Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsversteigerung

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 566b gilt unmittelbar nur für Vorausverfügungen über die Miete bei Veräußerung von Wohnraum, kraft der Erstreckung in § 578 aber auch für Mietverhältnisse über Räume und Grundstücke. Kraft Verweisung ist § 566b auch anwendbar bei der gewerblichen Weitervermietung (§ 565 Abs. 2), bei der dinglichen Belastung der Mietsache durch den Vermieter (§ 567), bei der Veräußeru...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Veräußerung

Rz. 4 Veräußerung i. S. d. § 566 setzt den dinglichen Vorgang des Eigentumsübergangs voraus. Nach § 873 ist zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück die Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich. Die Einigung i. S. d. § 873 ist nicht die Einigung innerhalb des Ve...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / e) Eigentumsübergang in der Zwangsversteigerung

Rz. 758 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG gehört zu den Erwerbsvorgängen schließlich der Eigentumsübergang im Zwangsversteigerungsverfahren.mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 6. Wohnungsrecht in der Zwangsversteigerung

Rz. 115 Nach § 92 Abs. 2 ZVG hat der Wohnungsberechtigte beim Erlöschen desselben aufgrund der gesetzlichen Regeln des ZVG einen Anspruch auf Wertersatz des Wertes aus dem Versteigerungserlös durch Zahlung einer Geldrente, die dem Jahreswert des Wohnungsrechts entspricht. Im Übrigen gelten die Regelungen wie beim Nießbrauch. Muster 6.24: Wohnungsrechtvermächtnis Muster 6.24: ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 2. Möglichkeiten der Gestaltung

Rz. 317 Die Gestaltungsmöglichkeiten i.R.d. negativen Teilungsanordnung nach § 2044 BGB sind vielfältig. Beispiele Ausschließlich die Mehrheit der Erben kann Auseinandersetzung verlangen (Abweichung vom Grundsatz des § 2042 BGB);[607] Ausschließlich die Mehrheit der Erben kann Antrag auf Zwangsversteigerung gem. § 180 ZVG stellen;[608] Teilungsplan muss einstimmig oder mehrheit...mehr

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§ 6 Verlust der beschränkba... / B. Rechtsfolgen

Rz. 2 Der Erbe kann sich in diesem Fall nicht mehr auf die Schonungseinreden der §§ 2014, 2015 BGB berufen, § 2016 Abs. 1 BGB . Gemäß § 2013 Abs. 1 S. 1 BGB verliert der Erbe die Einreden der §§ 1989–1992 BGB. Rz. 3 Gemäß § 2013 Abs. 1 S. 1 BGB verliert der Erbe die Haftungsbeschränkung durch Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz. Zugleich verliert er auch sein Antragsrecht ...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / a) § 1971 BGB

Rz. 80 Bestimmte dingliche Pfandgläubiger i.S.d. § 1971 BGB werden vom Aufgebot nicht betroffen.[127] Hinweis Gegenüber diesen Gläubigern greifen auch die vorübergehenden Einreden der §§ 2014, 2015 BGB, § 782 S. 2 ZPO grundsätzlich nicht.[128] Hier greifen auch nicht § 1974 BGB und § 2060 BGB.[129] Rz. 81 Der Erbe kann und muss sich hier durch Einsichtnahme in das Grundbuch Ke...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 7. Beendigung des Nießbrauchs

Rz. 105 Der Nießbrauch endet durch Tod des Nießbrauchers, bei juristischen Personen durch deren Erlöschen, beim Eintritt einer Bedingung oder bei einseitiger Erklärung des Nießbrauchers, dass er den Nießbrauch aufhebe (§§ 1064, 1068, 1072 BGB).[242] Hier muss beim Grundstücksnießbrauch zusätzlich die Löschung im Grundbuch erfolgen. Der Nießbraucher ist dabei zur Zustimmung z...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / b) Ersatzerwerb

Rz. 45 Der Surrogation unterliegen Ersatzleistungen an den Nachlass aufgrund der Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Erbschaftsgegenstandes (§ 2111 Abs. 1 S. 1 Fall 2 BGB). Dazu gehören insbesondere deliktische Schadensersatzansprüche und die auf sie erbrachten Leistungen, Versicherungsansprüche, Enteignungsentschädigungen, an den Vorerben ausgekehrte Überschüsse ...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 6. Schutz vor Gläubigern des Vorerben

