Fachbeiträge & Kommentare zu Zinsen

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Zinsen – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Zinsen gehören nach § 20 Abs. 1 EStG grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dabei kann es sich um Zinsen aus partiarischem Darlehen[1], um Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden[2] oder um Zinsen aus sonstigen Forderungen[3] handeln. Nach § 20 Abs. 8 EStG hat die Einordnung der Zinsen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewer...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Zinsen gehören nach § 20 Abs. 1 EStG grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dabei kann es sich um Zinsen aus partiarischem Darlehen[1], um Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden[2] oder um Zinsen aus sonstigen Forderungen[3] handeln. Nach § 20 Abs. 8 EStG hat die Einordnung der Zinsen als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 2 Inhalt

Nach § 34d Nr. 6 EStG sind Zinseinkünfte ausl. Einkünfte, wenn der Schuldner Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland hat oder, bei inl. Ansässigkeit des Schuldners, wenn das Kapitalvermögen durch ausl. Grundbesitz gesichert ist. Zinsen werden daher umfassend als ausl. Einkünfte definiert. Im Gegensatz hierzu unterwirft Deutschland nach § 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG nur besti...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / Literaturtipps

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Zinsen – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Einen besonderen Tatbestand enthält § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. d EStG für Zinsen bei Tafelgeschäften mit Teilschuldverschreibungen. Diese unterliegen auch ohne dingliche Sicherung der beschränkten Stpfl. Ein Tafelgeschäft liegt vor, wenn die Zinsen von dem inl. Schuldner oder einem inl. Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut gegen Aushändigung des Zinsscheins ausgezahlt o...mehr

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Zinsen – ABC IntStR / 4 Beratungshinweise

Sonstige Zinsen, insbesondere von Finanzinstituten und zwischen konzernangehörigen Gesellschaften gezahlte Zinsen, unterliegen nicht der beschränkten Stpfl. Insoweit nimmt Deutschland das Besteuerungsrecht nicht in Anspruch, auch wenn es nach dem jeweiligen DBA besteht. Eine unangemessen hohe Fremdfinanzierung wird durch die Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG) verhindert. Zi...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 3 Praxisfragen

§ 50g EStG enthält einige praktisch wichtige Einschränkungen des Anwendungsbereichs. So kommt es nach § 50g Abs. 2 EStG nicht zur Entlastung von der Quellensteuer bei Zinsen, die nach deutschem Recht als Gewinnausschüttung behandelt werden, also bei beteiligungsähnlichen Genussrechten, und nicht bei Forderungen, die einen Anspruch auf Beteiligung an einem Gewinn des Schuldne...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie – ABC IntStR

1 Systematische Einordnung Die Zins- und Lizenzrichtlinie[1] gehört als Richtlinie zum europäischen Sekundärrecht. Sie dient der Herstellung von binnenmarktähnlichen Verhältnissen für Zins- und Lizenzzahlungen innerhalb der Konzerne, die für diese Zahlungen von der Quellenbesteuerung ausgenommen werden sollen. Entsprechende Ziele verfolgt die Mutter-Tochterrichtlinie. Die Ric...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 2 Inhalt

§ 50g EStG, der die Zins- und Lizenzrichtlinie in nationales Recht umsetzt, begünstigt nur Zins- und Lizenzzahlungen zwischen KSt-Subjekten.[1] Ausgedehnt wird der Anwendungsbereich der Regelung aber auch auf Betriebsstätten einer Körperschaft, sodass auch Zins- und Lizenzzahlungen zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Betriebsstätte oder zwischen Betriebsstätten von ...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 4 Beratungshinweise

Da § 50g EStG gegenwärtig nur bei unmittelbaren Beteiligungen anwendbar ist, müssen Zins- und Lizenzzahlungen bei tiefer gestaffelten Konzernen durch die Beteiligungskette hindurch fließen, sodass auf jeder Stufe die Zahlung nur zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft erfolgt. Bei Zinszahlungen ist zu berücksichtigen, dass Zinsen nach deutschem Recht ohnehin nur in bestimmte...mehr

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / Literaturtipps

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Zins- und Lizenzrichtlinie ... / 1 Systematische Einordnung

Die Zins- und Lizenzrichtlinie[1] gehört als Richtlinie zum europäischen Sekundärrecht. Sie dient der Herstellung von binnenmarktähnlichen Verhältnissen für Zins- und Lizenzzahlungen innerhalb der Konzerne, die für diese Zahlungen von der Quellenbesteuerung ausgenommen werden sollen. Entsprechende Ziele verfolgt die Mutter-Tochterrichtlinie. Die Richtlinie ist grundsätzlich ...mehr

