Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7.3 Datenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 131 Das Bundeszentralamt für Steuern ist Zusammenarbeitsbehörde gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 1 und folglich zu Auskünften an den Zoll verpflichtet, um ihn nach § 6 Abs. 1 Satz 1 SchwarzArbG bei seiner Aufgabenerledigung zu unterstützen. Insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, die sich sogenannter Schein- und Abdeckrechnungen bedient, ist eine...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2.3 Hinweis- und Vorlagepflicht des Arbeitgebers

Rz. 78 Nach § 2a Abs. 2 SchwarzArbG muss der Arbeitgeber jeden Arbeitnehmer auf die Mitführungspflicht hinweisen. Eine einmalige Belehrung reicht aus.[1] Sie muss schriftlich und nachweislich erfolgen. Nicht ausreichend ist, einen Hinweis an das schwarze Brett zu hängen; vielmehr muss der Arbeitgeber nachweisen, dass er jeden Arbeitnehmer unterrichtet hat. Für die Dauer der ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.2 Zeitliche Beschränkung des Betretensrechts

Rz. 91 Geschäftsräume und Grundstücke dürfen während der Arbeitszeit der dort tätigen Personen oder während der Geschäftszeiten betreten werden. Dies schließt eine Prüfung zur Nachtzeit ein, wenn gearbeitet wird. In einem Betrieb, in dem in 3 Schichten 24 Stunden gearbeitet wird, darf rund-um-die-Uhr geprüft werden. Insoweit unterscheidet sich die Prüfung nach § 2 SchwarzArb...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 17 verpflichtet Arbeitgeber und Entleiher zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (Abs. 1) und Bereithaltung der Unterlagen, aus denen sich die mit dem Arbeitnehmer vereinbarten sowie die tatsächlich gewährten Arbeitsbedingungen ergeben (Abs. 2). Zweck der Vorschrift ist, dem Zoll eine effektive Kontrolle zu ermöglichen. Rz. 2 Ohne Aufzeichnung der Arbeitszeit ist die Kontro...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Prozess- und Verfahrenshandlungen

Rz. 36 Die Grundsätze des Zivilprozessrechts zu Prozesshandlungen[86] gelten grundsätzlich auch in der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit im Grundbuchverfahrensrecht.[87] Als wesentlich sind zu nennen: Rz. 37 Der "Prozesshandlung" des Zivilprozessrechts entspricht in der freiwilligen Gerichtsbarkeit die "Verfahrenshandlung". Rz. 38 Verfahrenshandlungen sind alle bewussten ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.10 Unterrichtung über groß angelegte Kontrollen

Rz. 105 Nach § 3 Abs. 5 Satz 2 SchwarzArbG unterrichtet der Zoll die Polizeivollzugsbehörden über groß angelegte Kontrollen. Eine groß angelegte Prüfung betrifft in der Regel eine Vielzahl zu prüfender Personen und wird zusammen mit anderen Behörden oder Stellen durchgeführt. Diese Bestimmung ist systemwidrig in § 3 SchwarzArbG aufgenommen, da sie vielmehr die in § 6 Schwarz...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Versicherung des Arbeitgebers

Rz. 25 Nach Abs. 2 ist der Arbeitgeber verpflichtet zu versichern, dass er seinen in der Anmeldung genannten Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des jeweils geltenden Mindestlohns spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats zahlt, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde. Durch die Abgabe dieser Erklärung wird der Arbeitgeber an ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.5 § 21 Abs. 1 Nr. 3

Rz. 16 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber mit Sitz im Ausland oder als Entleiher, der Leiharbeitnehmer eines Verleihers mit Sitz im Ausland tätig werden lässt, unter Verletzung seiner Verpflichtung aus § 16 Abs. 1 bzw. Abs. 3 MiLoG Arbeitnehmer bzw. Leiharbeitnehmer nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise o...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.7 § 21 Abs. 1 Nr. 6

Rz. 18 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 6 handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 16 Abs. 2 oder 4 MiLoG eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt. Eine Versicherung ist dann nicht beigefügt, wenn z. B. die entsprechende Erklärung nicht unterschrieben ist. Eine Versicherung ist auch dann nicht richtig vorgelegt, wenn sie nicht der Anmeldung beigefügt ist. Dies...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.5.1 Duldung und Mitwirkung

Rz. 117 Nach § 5 Abs. 1 SchwarzArbG müssen Arbeitgeber, tatsächlich oder scheinbar beschäftigte Arbeitnehmer, Auftraggeber von Dienst- oder Werkleistungen, tatsächlich oder scheinbar selbstständig tätige Personen und Dritte, die bei einer Prüfung nach § 2 Abs. 1 und 3 SchwarzArbG, sowie Entleiher, die bei einer Prüfung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 und 6 SchwarzArbG angetroffen werd...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 5 Versicherung des Verleihers