Rz. 65 Während sich der Nachlass im Eigentum des Vorerben befindet, muss Gewähr dafür geboten werden, dass Eigengläubiger des Vorerben – im Gegensatz zu Nachlassgläubigern, die stets in den Nachlass vollstrecken können – nicht zu Lasten des Nacherben in die ihm zustehende Vermögenssubstanz vollstrecken. Prozessual sichert über die Drittwiderspruchsklage § 773 ZPO den Nacherb...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / e) Drittwiderspruchsklage nach § 773 ZPO

Rz. 119 Aufgrund der Tatsache, dass der Nacherbe lediglich benachteiligende Verfügungen verhindern kann, ist bei Klagen nach § 773 ZPO darauf zu achten, dass lediglich dieser Teil der Zwangsvollstreckung mit der Drittwiderspruchsklage angegriffen wird. Die Pfändung, die Zwangsverwaltung oder die bloße Anordnung der Zwangsversteigerung können nicht verhindert werden. Hier ist...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Erwerb aufgrund eines zur Erbschaft gehörenden Rechts

Rz. 44 Zu dieser Gruppe gehören nur Erwerbstatbestände aufgrund dieses Rechts selbst, also ohne Hinzutreten eines Rechtsgeschäfts. Hierzu zählen die Verbindung, Vermischung, Verarbeitung (§§ 946 ff. BGB), Ersitzung (§ 937 BGB), der dem Grundeigentümer zustehende Schatzanteil (§ 984 BGB) und die Annahme einer dem Erblasser angefallenen Erbschaft (§ 1952 BGB). Bei Grundstücken...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. "Nachlassbilanz"

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 2. Beschlussfassung nach dem Erbfall

Rz. 21 Die Einordnung von Wohngeldforderungen aus Beschlüssen, die nach dem Erbfall gefasst wurden, wurden hingegen sehr kontrovers eingeordnet. Da die Schulden auf der Eigentümerstellung des Erben an der Eigentumswohnung beruhen, die dieser vom Erblasser geerbt hat,[60] und die im Rahmen der Verwaltung eines Nachlassgegenstandes entstehen,[61] könnte man annehmen, die Schuld...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Muster

Rz. 111 Eine typische Rückabwicklungsvereinbarung in einem Schenkungsvertrag über eine Gesellschaftsbeteiligung könnte folgendermaßen aussehen: Muster 17.2: Vereinbarung eines Rückforderungsrechts Muster 17.2: Vereinbarung eines Rückforderungsrechtsmehr

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FF 12/2023, Herausgabe der ... / 1 Gründe:

I. [1] Die Beteiligten streiten über die Herausgabe eines Einfamilienhauses. [2] Die Antragstellerin ist die Schwiegermutter der Antragsgegnerin. Ihr gehört das verfahrensgegenständliche Einfamilienhaus, die ehemalige Ehewohnung ihres Sohnes und der Antragsgegnerin. Der Ehemann ist ausgezogen; die Antragsgegnerin bewohnt es mit dem gemeinsamen erwachsenen Sohn. Einen Mietvert...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / P. Insolvenzverfahren und Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgegenklage

Rz. 175 Ausgangsfall Erblasser E verstarb am 15.6.2023. Erben sind sein Ehepartner EP zu ½ und seine beiden Kinder K1 und K2 je zu ¼. Der Nachlass setzte sich wie folgt zusammen: Im landgerichtlichen Verfahren T gegen EP und K1...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen

Rz. 333 Besonderheiten bestehen teilweise auch bei der isolierten Geltendmachung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen gegenüber dem Erben bzw. dem vom Erblasser Beschenkten. Hier zur Illustrierung zwei Schriftsatzmuster:[936] Rz. 334 Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten Miterben Muster 19.3: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den beschenkten M...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Allgemeines

Rz. 195 Die Erbengemeinschaft ist von Beginn an auf Auseinandersetzung ausgerichtet. Der Begriff der "Auseinandersetzung" ist weit zu verstehen und umfasst zwangsläufig nicht lediglich die Verteilung des Nachlasses unter den Erben, sondern zuvor auch die Begleichung der Verbindlichkeiten des Nachlasses (§ 2046 BGB) und die Ausgleichung von Vorempfängen (§§ 2050 ff. BGB). Rz....mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Verwaltung des Nachlasses

