Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Entstehen der Gebühr

Rz. 5 Die Verfahrensgebühr nach VV 3200 entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (VV Vorb. 3 Abs. 2). Rz. 6 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeiten, die nicht den Tatbestand der Termins- oder Einigungsgebühr erfüllen, also insbesonderemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Aufrechnung mit Verfahrenskosten

Rz. 61 Ob das nach §§ 458 Abs. 1, 462a Abs. 2 S. 1 StPO zuständige Gericht auch dann zu entscheiden hat, wenn die Staatskasse gegenüber dem Erstattungsanspruch mit Verfahrenskosten aufrechnet, hat der BGH ausdrücklich offen gelassen. Das LG Mannheim[47] ist der Auffassung, dass für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Aufrechnungserklärung zwar das Strafgericht nach ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Angelegenheit

a) Mehrere Maßnahmen innerhalb des Zulassungsverfahren Rz. 34 Nr. 7 regelt, wie das Verfahren über die Zulassung der Vollziehung einer vorläufigen oder sichernden Maßnahme gemäß § 1041 Abs. 2 ZPO (Zulassungsentscheidung) und das Verfahren über einen Antrag auf Aufhebung oder Änderung einer Entscheidung über die Zulassung der Vollziehung (§ 1041 Abs. 3 ZPO) gebührenrechtlich z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anordnungs-, Beitrittsverfahren (Anm. Nr. 3 zu VV 3311)

Rz. 40 Für seine gesamte Tätigkeit im Verfahren über den Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung oder einen Antrag auf Zulassung des Beitritts eines Gläubigers zum Zwangsverwaltungsverfahren erhält der Rechtsanwalt eine Verfahrensgebühr gemäß VV 3311 mit einem Gebührensatz von 0,4. Die Gebühr fällt an, wenn der Anwalt in Ausführung des erteilten Mandats tätig wird, übliche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwalt war anstelle eines Verfahrensbevollmächtigten tätig

Rz. 66 Bei der Frage der Erstattungsfähigkeit ist danach zu differenzieren, ob der nach VV 3403 tätige Anwalt neben einem Verfahrensbevollmächtigten oder an seiner Stelle tätig geworden ist. Hatte die Partei keinen Verfahrensbevollmächtigten beauftragt, sondern hatte sie den Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten mandatiert, so ist die Vergütung nach VV 3403 stets erstattungsfähig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Anrechnung

Rz. 38 Sämtliche Gebühren der VV 4300 ff. sind anzurechnen, wenn der Anwalt anschließend mit der Vertretung im gesamten Verfahren, sei es als Verteidiger oder als Beistand oder Vertreter des Privat- oder Nebenklägers oder eines sonstigen Verfahrensbeteiligten, beauftragt wird (VV Vorb. 4.3 Abs. 4). Die Vorschrift des VV Vorb. 4.3 Abs. 4 ergänzt die Bestimmungen der VV 4300 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach § 51 Abs. 1 S. 1 BRAO bedarf der der Anwalt für seine Zulassung einer Berufshaftpflichtversicherung. Diese muss auch weiterhin unterhalten werden. Anderenfalls wird die Zulassung widerrufen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 EUR (§ 51 Abs. 4 S. 1 BRAO). Rz. 2 Die für diese Versicherung gezahlten Prämien sind grundsätzlich Allgemeine Geschäftskosten i.S....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Entstehungsgeschichte des § 249

Rn. 1 Stand: EL 06 – ET: 06/2010 I. R. d. Ansatzvorschriften zum JA kommt den Rückstellungen eine wesentliche Bedeutung zu. § 249 fußt auf Art. 20 der 4. EG-R. Dieser lautet:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer

Rz. 116 Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind zunächst die Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften, § 60 Abs. 1 S. 3 BRAO. Auch Nicht-Rechtsanwälte, bspw. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, können also Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sein.[177] Auch wenn auf diese das RVG in persönlicher Hinsicht anwendbar ist, können sie dennoch nicht nach dem RVG a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Die 1,3-Einigungsgebühr nach VV 1004

