Fachbeiträge & Kommentare zu Zugewinnausgleich

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Die Privilegier... / a) Bundesgerichtshof

Der Bundesgerichtshof lehnt es ab, Arbeitsleistung als Zuwendung und damit auch einer Schenkung fähig anzusehen.[31] Der Bundesgerichtshof will darüber hinaus die analoge Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB auf andere als die in der Vorschrift enumerativ genannten nicht nur grundsätzlich, sondern kategorisch[32] ablehnen: Zitat "Zwar wird im Schrifttum vereinzelt die Auffassung ver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Die Privilegier... / II. Lösungsmöglichkeit: selektive Analogie

Das Analogieverbot des Bundesgerichtshofs bezieht sich im Wesentlichen auf Fälle des eheneutralen Erwerbs. Diese Spur führt möglicherweise ins falsche Fahrwasser, denn Arbeitsleistungen fallen nicht darunter. Aus diesem Analogieverbot des Bundesgerichtshofs folgt also nicht zwangsläufig, dass er auch die Anwendung von § 1374 Abs. 2 BGB auf Arbeitsleistungen ablehnen muss. Die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Die Privilegier... / Einführung

Der Ausgleich von Zuwendungen [1] und Arbeitsleistungen der Schwiegereltern gehört zu den Grundzügen der Vermögensauseinandersetzung bei Trennung und Scheidung. Die Handhabung der Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.2.2010 [2] ist schon lange im familienrechtlichen Arbeitsalltag angekommen. Es gibt jedoch noch ungeklärte Fragen und es lauern versteckte Haftungsf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Althoff Die außerordentlichen Testamente in der deutschen Rechtsordnung 2023 Nomos, ISBN 978-3-7560-1230-5, 169 EUR Eine Dissertation, die von Musche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Der Verfahrensk... / X. Rückforderung

Im Gesetz findet sich keine Bestimmung darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verfahrenskostenvorschuss zurückgefordert werden kann. Weil der Verfahrenskostenvorschuss eine besondere Ausprägung des Unterhaltsanspruches ist, wird oftmals die Auffassung vertreten, dass dieser wie sonstiger Unterhalt nicht zurückgefordert werden könne.[52] Laufender Unterhalt wird aber...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriff und Zeitpunkt der Übertragung

Rn. 110 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 § 23 Abs 1 Nr 1 EStG (und Nr 2) ist nur dann erfüllt, wenn die Anschaffung eines WG mit der Veräußerung desselben WG in Beziehung steht. Die Veräußerung und der spiegelbildliche Vorgang der Anschaffung ist die entgeltliche Übertragung eines WG auf bzw von einem Dritten (BFH vom 30.11.2010, BStBl II 2011, 491; BFH vom 30.11.1976, BStBl II 19...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 02/2024, Die Privilegier... / I. Die Entwicklung der BGH-Rechtsprechung zu den Ausgleichsansprüchen zwischen Ehegatten

Mit seiner Entscheidung vom 11.1.1972[11] führte der Bundesgerichtshof, auf eine berühmte Arbeit von Lieb aufbauend,[12] die Grundsätze zum familienrechtlichen Vertrag sui generis ein. Dies zunächst nur in der Ausprägung des Vertrages über eine ehebezogene Zuwendung, da über den Ausgleich von Arbeitsleistungen (noch) nicht zu entscheiden war. Ein solcher Fall kam am 8.7.1982[...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 3.2 Rechtslage ab Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2020

Ab Inkraftreten des Jahressteuergesetzes 2020[1] gilt nun Folgendes: Es liegen Schulden und Lasten in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem erworbenen Vermögen vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit steuerbefreitem Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dann sind diese nur anteilig abziehbar. Dies ergibt sich nun nicht mehr aus dem bisherigen § 10 Abs. 6 Satz 5...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 27... / 3.2 Unentgeltliche Zuwendung von Vermögensgegenständen

Rz. 7 § 278 Abs. 2 AO setzt die Zuwendung von Vermögensgegenständen voraus. Der Begriff des Vermögensgegenstands ist weit auszulegen. Er umfasst nicht nur aktive Wirtschaftsgüter wie Sachen, Forderungen und andere Rechte, sondern kann auch in der Befreiung von einer Verbindlichkeit[1] oder in dem Verzicht auf die Geltendmachung eines Ausgleichsanspruchs nach § 426 Abs. 2 BGB [...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3.5 Pfändung von Pflichtteilsansprüchen, Ansprüchen des Schenkers und Zugewinnausgleich (§ 852 ZPO)