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Doppelbesteuerungsabkommen ... / 2 Inhalt

Die DBA enthalten i. d. R. Bestimmungen für ESt, KSt, SolZ, GewSt und VSt.[1] Sie gelten für das Staatsgebiet der beteiligten Staaten, jedoch sind bei einigen Staaten bestimmte Gebiete ausgeschlossen, z. B. nach dem DBA-UK die Kanalinseln, die Isle of Man und Gibraltar. Das DBA USA gilt nicht für Puerto Rico und Guam. Dagegen ist das DBA Frankreich auch auf die überseeischen...mehr

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Digitale Präsenz - ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Das bisherige System der Zuordnung von Besteuerungsrechten bestimmte, dass ein Staat ein Besteuerungsrecht haben sollte, wenn der Stpfl. eine ausreichende Verbindung zu dem Staatsgebiet durch eine physische Präsenz unterhielt. Diese physische Präsenz konnte in einer Betriebsstätte (Betriebsstättenprinzip), in der Belegenheit eines Grundstücks (Belegenheitsprinzip), in der Tä...mehr

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Partiarisches Darlehen - AB... / 2 Inhalt

Bei unbeschränkter Stpfl. sind Einkünfte aus partiarischem Darlehen nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie sind nach § 34d Nr. 6 EStG ausl. Einkünfte, wenn der auskehrende Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz in einem ausl. Staat hat. Die Auskehrung ist bei dem Empfänger stpfl. und unterliegt nicht § 8b Abs. 1 KStG. Bei beschränkter Stpfl. bi...mehr

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Genussrechte – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Genussrechte gehören, ebenso wie typische stille Beteiligungen und partiarische Darlehen, zu den hybriden Finanzinstrumenten, bei denen ein darlehensähnliches Kapital mit einer gewinnabhängigen Vergütung versehen wird.[1] Sie nehmen daher eine Zwischenstellung zwischen Eigenkapital und Darlehen ein. Im nationalen Recht werden Auskehrungen auf Genussrechte, die mit einer Bete...mehr

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Partiarisches Darlehen - AB... / 1 Systematische Einordnung

Partiarische Darlehen gehören neben Genussrechten ("Genussrechte") und der typischen stillen Gesellschaft ("Schachtelprivileg, internationales") zu den hybriden Finanzinstrumenten ("hybride Finanzinstrumente"). Als "hybrid" bezeichnet man Finanzinstrumente mit Fremdkapitalcharakter und gewinnabhängiger Vergütung. Diese nehmen eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdka...mehr

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Genussrechte – ABC IntStR / 2 Inhalt

Für die Besteuerung grundlegend ist die Unterscheidung zwischen beteiligungsähnlichen und nicht beteiligungsähnlichen Genussrechten, wobei es nach deutschem Recht keine Rolle spielt, ob die Genussrechte verbrieft sind oder nicht. Beteiligungsähnlich sind Genussrechte, wenn der Genussrechtsinhaber am Gewinn und am Liquidationsvermögen beteiligt ist; beide Voraussetzungen müss...mehr

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Vollstreckungsersuchen – AB... / 2 Inhalt

Die EU hat die Amtshilfe bei der Beitreibung von Steuerforderungen in einer Richtlinie[1] geregelt, die Deutschland im EU-Beitreibungsgesetz [2] umgesetzt hat. Danach leistet Deutschland anderen EU-Staaten Amtshilfe bei der Durchsetzung von Steuern sowie bei Erstattungen, Abschöpfungen, Geldstrafen, Geldbußen, Gebühren, Zinsen und Kosten. Die Vollstreckung wird nach einer Prü...mehr

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Genussrechte – ABC IntStR / 3 Praxisfragen

Genussrechte führen, wie andere hybride Finanzinstrumente auch, häufig zu Qualifikationskonflikten und daher zu weißen Einkünften. Das ist etwa der Fall, wenn eine inl. Kapitalgesellschaft beteiligungsähnliche Genussrechte an einer ausl. Kapitalgesellschaft erwirbt. Die Auskehrungen können im ausl. Staat als zinsähnlich qualifiziert werden und sind damit bei der Gewinnermitt...mehr

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Beneficial Owner (Nutzungsb... / 2 Inhalt

Nach Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2 OECD-MA steht dem Stpfl. der Anspruch auf Reduzierung der Quellensteuer nur zu, wenn er Nutzungsberechtigter ist. Nach Art. 12 OECD-MA tritt der Ausschluss der Quellensteuer für Lizenzgebühren in gleicher Weise nur ein, wenn der Empfänger auch der Nutzungsberechtigte ist. Ist in dem jeweils anzuwendenden DBA die Quellenbesteuerung für Lize...mehr