Rz. 162 Ist der Gegenstand der Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren oder in einem Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel oder in einem Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht über die Zulassung des Rechtsmittels anhängig, so erhöht sich der Gebührensatz auf 1,3. Für die Höhe der Gebühr kommt es also entscheidend darauf an, in welcher I...mehr

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Anhang V. Teilungsversteige... / II. Beschwerde gegen die Festsetzung des Verkehrswerts

Rz. 17 Gegen die Festsetzung des Verkehrswerts ist nach § 75a Abs. 5 S. 3 ZVG die sofortige Beschwerde zum LG gegeben. Eine weitere Beschwerde ist hier nicht vorgesehen. Dagegen ist die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO gegeben, die allerdings der Zulassung bedarf.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 32 Die Regelung in Nr. 7 betrifft das Verhältnis des Schiedsverfahrens zu den Verfahren nach § 1041 ZPO.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Antrag auf mündliche Verhandlung möglich

Rz. 73 Seit dem 2. KostRMoG ist weitere Voraussetzung für das Entstehen der Terminsgebühr, dass mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Der Gesetzgeber wollte damit die Entstehung der fiktiven Terminsgebühr konsequent auf die Fälle beschränken, in denen der Anwalt durch sein Prozessverhalten eine mündliche Verhandlung erzwingen kann, weil nur in diesem Fall eine Steueru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Freiwilliges Ausscheiden aus der Anwaltschaft

Rz. 29 Scheidet der Anwalt aus der Anwaltschaft aus, so ist der Wechsel ebenfalls stets notwendig. Zum Teil stellt die Rspr. darauf ab, ob die Entscheidung, die Anwaltszulassung aufzugeben, aus beachtenswerten Gründen erfolgt ist,[14] was im Kostenfestsetzungsverfahren zu prüfen sei.[15] Dies dürfte in dieser Form nicht zutreffend sein, da die persönliche Entscheidung des An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 Die Vorschriften der VV 3401, 3402 gelten nur für den Anwalt, dem lediglich die Vertretung in einem Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 übertragen worden ist. Der Wortlaut des Gesetzes ist insoweit missverständlich, als der Anwalt durchaus mit weiteren Einzeltätigkeiten beauftragt sein darf. Die gesetzliche Formulierung soll nur zum Ausdruck bringen, dass der Anwalt in di...mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 2. Rechtsbeschwerde

Rz. 126 Auch in der Arbeitsgerichtsbarkeit kommt eine Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO in Betracht (§§ 78, 72 ArbGG). Sie bedarf der Zulassung. Über sie entscheidet das BAG.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 2 Der Begriff des schiedsrichterlichen Verfahrens i.S.d. § 36 bezieht sich auf Verfahren vor privaten Schiedsgerichten, die aufgrund einer Schiedsvereinbarung (Schiedsabrede oder Schiedsklausel) gemäß § 1029 ZPO oder in gesetzlich statthafter Weise aufgrund einer letztwilligen oder anderen nicht auf Vereinbarung beruhenden Verfügung (z.B. Satzung)[5] gemäß § 1066 ZPO zus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Arten der Beendigung

Rz. 15 Die Beendigung des Auftrags kann beispielsweise durch Kündigung des Mandats durch den Auftraggeber, durch Niederlegung des Mandats durch den Rechtsanwalt, durch Erledigung der Angelegenheit (z.B. durch Klagerücknahme), durch Tod des Prozessbevollmächtigten oder Rückgabe seiner Zulassung erfolgen. Sie muss sich auf das konkrete Mandat beziehen.[9] Der Zeitpunkt einer s...mehr

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AGS 06/2021, Elektronischer... / [Ohne Titel]

In RVGreport 2020, 2 ff. berichtete der Autor bereits über die elektronische Antragstellung in der Beratungshilfe (BerH). In AGS 2020, 459 wurde von ihm auch die aktuelle Entwicklung in 2020 dargestellt und in RVGreport 2020, 370 ff. über die anstehende Reform des BerHG referiert. Vorliegender Kurzbeitrag möchte sich mit einem bislang in der Praxis wohl noch unentdeckten und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Zugelassene Beschwerde (Abs. 3 S. 2)