Rz. 56 § 852 ZPO bewirkt einen gewissen Pfändungsschutz für Pflichtteilsansprüche, Herausgabeansprüche des Schenkers und Ansprüche auf Zugewinnausgleich des Ehegatten.[1] Diese Ansprüche sind nur dann pfändbar, wenn sie durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig gemacht worden sind. Ohne diese Regelung wären diese Ansprüche ohne Einschränkung pfändbar. Unter Pflichtteilsanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3 Pfändungsschutz nach §§ 851–852 ZPO

Rz. 51 Während §§ 850–850l ZPO den Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen festlegen, regeln §§ 851–852 ZPO den Pfändungsschutz für unübertragbare Forderungen, Einkünfte aus dem Verkauf landwirtschaftlicher Produkte, Miet- und Pachtzinsen, Pflichtteilsansprüche, Ansprüche des Schenkers auf Herausgabe des Geschenkten sowie Ansprüche auf Zugewinnausgleich. 3.1 Pfändung unübertragb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Folgen der Rspr. für die Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich

aa) Anpassung der Bewertungsmethoden an das Doppelverwertungsverbot Rz. 107 Im Grundsatz ist zunächst bei den dargestellten betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden anzusetzen, um eine zutreffende Unternehmensbewertung zu erhalten. Da auch für § 1376 BGB der wahre, wirkliche Wert anzusetzen ist, muss die Wertberechnungsmethode mit Blick auf den betriebswirtschaftlichen Sta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / III. Bewertung von Unternehmen im Zugewinnausgleich

1. Gesetzliche Grundlagen Rz. 61 Die Bewertung von Vermögen für die Zwecke des Zugewinnausgleichs ist dann besonders schwierig, wenn es sich um Sachgesamtheiten handelt, denen ein anderer Wert zuzumessen ist, als er sich durch die Addition der Werte der einzelnen Sachen ergeben würde. Die Bewertung von Unternehmen ist in diesem Zusammenhang ein komplexes Thema, das sich zudem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / IV. Bewertung von Freiberuflerpraxen im Zugewinnausgleich

1. Grundsätze der Bewertung von Freiberuflerpraxen a) Besonderheiten bei Freiberuflerpraxen Rz. 113 Freiberufliche Praxen werden traditionell stark durch den Inhaber geprägt. Daher hat die Rspr. für deren Bewertung im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Theorie zunächst ein modifiziertes Umsatzverfahren gebilligt. Nach diesem Verfahren, dem die Bewertungskriterien der freib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Zugewinnausgleich als spezifischer Bewertungszweck

Rz. 103 Folgende Besonderheiten sind bei der Bewertung von Unternehmen i.R.d. Zugewinnausgleichs zu nennen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / II. Bewertungen und Stichtage beim Zugewinnausgleich

1. Anfangsvermögen a) Begriff des Anfangsvermögens Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Verbot der Doppelverwertung in Zugewinnausgleich und Unterhalt

Rz. 104 Die Rspr. und Literatur[224] verdeutlichen das Thema der Doppelberücksichtigung von Vermögenspositionen und Schulden bei Unterhalt und Zugewinn: Nach st. Rspr. des BGH ist ein güterrechtlicher Ausgleich eines vorhandenen Vermögenswerts nicht zulässig, soweit diese Vermögensposition bereits auf andere Weise, sei es unterhaltsrechtlich oder im Wege des Versorgungsausgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich

Rz. 102 Wie bereits festgestellt, hängt die Bewertung ganz entscheidend von ihrem Zweck ab. Auch die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung stellt den Bewertungsauftrag und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen in die Vorüberlegungen ein.[213] Das IDW hat daher ein eigenes Ergänzungsgutachten zur Unternehmensbewertung zur Bestimmung von Ansprüchen im Familien- un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / VI. Auskunftsansprüche bzgl. des Unternehmens im Zugewinnausgleich

Rz. 137 Da der Gläubiger des Zugewinnausgleichsanspruchs für dessen Bestehen und Höhe die Beweislast zu tragen hat, gewährt das Gesetz den Ehegatten in § 1379 BGB Auskunftsansprüche, um zu einer entsprechenden Darlegung in der Lage zu sein. 1. Gegenstand der Auskunft a) Endvermögen Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / dd) Zugewinnausgleich