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Freistellungsverfahren – AB... / 1 Systematische Einordnung

Bei beschränkter Stpfl. erhebt Deutschland als Quellenstaat die Steuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen[1], aus im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder sonstigen Darbietungen[2], aus der Nutzungsüberlassung von Rechten (Lizenzen)[3] und aus Aufsichtsratstätigkeit[4] durch Steuerabzug. Der Steuerabzug bei Einkünft...mehr

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Beneficial Owner (Nutzungsb... / 1 Systematische Einordnung

Der Begriff Beneficial Owner (Nutzungsberechtigter) wird in Art. 10 – 12 OECD-MA und den entsprechenden Vorschriften der jeweiligen DBA verwendet. Er dient dazu, die Reduzierung der Quellensteuer nur demjenigen zukommen zu lassen, der materiell der Berechtigte der Vergütungen ist. Der Begriff des Beneficial Owners ist ein Ansatzpunkt, um Missbrauch von DBA (Treaty Shopping) ...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 1 Systematische Einordnung

Bei beschränkter Stpfl. erhebt Deutschland als Quellenstaat die Steuer bei Einkünften aus Kapitalvermögen[1], aus im Inland ausgeübten oder verwerteten künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder sonstigen Darbietungen[2], aus der Nutzungsüberlassung von Rechten (Lizenzen)[3] und aus Aufsichtsratstätigkeit[4] durch Steuerabzug. Der Steuerabzug bei Einkünft...mehr

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EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 3 Praxisfragen

Die für die Praxis wesentliche Frage ist die nach dem Anwendungsbereich der GRCh. Die Grundrechte sind nach Art. 51 GRCh nur anwendbar auf Maßnahmen der Organe und Einrichtungen der EU sowie auf die der Mitgliedstaaten, soweit sie Recht der EU durchführen. Im Steuerrecht sind die Grundrechte daher anwendbar auf Zölle, Verbrauchsteuern und die USt. Für direkte Steuern sind si...mehr

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Erstattungsverfahren – ABC ... / 2 Inhalt

Nach § 50c Abs. 1 S. 1 EStG ist der Steuerabzug in unveränderter Höhe durchzuführen, auch wenn aufgrund eines DBA oder der §§ 43b, 50g EStG ein niedrigerer Quellensteuersatz oder eine völlige Befreiung von der Quellensteuer gilt. Es ist also grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren anzuwenden, nämlich der unverminderte Steuerabzug auf der ersten Stufe und die Erstattung der ...mehr

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zfs 07/2022, Berücksichtigu... / 1

[1] A. Der Kläger macht gegen den Beklagten Ansprüche auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aus dem Verkehrsunfall vom 8.1.2005 gegen 11:30 Uhr auf der B 85 am sogenannten M. B., Landkreis R., geltend. Der Kläger saß als Beifahrer nichtangegurtet auf dem vorderen Beifahrersitz im Pkw VW Passat des T. L., der dieses auf der B 85 von R. kommend in Richtung V. lenkte...mehr

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ZErb 07/2022, Forderungsver... / 1 Gründe

I. Die Klägerinnen verlangen von den Beklagten als Erbinnen nach der am XX.XX.2019 verstorbenen X (Erblasserin) Erfüllung eines Vermächtnisses. Am 28.9.2010 errichtete die damals 90-jährige Erblasserin vor dem Zeugen Y ein notarielles Testament, dessen Inhalt auszugsweise lautet: Zitat 1. Ich setze zu meinem alleinigen Erben ein Herrn Vorname1 Nachname1 … … Zu meinem Nachlass gehör...mehr

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zfs 07/2022, Anforderungen ... / Sachverhalt

[1] A. Die Parteien streiten um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aufgrund eines Unfalls beim Rodeln. [2] Am 5.12.2017 kurz nach 20.00 Uhr fuhr der Beklagte auf einem Rodel sitzend von der Oberen F. im Landkreis M. talabwärts in Richtung S.-see. Hinter ihm auf demselben Schlitten saß die Zeugin E. Bei der "Rodelbahn" handelt es sich um einen F.-weg, der sowohl von a...mehr

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zfs 07/2022, Rückforderung ... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt von dem Bekl. die teilweise Rückzahlung gewährter Versicherungsleistungen aus einem Unfallversicherungsvertrag. Dem Vertrag liegen die AUB 94 sowie Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel 225 % zugrunde. Die versicherte Grundsumme für den Fall der Invalidität beträgt 115.040,67 EUR. Der Bekl. zeigte der Kl. ein Unf...mehr

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FoVo 07/2022, Weisen Sie den Insolvenzverwalter auf seine beschränkte Prüfungskompetenz hin!