Rz. 96 Die ZPO-Reform 2002 hat mit § 574 ZPO die Rechtsbeschwerde kraft Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache eingeführt. Diese Regelung ist in Abs. 3 S. 2 für das Erstgericht übernommen worden. Bezweckt wird damit die Wahrung der Rechtseinheit und die Fortbildung des Rechts. 1. Grundsätzliche Bedeutung Rz. 97 Dieser Begriff lässt sich wie folgt definieren:...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundgebühr (VV 5100)

Rz. 4 Auch im Rechtsbeschwerdeverfahren kann zunächst die Grundgebühr nach VV 5100 entstehen. Rz. 5 Ist der Verteidiger in einem vorangegangenen Verfahrensabschnitt allerdings bereits tätig gewesen und hat dort die Grundgebühr verdient, kann er diese Gebühr nicht nochmals verdienen (Anm. Abs. 1 zu VV 5100). Rz. 6 Soweit er dagegen erstmals im Rechtsbeschwerdeverfahren beauftra...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Urkundsbeamter

Rz. 19 Dieses Verfahren kommt dem materiellen Recht speziell insoweit entgegen, als die Erforderlichkeit von Auslagen aus objektivierender Sicht einer verständigen Partei zu beurteilen ist (vgl. § 46 Rdn 6 f.), so dass eine Entscheidung durch einen der Beteiligten die Gefahr der Einseitigkeit in sich bergen würde. Faktisch ist dieses Risiko allerdings nicht gebannt, weil der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 152 Nach VV 1000 beläuft sich die Einigungsgebühr grundsätzlich auf 1,5. Soweit der Gegenstand der Einigung bereits gerichtlich anhängig ist, reduziert sich die Gebühr auf 1,0 (VV 1003); ist der Gegenstand der Einigung im Berufungs- oder Revisionsverfahren bzw. im Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung eines dieser Rechtsmittel oder im Verfahren vor dem R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erneute Rechtsbeschwerde gegen erneute Entscheidung nach Zurückverweisung

Rz. 39 Wird auf die (erste) Rechtsbeschwerde das Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen und gegen die erneute Entscheidung der Ausgangsinstanz wiederum Rechtsbeschwerde eingelegt, so handelt es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten (siehe VV Vor 5113 Rdn 14 f.). Rz. 40 Der Anwalt kann daher im erneuten Rechtsbeschwerdeverfahren sämtliche Gebühren w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 17 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Wert, hinsichtlich dessen die Zulassung der Berufung begehrt wird (§ 47 Abs. 3 GKG). Rz. 18 Dieser Wert muss mit dem späteren Berufungsverfahren nicht identisch sein, da sich infolge der Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel oder ggf. einer teilweisen Erledigung des Rechtsmittels Veränderungen ergeben können.mehr

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Vorbemerkung zu §§ 23 ff. / II. Gerichtliche und anwaltliche Tätigkeit stimmen nicht überein

Rz. 5 Es kommt vor, dass sich die Anwaltsgebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert berechnen. Dann gilt Folgendes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Weiteres Verfahren (Anm. Nr. 4 zu VV 3311)

Rz. 45 Ist der Anwalt des Antragstellers bzw. des beigetretenen Gläubigers zusätzlich zum Anordnungsverfahren oder auch ausschließlich im weiteren Verfahren tätig, erhält er dafür eine weitere Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 0,4. Das "weitere Verfahren" ist das gesamte Verfahren, das nach der Anordnung der Zwangsverwaltung bzw. nach der Zulassung des Gläubigers f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Festsetzung des Anspruchs

Rz. 275 Festgesetzt werden die Zahlungsansprüche des Verfahrenspflegers kraft der Verweisung in § 277 Abs. 5 S. 2 FamFG im Verfahren nach § 168 FamFG. Die betragsmäßige Beschränkung der Beschwerdemöglichkeit folgt aus § 62 Abs. 1 FamFG und beläuft sich auf 600 EUR. Gem. § 61 Abs. 3 FamFG ist jedoch die Zulassung der Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung, Fortbildung des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Die Gebühr für die Vertretung des Schuldners im Eröffnungsverfahren (VV 3313), die Gebühr für die Vertretung des Schuldners im Verteilungsverfahren (VV 3317) sowie die Beschwerde gegen den Beschluss über die Eröffnung des Verteilungsverfahrens (VV 3500, 3513) bestimmt sich nach dem Wert der Haftungssumme, höchstens nach dem Betrag sämtlicher Forderungen; der Wert beträ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr, VV 3206