Rz. 393 Der Zugewinnausgleich nimmt die letzte Stufe ein und ist somit am ehesten verzichtbar, da er nicht an eine konkrete Bedarfslage anknüpft. Die Vermögensgemeinschaft ist zudem nicht notwendiger Bestandteil der ehelichen Gemeinschaft. Somit wird die Wahl des Güterstandes insb. nicht durch den Halbteilungsgrundsatz eingeschränkt. Sofern durch Ausschluss des Zugewinnausgl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / A. Unternehmensbeteiligungen im Zugewinnausgleich

Rz. 1 Aus gutem Grund wird dem Familienrecht auch in einem Handbuch der Praxis des Handels- und Gesellschaftsrechts ein ganzes Kapitel gewidmet: Insb. im Rahmen von Unternehmensnachfolgen und Transaktionen spielen – etwa bei Familiengesellschaften – fast durchgängig familienrechtliche Folgen eine große Rolle. Die güterrechtlichen Folgen bei Scheidung oder Tod des Unternehmers...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Vorbehalt zwischenzeitlichen Zugewinnausgleichs

Rz. 449 Ist dagegen gezielt geplant, in Zugewinngemeinschaft zu leben, um zwischenzeitlich den Zugewinn durch Güterstandswechsel bei fortbestehender Ehe unter Lebenden schenkungsteuerfrei ausgleichen zu können, so muss die Formulierung so erweitert werden, dass auch der Zugewinnausgleich für diesen Fall des Güterstandswechsels durch Ehevertrag erhalten bleibt. Gleiches gilt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Notwendige Regelungsbereiche im Zivilrecht

Rz. 462 Wenn eine Regelung über die Herausnahme von Vermögensteilen aus dem Zugewinn gewünscht wird, so darf sich der Vertrag nicht nur auf die Anordnung der Herausnahme der Aktiva beschränken, sondern er muss sich auch mit den Passiva und dem weiteren Schicksal des herausgenommenen Vermögens befassen. Soweit das gesamte Betriebsvermögen herausgenommen wurde, erübrigen sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Begriff des Anfangsvermögens

Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlich geschützten Positionen mit wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Konkurrenz gegenüber dem Güterrecht

Rz. 160 Das Verhältnis der Ehegatteninnengesellschaft zu den Regelungen des Güterstandes ist umstritten. Der BGH leitet seine Ausführungen mit der Fragestellung ein, wie ein gerechter Vermögensausgleich bei Eheauflösung stattfinden könne, wenn das Güterrecht keine befriedigende Lösung gewähre.[395] Dies spricht klar für eine Nachrangigkeit ggü. dem Güterrecht. Allerdings sind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Abgrenzung zum Zugewinn

Rz. 10 Nicht in den Zugewinnausgleich fallen diejenigen Haushaltsgegenstände, die nach § 1568b BGB verteilt werden. Eine Sonderregelung stellt § 1568b BGB nur für Haushaltsgegenstände in gemeinsamem Eigentum dar. In einem solchen Fall kann der überlassende Ehegatte von dem anderen Ehegatten eine angemessene Ausgleichszahlung nach dem aktuellen Verkehrswert der jeweils überno...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testament für Patchwork... / 2. Vermeidung der "güterrechtlichen Lösung" durch Ehe- und Erbvertrag mit gegenseitigem Pflichtteilsverzicht

Rz. 54 Gemäß § 1371 Abs. 2 BGB kann der überlebende Ehegatte den Zugewinnausgleich nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383, 1390 BGB geltend machen, für den Fall, dass er nicht Erbe wird und ihm auch kein Vermächtnis zusteht. Der Pflichtteil bestimmt sich dann nach dem nicht erhöhten gesetzlichen Erbteil des Ehegatten. Außerdem kann der länger lebende Ehegatte nach § 1371 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Bewertung

Rz. 41 Da das Anfangsvermögen nur eine Wertgröße ist, müssen die einzelnen Vermögenspositionen – ggf. auch als Sachgesamtheiten – und die Passiva bewertet werden, um zu einem Vermögenswert zu kommen.[75] Eine solche Bewertung hat für Anfangs- und Endvermögen getrennt zu erfolgen, und zwar auch dann, wenn derselbe Gegenstand zu beiden Stichtagen im Vermögen vorhanden ist. Rz....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / bb) Liquidation und nachwirkende eheliche Solidarität