Anmeldung aus zwei Forderungsgründen Eine Forderung kann aus Vertrag und aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, mithin aus zwei Rechtsgründen begründet sein. Für den Gläubiger ist es sinnvoll, die Forderung aus beiden Rechtsgründen anzumelden. Der vertragliche Anspruch ist meist leichter zu begründen und der deliktische Anspruch führt dazu, dass er nicht an der Rest...mehr

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§ 4 Solo-Selbstständige und... / a) Nachentrichtung der gesamten Sozialversicherungsbeiträge/Säumniszuschläge

Rz. 200 Die Sozialversicherungspflicht tritt grds. rückwirkend mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverhältnis ein, auch wenn dieser Zeitpunkt Monate oder Jahre zurückliegt. Schuldner der gesamten Sozialversicherungsbeiträge einschließlich des Arbeitnehmeranteiles ist nach § 28e Abs. 1 SGB IV der Arbeitgeber.[330] Die Höhe der nachzuentrichtenden Sozialversicherungs...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.5 Personalaufwand

Rz. 68 Unter dem Personalaufwand werden sämtliche Aufwendungen aus Leistungen an Arbeitnehmer ausgewiesen. Ausweispflichtig sind stets die geleisteten Bruttobeträge, d. h. vor Abzug von Steuern[1] und vor Abzug der von den Arbeitnehmern zu tragenden Sozialabgaben. Eine Verpflichtung zum getrennten Ausweis einzelner Komponenten (z. B. Sozialabgaben oder Aufwand für Altersvers...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.3 Finanzierungsaufwendungen

Rz. 100 Die Finanzierungsaufwendungen umfassen sämtliche Aufwendungen aus der finanzwirtschaftlichen Kapitalbeschaffung und der finanzwirtschaftlichen Kapitalanlage.[1] Eine Beschränkung des Begriffs der Finanzierungskosten auf die Fremdkapitalkosten im Sinne des IAS 23.6, die nicht in der Bilanz aktiviert werden, erscheint vor dem Hintergrund des Umfangs der korrespondieren...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.2.2 Finanzerträge

Rz. 96 Obwohl die Finanzerträge nicht im Mindestgliederungsschema des IAS 1.82 aufgeführt sind, darf keine Saldierung mit den Finanzierungsaufwendungen stattfinden und dementsprechend dürfen die Finanzierungsaufwendungen nicht als Saldogröße interpretiert werden. Das IFRIC interpretiert unter Verweis auf das in IAS 1.32 enthaltene Saldierungsverbot den in IAS 1.82 genannten ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.4 Überblick zu den Sicherungssystemen der MaBV

Rz. 490 Die Ausgestaltung des Bauträgervertrags und der Interessenausgleich der Vertragsparteien richten sich danach, welches Sicherungssystem die Vertragsparteien individuell oder durch einen Formularvertrag gewählt haben und wie diese Systeme ausgestaltet wurden.[1] Die MaBV gibt dem Bauträger dabei 2 Wege einer dem Erwerber geschuldeten Sicherung seiner von § 640 BGB abwe...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit

Rz. 77 Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit, welches ebenso wenig wie die übrigen operativen Erträge (ausgenommen Umsatzerlöse) und die operativen Aufwendungen zu den im Mindestgliederungsschema des IAS 1.82 auszuweisenden Posten gehört und daher nicht ausweispflichtig ist[1] ergibt sich als Zwischen(ergebnis)summe aus den innerhalb des operativen Ergebnisses erfassten G...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5.2 Wesentliche Änderungen in der GuV-Struktur

Rz. 156 Um das Ziel der verbesserten Erfolgsdarstellung in der GuV zu erreichen soll die GuV künftig nach der Herkunft der Erträge und Aufwendungen in unterschiedliche Kategorien der unternehmerischen Aktivität untergliedert werden. Hiernach soll die GuV in eine betriebliche Kategorie, eine investive Kategorie, eine zwischen der betrieblichen und der investiven stehende Kate...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.6.3.1 Bewertungsergebnisse aus erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten bei Anwendung des IFRS 9

Rz. 133 vorläufig frei Rz. 134 vorläufig frei Rz. 135 vorläufig frei Rz. 136 Die Kategorie der "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte" des IFRS 9.Kapitel 4.1.2A zeichnet sich dadurch aus, dass in diese nur solche finanziellen Vermögenswerte klassifiziert werden, welche sowohl die entsprechende Geschäftsmodellbedingung (Ziele sind sowohl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung auch bei Veräußerung von Wirtschaftsgütern gegen wiederkehrende Bezüge im Rahmen einer Betriebsaufgabe