Rz. 196 Der Testamentsvollstrecker ist durch § 2205 S. 1 BGB berechtigt und verpflichtet, den Nachlass zu verwalten. Des Weiteren wird ihm durch § 2205 S. 2 BGB das Recht eingeräumt, den Nachlass in Besitz zu nehmen und über die Nachlassgegenstände zu verfügen. Hierdurch entsteht insgesamt ein Sondervermögen, über das der Erbe nicht verfügen kann (vgl. § 2211 BGB). Ferner fü...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 6. Teilungsversteigerung

Rz. 269 Gehören Immobilien, grundstücksgleiche Rechte wie Erbbaurecht, Schiffe, Schiffsbauwerke oder Luftfahrzeuge zum gesamthänderisch gebundenen Vermögen der Erbengemeinschaft werden diese nicht im Rahmen einer Auseinandersetzungsklage, sondern durch Teilungsversteigerung gem. § 180 ZVG auseinandergesetzt. Wird mit der Auseinandersetzungsklage die Aufteilung von Immobilien...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Abweichungen vom Nennwertansatz

Rz. 176 Eine vom Nennbetrag abweichende Bewertung ist aber für Fälle vorgesehen, in denen besondere Umstände vorliegen, die der Forderung bzw. Verbindlichkeit immanent sind.[230] Hierbei handelt es sich neben den in § 12 Abs. 2 (Uneinbringlichkeit) und Abs. 3 (Unverzinslichkeit) explizit geregelten Fällen insbesondere um das Vorliegen einer niedrigen oder hohen Verzinsung un...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 29 Im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge spielt in der Praxis die Übertragung von selbstgenutzten Immobilien der Übergebenden an Kinder oder an sonstige nahestehende Personen eine große Rolle. Der Übergeber sollte in jedem Fall über die rechtlichen Risiken der Übertragung des Eigentums belehrt werden. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass es zu Streitigkeiten z...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Vergütung

Rz. 180 Ganz entscheidend für die Bemessung der Vergütung ist der Zeitfaktor. Das Dokumentieren der aufgewandten Zeit ist zwar lästig, jedoch gerade bei komplizierten Pflegschaften unumgänglich; sie muss allerdings nicht übertrieben werden. Der Zeitaufwand des Pflegers braucht nicht im Einzelnen belegt zu werden, sondern muss lediglich in seiner ungefähren Größenordnung fest...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.3 Anschaffungskosten des Grundstücks

Rz. 870 Im Steuerrecht gibt es keinen eigenen Begriff der AK. Deshalb wird dieser aus dem Handelsrecht übernommen (§ 255 Abs. 1 HGB). Danach sind AK eines bebauten Grundstücks alle Aufwendungen, die geleistet werden, um das Grundstück zu erwerben. Zusätzlich gehören beim Gebäude alle Aufwendungen zu den AK, die getätigt werden, um es in einen betriebsbereiten Zustand zu vers...mehr

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Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 988 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 31] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.2 Gegenstand der Zwangsversteigerung

Rz. 11a Gegenstand der Zwangsversteigerung sind in erster Linie Grundstücke i. S. d. bürgerlichen Rechts. Gegenstand einer Zwangsversteigerung können auch Miteigentumsanteile an Grundstücken (vgl. §§ 1008 bis 1011 BGB) unter Beachtung des § 864 Abs. 2 ZPO sein, wonach der Bruchteil in dem Anteil eines Miteigentümers besteht oder sich der Anspruch des Gläubigers auf ein Recht...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.1 Vorbemerkung

Rz. 11 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG unterliegt das Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren der Grunderwerbsteuer (vgl. hierzu § 1 GrEStG Rz. 51). Als Gegenleistung gelten hierbei nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG neben dem Meistgebot auch die Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleiben. Die frühere Steuervergünstigung für den Erwerb zur Rettung eines Grundp...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.3.4 Hinzurechnung weiterer zusätzlicher Leistungen

Rz. 11e Bei den Erwerben im Zwangsversteigerungsverfahren sind für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage neben § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG auch die Bestimmungen des § 9 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 GrEStG einschlägig (BFH v. 16.10.1985, II R 99/85, BStBl II 1986, 148). So sind auch hier zusätzlich gewährte Leistungen i. S. v. § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG der Gegenleistung hinzuzurechnen. ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 4.3 Leistungen des Erwerbers an Dritte für einen Erwerbsverzicht (§ 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG)

