§ 85 und 87 FGO. § 373 ZPO Beweisantritt Der Zeugenbeweis wird durch die Benennung der Zeugen und die Bezeichnung der Tatsachen, über welche die Vernehmung der Zeugen stattfinden soll, angetreten. § 375 ZPO Beweisau...mehr

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zerb 10/2018, Zur Feststell... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist unbegründet. Zu Recht und mit zutreffender Begründung ist das Nachlassgericht nach Durchführung der Beweiserhebung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erblasserin bei der Errichtung des Testaments vom 7.2.2017 infolge einer schweren Demenz nicht mehr testierfähig war. 1. Die Rügen des Beschwerdeführers zum vom Nachlassgericht gewählten Verfahren greifen nich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 84 Zeugnisverweigerungsrecht

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch im Finanzprozess haben die Zeugen das Recht in den gesetzlich bestimmten Fällen (§§ 101 bis 103 AO) das Zeugnis zu verweigern und sind vor der Vernehmung hierüber zu belehren (§ 84 Abs. 1 FGO i. V. m. § 101 Abs. 1 Satz 2 AO). Die sinngemäße Geltung der §§ 101 bis 103 AO – und nicht der Regelung in den §§ 383 bis 385 ZPO – erklärt si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeine Grundsätze

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 81 Abs. 1 Satz 1 FGO erhebt das Gericht Beweis in der mündlichen Verhandlung. Der daraus folgende Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme besagt, dass das – voll besetzte – Gericht (§ 5 FGO) grds. den Beweis in der mündlichen Verhandlung erheben muss. Das FG muss sich die Kenntnis der entscheidungserheblichen Tatsachen al...mehr

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zfs 10/2018, Eigentum des V... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Das LG hat dem Kl. Ansprüche aus dem streitgegenständlichen Versicherungsfall zu Unrecht zugesprochen. Allerdings hegt der Senat ebenso wie das LG massive Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Angaben sowohl des Kl. als auch des Zeugen Sch Das LG hat insoweit zutreffend hervorgehoben, dass die Angaben des Kl. und des Zeugen über die Anschaffung des Wohnwagens und den ange...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Öffentlichkeit

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 52 Abs. 1 FGO betrifft den Grundsatz der Öffentlichkeit, der zu den wesentlichen Verfahrensmaximen auch des Finanzprozesses gehört (s. Vor FGO Rz. 51). Die Norm verweist wegen der Öffentlichkeit generell auf die §§ 169 bis 175 GVG. Diese Vorschriften finden indessen nicht in ihrer Gesamtheit im Finanzprozess Anwendung. So scheidet die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Selbständiges Beweisverfahren

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für das selbständige Beweisverfahren (Beweissicherungsverfahren) durch Augenscheinseinnahme und Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 485 bis 487, 490 bis 494 ZPO. § 485 ZPO Zulässigkeit (1) Während oder außerhalb eines Streitverfahrens kann auf Antrag einer Partei die Einnahme des Augenscheins, die Vernehm...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Sitzungspolizei

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Mit Sitzungspolizei sind alle Maßnahmen gemeint, die der Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung, d. h. der äußeren Ordnung des Verfahrensablaufs und dem Schutz der Verfahrensbeteiligten, im Interesse einer ordnungsgemäßen Prozessführung dienen (BVerfG v. 14.07.1994, 1 BvR 1595/92, 1 BvR 1606/92, BVerfGE 91, 125; Brandis in Tipke/Kr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Sachverständigenbeweis

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Erhebung des Sachverständigenbeweises gilt § 82 FGO i. V. m. §§ 402 bis 414 ZPO. Ergänzt werden diese Regelungen durch § 88 FGO. § 402 ZPO Anwendbarkeit der Vorschriften über Zeugen Für den Beweis durch Sachverständige gelten die Vorschriften über den Beweis durch Zeugen entsprechend, insoweit nicht in den nachfolgenden Paragraphen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Keine Bindung des Gerichts an Vorbringen und Beweisanträge (§ 76 Abs. 1 Satz 5 FGO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 76 Abs. 1 Satz 5 FGO ist das Gericht nicht an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten gebunden. Dies ergibt sich als unmittelbare Folge des Untersuchungsgrundsatzes. Die Vorschrift ist allerdings dahingehend zu verstehen, dass das FG nicht auf die von den Beteiligten angebotenen Beweise beschränkt ist, sondern darüber...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Angabe der Revisionsgründe

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 120 Abs. 3 Nr. 2 FGO muss die Begründung die Revisionsgründe angeben und zwar zum einen die bestimmte Bezeichnung der Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt (s. Rz. 11, 12) und zum anderen für die Verfahrensrüge weitergehend die Bezeichnung der Tatsachen, die den (Verfahrens)Mangel ergeben (s. Rz. 13–15). Die Differ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 83 Beweistermin; Teilnahme

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 83 Satz 1 FGO sind die Beteiligten von allen Beweisterminen zu benachrichtigen und können der Beweisaufnahme beiwohnen. Beweistermin ist entweder die mündliche Verhandlung (§ 90 Abs. 1 FGO) oder der Termin vor dem beauftragten Richter (§ 81 Abs. 2 FGO) oder dem um Rechtshilfe ersuchten (auswärtigen) Gericht (§ 81 Abs. 2 FGO) und s...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verletzung des Grundsatzes der Beweisaufnahme

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 81 Abs. 1 FGO) ist ein Verfahrensgrundsatz, dessen Missachtung einen Verfahrensfehler begründet und der, wenn das Urteil auf ihr beruht (s. § 118 FGO Rz. 12), d. h. ohne den Mangel möglicherweise anders ausgefallen wäre, zur Aufhebung des Urteils führt. Ein Verfahrensfehler liegt i...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 291 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit § 762 ZPO überein. S. Abschn. 20, 48 f. VollzA. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Niederschrift sichert die Beweisbarkeit und erleichtert die Nachprüfbarkeit aller mit der Vollstreckungshandlung zusammenhängenden Vorgänge. Sie ist z. B. bei der Anschlusspfändung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 AO von ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 87 Zeugnis von Behörden

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87 FGO ergänzt die Vorschriften über den Zeugenbeweis (§ 82 FGO i. V. m. §§ 373 bis 377, 380 bis 382, 386 bis 401; s. § 82 FGO Rz. 4; Herbert in Gräber, § 87 FGO Rz. 1). Eine Auskunftspflicht wird durch § 87 FGO nicht begründet, sondern vorausgesetzt (Schallmoser in HHSp, § 87 FGO Rz. 5; Herbert in Gräber, § 87 FGO Rz. 2; Seer in Tipke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 94 Niederschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die FGO enthält keine eigenen Vorschriften über die Protokollierung von mündlichen Verhandlungen (auch Erörterungsterminen, § 159 Abs. 2 ZPO) und Beweisterminen, sondern verweist auf die §§ 159 bis 165 ZPO. § 159 ZPO Protokollaufnahme (1) Über die Verhandlung und jede Beweisaufnahme ist ein Protokoll aufzunehmen. Für die Protokollführung k...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Verfahren

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wegen des Verfahrens, d. h. mit der Anordnung der Beweisaufnahme durch förmlichen Beweisbeschluss, dem äußeren Beweisverfahren und den Beweisterminen verweist § 82 FGO auf §§ 358 bis 370 ZPO, die den folgenden Wortlaut haben: § 358 ZPO Notwendigkeit eines Beweisbeschlusses Erfordert die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren, so ist es du...mehr