Leitsatz Ein Steuerpflichtiger, der im Rahmen einer Betriebsaufgabe betriebliche Wirtschaftsgüter gegen wiederkehrende Bezüge veräußert, kann – wie bei der Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Bezüge – zwischen der Sofortbesteuerung und der Zuflussbesteuerung des entsprechenden Gewinns wählen. Normenkette § 16 Abs. 1, 2 und 3, § 24 Nr. 2, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 5 Unter Übernahme von Verbindlichkeiten ist die Schuldbefreiung durch Schuldübernahme [1] und die Schuldmitübernahme oder der Schuldbeitritt neben einem Schuldner bei bereits bestehenden Verpflichtungen und nicht das Eingehen einer neuen Verpflichtung zu verstehen. Das abstrakte Rechtsgeschäft der Schuldübernahme stellt eine Leistung dar, die darin besteht, dass der Übern...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.2 Entgelte

Rz. 47 Unter Entgelte für Schulden sind alle Gegenleistungen zu verstehen, die für die Nutzung des Fremdkapitals gewährt werden. Es muss sich um Leistungen handeln, die Gegenleistungen für die Zurverfügungstellung von Fremdmitteln darstellen.[1] Hierunter fallen sowohl gewinn- als auch umsatzabhängige Vergütungen für die Überlassung von Fremdkapital, außerdem Entgelte für ei...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 4.3.1 Schulden

Rz. 30 § 8 Nr. 1 Buchst. a S. 1 GewStG setzt zunächst das Vorliegen einer betrieblichen Schuld voraus. Ob eine Schuld betrieblich oder privat veranlasst ist, richtet sich nach den Grundsätzen des ESt-Rechts.[1] Auf den Inhalt der Schuldverpflichtung kommt es nicht an. Die Form der Schuldaufnahme ist ebenso irrelevant wie ihr Ausweis in der Bilanz. Erforderlich ist auch nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 8... / 3.2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 14 Hinzuzurechnen sind nach § 8 Nr. 1 GewStG: Entgelte für Schulden, Renten und dauernde Lasten, Gewinnanteile des typischen stillen Gesellschafters, ein Fünftel der Miet- und Pachtzinsen einschließlich der Leasingraten für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens; eine hälftige Hinzurechnung insoweit ist vorzunehmen bei Elektrofahrzeugen, extern a...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / (3) Inflationsrisiko

Rz. 76 Bei langfristigen Vermögensanlagen hat der Testamentsvollstrecker stets das Inflationsrisiko im Auge zu behalten. Was verstehen wir unter Inflation und was macht sie so gefährlich? Wir sprechen von Inflation bei einem stärkeren Anstieg der Geld- gegenüber der Gütermenge, welche über den Produktionsausbau und einer tolerablen Größe von bis zu 2,0 % p.a. hinausgeht. Der ...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / a) Renten

Rz. 132 Renten: Inflationsindexierte Anleihen – Motivation des Anlegers: Schutz vor anziehendem Preisniveau Angesichts der nun seit Jahren ultralockeren Geldpolitik[74] sorgen sich einige Anleger davor, dass sich diese über kurz oder lang in steigenden oder gar überschießenden Inflationsrat...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / C. Experteninterview

Rz. 141 Interview mit Antonius Hellmann, Private Banking, Sparkasse Vest Recklinghausen Der Dauertestamentsvollstrecker soll das Vermögen wie so oft in der Quadratur des Kreises anlegen: sicher, renditestark, liquide und steueroptimiert. Wie sieht der Zielkonflikt zwischen Rendite und Liquidität aus? Diesen Zielkonflikt hat es immer schon gegeben. Er wurde in den letzten Jahrz...mehr

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EuGH-Vorlage durch FG: Reichweite des Reemtsma-Anspruchs

Leitsatz Dem EuGH wird zur Vorabentscheidung die Frage vorgelegt, ob das Finanzamt zu viel gezahlte Mehrwertsteuer erstatten muss, wenn ein Unternehmer den eigentlich zutreffenden Anspruch gegen seinen Vorlieferanten aufgrund zivilrechtlicher Verjährung nicht mehr geltend machen kann. Sachverhalt Der Kläger ist Land- und Forstwirt und betreibt unter anderem einen gewerblichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Haftung / 1.2 Haftung des Steuerhinterziehers

Wer eine Steuerhinterziehung (oder eine Steuerhehlerei) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] Praktisch erfasst werden damit Geschäftsführer ...mehr