Rz. 26 Nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG sind der Gegenleistung die Leistungen hinzuzurechnen, die der Erwerber des Grundstücks anderen Personen als dem Veräußerer als Gegenleistung dafür gewährt, dass sie auf den Erwerb des Grundstücks verzichten. Die kausale Verknüpfung derartiger Leistungen des Erwerbers an Dritte mit der Erlangung des Eigentums am Grundstück rechtfertigt eine...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 1 Begriff und Inhalt der Gegenleistung

Rz. 1 Nach der Systematik des GrEStG ist der Wert der Gegenleistung das in erster Linie maßgebende Kriterium für die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer. Nach ihr bestimmt sich regelmäßig die Höhe der Steuer. Nur wenn eine Gegenleistung ausnahmsweise nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GrEStG) sowie in den ausdrücklich in § 8 Abs. 2 S. 1 ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.4 Dem Verkäufer vorbehaltene Nutzungen

Rz. 5 Zur Gegenleistung gehören nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG auch die dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Darunter versteht man solche Nutzungen, die sich der Verkäufer für den Zeitraum nach dem Übergang des Besitzes auf den Erwerber vorbehält (vgl. § 446 BGB). Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.3.1 Das Meistgebot

Rz. 11b Beim Meistgebot (§ 81 Abs. 1 ZVG) handelt es sich um das höchste Gebot, das bis zum Schluss zur Versteigerung abgegeben worden ist. Es ist dem Protokoll (§ 78 ZVG) zu entnehmen und begründet den Anspruch auf den Zuschlag (vgl. § 81 ZVG). Das Meistgebot setzt sich aus dem geringsten Gebot und aus dem Mehrgebot zusammen. Das geringste Gebot besteht aus den zu leistende...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.4.3.3 Bewertung der bestehen bleibenden Rechte

Rz. 11d Die Bewertung der bestehen bleibenden Rechte erfolgt grundsätzlich mit ihrem vollen im geringsten Gebot (§ 45 Abs. 1 ZVG) enthaltenen Nennwert. Der Ansatz des Nennwerts erfolgt unabhängig davon, ob ein solches Recht dem Meistbietenden zusteht. Denn dieser Umstand beeinflusst nicht den Umfang des Meistgebotes und deshalb auch nicht den Umfang der Gegenleistung i. S. d...mehr

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Weilbach, GrEStG § 9 Gegenl... / 2.1.7 Katalog der Gegenleistungen i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG

Rz. 8r Abbruch-/Abrisskosten Ist Gegenstand eines Erwerbsvorgangs der Erwerb eines unbebauten Grundstücks und verpflichtet sich der Veräußerer vertraglich, den Abbruch des aufstehenden Gebäudes auf seine Kosten zu übernehmen, gehören die entsprechenden Aufwendungen nicht zur Gegenleistung. Übernimmt der Erwerber eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung (z. B. durch ein b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.8.3.1 Gewerblicher Grundstückshandel

Rz. 140 Die Abgrenzung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und dem Verkauf von Grundbesitz im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nimmt in Rspr. und Lit. einen breiten Raum ein.[1] Darin spiegelt sich nicht nur die Schwierigkeit einer eindeutigen Grenzziehung, sondern auch deren Gewichtigkeit, weil damit die ESt-Pflicht der erzielten Veräußerungsgewinne – ggf. auch d...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.2.1 Vereinbarung und Anpassung des Erbbauzinses

Die Vereinbarung des Erbbauzinses erfolgt aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung und besteht dauernd oder für einen bestimmten Zeitraum aus wiederkehrenden Geld- oder Sachleistungen. Das Erbbaurecht kann auch gegen eine einmalige Geld- oder Sachleistung oder unentgeltlich eingeräumt werden. Haben die Vertragsparteien erkennbar nicht nur eine schuldrechtliche Verpflichtung zu...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.1.3 Änderung, Beendigung, Erneuerung, Heimfall

Wird ein eingetragenes, noch nicht erloschenes Erbbaurecht auch in seinem gesetzlichen Inhalt (z. B. Erbbauzeit) abgeändert, bedarf es zur Grundbucheintragung nicht erst der Aufhebung des bestehenden Erbbaurechts mit anschließender Neubestellung.[1] Das Erbbaurecht endet durch Aufhebung des Vertrags mit Zustimmung des Grundstückseigentümers[2], durch Zeitablauf[3], durch Verjähr...mehr

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Erbauseinandersetzung / 1.2 Möglichkeiten der ­Auseinandersetzung