Rz. 3 Der Anwalt erhält zunächst eine 1,6-Verfahrensgebühr nach VV 3206. Rz. 4 Endet der Auftrag des Rechtsanwalts vorzeitig, so erhält er nach VV 3207 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Die Anm. zu VV 3201 gilt entsprechend. Nach Anm. Nr. 1 zu VV 3201 liegt eine vorzeitige Beendigung vor, wenn der Auftrag endigt, bevor der Rechtsanwalt das Rechtsmittel eingelegt oder einen Schriftsa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Gegenstandswert

Rz. 148 Der Gegenstandswert ergibt sich aus § 25 Nr. 1, 1. und 2. Hs., der auch bei der Austauschpfändung nach § 811a ZPO gilt.[137]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gebühr

Rz. 13 Für die Erstellung des Gutachtens erhält der Anwalt eine 1,3-Gebühr (auch dies entspricht dem früheren Recht nach der BRAGO: 13/10-Gebühr). Dies gilt auch dann, wenn ein am BGH zugelassener Rechtsanwalt die Erfolgsaussicht einer Revision zum BGH prüft. Die VV 2101 differenziert hier nicht. Eine der VV 3208 o.Ä. vergleichbare Vorschrift fehlt. Zudem erfordert die Erste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gebühren

Rz. 36 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden in Nr. 7 nicht geregelt. Die Gebühren im Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2 ZPO sowie im Verfahren auf deren Abänderung oder Aufhebung gem. § 1041 Abs. 3 ZPO richten sich nach VV 3327 (0,75 Verfahrensgebühr) und VV 3332 (0,5 Terminsgebühr).[15] Im Zulassungsverfahren gemäß § 1041 Abs. 2, 3 ZPO geht es um die Vornahme einer so...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung der Verfahrensgebühren (Anm.)

Rz. 17 Auch wenn die Verfahrensgebühren für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde zum BVerwG im selben Gebührentatbestand geregelt sind wie die Verfahrensgebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren selbst, handelt es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 9). Damit der Anwalt aber nicht beide Gebühren ungekürzt nebeneinander erhält, ist ebens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abwickler einer Kanzlei

Rz. 26 Ein Abwickler kann gem. § 55 BRAO für einen verstorbenen Rechtsanwalt und für eine Kanzlei und weitere Kanzleien eines früheren Rechtsanwalts bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen ist. Gem. §§ 55 Abs. 3 S. 1, Abs. 5, 53 Abs. 9 S. 1 BRAO wird der Abwickler einer Anwaltskanzlei in eigener Verantwortung, jedoch im Interesse, für Rechnung und ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gewerbesteuer

Rz. 226 Problematisch für anwaltliche Betreuer war früher eine etwaige Gewerbesteuerpflicht. Nach dem Urt. des BFH v. 4.11.2004[419] erzielt ein Berufsbetreuer Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Zwar betraf die Entscheidung einen Diplom-Pädagogen und Gestaltungstherapeuten; die Finanzverwaltung hatte das Urteil indes erwartungsgemäß zum Anlass genommen, auch den Berufsstand der R...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 36 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Wert des Rechtsmittelverfahrens, für das die Zulassung begehrt wird (§ 47 Abs. 3 GKG). Rz. 37 Der Wert muss mit dem späteren Revisions- oder Rechtsmittelverfahren nicht identisch sein, da sich infolge von Rechtsmittelerweiterung und Anschlussrechtsmittel oder ggf. einer teilweisen Erledigung des Rechtsmittels Veränderungen erge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsanwalt (Abs. 1 S. 1)

Rz. 96 Wer Rechtsanwalt i.S.d. Abs. 1 ist, richtet sich nach der BRAO. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde (§ 12 Abs. 1 BRAO).[161] Die Aushändigung ist erst zulässig, wenn die Bewerberin oder der Bewerber vereidigt wurde (§ 12a BRAO) und den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicheru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (§ 107 FamFG)