Rz. 110 Schließlich ist die Aussage, dass der Liquidationswert als Mindestwert anzusetzen ist, d.h. bei niedrigerem Ertragswert die betriebswirtschaftliche Unternehmensbewertung gleichwohl den höheren Liquidationswert annimmt, güterrechtlich zu relativieren. Der Liquidationswert ist als der wahre Wert immer dann anzunehmen, wenn das Unternehmen wegen des Zugewinnausgleichs in...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Familienrecht

Durch die Wahl des Güterstandes sowie Vornahme bestimmter familienrechtlicher Regelungen können sowohl Pflichtteilsansprüche als auch die Erbschaftssteuerbelastung reduziert werden. Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erhöht sich im Todesfall gem. § 1371 Abs. 1 BGB der gesetzliche Erbteil ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 61 Die Bewertung von Vermögen für die Zwecke des Zugewinnausgleichs ist dann besonders schwierig, wenn es sich um Sachgesamtheiten handelt, denen ein anderer Wert zuzumessen ist, als er sich durch die Addition der Werte der einzelnen Sachen ergeben würde. Die Bewertung von Unternehmen ist in diesem Zusammenhang ein komplexes Thema, das sich zudem – je nach vorherrschende...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / aa) Anpassung der Bewertungsmethoden an das Doppelverwertungsverbot

Rz. 107 Im Grundsatz ist zunächst bei den dargestellten betriebswirtschaftlichen Bewertungsmethoden anzusetzen, um eine zutreffende Unternehmensbewertung zu erhalten. Da auch für § 1376 BGB der wahre, wirkliche Wert anzusetzen ist, muss die Wertberechnungsmethode mit Blick auf den betriebswirtschaftlichen Stand der Entwicklung ausgewählt werden. Damit steht das (modifizierte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Gegenstand der Auskunft

a) Endvermögen Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über den Bestand des Endvermögens. Der Anspruch entsteht grds. nach Beendigung des Güterstandes und wird bereits vorher geschuldet, wenn Antrag auf Scheidung oder auf Eheaufhebung, vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / e) Indexierung

Rz. 43 Um unechte Wertsteigerungen auszugleichen, ist der Kaufkraftschwund aus dem Zugewinnausgleich herauszurechnen. Dazu ist das gesamte Anfangsvermögen mittels des allgemeinen Lebenshaltungskostenindexes des Statistischen Bundesamtes auf die Kaufkraftverhältnisse umzurechnen, die bei Beendigung des Güterstandes vorliegen.[77] Für privilegierten Zuerwerb ist der Kaufkrafts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Grundsätze der Bewertung von Freiberuflerpraxen

a) Besonderheiten bei Freiberuflerpraxen Rz. 113 Freiberufliche Praxen werden traditionell stark durch den Inhaber geprägt. Daher hat die Rspr. für deren Bewertung im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Theorie zunächst ein modifiziertes Umsatzverfahren gebilligt. Nach diesem Verfahren, dem die Bewertungskriterien der freiberuflichen Standesorganisationen zugrunde liegen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Endvermögen

Rz. 138 Es besteht ein Auskunftsanspruch jedes Ehegatten – auch des Ausgleichspflichtigen – über den Bestand des Endvermögens. Der Anspruch entsteht grds. nach Beendigung des Güterstandes und wird bereits vorher geschuldet, wenn Antrag auf Scheidung oder auf Eheaufhebung, vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft oder vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt wird, also ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 3. Notarkanzlei

Rz. 123 Für die Bewertung einer Notarkanzlei kommt es derzeit auf den reinen Substanzwert an, da ein Goodwill nicht existiert, weil das Notariat aus berufsrechtlichen Gründen nicht veräußert werden kann, sondern die Notare staatlich ernannt werden.[292]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Anfangsvermögen

a) Begriff des Anfangsvermögens Rz. 28 Anfangsvermögen ist nach § 1374 Abs. 1 BGB dasjenige Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Eintritt des Güterstandes gehört. Auch das Anfangsvermögen ist nicht etwa eine Vermögensmasse, sondern eine bloße rechnerische Größe.[46] Zum Anfangsvermögen gehören alle dem Ehegatten zum Stichtag zustehenden rechtlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Form der Auskunft

a) Verzeichnis Rz. 143 Die Auskunft muss in der Form eines Vermögensverzeichnisses nach § 260 Abs. 1 BGB erstellt sein. Sofern die Übersichtlichkeit gewahrt ist, kann es aus mehreren Teilen/Nachträgen bestehen.[334] Umstritten war, ob das Verzeichnis vom Auskunftspflichtigen persönlich unterzeichnet sein muss.[335] Nach höchstrichterlicher Rspr. und wohl h.M. erfordert das Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Bewertungsmethoden für Unternehmen