Das Verfahren der einvernehmlichen Auseinandersetzung ist gesetzlich geregelt.[1] Zunächst müssen die Nachlassverbindlichkeiten berichtigt werden.[2] Der verbleibende Überschuss wird dann unter den Erben entsprechend ihren Anteilen verteilt.[3] Soweit möglich erfolgt eine Naturalteilung, sonst der Verkauf der Nachlassgegenstände mit anschließender Verteilung des Erlöses oder...mehr

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Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 1.2 Erbbauzins

Der Erbbauzins als Entgelt für die Bestellung des Erbbaurechts kann in wiederkehrenden Leistungen vorab vereinbart werden.[1] Achtung Regelverjährung von 3 Jahren für Erbbauzinsen Bei dem Anspruch auf (dingliche) Erbbauzinsen handelt es sich um einen Anspruch auf wiederkehrende (Einzel-)Leistungen i. S. d. § 902 Abs. 1 Satz 2 BGB, der gem. § 195 BGB der 3-jährigen Verjährung u...mehr

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Erbauseinandersetzung / 2.3.2.1 Durchführung der Teilung

Wird im Rahmen einer Erbauseinandersetzung ein Nachlass real geteilt und erhält ein Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er für dieses "Mehr" an seine Miterben eine Abfindung, liegt insoweit ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang vor.[1] In Höhe der Abfindungszahlung entstehen Anschaffungskosten. Das gilt auch, soweit sich die Erbengemei...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 1.2.3 Verkauf der Wohnung

§ 577 Abs. 1 BGB setzt für das Entstehen des Vorkaufsrechts des Mieters den Verkauf der Wohnung voraus. Hieraus ergibt sich, dass das Vorkaufsrecht dann nicht zur Entstehung gelangt, wenn die Wohnung durch Zuschlag in der Zwangsversteigerung erworben wurde. Das Vorkaufsrecht kommt auch bei einem Tausch oder einer Schenkung nicht zum Zuge. Darüber hinaus hat der Mieter nach §...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.3.1 Grundsätze

Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber gemäß § 577a Abs. 1 BGB auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 BGB erst nach Ablauf von 3 Jahren seit der Veräußerung berufen. Abgestellt wird allerdings nicht auf den Zeitpunkt der Veräuße...mehr

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Umwandlung von Mietwohnunge... / 2.2.3 Veräußerung

Im Gegensatz zu § 577 BGB ist der Anwendungsbereich des § 577a BGB weiter, da nicht auf einen Verkauf, sondern auf eine Veräußerung abgestellt wird. Zwar umfasst der Begriff der Veräußerung auch den Verkauf, erstreckt sich aber auch auf Schenkung und den Erwerb im Rahmen der Zwangsversteigerung.[1] Wichtig Sperrfrist auch bei Sonderkündigungsrecht beachten Nach § 57a ZVG ist d...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.4 Veräußerung/Verwertung der Streitsache

Rz. 46 Die Aktivlegitimation ändert sich grundsätzlich nicht dadurch, dass die vermietete Sache von den Vermietern veräußert wird (§ 265 Abs. 2, § 325 Abs. 1 ZPO). Dies gilt insbesondere für Mietzahlungsansprüche - einschließlich vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen -, die in der Zeit entstanden und fällig geworden sind, in der der veräußernde Eigentümer noch Vermieter...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Urteile wegen Räumung der Mietsache, wegen Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses gemäß §§ 574 bis 574b BGB sind gemäß § 708 Nr.7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dies gilt auch für Pachtverhältnisse (OLG Celle, Teilurteil v. 16.5.2023, 2 U 37/23, BeckRS 2023, 12898). Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.1 Grundsatz

Rz. 99 Veräußerung ist als Spiegelbild zur Anschaffung die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen anderen. Darüber hinaus können aber auch andere marktoffenbare Vorgänge als Veräußerung zu beurteilen sein.[1] Entgeltliche Geschäfte beim Anschaffenden sind regelmäßig auch solche beim Veräußerer.[2] Beim Erwerb durch Ehegatten jeweils zu 1/2 gilt nur der jewe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.2 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte

Rz. 29 Die Frist des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG von 10 Jahren gilt nur für die Veräußerung von Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke (grundstücksgleiche Rechte) unterliegen. Grundstück i. S. d. Sachenrechts ist jeder abgegrenzte Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis des betreffenden Grundbuchs gesondert aufgeführ...mehr