Rz. 30 Nr. 2a gilt nicht in Verfahren nach § 107 FamFG über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Hier fallen für das Verfahren vor der Justizverwaltung (behördliches Verfahren) Gebühren nach VV 2300 ff. an.[13] Rz. 31 Lehnt die Landesjustizverwaltung den Antrag ab, kann der Antragsteller gemäß § 107 Abs. 5 FamFG beim OLG die Entscheidung beantragen. Im (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Gebühren

Rz. 14 Der Aufbau des Unterabschnitts 5 folgt dem Ablauf des Insolvenzverfahrens. Mit Ausnahme der VV 3320 handelt es sich dabei um Verfahrenspauschgebühren. Die Gebühr fällt daher an, wenn der Anwalt in dem jeweiligen Verfahren überhaupt tätig wird. Auf den Umfang seiner Tätigkeit kommt es somit nicht an. Andererseits wird auch die gesamte Tätigkeit des Anwalts damit abgego...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Vorzeitige Beendigung

Rz. 69 Endet der Auftrag vor der Fertigstellung des Gutachtens, hängt die Entstehung der Vergütung nach Abs. 1 S. 1 wesentlich vom Inhalt der getroffenen Vereinbarung ab. Haben die Parteien keine eindeutige Regelung getroffen, hat gemäß §§ 133, 157 BGB eine Auslegung der Vereinbarung zu erfolgen. Führt auch sie zu keinem befriedigenden Ergebnis, ist im Zweifel eine Abgrenzun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Klagezulassungsverfahren nach § 148 Abs. 1, 2 AktG

Rz. 2 § 148 Abs. 1 AktG regelt das Klagezulassungsverfahren bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen i.S.v. § 147 AktG nach einer durchgeführten Sonderprüfung. Ergebnis einer Sonderprüfung nach §§ 142 ff. AktG kann sein, dass Ersatzansprüche der Gesellschaft aus der Gründung gegen die verantwortlichen Personen (Vorstand, Aufsichtsrat) geltend gemacht werden müssen, wenn e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Beistandsleistung im Verfahren zur gerichtlichen Erzwingung der Anklage nach § 172 Abs. 2 bis 4, § 173 Abs. 1 StPO (Nr. 5)

Rz. 24 Beschließt die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gemäß § 170 Abs. 2 StPO, so kann der verletzte Antragsteller gegen diesen Beschluss nach § 172 Abs. 1 StPO Beschwerde einlegen. Die Tätigkeit hinsichtlich dieser Beschwerde wird nach VV 4302 Nr. 1, Nr. 2 vergütet. Wird der Beschwerde nicht stattgegeben, so steht dem verletzten Antragsteller nunmehr die M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 98 Auch Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz (SpruchG) gelten als Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 GNotKG). Der Gesetzgeber hat sie ungeachtet der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b in VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. i aber gesondert geführt, sodass sie außerhalb der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b behandelt werden. Unmittelbar im SpruchG i...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Überblick

Rz. 1 VV Teil 5 Abschnitt 1 Unterabschnitt 4 regelt das Verfahren über die Rechtsbeschwerde. Rz. 2 Dabei ist zu beachten, dass nach § 16 Nr. 11 das Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde (§ 80 OWiG) mit zur Instanz zählt, also ebenfalls durch die Gebühren der VV 5113, 5114 abgegolten wird. Rz. 3 Dagegen sind die VV 5113, 5114 nicht anzuwenden in sonstigen Verfahren, z.B....mehr

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Anhang IV. Kostenfestsetzung / 2. Beschwerde

Rz. 152 Gegen die gerichtliche Entscheidung (siehe Rdn 148) ist nach §§ 146 ff. VwGO die Beschwerde gegeben. Rz. 153 Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden (§ 147 Abs. 1 S. 1 VwGO). Rz. 154 Erforderlich ist, dass der Wert des Beschwerdegegenstands den Betrag von 200 EUR übersteigt (§ 146 Abs. 3 VwGO). Rz. 155 Einer Zulassung nach § 146 Abs. 4 VwGO durch ...mehr