Rz. 40 Nach Abs. 4 hat der Entleiher der Anmeldung nach Abs. 3 eine Versicherung des Verleihers beizufügen, in der dieser erklärt, dass er in seiner Funktion als Arbeitgeber die Verpflichtungen nach § 20 MiLoG einhält. Diese Erklärung muss er dem Entleiher so rechtzeitig zur Verfügung stellen, dass dieser die Versicherung der Anmeldung beifügen kann, bevor er die ihm überlas...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7.4 Unterrichtungsverpflichtung

Rz. 132 Nach § 6 Abs. 4 SchwarzArbG besteht für den Zoll eine Unterrichtungsverpflichtung gegenüber den jeweils zuständigen Stellen, wenn sich bei der Durchführung der Aufgaben nach dem SchwarzArbG Anhaltspunkte ergeben für Verstöße gegen das SchwarzArbG, das AÜG, SGB IV und SGB VII zur Zahlung von Beiträgen, die Steuergesetze, das AufenthG, die Mitwirkungspflicht nach § 60 Abs. 1...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 78 Nach § 766 Abs. 1 ZPO entscheidet das Vollstreckungsgericht über Anträge, Einwendungen und Erinnerungen, welche die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das vom jeweiligen Vollstreckungsorgan (Gerichtsvollzieher etc.) bei ihr zu beobachtende Verfahren betreffen. Rz. 79 Im umgekehrten Fall der Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Vollstreckungsauftrag zu übern...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Weiterleitung der Anmeldungen

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet den Zoll, die zuständigen örtlichen Landesfinanzbehörden über Meldungen nach § 16 Abs. 1 und 3 MiLoG, also solche von Arbeitgebern und Entleihern, zu unterrichten. Normadressat sind die "Behörden der Zollverwaltung". Tatsächlich erfolgt die Weiterleitung der Meldungen einschließlich der Einsatzplanungen aufgrund der MiLoMeldV ausschließlich durch di...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.2.2 Ausweismitführungspflicht

Rz. 77 Ausweismitführungspflichtig sind nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG alle in den genannten Wirtschaftsbereichen und Wirtschaftszweigen bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen tätigen Personen. Dies sind gewerbliche und kaufmännische Arbeitnehmer, aber auch andere Personen, die in diesen Branchen eine Tätigkeit ausüben, z. B. auf einer Baustelle der Einzelselbststän...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 10 Zeitpunkt der Meldung

Rz. 65 Sowohl Abs. 1 als auch Abs. 3 bestimmen, dass die Meldung vor Beginn der Werk- oder Dienstleistung vorzulegen bzw. zuzuleiten ist. Nicht rechtzeitig ist, wenn sie erst mit Beginn der Arbeiten eingeht. Es ist nicht erforderlich, dass die Meldung bzw. Einsatzplanung bereits am Tag vor Beginn der Werk- oder Dienstleistung bei der Meldestelle eingeht. Der Auffassung des O...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7 Unterrichtung und Zusammenarbeit von Behörden; § 6 SchwarzArbG

Rz. 127 § 6 SchwarzArbG ist die zentrale Vorschrift für die Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und den in § 2 Abs. 4 SchwarzArbG genannten Stellen. Sie regelt den wechselseitigen Datenaustausch im Rahmen von Prüfungen, nicht jedoch im Ermittlungsverfahren. Dort erfolgt der Datenaustausch nach den Vorschriften der StPO. 4.7.1 Übermittlung von Informationen Rz. 128 Der Zoll und di...mehr

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Lohnsteuer-Außenprüfung: Vo... / 4 Lohnsteuer-Nachschau

Analog zur Umsatzsteuer-Nachschau steht zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer die Lohnsteuer-Nachschau zur Verfügung.[1] Sie bedarf keiner vorherigen Ankündigung und dient als eigenständiges Prüfungsverfahren in Ergänzung zur Lohnsteuer-Außenprüfung.[2] Im Unterschied zur Lohnsteuer-Außenprüfung handelt es sich um die zeitnahe Überwachu...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.3.4 Einsichtnahme in Unterlagen

Rz. 94 Der Zoll darf Einsicht in mitgeführte Unterlagen nehmen, allerdings nur in solche, von denen anzunehmen ist, dass aus ihnen Umfang, Art und Dauer der Beschäftigungsverhältnisse oder der tatsächlichen oder scheinbaren Tätigkeiten hervorgehen oder abgeleitet werden können. Dies können z. B. Lohnabrechnungen, Kontoauszüge oder Lohnquittungen, bei ausländischen Arbeitnehm...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO

Rz. 101 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO erhebt der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den titulierten Anspruch selbst. Durch diese Klage wird der Vollstreckungstitel nicht beseitigt oder generell festgestellt, dass eine Vollstreckung aus dem Titel unzulässig ist; die Vollstreckungsabwehrklage ist nach h.M. als prozessuale Gestaltungsklage viel...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.7.5 Übermittlung von Ausweisdokumenten an die Polizeibehörde

Rz. 134 Hat der Zoll bei einer Prüfung einen Ausländer angetroffen und Ausweisdokumente oder andere Urkunden nach § 5 Abs. 3 Satz 1 SchwarzArbG in Verwahrung genommen, bei denen Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie unecht oder verfälscht sind, sind diese abweichend von § 6 Abs. 3 SchwarzArbG an der Ausländerbehörde zu übermitteln.[1]mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Überprüfung durch den Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung

Rz. 51 Es fragt sich, welche Prüfungspflichten dem Gerichtsvollzieher im Rahmen der Vollstreckung aus einem "Zug-um-Zug-Titel" hinsichtlich der Gegenleistung (Mängelbeseitigungsarbeiten) des Bauunternehmers obliegen. Nach § 756 ZPO darf der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung nicht beginnen, bevor dem Schuldner die Gegenleistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Zivilprozessordnung: ZPO, 81. Auflage 2023 Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, 15. Auflage 2023 Basty, Der Bauträgervertrag, 11. Auflage 2023 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hau/Poseck (Hrsg.), 63. Edition, Stand 1.8.2022 (zit.: BeckOK-BGB/Bearbeiter) Beck’scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar, Teil B und Teil C, 3. Auflage 2019 bzw. 4. Auflage 2021 (zit. Beck’sche...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Checkliste

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§ 9 Prozessuales / a) Anhängiger Rechtsstreit

Rz. 58 Die Streitverkündung kann in jeder Lage des Rechtsstreits bis zur rechtskräftigen Entscheidung erfolgen. Sie ist frühestens ab dem Zeitpunkt der Anhängigkeit des Rechtsstreits möglich, die Klageschrift muss also noch nicht zugestellt sein. Möglich ist die Streitverkündung bis zum Eintritt der Rechtskraft. Es ist daher zulässig, erst in der Rechtsmittelinstanz die Stre...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Datenschutz

Rz. 3 Abs. 2 enthält eine besondere Regelung über die Zusammenarbeit von in- und ausländischen Behörden. Die Vorschrift entspricht § 20 Abs. 2 AEntG bzw. § 18 Abs. 6 AÜG. Unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen dürfen der Zoll und die übrigen in § 2 Abs. 4 SchwarzArbG genannten Behörden, die Finanzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, auch in ihrer Funktion als F...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Checkliste

Rz. 146 Beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung hinsichtlich einer Bauhandwerkersicherungshypothek (§§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO) ist Folgendes zu beachten:mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.5 Inhalt der Meldung

Rz. 12 Die Meldung muss die für die Prüfung wesentlichen Angaben enthalten. Wesentlich sind die folgenden Angaben: Familienname, den Vorname und das Geburtsdatum der vom Arbeitgeber mit Sitz im Ausland im Inland beschäftigten Arbeitnehmer, der Beginn und die voraussichtliche Dauer der Beschäftigung, der Ort der Beschäftigung, der Ort im Inland, an dem die nach § 17 MiLoG erforde...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 2. Materiell-rechtliche Einwendungen

Rz. 100 Von den zuvor dargestellten formellen Einwendungen sind die materiell(-rechtlich)en Einwendungen zu unterscheiden. Da das Zwangsvollstreckungsverfahren notwendigerweise formalisiert ist,[69] ist für das jeweilige Vollstreckungsorgan grds. allein der Titelinhalt maßgeblich.M.a.W.: Das Vollstreckungsorgan überprüft grds. nicht, ob materiell-rechtliche Bedenken/Einwendu...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 21 gehört zu den öffentlich-rechtlichen Normen des MiLoG und zu den zentralen Vorschriften des Abschnitts 3 – Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden. Festgestellte Verstöße gegen die Verpflichtung, den Mindestlohn nach § 20 MiLoG zu zahlen, aber auch Verstöße gegen die Verpflichtungen zur Anmeldung und Versicherung nach § 16 MiLoG, zur Arbeitszeitaufzei...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4.6 Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft

Rz. 124 Nach § 5a SchwarzArbG ist es einer Person verboten, ihre Arbeitskraft als Tagelöhner im öffentlichen Raum aus einer Gruppe heraus in einer Weise anzubieten, die geeignet ist, Schwarzarbeit oder illegale Beschäftigung zu ermöglichen. Damit sollen bestimmte Formen des Anbietens von Dienst- oder Werkleistungen untersagt werden, um insbesondere sogenannte Tagelöhnerbörse...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Sonstige Entscheidungen

Rz. 8 Bis über die Selbstablehnung oder den Ablehnungsantrag entschieden ist, gilt § 47 ZPO: Der Betroffene darf nur solche Handlungen vornehmen, die keinen Aufschub gestatten. Diese Handlungen bleiben auch dann voll wirksam, wenn die Ablehnung für begründet erklärt wird.[8] Wird der Rahmen des § 47 ZPO überschritten, werden also Handlungen vorgenommen, ist die Maßnahme zunä...mehr

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§ 9 Prozessuales / IX. Rechtliche Grundlagen und Wirkungen der Nebenintervention

Rz. 74 Die Voraussetzungen der Beteiligung Dritter, die Rechte und Pflichten des Beteiligten und die sich aus der Beteiligung ergebenden Rechtswirkungen sind in §§ 66 ff. ZPO festgehalten. Die Interventionswirkung zum Nachteil eines Nebenintervenienten (§ 68 ZPO) setzt voraus, dass der Beitritt nicht gem. § 71 ZPO rechtskräftig zurückgewiesen wurde. Eine spätere Rücknahme de...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 4 Unterrichtung des Gewerbezentralregisters

Rz. 8 Das Bundesamt für Justiz führt als Registerbehörde ein Gewerbezentralregister (§ 149 Abs. 1 GewO). In das Register sind nach § 149 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GewO rechtskräftige Bußgeldentscheidungen einzutragen, die aufgrund von Taten ergangen sind, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung oder...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Nachweis

Rz. 30 Dem GBA ist die Wirksamkeit der aufhebenden vollstreckbaren Entscheidung nachzuweisen. Eine gerichtliche Entscheidung muss rechtskräftig oder zumindest vorläufig vollstreckbar sein (vgl. Rdn 22); im ersten Fall ist ein Rechtskraftzeugnis[61] vorzulegen. Es genügt aber ebenso die Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung der gerichtlichen Entscheidung, da sich aus ihr...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.4 Verhältnis zur Anmeldung nach § 18 Abs. 1 AEntG

Rz. 9 Unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 3 MiLoG gehen die Regelungen des AEntG und der auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen dem MiLoG vor. Dieser Vorrang gilt nicht nur für die Hauptpflicht der Zahlung des Mindestentgelts. Auch die Kontrolle der Einhaltung des Branchenmindestentgelts erfolgt ausschließlich nach den Vorschriften des AEntG.[1] Entsendet ein ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.8 § 21 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 20 Nach § 21 Abs. 1 Nr. 7 handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 MiLoG oder als Entleiher entgegen § 17 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1 MiLoG Arbeitszeitaufzeichnungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht mindestens 2 Jahre aufbewahrt. Den Tatbestand erfüllt, wer als aufzeichnungspflichtiger Arb...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.10 § 21 Abs. 1 Nr. 9

Rz. 24 Nach dem Wortlaut des § 21 Abs. 1 Nr. 9 handelt ordnungswidrig, wer als Arbeitgeber entgegen § 20 MiLoG das Mindestentgelt nach § 1 Abs. 2 MiLoG i. V. m. der jeweils geltenden MiLoV je Zeitstunde nicht oder nicht rechtzeitig, d. h. nicht spätestens zu dem in § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 MiLoG genannten Zeitpunkt, zahlt. Bußgeldrechtlich betrachtet ist der Mindestlohn noch ...mehr

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 6. Entscheidung

Rz. 25 Gem. § 490 Abs. 1 ZPO entscheidet das Gericht über den Antrag nach freigestellter mündlicher Verhandlung (§ 128 Abs. 4 ZPO) durch Beschluss. Ein stattgebender Beschluss nach § 490 Abs. 2 ZPO entspricht inhaltlich einem Beweisbeschluss (§ 359 ZPO). Der Beschluss nach § 490 Abs. 2 ZPO ist ebenfalls wie ein Beweisbeschluss nicht anfechtbar.[35] Allerdings behält sich der...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 124 Da das jeweilige Vollstreckungsorgan im Rahmen seiner Vollstreckungstätigkeit grundsätzlich nicht prüfen muss, ob das Vollstreckungsobjekt im Vermögen des Schuldners steht (formales Verfahren), muss einem Dritten Rechtsschutz dahingehend eingeräumt werden einzuwenden, dass der zu vollstreckende Gegenstand aus seinem Vermögen und nicht aus demjenigen des Schuldners st...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen

Rz. 29 Funktionell zuständig für die Vollstreckung in körperliche Sachen ist nach § 808 Abs. 1 ZPO (§ 753 Abs. 1 ZPO) der Gerichtsvollzieher. Örtlich zuständig ist der Gerichtsvollzieher, dem der Bezirk, in dem die Pfändung erfolgen soll, vom dienstaufsichtsführenden Richter des Amtsgerichts zugewiesen worden ist (§ 154 GVG, §§ 10, 14 ff. GVO). Rz. 30 Der Gerichtsvollzieher wi...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Erneuter Erlass der einstweiligen Verfügung durch das Berufungsgericht

Rz. 24 Wird die aufgehobene einstweilige Verfügung vom Berufungsgericht erneut erlassen, ist aufgrund dieser Entscheidung wiederum eine neue Vormerkung oder ein neuer Widerspruch einzutragen. Umstritten ist, ob auch dann eine neue Eintragung erfolgen muss, wenn die alte Vormerkung oder der alte Widerspruch noch nicht nach S. 1 gelöscht wurde.[46] Zwar ist infolge der Entsche...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 1. Muster: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO

Rz. 143 Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO Muster 11.1: Kombinierter Antrag nach § 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO An das Amtsgericht/Landgericht _________________________[98] Antrag auf Ersatzvornahme und Kostenvorschuss (§ 887 Abs. 1, Abs. 2 ZPO) In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubigers – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwa...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Rechtsnatur von Einzeltatbeständen

Rz. 50 Einzeltatbestände lassen sich nicht mehr in rechtlich selbstständig zu beurteilende Teile zerlegen. Ist ihre Rechtsnatur bestritten, so gibt es zwei Möglichkeiten: die Lehre von der Doppelnatur und die Trennungstheorie. Rz. 51 Während nur noch dem doppelfunktionellen Prozessvergleich[99] materielle und prozessuale Wirkungen beigemessen werden, ohne ihn als Doppeltatbes...mehr

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§ 9 Prozessuales / d) Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Streitverkündung

Rz. 62 Wirksam wird die Streitverkündung mit der Zustellung an den Verkündungsempfänger, was für die Wirkungen nach § 74 Abs. 3 ZPO von Bedeutung ist. Die Streitverkündung ist dem Prozessgegner mitzuteilen. Das Unterlassen der Mitteilung an den Prozessgegner hat allerdings keinen Einfluss auf die Zulässigkeit und die Rechtswirkungen der Streitverkündung.[88]mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / c) Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers

Rz. 94 Im Vollstreckungsverfahren ist anstatt des Richters regelmäßig der Rechtspfleger zuständig. Welche Aufgaben dem Rechtspfleger übertragen sind, lässt sich § 20 RPflG entnehmen. Das sind insbesondere die Geschäfte im Zwangsvollstreckungsverfahren nach dem 8. Buch der ZPO, soweit sie vom Vollstreckungsgericht (und nicht etwa vom Gerichtsvollzieher) zu erledigen sind (vgl...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

Rz. 35 Neben der Vollstreckung einer Geldforderung in bewegliche Sachen besteht die Möglichkeit der Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte des Schuldners. Das ist in §§ 828 ff. ZPO geregelt. Dabei soll hier nur die Zwangsvollstreckung in Geldforderungen des Schuldners interessieren. Rz. 36 Funktionell zuständig für die Zwangsvollstreckung einer Geldforderung ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Aufhebung

Rz. 20 Die einstweilige Verfügung oder das vorläufig vollstreckbare Urteil muss durch eine vollstreckbare Entscheidung aufgehoben worden sein.[38] Ein wirksamer, d.h. zugestellter aufhebender Beschluss ist gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ohne Weiteres vollstreckbar.[39] Ein Urteil muss (im Fall des § 310 Abs. 3 ZPO) zugestellt oder verkündet (§ 717 Abs. 1 ZPO) und für vorläufig ...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / 3. Entscheidung durch das Prozessgericht des ersten Rechtszugs

Rz. 61 Funktionell zuständig für die Anträge nach § 887 ZPO ist das Prozessgericht des ersten Rechtszuges (§§ 887 Abs. 1; 802 ZPO). § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG ist dabei zu entnehmen (argumentum e contrario), dass dort nicht der Rechtspfleger, sondern der Richter tätig wird. Rz. 62 Der Antrag des Bauherrn an das Prozessgericht (beim Landgericht besteht nach § 78 ZPO Anwaltszwang...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Checkliste

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