a) Ertragswertverfahren Rz. 72 Die zentrale (betriebswirtschaftliche) Bewertungsmethode ist die Ertragswertmethode. Sie ermittelt den künftigen Ertrag eines Unternehmens. Dem liegt die Annahme zugrunde, dass sich der Wert des Unternehmens danach richtet, was ein Dritter am Markt für ein Unternehmen zahlen würde. Demnach ist der Ertrag des Unternehmens entscheidend für seinen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 2. Endvermögen

a) Endvermögen Rz. 45 Endvermögen ist nach § 1375 Abs. 1 Satz 1 BGB das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei der Beendigung des Güterstandes gehört. Wie das Anfangsvermögen ist auch das Endvermögen nur eine Rechengröße. Rz. 46 In Fällen illoyaler Vermögensminderungen werden diese dem Endvermögen wieder hinzugerechnet, so dass sich das Endvermögen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 5. Arztpraxis

Rz. 125 Die früheren Richtlinien der Ärztekammern wurden im Jahr 2008 überarbeitet und als bloße "Hinweise" zur Bewertung von Arztpraxen veröffentlicht, um die fehlende rechtliche Verbindlichkeit auszudrücken.[297] Danach setzt sich der Praxiswert aus dem Substanzwert und dem ideellen Wert zusammen. Bei der Berechnung des ideellen Wertes wurde die reine Umsatzmethode aufgege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Bewertung

Rz. 60 Für die Bewertung des Endvermögens kann auf die Ausführungen zum Anfangsvermögen Bezug genommen werden.[108]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) Besonderheiten bei Freiberuflerpraxen

Rz. 113 Freiberufliche Praxen werden traditionell stark durch den Inhaber geprägt. Daher hat die Rspr. für deren Bewertung im Gegensatz zur betriebswirtschaftlichen Theorie zunächst ein modifiziertes Umsatzverfahren gebilligt. Nach diesem Verfahren, dem die Bewertungskriterien der freiberuflichen Standesorganisationen zugrunde liegen, setzt sich der Wert einer freiberufliche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Ausschluss des Zugewinns im Scheidungsfall

Rz. 446 Die Vorteile des Ausschlusses des Zugewinns lediglich im Scheidungsfall liegen darin, dass der Zugewinn im Erbfall erhalten bleibt, insb. also die Erbteilserhöhung um ein Viertel nach § 1371 Abs. 1 BGB eintritt. Damit bleiben die Pflichtteile der Kinder niedriger. Den Ehegatten kommt bei dieser Modifikation im Todesfall die Steuerfreistellung des § 5 ErbStG zugute, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / a) § 1376 BGB

Rz. 62 Mit der Unternehmensbewertung zur Berechnung des Zugewinnausgleichs beschäftigt sich lediglich § 1376 BGB . Nach § 1376 BGB ist für die Berechnung des Anfangsvermögens (Abs. 1) und des Endvermögens (Abs. 2) der Wert zugrunde zu legen, den das bei Eintritt bzw. Beendigung des Güterstandes vorhandene Vermögen in diesem Zeitpunkt hat.[109] Lediglich für land- oder forstwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Ausgleich des Zugewinns bei Beendigung des Güterstandes

Rz. 9 Da eine dingliche Beteiligung am Vermögen des anderen Ehegatten nicht eintritt, ist die eigentliche Rechtswirkung der Zugewinngemeinschaft der Zugewinnausgleich bei Beendigung der Ehe (§ 1363 Abs. 2 Satz 2 BGB). Auch im Rahmen dieses Zugewinnausgleichs wird der andere Ehegatte nicht dinglich an den Vermögensgütern des Ehepartners beteiligt, sondern er erhält nur eine A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Unternehmensbeteiligun... / f) Verkaufswert

Rz. 99 Veräußerungswert ist derjenige Wert, der bei einer Veräußerung der Gegenstände erzielbar ist. Er liegt um die Handelsspanne unter dem Substanz- oder Wiederbeschaffungswert. Der Veräußerungswert soll nur für solche Gegenstände gelten, die zum Verkauf bestimmt sind oder deren wirtschaftlicher Wert als Folge des Zugewinnausgleichs durch Verkauf realisiert wird.[206] Sofe...mehr